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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0019,
Frachtvertrag |
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17
Frachtvertrag
Schiff eingebrachten Sachen, also auch das Gepäck
der Reifenden, im Falle der Beschädigung oder des
Verlustes schlechthin auf Ersatz, es sei denn, daß
der Schiffer beweist, daß der Schaden durch Höhere
Gewalt (s. d
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0020,
Frachtvertrag |
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18
Frachtvertrag
zeichnet waren, auch andere Güter geliefert werden,
wenn die Lage des Verfrachters dadurch nicht er-
schwert wird. Seitens des Befrachters oder Abladers
(s. d.) müssen die Güter richtig bezeichnet werden,
auch dürfen bei
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63% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0018,
von Frachtführerbis Frachtvertrag |
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16
Frachtführer - Frachtvertrag
gültig, weil ein F. nicht ausgestellt ist. Der F. dient
als Beweisurkunde; seilt Inhalt ist maßgebend für
das zwischen Absender und Frachtführer begründete
Nechtsverhältnis, während das Verhältnis des letz
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50% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0427,
von Fort Opusbis Frachtvertrag |
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425
Fort Opus - Frachtvertrag
und Wünschen der Bevölkerung mehr angepaßten!
Charakter, dem auch die gewährte Staatsunter-
stützung (seit 1892 jährlich 120000 Kronen) keinen
Eintrag thut. Der Wert dieser Schulen ist übrigens
kein ganz
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0476,
von Fra Bartolommeobis Fracht |
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der Absender vom Vertrag zurücktreten, muß aber den Frachtführer wegen der zufolge des Frachtvertrags bereits vorgenommenen Geschäfte entschädigen. Der Frachtführer übernimmt die Verpflichtung, für die Erhaltung der Frachtgüter vom Augenblick ihres Empfanges
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0017,
von Foylebis Frachtbrief |
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- oder Seefrachtvertrags gewährt
wird. (S. Frachtvertrag.) Die Höhe der F., der
F rachtfatz, wird regelmäßig von den Parteien fest-
gefetzt oder ein für allemal in Post- und Eisenbahn-
reglements geregelt und ist natürlich sehr verschieden
nach der Schnelligkeit
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0265,
von Verfolgungswahnbis Vergerio |
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wird, ferner Ein- und Ausfuhrverbote. In den genannten Fällen, sowie bei allen andern
Verfügungen, durch welche das Schiff am Auslaufen, oder die Reise oder die Versendung der nach dem Frachtvertrage zu liefernden Güter verhindert
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0089,
Empfänger |
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-
gesetzbuch Art. 405 der im Frachtbrief (s. d.) be-
zeichnete E. nach Alikunst des Frachtführers am
Ort der Ablieferung (s. d.) berechtigt, die durch den
Frachtvertrag (auch wenn er, wie gewöhnlich, den-
selben mit dem Frachtführer nicht geschlossen
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0182,
Binnenschiffahrt |
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von Wech-
seln, zum Abschluß von Frachtverträgen und zum
Verkaufe oder zur Verpfändung des Schiffs Voll-
macht vom Schiffseigner haben, ist aber zur Aus-
stellung von Ladescheinen stets befugt. Der Schiffer
untersteht den Vorschriften über
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0302,
von Löschdosebis Löslichkeitskurven |
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um 1485 zu Augsburg. Diesem folgte eine ganze Reihe ähnlicher.
Löschdose, Buchersche, s. Feuerlöschdose.
Löschen, s. Feuerlöschwesen. – In der Seemannssprache ist L. soviel wie ein Schiff entladen (s. Frachtvertrag, Bd. 7, S. 18 a); Löschgeld
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0607,
von Faustriemenbis Favara |
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ist, wenn der Befrachter, die vertragsmäßige Lieferung der Ladung unterlassend, vom Frachtvertrage zurücktritt. Nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen müßte in solchem Falle der Befrachter dem Verfrachter die ganze bedungene Fracht zu zahlen haben unter Abzug
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0477,
Fracht |
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Eisenbahnstation bestehen soll; hinsichtlich der Weiterbeförderung treten sodann die Verpflichtungen des Spediteurs ein.
