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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0975,
von Exposébis Expropriation |
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975
Exposé - Expropriation.
Exposé (franz.), Darlegung, Auseinandersetzung, namentlich eine Schrift, die eine solche enthält.
Exposition (lat.), Aussetzung, Ausstellung; Lage (z. B. eines Gebäudes nach der Himmelsrichtung); dann
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0435,
Eisenbahn (topographische Feststellung, Systemfrage) |
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derselben nötige
Expropriation oder Erwerbung von Grund und Boden. In den meisten Fällen
und am zweckmäßigsten erfolgt dieselbe durch freien Kauf und Übereinkunft, und es sollte nur, wenn eine solche
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71% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0437,
Eisenbahn (Kapitalbeschaffung, Zinsgarantien) |
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von
diesem erworben werden kann. Zugleich enthält die Konzession neben andern Befugnissen namentlich das Recht der
Expropriation des zum Bau und Betrieb notwendigen Areals sowie zur zeitlichen
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0196,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Verfassung) |
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Staatshoheitsrechte
Staatsnothrecht, s. Nothrecht
Staatsservituten
Territorialhoheit
Vollziehende Gewalt, s. Exekutivgewalt
Waffenrecht
Wasserhoheit
-
Angariation
Baubegnadigungen
Belagerungszustand
Expropriation
Expropriiren
Säkularisation
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1006,
von Zwangsabtretungbis Zwangsvollstreckung |
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der Handlung aus. Vgl. Deutsches Strafgesetzbuch, § 52.
Zwangsabtretung, s. Expropriation.
Zwangsanleihe, s. Staatsschulden, S. 204.
Zwangsarbeitshaus, s. Arbeitshäuser.
Zwangsbewegungen, eigentümliche, nach einer Seite gerichtete
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0804,
von Römisches Reichbis Roon |
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Grundpreisen, welche die Kosten der Expropriationen ins Ungemessene steigerten, bald vollständig verausgabt, ohne daß die projektierten Bauten vollendet worden wären. Das bereits seit Jahren im städtischen Haushalt vorhandene Defizit mußte endlich
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0446,
von Forstkalenderbis Forstrecht |
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, Devastationsverbot, Aufforstungsgebot, Beschränkungen in der Bewirtschaftung von Schutzwaldungen, Expropriationen derselben, Staatseinwirkung auf Gemeinde- und Anstaltswaldungen). b) Beschränkung von Waldservitutberechtigten durch Regelung der Ausübung
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0165,
von Vervinsbis Verwaltung |
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(Pflegschafts-, Bildungswesen), namentlich das Volksschulwesen und die V. der Preßangelegenheiten; dann das ganze Gebiet der Polizei (s. d.); sodann die V. des wirtschaftlichen Lebens, wohin die Ablösung von Grundlasten, Separationen, Expropriationen
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0003,
von Socialbis Socialdemokratie |
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der Arbeiterklasse zu stärken, so daß die Expropriation des Privateigentums auch auf gesetzlichem Wege sich vollziehen könne.
Die Marxschen Ideen drangen bald sehr mächtig, besonders nach der Märzrevolution, in die deutsche Arbeiterbewegung ein. Es bildeten sich
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0547,
von Synäresisbis Synedrium |
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. erleichterter Expropriation, Beitreibung der Beiträge nach Art öffentlicher Abgaben, Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte für gewisse Rechtsstreitigkeiten ausgestattet.
Syndikatsgeschäft, Syndikatsleiter, s. Konsortium.
Syndikus (grch.; Mehrzahl
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0525,
Baurecht |
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. Bebauungsplan). Außerdem ist den Gemeinden durch das Mittel der Zwangsenteignung oder Expropriation die Möglichkeit zur Herstellung gerader und zweckmäßiger Straßenzüge gegeben. Regelmäßig ist ferner für Neubauten und größere Reparaturen die Einholung
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0743,
Bergrecht (Ausbeute und Zubuße; Rechte des Grundeigentümers) |
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ermächtigt. Die Grundabtretung erfolgt entweder durch Vertrag oder im Weg der Expropriation durch die Entscheidung der Verwaltungsbehörden, welche den Umfang und die Dauer der Abtretung und die Schadloshaltung, letztere unter Vorbehalt des
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0791,
Deutsches Recht (Entwickelung im neuen Deutschen Reich) |
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Rechtsinstitut der Expropriation oder Zwangsenteignung hervorzuheben. Ebenso gehören hierher die Grundsätze des deutschen Pfandrechts mit dem Prinzip der Publizität und der Spezialität des Pfandes, das deutsche Pfändungsrecht und vor allen Dingen
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0462,
Eisenbahnrecht |
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geregelt, so in Preußen durch das Eisenbahngesetz vom 3. Nov. 1838. Was die weitern partikularrechtlichen Bestimmungen über die Anlage der Eisenbahnen anlangt, so sind in dieser Beziehung namentlich die Gesetze über die Expropriation (s. d
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0670,
von Enteignungbis Enten |
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.
Enteignung, s. Expropriation.
