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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0758,
von Kirchengebotebis Kirchengesang und Kirchenlied |
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in der sogen. geschlossenen Zeit (s. d.) des Kirchenjahrs keine Hochzeiten zu feiern.
Kirchengemeinde (Parochie), der Bezirk, welcher zu einer gewissen Kirche gehört, und seine Bewohner (Parochianen). Die K. fällt keineswegs stets
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67% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0360,
von Kirchendiebstahlbis Kirchengesang |
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weltlicher Kirchenväter (vitrici, provisores, magistri fabricae) geführt. Doch haben neuere Gesetze für die katholische wie die evang. Kirche der Kirchengemeinde und den von dieser zu wählenden Kirchenräten, Stiftungsräten (Fabrikräten) ein Recht
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0780,
von Kirchenvermögenbis Kirchenvisitation |
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werden, oder sie sind, wie nach preußischem Landrecht, Eigentum der Kirchengemeinden; ja, sie können auch, wie z. B. Privatkapellen, Familienerbbegräbnisse u. dgl., Privatpersonen zugehören. Nur insofern ist das K. nach gemeinem Recht heutzutage
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0472,
Hessen (Großherzogtum: Rechtspflege, Kirchenwesen, Finanzen) |
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der Verfassung durch die oberste Kirchenbehörde, das Oberkonsistorium, ausgeübt. Jede Kirchengemeinde verwaltet innerhalb der verfassungsmäßig bestimmten Grenzen ihre Angelegenheiten selbst, und zwar zunächst durch die Gemeindevertretung und den
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0481,
Baukunst (Geschichtliches: Urzeit) |
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481
Baukunst (Geschichtliches: Urzeit).
Kirchengemeinde ist, leuchtet die Billigkeit solcher Bestimmungen ein; wo jene sich aber in mehrere Konfessionen teilt, kann mit Recht nur die Kirchengemeinde als baupflichtig erklärt werden. Ähnliches
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0769,
von Kirchenratbis Kirchenrecht |
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Angelegenheiten) beschränkt, hat die evangelische Kirche auch die nicht ordinierten Glieder der Gemeinde in die kirchliche Verwaltung hineingezogen. Die Kirchenvorstände, auch Kirchenväter genannt, sind die gesetzlichen Vertreter der Kirchengemeinde. Dagegen
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0741,
von Parnellbis Parodie |
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.), Kirchsprengel, in der alten christlichen Kirche der gesamte bischöfliche Sprengel, also s. v. w. Diözese, seit dem 5. Jahrh. die einzelne, selbständige Kirchengemeinde, deren Mitglieder Parochianen heißen, und welcher die Beschaffung aller zur Erhaltung des
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0328,
von Presbyterianerbis Prescott |
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. Dies steigerte aber nur den Trotz der dissentierenden Partei. Ein Prediger, Namens Field, zu Wandsworth bei London errichtete daselbst 1572 die erste presbyterianische Kirchengemeinde mit elf Presbytern. Ähnliche Gemeinden entstanden in andern
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0373,
von Kirchenvermögenbis Kirchenzucht |
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, im Partikularrecht einzelner deutscher Staaten das an der Spitze der evang. Kirchengemeinde stehende kollegiale Organ, das durch Wahl der Gemeinde bestellt wird, in andern Staaten, so besonders in Preußen, Gemeindekirchenrat genannt. Der K. oder Gemeindekirchenrat
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0335,
Niederlande (Geschichte) |
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. Um die Protestanten zu beruhigen, brachte man ein Gesetz über die Kirchengemeinden ein, das von den Kammern genehmigt wurde. Der Staat erhielt hiernach im Princip die Aufsicht über den Kultus aller Kirchengemeinden. Bis 1862 wechselten die Minister
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0873,
Württemberg (Geschichte) |
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und über die Kosten der Stellvertretung für Beamte, welche Kammermitglieder sind, angenommen. Dem 25. Nov. neu eröffneten Landtag wurden Gesetzentwürfe über die Vertretung der evang. Kirchengemeinden und der kath. Pfarrgemeinden und über die Verwaltung
