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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0560,
von Indigenatbis Indigo |
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558
Indigenat – Indigo
Indigenāt (vom lat. indigĕna eingeboren), Bezeichnung sowohl für die Staatsangehörigkeit als auch für die Ortsangehörigkeit; gegenwärtig hat sich der Sprachgebrauch ziemlich festgesetzt, mit I. die Staatsangehörigkeit zu
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53% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0918,
von Indifferente Heilquellenbis Indigo |
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. Magnetismus.
Indig, s. v. w. Indigo.
Indigbitter, s. v. w. Pikrinsäure.
Indigblau, s. Indigo.
Indigen (lat., "eingeboren"), einheimisch; was einer bestimmten Flora als wild wachsend angehört.
Indigenat (lat.), s. v. w. Heimatsrecht
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0197,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Justiz) |
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Heimat
Indigenat
Inkolat
Insasse
Landlieferungen, s. Kriegsleistungen
Kriegsleistungen
Landfolge
Naturalisation
Naturalleistungen
Niederlassungsfreiheit
Parökie
Presse
Preßfreiheit
Quartierleistung
Reichsangehörigkeit, s. Naturalisation
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0632,
von Bundeskanzleibis Bundespräsidium |
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folgendes: Für ganz Deutschland besteht ein gemeinsames Indigenat mit der Wirkung, daß der Angehörige (Unterthan, Staatsbürger) eines jeden Bundesstaats in jedem andern Bundesstaat als Inländer zu behandeln und demgemäß zum festen Wohnsitz, zum
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0774,
von Monte Visobis Montfaucon |
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und die Beamten zu terrorisieren. Mit Einwilligung des neuen Ministeriums Öttingen-Wallerstein erhielt sie darauf das bayrische Indigenat und den Titel und Rang einer Gräfin von Landsfeld. Als Anfang Februar 1848 durch Lola hervorgerufene studentische Konflikte
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0154,
von Droitbis Dromedar |
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; d. coutumier, Gewohnheitsrecht im Gegensatz zum d. écrit, geschriebenen Recht, worunter namentlich das römische Recht verstanden wird; droits civils, im französischen Recht die Rechte, welche nur dem zustehen, der in Frankreich das Indigenat hat
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0959,
von Inkermanbis Inkrustation |
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, "Einwohner"), in Böhmen u. Schlesien s. v. w. Indigenat.
Inkommensurabel (neulat., "nicht meßbar") heißen solche gleichartige Größen, welche kein auch noch so kleines gemeinsames Maß besitzen, z. B. die Seite und die Diagonale eines Quadrats (vgl
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0679,
von Reichsämterbis Reichsbehörden |
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679
Reichsämter - Reichsbehörden.
lichen Geschäfte; die allgemeinen Angelegenheiten der Reichsbehörden und der Reichsbeamten einschließlich der Aufsicht über den Disziplinarhof und die Disziplinarkammern; die Indigenats-, Heimats
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0765,
Dänemark (Verfassung und Verwaltung) |
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, Jütland 45 und die Färöer 1. Zur aktiven Wahlberechtigung wird das Indigenat, ein Alter von 30 J., bürgerliche Selbständigkeit und mindestens einjähriger Wohnsitz im Wahlbezirk erfordert. Die Wählbarkeit beginnt mit vollendetem 25. Jahre
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0214,
von Staatsbeamterbis Staatsdienst |
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erleichtern, zugleich aber auch den Inhalt desselben, besonders auf dem Gebiete der Selbstverwaltung, zu erweitern. Die gewöhnlichen Voraussetzungen dieses engern Staatsbürgerrechts sind jetzt Indigenat (s. d.), männliches Geschlecht, ein gewisses Alter
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0611,
von Inkassomandatbis Inkonform |
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in Ungarn), soviel wie Indigenat (s. d.).
Inkommensurabel (lat.), s. Kommensurabel.
