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Ihre Suche nach Schuldverhältnisse
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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0638,
von Schuldverhältnissebis Schulen |
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636
Schuldverhältnisse - Schulen
Beitritt einen direkten Anspruch gegen den Übernehmer, a. wenn ein Handelsgeschäft so veräußert wird, daß der Erwerber die Geschäftsschulden übernimmt und dies öffentlich bekannt gemacht wird, insbesondere
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60% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0271,
von Erfrischungsinselbis Erfüllung (bei Schuldverhältnissen) |
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269
Erfrischungsinsel - Erfüllung (bei Schuldverhältnissen)
fläche würde schnell auftauen, und dadurch würden die Gewebe, Gefäße und Nerven gelähmt oder selbst zerstört werden. Ein erfrorener Körper muß vorsichtig, damit kein Glied zerbricht
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40% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0437,
von Doppelschnepfebis Doppelsterne |
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, die Klage auf Erhaltung eines Besitzstandes. Es ist bestritten, ob der Zweck dieser Klagen heutzutage nicht allein an die Erhebung der Widerklage (s. d.) zu knüpfen ist.
Doppelseitige Schuldverhältnisse oder auch gegenseitige Schuldverhältnisse
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0043,
von Abfasenbis Abführen |
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Rechtsgebieten. Insbesondere wird im Rechte der Schuldverhältnisse von A. gesprochen, wenn der Schadenersatzanspruch oder wenn der einem Dritten zustehende Anspruch an der veräußerten Sache seitens des Erwerbers oder Veräußerers auf diese Weise beseitigt
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0124,
Actio |
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oder Unterlassung fordern. Diese gruppieren sich nach den Rechten, welche die Klagen begründen. In dieser Beziehung giebt es Rechte, welche nur zwischen zwei einander gegenüberstehenden Parteien bestehen, die Forderungsrechte (s. d.) oder Schuldverhältnisse
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0479,
von Exposébis Expromission |
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.
Expromission (lat.), in der heutigen Rechts-
wissenschaft eine Novation (s. d.) oder Sckuld-
erneuerung, welche sich vollzieht, wenn unter Auf-
hebung des bestehenden Schuldverhältnisses, ohne
Anweisung des alten Schuldners, ein Dritter dem
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0970,
Forderungsrecht |
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entsteht,
kann nur auf einer von beiden Seiten begründet sein.
solche einseitigen Schuldverhältnisse ss. d.)
werden z. B. begründet durch ein Schenkungsver-
sprechen, und soweit es sich um die wechselmähige
Verbindlichkeit handelt, durch den
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0637,
von Schuldisciplinbis Schuldübernahme |
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gebunden; auch ist es
für die Beweiskraft unerheblich, ob der S. bei Be-
qründung des Schuldverhältnisses oder später zum
^weck der Anerkennung (s. d.) der Schuld ausge-
stellt ist. Deshalb sollte auch, wenn aus dem Inhalt
des E. hervorgeht
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0405,
von Codiabis Codrington |
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oder das Geschäftsbuch eines Bankiers, in welches die Römer die Schuldverhältnisse und ihre Tilgung eintrugen, sodaß aus dem Eintrag geklagt
oder durch den Tilgungsvermerk die Schuld gelöscht wurde; C. argentĕus , s. Ulfilas ;
C
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0510,
von Oblationbis Oboe |
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der Anteilscheine), bei welcher für den jeweiligen Gläubiger ein Vertreter bestellt werden kann.
Obligationenrecht, ein Teil des Bürgerlichen Rechts, der die Gesamtheit der Rechtsgrundsätze, welche sich auf die Schuldverhältnisse, die Obligationen
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0220,
Staatsschulden |
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der Staatsgläubiger notwendig macht, denen mitunter sogar selbständige Verwaltungsrechte an den betreffenden Einkommensquellen eingeräumt werden müssen; s. z. B. Osmanisches Reich (Finanzen).
Die Schuldverhältnisse der schwebenden Staatsschuld sind
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0956,
von Stangbis Statistische Maschinen |
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der Schuldverhältnisse nach dem bürgerlichen
Reichsgesetzbuch» (Berl. 1896).