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0232,
Baden (Staatsverwaltung, kirchliche Verhältnisse) |
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und ist wie die Staatsverfassung eine repräsentative. Ihre Grundlagen bilden die Pfarr- oder Kirchengemeinden, deren jede durch einen Kirchengemeinderat vertreten wird. Mehrere solcher Gemeinden sind in eine Diözese vereinigt, mit regelmäßig
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0463,
von Synesisbis Synopsis |
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der Kirchengemeinde- und Synodalordnung für die östlichen Provinzen Preußens vom 10. Sept. 1873 umfaßt der Kreissynodalverband (Kirchenkreis) regelmäßig eine Diözese, ausnahmsweise auch mehrere kleinere Diözesen. Die Kreissynode besteht aus sämtlichen
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0493,
Bremen |
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. Umgegend (namentlich Hannover und Oldenburg) beständig gewachsen. Die Unterschiede beider Konfessionen haben ihre Bedeutung im Bewußtsein der Bevölkerung mehr und mehr verloren. Sämtliche Kirchengemeinden haben Presbyterialverfassungen
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0399,
Preußen (Kirchenwesen) |
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die Generalsuperintendenten und die Konsistorien sind. Die äußere Ordnung und die Organe für die kirchliche Selbstverwaltung sind durch die Kirchengemeinde- und Synodalverfassnng geschaffen; diese Organe sind der Gemeindekirchenrat und die Gemeindevertretung
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0549,
von Synodebis Synonyme |
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1894) Abänderungen und Ergänzungen. Nähere Angaben über das in Betracht kommende sehr umfassende Gesetzesmaterial vgl. in den Lehrbüchern des Kirchenrechts von Richter-Dove-Kahl und Zorn, sowie in dem Artikel Kirchengemeinde in Stengels "Wörterbuch
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0426,
von Altkirchbis Altomonte |
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Gesetz über die Rechte der altkatholischen Kirchengemeinden an dem kirchlichen Vermögen. Überhaupt beharrten Staatsregierung und Gerichte auch noch nach der Schwenkung der innern Politik seit 1878 an der Auffassung, daß die Altkatholiken als katholische
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0058,
von Aufgebotbis Aufgeld |
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), öffentliche Bekanntmachung, Aufruf. Im Kirchenrecht die Bekanntmachung einer beabsichtigten ehelichen Verbindung vor versammelter Kirchengemeinde. Das A. soll nach dem Tridentiner Konzil durch die beiderseitigen Pfarrer des Domizils der Verlobten an drei
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0359,
Braunschweig (Herzogtum: Lage, Größe, Bevölkerung) |
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Kirchengemeinde zu Braunschweig steht unter der Leitung eines Presbyteriums, das an den Synodalversammlungen der konföderierten reformierten Kirchen Niedersachsens teilnimmt und nach den Beschlüssen dieser Versammlungen zu verfahren hat
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0690,
von Bußordenbis Bustamente |
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Gottesdienst bis zur Kommunion beiwohnen.
Bußtage (früher gewöhnlich Buß-, Bet- und Fasttage genannt), solche dem Gottesdienst gewidmete Tage, welche den besondern Zweck haben, die Kirchengemeinden auf ihre sittlichen Notstände aufmerksam zu machen. Man
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0356,
Cuba (Geographisches) |
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und andern Konfessionen die Bildung von Kirchengemeinden gestattet. Das Unterrichtswesen liegt sehr danieder. Allerdings hat Havana seine Universität und verschiedene höhere Schulen, aber an Elementarschulen ist Mangel, und selbst unter den Weißen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0494,
von Ekklesiabis Eklampsie |
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pflegt, wo sie in weltlichen Dingen an die Staatsgesetze gebunden ist); E. triumphans, die triumphierende Kirche (d. h. vollendete Kirche des Jenseits); E. vagans, eine nicht eingepfarrte Kirchengemeinde.
