Ergebnisse für Ihre Suche
Ihre Suche nach unterstützungswohnsitz
hat nach 0 Millisekunden 37 Ergebnisse
geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz
sortiert angezeigt.
Rang | Fundstelle | |
---|---|---|
100% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1033,
von Unterstaatssekretärbis Unterstützungswohnsitz |
Öffnen |
1033
Unterstaatssekretär - Unterstützungswohnsitz.
Tiefe befindet, und nun die Hauptmaschine auf Vorwärtsgang angelassen. Soll das Boot wieder an die Oberfläche kommen, so genügt es, nach Arretierung der Hauptmaschine jene beiden Schrauben
|
||
50% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0897,
von Armenhäuserbis Armenien |
Öffnen |
und Elsaß-Lothringen geltende Gesetz vom 6. Juni 1870 (abgeändert 12. März 1894) zu lösen. Um einen gemeinsamen
Grundsatz gegenüber der Verschiedenheit der A. in den Einzelstaaten zu gewinnen, ward der
Unterstützungswohnsitz (s. Heimatsrecht
|
||
30% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0107,
von Unterschwefligsaures Natriumbis Untersuchungshaft |
Öffnen |
(in der «Conradschen Sammlung», Jena 1892); Tiedeman, Die neuere Entwicklung der Arbeitsverhältnisse im Buchdruckgewerbe (Tüb. 1897).
Unterstützungsverein Deutscher Buchhändler und Buchhandlungsgehilfen, s. Buchhandel.
Unterstützungswohnsitz
|
||
1% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0069,
Armenwesen (Armenverwaltung im Deutschen Reich) |
Öffnen |
Teil durch das nach preußischem Vorbild verfaßte Gesetz über den Unterstützungswohnsitz vom 6. Juni 1870 erfolgte. Durch dasselbe wurde in Anlehnung an lange bestehende Einrichtungen eine obligatorische Armenpflege der territorialen öffentlichen
|
||
0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0301,
Heimat |
Öffnen |
der Bundes- und Staatsangehörigkeit für das ganze Bundesgebiet in einheitlicher Weise normierte.
Endlich gehört hierher das (auf Bayern und Elsaß-Lothringen nicht ausgedehnte) Gesetz vom 6. Juni 1870 über den Unterstützungswohnsitz. Letzterer
|
||
0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0839,
von Armensteuerbis Armenwesen |
Öffnen |
Personen obliegt. Das norddeutsche Bundesgesetz vom 6. Juni 1870 über den Unterstützungswohnsitz, welches auch auf Baden, Württemberg und Südhessen, nicht aber auf Bayern und Elsaß-Lothringen ausgedehnt ist, unterscheidet zwischen Orts
|
||
0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0844,
Armenwesen (Organisation der Armenpflege) |
Öffnen |
auf. Das Dekret vom 24. Vendemiaire II bestimmte den sogen. Unterstützungswohnsitz (domicile de secours). In jeder Gemeinde ward ein Bureau d'assistance errichtet. Den Unterstützungswohnsitz in einer Gemeinde besitzt: 1) wer in der betreffenden
|
||
0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0973,
von Heimatshafenbis Heimbach (Gust. Ernst) |
Öffnen |
, aufgehoben. Endlich hat das Gesetz vom 6. Juni 1870 über den Unterstützungswohnsitz
(s. d.) das Recht auf Unterstützung im Falle der Bedürftigkeit in der Art geregelt, daß nicht das Gemeindebürgerrecht oder H. die
Grundlage desselben bildet
|
||
0% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0197,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Justiz) |
Öffnen |
Reichsindigenat, s. Bundesindigenat
Reichslande
Staatsangehörigkeit, s. Heimat
Staatsbürger
Steuerbewilligung und Verweigerung
Submission
Unterstützungswohnsitz
Vereinswesen
Wahlrecht
Allgemeines Stimmrecht
Census
Deoptiren
|
||
0% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0663,
von Freizügigkeitbis Fréjus |
Öffnen |
versagt werden, wenn sich nach dem Anzug die Notwendigkeit einer öffentlichen Unterstützung ergibt, bevor der Neuanziehende an dem Aufenthaltsort den Unterstützungswohnsitz (Heimatsrecht) erworben hat und die Gemeinde nachweisen kann, daß diese
|
||
0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0302,
von Heimatsamtbis Heimdall |
Öffnen |
und über den Unterstützungswohnsitz nicht eingeführt sind, und daß daher dort das Heimatsrecht, wenigstens im rechtsrheinischen Bayern, eine größere Bedeutung hat. In der bayrischen Pfalz (ebenso wie in Elsaß-Lothringen) ist nämlich infolge der dort
|
||
0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0084,
von Abweiserbis Abwesenheit |
Öffnen |