* Stang , Emil, reichte 31. Jan. 1895 sein Entlassungsgesuch ein, blieb aber auf Ersuchen des Königs im Amt
und trat erst 14. Okt. desselben Jahres zurück
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0226,
von Hausmarkebis Haussa |
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. 5 führte. Neue Abzweigungen der beiden Hauptstämme fügten immer zu der ererbten H. einen neuen Strich hinzu. Charakteristisch ist die Anwendung der H. in Schuldverhältnissen. In Wallis dienen Kerbhölzer, die mit des Schuldners H. versehen sind, noch
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0817,
von Huseinbis Huß |
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817
Husein - Huß.
Lehre des römischen Rechts vom Darlehn" (Stuttg. 1882). Auch gab er Unterholzners "Quellenmäßige Zusammenstellung der Lehre des römischen Rechts von den Schuldverhältnissen" nach des Verfassers Tod (Leipz. 1840, 2 Bde
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0305,
von Obligationenrechnungbis Obmann |
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. S. Deutsches Recht. Vgl. v. Savigny, Obligationenrecht (Leipz. 1851-1853, 2 Bde.); Hartmann, Die O. (Erlangen 1875); Ryck, Die Lehre von den Schuldverhältnissen (Berl. 1883 ff.); Koch, Das (preußische) Recht der Forderungen (2. Aufl., das. 1858-59, 3
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0318,
von Prasnyschbis Prätigau |
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spricht die gesetzliche P. für die Fortdauer desselben. Macht also jemand eine Schuldforderung geltend, so braucht er nur die Entstehung und Begründung derselben nachzuweisen; die Fortdauer des Schuldverhältnisses wird "präsumiert", wofern nicht
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0942,
von Zittergrasbis Zivilgesetzbuch |
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zerfällt in fünf Bücher: allgemeiner Teil, Recht der Schuldverhältnisse (Obligationenrecht), Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht. Als Redaktoren waren thätig für den allgemeinen Teil der badische Ministerialrat Gebhard, für das Obligationenrecht
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0167,
von Aëtomorphaebis Affektionsinteresse |
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Magenaffektion bedeutet: der Magen ist irgendwie krankhaft verändert.
Affektionsinteresse, das Interesse (s. d.) aus besonderer Neigung, welches eine Schätzung in Gelde nicht zuläßt. Ob auf dasselbe Rücksicht zu nehmen, kommt für Schuldverhältnisse nach zwei
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0760,
von Bürger (Hugo)bis Bürgerliches Gesetzbuch für das Deutsche Reich |
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(§§. 206-777) enthält das Recht der Schuldverhältnisse, das dritte (§§. 778-1226) das Sachenrecht, das vierte (§§. 1227-1748) das Familienrecht, das fünfte
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0761,
von Bürgerliches Gesetzbuch für Österreichbis Bürgerrecht |
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, die Forderungsrechte und Schuldverhältnisse (Obligationenrecht, s. d.), das Erbrecht. Die allgemeinen Bestimmungen über Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit, über die Sachen als Gegenstand von Rechten, über Erwerb und Verlust der Rechte, über
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0815,
von Einschubbis Einseitigkeit |
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, nicht verpflichtet. Den Gegensatz bilden
einerseits die Doppelseitigen Schuldverhältnisse
(s.d.), andererseits diejenigen, welche eine ^outrlu-jH
actio (s. d.) zulassen.
Einseitiges Rechtsgeschäft. Wenn auf die
Erklärung nur einer Partei
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0558,
von Familienbrüderbis Familienfideikommiß |
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nicht einfache Schuldverhältnisse, durch welche be-
stimmt begrenzte Rechtsverhältnisse sich ergeben,
vielmehr wird der ganze Mensch davon ergriffen.
Selbst die vermögensrechtlichen Verhältnisse, welche
sich neben den dem Personenrechte
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0968,
von Fordernbis Forderungsrecht |
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einen so tiefgehenden, die Person er-
greifenden Inhalt wie die Verhältnisse des Familien-
rechts, das sind die F. (Obligationen oder
Schuldverhältnisse).
