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Oder meinten Sie 'Bevollmächtigter'?
Rang | Fundstelle | |
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2% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0983,
von Kommentarbis Kommission |
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, Unterkunft, bisweilen auch für die Bekleidung der Truppen; daher ist K. gleichbedeutend mit Intendantur der deutschen Armee.
Kommission (lat.), Bevollmächtigung, Auftrag zur Besorgung eines Geschäfts, namentlich in öffentlichen Angelegenheiten; auch
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0488,
von Prozeßlegitimationbis Prozeßvollmacht |
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letztere außerhalb dieses Gebots zulässig ist. Der Prozeßbevollmächtigte hat die Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Gerichtsakten abzugeben. Eine Privaturkunde muß auf Verlangen des Gegners gerichtlich
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2% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0187,
von Agendenstreitbis Agent |
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unterstellt sind, wie dies namentlich im Versicherung- und im Bankwesen der Fall ist. Jedes Agenturgeschäft beruht in der Regel auf einem Bevollmächtigungsvertrag; doch bezeichnet man als A. vorzugsweise einen solchen Bevollmächtigen, welcher gewerbsmäßig
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2% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0620,
von Anstedbis Anstifter |
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. Später war er russischer Bevollmächtiger bei der deutschen Bundesversammlung. In dieser Stellung starb er 14. Mai 1835 zu Frankfurt a. M.
Anstifter, im Strafrecht derjenige, welcher einen andern zu einer strafbaren Handlung vorsätzlich bestimmt
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0173,
von Autonomistenbis Autotypographie |
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.), Ermächtigung, Erteilung einer Vollmacht oder Befugnis.
Autorisieren, ermächtigen, bevollmächtigen.
Autorität (lat. Auctoritas), im weitesten Sinn Ansehen und auf Ansehen begründete oder Ansehen gebende Macht; im engern Sinn der Respekt einflößende
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2% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0873,
von Cauteriabis Cavaignac |
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. pignoraticia, durch ein Pfand geleistete Sicherstellung; c. pro expensis, Sicherstellung für Kosten; c. rati (oder: de rato oder: ratihabitionis), wegen Genehmigung des Bevollmächtigers; c. realis, sachliche Sicherstellung im Gegensatz zur c. verbalis
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2% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0838,
Deutschland (Reichskanzler und Reichsbehörden) |
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Angelegenheiten wird aus den Bevollmächtigen der Königreiche Bayern, Sachsen und Württemberg und zwei vom Bundesrat alljährlich zu wählenden Bevollmächtigten andrer Bundesstaaten unter dem Vorsitz Bayerns gebildet. In dem Ausschuß für das Landheer
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2% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0766,
von Hugbis Hugenotten |
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; doch trat er schon 1815 wieder in den aktiven Dienst, wurde in das Hauptquartier Wellingtons beordert, machte die Schlacht bei Waterloo mit, war dann württembergischer Bevollmächtiger bei den Friedensverhandlungen in Paris, wurde nach seiner Rückkehr
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2% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0929,
von Indolbis Indossieren |
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kommt noch ein solches behufs der Bevollmächtigung vor; ist demselben
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2% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0930,
von Indossobis Indre-et-Loire |
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930
Indosso - Indre-et-Loire.
nämlich die Klausel "in Prokura", "zur Einkassierung", "zum Inkasso" oder ein ähnlicher Zusatz beigefügt, welcher eine Bevollmächtigung (Bevollmächtigungsindossament) ausdrückt, so wird der Indossatar nicht selbst
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2% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0985,
von Kommissionshandelbis Kommunalschule |
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Rändern oder Nähten des zugehörigen Fruchtblattes entsprechen.
Kommissuren, s. Ganglien.
Kommiszibel (lat.), mischbar.
Kommittent (lat.), s. Kommissionsgeschäft.
Kommittieren (lat.), beauftragen, bevollmächtigen; Kommittiv, schriftliche
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2% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0855,
von Llerenabis Llummayor |
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im Verfahren der Inquisition beauftragt wurde. Nach dem Sturz des Großinquisitors schloß er sich an den Justizminister Jovellanos an. Als auch dieser gestürzt war, büßte L. seine reformatorischen Bestrebungen mit Verlust seiner Stelle als Bevollmächtiger
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2% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0021,
von Mbis Maanen |
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(ital.), linke Hand.
MS. = Manuskript; auf Blaufarbenfässern = Mittelsorte oder Mittelsafflor.