Ekklesiarch (griech.), Kirchenvorsteher
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0867,
von Grundlastenbis Grundrente |
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(virides) wieder in die Gemeinschaft der Christen aufgenommen wurden. Daher auch der häufig für G. vorkommende Name Antlaßtag ("Tag des Erlasses der Kirchenstrafe und der Wiederaufnahme in die Kirchengemeinde"). In der katholischen Kirche findet
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0444,
von Herrickbis Herrmann |
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und das Zustandekommen der Kirchengemeinde- und Synodalordnung verdient machte. Gegenüber der kampflustigen evangelischen Orthodoxie, der seine Synodalordnung zu liberal war, konnte er jedoch nicht standhalten. Im März 1878 nahm er seine Entlassung, um sich nach
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0024,
von Irvingbis Irvingianer |
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und Wunder zu thun, fort, welche derselben nie entzogen, sondern nur infolge ihres Unglaubens sistiert gewesen sei; der Zustand der apostolischen Kirche könne zurückgebracht werden, wenn die Kirchengemeinde zu dem wahren Glauben zurückkehre und mit dem
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0476,
von Kantoplatonismusbis Kanzelberedsamkeit |
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besonders durch Victor Cousin repräsentiert.
Kantor (lat., "Sänger"), in kleinern Ortschaften der Vorsänger der Kirchengemeinde, der gewöhnlich zugleich Schullehrer ist; auch ist das Amt des Kantors häufig mit dem des Organisten und Küsters verbunden. An
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0757,
von Kirchenbuchbis Kirchenfeste |
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waren längliche Vierecke, welche bei größerer Breite durch Stützenreihen in mehrere Schiffe geteilt waren. Hierzu kam nach Organisierung der Kirchengemeinden als Platz für deren Vorsteher die angebaute Apsis, welche auf die Katakomben
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0778,
von Kirchenstrafenbis Kirchentöne |
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, Codex diplomaticus dominii temporalis S. Sedis (Rom 1861-62, 3 Bde.).
Kirchenstrafen, Strafen, welche von der Kirche und ihren Organen wegen Verfehlungen gegen die kirchlichen Satzungen über Angehörige einer Kirchengemeinde verhängt werden (s
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0781,
von Kirchenvogtbis Kirchheimbolanden |
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auswärtigen, eingepfarrten Ortschaften; auch s. v. w. Kirchengemeinde, Kirchspiel.
Kirchgang der Wöchnerinnen, eine von den Juden in die christliche Lebensordnung übergegangene Sitte, nach welcher Mütter ihren ersten Ausgang zugleich mit dem
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0782,
von Kirchheim unter Teckbis Kirchhoff |
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etwa 8000 Doppelzentner Wolle) und (1885) 6606 meist evang. Einw.
Kirchhof, der eine Kirche umgebende Platz, bis zum 14. Jahrh. fast allgemein der Begräbnisort für die betreffende Kirchengemeinde, daher der Name Coemeterium (Ruhestätte); dann
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0734,
Mommsen |
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Reichsgesetzes über das Erbrecht nebst Motiven" (Braunschw. 1876). Mit Chalybäus gab er heraus: "Die Kirchengemeinde- und Synodalordnung für Schleswig-Holstein" (Kiel 1878).
3) Tycho, Philolog, Bruder von M. 1), geb. 23. Mai 1819 zu Garding
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0938,
von Pfannensäurebis Pfau |
Öffnen |
der ordnungsmäßig berufene Priester (Presbyter), welcher bei einer Kirchengemeinde die Verwaltung des öffentlichen Gottesdienstes und der Sakramente zu besorgen und die Seelsorge zu führen hat. Der Bezirk, in welchem ihm diese Funktionen zukommen, heißt
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0327,
von Preradovicbis Presbyterial- und Synodalverfassung |
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für kirchliche Zwecke, für Erbauung von Gotteshäusern, für Besoldung von Kirchendienern u. dgl. In den meisten deutschen Staaten sind ausführliche Kirchengemeinde- und Synodalordnungen erlassen, welche zugleich das Verhältnis der kirchlichen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0359,
Preußen (Kirchenverwaltung) |
Öffnen |
) und Koblenz (für Rheinland u. Hohenzollern, 29). Die Kirchengemeinde- und Synodalverfassung regelt die äußere Ordnung sowie die Selbstverwaltung der Kirche und deren Organe. Vertretungskörper bilden die Gemeinden, Kreise (Kirchen-), Provinzen und der alte
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0378,
Preußen (Geschichte: Wilhelm I., bis 1883) |
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der Kirche handelten, und durch weitere Maigesetze die Orden ausgewiesen sowie die Vermögensverwaltung in den katholischen Kirchengemeinden einer zu wählenden Vertretung übertragen; das letzte Gesetz wurde von den Bischöfen anerkannt. Die Bildung
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0153,
von Sachsen-Merseburgbis Sachsen-Weimar-Eisenach |
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Wahlgesetz. Ein Volksschulgesetz ist 22. März 1875, eine
Kirchengemeinde- und Synodalordnung 4. Jan. 1876 erlassen.