II. Seetransportvertrag. Der Frachtvertrag zur Beförderung von Gütern zur See bezieht sich entweder 1) auf das Schiff im ganzen
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0285,
von Freizeichnenbis Fréjus |
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die Ablehnung von
der Haftung für gewisse Gefahren, welche sonst zn
Lasten des Verpflichteten gehen. Sie kommt vor in
Versicherungs- und in Frachtverträgen. Die gedruck-
ten, in engl. Sprache gefaßten Formulare derKo-
nossemente (s. d
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0144,
von Goldwäschereibis Goletta |
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-
richtsvollzieher den Verkauf aus freier Hand zu dem
Preise bewirken, welcher den Gold- oder Silberwert
erreicht. Sind Gold- oder Silbcrsachen Gegenstand
eines Frachtvertrags, so baftet der Frachtführer bez.
der Schiffer bei deren Verlust oder Vefchädigung
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0574,
von Konnotationbis Konolfingen |
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der Verfrachter für die Richtigkeit der im K. enthaltenen Bezeichnung der Güter und
hat bei Nichtübereinstimmung der Güter mit der Bezeichnung den Minderwert zu ersetzen. Etwaige Bestimmungen des
Frachtvertrags (s. d.) berühren den Empfänger nur
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0134,
von Speckterbis Spediteur |
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Frachtführer, so ist er nicht S., sondern Bevollmächtigter des Versenders. Wer nur die Vermittelung von Frachtverträgen zwischen Absender und Frachtführer (Verfrachter) bewirkt (Frachtmakler, Güterbestatter, Schiffsprocureur), ist nicht S. Die S
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0033,
von Über Land und Meerbis Überproduktion |
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bewirkt.
Überliegezeit, im See- und Binnenschiffahrtsfrachtverkehr diejenige bei einem Chartervertrage häufig vereinbarte Zeit, welche noch über die Ladezeit (s. Frachtvertrag) hinaus der Verfrachter auf die Lieferung der Ladung warten soll. Dem
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0001,
von Distanzgeschäftbis Distanzmesser |
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auf den deutschen Eisenbahnen anbetrifft, so gilt der Frachtvertrag mit der zum Zeichen der Annahme erfolgten Aufdrückung des Expeditionsstempels auf den Frachtbrief seitens der Expedition der Absendestation für abgeschlossen (Betriebsreglement, § 49
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0909,
Betriebssystem |
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Eisenbahnverwaltungen; für das Publikum hat sie ebenfalls nur die Bedeutung von Vertragsbedingungen, die erst durch Abschluß des Frachtvertrags bindend werden. –
Vgl. Thöl, Handelsrecht, Bd. 3 (Lpz. 1880); ders
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0936,
von Paß (in der Baukunst)bis Passaglia |
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durch das Fernrohr sieht; ein Nachteil ist
aber der Lichtverlust, der durch die Brechung und
Reflexion im Prisma veranlaßt wird.
Paffagere Befestigung (spr. -sasch-), s. Feld-
befestigung.
Pafsagevertrag (spr. -ahschc-),s. Frachtvertrag
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0029,
von Ubis Überfall (militärisch) |
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, in der Bergmannssprache das Durchbrechen von Lagerstätten (Gängen, Flözen u. s. w.) mit Stollen oder Strecken, während man mit Schächten einen Gang u. s. w. durchteuft.
Überfahrtsvertrag, s. Frachtvertrag.