M. s. c. = Mandatum sine clausula, "Bevollmächtigung ohne Einschränkung", namentlich ohne Vorbehalt der Genehmigung des Auftraggebers für wichtigere
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2% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0179,
von Mandamusbis Mandator |
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, daß mit gewissen Thatsachen eine Bevollmächtigung gesetzlich als verbunden gilt. So ist nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (Art. 296) anzunehmen, daß der Überbringer einer Quittung ermächtigt sei, die Zahlung anzunehmen. Der in einem Laden
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2% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0200,
von Staatsausgabenbis Staatsflandern |
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eine Bevollmächtigung oder Bestätigung durch die Staatsgewalt erforderlich ist, doch nicht Staatsangelegenheiten, sondern nur Privatinteressen betrifft, welche den Staat bloß mittelbar berühren, wie namentlich die Funktionen der Privat- und Hofdiener des
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2% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0810,
von Trautmannbis Trauung |
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, dann Legationsrat in Berlin, ward 1859 als außerordentlicher Gesandter und bevollmächtiger Minister an den badischen Hof nach Karlsruhe versetzt, wo er den Großherzog 1863 zur Teilnahme am Fürstentag in Frankfurt a. M. und 1866 zur Teilnahme
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2% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0993,
von Unehrliche Gewerbebis Unfallversicherung |
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für eigne Schuld einstehen muß, sondern auch für diejenige seiner Bevollmächtigen oder Vertreter, wie überhaupt der Personen, welche er für Leitung und Beaufsichtigung des Betriebs oder der Arbeiter angenommen hat. Für alle übrigen Arbeiter kamen
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2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0276,
von Vollblutbis Vollschiff |
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), der einer Person (dem Bevollmächtigen, Mandatar) seitens einer andern gegebene Auftrag zur Vertretung der letztern (des Vollmachtgebers, Mandanten); auch die über den Abschluß eines Bevollmächtigungsvertrags (Vollmachtsauftrags) ausgefertigte Urkunde
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2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0045,
von Abgeleiteter Erwerbbis Abgesonderte Befriedigung |
Öffnen |
,
durch Ernennung des Staatsoberhauptes oder durch Bevollmächtigung einer berechtigten Körperschaft (z.B. einer Stadt, eines geistlichen Stifts, einer Universität)
zur Teilnahme an Landtagen Berufenen. In Frankreich nennt man
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2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0197,
von Automedonbis Autos |
Öffnen |
.
Autorisieren, bevollmächtigen, ermächtigen.
Autorität (lat. Auctoritas, d. h. geltend gemachte Willensmeinung, Machtvollkommenheit), der auf Anerkennung der Bedeutung einer Persönlichkeit gegründete Einfluß derselben auf die Ansichten
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2% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0043,
von M. R. G. S.bis Mstislawl |
Öffnen |
, Handelsplatz auf der Insel Mayotta (s. Comoren)
.
M. s. c. , Abkürzung für Mandatum sine clausula
(lat., d.h. Bevollmächtigung ohne Einschränkung).
M. Sch. , hinter wissenschaftlichen Tierbenennungen Abkürzung für
Max Schultze (s
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2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0324,
von Post- und Telegraphenschulebis Postwertzeichen |
Öffnen |
ihn zu bestellenden Postsendungen bevollmächtigen
will, schriftlich ausstellen muß, und worin die Gat-
tungen der Postsendungen genau bezeichnet sein
müssen, zu deren Empfangnahme der Bevollmäch-
tigte befugt ist. Die Unterschrift des Machtgebers
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0471,
von Suakinbis Suberin |
Öffnen |
.), an seiner Stelle einen andern abordnen und bevollmächtigen;
Subdelegāt , Unterbevollmächtigter.
Subdiakŏnus (lat.-grch.), in der kath. Kirche die Geistlichen des ersten höhern Weihegrades (s.
Ordines und Diakonus ); in der evang
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0402,
von Vollkugelbis Vollmar |
Öffnen |
Bevollmächtigenden, gegenüber dem Dritten, dem gegenüber die Erklärung stattfinden soll (Bürgerl. Gesetzb. §. 167) und durch öffentliche Bekanntmachung (§. 171) erfolgen. Das Preuß. Landrecht giebt dem Vollmachtgeber bei nur mündlich erteilter V. aus den in seinem
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0188,
von Blancbis Bleichen |
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, im ursprünglichen Sinne
eine von einem Privaten in der Weise erteilte Voll-
macht, daß der Bevollmächtigende seine Unterschrift
auf ein nicht ausgefülltes (blankes, weißes) Voll-
machtsformular setzt, dies unfertige Schriftstück
dem Bevollmächtigten übergiebt
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0500,
von Goßlerbis Götzen |
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als
Direktor des Allgemeinen Kriegsdepartements ins
Kriegsministerium berufen und zugleich in Vertre-
tung des Kriegsministers zum Mitglied der Landes-
verteidigungskommission ernannt. Auch war er stell-
vertretender Bevollmächtiger zum Bundesrat, Vor
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