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100% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0048, von Anastigmatlinsen bis Anerbe Öffnen
46 Anastigmatlinsen - Anerbe über die Ziffern der in Frankreich lebenden An- archisten hat jüngst der Parifcr "^i^ai-o" angeblich aus authentifcher Quelle einige Daten veröffentlicht. Danach kennt die Sicherheitspolizei in Frankreich etwa
50% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0609, von Anemonöl bis Anerkennung Öffnen
. Akephalen) verbunden. Anepigraphisch (grch.), ohne Aufschrift (von Schriften, Kunstwerken u. s. w.); Anepigrapha, unbetitelte Schriften. Anerbe, Vorzugserbe. Die gesetzlichen Vorschriften über die Erbfolge in Bauerngüter haben von jeher
40% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0562, von Anemonin bis Anethan Öffnen
erinnernd. Die gehirnlosen Mißgeburten sind nicht lebensfähig. Anepigrăpha (griech.), unbetitelte Schriften; anepigraphisch, ohne Aufschrift. Anerbe (Grunderbe, Wehrfester), bei unteilbaren Bauerngütern derjenige Erbberechtigte, welchem allein
26% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0042, von Abfertigungsschein bis Abgang Öffnen
durch irgend eine Leistung, namentlich im Weg des Vergleichs. In besonderm Sinn kommt der Ausdruck im deutschen Recht bei der Vererbung von Bauerngütern für die Leistungen vor, welche der sogen. Anerbe den
1% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0610, Höferecht Öffnen
streichen lassen. Das Intestaterbrecht besteht darin, daß, wenn keine anderweitige Verfügung des Erblassers ergangen ist, das einzelne Gut einem Miterben (Anerben, Grunderben) ungeteilt zufällt und dieser Anerbe vor seinen Miterben bevorzugt
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0028, Agrarfrage (Mittel zur Abhilfe) Öffnen
und Naturalteilung herrschte, die Landgüter ungeteilt auf einen einzigen Anerben übergegangen und den Miterben keinerlei Anteile oder höchstens ein Anspruch auf geringe Abfindungssummen zugestanden, so wurde nunmehr der Kapitalwert der Güter gleichmäßig unter alle
0% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0195, Rechtswissenschaft: Erbrecht. Staatsrecht (Verfassung) Öffnen
Mystisch Rescindiren Socinische Kautel, s. Kautel Testamentsvollstrecker Testiren Treuhänder, s. Testamentsvollstrecker Vulgarsubstitution, s. Substitution Der Erbe. Absens Anerbe Berathene Kinder Erbe, s. Erbfolge Erbtochter
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0470, Bauernhaus Öffnen
Vorbehalt, daß die Söhne vor den Töchtern und unter jenen hier und da die jüngern vor den ältern (sogen. Minorat) einen Vorzug haben. Wichtig ist die Unteilbarkeit oder Geschlossenheit der Bauerngüter, und was sich daran knüpft (s. Anerbe und Abfindung
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0611, von Hoff bis Hoffinger Öffnen
und des Anerben ist gewahrt. Der Anerbe ist nicht mehr alleiniger Erbe in den Grundbesitz, sondern nur ein vor seinen Miterben bevorzugter Miterbe, dem allerdings das Eigentum an dem Gut, nicht aber auch der Wert desselben ausschließlich zufällt. Seine
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0998, von Interim aliquid fit bis Inter jocos et seria Öffnen
ausgestellt werden. Interimswechsel, s. Interimsschein. Interimswirtschaft (Setzwirtschaft), die Bewirtschaftung eines Bauerngutes während der Minderjährigkeit des Anerben durch einen hierzu bestellten Dritten (Interimswirt) auf dessen eigne
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0524, von Ganerbe bis Gänge (des Pferdes) Öffnen
der Häuser und Läden. Abgebil- det wird er als ein kleiner Mann mit einem großen Bauche, einem Elefantenkopfe mit einem Zahn und vier Armen. Sein Tier ist die Ratte, auf der er auch reitend dargestellt wird. Ganerbe, aus Ge-Anerbe, d. i
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0494, Grundeigentum Öffnen
grundherrlichen Verband beschränkt; über- dies aber wirkte in gleicher Richtung die Auffassung des G. als eines Familien- und Hausvermögens, welches einer besondern Vererbung auf einen der Söhne (den Anerben) und Veräußerungsbeschrän- kungen
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0497, von Grundeis bis Grundgesetz (staatsrechtlich) Öffnen
die Übermacht des mobilen Kapitals zu wahren vermögen. (S. Agrar- gesetzgebung, Allmende, Anerbe, Bauer, Bauerngut, Bauernstand, Dismembration, Domänen, Dorf- systcm, Feldgemeinschaft, Gemeinheitstcilung, Gü- terschlächterei, Höferecht, Hoffystem
