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Ihre Suche nach Kreisausschuß
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0710,
von Kreisausschnittbis Kreiselbewegung |
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führen hat und Vorsitzender des Kreistags und Kreisausschusses ist, und der Amtmann als dessen Hilfsarbeiter). Kreise (s. Kreis) werden niedere oder mittlere Verwaltungsbezirke und größere Kommunalbezirke zwar auch in andern deutschen Staaten (Bayern
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98% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0186,
von Kreisabschnittbis Kreisinstrumente |
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. Kreisrat.
Kreisausschuß, s. Kreisverfassung.
Kreischa, Marktflecken in der sächs. Kreishauptmannschaft Dresden, Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde, an der Lungwitz und der Linie Döbeln-Oschatz der Sächsischen Staatsbahn, hat
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3% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0188,
von Kreisverfassungbis Kreittmayr |
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188
Kreisverfassung - Kreittmayr.
schlüsse des Kreistags werden im Kreisblatt veröffentlicht. Den Vorsitz auf dem Kreistag führt der Landrat. Die laufende Kreisverwaltung führt der Kreisausschuß, welcher aus sechs vom Kreistag gewählten
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0187,
von Kreislauf des Blutsbis Kreisverfassung |
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der Kreisverwaltung sind der Kreistag, der Kreisausschuß und der Landrat. Die Zahl der Mitglieder des Kreistags, welche nach der Bevölkerungsziffer bemessen wird, ist mindestens 25. Zum Zweck der Wahl der Kreistagsabgeordneten werden die drei
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0166,
Verwaltung (Verwaltungsgerichtsbarkeit) |
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Instanz der Kreisausschuß, in zweiter der Provinzialausschuß und in dritter Instanz der oberste Verwaltungsgerichtshof als Revisions- und Kassationsinstanz. - In Preußen erging 1875 im Anschluß an die Kreis- und Provinzialordnung ein
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0947,
von Bezirksadjutantenbis Bezoarziege |
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. höhere Instanz über den Kreisausschüssen des Bezirks und untere Instanz unter dem Oberverwaltungsgericht. Den Vorsitz im B. führt der Regierungspräsident, dessen gesetzlicher Stellvertreter ein vom König ernannter Verwaltungsgerichtsdirektor
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0402,
Preußen (Verwaltung) |
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eines Verwaltungsorgans in den Kreisen bedarf; seine Wirksamkeit umfaßt innerhalb seines Kreises materiell dieselben Dinge wie die der Regierung. Er führt in Verbindung mit den: unter seinem Vorsitz stehenden Kreisausschuß nicht allein die Geschäfte
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0413,
von Vordünebis Vorkaufsrecht |
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Besitzer verpflichtet, das von oben her wild abfließende Wasser auf sein Grundstück aufzunehmen, nach preuß. und hannov. Recht nur, wenn nach Ermessen des Kreisausschusses der Besitzer des oberhalb liegenden Grundstücks das Wasser nicht
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0421,
Preußen (Geschichte 1861-88) |
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Entwurf zur Kreisordnung (s. d.) vor, der die Polizeigewalt der Gutsherren und die Institution der Erbschulzen beseitigte und eine neue Behörde in den aus Wahlen der Kreistage hervorgehenden und vom Landrat geleiteten Kreisausschüssen bildete
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0516,
von Amtszeichenbis Amu Darja |
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in Dienstangelegenheiten an sie erläßt, nachzukommen haben. Die Aufsicht über die Geschäftsführung des Amtsvorstehers führt der Landrat als Vorsitzender des Kreisausschusses. Letzterer entscheidet über Beschwerden, welche Verfügungen des Amtsvorstehers betreffen
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0357,
Preußen (Kommunalverwaltung) |
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die kommunalen Angelegenheiten ihres Verbandes, während als ausführende Organe teils enger begrenzte Vertretungen (Magistrate, Kreisausschüsse, Provinzialausschüsse), teils gewählte, nur in Kreisen (auf Präsentation) ernannte Einzelbeamte
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0215,
von Stadtältesterbis Stadtlohn |
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25,000 Einwohner haben, bilden können. Kleinere Städte können nur ausnahmsweise auf Grund königlicher Verordnung aus dem Kreisverband ausscheiden. Die Geschäfte des Kreistags und des Kreisausschusses, soweit sich die Thätigkeit des letztern
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0934,
von Landquart (Bezirk)bis Landrecies |
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), der als besoldeter Staatsbeamter einerseits die
Staatsgewalt vertritt, andererseits dem Kreisausschuß und der Kreisvertretung vorsitzt. Früher wurde er aus den
Rittergutsbesitzern des Kreises dem König zur Ernennung präsentiert; heute bilden
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0306,
Verwaltungsgerichtsbarkeit |
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Kreisverwaltungsgerichte, Bezirksverwaltungsgerichte und ein oberster Verwaltungsgerichtshof. Das Kreisverwaltungsgericht ist der Kreisausschuß (Landrat, sechs vom Kreistage aus den Kreisangehörigen gewählte Mitglieder), welcher zunächst Organ des Kreises