Entelechie (griech.), eigentlich das wirkliche Haben und Besitzen dessen, was zur Vollkommenheit einer Sache gehört; dann überhaupt Wirklichkeit. Aristoteles und die Peripatetiker nannten die Seele eine E., indem
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0822,
Ertragsanschlag |
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mußten auch noch die besondern Bedingungen mit in Berücksichtigung gezogen werden, und es galt darum, die angemessenen Preise zu normieren. Zum Zweck der Expropriation und der Erbschaftsauseinandersetzungen kamen wieder andre Gesichtspunkte
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0976,
von Expropriierenbis Exsikkator |
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., "enteignen"), zwangsweise die Abtretung eines Rechts, namentlich des Eigentumsrechts, durchsetzen zu einem gemeinnützigen Zweck gegen gesetzliche Entschädigung; vgl. Expropriation.
Ex propriis oder proprio (lat.), aus eignen Mitteln; ex proprio Marte
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0275,
von Finnebis Finnen |
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" war. Die von der griechischen Regierung verfügte Expropriation seines Gartens bildete einen der vielen Streitfälle zwischen Griechenland und England. F. genoß eines hohen Rufs wegen seiner tiefen Kenntnis der Topographie, der Kunst und der Altertümer Griechenlands
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0407,
Flurregelung (Gesetzgebung in Deutschland) |
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das Provokationsrecht, weil die Provokation des Einzelnen nach dem Gesetz von 1821 nur für dessen Besitztum galt, durch die Zusammenlegung seiner Grundstücke aber auch Besitzveränderungen und Expropriationen für andre nötig würden, überdies solche
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0083,
Italien (Geschichte: bis 1875) |
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die Expropriation von zehn großen Klöstern daselbst zur Unterbringung der Ministerien angeordnet worden. Am 30. Juni folgte die Verlegung, 2. Juli hielt der König seinen glänzenden Einzug in Rom und erwiderte der Deputation von 100 Munizipien, die ihn
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0331,
Juragewässerkorrektion |
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im wesentlichen vollendet; die Fortsetzung von Meienried nach Büren (2½ km lang) wurde erst 1882 in Angriff genommen. Wegen verzögerter Expropriation begann die Ausführung des Aarberg-Hagneckkanals erst im April 1874, ebenso die obere Korrektion, während
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0335,
von Jusbis Jus gentium |
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oder Not oder eines unabweisbaren Bedürfnisses Eingriffe in Privatrechte vorzunehmen. Hierauf läßt sich namentlich das Recht zur Zwangsenteignung von Grundeigentum zurückführen (s. Expropriation). Vgl. Bischof, Das Notrecht (Gießen 1860).
Jus emporii
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0530,
von Lasiocampabis Lasker |
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nirgends statt und ist in den Königreichen Bayern und Sachsen überhaupt aufgehoben. Bei gerichtlichen Verkäufen, Expropriationen und Vergleichen kommt dies Rechtsinstitut nicht zur Anwendung.
Lasionit, s. Wavellit.
Lasisch, die Sprache der Lasen (s
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0266,
von Notklippenbis Notstand |
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, Privateigentum, wenn auch gegen volle Entschädigung, im öffentlichen Interesse dem Eigentümer zu entziehen, worauf namentlich das Rechtsinstitut der Zwangsenteignung oder Expropriation beruht. Auch der Grundsatz, daß Eingriffe in fremde Rechtssphären, welche
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0057,
Sozialismus (Lassalle, Karl Marx) |
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Expropriations- und Produktionsumwandlungsprozeß zu beschleunigen.
Die praktischen Konsequenzen hat dann der Agitator Marx gezogen und in den Beschlüssen
der von ihm gegründeten und geleiteten i nternationalen
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0550,
von Tautogrammbis Taxation |
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Mitwirkung der Behörden, wenn Grundstücke auf dem Weg der Expropriation verkauft werden sollen; bei Truppenbewegungen (z. B. Manövern), durch welche Saaten vernichtet werden, bei den Vorkehrungen gegen gefährliche Feinde der Pflanzen, bei Ausbruch
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0472,
von Wegeordnungbis Wegerecht |
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der Körperschaft (Gemeinde, Kreis, Provinz, Staat), welcher die Unterhaltung obliegt. Zum Zweck der Anlegung und Erweiterung von öffentlichen Wegen kann zur Zwangsenteignung geschritten werden (s. Expropriation). Früher teilte man in Deutschland
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0990,
von Zündhölzersteuerbis Zündschnur |
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einer Fabrikatsteuer eingeführt wurde. Da dieselbe eine allzu lästige und kostspielige Überwachung notwendig machte, ist sie 1872 durch ein Zündhölzermonopol ersetzt worden. Für die nötigen Expropriationen wurden etwa 30 Mill. Frank aufgewandt. Den
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0572,
Meyer |
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und hat sich der nationalliberalen Partei angeschlossen. Unter seinen Schriften sind hervorzuheben: »Das Recht der Expropriation« (Leipz.
1868); > Grundzüge des norddeutschen Bundesrechts < (das. 1868); »Staatsrechtliche Erörterungen über die deutsche
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0431,
von Güntherbis Güterabschätzung |
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.