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0248, von Hofer (Ludwig) bis Höferecht Öffnen
durch staatliche Gesetze bestätigte und geregelte bäuerliche Erbrecht, wonach der Hof ungeteilt und unter mög- lichst geringer Schuldenlast auf den sog. Anerben übergeht, die Miterben durch Abfindungen entsckä- digt werden. Über die einzelnen Gesetze
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0650, von Interim fit aliquid bis Interkolonial-Eisenbahn Öffnen
, unter Übergehung des minderjährigen und deshalb unfähigen Anerben. Diese Härte gegen den An- erben ist dadurch gemindert, daß in den meisten Gegenden z. B. dem Stiefvater nur ein zeitlich be- schränktes Kolonatrecht, regelmäßig bis zur Voll
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 1016, von Diskulpieren bis Dismembration Öffnen
Geschlossenheit der Höfe mit der festen Erbfolgeordnung wirkt auch schädlich auf das bäuerliche Familienleben, auf das Verhältnis der Geschwister zu einander, ebenso auf die Ausbildung des Anerben, auf den Wirtschaftsbetrieb und auf das Gemeindeleben
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0043, von Abfasen bis Abführen Öffnen
oder gebührt. Hierfür finden sich auch andere Ausdrücke, z. B. Ausradung oder Auslobung. Dieser Anspruch der Miterben (meistens der Geschwister des Anerben) ist verschieden ausgestaltet. Zuweilen wird den Miterben das Recht gewährt, bis zu einem gewissen
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0420, von Vorverfahren bis Vos Öffnen
herrschende Taktart andeuten. Vorzugserbe, s. Anerbe. Vorzugsrecht, s. Rangordnung der Gläubiger im Konkursverfahren. Vos, Cornelis de, vläm. Maler, geb. 1585 zu Hülst, war in Amsterdam thätig, wo er 1651 starb. Unabhängig von Rubens und van Dyck
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0495, von Walzeisen bis Walzwerk Öffnen
, im Gegensatze zu den geschlossenen Höfen solche Liegenschaften, die regelmäßig der Teilung im Erbgange unterliegen. Sie kommen namentlich in Mitteldeutschland in der Weise vor, daß nur ein Teil des Besitztums auf den Anerben übertragen, der «walzende» Rest
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0029, Agrarfrage (Mittel zur Abhilfe) Öffnen
von Kapitalabfindungen treten würden, da jene nur zeitlich begrenzte Leistungen enthalten und keine ewigen Lasten dem Betriebe aufbürden. (S. Anerbe.) Da das bestehende Erbrecht nur eine Verschuldungsursache unter mehrern ist, so bedarf es, um den Übeln
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0418, von Altenzaun bis Alter Öffnen
418 Altenzaun - Alter. von seiten des Anerben nicht alteriert werden; wie das Sprichwort sagt: "Die Alten werden mit dem Gut verkauft". Dagegen erlischt der A. mit dem Tode des Leibzüchters. War derselbe beim Abschluß des Vertrags verheiratet, so
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0865, von Grundeis bis Grundgefällsteuer Öffnen
Grundentlastungsobligationen ausgegeben. Gründer, s. Gründung. Grunderbe, s. Anerbe. Grundfläche, diejenige Fläche, worauf ein Körper, z. B. ein Prisma, Parallelepiped, Würfel, Cylinder, Kegel etc., ruht, die Basis (s. d.) desselben. Grundföhre (Föhre
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0951, von Gutschein bis Guttapercha Öffnen
-, Abfindungs-, Altenteilsvertrag), derjenige Vertrag, vermöge dessen der alt gewordene Hofbesitzer bei Lebzeiten einem jüngern Verwandten, meist einem Kind (Anerben), das Gut zum Eigentum abtritt und übergibt. Das in der Natur der Bauernwirtschaft
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0138, von Kraina bis Krakau Öffnen
138 Kraina - Krakau. an die Habsburger (1335) und gewann 1374 durch die Anerbung der Hinterlassenschaft des Grafen Albert IV. von der jüngern Görzer Linie eine wesentliche Vergrößerung (Windische Mark, Möttling oder Metlik und Poik). Seitdem
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0348, von Kurpfuscherei bis Kurs Öffnen
Bauerngütern übliche Erbteilung, bei welcher der älteste der Anerben die Teile macht und der jüngste die Wahl zu treffen hat (Major dividit, minor eligit). Kurrénde (v. lat. currere, laufen), Name von Sängerchören, die aus armen Schulknaben gebildet waren
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0757, von Reunionskammern bis Reuß Öffnen
im Regensburger Waffenstillstand (1684), dann in den Friedensschlüssen von Ryswyk (1697) und Baden (1714). Reunionsklage, die Eigentumsklage, welche da, wo Dismembrationsverbote bestehen (s. Dismembration), von dem Anerben nach gesetzwidriger Veräußerung
0% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0438, von Hinterindien bis Höferecht Öffnen
Einer Person, dem Ubernehmer (Anerben), zufallen. Der Übernehmer wird durch die Landesgesetzgebung in der Weise bestimmt, daß dieselbe hierbei an das Recht und die Ordnung der gesetzlichen Erbfolge gebunden bleibt und innerhalb dieser Grenzen die Reihenfolge
0% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0995, von Wardö bis Weidenhanger Öffnen
', .', Wegschausel, Gartengeräte Wehmutter, Hebamme Wehr (Fluß), Baden 227,2 ' .'.' Wehra (Fluß), auch Werra 1) ! Wel,rfefter, Anerbe -' Wehrgehenk, Säbelkoppel Webrgesetz, Heer
0% Meyers → 18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] → Hauptstück: Seite 0683, Österreich (Kaisertum: Bergbau, Industrie) Öffnen
Agrarpolitik der neuesten Zeit ist das Höfegesetz vom 1. April 1889 von besonderer Bedeutung. Die Bestimmungen desselben lassen sich kurz dahin zusammenfassen, daß im Falle eines Intestaterbfalls das Bauerngut ungeteilt auf einen der Erben (den Anerben
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0222, Agrargesetzgebung Öffnen
Erbrecht (s. Anerbe und Höferecht) in einem gedeihlichen Vermögensstande zu halten. Man fordert, daß in Gegenden mit vorherrschendem Großgrundbesitz der Bauernstand vermehrt und der Arbeiterstand (s. Landwirtschaftliche Arbeiter) ansässig gemacht werde
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0508, von Bauerbach bis Bauernemancipation Öffnen
für das Erbrecht (s. Anerbe) und in geringem Maße auch für das eheliche Güterrecht mit Rücksicht auf die Gestaltung der Rechte des aufheiratenden Ehegatten. (S. auch Interimswirtschaft.) Die frühern gesetzlichen Beschränkungen, Verbot der Vereinigung mehrerer
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0353, von Dismembrator bis Dispache Öffnen
gänzlich verschwindet und sich in ein Proletariat verwandelt. Hier sind Einrichtungen wie die prcuh. Höserollen, welche den Erblassern wenigstens die Möglichkeit gewähren, das Gut eiuem Anerben ohne zu schwere Belastung ge- schlossen zu überliesern
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0902, von Geschlechtsreife bis Geschmack Öffnen
Erbrechts (s. Anerbe und Höferecht) die Unteilbarkeit sicher zu stellen oder neu einzuführen. Landwirtschaftliche Grundstücke, welche rechtlich Pertinenzen eines geschlossenen Guts nicht sind, mögen sie auch bei und mit dem geschlossenen Gut bewirtschaftet
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0249, von Höferolle bis Hoffmann (Aug. Heinr.) Öffnen
der Staatswissenschaften)), Bd. 1 (Jena 1890), S. 270 fg.; O. Gierke, Die Stellung des künftigen Bürgerl. Gesetzbuchs zum Erbrecht im ländlichen Grundbesitz (in Schmollers "Jahrbuch für Gesetz- gebung u. s. w.", Bd. 12,1888). Höferolle, s. Anerbe
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0837, von Kurotrophos bis Kurs (im Handel) Öffnen
. Karatschi. Kurrachee (spr. körrättschi), Stadt in Sinoh, Kurre, Fischernetz, s. Vaumschleppnetz. Kürrecht, das Recht zu küren, d. h. zu wählen, s. Anerbe, Iüngstenrecht und Erbteilung. Kurrönde (vom lat. curröre, laufen), aus be
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0929, von Landgerichtsrat bis Landkarten Öffnen
der deutschen Rechtsgeschichte (Lpz. 1888). Landgut, jeder mit Ackerbaubetrieb verbundene und gleichzeitig die Wohn- und Wirtschaftsgebäude tragende Grundbesitz. (S. Grundeigentum.) Landgüterrolle, soviel wie Höferolle, s. Anerbe. Landhalbkugel, s
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0049, von Angermund bis Anhalt Öffnen
- und Rentengüter als fakultatives in Form des direkten Intestaterbrechts ein. Die Anerben- gutseigenschaft wird durch Eintrag ins Grundbuch begründet. Der Erbauseinandersetzung wird zu- tressenderweise der Ertragswert, nicht der (meist höhere
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0051, von Ankersteine bis Anthistiria Öffnen
vorgeht, als diese Güter Rentengüter sind (Einführungsgesetz zum Bürgert. Gesetzbuch, Art. 62). (S. auch Anerbe.) -Vgl. Lang- hans, Karte der Thätigkeit der Ansiedelungskom- mission für die Provinzen Westprmßen und Pofen 1886-96 (Gotha 1896
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0202, von Lippe (Fluß) bis Lippe (Fürstentum) Öffnen
auf die bäuerlichen Güter und die etwa 30 Rittergüter gilt die Unteilbarkeit oder das Anerbe- und Majoratsrecht, so daß die nachgeborenen Kinder von dem elterlichen Grundbesitz keinen Naturalanteil, sondern nur eine Geld- oder Allodialabfindung