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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0746,
von Thäterbis Thaumatrop |
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Zucker zu geben, ist Mörder.)
Thatfrage, s. Thatsache und Quaestio facti.
Thatsache (lat. factum), das, was "in der That" so ist, wie wir es annehmen, d. h. wovon wir die Erfahrung machen oder gemacht haben, daß es stattfinde. Man denkt dabei meist
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79% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0622,
von Thaeterbis Thäyingen |
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nach Schwind (1858). Vgl. A. Thaeter, Julius T., Lebensbild (Frankf. a. M. 1887).
Thatfrage (Schuldfrage), bei einem Verbrechen die Frage, ob der Angeschuldigte der ihm zur Last gelegten Handlung schuldig sei oder nicht; im Gegensatz zur sogen
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0202,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Strafproceß. Verwaltung) |
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. Thatbestand
Privatklage
Revidiren
Revision
Revisor, s. Revision
Steckbrief
Thatfrage
Voruntersuchung
Wiederaufnahme des Verfahrens
Der Angeklagte.
Aergernis
Aggraviren
Betretungsfall
Favor
Flagrans
Gebrechen
Graviren
Leumund
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1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0779,
Schwurgericht (in England, Frankreich, Deutschland) |
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der alten Beweisführung dahin vereidigt wurde, nach ihrem Gewissen die Wahrheit zu sagen, was offenbar nur für die Bezeugung von Thatsachen passend war) 2) Die in England konsequent eingetretene Scheidung der Thatfrage (d. h. Beweisfrage
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1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0780,
Schwurgericht (in Deutschland) |
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des Strafgesetzes mit dem Angeklagten teilt. Der Vorzug der Geschwornen liegt also keineswegs, wie früher geglaubt wurde, in der richtigen Würdigung aller Thatfragen und Beweispunkte und noch viel weniger in dem bessern Verständnis oder der gerechtern
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0361,
von Strafprozeßbis Strafrecht |
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. Die Revision befaßt sich lediglich mit der Rechtsfrage, nicht mit der Thatfrage. 10) Erweiterung des Rechtsmittels der Wiederaufnahme des Verfahrens zum teilweisen Ersatz der Berufung und zur Anfechtung der Thatfrage. Besondere Verfahrensregeln gelten
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0131,
von Berufskrankheitenbis Berufung |
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und Entscheidung der Sache, und zwar nicht nur der Rechtsfrage, sondern auch der Thatfrage, herbeiführt, geht in jenen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0938,
von Bewegungswiderstandbis Beweis (juristisch) |
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offenkundig (s. Notorietät) sind. Die Beweispflicht beschränkt sich daher auf streitig gebliebene erhebliche Behauptungen.
Die Beweisführung ist grundsätzlich Sache der Parteien. Nur für gewisse Thatfragen, beziehentlich gewisse Beweismittel
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0928,
von Geschwindigkeitsmessungbis Geschworener |
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Vertrauensmänner aus dem Volke, welche in den durch das Gesetz bestimmten schwerern Verbrechensfällen durch ihren Spruch (Wahrspruch, Verdikt) die ihnen vom Gericht vorgelegten Thatfragen zu beantworten haben und damit die Anwendung des einschlagenden Gesetzes
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0800,
Berufung (in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten) |
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eine richtige sei, beschränkt, eine wiederholte Feststellung und Prüfung der Thatfrage dagegen ausschließt. Gleichwohl hat die neue deutsche Justizgesetzgebung das Rechtsmittel der B. nicht beseitigt, sondern nur beschränkt, und zwar ist diese Beschränkung
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0679,
von Entscheidungsgründebis Entwährung |
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. beigefügt. Die auf die Wahrsprüche der Geschwornen gefällten Urteile beziehen sich jedoch hinsichtlich der Thatfrage nur auf den Wahrspruch und geben bloß eine rechtliche Begründung unter Hinweisung auf das Strafgesetz. Außerdem müssen nach
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0167,
von Gerichtliche Analysebis Gerichtliche Medizin |
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, der Thatfrage sowohl als der Rechtsfrage, in zweiter Instanz veranlaßt wird, ist nur gegen Urteile der Schöffengerichte statuiert. Dieselbe geht an die Strafkammer des Landgerichts. Für die Einführung einer Berufung gegen Urteile der Strafkammern
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0591,
von Kassandrabis Kassawa |
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, ob in einer Prozeßsache die Vorschriften der Gesetzgebung gewahrt sind. Das Kassationsgericht befaßt sich also nicht mit der Thatfrage, nicht mit der thatsächlichen Feststellung des Rechtshandels, sondern nur mit der Rechtsfrage selbst
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0333,
Presse (frühere und gegenwärtige Gesetzgebung) |
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durch eine Parlamentsakte, nach welcher bei Preßvergehen nicht bloß die Thatfrage, sondern auch die Schuldfrage der Beurteilung der Geschwornen unterliegt, befestigt wurde.