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0713,
von Kreislauf des Stoffsbis Kreisordnung |
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der Staatsregierung und Vorsitzender des Kreistags und Kreisausschusses; ein Kreissekretär ist ihm beigegeben, und zwei gewählte Kreisdeputierte (s. d.), bei kurzer Behinderung auch der Kreissekretär, können ihn vertreten. Der Kreistag, welcher den Kommunalverband
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0232,
Baden (Staatsverwaltung, kirchliche Verhältnisse) |
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entscheidet. Die jeder mehrere Amtsbezirke umfassenden elf Kreise sind lediglich für die Selbstverwaltung gebildete Körperschaften, welche in der Kreisversammlung und dem Kreisausschuß ihre Organe haben. Die praktischen Aufgaben der Kreisversammlung
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0472,
Hessen (Großherzogtum: Rechtspflege, Kirchenwesen, Finanzen) |
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scheidet die Hälfte aus. Den Vorsitz hat der Kreisrat. Zur Verwaltung der Angelegenheiten des Kreises, nach Maßgabe der Gesetze und der Beschlüsse des Kreistags, ist der Kreisausschuß bestellt, welcher aus dem Kreisrat und 6 von dem Kreistag auf 6
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0186,
Polizei |
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jedoch Willkürlichkeiten vorzubeugen, ist auch in Polizeisachen für einen gehörigen Beschwerde- und Instanzenzug gesorgt; z. B. in Preußen kann gegen Verfügungen des Amtsvorstehers an den Kreisausschuß, gegen die Verfügungen des letztern
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0356,
Preußen (Staats- und Landesverwaltung) |
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gewählt werden. Mitglieder des Provinzialrats dürfen nicht dem Bezirksausschuß angehören. An der Spitze der Verwaltung des Kreises steht der Landrat. Derselbe führt den Vorsitz im Kreisausschuß, dessen Zuständigkeit und Zusammensetzung durch das Gesetz
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1% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0584,
von Landabtragungbis Landgemeindeordnung |
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oder das Gemeindeinteresse verletzt, er berechtigt und verpflichtet ist, die Ausführung des Beschlusses auszusetzen und, falls bei nochmaliger Beratung der Beschluß aufrecht erhalten wird, die Entscheidung des Kreisausschusses einzuholen. Soweit nicht das Gesetz
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0560,
von Amtsanmaßungbis Amtsbezirk |
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ist, ein Ehrenamt ist, eine Pauschsumme, deren Festsetzung Sache des Kreisausschusses ist. Ausnahmsweise kann eine Gemeinde für sich allein oder ein Gutsbezirk allein einen A. bilden; im erstern Falle tritt die Gemeindevertretung an Stelle des
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1% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0493,
Bremen |
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491
Bremen
den bilden seit 1878 einen Kreis, dessen Organe der Kreistag (28 Vertreter) und der Kreisausschuß (7 Mitglieder) sind; Geschäftsleitung und Vorsitz in beiden Versammlungen stehen einem Mitgliede des Senats zu. Die Hafenstädte erhielten
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0403,
Preußen (Finanzwesen) |
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ist und der Bestätigung des Königs unterliegt. Abweichend von dem analogen Institut des Kreisausschusses ist im Provinzialausschuß die Kommunalverwaltung nicht mit der Landesverwaltung verbunden. Letzterer dient dagegen der Provinzialrat, in welchem auch
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0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0449,
von Landesausschußbis Landesgericht |
Öffnen |
, die ständische Landesvertretung; im Fürstentum Reuß ältere Linie die Vertretung des Gemeindeverbandes, entsprechend dem Kreisausschuß (s. Kreisverfassung). In Österreich ist der L. das verwaltende und ausführende Organ der Landesvertretung der einzelnen
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0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0464,
von Landpflegerbis Landsassen |
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der Kreisverfassung (s. d.) als Vorsitzender des Kreistags und des Kreisausschusses die Kommunalverwaltung des Kreises zu leiten. Der L. wird vom König ernannt, doch ist die Kreisversammlung befugt, für die Besetzung eines erledigten Landratsamtes geeignete
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0% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0187,
von Polizeiaufsichtbis Poliziano |
Öffnen |
die preußische Einrichtung, wonach der Landrat mit Zustimmung des Kreisausschusses für mehrere Amtsbezirke oder für den ganzen Umfang des Kreises gültige Polizeivorschriften erlassen und wonach auf den Kreistagen allgemeine statutarische Anordnungen
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0% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0132,
Sachsen (Königreich: Verwaltung, Justiz, Kultus) |
Öffnen |
Bezirksausschuß, jeder Kreishauptmannschaft ein Kreisausschuß beigegeben. Nach dem
Gesetz vom 21. April 1873 bildet jede Amtshauptmannschaft einen Bezirksverband, welcher durch
die Bezirksversammlung vertreten wird. Für Zwecke
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0328,
von Wahâbitenbis Wahl |
