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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0414,
von Vorkeimbis Vormundschaft |
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.
Vorlegeschloß, Vorhängeschloß, s. Schloß.
Vormaischapparat, s. Bier und Bierbrauerei.
Vormaischbottich, s. Spiritusfabrikation.
Vormann, im Wechselrecht, s. Wechselregreß.
Vormark, frühere Bezeichnung der Prignitz (s. d.).
Vormars, s. Mars
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85% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0285,
von Vorgebirgebis Vormundschaft |
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, enthält wesentlich Aldehyd und wird zur Gewinnung des letztern verarbeitet. Vgl. Spiritus, S. 167.
Vorlesekunst, s. Schauspielkunst, S. 414.
Vormagen, s. Magen.
Vormänner, bei Wechseln alle diejenigen, welche früher den Wechsel indossiert
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5% |
Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0831,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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818
Handels- und Kontorwissenschaft.
Hat der Wechselinhaber Protestaufnahme versäumt, so kann er für die dadurch seinen Vormännern resp. dem Aussteller erwachsenden Nachtheile verantwortlich gemacht werden.
Abschlagszahlungen
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0571,
von Wechselprozeßbis Wechselregreß |
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deutschen und franz. Recht vielfach ab.
Wechselregreß, der Anspruch des Wechselinhabers gegen seine Vormänner. Er teilt sich in zwei Klassen: 1) Regreß mangels Zahlung. Hauptschuldner beim gezogenen Wechsel ist der Acceptant, beim eigenen Wechsel
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2% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0463,
von Nothnagelbis Nötigung |
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Benachrichtigung des unmittelbaren Vormanns (Indossanten, Ausstellers) durch den Inhaber des Wechsels und den von ihm Benachrichtigten davon, daß der protestierte Wechsel nicht bezahlt worden ist. Diese Benachrichtigung ist im Interesse des Regreßpflichtigen
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0097,
von Aufnahmestellungbis Aufrechnung |
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; aber er kann nicht einwenden, daß er gegen einen Vormann des Klägers eine Gegenforderung habe, welche die Wechselforderung beseitigt. Selbst wenn er mit dein Vormann verabredet, daß die Wechselforderung durch A. mit der Gegenforderung getilgt
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1% |
Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0837,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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= sachlich oder alphabetisch geordnetes Inhaltsverzeichniss.
Regressnahme = Rückanspruch, Ersatzanspruch an den Vormann.
Reguliren = ordnen, berichtigen, bezahlen.
Rekapituliren = wiederholen, zusammenfassen.
Reklame = auffallende Anpreisung.
Reklamiren
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Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0830,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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Vormännern die Vergünstigung des Wechselrechtes zu wahren, rechtzeitig protestiren lassen. Der wechselmäßige Anspruch gegen den Acceptanten verjährt indess in 3 Jahren, vom Verfalltage des Wechsels ab, bei Sichtwechseln schon nach 2 Jahren vom Tage
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1% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0265,
von Notidanusbis Notker |
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) bringen; Notierung, die Aufzeichnung von Warenpreisen und Effektenkursen.
Notifikation (lat.), Benachrichtigung; namentlich im Wechselrecht die Benachrichtigung, welche der Inhaber eines protestierten Wechsels seinem unmittelbaren Vormann innerhalb
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0667,
von Regredierenbis Regulator |
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, auf letztern R. nehmen. Besonders wichtig ist der R. im Wechselrecht, wonach der Wechselinhaber seinen Vormännern (Aussteller und Indossanten) gegenüber nicht nur bei nicht erfolgter Annahme des Wechsels seitens des Bezogenen, sondern auch
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0568,
von Wechselforderungbis Wechselklagen |
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Jahren vom Verfalltag.
2) Der Anspruch auf Zahlung gegen die Vormänner des Wechselinhabers, die Indossanten und den Aussteller des gezogenen, die
Indossanten des eigenen Wechsels, wenn der Wechsel vom Hauptschuldner nicht gezahlt ist, der sog
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0930,
von Indossobis Indre-et-Loire |
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Eigentümer des Wechsels und Wechselgläubiger, ist aber zur Einziehung der Wechselsumme, zur Protesterhebung und zur Klagerhebung sowie zum weitern Prokura-Indossament befugt. Das Verhältnis zu seinem Vormann ist in diesem Fall lediglich nach dem
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1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0968,
von Nachodbis Nacht |
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968
Nachod - Nacht.
dem Frachtbrief nicht das Gegenteil hervorgeht, auch die Forderungen seiner Vormänner mit einzuziehen und deren Pfandrechte mit auszuüben (deutsches Handelsgesetzbuch, Art. 382, 409 ff.). Dabei ist es üblich
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0409,
von Prolongementbis Prometheus |
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409
Prolongement - Prometheus.
