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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0216,
von Hauptbilanzbis Hauptjagen |
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. Generaletappendelegierter.
Hauptfall, s. v. w. Baulebung.
Hauptfehler, s. Gewährsmängel.
Hauptgeschworne, s. Schwurgericht.
Hauptgraben (Großer H.), ein Kanal in der preuß. Provinz Brandenburg, der vorzugsweise zur Entwässerung des Havelländischen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0293,
von Versicherungsanstaltenbis Versicherungswesen |
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durch Invalidität oder Alter). 5) Die Witwen- und Waisenversicherung (Sicherung, meist notdürftige, des Unterhalts der Witwen und erwerbsunfähigen Waisen nach dem Tode des Ernährers). – 2, 3 und 4 sind Hauptfälle der Arbeiterversicherung (s. d.).
Dazu tritt noch
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0013,
von Abalienierenbis Abandon |
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insbesondere die Abtretung von versichertem Schiffsgut an den Versicherer von seiten des Versicherten gegen Empfangnahme der
Versicherungssumme. Der Hauptfall, in welchem von dem Rechte des Abandons Gebrauch gemacht
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0604,
von Annabergitbis Annalen |
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. Der Hauptfall der A. ist der, daß der Schuldner anstatt eines geschuldeten Geldbetrags eine andre Sache, einen Staatsschuldbrief, einen Wechsel, ein Grundstück etc., an Zahlungs Statt dem Gläubiger mit dessen Einwilligung übergibt. Eine Verpflichtung des
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0506,
von Baulandbis Baum |
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für die Verpflichtung des aus dem Kirchenärar (s. d.) zu bestreitenden Unterhalts der Kirchengebäude.
Baulebung (Besthaupt, Gewandrecht, Butteil, Todfall, Hauptfall, Kurmede, Mortuarium), ehemals eine Abgabe der Erben eines Leibeignen an den
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0599,
von Bedlambis Beduinen |
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. h. alle solche, durch deren Erfüllung das Schlechte befördert werden würde. Der Hauptfall ist der, wenn die B. eine schlechte Handlung desjenigen, der ein Recht erwerben soll, enthält, so daß ebendiese Handlung durch die Aussicht auf Gewinn bewirkt
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0614,
von Begierdebis Beglaubigung |
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oder öffentliche Person (Gericht, Gesandter, Konsul, Notar) die Richtigkeit einer Thatsache in amtlicher Form und von Amts wegen bezeugt. Die Hauptfälle der B. sind die B. von Abschriften und die B. von Unterschriften. Im ersten Fall wird die wortgetreue
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 1018,
von Dispensarybis Disposition |
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fehlt es in der preußischen Verfassungsurkunde gänzlich an derartigen Bestimmungen. Die Hauptfälle, in welchen die Dispensationsbefugnis ausgeübt zu werden pflegt, sind die Erteilung der Volljährigkeit (Majorennisierung) sowie in manchen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0347,
von Ehrenpostenbis Ehrentraut |
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Umstände ausgesprochen wird. Die Hauptfälle, in denen neben Gefängnisstrafe auch auf Verlust der E. erkannt werden kann, sind: Diebstahl, Unterschlagung, Hehlerei, Erpressung, Urkundenfälschung, Münzverfälschung, falsche Versicherung an Eides Statt
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0729,
von Erbrechtbis Erbschaftssteuern |
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, aus dem Vermögensnachlaß des Erblassers die Mittel zum Lebensunterhalt zu beziehen. So entstehen die drei Hauptfälle der Erbfolge (s. d.), je nachdem das Gesetz oder der Wille des Erblassers den Erben beruft oder endlich ein Pflichtteilsberechtigter gegen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0963,
von Exheredierenbis Eximieren |
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Sache zu erwirken, um die exhibierte, nun wieder bewegliche Sache alsdann mittels einer weitern Klage vindizieren zu können. Der Hauptfall der Verbindlichkeit zur E. (Exhibitionspflicht) ist aber der, daß der Beklagte eine Urkunde besitze, an deren
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0238,
von Havanabraunbis Havarie |
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oder der Ladung absichtlich durch den Schiffer oder auf dessen Geheiß zum Zweck der Rettung zugefügt wurde. Das Handelsgesetzbuch zählt in dieser Beziehung (Art. 708) folgende Hauptfälle (jedoch nur beispielsweise) auf: das Überbordwerfen von Waren
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0442,
von Herrenbreitungenbis Herrenrecht |
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Architektur, unter andern: die Akropolis von Athen, das Theater von Taormina, Tempel der Isis auf Philä und das römische Forum.
Herrendienste, s. Fronen.