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, Kreisausschüsse u. dgl., werden nach besondern Verordnungen und Wahlregulativen berufen. Die W. von Schöffen und Geschwornen erfolgt nach bestehender Gesetzesvorschrift. Von besonderer Wichtigkeit sind die Wahlen der Volksvertreter und zwar da, wo
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0% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0401,
Großbritannien (Handel und Verkehr, Lokalverwaltung, Finanzen, Heerwesen) |
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eines Stadtrats, in den Grafschaften aber^ leitet dieselbe ein ^ountv ('ouncii (Kreisausschuß), welcher von den Steuerzahlern erwählt wird. Die untere Gerichtsbarkeit wird auch in Zukunft Vött Magistraten ausgeübt, welche von der Krone ernannt^ werden
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0559,
von Amsterdam (Amerika)bis Amtmann |
Öffnen |
eines gewöhnlich aus mehrern Landgemeinden gebildeten Verwaltungsbezirks (Amtes); er versieht seine Stelle als ein Ehrenamt und wird vom Oberpräsidenten möglichst aus der Zahl der Amtseingesessenen nach den Vorschlägen des Kreisausschusses ernannt. Ihm
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0639,
Anhalt (Verkehrswesen. Verfassung und Verwaltung) |
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ist die Gemeindeverwaltung eingerichtet. Die Organe der Kreiskorporationen sind: der Kreisdirektor, der Kreistag und der Kreisausschuß, ähnlich zusammengesetzt wie der Landtag. Den exekutiven Dienst der Kreispolizei versieht die herzogl. Jägerbrigade
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0676,
von Ansetzen der Geschossebis Anson |
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, für Lauenburg vom 4. Nov. 1874 und für Hessen-Nassau vom 11. Juni 1890 muß die Anlegung einer Kolonie vom Kreisausschusse genehmigt werden. Außerdem wurde in Preußen durch Gesetz vom 26. April 1886 der Staatsregierung ein Fonds von 100 Mill. M. zur
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0733,
Dampfkesselgesetze |
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731
Dampfkesselgesetze
1892 ergangen. Vor Beginn des Betrieben ist anw
licke Revision vorzunehmen; libergang anf einen
nenen Erwerber ist rechtlich gleichgültig. In Preußen
sind zur Genehmigung kompetent die Kreisausschüsse
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0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0589,
von Gutsbeschreibungbis Guttapercha |
Öffnen |
Anhörung der beteiligten Gemeinden und Guts-
besitzer sowie des Kreisausschusses mit königl. Ge-
nehmigung vereinigt werden, wenn die Beteiligten
hiermit einverstanden sind. Sosern das öffentliche
Interesse (Unfähigkeit die Verpflichtung zu erfüllen
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0% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0439,
von Hundswutimpfungbis Hünengräber |
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, aber nicht gewählt. H. genießt das besondere Vertrauen des Kaisers, der ihn 1890 in den preuß. Staatsrat berief. Er ist außerdem Mitglied des Kreistages und des Kreisausschusses des Kreises Falkenberg sowie des schles. Provinziallandtages. H
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0424,
Preußen (Geschichte 1861-88) |
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Bezirksausschuß, der somit, ebenso wie der Kreisausschuß, zugleich richterliche und verwaltende Behörde wurde. Es folgte nun die Ausdehnung der Kreis- und Provinzialordnung auf Hannover (1884), Hessen-Nassau (1885), Westfalen (1886), die Rheinprovinz
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0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0642,
von Schulibis Schullasten |
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(Kreisausschuß) und in höherer Instanz der Provinz (Provinzialrat) entschieden; über die Höhe von Pensionen entscheidet in letzter Instanz das Oberverwaltungsgericht; ebenso werden Streitfragen über fachliche S. (Schulbauten) im verwaltungsgerichtlichen
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0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0232,
von Stadtasylebis Städteordnung |
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wurde S. fast ganz niedergebrannt. Nördlich von S. am Regen das Dorf Steinweg mit 2203 E. und einer Wallfahrtskirche und der Dreifaltigkeitsberg mit weiter Rundsicht.
Stadtasyle, s. Irrenanstalten.
Stadtausschuß, s. Kreisausschuß.
Stadtbahnen
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0236,
von Stadthagenbis Stadtoldendorf |
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. Kreis. Die Geschäfte des Kreistags, Kreisausschusses und Landrats werden hier von den städtischen Behörden und einem Stadtausschuß wahrgenommen. In der Rheinprovinz dürfen Städte von 40 000, in Westfalen von 30 000, in den übrigen Provinzen (außer Posen
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0074,
Arbeitsnachweis |
Öffnen |
Arbeits-
nachweisstelle ins Leben getreten, welche der Auf-
sicht des Kreisausschusses und der Leitung einer
Kommission untersteht, deren Mitglieder von den
Beisitzern des Kreisgewerbegerichts gewählt werden.
Auch die Regierungen befaßten
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0467,
Gemeindesteuern |
Öffnen |
465
Gemeindesteuern
treffenden Gemeindebeschlüsse einer besondern Ge-
nehmigung. Diese ist zu erteilen vom Kreisausschuß,
in Städten vom Bezirksausschuß, bisweiten anch
vom Minister M 77 fg.).
Gebühren (s. d., Bd. 7) können die Gemeinden
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