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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0266,
von Financierbis Finanzwesen |
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gebräuchliche Redensart, s. v. w. unerlaubter Gewinn, Übervorteilung, Bestechung (vgl. Alfanz).
Finanzwesen. Das Wort Finanz stammt aus dem Latein des Mittelalters. Im 13. und 14. Jahrh. verstand man unter finatio, financia, auch wohl financia pecuniaria
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0406,
Flurregelung (Art der Durchführung) |
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rationellere Einteilung der Gewanne vorgenommen. Grundsatz des Verteilungsplans ist, keinen zu gunsten eines andern zu übervorteilen. Jeder soll wieder gleichviel Land derselben Art und in gleicher Entfernung erhalten, aber zusammenliegend, was früher getrennt
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Mercks →
Hauptstück →
Warenbeschreibung:
Seite 0362,
von Morchelnbis Moschus |
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ist die beste und geruchreichste Sorte und sie allein ist zum pharmazeutischen Gebrauch gestattet. Ihr Preis mit den Beuteln ist etwa 260 Mk. pro 100 g, und dabei haben die Einkäufer sich gerade bei dieser teuern Sorte vor Übervorteilungen
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Kochschule →
13. Juni 1903 - 22. Okt. 1905 →
6. Februar 1904:
Seite 0721,
von Unknownbis Unknown |
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. Inserate.
< Ansere Oinkaufe für Aüche und Morratskammer.
tNa«drulk »erbaten.)
Vorteilhaft einzukaufen, ohne sich übervorteilen zu lassen> wird oft jungen, unerfahrenen hausmütterchen schwer. Und dennoch hängt davon in gewissem Sinue der Wohlstand des
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0266,
Aktie und Aktiengesellschaft (Aktienrecht) |
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Aktienwesens in der neuern Zeit ein weites Feld der Bethätigung für Spiel- u. Gewinnsucht, Übervorteilung und Schwindel.
Die Quelle dieser Übelstände sucht man meist im Aktienrecht und dessen Entwickelung. Nach Renaud lassen sich in der Geschichte
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0334,
von Alfadurbis Alfieri |
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, Übervorteilung, Betrug (Alfanzerei); auch persönlich s. v. w. Possenreißer, Erzschalk, Phantast; davon alfanzen, trügen und narren.
Alfarâbi, s. Farâbi.
Alfaro, Bezirksstadt in der span. Provinz Logroño, am Fluß Alhama und an der Eisenbahn Tudela-Bilbao
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0515,
von Amtsverschwiegenheitbis Amtsvorsteher |
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, wird streng geahndet. Zu den A. gehört ferner der Fall, daß ein Beamter, Advokat, Anwalt oder sonstiger Rechtsbeistand bei der Erhebung von Gebühren, Vergütungen, Steuern und Abgaben sich zu eignem Vorteil einer Übervorteilung schuldig macht
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0768,
Bern (Kanton) |
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und Übervorteilung, und man bedauert, daß Arbeitsscheu und Genußsucht überhandnehmen.
Der bernische Feldbau hat seinen Hauptsitz in der Hochebene, erzeugt aber nicht genug Getreide. In neuerer Zeit wird die Hebung des Obstbaues, behufs Bekämpfung
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 1007,
Diplomatie |
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Staatspolizei, und daß manche in der Verhandlungskunst nichts andres erblicken wollen als die Kunst des Hinterhalts und der Übervorteilungen. Ob von einer Wissenschaft der D., nicht bloß von einer Kunst, gesprochen werden könne, ist zweifelhaft
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0367,
von Fleischsteuerbis Fleischzwieback |
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früher in der Absicht, die Käufer gegen Übervorteilung zu schützen, von Zeit zu Zeit für den Verkauf geschlachteten Viehs festgesetzt. Doch ist eine richtige Bemessung derselben schon wegen der verschiedenen Qualität des Fleisches sehr schwierig
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2% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0621,
von Fraser Riverbis Frauenburg |
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und (1881) 10,848 Einw.
Frattsein, s. Afterfratt.
Frau, s. Weib.
Fraudator (lat.), der sich eine Fraus (s. d.) oder Fraudation (Betrügerei, Übervorteilung) zu schulden kommen läßt; fraudulént, betrügerisch; Fraudulenz, betrügerisches Wesen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0630,
von Fräuleinsteuerbis Fraustadt |
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; in fraudem creditorum, zum Betrug (Schaden) der Gläubiger; sodann eine betrügerische, rechtswidrige Handlung, Übelthat, insbesondere die Hintergehung und Übervorteilung jemandes, d. h. die Erregung einer falschen Vorstellung in einem andern zu dem Zweck
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0700,
Griechenland (Neu-G.: Schulwesen, Nationalcharakter etc.) |
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lastenden Druckes die schlechten Eigenschaften fast überwiegend; namentlich müssen Eitelkeit, Prahlsucht, Mißtrauen gegen Fremde, Hang zum Lügen, Unzuverlässigkeit, Neigung zu Intrigen, Betrug und Übervorteilung als allgemeine Charakterfehler erwähnt
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0871,
von Gründungbis Grundwasser |
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Strafbestimmungen, durch welche das Publikum gegen falsche Angaben, Vorspiegelungen, überhaupt gegen ihm aus der G. drohende gesetzwidrige Übervorteilungen geschützt werden soll.