Herrenfall (Hauptfall, Thronfall, Veränderung in der herrschenden Hand), im Lehnrecht
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 1005,
von Interventivbis Intonation |
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der bisherige Schuldner befreit werden (private I.) oder neben dem, welcher interzediert hat (dem Interzedenten), verhaftet bleiben (kumulative I.). Hauptfall der privativen I. ist die Expromission (s. d.), eine Art der Novation, welche dann vorliegt, wenn
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0633,
Lehnswesen (Grundsätze des Lehnrechts) |
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(renovatio investiturae) sondern und zwar sowohl bei Veränderungen in der Person des Lehnsherrn (Veränderungen in der herrschenden Hand, Herrenfall, Hauptfall, Thronfall) als auch bei Veränderungen in der Person des Vasallen (Veränderung in der dienenden
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0661,
von Ministerialenbis Ministrales |
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Verantwortlichkeit für die strafgesetzlich nicht bedrohte Verletzung der Verfassung oder der Gesetze schlechthin. Dahin gehören folgende Hauptfälle: die unterlassen Kontrasignatur einer vom Monarchen ausgegangenen und von den Ministern ausgeführten
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0404,
Projektion (räumliche P.) |
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der Beschaffenheit der Zahlen m, n, p sind drei Hauptfälle zu unterscheiden: 1) m = n = p = 1, die Darstellung heißt eine isometrische, die drei Linien des Achsenkreuzes schließen Winkel von 120° ein (s. Achsenkreuz Fig. 5), die drei Koordinaten sind
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0196,
Staat (Staatsformen, Staatenverbindungen) |
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das Oberhaupt eines andern Staats ist. So erklärt sich z. B. die Personalunion Sachsens und Polens unter August dem Starken. Der Hauptfall der Personalunion aber ist der, daß infolge einer Übereinstimmung der Thronfolgeordnung dasselbe Glied derselben
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0456,
von Sylvabis Symbiose |
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von Hautabfällen und Absonderungsprodukten Säuberungsdienste leisten, ein näheres Ineinanderleben und gegenseitiges Anpassen aber nicht stattgefunden hat. Man kann drei Hauptfälle der S. unterscheiden: 1) zwischen Pflanzen unter sich, 2) zwischen Tieren unter
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0118,
von Benzolbis Bergaigne |
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mittels der Bereicherungsklage. Dieselbe falls im wesentlichen mit der Condiction (s. d., Bd. 4) des gemeinen Rechts zusammen. Die Hauptfälle, in welchen die Bereicherungsklage angestrengt werden kann, sind die irrtümliche Zahlung einer Nichtschuld
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0726,
von Sauckenbis Schaugebilde |
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. Natürlich spielt dabei die Farbe eine Hauptrolle und bei einer gro ßen Klasse der hier zu besprechenden Erscheinungen namentlich die rote Farbe, weil sie am besten von dem grünen Laub absticht. Wir haben dabei drei Hauptfälle zu unterscheiden, nämlich
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0651,
Mond (Temperatur, Gestalt der Bahn) |
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stattfinden, hat aber diese Linie verschiedene Gestalten. Die Hauptfälle sind in beistehenden Figuren dargestellt, in welcher die Bahn des Hauptplaneten durch die punktierte Linie angegeben wird. Die Bahn des Mondes kann Schlingen und Knoten A haben
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0729,
Parallelenaxiom |
Öffnen |
durch Wenden um ow Achse ^^ 13 die rechte und die linke Seite der Figur zur Deckung bringen kann. Es sind nun zwei Hauptfälle denkbar, von denen sich mit unsrer Anschauung allerdings nur der erste verträgt.' I. Hund somit auch H^ existiert nicht; dann
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0228,
von Erbbestandbis Erbe |
Öffnen |
der Verstorbene nicht Inländer war, aber im
Inlande Grundbesitz oder Hypothekenforderungen
hatte. Ausnahmslos ist für den Hauptfall das Nach-
laßgericht zuständig. Die Verfahrensvorfchriften
sind verschieden. Vielfach ist dem Nachlaßrichter er-
möglicht
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1068,
von Zwirnenbis Zwischenurteil |
Öffnen |
, welche prozessualen Streitpunkte es dazu aussondern will. Im Gesetz erwähnt sind Z. über Vorlegung und Echtheit von Urkunden, über Zulässigkeit von Beweismitteln, über Zuschiebung und Abnahme von Eiden. Die Hauptfälle von Z. zwischen Parteien
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0632,
von Rathbis Rathenow |
Öffnen |
in Deutschland. Ein Hauptfall vereinbarter R. ist das Abzahlungsgeschäft (s. d.). Das deutsche Reichsgesetz vom 16. Mai 1894 hat zum Schutze solcher Käufer, welche nicht als Kaufleute in das Handelsregister eingetragen sind, Bestimmungen getroffen: 1) Jeder
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