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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0580,
von Wehr (Dorf)bis Wehrordnung |
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578
Wehr (Dorf) - Wehrordnung
böcke seitlich so weit verschiebt, daß sie ihren Halt verlieren und umfallen. Da der Abstand der Nasen etwas größer als der Abstand der Böcke ist, legt sich ein Bock nach dem andern nieder und die Arbeit kann
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0275,
von Heerenveenbis Heerwurm |
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und im südlichen Deutschland. Die Neuzeit bezeichnet als H. nur lange, zur Landesgrenze führende "strategische" Eisenbahnlinien.
Heer- und Wehrordnung, für Deutschland eine Sammlung der die Militär- und die Dienstpflicht betreffenden Gesetze
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0474,
von Wehlaubis Wehrpflicht |
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von J. J. W. (Frauenf. 1857).
Wehrmann, s. v. w. Landwehrmann.
Wehrordnung für Deutschland vom 28. Sept. 1875, enthaltend alle gesetzlichen Bestimmungen über die Wehrpflicht, den Ersatz und die Ergänzung des Heers. An ihre Stelle trat
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0206,
Rechtswissenschaft: Rechtsgeschichte |
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Strafgesetzbuch
Wehrordnung
Fremde Rechte.
Englisches Recht.
Doom
Magna charta
Record
Französisches Recht.
Additionalakte (Zusatzakte)
Code
Coutumes
Gelbbuch
Oleron
Ordonnanzen
Irisches Recht.
Brehonen *
Italienisches Recht.
Goldenes
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0639,
von Höhere Gewaltbis Höhere Lehranstalten |
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in Deutschland. Für den Begriff und die Einteilung der höhern Lehranstalten ist im Deutschen Reich entscheidend die in Gemäßheit des § 90, Tit. 1 der Wehrordnung vom 28. Sept. 1875 in verschiedenen Abstufungen eingeräumte Berechtigung hinsichtlich
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0316,
von Ersatzberufungbis Ersatzreserve |
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.
dritter Instanz, 4) Ministerialinstanz. (Vgl. §. 2
der Wehrordnung vom 22. Nov. 1888.)
Ersatzberufung, s. Substitution. fteur.
Grsatzbezirke, s. Bezirk und Bezirkscomman-
Grsatzgeschäft, s. Ersatzwesen. >u.s. w
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0283,
von Steffenstraßebis Stehendes Kapital |
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im Deutschen Reich zum Unterschied von der Seewehr und der Marine-Ersatzreserve. (Vgl. Deutsche Wehrordnung vom 22. Nov. 1888, §. 5.)
Stehendes Gut, s. Laufendes Gut.
Stehendes Heer, die Gesamtheit der ständig im Dienste befindlichen ausgehobenen
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0819,
von Einstehenbis Einstweilige Verfügung |
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beendet die Aushebung der Militärpflichtigen. Der Zeitpunkt der
E. wird alljährlich bestimmt, die rechtzeitige Einberu fung ist Sache der Bezirkskommandos (Deutsche Wehrordnung von 1888,
§. 80 fg.).
Einstellung
des Konkursverfahrens
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0608,
von Kontritionbis Konventikel |
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, die gesamten Einrichtungen und Maßnahmen, die den Zweck haben, die Erfüllung der militär. Pflichten aller nicht zum aktiven Heere oder Marine gehörigen Wehrpflichtigen zu beaufsichtigen (vgl. Wehrordnung vom 22. Nov. 1888, 2. Tl.). (S
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0604,
von Marineamtbis Marinestationskommandos |
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, sowohl für den aktiven Dienst wie für den in der Marinereserve und Seewehr. Eine neue M. ist durch Allerhöchste Kabinettsorder vom 12. Nov. 1894 zur militär. Ergänzung der Wehrordnung vom 22. Nov. 1888 erlassen worden unter Aufhebung der alten M. vom
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0844,
Deutschland (Heerwesen) |
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Verordnung erlassene Heer- und Wehrordnung vom 28. Sept. 1875, welche die Ersatz-, Kontroll-, Rekrutierungs- und Landwehrordnung enthält.