Vgl. Brückner , Landeskunde des Herzogtums S.-Meiningen (Meining. 1853, 2 Bde
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0285,
von Sankt Georgbis Sankt Goar |
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Partialrevision wurde, der demokratischen Strömung in der Schweiz entsprechend, das schon 1831 eingeführte Veto erleichtert. An den kirchlichen Kämpfen der jüngsten Zeit beteiligte sich S. nur insofern, als 1876 die katholische Kirchengemeinde der Stadt S
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0535,
von Kirchenpolitikbis Kleidung |
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und dem Diözesanooern emeritierte Geistliche unterstützt, die Gehalte der Mitglieder der Domkapitel und der Beamten der bischöflichen Verwaltung ausgebessert sowie Unterstützungen zur Wiederherstellung kirchlicher Gebäude an arme Kirchengemeinden
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0183,
von Austral-Inselnbis Ausverkauf |
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ist in verschiedenen Ländern verschieden bemessen, zwischen dem 14. und 21. Lebensjahre. Das preuß. Gesetz vom 14. Mai 1873 verpflichtet den
Richter zu sofortiger Anzeige an den Vorstand der Kirchengemeinde, welcher der Antragsteller angehört
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0229,
von Baar (Dorf)bis Baba-Gura |
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Baarerboden, hat Post und Telegraph, eine kath. Pfarrkirche in röm. Stile, im 9. Jahrh, erbaut und 1885 anläßlich der Feier des tausendjährigen Bestehens völlig erneuert, eine evang. Kirche oberhalb des Dorfes, den Mittelpunkt der evang. Kirchengemeinde
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0263,
Baden (Großherzogtum; Verkehrswesen. Geistige Kultur. Verfassung u. Verwaltung) |
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gliedert sich in 24 Diöcesangemeinden und etwa 350 Kirchengemeinden. Organe der letztern sind Kirchengemeindeversammlung (von der Gemeinde gewählt) und der Kirchengemeinderat (von der Versammlung gewählt). Die Diöcesangemeinde
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0185,
Chile (Finanzen. Heerwesen. Geistige Kultur. Geschichte) |
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gesetzlich eingeführt worden. Über die Zahl der wenigen Klöster und deren Insassen fehlt jede statist. Nachweisung. Deutsch-prot. Kirchengemeinden sind in Santiago (noch im Werden), Valparaiso, Valdivia, Osorno und Puerto-Montt. Für den öffentlichen
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0614,
von Cruz (Sor Juana Inez de la)bis Csaba |
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), welche die größte luth.