Inkommodieren (lat.), belästigen, lästig fallen, beschwerlich fallen; sich inkommodieren, sich Mühe, Umstände machen, fast nur in der Redensart "Inkommodieren
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0544,
Bayern (Telegraphen, Post, Geldinstitute etc.; Verfassung) |
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katholischen Konfession. Die Zivilliste beträgt 4,231,044 Mk. Nach der Reichsverfassung ist jeder, der das bayrische Indigenat besitzt, dessen Erwerbung und Verlust sich nach dem Reichsgesetz
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0555,
Bayern (Geschichte: 1838-1848) |
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protestantischen Staatsrat v. Maurer zum Präsidenten eines neuen büreaukratisch-liberalen Kabinetts. Dasselbe unterzeichnete die Verleihung des Indigenats an Lola Montez, welche zur Gräfin Landsfeld erhoben wurde, und schritt, als die Ultramontanen
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0160,
von Clarke's Forkbis Classicus |
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und Böhmen dessen Ahn Bernhard von Clary, ein Florentiner, 1363 vom Kaiser Karl IV. das Indigenat zu Riva in Tirol erhielt. Franz von Clary erwarb sich 1623 ansehnliche Güter in Böhmen und wurde 1625 vom Kaiser Ferdinand III. in den
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0215,
von Collobis Colloredo |
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und die Rudolfinische. Durch des erstern Sohn Rudolf Joseph wurde die Linie 1763 in den Reichsfürsten- und 1764 in den erbländischen (böhmischen) Fürstenstand erhoben, wozu noch 1765 das ungarische Indigenat trat, und nahm den Namen Wallsee an, während Fürst Franz
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0392,
Czartoryiski |
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Besitzungen in österreichische Dienste. Kaiser Joseph ernannte ihn zum Feldmarschall und verlieh ihm das Prädikat Durchlaucht sowie das ungarische Indigenat. An dem Reichstag von 1788 bis 1791 und an den Bestrebungen des polnischen Adels, dem
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0396,
von Einungsämterbis Einzelhaft |
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er das Indigenat erwerben will, mindestens ein Jahr sich aufgehalten haben. Außerdem sind regelmäßig Zeugnisse über moralische Führung und über die nötigen Subsistenzmittel beizubringen. Anders gestaltet sich die Sache in Ansehung der Angehörigen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0139,
Ferdinand (Sachsen, Spanien) |
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. Juli 1797), Tochter des letzten Fürsten dieses Namens, vermählt, erhielt er 1827 das ungarische Indigenat und starb 27. Aug. 1851 in Wien. Sein ältester Sohn, Ferdinand August Franz Anton (s. Ferdinand 20), ward König von Portugal.
[Spanien.] 24) F. I
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0662,
Freizügigkeit |
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besteht ein gemeinsames Indigenat mit der Wirkung, daß der Angehörige (Unterthan, Staatsbürger) eines jeden Bundesstaats in jedem andern Bundesstaat als Inländer zu behandeln und demgemäß zum festen Wohnsitz, zum Gewerbebetrieb, zu öffentlichen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0900,
von Garamondbis Garaschanin |
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die Verfassung des Deutschen Reichs, welche nur Art. 3 gemeinsames Indigenat, Art. 20 ff. gewisse Rechte des Reichstags und seiner Mitglieder zusichert. Die Verfassungsurkunden der deutschen Staaten enthalten in geringerm und größerm Maßstab die sogen
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0300,
von Heilstätte, deutschebis Heimat |
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unter H. (Heimatsrecht, Indigenat) die Ortsangehörigkeit oder Gemeindeangehörigkeit einer Person, welche nicht ohne weiteres mit dem Gemeindebürgerrecht zusammenfällt, indem das Heimatsrecht an und für sich nur ein Einwohner- (Einsassen
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0301,
Heimat |
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auf das Reichsgebiet. Art. 3 der deutschen Reichsverfassung vom 16. April 1871 bestimmt nämlich nach dem Vorgang der norddeutschen Bundesverfassung, daß für ganz Deutschland ein gemeinsames Indigenat bestehe mit der Wirkung, daß der Angehörige eines jeden
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0884,
von Roggenbachbis Rohan |
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, die in Österreich das Indigenat und die Anerkennung des alten fürstlichen Ranges erhalten hat. Die Linie R.-Soubise erlosch 1787 (s. Soubise), jene von R.-Gié 1638. Stammvater des Hauses ist Alain I., vierter Sohn des Vicomte Eudon von Porhoët, der sich
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0031,
Rumänische Sprache und Litteratur |
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31
Rumänische Sprache und Litteratur.
