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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 1016,
von Gegenversicherungbis Geheime Gesellschaften |
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, s. Vormund .
Gegenwechsel , s. Wechsel .
Gegenwohner , s. Antipoden .
Gegenzeichnung (lat. Kontrasignatur
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3% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0918,
von Ministerialenbis Minium |
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, insbesondere aber die Anordnungen des unverantwortlichen Monarchen, für welche sie durch die Gegenzeichnung (s. d.) die Verantwortlichkeit übernommen haben, vor dem Parlament zu vertreten. Es ist dies ein Grundpfeiler des konstitutionellen Staatsrechts
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2% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0050,
von Kontrapunktbis Kontraspiel |
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, entgegen sein, hindern.
Kontrasignatur (lat.), s. Gegenzeichnung.
Kontrasignieren (lat.), gegenzeichnen.
Kontraspiel, Kartenspiel mit deutscher Karte unter 3, 4, 5, 6, gewöhnlich aber unter 4 Personen und dann mit 24 Blättern (ohne Sieben
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2% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0354,
Preußen (Münzen, Maße, Gewichte; Versicherungswesen; Staatsverfassung) |
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Beschlußnahme über die Regentschaft zu berufen. Nach dem Antritt der Regierung legt der König den Eid auf die Verfassung ab. Der König, welcher unverletzlich und unverantwortlich ist, aber für alle Regierungsakte der Gegenzeichnung der Minister bedarf
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2% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0683,
von Reichsindigenatbis Reichskanzler |
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der Kaiser das ihm zustehende Recht der Berufung, Eröffnung, Vertagung und Schließung des Bundesrats und des Reichstags aus. Alle Anordnungen und Verfügungen des Kaisers bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung des Reichskanzlers, welcher
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1% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0265,
von Botokudenbis Botschka |
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. Da im Verfassungsleben der konstitutionellen Staaten jeder Regierungsakt zu seiner Gültigkeit der Gegenzeichnung eines verantwortlichen Ministers bedarf, so muß auch jede B. von einem solchen, also im Deutschen Reich von dem Reichskanzler
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0667,
von Demokratiebis Demokritos |
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bleibt dem Monarchen. Sie findet in der
Unverantwortlichkeit desselben ihren Ausdruck; aber seine Anordnungen auf dem Gebiet der Staatsverwaltung
und der Gesetzgebung bedürfen der Gegenzeichnung
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0838,
Deutschland (Reichskanzler und Reichsbehörden) |
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. Der Reichskanzler ist das vollziehende Organ der Reichsgewalt. Die Anordnungen und Verfügungen des Kaisers, welche im Namen des Reichs erlassen werden, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung des Reichskanzlers, welcher dadurch
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 1018,
von Dispensarybis Disposition |
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Monarchie der Regent nur unter Mitwirkung der Stände und unter Gegenzeichnung eines verantwortlichen Ministeriums D. erteilen können, während nach römischem Rechte der Kaiser als unumschränkter Selbstherrscher in der Erteilung von Dispensationen
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1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0660,
von Minimenbis Minister |
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Staatsministeriums (Gesamtministerium); 2) die Ausführung der Gesetze entweder auf Grund besonderer in Gesetzen enthaltener Ermächtigung oder vermöge der allgemeinen Befugnis der ausführenden Gewalt; 3) die Gegenzeichnung (Kontrasignatur) allgemeiner
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1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0661,
von Ministerialenbis Ministrales |
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. 17) bestimmt, daß die im Namen des Reichs erlassenen Verfügungen und Anordnungen des Kaisers zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung des Reichskanzlers bedürfen, welcher dadurch die Verantwortlichkeit übernimmt. Es ist aber in Ansehung
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0150,
von Veronikabildbis Verpflegungsstationen |
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von dem Monarchen (allerhöchste Erlasse, Orders) und zwar im konstitutionellen Staat unter Gegenzeichnung eines verantwortlichen Ministers, sondern auch von den Ministerien und von sonstigen Verwaltungsstellen erlassen. Sie dienen namentlich dazu, um
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0277,
von Vollstreckungbis Volos |
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ist der Fürst das Haupt der Exekutive, und er ist hier an die Zustimmung der Volksvertretung nicht gebunden. Die Ministerverantwortlichkeit und die Notwendigkeit der Gegenzeichnung der monarchischen Erlasse durch einen verantwortlichen Minister sichern
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0893,
von Arme als Bedachtebis Armeekorps |
