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Oder meinten Sie 'Landespolizei'?
Rang | Fundstelle | |
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3% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0165,
von Auswehenbis Ausweisung |
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Strafgesetzbuchs gegen einen Ausländer auf Zulässigkeit der Polizeiaufsicht erkannt, so ist die höhere Landespolizeibehörde befugt, denselben aus dem Reichsgebiet auszuweisen (Reichsstrafgesetzbuch, § 39). In gewissen Fällen kann ferner nach dem deutschen
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3% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0663,
von Freizügigkeitbis Fréjus |
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.) eintreten. Die höhere Landespolizeibehörde kann demjenigen, welcher auf Grund gerichtlichen Urteils unter polizeiliche Aufsicht gestellt ward, den Aufenthalt an einzelnen bestimmten Orten im Reichsgebiet versagen. Ebenso kann nach dem Sozialistengesetz
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3% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0966,
von Überwälzung der Steuernbis Ubicini |
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in seinen gesammelten Abhandlungen (Leipz. 1888).
Überweisung an die Landespolizeibehörde, Nebenstrafe, auf welche nach dem deutschen Strafgesetzbuch (§ 361, Nr. 3-8, S. 362) gegen Landstreicher, Bettler u. gegen Frauenspersonen, welche gewerbsmäßig
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3% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0897,
von Armenhäuserbis Armenien |
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der Verurteilung zur Haft kann erkannt werden, daß der Verurteilte nach verbüßter Strafe der Landespolizeibehörde zu übergeben sei. Die
Landespolizeibehörde erhält dadurch die Befugnis den Verurteilten zu 2 Jahren in ein Arbeitshaus unterzubringen
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3% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0190,
von Auswärtiges Amt des Deutschen Reichsbis Ausweisung |
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.
Ausweisung , die seitens der höhern Landespolizeibehörde verfügte Wegweisung
1) von Ausländern oder der Staatsangehörigkeit Verlustigen aus dem Staats- (Bundes
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3% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0641,
von Haftstrafebis Hagebutten |
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der
H. zu Arbeiten angehalten werden können, ist die
höhere Polizeibehörde (Landespolizeibehörde) be-
fugt, dieselben bis zu zwei Jahren zu gemeinnützi-
gen Arbeiten zu verwenden oder nach verbüßter H.
in ein Arbeitshaus unterzubringen. Diese
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3% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0035,
von Übervölkerungbis Ubier |
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auf bibliogr. und biogr.-litterarhistor. Material auszeichnet, hat, von Max Heinze vortrefflich weiter geführt, große Anerkennung gefunden. – Vgl. F. A. Lange, Friedrich Ü. (Berl. 1871).
Überweisung an die Landespolizeibehörde, auch korrektionelle
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2% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0997,
Gefängniswesen (Vorsorge für Gesundheit, Disziplin, Beschäftigung der Gefangenen) |
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auf Grund des § 362 gewisse Personen nach verbüßter Strafe durch die Landespolizeibehörde untergebracht werden können (Bettler, Landstreicher, Prostituierte). Verschiedene Strafarten, z. B. Gefängnis und Haft, können in verschiedenen Abteilungen
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2% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 1007,
von Könenbis Konfinieren |
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der Landespolizeibehörde der Aufenthalt in bestimmten Bezirken oder Orten versagt oder angewiesen werden kann.
Konfinien (lat.), Grenzstriche; in Österreich ehemals Bezeichnung des Grenzlandes an der flawonischen Militärgrenze sowie der südlichsten Kreise Tirols
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2% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0757,
von Arbeitsbücherbis Arbeitshäuser |
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methodisch angewandt und vor 1871 in mehreren
deutschen Staaten verhängt wurde, ist in Deutschland durch das Reichsstrafgesetzbuch abgeschafft worden. Die
Landespolizeibehörde soll jedoch befugt werden
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2% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0397,
von Flüchtige Ölebis Flüe |
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die Landespolizeibehörde erkannt werden kann. Ist die Verhaftung lediglich wegen Fluchtverdachts angeordnet, so kann gegen Sicherheitsleistung von der Untersuchungshaft abgesehen werden. Verhaftung wegen Fluchtverdachts kann nicht nur der Richter, sondern
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2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 1002,
von Hafisbis Haft |
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, liederliche Dirnen und arbeitsscheue Personen zu Arbeiten angehalten werden. Gegen solche Individuen kann auch auf Überweisung an die Landespolizeibehörde erkannt werden, welch letztere alsdann befugt ist, den Verurteilten nach verbüßter H. bis zu zwei
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2% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0472,
von Landspitzebis Landtorpedos |
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) mit Haft bis zu sechs Wochen bestraft; auch kann zugleich erkannt werden, daß der Verurteilte nach verbüßter Haft der Landespolizeibehörde zu überweisen sei, welch letztere alsdann die verurteilte Person auf einen Zeitraum bis zu zwei Jahren
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2% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0187,
von Polizeiaufsichtbis Poliziano |
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auf die Zulässigkeit von P. erkennen; die P. selbst wird gegen den Verurteilten durch die Landespolizeibehörde verfügt und zwar nach Anhörung der Gefängnisverwaltung. Die höchste Zeitdauer der P. ist fünf Jahre. Dem unter P. Gestellten kann der Aufenthalt an
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2% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0358,
von Straferkenntnisbis Strafgerichtsbarkeit |
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) Überweisung (s. d.) an die Landespolizeibehörde; 5) Einziehung oder Konfiskation von Verbrechensgegenständen. Gegen Militärpersonen kommen nach dem deutschen Militärstrafgesetzbuch (§ 14 ff.) folgende Strafen (Militärstrafen) zur Anwendung: Die Todesstrafe
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2% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0364,
von Strafrechtstheorienbis Strafregister |
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Vorschriften über Erhebung öffentlicher Abgaben und Gefälle und wegen gewisser militärischer Verbrechen und Vergehen. In die S. sind ferner die Beschlüsse der Landespolizeibehörden über die Unterbringung verurteilter Personen in ein Arbeitshaus
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2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0189,
von Viehoffbis Viehseuchen |
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gefüttert und getränkt werden. Auf den größern Viehhöfen wird in der Regel von der Landespolizeibehörde auch vorgeschrieben, daß Rindvieh nicht zugeführt werden darf ohne amtliches Ursprungszeugnis, aus welchem hervorgehen muß, daß die betreffenden Tiere
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2% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0599,
von Mussafiabis Mutsuhito |
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Ernährung er verpflichtet ist, durch Vermittelung der Behörde fremde Hilfe in Anspruch genommen werden muß.