Sie gehen von Anfang an nur auf die Verpstich--
tung einer bestimmten Perfon, des
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0584,
von Güterabtretungbis Gütergemeinschaft |
Öffnen |
das Recht, einseitig darüber zu verfügen. Regel-
mäßig haftet das l^csamtgut für die von dem Ehe-
mann einseitig eingegangenen Schuldverhältnisse;
die Ehefrau kann dagegen meist, von einzelnen Rech-
ten geringen Geltungsgebietes abgesehen, nicht
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0362,
von Prämortalbis Präparand |
Öffnen |
bei Beginn des
Quartals oder des Monats. Bei gegenseitigen Ver-
trägen (s. Doppelseitige Schuldverhältnisse) ist Lei-
stung Zug um Zug gesetzliche Negel. Bei der Miete,
der Pacht, der Dienstmiete (s. d.) braucht nur post-
numerando gezahlt zu
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0221,
Staatsschuldenverwaltung |
Öffnen |
auch nicht wie andere Schuldverhältnisse (s. Obligation) durch besondere Pfänder sicher gestellt; ausnahmsweise kommen aber auch Schuldverschreibungen als Pfandbriefe auf Domänen oder sonstige Realitäten vor.
In den letzten Decennien zeigt
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0302,
von Vert-jusbis Vertragsbruch |
Öffnen |
oder zugesagt (s. Doppelseitige Schuldverhältnisse), ein Streitverhältnis ausgeglichen (s. Vergleich), Erbschaften und Vermächtnisse zugesichert (s. Einseitige Verträge) u. s. w. Die tiefste Einsicht in das Wesen des V. hatten die Römer; sie stellten den
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0017,
Agrarfrage (Ursachen der Agrarkrisis) |
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sinkenden Zinsfußes vermochte den Rückgang der Renten nur zum kleinern Teile aufzuwiegen. Nicht wenig trug zur Verschlimmerung der Schuldverhältnisse die mangelhafte Kreditorganisation bei, infolge deren auf dem Gebiete des Realkredits die private
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0240,
Burgörner |
Öffnen |
, dessen allgemeine Einteilung in fünf Bücher
sonst, auch mit der bisherigen Reihenfolge (allge-
meiner Teil, Recht der Schuldverhältnisse, Sachen-,
Familien- und Erbrecht), beibehalten wurde.
Der Entwurf erfuhr innerhalb der Reichstags
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0305,
von Verviersbis Verwaltungsgemeinschaft |
Öffnen |
und die Lasten der Ehe zu verwenden. Die bewegliche Habe der Ehefrau kann der Mann veräußern, Grundstücke und was dem gleichgestellt ist, in der Regel nicht ohne Einwilligung der Ehefrau. Aus den eingegangenen Schuldverhältnissen wird der Ehemann
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0325,
von Erwerbenbis Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften |
Öffnen |
ist.
Nur bei der Neubegründung von Schuldverhältnissen tritt der wirtschaftliche Grund für die Erwerbung der Forderung an den Schuldner regelmäßig in dem Vertragsschlusse selbst hervor, wie bei dem Kauf, dem Tausch, dem Darlehn. Er tritt auch hier nicht
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0631,
von Rasurbis Ratenzahlung |
Öffnen |
Schuldverhältnisses oder später verabredet werden, weil der Schuldner schwer oder überhaupt nicht im stande ist, die ganze Schuld auf einmal zu zahlen, aber Aussicht hat, sie aus seinem allmählichen Erwerb zu tilgen. Gewöhnlich ist damit die Kassatorische
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0468,
von Novaraexpeditionbis Novelle |
Öffnen |
Schuldverhältnisses eintreten; z. B. der Verpächter räumt dem Pächter für die noch laufende Pachtperiode ein anderes Ackerstück ein, weil er das verpachtete verkaufen will, der Pächter ist damit zufrieden, im übrigen bleibt der Pachtvertrag unverändert
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0611,
von Konversionssalpeterbis Konzentrieren |
Öffnen |
vollziehende K. stellt den Gläubiger vor die Alternative, in die ihm vorgeschlagenen Änderungen des Schuldverhältnisses einzugehen oder sein Kapital zurückzunehmen. Nur bei unkündbaren Rentenschulden ist jede K. rechtlich ausgeschlossen. Die thatsächlichen
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