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der Gegenzeichnung eines verantwortlichen Organs, des Reichskanzlers, bedürfen, während ersterer von jeder staatsrechtlichen Verantwortung frei ist. Militär. Anordnungen, welche nicht Ausfluß der Befehlsgewalt sind, sind staatsrechtlich wie gewöhnliche
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0355,
von Bamobis Banalgrenze |
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, mit Beibehaltung jedoch des alten Namens B. Seit dem Ausgleich mit Österreich (1867) trat auch Kroatien in ein neues Verhältnis mit Ungarn, und der B. wird unter Gegenzeichnung des ungar. Ministerpräsidenten vom König ernannt. Er ist Chef der kroat
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1% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0054,
Bismarck (Otto Eduard Leopold, Fürst von) |
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Arbeiterschutzanträge des Reichstags ablehnend verhalten. Eben diesen Fragen wandte Kaiser Wilhelm Ⅱ. seine thatkräftigste Teilnahme zu. Die kaiserl. Erlasse vom 4. Febr. 1890 mit ihrem weitgehenden Programm der Arbeitergesetzgebung entbehrten der Gegenzeichnung
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1% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0360,
von Boticellibis Botschafter |
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Gültigkeit hat. Doch sind in der neuern preußisch-deutschen Geschichte mehrfach B. ohne ministerielle Gegenzeichnung vorgekommen, so die B. Wilhelms I. von 1863, die B. Wilhelms II. über die Arbeiterschutzgesetzgebung vom Febr. 1890. Besonders bekannt
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1% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0469,
Braunschweig (Herzogtum; Geschichte) |
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das Ministerium die Gegenzeichnung und Veröffentlichung des ihm übersandten, vom Herzoge wegen seines Regierungsantritts in B. erlassenen Patents ablehnen und diesem überlassen zu müssen, seine Ansprüche auf die Thronfolge bei Kaiser und Reich geltend zu machen
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0055,
von Deutscher Juristentagbis Deutscher Kaiser |
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der Gegenzeichnung des Reichskanzlers (Reichsverfassung Art. 11-18). Ein Einspruchsrecht gegen übereinstimmende Gesetzgebungsbeschlüsse des Bundesrats und Reichstags steht dem D. K. nicht zu (Art. 5); zu einer Kriegserklärung ist Zustimmung des Bundesrats
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0668,
von Gegenwartbis Gehalt |
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Was-
serrad u. s. w. (S. Erhaltung des Schwerpunktes.)
Gegenwohner, s. Antipoden.
Gegenzeichnung (Kontrasignatur), die
Mitunterschrift eines Ministers unter einer landes-
herrlichen Urkunde. Dieselbe hatte in früherer Zeit
den Zweck
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0594,
von Konstitutionen von Clarendonbis Konsul (im alten Rom) |
Öffnen |
die
Ministerverantwortlichkeit, durch welche gegen die Regierung ein rechtlicher Zwang zur Befolgung der Staatsgesetze ausgeübt werden kann. (S.
Gegenzeichnung .) über das K. S. hinaus geht der sog. Parlamentarismus , d.h. das Princip
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1% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0466,
von Notturnobis Notwendigkeit |
Öffnen |
Verordnungen (s. d.), welche nach den meisten deutschen Verfassungen in der Zeit, wo der Landtag nicht versammelt ist, als provisorisches Gesetz, also mit der Kraft, Gesetze abzuändern, unter Gegenzeichnung des Staatsministeriums von dem Monarchen im Fall
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0400,
Preußen (Gesundheitswesen. Verfassung) |
Öffnen |
Armeebefehlen und Akten des Königs, die er als oberster Träger des landesherrlichen Kirchenregiments vollzieht, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung eines Ministers. Zu den öffentlichen Vermögensrechten des Königs zählt neben Steuer
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0728,
von Reichsjustizgesetzebis Reichskommissar |
Öffnen |
der Reichsverfassung der Vorsitz im Bundesrate und die Leitung der Geschäfte zusteht; ferner bedürfen nach Art. 17 der Reichsverfassung die im Namen des Reichs vom Kaiser erlassenen Anordnungen und Verfügungen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung
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1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0285,
von Sankt Jakobbis Sankt Lorenzstrom |
Öffnen |
. durch die von
einem Minister kontrasignierte Unterzeichnung der
Gesetzesurkunde durch den Landesherrn; im Deut-
schen Neich werden die Neichsgesetzc vom Dcutscbcn
Kaiser unter Gegenzeichnung des Reichskanzlers
oder seines Stellvertreters unter der Formel
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1% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0121,
von Lettres de cachetbis Letztwillige Verfügung |
Öffnen |
und die Gegenzeichnung eines Ministers, waren nicht zusammengefaltet, sondern nur am Rande umgebogen, und hatten das große Staatssiegel beigedruckt. Alle Verordnungen, Gnadenbriefe, Privilegien u. dgl., die aus der Staatskanzlei hervorgingen und vom Parlament
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0607,
von Konträrbis Kontribution |
Öffnen |
, in der Reitkunst, s. Schulterherein.
Kontrasignatūr (neulat.), s. Gegenzeichnung.
Kontraspiel, Kartenspiel, gewöhnlich unter 4, aber auch 3, 5 oder 6 Personen. 6 Personen spielen mit 32 Blättern, für je eine Person weniger werden je 4 Karten, beim
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