Die Strafe ist Haft bis zu sechs Wochen, auch kann ans Verweisung an die Landespolizeibehörde er kannt werden. Letztere erhält dadurch
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2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0822,
von Arbeitsbörsebis Arbeitslohn |
Öffnen |
verbüßter Strafe durch die Landespolizeibehörde in ein Arbeitshaus geschafft und dort bis zu zwei Jahren untergebracht und mit gemeinnützigen Arbeiten beschäftigt werden. Die erfahrungsgemäß unwirksame Haftstrafe (s. d.) führte zu dieser ergänzenden
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2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0191,
von Auswendiglernenbis Auswurf |
Öffnen |
, der durch gerichtliches Urteil aus seinem Amte entlassen worden war und hierauf eine Handlung vornahm, aus welcher hervorging, daß er die Fortdauer des ihm entzogenen Amtes beanspruchte, durch Verfügung der Landespolizeibehörde der Aufenthalt in bestimmten Orten
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2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0915,
von Bettelvogtbis Bettelwesen |
Öffnen |
abzuhalten unterlassen. Nach §. 362 darf der Richter den Verurteilten der Landespolizeibehörde nach verbüßter Haft überweisen mit der Ermächtigung zur Unterbringung in Arbeitshäusern oder zu gemeinnütziger Beschäftigung für den Zeitraum von 2 Jahren
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2% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0092,
von Glückshakenbis Glückstadt |
Öffnen |
der bürgerlichen Ehrenrechte). Ist der Verurteilte ein Ausländer, so ist die Landespolizeibehörde befugt, denselben aus dem Bundesgebiete zu verweisen.
2) Der Inhaber eines öffentlichen Versammlungsortes, welcher G
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2% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0141,
von Nachgeschmackbis Nachnahme |
Öffnen |
. Sattelselbstgurter. Brauerei.
Nachguß, Nachgußlvürze, f. Vier und Bier
Nachhaft, s. Haftstrafe und Überweisung an die
Landespolizeibehörde.
Nachhaltsbetrieb, ein Forstbetrieb, der für die
Wiederverjüngung abgetriebener Bestände sorgt, so
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2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0240,
von Polizeiaufsichtbis Polizeistrafverfahren |
Öffnen |
die Landespolizeibehörde die Befugnis, den Verurteilten nach Anhörung der Gefängnisverwaltung auf die Zeit von höchstens fünf Jahren unter P. zu stellen. Geschieht dies, so hat die Behörde die Befugnis, den Aufenthalt an einzelnen bestimmten Orten zu
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2% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0397,
von Strafbescheidbis Strafford |
Öffnen |
oder Sachverständiger vernommen zu werden (bei Meineid), 6) Zulässigkeit von Polizeiaufsicht und Überweisung an die Landespolizeibehörde behufs Aufnahme in ein Arbeitshaus (für Bettler, Landstreicher, Müßiggänger, Trunkenbolde, Arbeitsscheue, Obdachlose, Prostituierte
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2% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0111,
Ausweisung |
Öffnen |
Deutschen Strafgesetzbuch gegenüber Auslän-
dern als Wirkung eines Urteils auf Zulässigkeit der
Polizeiaufsicht Iß. 39^, der Verurteilung wegen ge-
werbsmäßigen Glückspiels s§. 2841 und der richter-
lichen Überweisung an die Landespolizeibehörde
H
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0108,
Untersuchungshaft |
Öffnen |
den vorher unter 2 und 3 genannten Personen gehört, oder unter Polizeiaufsicht (s. d.) steht, oder die ihm zur Last gelegte Übertretung mit Überweisung an die Landespolizeibehörde bestraft werden kann. Die Österr. Strafprozeßordnung gestattet U
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0153,
von Vadkertbis Vagabund |
Öffnen |
. Zugleich darf der Verurteilte zu angemessenen Arbeiten in- und außerhalb der Strafanstalt angehalten werden. Auch kann gegen den V. auf Überweisung (s. d.) an die Landespolizeibehörde erkannt werden. Nach dem österr. Gesetz vom 24. Mai 1885
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