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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0212,
Stadt (Entwickelung des Städtewesens) |
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212
Stadt (Entwickelung des Städtewesens).
erheblicher Unterschied zwischen S. und Land (s. Gemeinde); doch auch dieser Unterschied ist bereits in manchen Gegenden mehr oder weniger beseitigt.
Die Entwickelung des Städtewesens.
Die ersten
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0007,
China (Städtewesen, Familienleben, Leichenbestattung, Nahrung des Volkes) |
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7
China (Städtewesen, Familienleben, Leichenbestattung, Nahrung des Volkes).
tschou, Schoahing, Sutschou, Wentschou und Nanking. Alle chinesischen Städte sehen einander sehr ähnlich. Sie enthalten gewöhnlich einen viereckigen Kern, von hohen
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Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0331,
Germanische Kunst |
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schiefen Türme zu Bologna sind Beispiele davon - und dachten noch nicht an Paläste.
Italienisches und deutsches Städtewesen. Ich muß hier kurz des Unterschiedes zwischen dem italienischen und deutschen Städtewesen - mit dem auch das französische
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0231,
von Stadtadvokatbis Stadtamhof |
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bedeutsamen holländischen und dann die englischen S. traten im 17. und 18. Jahrh. an die Spitze der gesamtstädtischen Entwicklung, und erst im 19. brach die Städteordnung (s. d.) des Freiherrn vom Stein vom 19. Nov. 1808 dem Städtewesen zunächst
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0783,
von Hulleinbis Hülsenfrüchte |
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" (das. 1820); sein jetzt noch wertvolles Hauptwerk: "Das Städtewesen des Mittelalters" (Bonn 1825-29, 4 Bde.); "Ursprünge der Kirchenverfassung des Mittelalters" (das. 1831); "Römische Grundverfassung" (das. 1832); "Staatsverfassung der Israeliten" (Leipz
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0976,
von Geweihstuhlbis Gewerbe |
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beginnen, weil es an ausreichenden Kapitalien, namentlich an guten Transportmitteln fehlte. Daraus erklärt es sich, daß die Entwicklung
des G. im spätern Mittelalter so eng mit dem Aufblühen des Städtewesens verwachsen war. Vom 7. bis 11
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0003,
von Gildebis Gildemeister |
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die Zulassung zu dem Geschäftsbetrieb handelte, bei den kaufmännischen G. weit weniger
hervorgetreten als bei den Handwerkerzünften. Mit der Ausbildung des modernen Staats- und Städtewesens verloren die G. ihre ursprüngliche Bedeutung
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0735,
Deutsche Litteratur (Beginn der ritterlich-höfischen Poesie) |
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, die in Deutschland aus dem Emporkommen der Landesfürsten, dem gesamten Lehnssystem und Städtewesen erwuchsen, die Aufwühlung der Volksseele bis in ihre Tiefen und die Erweiterung des Gesichtskreises förderten gleichmäßig das Gedeihen der Litteratur, welche sich
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0912,
von Deutsch-Landsbergbis Deutz |
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Mittelalters (Braunschw. 1866); Unger, Geschichte der deutschen Landstände (Hannov. 1844, 2 Bde.); Hüllmann, Städtewesen des Mittelalters (Bonn 1825-29, 4 Bde.); Arnold, Verfassungsgeschichte der deutschen Freistädte (Hamb. u. Gotha 1854, 2 Bde.); v
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0064,
von Gemblouxbis Gemeinde |
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und mehr beseitigte (s. Bauer). Zu hoher Blüte entfaltete sich auf der andern Seite das mittelalterliche Städtewesen, indem die Städte fast durchweg nur einer monarchischen Schutzherrschaft, sei es des Kaisers oder einzelner Landesfürsten, unterworfen
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0656,
Holland (Geschichte) |
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und herrschte kraftvoll und mit Erfolg. Er unterwarf nach zwei Siegen, 1282 und 1287, die Westfriesen, löste Zeeland von der Lehnspflicht gegen Flandern und hob das Städtewesen durch Verleihung einer freien Gemeindeordnung. Uneinig mit einem Teil des Adels
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0439,
von Meisterlaugebis Meitzen |
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, ein ästhetischer Gehalt ist im M. so gut wie gar nicht vorhanden. Um so erfreulicher ist die kulturhistorische Seite dieser merkwürdigen Erscheinung der deutschen Geistesgeschichte. Ein Kind des kräftig aufblühenden Städtewesens, trägt der M