Gründungsbanken, Mobiliarbanken oder Crédits mobiliers (s. d. unter "Banken
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2% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0224,
von Hausgewerbebis Hausierhandel |
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eine andre Form der Landstreicherei bilden und sowohl die Dieberei im Umherziehen wie auch als Hilfsgeschäft der Hehlerei den Absatz gestohlener Sachen erleichtern. Dazu kommt die Möglichkeit der betrügerischen Übervorteilung der Käufer durch den spurlos
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0381,
von Wandermuschelbis Wanderung |
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Mißstände geschaffen werden. Insbesondere ist der Gefahr der Übervorteilung des Publikums durch strenge polizeiliche Regelung des Wanderlagerverkehrs entgegenzutreten. Vgl. Marx, Die W. (2. Aufl., Bonn 1887).
Wandermuschel (Dreissena polymorpha
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0248,
von Bäckerbeinbis Backnang |
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beseitigt wurde. Die Bäckereien mußten sich aber von jeher in den einzelnen Städten vielen sie beschränkenden Bestimmungen unterwerfen, die alle den Zweck verfolgten, das Publikum vor Übervorteilung zu bewahren und ihm gesundes, billiges Brot zu verschaffen
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2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0888,
von Bestandsschätzungbis Bestätigung |
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die Veräußerungsverträge über Grundstücke nur vor Gericht abgeschlossen und von dem zuständigen Richter nach Prüfung, ob nicht Übervorteilungen vorgekommen, das Geschäft gültig abgeschlossen, die Rechte der Gläubiger gewahrt seien u. dgl., konfirmiert
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2% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0873,
von Deflorierenbis Defraudation |
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.
Defraudation (lat.), im allgemeinen soviel wie Übervorteilung, in der Regel aber versteht man darunter die Hinterziehung von öffentlichen Abgaben durch Verheimlichung; so die Zolldefraudation. – Vgl. das Deutsche Vereinszollgesetz vom 1. Juli 1869
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2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0232,
von Frau (Bergstock)bis Frauenarbeit |
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, vor der Reformation Cistercienser-Frauenkloster (13. Jahrh.). – 1375 schlugen die Berner hier die Truppen des Abenteurers Ingelram von Coucy, und 1798 wurden hier die Berner von den Franzosen besiegt.
Fraudation (lat.), Betrügerei, Übervorteilung
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2% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0758,
von Handelsusancenbis Handelsverträge |
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entsprechenden Gcgen-
leistungcn, und hinsichtlich dieser lctztcrn statt dcr
frühern Übervorteilung des cinen vertragschließen-
den Tcilcs durch den andern dic volle Gleichwertig-
keit der beiderseitigen Zugeständnisse verlangen.
Diese zweite Forderung
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2% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0652,
von Tawdabis Taxis (in der Chirurgie) |
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und daher ein Teil leicht der Übervorteilung ausgesetzt wäre. Daher kommt es auch, daß am Ausgang des Mittelalters mit der Entwicklung der Zunftprivilegien und Monopole die T. immer allgemeiner werden. Aber auch die Zeit der Gewerbefreiheit kennt
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2% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0667,
von Teilungszeichenbis Telamon |
Öffnen |
).
Teilzahlung, s. Abschlagszahlung. Gegen Übervorteilungen der Käufer beweglicher Sachen bei Verabredungen von T. wenden sich das deutsche Reichsgesetz vom 16. Mai 1894 über Abzahlungsgeschäfte (s. d.) und das österreichische vom 27. April 1896 über
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0006,
von Abstimmungstelegraphenbis Abzahlungsgeschäfte |
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Abzahlungswesens (Ratengeschäfts) immer
häufiger gewordene Übervorteilung gefchäftlich min-
der erfahrener und wenig bemittelter Käufer durch
geriebene Verkäufer veranlaßte das deutsche Reichs-
gesetz vom 16. Mai 1894 betreffend die A^ Dasfelbe
will an
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0704,
von Landgerichtbis Landmann |
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des in Privateigentum
stehenden Grundbesitzes am zweckmäßigsten zu ord-
nen sei. Die Sicherheit des Immobiliarverkehrs
und Immobiliarkredits sowie der Schutz der Ein-
geborenen gegen Übervorteilung durch Landspeku-
ianten erfordert
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0851,
von Wucherblumebis Wühlmaus |
Öffnen |
. und Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte. Verwandt damit ist die gegen Übervorteilung des Käufers bei den sog. Abzahlungsgeschäften (s. d.) vermittelst drückender Vertragsbestimmungen u. dgl. durch das Reichsgesetz vom 29. Mai 1894 (ebenso österr
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