Kirchengemeinde in Ungarn bilden, in Garnison (363 Mann) ein Bataillon des 101. ungar. Infanterieregiments «Sergius Alexandrowitsch, Großfürst von Rußland»,
fünf Kirchen, darunter eine neue prächtige Basilika, ein luth
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0063,
von Deutsche Schutzgebietebis Deutsches Heerwesen (Landheer) |
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ausnahmslos sind diese deutschen Schulen von den Kirchengemeinden gegründet. Das Deutsche Reich hat zur Unterstützung derartiger Schulen jetzt einen Betrag von jährlich 100000 M. in den Etat aufgenommen, eine weitere Erhöhung dieser Summe
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0086,
Deutsche Sprache (Ausbreitung) |
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und Flensburg) plattdeutsch geworden, und auch nördlich von Flensburg wird in den östl. Küstenstädten viel deutsch gesprochen. Die größten Fortschritte hat die deutsche Kirchensprache zu verzeichnen. In 57 Kirchengemeinden, in denen bis 1864 der Gottesdienst
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0029,
von Elisabeth (Kurfürstin von Brandenburg)bis Elisabeth (Königin von England) |
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Altarbild entdeckt, auf dem Kurfürst Friedrich und seine Gemahlin im Gebet abgebildet sind. Das Gemälde wurde 1873 von der
Kirchengemeinde Cadolzburg dem Kronprinzen Friedrich Wilhelm zum Geschenk gemacht. – Vgl. Kirchner
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0539,
von Falkaunebis Falke (Jak., Ritter von) |
Öffnen |
eine größere Selbständigkeit
zu geben, wirkte F. für den Erlaß der zunächst für die acht ältern Provinzen geltenden Kirchengemeinde- und Synodalordnung vom 10. Sept. 1873 und der
General-Synodalordnung vom 20. Jan. 1876. Die orthodox-prot
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0633,
von Fehrbellinbis Feige |
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der Paulinenaue-Neuruppiner Eisenbahn
(Nebenbahn), bildet mit der Kolonie F. und dem Dorfe Feldberg, wo die evang. Pfarrkirche sich befindet, eine
Kirchengemeinde, ist Sitz eines Amtsgerichts (Landgericht Neuruppin) und eines Steueramtes
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0974,
von Forenede Dampskibs Selskabbis Forfar |
Öffnen |
der Gemeindebcsteuerung
unterworfen. Dies Besteuerungsrecht wird biswei-
len auch observanzmäftig von Kirchengemeinden
gegen die in der Gemeinde nicht eingepfarrten aus-
wärtigen Grundbesitzer ausgeübt. Insbesondere
werden die F. da zur kirchlichen Baulast
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0364,
von Kirchenglaubebis Kirchenjahr |
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. Gemeinden ins Leben gerufen worden. Als Eigentümer des K. gilt nicht die allgemeine christl. Kirche oder die Landeskirche, soweit letzteres nicht besonders begründet ist, sondern die einzelne kirchliche Anstalt oder die Kirchengemeinde, in deren
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0493,
von Kollapsbis Kollegialsystem |
Öffnen |
kirchliche Gewalt in der gesamten Kirchengemeinde (jura collegialia in sacra), nicht wie nach dem Terri-^[folgende Seite]
^[Artikel, die man unter K vermißt, sind unter C aufzusuchen.]
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0330,
Niederlande (Armenwesen. Unterrichtswesen. Zeitungswesen) |
Öffnen |
- und Irrenpflege hier in Betracht. Für die regelmäßige Armenpflege kennt das Gesetz die bürgerlichen Wohlthätigkeitsinstitute, welche die Gemeinde unter ihrer Obhut hat und wofür sie beisteuert, die der Kirchengemeinden, die privaten
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0777,
von Öttingen (Stadt)bis Öttinger |
Öffnen |
er die erste prot. Kirchengemeinde
Tirols begründete; 1891 trat er in den Ruhestand.
Sein Hauptwerk ist "Die Moralstatistik und die
christl. Sittenlehre" (2 Bde., Erlangen 1868-74),
dessen erster Teil in 3. Aufl. u. d. 5t. "Die Moral-
statistik in ihrer
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0420,
Preußen (Geschichte 1861-88) |
Öffnen |
kath. Kirchengemeinden einem Kirchenvorstande, von dem der Geistliche ausgeschlossen war, und einer Gemeindevertretung. Ausnahmsweise empfahlen die Bischöfe den Gehorsam gegen dieses letzte Gesetz, aber nur um die Vermögensverwaltung nicht
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0421,
Preußen (Geschichte 1861-88) |
Öffnen |
eine Einigung erzielen.