Überfall (militär.), ein Unternehmen, bei dem
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0079,
von Faustulusbis Favart |
Öffnen |
aus einem andern Hafen zu machen hat und der Rücktritt vor der Abreise aus dem Abladungshafen erklärt wird. Ist bloß ein bestimmter Teil des Schiffs verfrachtet, oder hat der Frachtvertrag Stückgüter zum Gegenstand, so muß der zurücktretende
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0984,
von Kommissionärbis Kommissionsgeschäft |
Öffnen |
von Waren, Wechseln und Wertpapieren, ferner Assekuranz- oder Inkassogeschäfte, Frachtverträge u. dgl. Über die Transportkommission gelten besondere Grundsätze (s. Spedition). Die häufigste Anwendung findet das K. bei Kaufgeschäften (Warenkommission
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0282,
von Postkreditbriefebis Postordnung |
Öffnen |
Bestimmungen sind durch eine auf Grund des Postgesetzes (s. Postrecht) erlassene P. geregelt, deren Bestimmungen die rechtliche Bedeutung eines Bestandteil des Frachtvertrags zwischen dem Absender einer Postsendung, bez. des Vertrags zwischen den
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0962,
von Ubedabis Überfracht |
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Frachtvertrag bei Beförderung von Gütern zur See insoweit zur Anwendung, als die Natur der Sache dieselbe nicht ausschließt (s. Fracht). Vgl. Deutsches Handelsgesetzbuch, Art. 665 ff.
Überfall, auf Überraschung des Feindes berechneter Angriff
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0056,
von Abmarkungbis Abnahme (rechtlich) |
Öffnen |
und Lieferung unter Gegenwärtigen. Noch strengere Anforderungen gelten beim Frachtvertrag (Handelsgesetzbuch Art. 408, 609, 610). Auch wer ein bestelltes Werk ausgeführt hat, kann nach einer weitverbreiteten Ansicht und nach Bestimmung einzelner Gesetze
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0070,
von Absenderbis Absicht |
Öffnen |
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Absender - Absicht
Absender, derjenige, welcher den Frachtvertrag mit dem Frachtführer im eigenen Namen, wenn schon für fremde Rechnung, abschließt, der Befrachter (s. d.) des Seeverkehrs. Der Frachtführer hat den spätern Anweisungen des A
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0154,
von Auskuttenbis Ausland |
Öffnen |
aus dem Seeschiff, soviel wie Löschung (s. Frachtvertrag).
Auslage, in der Fechtkunst Bereitschaftsstellung des Fechters mit blanker Waffe zum Beginn des Kampfes. Es kommt hierbei darauf an, einerseits die eigene Waffe so zu halten, daß sie den
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0896,
von Besteuerungbis Bestockung |
Öffnen |
, Schicksalsbestimmung.
Bestimmungshafen, der Hafen, wohin das Schiff bestimmt ist. Derselbe kann im voraus in dem Frachtvertrage, dem Konnossement (s. d.) oder der Chartepartie (s. d.) fest bestimmt sein; die Bestimmung kann aber auch innerhalb gewisser Grenzen
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0116,
von Charta indentatabis Chartismus |
Öffnen |
. Die wesentlichen Erfordernisse einer C. deckten sich vielmehr mit denjenigen des Frachtvertrags überhaupt.
Meistens pflegte sie zu enthalten den Namen und die Größe des Schiffs, den Namen des Schiffers, des Befrachters, des
Verfrachters, Ort und Zeit zum
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0878,
von Eisenbahn-Radreifenbrüchebis Eisenbahnrecht |
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für die Regelung des Frachtgeschäfts
(s. Frachtvertrag). Äuf beiden Gebieten, dem
öffentlichen und dem Privatrecht, hat die besondere
Natur der Eisenbahnen, ihre hohe wirtschaftliche
und militär. Bedeutung, die monopolistische Art
des
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0071,
von Embarquierenbis Embolie |
Öffnen |
Entlassung des Schiffers
sowie zur Aufhebung der mit der Schiffsmannschaft geschlossenen Heuerverträge und befugt sowohl den Befrachter wie
den Verfrachter, von dem Frachtvertrage zurückzutreten. Das E. ist eine derjenigen Gefahren, für welche nach dem
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0969,
Forderungsrecht |
Öffnen |
auf, welche sie im allgemeinen mit
oispositiven Vorschriften (s.Dispositivgesetze) regeln.
