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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0626,
von Orden (weltliche)bis Orderpapiere |
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Orden (weltliche) - Orderpapiere
9. Juli 1894 wieder aufgehoben], Lazaristen, Priester vom Heiligen Geist und die Gesellschaft vom Heiligen Herzen Jesu bezieht) und die übrigen O. und Kongregationen teils beschränkt, teils staatlicher
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0580,
von Indophenolweißbis Indoxyl |
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. Orderpapiere.
Indossament oder Indosso (ital.; frz. endossement; engl. indorsement, endorsement), die Übertragung der Rechte aus einem Wechsel oder einem andern sog. indossablen oder Orderpapier (s. d.) auf einen andern mittels eines vom Remittenten
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0094,
von Handelskundebis Handelspfand |
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) sein, daher sind namentlich Orderpapiere und Inhaberpapiere Gegenstand des Handels und des Börsenverkehrs (s. Börse).
Handelspfand, Pfand nach Handelsrecht, d. h. ein Pfand oder Pfandrecht, auf welches die von dem allgemeinen bürgerlichen Recht
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0893,
von Lagerhausbis Lagerwache |
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Dritter lagern, auch
als Orderpapiere (s. d.) ausgestellt. Das Deutsche
Handelsgesetzbuch Art. 302 läßt die L., welche von
einer zur Aufbewahrung folcher Sachen staatlich er-
mächtigten Anstalt ausgestellt sind, als Orderpapiere
zu. Während
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 1005,
von Blankenheimer Auszehrungskräuterbis Blanqui |
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erfolgen, daß der Indossant lediglich seinen Namen auf die Rückseite des Wechsels schreibt. In derselben Weise können auch andre Orderpapiere begeben werden. Einen Blankowechsel, d. h. einen Wechsel, welcher den Namen des Wechselgläubigers nicht
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0305,
von Obligationenrechnungbis Obmann |
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der Inhaber- und Orderpapiere und namentlich der Begriff des Wechsels, welcher im modernen Recht eine so weit ausgedehnte Anwendung gefunden hat, völlig fremd, und ebenso beruht das Handelsrecht (s. d.) nur zum Teil auf römisch-rechtlicher Grundlage
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0428,
von Ordnungsübungenbis Ordre de bataille |
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wird (vgl. Wechsel). Orderpapiere, solche Wertpapiere, die auf den Namen des Berechtigten lauten, von diesem aber durch Giro weiter begeben werden dürfen; hierher gehört der Wechsel, sofern ihm nicht durch die Orderklausel "nicht an O." die Eigenschaft
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0253,
von Kaufmann (Richard von)bis Kaufmännische Vereine |
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solcher Einreden bedienen, welche ihm nach Maßgabe der Urkunde selbst oder unmittelbar gegen den jedesmaligen Kläger zustehen (Art. 303). Auch sonst gelten nach Art. 305 die Vorschriften über Orderpapiere (s. d.). Der K. V. mag ausgestellt
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0610,
von Inkahundbis Inkassogeschäft |
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. Klee.
Inkassogeschäft der Banken, in der Einziehung von Wechseln, Geldanweisungen und Rechnungen sowie von fälligen Coupons und verlosten Effekten für fremde Rechnung und gegen Provision bestehendes Geschäft. Bei Orderpapieren (s. d
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0611,
von Inkassomandatbis Inkonform |
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oder andern Orderpapieren (s. d.) wird der Mandatar durch ein Indossament (s. d.) legitimiert. Dasselbe wird gewöhnlich als Prokuraindossament (s. Indossament) gefaßt, und in diesem Fall kann sich der Wechselpflichtige, wenn er vom Inkassomandatar, wozu
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0612,
von Begassebis Begeisterung |
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, welcher mit der Geschlechtsreife erwacht und bei den Tieren meist an ganz bestimmte Zeiten gebunden ist (s. Brunst). Über die B. der Haustiere s. Viehzucht.
Begeben, einen Wechsel oder ein sonstiges Orderpapier auf einen andern mit allen Rechten
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0929,
von Indolbis Indossieren |
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".
Indossament, s. Indossieren.