zurückgelegtem 18. (früher 24.) Lebensjahre der Unterstützungswohnsitz verloren (Gesetz über Unterstützungswohnsitz vom 12. März 1894, früher 9. Juni 1870). Durch die A. kann der Verlust eines Rechtsmittels oder eines Rechts eintreten. Das geltende
|
||
0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0191,
von Auswendiglernenbis Auswurf |
Öffnen |
im stande sind, sich und ihre Familien notdürftig zu ernähren; ferner können solche Personen aus der Gemeinde weggewiesen werden, welche unterstützungsbedürftig geworden sind, bevor sie den Unterstützungswohnsitz erworben haben, und wenn
|
||
0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0081,
von Argoninbis Armenien |
Öffnen |
, von welchem an durch zweijährigen Aufenthalt ein selbständiger Unterstützungswohnsitz erworben oder durch zweijährige Abwesenheit der bisherige Unterstützungswohnsitz verloren wird, von 24 auf 18 Jahre herabgesetzt worden. Demselben Gedanken des
|
||
0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0361,
von Alignybis Alimosch |
Öffnen |
privatrechtlichen Alimentationspflicht ist die Verpflichtung der Gemeinden zur Gewährung öffentlicher Unterstützung an Hilfsbedürftige, welche in Deutschland jetzt an den Unterstützungswohnsitz (s. d.) geknüpft ist. Die Klage, welche der privatrechtliche Anspruch
|
||
0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0165,
von Auswehenbis Ausweisung |
Öffnen |
der Neuanziehende an dem Aufenthaltsort einen Unterstützungswohnsitz erworben hat, so ist die Gemeinde zur nachträglichen A. befugt, wofern sie nachweist, daß die Unterstützung aus andern Gründen als wegen einer nur vorübergehenden Arbeitsfähigkeit
|
||
0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0166,
von Auswerfenbis Auswuchs |
Öffnen |
Unterstützungswohnsitz (s. d.) regelte die Fürsorgepflicht für das Gebiet des Norddeutschen Bundes in einheitlicher Weise, so daß nunmehr die A. von Gemeinde zu Gemeinde ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit erfolgt. Dies Gesetz ist auch auf Südhessen, Baden
|
||
0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0546,
Bayern (Gemeindeverwaltung, Rechtspflege, Armenwesen, Finanzen) |
Öffnen |
. 1879 ein Gesetz ergangen.
Armenwesen. Das Reichsgesetz über den Unterstützungswohnsitz ist auf B. nicht ausgedehnt; vielmehr ist dort die frühere Heimatsgesetzgebung in Kraft geblieben (vgl. Gesetz über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt vom 16
|
||
0% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0630,
von Bund, Deutscherbis Bundesfeldherr |
Öffnen |
, Das Reichsgesetz über den Unterstützungswohnsitz (3. Aufl., Berl. 1884).
Bundesausträgalinstanz, s. Austräge.
Bundesexekution, in einem Staatenbund oder Bundesstaat das Verfahren, um die Mitglieder des Staatenvereins nötigenfalls zwangsweise zur
|
||
0% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0632,
von Bundeskanzleibis Bundespräsidium |
Öffnen |
die norddeutsche, jetzt deutsche Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869. Auch die Gesetze über Aufhebung der polizeilichen Beschränkung der Eheschließung vom 4. Mai 1868 und über den Unterstützungswohnsitz vom 6. Juni 1870 gehören hierher, doch haben diese
|
||
0% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0656,
Bürger (Staats-, Gemeindebürger) |
Öffnen |
Unterstützungswohnsitzes (s. d.) getreten. Dagegen legt das Bürgerrecht auch gewisse Bürgerpflichten (Bürgerdienste, bürgerliche Beschwerden) auf. Jeder B. macht sich bei seiner Aufnahme verbindlich, für das Beste der Gemeinde möglichst mitzuwirken, Gemeindeämter zu
|
||
0% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0689,
von Deputationbis Deradschat |
Öffnen |
Entscheidungen von Streitigkeiten zwischen Armenverbänden eingerichtet (s. Unterstützungswohnsitz). Ebenso wird der Ausdruck D. zur Bezeichnung parlamentarischer Kommissionen oder Ausschüsse gebraucht, welchen einzelne Vorlagen zur Vorberatung und zur
|
||
0% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0901,
Deutschland (Geschichte 1867-1870. Zollparlament) |
Öffnen |
berührt. Die Reichstagssession, die 14. Febr. 1870 eröffnet und 26. Mai geschlossen wurde, förderte nach Kräften das Werk des Ausbaues und der Festigung des deutschen Bundesstaats, indem das Strafgesetzbuch, ein Gesetz über den Unterstützungswohnsitz
|
||
0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0428,
von Eisenacher Kirchenkonferenzbis Eisenbahn |
Öffnen |
über den Unterstützungswohnsitz (s. d.) nicht gilt.