^ Das besondere Verfahren bei der G. auf Basis des
! Ertrags- oder des Grundanschlags richtet sich nach
dem Zwecke, für welchen die G. zu dienen hat.
Steht z. B. die Wertserhebung zu Zwecken von Erb teilungen, Verkauf, Pachtung, Expropriation
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0546,
von Bautschbis Bautzen |
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richtet. Wird z. B. eine Taxe behufs Entschädigung für
eine Expropriation vorgenommen, so werden hohe Nutzungswerte sehr wohl berücksichtigt, und der Realwert kommt nur dann in Betracht, wenn er den
Nutzungswert übersteigt. Bei
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0167,
von Entamierenbis Enteignung, Enteignungsrecht, Enteignungsverfahren |
Öffnen |
-
samtheit über die allgemeine Verpflichtung hinaus
durch Aufopferung seines Vermögens zu fördern,
so darf der Staat das Eigentum uur gegen Ent-
schädigung entziehen und beschränken.
Die Enteignung (Expropriation) in diesem
Sinne ist weder dem
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0169,
von Entelechiebis Enten |
Öffnen |
und das Expropriationsverfahren (Berl. 1866); G. Meyer, Das Recht der Expropriation (Lpz. 1868); Grünhut,
Das Enteignungsrecht (Wien 1873); von Rohland, Zur Theorie und Praxis des deutschen Enteignungsrechts (Lpz. 1875); Prazak, Recht der Enteignung in
Österreich (Prag
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0581,
von Farinzuckerbis Farm |
Öffnen |
namentlich durch die ^.Ilotinont
^Vct8 von 1884 und 1890, welche die l^ount^ l^oun-
cii8 (s. d.) ermächtigen (event, durch Expropriation),
Ländereien zu erwerben, um dieselben in Parzellen
von höchstens 1 Acre zu verpachten. Es soll da
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0923,
von Flösselhechtbis Flöte |
Öffnen |
Belastung ist auf Gewohnheitsrecht oder einen Akt der Staatsgewalt zurückzuführen; nach allen neuen Gesetzgebungen muß dem Staat das Recht zuerkannt werden, nach Maßgabe der über die Expropriation geltenden Regeln, den Eigentümer jedes Privatflusses gegen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 1004,
Forstpolizei |
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, wenn
der Staat seinen eigenen Waldbesitz nicht bloß er-
hält, sondern zu vergrößern sucht, was bezüglich der
Schutzwaldungen nötigenfalls durch Expropriation
zu geschehen hat. (S. Beförsterung.)
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0827,
von Georg (Fürst zu Schaumburg-Lippe)bis Georgenberg (Groß-Gemeinde) |
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., Berl. 189^). Sein Heilmittel
besteht in der allmablichen Abschaffung des Privat-
grllndeigelltilm^ dlirch Expropriation bez. Konfis-
kation der Grundrente. - Vgl. Weiß, Die Lehre
H. G.s lHamb. l^.'l). ' ^Tandin
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0116,
von Godetbis Göding |
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.) will auch G. das sociale Elend mittels Expropriation der großen Besitztümer durch den Staat beseitigen; aber er geht viel schonender und langsamer vor, indem er durch eine Erbschaftssteuer, von der die kleinen Besitztümer fast ganz befreit bleiben
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0496,
Grundeigentum |
Öffnen |
Rechtsordnung die Enteignung ss.d.) oder
Expropriation gegen den Willen des Eigentümers,
init angemessener Entschädigung desselben. Auch
gewähren die Gesetze der meisten Staaten die Mög-
lichkeit, nützliche landwirtschaftliche Verbesserungen,
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0545,
von Offener Arrestbis Öffentliches Recht |
Öffnen |
), oder durch Unternehmer, oder durch Kon-
zessionäre (z. B. die Eisenbahnen). Inwieweit zu
Gunsten des Unternehmers Expropriation (s. Ent-
eignung) stattfindet, bestimmt sich nach den Enteig-
nungsgesetzen.
Öffentlich e Gesundheitspflege
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0770,
von Ostseeländische Eisenbahnbis Ostseeprovinzen |
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der griech. Kirche angehören, verboten. Der Bau
neuer luth. Kirchen wurde abhängig gemacht von
der Zustimmung des griech. - orthodoxen Vifchofs.
Der griech. Geistlichkeit wurde das Expropriations-
recht von Grund und Boden und Gebäuden zur
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0777,
von Winter (Peter von)bis Wintergarten |
Öffnen |
775
Winter (Peter von) – Wintergarten
das Expropriations-, das Volksschulgesetz u. a., war hauptsächlich sein Werk. W. starb 27. März 1839. Er schrieb: «Über die Ansprüche der Krone Bayerns auf Landesteile des Großherzogtums Baden» (Mannh. 1827
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0849,
von Meyer (Georg Herm. von)bis Meyer (Hans Heinr.) |
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847
Meyer (Georg Herm. von) - Meyer (Hans Heinr.)
er die Universität Heidelberg in der ersten bad. Kammer. Er schrieb: "Das Recht der Expropriation" (Lpz. 1868), "Grundzüge des Norddeutschen Bundesrechts" (ebd. 1868), "Staatsrechtliche
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