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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0336,
von Offenbachbis Offenbarungseid |
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336
Offenbach - Offenbarungseid.
bataillon Nr. 118) 31,704 meist evang. Einwohner. O. ist der erste Fabrikort des Großherzogtums, hat sehr bedeutende Fabriken für chemische Produkte (Seifen, Parfümerien, Stearin, Vaselin, Lack- und Firnisfarben
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0200,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Proceß) |
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Avisation
Beeidigung, s. Eid
Chikane
Diffession
Diffitiren
Diligentia
Edition
Erfüllungseid, s. Eid
Gedankenvorbehalt, s. Eid
Gewissensvertretung
Ignoranz
Juramentum
Jus jurandum
Manifestationseid
Offenbarungseid, s
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0866,
von Arréebis Arrest |
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ist, um die gefährdete Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners zu sichern, z. B. um zu verhindern, daß der Schuldner sich durch Flucht dem Offenbarungseid entziehe oder sein Vermögen verschleppe, nicht aber, um den Schuldner zu nötigen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0367,
von Eidbis Eidechse |
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im Besitz einer Urkunde sei, die als Beweismittel gebraucht werden soll, der Offenbarungseid (j. manifestationis), die eidliche Bestärkung der Angabe des Vermögensbestandes, der Zeugeneid (j. testium) und der E. der Sachverständigen zu erwähnen (s
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0337,
von Offenburgbis Öffentlichkeit |
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. auf Antrag des Gläubigers von dem Schuldner dahin zu leisten, daß er die Sache nicht besitze, auch nicht wisse, wo sie sich befinde. Endlich kann im Konkurs nach Aufstellung des Inventars die Ableistung des Offenbarungseides durch den Gemeinschuldner
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1006,
von Zwangsabtretungbis Zwangsvollstreckung |
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Vergleich gewährten Rechte unbeschadet, den vergleichsweisen Erlaß seiner Forderung anfechten. Unzulässig ist ein Z., solange der Gemeinschuldner flüchtig ist oder die Ableistung des Offenbarungseides verweigert; solange ein wegen betrüglichen Bankrotts
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0666,
von Rechenpfennigebis Rechnungslegung |
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und die Richtigkeit der Rechnung zu beschwören. Dieser Offenbarungseid kann durch Haft erzwungen werden. Ist die gelegte Rechnung so mangelhaft, daß sie dem Geschäftsherrn eine ausreichende Auskunft nicht giebt, so ist sie zu vervollständigen, zu verbessern, oder wenn
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1054,
von Zwangsversteigerungbis Zwangsvollstreckung |
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Offenbarungseides verweigert, und sofern derselbe wegen betrüglichen Bankrotts rechtskräftig verurteilt worden oder deshalb noch ein Hauptverfahren anhängig ist. Der Vorschlag des Gemeinschuldners kann, wenn ein solcher schon früher gemacht, aber
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0688,
von Beneficium jurisbis Benevent |
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sie von ihm die Ableistung des Offenbarungseides fordern. Heutzutage wird die Rechtswohlthat des Inventars dadurch geltend gemacht, daß der Erbe bei dem zuständigen Gericht erklärt, er trete die Erbschaft mit der Rechtswohlthat des Inventars an, worauf
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 1003,
von Haftarabis Haftpflicht |
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oder die Vornahme einer Handlung zu dulden; 3) zur Erzwingung der Leistung des Offenbarungseides. In diesen drei Fällen ist die H. auch gegen den Gemeinschuldner im Konkurs zulässig. Das Konkursgericht kann indessen die H. auch dann anordnen, wenn
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0191,
von Manierbis Manihot |
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. Offenbarungseid.
Maniguette, s. Habzelia.
Manihikiinseln (Roggeveen-Archipel), zentralpolynes. Inselgruppe, welche sich unter 10° südl. Br. zwischen den Unioninseln und den Markesasinseln hinzieht, 137 qkm (2,5 QM.) groß. Die Mehrzahl der Inseln
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0937,
von Pfandvertragbis Pfanne |
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wirkt. Ist ein Schuldner unpfändbar befunden, oder ist seine Habe zur vollen Befriedigung des Gläubigers unzureichend, so kann er auf Antrag dazu angehalten werden, ein Verzeichnis seines Vermögens vorzulegen und den Offenbarungseid (s. d
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1007,
Zwangsvollstreckung (im Zivilprozeß) |
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als Exekutionsmittel ist in der Regel nicht gestattet (s. Pfändung). Bei der Verweigerung des Manifestations- oder Offenbarungseides (s. d.) seitens des insolventen Schuldners kann jedoch Haft bis zu sechs Monaten eintreten. Reicht bei einer Z. der Erlös aus den
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0772,
Eid (juristisch) |
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Verfahren. Es dient
derselbe im Nachlaßverfahren, im Rechnungsprozeß,
im Zwangsvollstreckungsverfahren und im Kon-
kursprozeh als Offenbarungseid (s. d.) zur
Sicherheit, daß der Gemeinschuldner, der Schuld-
ner, der Besitzer von Erbschaftssachen
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0776,
von Eidesbruchbis Eierkonservierung |
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die Bestrafung dessen, der unter einem
Offenbarungseid falsch aussagt, mit Gefängnis bis
zu 2 Jahren oder mit Geld bis zu 1000 Fl. vor.