So: Schenkung ls. d.), Tausch ls. d.), Kauf ls. d.),
^achmiete und Pacht ls. d.), Dienstmiete (s. d.),
Werkverdingung ls. d.), Frachtvertrag ls. d.), Ver
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0643,
von Gefährdeeidbis Gefahrentarif |
Öffnen |
der Werkverdingung
f. d.; beim Frachtvertrag s. d.; bei Geldzahlungen
s. Erfüllungsort; über den Einfluß, den der Verzug
auf das Tragen der G. hat, f. Verzug. Für die
offene Handelsgefellfchaft bestimmt das Deutsche
Handelsgefetzbuch Art. 93
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0637,
von Hafeneggers Pulverbis Hafer |
Öffnen |
von dem Verfrachter zu tragen, es fei
denn, daß infolge eines lediglich die Ladung tref-
fenden Zufalls der Frachtvertrag aufgelöst wird.
Wenn das Schiff in großer Haverei (s. d.) einen
Nothafen anläuft, so werden die H. zur großen Ha-
verei
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0279,
von Höhere Gewaltbis Höhere Schulen |
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gehört, daß der Unfall durch H. G. verursacht ist.
In Vertragsverhältnissen ist H. G. Befreiungsgrund von einer sonst begründeten Verpflichtung unter andern bei der Pacht (s. d. und Miete), der Werkverdingung (s. d.), dem Frachtvertrag (s. d
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0882,
von Ladenberg (Philipp von)bis Ladislaus |
Öffnen |
der Patronenhülsen aus
dem Lauf beim Versagen des Ausziehers und zum
Gebrauch als Wischstock im Notfall.
Ladezeit, s. Frachtvertrag (Bd. 7, S. 18 9.).
Ladezeug, ein Teil des Geschützzubehörs (s. d.).
Lädieren (lat.), verletzen, beschädigen
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0664,
von Rebusbis Rechberg und Rothenlöwen |
Öffnen |
von Sachen des Gastes durch den Gastwirt, von Reisegepäck und Frachtgut durch den Frachtführer. Das R. begründet eine qualifizierte Haftung für Beschädigung und Verlust. (S. Delikt und Frachtvertrag.)
Receß, s. Rezeß.
Rechberg, Berg und Burg bei
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0788,
von Seefeldbis Seehandlung |
Öffnen |
. Forellen.
Seeforts, s. Küstenforts. ^S. 17d).
Seefrachtgefchäft, s. Frachtvertrag (Bd. 7,
Seegang, die Wellenbewegung auf See. Mä-
ßiger S. wird als bewegte See, hoher S. als
hohe oder grobe See bezeichuet. Von den Be
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0807,
von Seeteufelbis Seeversicherung |
Öffnen |
tüchtig sein. Zu den Pflichten des Schiffers
gehört die Fürsorge, daß das Schiff bei Antritt der
Reise seetüchtig ist. Aus dem Frachtvertrage ist der
Verfrachter zur Lieferung eines Schiffs in sectüch-
tigcm Zustande verpflichtet. Der Versicherer
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0808,
Seeversicherung |
Öffnen |
. die Eigentumsurkunden hinsichtlich des Schiffs,
die Frachtverträge, Konnossemente, Schiffsjournal,
Verklarung, ortsübliche Abschätzungsurkunden u.dgl.
Der Versicherer kann gültig auf den Nachweis
der erwähnten Umstände verzichten. Es steht ihm
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0457,
von Stucco lucidobis Stud. |
Öffnen |
Handelsgesetzbuch) §§. 38 fg. (S. Frachtvertrag.)
Stückgutzüge, s. Eisenbahnzüge.