"prolongiert", verliert den Regreß an seine Vormänner, da letzterer von rechtzeitiger Protesterhebung abhängt; um diese Folge zu vermeiden, wird zuweilen, falls zur P. die Zustimmung der Vormänner vorhanden
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0752,
von Ehrenämterbis Ehrenannahme |
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der Bezogene nicht accep-
tiert, hat der Wechselinhaber Anspruch auf Sicher-
stellung gegen seine Vormänner; wenn der Accep-
tant oder der Aussteller des eigenen Wechsels nicht
zahlt, hat der Wechselinhaber den Regreß gegen seine
Vormänner; in beiden
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1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0929,
von Sicherheitswechselbis Sichtwechsel |
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. Wird die Frist nicht beachtet oder ihre
Beachtung nicht durch Protest festgestellt, so geht
der Negreß gegen alle Vormänner oder den be-
treffenden Indossanten verloren, wenn auch nicht
der Anspruch gegen den Acceptanten und den Aus-
steller des eigenen
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0569,
von Wechselklauselbis Wechselordnung |
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entgegen, wenn er beim Erwerbe des Wechsels die gegen seinen Vormann begründeten Einreden kannte, soweit er sich eben dadurch einer Arglist schuldig macht, daß er die Wechselklage erhebt, oder wenn der Kläger zwar formell Eigentümer des Wechsels
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0572,
von Wechselreitereibis Wechselstrenge |
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570
Wechselreiterei - Wechselstrenge
Ist dies durch Protest (s. Wechselprotest) festgestellt, so hat jeder Indossatar auf Grund des Besitzes dieses Protestes (auch ohne den Besitz des Wechsels) das Recht, von jedem Vormann Sicherheit (nach
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0606,
von Kontokorrent-Zinsenbuchbis Kontrapunkt |
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wird. Der K. ist mithin zu zwei Jagen gemeinschaftlich gehörig.
Kontraoktave, in der Musik die Töne vom Kontra-C bis zum Kontra-H.
Kontraprotest, der Wechselprotest, der nach älterm Wechselrecht gegen den nächsten Vormann erhoben werden mußte
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0429,
von Provinzialbis Provision |
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oder Platzgebrauch, teils nach gesetzlichen Bestimmungen. Im Wechselrecht hat der Inhaber des mangels Zahlung protestierten Wechsels von dem Vormann 1/3 Proz. P. zu fordern. Im katholischen Kirchenrecht ist P. die Verleihung eines kirchlichen Amtes. Dabei
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0738,
von Bergmanbis Bergmann |
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- und den Gedinguntersteiger; ersterer ist wirklicher Aufseher, letzterer muß noch als Vormann mitarbeiten. Der Schichtmeister ist der Rechnungsführer für die Grube, zuweilen auch der leitende Betriebsbeamte. Vgl. Schell, Die Verhältnisse des
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0% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0974,
von Checkbis Cheine-Stokessches Phänomen |
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dem Vormann zur Einziehung zu präsentieren, wenn nicht, unbeschadet des Rückgriffs auf den Aussteller selbst, das Regreßrecht auf jenen verloren gehen soll. Der Vermerk not negociable auf englischen Checks bedeutet, daß der Erwerber nur die Rechte
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0% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0812,
von Klauenwurmbis Klausenburg |
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können einem Wechsel allerlei Klauseln mit rechtlicher Bedeutung beigefügt werden, namentlich die K. "nicht an Order", wodurch dem Wechsel die Begebbarkeit auf andre genommen, oder die K. "ohne Protest", wodurch dem Nachmann von seinem Vormann
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0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0013,
von Konnexbis Konoid |
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gemeinschaftlichen Vormann begeben wurde. Durch die Begebbarkeit des Konnossements und die dadurch hergestellte Zirkulationsfähigkeit desselben wird der Seehandel wesentlich gefördert, denn die abgesandte ("schwimmende") Ware kann auf diese Weise schon
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0967,
von Nachgeschäftbis Nachnahme |
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von der kabbalistischen Strömung seiner Zeit mit fortreißen ließ.