1879 das Gesetz angenommen, welches jeden Unterschied der Religion hinsichtlich der bürgerlichen Rechte aufhob, für Fremde aber die Erwerbung des Indigenats, das zum Ankauf von Grundbesitz berechtigte
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0198,
von Staatenbundbis Staatsanwalt |
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.
Staatsadreßbuch, s. Staatshandbuch.
Staatsangehörigkeit (Heimatsrecht, Indigenat), die Eigenschaft als Unterthan in einem bestimmten Staatswesen. Im Bundesstaat ist der Staatsangehörige einer doppelten Herrschaft unterworfen; er steht unter der Staatsgewalt
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0529,
von Wenckheimbis Wendehals |
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Indigenat aufgenommenen Familie, ward 1839 Landtagsdeputierter, war 1848 Obergespan des Pester Komitats, flüchtete nach der Niederwerfung der Insurrektion 1849 ins Ausland, schloß sich nach seiner Rückkehr der Deákschen Partei an, ward 1867 Minister
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0757,
von Appellantenbis Appenzell |
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und aus dessen Mitte den Landammann, die Mitglieder des Obergerichts sowie die Vertreter des Halbkantons in der Bundesversammlung,und erteilt das Landrecht (Indigenat). Auf Kosten des Landes dürfen wichtige Neubauten nicht ohne Einwilligung
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0713,
von Benchbis Benda |
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), Bank, s. Court.
Benckendorff, ein Zweig einer brandenburg. Familie, der im 16. Jahrh. in Livland einwanderte und erst um die Mitte des 18. Jahrh. das liv- und esthländ. Indigenat erlangte. Christoph von B., geb. 1749, starb 1823 als General
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0758,
von Burger (Johann)bis Bürger (Gottfr. Aug.) |
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., Staatsbürger zu bezeichnen. Indessen bleibt doch ein Unterschied zwischen Staatsbürger (Citoyen) und Ortsbürger (Bourgeois), obwohl niemand Ortsbürger sein kann, ohne zugleich Staatsbürger zu sein oder es doch zu werden. (S. Bürgerrecht, Indigenat
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0761,
von Bürgerliches Gesetzbuch für Österreichbis Bürgerrecht |
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Oberbürgermeister. (S. auch Magistrat.)
Bürgermeisterei, s. Bürgermeister.
Bürgerrecht, Staatsbürgerrecht, Inbegriff der einem Staatsangehörigen zustehenden Rechte, s. Staatsbürger und Indigenat. - B. als
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0134,
von Chavannesbis Check |
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bis zum Generalintendanten der Armee.
Fortgesetzte militä'r. Studien befähigten ihn, das
Kommando eines Infanterieregiments zu überneh-
men ; 1842 wurde er Brigadegeneral, 1847 Divisions-
general und 1844 wurde ihm das große Indigenat
gewährt
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0191,
von Chimaltenangobis Chimonanthus |
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er das Indigenat erwarb und 1820 Mitglied der Ersten Kammer wurde. Obgleich bereits seit 1801 Besitzer der C.schen Domänen, wurde sein Fürstentitel erst 1824 bestätigt. C. starb 2. März 1843. Der Fürstentitel vererbt sich nur auf den Erstgeborenen, der ihn
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0361,
von Clarke's Forkbis Clasp |
Öffnen |
. das Indigenat in Böhmen er-
hielt. Franz von C. wurde 23. März 1641 von
Ferdinand III. in den Reichsfreiherrenstand er-
hoben. Sein Sohn, Hieronymus von C., gest.