Stücklohn, der nach der Arbeitsleistung bemessene Arbeitslohn (s. d.).
Stuckmarmor, s. Stuccaturarbeit.
Stückmaße, Maßgrößen, s. Zählmaße.
Stückmessing, s
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0667,
von Teilungszeichenbis Telamon |
Öffnen |
Trennung der Verhandlungen durch T. erfolgen. Durch Erlassung des T. wird der Streitstoff vereinfacht, auch der obsieglichen klagenden Partei alsbaldige Vollstreckung ihres Anspruchs verschafft.
Teilverfrachtung, s. Frachtvertrag (Bd. 17
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0640,
von Werftdivisionenbis Werkverdingung |
Öffnen |
wissenschaftliche und künstlerische)
herbeizuführender Erfolg (Beförderung von Personen u. s. w.). Einzelne Arten der W., wie
der Frachtvertrag (s. d.) und der Verlagsvertrag
(s. d.), sind besonders geregelt. Die W. unterscheidet sich
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0362,
Eisenbahnbehörden |
Öffnen |
der Vcrkehrs-
inspcktion ist befugt, über Anträge
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0702,
von Lachnerbis Laibach |
Öffnen |
700
Lachner - Laibach
^Lachner, Ignaz, starb 25. Febr. 1895 in Han-
Ladezeit, s. Frachtvertrag. ^nover.
^Lado fiel nach dem Abmarsch Emin Paschas
in die Hände der Mahdisten, wurde vorübergehend
von den Belgiern
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0722,
von Lichterscheinungenbis Li-hung-tschang |
Öffnen |
. Staatswörterbuch",
Bd. 2 (Wien 1896).
* Liegegeld, s. Frachtvertrag.
* Liegnitz, Stadt, Sitz des Stabes der 18. In-
fanteriebrigade und eines Bezirkskommandos, hat
(1895) 51518 (24248 männl., 27 270 weibl.) E.,
darunter40 901 Evangelische, 9247
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0975,
von Ta-libis Teisendorf |
Öffnen |
und Schätzen der Erdoberfläche und der Erdrinde zum Gegenstande hat.
Teigmühle , s. Brot und Brotbäckerei .
Teilverfrachtung , s. Frachtvertrag
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0990,
von Turbinenpropellerbis Uganda |
Öffnen |
-, Vriquettfabrik, Dampfziegeleien, Mühlen
nnd Braunkohlcngnlbe.
Tusföl, mediz.' Name für das mandelsaure Anti-
pyrin; man wendet es gegen Keuchhusten an.
u.
Ilberbürdung, s. Gymnasialrcform.
nberlieaezeit, s. Frachtvertrag.
Nberruyr
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0519,
von Wartepflichtbis Wartha |
Öffnen |
aufgelegte Trauerjahr (s. d.) genannt.
Wartezeit, im Seefrachtverkehr, s. Frachtvertrag.
Wartha, Stadt im Kreis Frankenstein des preuß. Reg.-Bez. Breslau, links an der Glatzer Neisse, an der Linie Breslau-Mittelwalde der Preuß. Staats-^[folgende
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0513,
von Makkabäischer Tanzbis Makler |
Öffnen |
und Geldsorten (Wechselmakler), in Staatspapieren, andern Obligationen und Aktien (Effektenmakler oder Fondsmakler), für die Abschließung von Assekuranz- und Bodmereiverträgen (Assekuranzmakler), von Frachtverträgen auf Gütertransporte zu Lande
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0047,
von Pfandscheinbis Pfarrer |
Öffnen |
. §. 41, Nr. 5‒7), dem Kommissionär (s. Kommission), dem Spediteur (s. Spedition), dem Frachtführer (s. Frachtvertrag), dem Bodmereigläubiger und andern Schiffsgläubigern u. s. w. Hat der Pfandgeber die Schuld bezahlt oder hat sie ein Dritter für ihn
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