Auch auf dem Gebiete der evang. Kirche galt es, eine organische Gliederung durch eine Synodalverfassung mit stärkerer Heranziehung des Laienelements herzustellen. Eine Kirchengemeinde- und Synodalordnung für die östl. Provinzen wurde
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0835,
von Sektenbis Selaginella |
Öffnen |
übertragen, die wegen
Verschiedenheit'in Lehre, Kultus und Sitte sich von
den großen Kirchengemeinden absonderten. Nicht
nur das Christentum, sondern alle ausgebildeten
Religionen haben S. aufzuweisen. Die Anhänger
einer Sekte heißen Sektierer
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0868,
Württemberg (Kirchenwesen. Vereinswesen. Litteratur zur Geographie. Geschichte) |
Öffnen |
Freiburg) gehört. Durch das Gesetz vom 30. Jan. 1862 ist das Verhältnis des Staates zur Kirche neu geregelt. Die staatlichen Rechte über die kath. Kirche werden verfassungsgemäß von dem kath. Kirchenrate ausgeübt. Der israel. Kultus hat 51 Kirchengemeinden
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0108,
Austritt aus der Kirche |
Öffnen |
An-
trag ist seitens des Richters unverzüglich dem Vor-
stande (nicht dem Geistlichen) der Kirchengemeinde,
welcher der Antragsteller angehört, in Abschrift nach-
richtlich zuzustellen. Die Aufnahme der Austritts-
erklärung sindet nicht vor
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0217,
von Bremerhavenbis Breslau |
Öffnen |
) 10618. In Garni-
son liegen ferner das 2. und 3. Bataillon dee> 4. nieder-
schles. Infanterieregiments Nr. 51. V. bat 8 evang.,
zu eillem Verbände vereinigte Kirchengemeinden,
1 reform. (Hofkirche) und 2 altlutb. Kirckeli. Von
den 10 kath
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0660,
von Kiokobis Kirchenpolitik |
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deter Verein, zu dem Zweck, durch Erbauung neuer
Kirchen und durch Bilonng neuer Gemeinden für die
evang. Bevölkerung von Berlin und feinen Vororten
die entkirchlichten Ätassen wiederzugewinnen. Durch
den K., die Kirchengemeinden
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0184,
von Bindenbis Bissen |
Öffnen |
Aufseher über die ihm auvertraute Kirchengemeinde; Pfarrer, Oberpfarrer, Snfterintendeut. S. Aeltest z. 2. Phil. 1, 1. Im N. T. sind die Bischöfe und Presbyteri nicht verschieden, vgl. A.G. 20, 28. mit 17. Tit. 1, 5/mit 7. So habet nun Acht auf euch
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0211,
von Brünnleinbis Brunst |
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die heiligen Wohnungen (besondere Kirchengemeinden) des Höchsten sind, Ps. 46, b. GOttes Brünnlein hat Wassers die Fülle, Ps, 65, 10.
Brunuenloch
1 Mos. 29, 3. 2 Sam. 17, 19.
Brunnquell
Lehrer, die das wahre Wort GOttes vortragen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0521,
von Baulandbis Bauleitung |
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die bürgerlichen Gemeinden baulastpflichtig, in dem preuß. Gebiet des Code civil jedoch nur für die Pfarrgebäude, für die Kirchen ist die B. der Kirchengemeinde überwiesen (Gesetz vom 14. Mai 1880). – Vgl. Permaneder, Die kirchliche B. (3. Aufl., Münch
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0997,
von Zitronebis Zittel |
Öffnen |
er heraus: «Entstehung der Bibel» (Karlsr. 1872; 5. Aufl. 1891), «Bibelkunde» (ebd. 1873; 11. Aufl. 1893), «Familienbibel des Neuen Testaments» (ebd. 1881‒85), «Luther von 1483 bis 1517» (ebd. 1883), «Die evang. Kirchengemeinden der größern Städte
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0089,
von Union (protestantische)bis Unione Tipografico-Editrice |
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und die «Fraktion der Linken», deren Mitglieder meist dem Protestantenverein (s. d.) angehören, keinen Einfluß besitzen. Inzwischen haben die durch Falk und den Präsidenten des evang. Oberkirchenrats Herrmann zu stande gebrachte Kirchengemeinde
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0871,
von Riesibis Rietschel |
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Entwicklung» (Wittenb. 1879), «Luther und die Ordination» (ebd. 1883: 2. Aufl. 1889), «§. 14 der (preuß.) Kirchengemeinde- und Synodalordnung und die von den Provinzialsynoden beantragte Änderung desselben» (ebd. 1885), «Offener Brief an den Verfasser
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