Nachmann (Hintermann), im Wechselwesen je der zeitlich folgende Indossant, für welchen alle vorherigen Indossanten mit Einschluß des Remittenten Vormänner oder Vordermänner sind. Nur gegen letztere
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0% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0334,
Presse (gegenwärtig Gesetzgebung) |
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ein, nach welchem der Verfasser, der Redakteur oder der Verleger, der Drucker und der Verbreiter verfolgt werden können, jedoch immer nur einer der Beteiligten und zwar in der angegebenen Reihenfolge. Kann der zuerst Angegriffene seinen Vormann
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0753,
von Retzbis Retzius |
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Mannschaften, welche sich durch den Ortsausschuß zum festen Dienst einschreiben lassen. Festen Gehalt bezieht nur der Vormann der Station, welcher dafür zugleich die Rettungsgeräte in Ordnung zu halten hat. Den Mannschaften werden für Übungs
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0134,
von Verjauchungbis Verjüngung |
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der deutschen Wechselordnung in drei Jahren, Regreßansprüche gegen den Aussteller und gegen Vormänner in kürzerer Frist und zwar, wenn der Wechsel (s. d.) in Europa zahlbar, in der Regel in drei Monaten. Nach dem deutschen Genossenschaftsgesetz vom 1
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0461,
Wechsel (Protest, Regreß) |
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ist die Voraussetzung der gerichtlichen Klage gegen den Vormann (Wechselregreßklage), d. h. der Klage gegen den Trassanten oder gegen den Indossanten eines eignen oder eines gezogenen Wechsels. Dabei gilt der springende Regreß (Regressus per saltum), d
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0462,
Wechsel (besondere Arten, Geschichtliches) |
Öffnen |
.), welche in Form eines Wechsels ausgestellt werden. Unter Rückwechsel (Ritratte) versteht man denjenigen W., durch welchen ein Inhaber den Betrag des vom Bezogenen nicht bezahlten oder nicht angenommenen Wechsels samt Kosten auf seinen Vormann
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0292,
Aktie und Aktiengesellschaft |
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Erwerbers bis zur
Einforderung des in Rede stehenden Betrages bereits zwei Jahre verstrichen sind. Der Regreß gegen die danach haftbaren
Rechtsvorgänger ist der Reihenfolge nach, also immer zunächst gegen den nächsten Vormann
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0135,
von Auhausenbis Auktor |
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, welcher in fremdem Namen besitzt, dadurch gegen die Eigentumsklage schützen, daß er seinen «Vormann» namhaft macht und sich darüber ausweist (Bürgerl.
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0% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0136,
von Checksbis Chediv |
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einen seiner Vormänner erheben dürfe, gleichgültig
aus welchem Grunde der C. gegeben und genom-
men ist. Ob dazu ein Bedürfnis vorliegt, ob solche
Vorschrift, wenn sie zum Gesetz erhoben wird, na-
mentlich Privatleute in weitern Kreisen geneigt
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0185,
von Entvogelbis Entwässern |
Öffnen |
vielfach Rücktritt vom Vertrage. Ist die Sache durch mehrere Hände gegangen, so muß sich der einzelne Käufer immer an seinen Verkäufer halten; es giebt keinen sog. springenden Regreß. Anders nach Preuß. Allg. Landrecht, wenn der unmittelbare Vormann
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0019,
Frachtvertrag |
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-
lieferung gerichtlich geltend macht, so wird er sowie
die vorhergehenden Frachtführer des Rückgriffs gegen
die Vormänner verlustig. Der Anfpruch gegen den
Empfänger bleibt in Kraft (Art. 412).
Für das Frachtgeschäft derEisenbahnen enthält
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0574,
von Konnotationbis Konolfingen |
Öffnen |
und die
Konnossementsinhaber, welche sich gemeldet haben, unter Angabe der Gründe seines Verfahrens hiervon benachrichtigen. In
einem solchen Kollisionsfall geht derjenige vor, welchem von dem gemeinschaftlichen Vormann das Konnossementsexemplar
zuerst
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0359,
von Präjudizierenbis Praktik |
Öffnen |
derjenigen Förmlichkeiten zur Folge hat, welche
das Wechselrecht für den Inhaber des Wechsels zur
Erhaltung seines wechselmäßigen Anspruchs vor-
schreibt, also beim gezogenen Wechsel der Verlust
des Negresses gegen die Vormänner, weil der In-
haber
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0363,
von Präparatbis Präsentationspapiere |
Öffnen |
domizilierten
Wechsel, wenn der Trassant P. vorgeschrieben hat,
! forner zur Zahlung der Notadresse dem Ehrenaccep-
tanten, dem Bezogenen, Acceptanten, wenn er feinen
Regreß gegen die Vormänner erhalten will. (S.