Nach der Verfassung bildet die gesamte Landmacht ein einheitliches Heer im Krieg und im Frieden unter dem Befehl des
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0818,
von Ersatztruppenbis Ersatzwesen |
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ff.). Auf Grund derselben ist 28. Sept. 1875 die Wehrordnung, enthaltend die Ersatz- und die Kontrollordnung, sowie die Heerordnung, enthaltend die Rekrutierungs- und die Landwehrordnung, erlassen worden. Jeder Deutsche ist wehrpflichtig und kann
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0663,
von Freizügigkeitbis Fréjus |
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Umständen ihrer Staatsangehörigkeit verlustig erklärt und aus dem Reichsgebiet gänzlich ausgewiesen werden. Endlich ist auch in der Reichsmilitärgesetzgebung (Militärgesetz vom 2. Mai 1874, § 60; deutsche Wehrordnung, § 7) für die zur Disposition
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0638,
von Hohenzollern (Prinz von)bis Höhere Bürgerschule |
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letztere Bezeichnung fest, während die h. B. von 1859, wie die Realschule erster Ordnung Realgymnasium, so ihrerseits Realprogymnasium wurde. Die heutige h. B., in dem alljährlich auf Grund des § 90, Tit. 1 der Wehrordnung des Deutschen Reichs vom 28
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0253,
von Marine (Malerei)bis Marini |
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Ausführung der Militärgesetze in Ansehung der Marine (s. d.). Die deutsche M. ist 4. Dez. 1883 zur militärischen Ergänzung der am 28. Sept. 1875 erlassenen Wehrordnung publiziert. Sie behandelt im ersten Teil den Eintritt und das Ausscheiden von Mannschaften
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0295,
von Obereigentumbis Obergaronne |
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bürgerliche Mitglied hinzu, welches aus den Bezirkseingesessenen von der Kommunal- oder Landesvertretung gewählt wird. Vgl. Reichsmilitärgesetz vom 2. Mai 1874, § 30; Deutsche Wehrordnung, Teil I (Ersatzordnung), § 2, Nr. 6, § 70.
Oberer See (engl
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0684,
von Reichskanzleramtbis Reichsmilitärgesetz |
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und Ergänzung des Heers, über das aktive Heer, die Entlassung aus demselben, den Beurlaubtenstand und die Ersatzreserve die nötigen Bestimmungen enthält. Auf Grund von § 71 dieses Gesetzes wurde 28. Sept. 1875 vom Kaiser die Heer- und die Wehrordnung erlassen
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0356,
von Freiwilligebis Freycinet |
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352
Freiwillige - Freycinet
Freiwillige. Das Institut der Einjährig-Freiwilligen wurde in Preußen durch Gesetz vom 3. Sept.
1814 eingeführt. Durch die neue Heer- und Wehrordnung vom 22. Nov. 1888 sind die frühern Bestimmungen über
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0427,
von Hébrardbis Heerwesen der europäischen Staaten |
Öffnen |
als Ministerpräsident.
Heer- und Wehrordnung. Auf Grund des Gesetzes, betreffend Änderungen der Wehrpflicht vom 11. Febr.
1888, ist die H.- u. W. umgearbeitet und in 2. Auflage unterm 22. Nov. 1888 (Berl.) erschienen.
"Heerwesen der europäischen Staaten
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0995,
von Wardöbis Weidenhanger |
Öffnen |
- und Wehrordnung
Wehrse, Nemonte
Wci, Reich der, China 16,2
Weichhaus, Ziegenhain i)
Weichkäfer, gemeiner, Schneewürmcr
Weichselbachthal, Fuscher Thal
Weidemonat, Mai
Weidenhanger, Weide 482,t ' ' ""
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0919,
von Beulenfieberbis Beurten |
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.
Beurig, Wasserheilanstalt bei Saarburg (s. d.).
Beurkundung des Personenstandes, s. Civilstandsregister.
Beurlaubtenstand. Der B. Umfaßt nach §. 109,4 der Deutschen Wehrordnung vom 22. Nov. 1888 die Offiziere, Ärzte, Beamten
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0067,
Deutsches Heerwesen (Landheer) |
Öffnen |
worden. Die Bestimmungen über die Wehrpflicht und das Ersatzwesen sind in der "Deutschen Wehrordnung" und "Heerordnung" vom 22. Nov. 1888 zusammengefaßt. Danach ist jeder wehrfähige Deutsche, mit wenigen gesetzlich bestimmten Ausnahmen, wehrpflichtig
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0357,
von Dispositionsfondsbis Disputa |
Öffnen |
Jahrganges der aktiven Armee zur Disposition des
Truppenteils (s. Dienstpflicht). Das Nähere ist be-
stimmt in 8.82, Ziffer 2 der Deutschen Wehrordnung
vom 22. Nov. 1888 und ß. 60, Ziffer 5 des Reichs-
militärgesetzes. Durch das Gesetz über
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0800,
von Einhüllende Kurvenbis Einjährig-Freiwillige |
Öffnen |
der
Deutschen Wehrordnung vom 22. Nov. 1888 durch
Erteilung eines Berechtigungsscheins zuerkannt. Der
Nachweis der wissenschaftlichen Befähigung hat durch
Schulzeugnisse oder Prüfung zu geschehen. Die-
jenigen Lehranstalten, die gültige Zeugnisse über
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0315,
von Errungene Güterbis Ersatzbehörden |
Öffnen |
für die Heeres-
ergänzung besteben, z.B. die Werdung in England,
auf verschiedene Weise. Für das Deutsche Reich sind
alle Gesetze über das Ersatzwesen (s. d.) in der
Teutschen Wehrordnung und in der Heerordnung,
beide vom 22. Nov. 1888, zusammengefaßt
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0317,
von Ersatzrichterbis Erschleichen |
Öffnen |
der Wehrordnung vom 22. Nov.