Eisenalaun ( schwefelsaures Eisenoxydkali )
Fe23SO4 ,
K2SO4+24H2O , ein dem gewöhnlichen
|
||
0% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0739,
von Frisch, fromm, froh, frei!bis Frist |
Öffnen |
die F. anordnen. Eine gesetzliche F. ist z. B. die zweijährige, innerhalb deren der Unterstützungswohnsitz erwarben oder verloren wird. Durch die zuständige Behörde werden vielfach den Beteiligten Fristen zur Vornahme von Handlungen und zur Wahrung
|
||
0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0065,
Gemeinde (Gesetzgebung, Gemeinderecht, Gemeindeverfassung) |
Öffnen |
und andern Ländern ist sogar ein Gesetz hierzu erforderlich. Die Gemeindeangehörigkeit, welche im weitesten Sinn in dem Recht besteht, an den öffentlichen Gemeindeanstalten teilzunehmen, Unterstützungswohnsitz zu erwerben, und in der Pflicht
|
||
0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0300,
von Heilstätte, deutschebis Heimat |
Öffnen |
Besitz der Reichsangehörigkeit ist die Staatsangehörigkeit, d. h. die Unterthanenschaft in einem zum Reiche gehörigen Bundesstaat (Landesindigenat). Neuerdings wird der Ausdruck H. wohl auch als gleichbedeutend mit Unterstützungswohnsitz (s. d
|
||
0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0443,
von Landakbis Landbanken |
Öffnen |
keinen Unterstützungswohnsitz haben.
Landarmenverband, s. Armenverbände.
Landau, 1) Bezirksamtsstadt in der bayr. Rheinpfalz, an der Queich, Knotenpunkt der Linien Neustadt a. H.-Weißenburg, L.-Zweibrücken und L.-Germersheim der Pfälzischen
|
||
0% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1034,
von Untersuchungshaftbis Unterthan |
Öffnen |
nicht selten Ortsarmenverbände dazu, durch "Abschiebung" von Hilfsbedürftigen vor Ablauf der zwei Jahre den Erwerb des Unterstützungswohnsitzes zu verhüten. Der Hilfsbedürftige, welcher innerhalb eines Ortsarmenverbandes den U. hat, wird als ortsarm
|
||
0% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0070,
Armenwesen (Armenverwaltung in Österreich) |
Öffnen |
Maßregel vorbeugender Natur ist die Berechtigung der Gemeinden, die Erwerbung des Unterstützungswohnsitzes durch wirtschaftlich haltlose Personen zu verhindern. Die strafgesetzlichen Bestimmungen über Spiel, Trunk u. dgl. sind von minderer Bedeutung
|
||
0% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0343,
von Gelbes Fieberbis Geldmarkt und Börse 1889/90 |
Öffnen |
kein einziger deutscher Staat. In Preußen speziell wird eine Verpflichtung zur öffentlichen Fürsorge für Irre überhaupt nicht anerkannt; hier beruht das öffentliche Irrenwesen nur auf § 31 des Gesetzes vom 8. März 1871 (Unterstützungswohnsitz), wonach
|
||
0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0223,
von Agrarierbis Agricola (Joh. Friedr.) |
Öffnen |
Differentialzölle (s. d.); Ausgabe von Reichspapiergeld unter Beseitigung der Bankvorrechte; Umgestaltung der Aktiengesetzgebung, der Gewerbeordnung, des Gesetzes über den Unterstützungswohnsitz; Beschränkungen des Erbrechts und der Verschuldungsform des
|
||
0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0904,
von Armenschulenbis Armenverbände |
Öffnen |
. Juni 1870 zu beurteilenden Unterstützungswohnsitz. Auch in England sah man sich genötigt, als die Mittel der Kirchspiele unzulänglich geworden waren, durch Zusammenlegung mehrerer
|
||
0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0114,
von Deutsch-Kralupbis Deutschland und Deutsches Reich (Lage, Grenzen und Größe) |
Öffnen |
kirchlichen Lebens; 5) Bekämpfung der Begünstigungen des Großkapitals, gerechte Würdigung der landwirtschaftlichen und kleingewerblichen Verhältnisse, insbesondere Revision des Gesetzes über den Unterstützungswohnsitz und der Gewerbeordnung; 6) Bekämpfung
|
||
0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0152,
Deutschland und Deutsches Reich (Finanzwesen) |
Öffnen |
1876 und 1. Juni 1884 über die eingeschriebenen Hilfskassen, welche als Gesetze für das ganze Reich gelten, wogegen das die Verpflichtung zur Armenpflege regelnde Gesetz über den Unterstützungswohnsitz vom 6. Juni 1870 (nebst Novelle vom 12. März 1894
|
||
0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0285,
von Freizeichnenbis Fréjus |
Öffnen |
, wenn derselbe vor Erwerbung des
Unterstützungswohnsitzes (s. d.) sich als öffentlicher
Unterstützung bedürftig erweist. Besondere Ab-
gaben dürfen die Gemeinden von den Anziehenden
nicht erheben: auch den gewöhnlichen Gemeinde-
laften find
|
||
0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0972,
von Hei-lung-kiang-tschöngbis Heimatsamt |
Öffnen |
. Arbeiterkolonien.
Heimatsamt, Bundesamt für das Heimatswesen, eine durch das Bundesgesetz über den Unterstützungswohnsitz vom 6. Juni 1870 errichtete Behörde, welche ihren Sitz in Berlin hat. Sie besteht aus einem Vorsitzenden und mindestens vier Mitgliedern
|