Indossieren (v. ital. in dosso, "auf dem Rücken"), einen Wechsel, eine Anweisung oder ein andres Orderpapier "begeben", d. h. durch eine Bemerkung auf der Rückseite des Papiers einem andern übertragen. Der Übertrag heißt
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0955,
von Inhaftierenbis Inhalationskuren |
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Orderpapier. Er kann aber durch Indossament, welches nicht auf den Namen lautet (Blankoindossament), begeben und dadurch zum I. werden. 2) Aktiengesellschaften können nach dem Reichsgesetz vom 18. Juli 1884 ihre Aktien sowohl auf den Namen als auf den
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0628,
von Kaufmann (handelsrechtlich)bis Kaufmann (Personenname) |
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das Nehmen von Zinseszinsen nicht erlaubt ist. Bemerkenswert ist ferner die Befugnis zur Ausstellung von Anweisungen und Verpflichtungsscheinen ohne Angabe des Verpflichtungsgrundes, welche als Orderpapiere behandelt und, wie ein Wechsel
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0994,
von Namenpapierebis Namur |
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wie die Orderpapiere.
Namensänderung war nach römischem und gemeinem deutschen Recht in das Belieben der betreffenden Privatperson gestellt. Partikularrechtlich ist dagegen zur Abänderung des Familiennamens obrigkeitliche Genehmigung, in manchen Staaten sogar
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0040,
von Negotiumbis Negruzzi |
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und sonstigen Orderpapieren sowie bei den Inhaberpapieren.
Negretti, s. Schaf.
Negri, Cristoforo, ital. Politiker und Schriftsteller, geb. 13. Juni 1809 zu Mailand, studierte in Pavia, Graz, Wien und Prag und wurde 1843 zum Professor der politischen
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0544,
von Wertheimbis Wertpapiere |
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Gläubigers ausgestellte Schuldscheine, welche nur auf dem Weg förmlicher Zession oder durch Umschreibung in einem Schuldbuch übertragen werden können, teils Orderpapiere, bei denen die
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0136,
von Checksbis Chediv |
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Orderpapier übertragbar. Der Deutsche Entwurf
will, wenn die Zahlung von dem Bezogenen nicht er-
folgt, das Indossament (s.d.) auch in Bezug auf den
Regreß wie ein Wechselindossament behandeln, sodaß
der Inhaber Klage gegen den Aussteller oder irgend
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0089,
Deutsches Recht |
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, als sie das röm. Recht auf diesem Gebiete aufweist: den Wechsel, den kaufmännischen Verpflichtungsschein, die Anweisung, das Orderpapier und das Inhaberpapier. Die Römer sind an ihrer Latifundienwirtschaft zu Grunde gegangen
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0815,
von Einschubbis Einseitigkeit |
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.), insofern der Antragsteller bis zur Erklärung
der andern Partei gebunden bleibt; die Ausstellung
von Orderpapieren (s. d.), z. B. eines Wechsels, und
von Inhaberpapieren (s. d.), das Wechselaccept, da
sich die Haftung aus der Schrift, kaum
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0271,
von Erfrischungsinselbis Erfüllung (bei Schuldverhältnissen) |
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Inhaberpapieren (s. d.) oder bei Orderpapieren (s. d.), z. B. einem an Order gestellten Wechsel, der Schuldner, welcher zahlt, gegen Nachforderungen dritter Personen, auf welche das Papier übergeht, nur dadurch gesichert, daß er sich das Papier zurückgeben
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0978,
von Formabelbis Formalvertrag |
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,
durch die Gesetze für klagbar erklärtes Orderpapier
(s. d.) von dem Indossatar, welcher den Mangel
einer t^au89. oder deren Ungültigkeit bei Erwerbung
des Papiers nicht kannte, gegen den Aussteller
eingeklagt wird. Diesen muß der Aussteller
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0751,
von Handelsniederlassungbis Handelspflanzen |
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Handelsverkehr
bestimmten Wertpapiere (s. d.). Solche sind die
Staatspapicre (d. h. Kreditpapiere des Staates),
Aktien jeder Art, die im Handelsverkehr befindlichen
Orderpapiere (s. d.), wie Wechsel und Inhaberpapiere
ls. d.), die eben der leichtern
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0602,
von Ingwiaiwenbis Inhaberpapiere |
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"oder den getreuen Inhaber" ausgestellt, so
ist es Orderpapier (s. d.).
Die Befugnis zur Ausgabe von Banknoten
kann in Deutschland nur durch Reichsgefetz erwor-
ben werden (f. Notenbanken); ausländische Bank-
noten oder sonstige auf den Inhaber
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0164,
von Namanganbis Nammen |
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gelegt und gegen die Zahlung zurückgegeben wird.