Ei des Columbus, das (durch Eindrücken
der Spitze zu lösende) Problem, ein Ei aufrecht auf
eine flache Unterlage zu
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0855,
Gerichtskosten |
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vorangegangenen
Verfabrens in ^wangsvollftreckungssaäxn-. für die
Entscheidung über das Gesuch um Erlassung des
Zablungsbefebls im Mahnversahren: für die Ver-
handlung in dem Verfahren über Abnabme des
Offenbarungseides.
'/,y wird erhoben
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0641,
von Haftstrafebis Hagebutten |
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Strafgesetzes
entspricht der Arrest des Österreichischen.
Über Haft als Sicberungsmittel in bürgerlichen
Rechtssachen s. Arrest (im Civilprozeßverfah-
ren), als Maßregel der Exekution im Civilprozeß
s. Zwangsvollstreckung und Offenbarungseid, als
Mittel
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0668,
von Inventionbis Inversion |
Öffnen |
666
Invention - Inversion
oder durch Verweigerung der Leistung des Offenbarungseides in vollem Umfange haftbar werden (§§. 2108, 2142). Sofern der Erbe nur beschränkt haftet, hat er für die verhältnismäßige Befriedigung aller Gläubiger nach
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0553,
von Maniebis Manihot |
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. Offenbarungseid .
Maniguettapfeffer (spr. -getta-) ,
s. Amomum .
Manihiki-Inseln , auch Roggeveen- oder
Penrhyn-Inseln , Gruppe im Großen Ocean, unter 4 bis 12° südl. Br. und 150 bis 161° westl.
L., 137 qkm groß, gut
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0543,
von Offenbarung des Johannesbis Offenburg |
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541
Offenbarung des Johannes - Offenburg
steigert ist. Als Höhepunkt der göttlichen O. gilt
daher die Kundgebung des göttlichen Heilswillens
in Jesu Christo.
Offenbarung des Johannes, s. Apokalypse.
Offenbarungseid, Manifestationseid
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0637,
von Schuldisciplinbis Schuldübernahme |
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., 782fg.) die S. als Exekutionsmittel nur
noch behufs ErWirkung von Handlungen und behufs
Erzwingung des Offcnbarungscides beibehalten.
lS. Zwangsvollstreckung, Offenbarungseid.) Der
§. 2 des Gesetzes vom 29. Mai 1868 ist durch §. 13
des
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1050,
Zustellung |
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auf den Fall, daß der Verwalter den Gemeinschuldner zur Leistung des Offenbarungseides laden läßt.
Im Strafprozeß (vgl. Strafprozeßordnung §§. 36‒41, 320, 321) sind Entscheidungen, die einer Z. bedürfen, der Staatsanwaltschaft zur Veranlassung des
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1055,
Zwangsvollstreckung |
Öffnen |
die Intervention nicht oder voraussichtlich nicht zur vollständigen Befriedigung des Gläubigers, so kann dieser vom Schuldner eidliche Offenbarung seines Vermögens erfordern (s. Offenbarungseid). Körperliche Sachen sind nur pfändbar, wenn sie sich
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1056,
Zwangsvollstreckung |
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Gerichtsvollzieher ihm weggenommen und dem Gläubiger übergeben. Werden dieselben nicht vorgefunden, so muß der Schuldner auf Antrag des Gläubigers den Offenbarungseid leisten. Hat der Schuldner eine un-^[folgende Seite]
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0757,
von Gemeinschaft des Vermögensbis Gemeinschuldner |
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Offenbarungseid zu leisten. Mit Rücksicht darauf ist ferner vorgeschrieben, daß er sich nur mit Erlaubnis des Gerichts von seinem Wohnorte entfernen darf. Wenn der G. seine Pflichten nicht erfüllt, oder wenn es zur Sicherung der Masse als notwendig
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