Wechselrecht.) Die P. des Wechsels muß
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0465,
von Prolongationsgeschäftbis Prometheus |
Öffnen |
463
Prolongationsgeschäft - Prometheus
und dem Wechselschuldner gilt, seine Vormänner da-
durch nicht berührt werden, daß er deshalb den Re-
greß verliert, wenn er nicht rechtzeitig in der gesetz-
lichen Frist nach dem Verfalltag
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 1010,
von Roßhaarbis Rossi |
Öffnen |
in8cripti0iium iHtiniiruin" bearbeitete er mit
Henzen und Vormann den 6. Teil ("In8ci'ipti0N63
urdig R0ina6", Bd. 1-3, 1876-85). - Vgl. P.
M. Vaumgarten, Giovanni Battista de N., der Be-
gründer der chriftl.-archäol. Wissenschaft (Köln 1892).
Rossi
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 1030,
von Rottmeisterbis Rotulus |
Öffnen |
.) em
von einer aus 10 Spießen bestehenden Rotte aus
ihrer Mitte frei gewählter Führer oder Vormann.
Rottok, Ernst Karl Rudolf, Hydrograph, gcb.
18. April 1851 zu Eutin, trat 1868 in die nord-
deutsche Marine ein, machte als Seekadett und See
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0927,
von Sicheres Geleitbis Sicherheitsvorrichtungen |
Öffnen |
; wird die Sicher-
heit von ihm nicht geleistet und deshalb Protest
(Sekuritätsprotest) erhoben, so kann der Inhaber
des Wechsels und ebenso jeder Indossatar von
seinen Vormännern S. fordern (Deutsche Wechsel-
ordnung Art. 29).
' Sicherheitspapier, cm
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0567,
von Wechseleinredenbis Wechselfieber |
Öffnen |
eptexemplar nicht
erlangen, auch nicht Accept oder Zahlung auf das in seinen Händen befindliche Exemplar, so hat er, wenn dies durch Protest festgestellt
ist, den Regreß gegen seine Vormänner, aber auch die Klage auf Herausgabe des Acceptexemplars
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0570,
von Wechselparibis Wechselprotest |
Öffnen |
, Vermögensverfall) und wegen der Wechselsumme nicht Sicherheit leistet, muß dies durch W. festgestellt werden, wenn der Wechselinhaber diese Sicherheit von den Vormännern (Indossanten, Aussteller) fordern will. Ist eine Notadresse (s. Ehrenannahme) auf dem
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0909,
von Zahlungsbefehlbis Zählwerke |
Öffnen |
Wechselordnung zum Regreß auf Sicherstellung gegen die Vormänner Anlaß (s. Wechselregreß).
Zahlungskredit, s. Papiergeld.
Zahlungsort, s. Erfüllungsort.
Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz. Z. eines Schuldners liegt dann vor, wenn demselben
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0241,
von Burgwedelbis Busse |
Öffnen |
Lebensunterhalt verdienen und trat spä-
ter in die Werkstätte eines Ingenieurs ein. Er bildete
sich als Autodidakt weiter und machte sich mit den
socialistifchenTheorien vertraut. Als Vormann eines
Schiffsillgenieurs arbeitete er ein Jahr lang am Niger
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0753,
von Ehrenbergbis Ehrenbreitstein |
Öffnen |
eines Wechselinhabers ein, hat also Wechselrecht gegen den Honoraten, dessen Vormänner, den Acceptanten des gezogenen, bez. den Aussteller des eigenen Wechsels.
Ehrenberg (Alt-Ehrenberg), Dorf in der Bezirkshauptmannschaft und dem Gerichtsbezirk
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0513,
von Warrenbis Warschau |
Öffnen |
den Regreß gegen seine Vormänner. Das Lagerhaus übernimmt die Haftung für Aufbewahrung der Waren; es haftet aber weder für höhere Gewalt noch für Beschädigung durch mangelhafte Verpackung oder innern Verderb (neues Handelsgesetzb. §§. 417 u. 390
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