N. ist auch das nicht an Order gestellte Konnossement
und die Namensaktie. Solche Papiere, welche auch
an Order (s. Orderpapiere) oder auf den Inhaber
(s. Inhaberpapiere) gestellt werden können, werden
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0363,
von Präparatbis Präsentationspapiere |
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.)
Präsönt (lat.), auwefend, gegenwärtig.
Präfönt (frz. pi-686nt), Geschenk; prasen-
tabel, vorzeigbar, empfehlenswert.
Präsentation (lat.), Vorzeigung, Vorlegung,
insbesondere diejenige eines Orderpapiers an den,
der aus dem Papier verpflichtet
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0364,
von Präsentationsrechtbis Prätendent |
Öffnen |
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Präsentationsrecht - Prätendent
geltend gemacht werden können, z. B. Orderpapiere
(s. d.), insbesondere der Wechsel und die Inhaber-
papiere (s. d.).
Präfentationsrecht (^u8 pi-9.686ntHnäi), das
Recht, einen oder mehrere Kandidaten
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0758,
von Rektaklauselbis Relais |
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daß der Wechfel
nicht indossabel und kein Orderpapier ist. Als Rekta-
klausel gilt nicht die Bezeichnung des Wechsels als
Depot- oder Kautionswechsel, sondern nur der Zu-
satz im Kontext des Wechsels bei der Bezeichnung
des Nemittenten: "nicht
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0260,
von Vereinigte Staaten von Brasilienbis Vereinswesen |
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Schuldners wird und umgekehrt, oder dadurch, daß der Schuldner aus einem andern Grund die Forderung erwirbt (z. B. durch Cession). Doch gilt der Grundsatz nicht ausnahmslos. Wenn der Schuldner aus einem Inhaber- oder Orderpapier (s. d.) das Eigentum
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0650,
von Wertingenbis Wertpapiere |
Öffnen |
, 1819). Daß Orderpapiere (s. d.), namentlich der Wechsel, und Inhaberpapiere (s. d.) W. sind, darüber ist man einig, wiewohl im Handel
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0703,
von Kraybis Krebs (Krankheit der Menschen) |
Öffnen |
, Wechsels u. a.) genannt, insofern der Aussteller dadurch von einer dritten Person, welche redlich in den Besitz des Papiers gelangt und beim Orderpapier (s. d.) durch dem Gesetz entsprechendes Indossament legitimiert wird, auf Zahlung belangt werden kann
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0868,
von Papieradelbis Papiergeld |
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. Orderpapiere.
Papierfabrikation, s. Papier.
Papier Fayard (spr. -pĭeh faĭahr), s. Geheimmittel.
Papierformate, s. Papier.
Papiergeld (frz. papier-monnaie), ein Ersatzmittel des Metallgeldes, das seinen Wert nicht, wie das letztere, in seinem
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0605,
von Faustabis Faustpfand |
Öffnen |
die Verpfändung bei beweglichen Sachen und bei Papieren auf den Inhaber die Übertragung des Besitzes auf den Gläubiger, wie solche nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts für das F. erfordert wird, – bei Orderpapieren die Übergabe des indossierten Papiers
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0512,
von Warnefriedbis Warrant |
Öffnen |
) beschränkt sich darauf, die Regelung des Rechts der Lagerpfandscheine dem Landesrecht zu überlassen. Es bestimmt nur, wie das von 1861 (s. Orderpapiere), daß Lagerscheine der staatlich zur Ausstellung solcher Urkunden ermächtigten Anstalten, wenn
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1056,
Zwangsvollstreckung |
Öffnen |
aus indossablen Papieren (s. Orderpapiere) durch Besitznahme derselben seitens des Gerichtsvollziehers gepfändet. Die gepfändete Geldforderung ist dem Gläubiger nach seiner Wahl zur Einziehung oder an Zahlungsstatt zum Nennwerte zu überweisen. Im letztern
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0064,
von Cesingebis Cession |
Öffnen |
Besitz eines Inhaberpapiers, z. B. eines Staatspapiers, verbundenen Forderungsrechts. Dieselbe vollzieht sich mit der Übergabe des Papiers. Verschieden ist auch die Übertragung von Orderpapieren (s. d.) durch Indossament. Doch kann auch die Forderung
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