In den Vereinigten Staaten von Nordamerika ward 1790 durch einen Zusatzartikel zur Verfassung jede
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0499,
von Quasibis Quästor |
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und Bestrafung bestimmter Verbrechen eingesetzten ständigen Gerichte, neben welchen zur Untersuchung einzelner Fälle auch außerordentliche Kommissionen, Quaestiones extraordinariae, eingesetzt wurden.
Quaestio facti (lat., "Thatfrage
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0629,
von Rechtsbeistandbis Rechtshilfe |
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).
Rechtsfrage (lat. Quaestio juris), die Erörterung und Feststellung des auf ein thatsächliches Verhältnis anzuwendenden Rechtssatzes zum Zweck der rechtlichen Beurteilung des erstern; im Gegensatz zur Thatfrage (s. d.).
Rechtsgeschäft, ein erlaubter
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0645,
von Schuitenbis Schuldramen |
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durch die Nichtachtung des moralischen Gesetzes bewirkt wird, also das dem Menschen als mit freiem Willen begabtem Wesen sittlich anzurechnende Böse.
Schuldbrief, s. v. w. Schuldschein.
Schuldbücher, s. Grundbücher.
Schuldfrage, s. Thatfrage
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0333,
von Wahrscheinlichkeitslehrebis Währung |
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.
Wahrspruch (Verdikt), der Ausspruch der Geschwornen über die Schuld- oder Thatfrage; s. Schwurgericht, S. 781.
Währung (lat. valuta, Gültigkeit, von valeo, gelten, franz. Étalon, engl. Standard, Legal tender), ursprünglich s. v. w. Gewähr (Wertschaft
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0349,
Civilrecht |
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.) wiederholt sich vorstehendes
Verfahren im wesentlichen, nur daß dasselbe hier
durch Zustellung eines das Rechtsmittel einlegenden
Schriftsatzes eingeleitet wird, und daß für die Re-
visionsinstanz die Erörterung der Thatfrage grund-
sätzlich
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0010,
von Kabinettmalereibis Kabul |
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her der Grundsatz, daß der König und der von ihm eingesetzte Beamte nur den Bann, d. h. die Gerichtsgewalt und die Vollstreckung der Erkenntnisse habe, während die Urteile über Rechtsfragen und Thatfragen von den Angehörigen eines jeden Rechtskreises
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0553,
von Quasikontraktebis Quästor |
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abgeschlossen ist, verschieden ausfallen kann. Bei
der H. f. spielt die Thatfrage eine große Rolle,
aber beide Begriffe fallen nicht zusammen.
Quästioniert (lat.), fraglich, befagt, bewußt.
Quästor, Amtstitel eines altröm. Finanzbeam-
ten
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0670,
von Rechtsbehelfbis Rechtsbelehrung |
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oder Rechtslehrern erteilt (s. Rechtsfall). Den Geschworenen, die nach der Deutschen Strafprozeßordnung nicht bloß über die Thatfrage, sondern über die zugleich die Subsumtion unter den Verbrechensbegriff ausdrückende Schuldfrage entscheiden, wird von dem
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0810,
von Reviewbis Revision |
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gestützt
werden, daß die angegriffene Entscheidung auf
einer Gesetzesverletzung beruhe, d. h. eine Rechts-
norm, eine prozessuale oder materiell-rechtliche, nicht
oder nicht richtig angewandt sei. Die Thatfrage ist
der Nachprüfung des
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0169,
von Berufungbis Betschuanalandbahn |
Öffnen |
Vertrauen in
die Gestaltung der Strafrechtspflege durch die Klagen
beeinträchtigt werde, welche über die Mangelbaftig-
keit der Rechtsprechung der Strafkammern in Bezug
auf die Thatfrage fortwährend laut wurden und
welchen auch der Reichstag
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