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0335,
von Ofen (Stadt)bis Offenbach |
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ständigern Aufenthalt. Aus der Zeit Kaiser Siegmunds, des Luxemburgers, stammt die bedeutendste Rechtsquelle des deutschen Städtewesens Ungarns, das umfassende Ofener Rechtsbuch von 1413-1421 (vgl. Michnay und Lichner, Das Ofener Stadtrecht von 1244-1421
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0686,
von Reichsschulkommissionbis Reichsstände |
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Frankfurt noch 21. Sept. 1866 seine Unabhängigkeit an Preußen. Vgl. Hüllmann, Städtewesen des Mittelalters (Bonn 1826-29, 4 Bde.); Arnold, Verfassungsgeschichte der deutschen Freistädte im Anschluß an die Verfassungsgeschichte der Stadt Worms (Gotha 1854, 2
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0676,
von Schwabenbis Schwabenspiegel |
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Preußen ab. Vgl. Pfister, Pragmatische Geschichte von S. (Heilbr. u. Stuttg. 1803-27, 5 Bde.); Leichtlen, S. unter den Römern (Freiburg 1825); Jäger, Schwäbisches Städtewesen im Mittelalter, Bd. 1: Ulms Verfassung (Heilbr. 1831); Ch. Fr. Stälin
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0757,
Schweiz (geographisch-statistische Litteratur; Geschichte) |
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Thurgau, Reichsvögte von Zürich (seit 1097) und "Rektoren" von Burgund (seit 1127) eine fürstliche Stellung in der S. ein; als Gegengewicht gegen den Adel begünstigten sie das Städtewesen, wie denn Berchtold IV. Freiburg i. Ü. (1177) und Berchtold V
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 1029,
Slawen (Kulturgeschichtliches) |
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nicht weniger bedeutende Stellung ein. Da sie kein Bürgertum, kein Städtewesen aus sich heraus entwickelten, blieben sie auch neben den andern beiden indoeuropäischen Hauptstämmen in Bezug auf Gewerbe und Handel, Künste und Wissenschaften bis
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0213,
Stadt (Bevölkerungsverhältnisse) |
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213
Stadt (Bevölkerungsverhältnisse).
In diesen blutigen Kämpfen ging meist die städtische Freiheit verloren. Erst in neuerer Zeit nahm das Städtewesen in Italien wiederum einen erfreulichen Aufschwung.
In Südfrankreich findet anfangs
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0215,
von Stadtältesterbis Stadtlohn |
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erlassen.
[Litteratur.] Vgl. v. Maurer, Geschichte der Städteverfassung in Deutschland (Erlang. 1869-71, 4 Bde.); Heusler, Der Ursprung der deutschen Städteverfassung (Weim. 1872); Hüllmann, Städtewesen des Mittelalters (Bonn 1825-29, 4 Bde.); Arnold
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0716,
Wohnhaus (Altertum, Orient, Mittelalter) |
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umgeben war. Erst mit der Entwickelung des Städtewesens bildete sich in Deutschland das mittelalterliche W. (s. Tafel I, Fig. 1, 2, 4, 5), heraus. Eine seitlich mit Sitzen versehene Thür führte hierbei in eine geräumige Halle, zu deren Seiten sich
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0992,
von Zunftgebräuchebis Zunftwesen |
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Herstellung von Handwerksprodukten, und war ein wichtiges Förderungsmittel des gemeinen Wesens und Wohls und eine wesentliche Ursache jener Blüte des deutschen Städtewesens im 15. und 16. Jahrh., die kulturgeschichtlich zu den glänzendsten Erscheinungen
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0127,
Bevölkerungsgeschichte (Orient, römisches Reich) |
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Eroberung, seit welcher sich insbesondere das Städtewesen lebhaft entwickelte (Antiochia). Syrien versorgte den Westen noch mehr als Kleinasien mit Sklaven, woneben die Auswanderung der Juden auch sehr stark war, so daß der Schluß auf eine dichte
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0549,
Kulturgeschichtliche Litteratur (Neuzeit: Deutschland, Niederlande etc.) |
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»Die Entstehung der deutschen Stadtgemeinde« (Düsseld. 1889), unter Anlehnung an den Gedanken v. Maurers, der die Stadt- aus der Landgemeinde hervorgehen ließ, der letztere in der glänzend geschriebenen Abhandlung »Die Entstehung des deutschen Städtewesens
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0463,
Historische Litteratur 1890/91 (England, Papsttum) |
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beruhende Geschichte der englischen Kaufgilden, die für die Erkenntnis der Entwickelung des englischen Städtewesens von erheblicher Bedeutung ist.