1888 und durch die im Militärgesetz vom 3. Aug.
1893 erla^enen Linderungen geregelt. Hiernach um-
faßt das Ersatzgeschäft die Maßnahmen, durch die
der Mannschaftsersatz für Heer und Marine auf-
gebracht wird. Das E
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0952,
von Gesteinsbohrmaschinenbis Gesundheit |
Öffnen |
. Nach der "Deutschen Wehrordnung von 1888",
i;< W, ist jeder Militärpflichtige in dem Äushebungs-
bezirk gestellungspflichtig, in dein er sich zur Stamm-
rolle zu melden hat. |
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0945,
von Land unter der Ennsbis Landwehrkanal |
Öffnen |
Provin-
zen stellten 149 Bataillone und 113 Schwadronen,
zusammen 120500 Mann L. Nach dem Frieden er-
hielt die L. ihre feste Organisation durch die Land-
wehrordnung vom 21. Nov. 1815, die bis 1867
gültig war. Danach bestand die L
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0119,
von Musterschneidemaschinebis Mutanabbî |
Öffnen |
;
dann erfolgt die Prüfung der Reklamationen und die Ordnung der Militärpflichtigen nach der besondern Art ihrer körperlichen
Brauchbarkeit zum Militärdienst. (Vgl. Wehrordnung vom 22. Nov. 1888, Abschn. VIII nebst den 1890–93 erlassenen
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0788,
von Reservepflichtbis Resolutionsklage |
Öffnen |
voll-
endeten 45. Lebensjahr an. über R. s. ferner Fran-
zösisches Heerwesen und Österreichisch-Ungarisches
Heerwesen. - Vgl. Deutsche Wehrordnung und
Heerordnung vom 22. Nov. 1888 und von Egidy,
Der Offizier, Sanitätsoffizier
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0247,
von Stammherdenbis Stampfwerk |
Öffnen |
. Deutsche Wehrordnung vom 22. Nov. 1888, Abschn. V.) Zuweilen bezeichnet man mit S. auch die Liste der Mannschaften einer Compagnie oder Eskadron. – Über Kriegsstammrollen s. Kriegsranglisten. – Über die Anmeldung zur Stammrolle s. Ersatzwesen (Bd. 17
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0392,
von Erlbachbis Ersatzwesen |
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zu Übungen überhaupt nicht mehr herangezogen
(Deutsche Wehrordnung §.117). Im übrigen ist die
E. als Teil des Heeresorganismus in den frühern
Grenzen erhalten geblieben. (S. auch Ersatzwesen,
S. 392 d).
Grsatzverteilung, die sog. Verteilung
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0889,
von Militärkommissionbis Militärmusik |
Öffnen |
- und der Wehrordnung vom 22. Nov. 1888 das Mindestmaß bei der Infanterie für die zum Dienst mit der Waffe auszuhebenden Mannschaften auf 1,54 m festgesetzt worden. Für Mannschaften, die nicht zum Dienst mit der Waffe eingezogen werden, z. B. Ökonomiehandwerker
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0748,
von Marinedepotinspektionbis Markenschutz |
Öffnen |
. ist durch Allerhöchste Kabinettsorder vom 12. Nov. 1894 zur militär. Ergänzung der Wehrordnung vom 22. Nov. 1888 erlassen worden unter Aufhebung der alten M. vom 19. Nov. 1889. Die M. enthält im ersten Teil Vorschriften über das Ersatzwesen und zwar über
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0734,
von Kriegsfallbis Kriegsgeschichte |
Öffnen |
(§. 98, 2 der Wehrordnung). Sie werden bei der Demobilmachung oder bei Auflösung des betreffenden Truppenteils zur Disposition der Ersatzbehörden entlassen.
Kriegsfuß, das organisatorische und administrative Verhältnis der Truppenteile
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