19. Nov. 1671, vermählte sich mit Anna, der Schwe-
ster des Reichsgrafen und taiserl
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0663,
von Czarny Dunajecbis Czartoryski (Adam Georg, Fürst)^[korrigiert, statt Czarioryski] |
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Ansehen. Nachdem die C. schon 1623 die deutsche Reichsfürstenwürde erhalten hatten, wurde ihnen 1785 das österr. Indigenat und 1788 die Magnatenwürde von dem ungar. Landtage zuerteilt. Ursprünglich bestand eine litauische und eine russische, angeblich
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0821,
von Einweihungbis Einzelhaft |
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neuen Hei-
mat die Staatsangehörigkeit erwerben oder nicht,
unterscheidet man die rechtliche von der bloß fak-
tischen E. (S. Naturalisation und Indigenat.)
Statist. Erhebungen in betreff der E. pflegen nur
in den überseeischen Ländern vorgenommen
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0285,
von Freizeichnenbis Fréjus |
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Norddeutschen Bundes und der Reichs-
verfassung vorbereitet, welcher bestimmt: "Für ganz
Deutschland besteht ein gemeinsames Indigenat
mit der Wirkung, daß der Angehörige (Unterthan,
Staatsbürger) eines jeden Bundesstaates in jedem
Bundesstaate
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0521,
von Guadiana (Stadt)bis Guajakholz |
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,
trat in das poln. Heer und nahm an den Kriegs-
zügen unter den Königen Sigismund August und
Stephan Bathory teil; 1569 empfing er das poln.
Indigenat und befehligte längere Zeit die Besatzung
von Witebsk. Er starb 1614 in Krakau. G. ver
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0830,
von Pallasitebis Pall Mall Gazette |
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Aspromonte gefangen. Dann wurde er
Generalmajor und Generallieutenant, Commandeur
des röm. Armeekorps, 1880 Senator und 1890 Gene-
raladjutant des Königs .Humbert. - In Ungarn er-
hielten Nachkommen der P. 1803 das Indigenat und
1868 die österr
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0721,
von Reichsämterbis Reichsbank (Deutsche) |
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deren Spitze Staatssekretäre stehen (s. Reichsamt des Innern). – R. war früher auch soviel wie Erblandeshofämter (s. d.).
Reichsamt für die Verwaltung der Reichseisenbahnen, s. Eisenbahnbehörden (Bd. 5, S. 845 a).
Reichsangehörigkeit, s. Indigenat
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0661,
von Schutzkuppelbis Schutzverwandte |
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die Inhaber von später gegründeten Stellen
jener Nutzungsrechte der Altgemeinde nicht teil-
haftig. Noch jetzt bilden nach einigen deutschen Ge-
meindeordnungen die S. eine besondere Eiuwobner-
klasse, welche die Rechte des Indigenats (s. d.) besitzt
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0189,
von Sponsabis Sporck |
Öffnen |
Jankau im März 1645 wurde S. Generalmajor. Nach dem Ulmer Waffenstillstand (März 1647) trat S. mit Johann von Werth in kaiserl. Dienste, wurde zum Feldmarschalllieutenant und bald darauf 12. Okt. 1647 zum Freiherrn ernannt und mit dem böhm. Indigenat
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0476,
von Waldspierbis Waldverderber |
Öffnen |
), die 1886 erloschen ist, und zu W. Die Waldsteinsche Linie, die 1628 den Grafenstand erlangte und seit 1636 das ungar. Indigenat besaß, erhielt 1654 Sitz und Stimme im schwäb. Reichsgrafenkollegium, 1656 das Oberst-Erbland-Vorschneideramt in Böhmen und 1758
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