Papsttum. Eine als Manuskript gedruckte Untersuchung: »War Gregor VII. Mönch?« von W. Märten s (Danz. 1891
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0262,
von Freies Geleitbis Freifahrtordnung |
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die Verfassungsgeschichte der^tadt Worms (2 Bde.,
Gotha1854); Hüllmann, Städtewesen des Mittel-
alters (4 Bde., Bonn 1826-29).
Freies Vermögen der Kinder, dasjenige
Vermögen eines unter väterlicher (elterlicher) Ge-
walt stehenden Kindes, über das dem Vater nur
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0280,
von Freistadt (in Österreichisch-Schlesien)bis Freistett |
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(königliche) in Ungarn. Das
ungar. Städtewesen ist eine Schöpsung der Deut-
schen des Landes. Die rechtliche Stellung der könig-
lichen F., welche bis 1848 den vierten Neichsstano
des Landes bildeten, war folgende: Unter dem Na-
men
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0494,
Grundeigentum |
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.
Die mit der Blüte des deutschen Städtewesens in
Zug gekommene Lockerung der bäuerlichen Abhängig-
keitsverhältnisse und die Verwandlung der Ballern
in freie Geldpächtcr erlitt eine Unterbrechung im
16. Jahrh, durch die Verlegung der großen Welt
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0803,
von Hansa (Dampfschiffahrts-Gesellschaften)bis Hansegrafen |
Öffnen |
eine
Faktorei einräumte, die bis 1806 fortbestand. Der Dreißigjährige Krieg, der überhaupt die Blüte des deutschen Städtewesens vernichtete,
gab der H. den Todesstoß. Zwar machte Spanien, im Einverständnis mit dem Kaiser, auf dem Hansetage von 1627
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0731,
von Reichsschatzamtbis Reichsstände |
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, Städtewesen des Mittelalters (4 Bde., Bonn 1826‒29); Arnold, Verfassungsgeschichte der deutschen Freistädte (2 Bde, Gotha 1854); Schmid, Die mediatisierten freien R. Teutschlands (Frankf. 1861); Heusler, Ursprung der deutschen Stadtverfassung (Weim. 1872
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0028,
von Sohnbis Soissons |
Öffnen |
Städtewesens" (ebd. 1890).
Sohn, Karl Ferd., Maler, geb. 10. Dez. 1805 in Berlin, besuchte 1823 die Akademie daselbst, folgte 1826 seinem Lehrer Schadow nach Düsseldorf, wo im folgenden Jahre sein Gemälde Rinaldo und Armida großen Beifall erregte. 1830
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0233,
Städtereinigung |
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. von Maurer, Geschichte der Städteverfassung in Deutschland (4 Bde., Erlangen 1869–71); Heusler, Der Ursprung der
deutschen Stadtverfassung (Weim. 1872); Sohm, Entstehung des deutschen Städtewesens (Lpz. 1 890); von Below, Ursprung
der deutschen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1038,
von Zündschloßbis Zünfte |
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; sie werden jetzt auch zum Abfeuern der Geschütze auf Schiffen
verwendet.
Zünfte , die fachgenossenschaftlichen Handwerkerverbände in den besondern Formen, die sie im mittelalterlichen
Städtewesen erhalten haben. Schon bei den Römern
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1039,
von Zunftrollebis Zunge |
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:
Zunftwappen I und II
zusammengestellten Wappen bilden gewissermaßen die Quintessenz aus der ungeheuren Menge des vorhandenen Materials.
Vgl. Hüllmann, Über das Städtewesen im Mittelalter (4 Bde., Bonn 1825–29); Maurer
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