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100% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0745, von Meisterlauge bis Me-kha Öffnen
); Plate, Die Kunstausdrücke der Meistersinger (im 3. Bande der «Straßburger Studien», 1888). Meisterlauge, soviel wie Kalilauge (s. Ätzkali). Meister mit dem Caduceus, venet. Maler, s. Barbari, Jacopo de'. Meisterprüfung, der Befähigungsnachweis
2% Kuenstler → Hauptstück → Lexikon: Seite 0452, von Rögge bis Roll Öffnen
1846 zu Nürnberg, war anfangs als Maurer und Steinmetz in verschiedenen deutschen Städten thätig, besuchte dann die Bauschulen zu Holzminden und München, legte die Meisterprüfung ab, entschied sich aber erst 1868 zur höhern Baukunst. Er trat deshalb
2% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0438, von Meistbegünstigungsklausel bis Meistergesang Öffnen
in bestimmten Ausnahmefällen (vgl. Gewerbegesetzgebung, S. 293) im öffentlichen Interesse vorgeschrieben. Zwar können die neuen Innungen (s. d.) durch Statut die Meisterprüfung unter ihre Aufnahmebedingungen stellen. Doch ist diese Prüfung keine
2% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0930, von Ges-dur bis Gesell Öffnen
selbständiger Handwerker (Meister) nur nach bestandener Meisterprüfung. Zur Zeit der mittelalterlichen Blüte des Zunftzwanges bei den meisten Innungen eingegliedert in den Haushalt ihres Meisters, genossen sie eine sorgsame gewerbliche Erziehung
1% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0620, von In nuce bis Innungen Öffnen
und ihren Lehrlingen. Nach §. 98 steht ihnen ferner auch zu die Errichtung und Leitung von Fachschulen für Lehrlinge, Förderung der weitern Ausbildung der Meister und Gesellen, Veranstaltung von Gesellen- und Meisterprüfungen und Ausstellung
1% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0541, Handwerkerfrage (Befähigungsnachweis) Öffnen
, besser erreichen ohne die unangenehmen Folgen der Meisterprüfung. Daß man aus dieser auf den Umfang und das Maß der Kenntnisse des Bewerbers mit Sicherheit schließen kann und erwarten darf, daß nun jedesmal die Arbeiten so exakt und vorzüglich
1% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0290, Gewerbegesetzgebung (Gewerbefreiheit und -Unfreiheit) Öffnen
, dessen Arbeitsgebiet immer ein fest begrenztes war, war in allen Fällen ein bestimmter Bildungsgang, gewöhnlich eine gewisse Lehrlingszeit, Gesellenprüfung, auch Gesellen- und Wanderzeit. 3) In den meisten Gewerben existierte die Meisterprüfung. 4
1% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0993, von Zunftwesen bis Zunge Öffnen
war eine merkantilistische (s. Merkantilsystem). Die Gewerbe wurden in zünftige und nichtzünftige geschieden; für jene blieben die frühern Einrichtungen (Zunftzwang, gesetzliche Lehrzeit, Gesellenzeit mit Wanderpflicht, Meisterprüfung, Zwangs- und Bannrechte
1% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0248, von Bäckerbein bis Backnang Öffnen
genaue Vorschriften über die Ausbildung der Bäckerlehrlinge und die Wanderzeit der Gesellen. Eine Meisterprüfung scheint nicht existiert zu haben; aber die Meisterschaft war an den Erwerb eines mit Backgerechtigkeit versehenen Hauses gebunden. Auch hatte
1% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0401, von Barbezieux bis Barbier (Henri Auguste) Öffnen
her, bis beide in Preußen 1779 (in den habsburg. Landen 1773) zu einer Zunft vereinigt wurden. 1808 (endgültig 1811) wurde es freigegeben. Auf Grund der preuß. Gewerbeordnung von 1845, die die Annahme von Lehrlingen wieder von einer Meisterprüfung
1% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0516, von Baugewerbe bis Baugewerkenschulen Öffnen
wieder bestrebt, durch schärfere Handhabung des Lehrlingswesens, Errichtung von Baugewerkschulen und Wiedereinführung der Meisterprüfungen im Baugewerbe eine Besserung der Verhältnisse herbeizuführen und das Ansehen der Baugewerke zu heben
1% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0630, von Beetpflug bis Befähigungsnachweis Öffnen
Ausbildung als Bedingung eines selbständigen Gewerbebetriebes. Der B. wurde unter der Herrschaft der Zünfte (s. d.) auf Grund einer bestandenen Meisterprüfung (s. d.), Anfertigung des sog. Meisterstücks, von dem Gesellen verlangt, mit Einführung
1% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0888, Fleischer (Handwerker) Öffnen
Reiche ohne Befähigungsnachweis, Meisterprüfung oder obrigkeitliche Erlaubnis das Gewerbe eines Schlächters ausüben. Hauptsächlich infolge der Einrichtung von «Schlachtviehhöfen» in den größern Städten, zunächst aus sanitätspolizeilichen Gründen
1% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0981, Gewerbegesetzgebung Öffnen
Sinne durch die Verord- nung vom 9. Nov. 1849. Dieselbe stellte unter anderm als Bedingung des selbständigen Betriebes einer großen Anzahl von Gewerben entweder die Ablegung einer Meisterprüfung oder die Zugehörigkeit zu einer Innung. In einigen
1% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0780, von Handwerkervereine bis Handzeichnungen Öffnen
, Meisterprüfung, Meisterrecht, Zünfte. Handwerksstätten. Truppenteile mit eigener Bekleidungswirtfchaft (s. d.) stellen den Bedarf an Bekleidungsstücken und Schuhzeug auf den H. her und zwar durch Akonomiehandwerker (s. d.). Im Kriege werden bei
1% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0744, von Meißnisch bis Meistergesang Öffnen
). Meistbegünstigungsklausel, s. Differentialzölle und Handelsverträge. Meister (aus lat. magister), jeder, der ein Handwerk selbständig betreibt. Zur Zeit der Zünfte (s. d.) war das Recht des selbständigen Betriebes von der Ablegung einer Meisterprüfung (s. d
1% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0489, von Prozymiten bis Prüfung Öffnen
. für Hufschmiede und Markscheider angeordnet werden. Zur Abhaltung der P. sind besondere, für jedes Fach geeignete Behörden eingesetzt, welche die Prüfungskommission bilden. (S. Befähigungsnachweis, Lehrlingsprüfung und Meisterprüfung.)
1% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0595, von Schornsteinfeger bis Schotel Öffnen
Gewerbe, das durch Gesetze oder Verordnungen geregelt wird. Dasselbe wird entweder in freier Thätigkeit ausgeübt oder in Kehrbezirken, in denen die Zulassung nur durch abgelegte Meisterprüfung erlangt und wobei dann einem oder mehrern Meistern