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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0726,
Reichsgesetzblatt |
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724
Reichsgesetzblatt
scheidung in Streitigkeiten über Rechtshilfe (s. d.) und gemäß §. 36 der Civilprozeßordnung und §. 9 der Strafprozeßordnung die Bestimmung des zuständigen Gerichts. Die Senate des R. entscheiden in der Besetzung von sieben
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31% |
Mercks →
Hauptstück →
Der Deutsche Zolltarif:
Seite 0669,
Der Deutsche Zolltarif |
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669
Der Deutsche Zolltarif
(Gesetz vom 15. Juli 1879)
Reichsgesetzblatt Seite
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0681,
von Reichsfiskusbis Reichsgesetze |
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das Reichskammergericht (s. d.) und der Reichshofrat (s. d.). In Österreich ist R. die Bezeichnung für einen zur Entscheidung von Kompetenzkonflikten in streitigen Angelegenheiten des öffentlichen Rechts berufenen Gerichtshof.
Reichsgesetzblatt, s
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0938,
von Diätariusbis Diäten |
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1875 (Reichsgesetzblatt, S. 249) und 19. Nov. 1879 (Reichsgesetzblatt, S. 313) mit Ausführungsbekanntmachung vom 9. April 1881 (Zentralblatt für das Deutsche Reich, S. 136) bestimmt. Auf Beamte der Reichseisenbahnverwaltung und der Postverwaltung
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0462,
Eisenbahnrecht |
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in betreff der Benutzung der Eisenbahnen unweigerlich Folge zu leisten haben. Diese letztern Bestimmungen sind dann in dem Reichsgesetz vom 13. Juni 1873 (Reichsgesetzblatt 1873, Nr. 15, S. 129 f.) näher ausgeführt worden. Hiernach ist jede
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0682,
von Reichsgesundheitsamtbis Reichshofrat |
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rechtsverbindliche Kraft hatten, wenn sie von der betreffenden Staatsregierung publiziert waren, so erhalten die dermaligen R. diese Kraft durch ihre Verkündigung von Reichs wegen, welche mittels des Reichsgesetzblatts erfolgt. Ist in dem einzelnen Gesetz
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0206,
Rechtswissenschaft: Rechtsgeschichte |
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194
Rechtswissenschaft: Rechtsgeschichte.
Malberg, s. Sal. Gesetz
Weisthum
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Justizgesetze *
Militärstrafgesetzbuch, s. Militärgesetzgebung
Pönalkodex
Reichsgesetzblatt, s. Reichsgesetz
Reichsgesetzbuch, s. Strafrecht
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0440,
von Handelsstatistik Österreichsbis Handelsverträge |
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426
Handelsstatistik Österreichs - Handelsverträge
Grenzverkehr u. s. f.; die vollständige Liste findet sich in der Durchführungsverordnung zu obigem Gesetz vom 10. Dez. 1890, Reichsgesetzblatt Nr. 213,§ 2). Die Anmeldung hat in der Regel
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0470,
von Altersklassenmethodenbis Altersschwäche |
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- und Altersversicherungsgesetzes vom 22. Juni 1889 (Reichsgesetzblatt S. 97) denjenigen Personen der arbeitenden Bevölkerung gewährt, welche nach diesem Gesetz versichert sind und das 70. Lebensjahr vollendet haben, ohne daß es des Nachweises der Erwerbsunfähigkeit bedarf (§. 9
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0627,
Gebrauchsmuster |
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-
von andern Ausländern oder von Deutschen, welche
im Deutschen Reiche einen Wohnsitz oder eine Nie-
derlassung nicht haben, nur dann, wenn in den?
Staate, in welchem sich ihr Wohnsitz oder ihre Nie-
derlassung befindet, nach einer im "Reichsgesetzblatt
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0938,
von Gesetzesvorlagebis Gesetzliche Erbfolge |
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des
Reichsgesetzblattes in Berlin ausgegeben ist (Art. 2
der Reichsverfassung). G. bedeutet auch die einer
andern Rechtsquelle beiwohnende Autorität, die
der eines Gesetzes gleichsteht, - so nach der Ver-
fassung der röm. Kaiserzeit den
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0679,
von Reichsämterbis Reichsbehörden |
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in eine Zentralabteilung und die Abteilung für wirtschaftliche Angelegenheiten, welch letzterer insbesondere die gesetzgeberischen Vorarbeiten auf dem wirtschaftlichen Gebiet obliegen. Das R. gibt das "Reichsgesetzblatt", das "Zentralblatt
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0439,
von Handelmannbis Handelsstatistik Österreichs |
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. .. .. . Italien ....
Russisches Reich .
tzandelmann, Gottfried Heinrich, Geschichtsforscher, starb 26. April 1891 in Kiel.
Handcl Sstatiftil Österreichs. Durch ein Gesetz vom
26. Juni 1690 (Reichsgesetzblatt Nr. 132) ist in Österreich
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0892,
von Setzregalbis Seudre |
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, welcher nachträglich auch England beigetreten ist. Die Übereinkunft (vgl. Deutsches Reichsgesetzblatt von 1894, S. 343 fg.) verpflichtet jede einzelne Regierung, den übrigen Regierungen Nachricht zu geben, wenn sich in ihrem Lande ein Choleraherd
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0844,
Eisenbahnbau |
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und traten auf Grund der Beschlüsse des Bundesrats vom 30. Juni und der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 5. Juli 1892 (Reichsgesetzblatt, S. 691 fg.) zu 1 unter dem Titel: Normen für den Bau und die Ausrüstung der Haupteisenbahnen Deutschlands; zu
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0694,
von Apothekergewichtbis Apothekerzeichen |
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dem Erwerb einer privilegierten A. nicht nötig ist. Eine kaiserliche Verordnung vom 4. Jan. 1875 (Reichsgesetzblatt, S. 5) setzt fest, welche Apothekerwaren dem freien Verkehr überlassen und welche ausschließlich dem Verkauf in Apotheken vorbehalten
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0895,
Arzt |
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25. Sept. 1869 (Bundesgesetzblatt, S. 635) enthalten, während sich die Prüfung der Tierärzte nach einer Bekanntmachung vom 27. März 1878 (Reichsgesetzblatt, S. 10; Zentralblatt des Deutschen Reichs 1878, S. 160) richtet. Zur Approbationserteilung
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0343,
von Bannbis Bannforst |
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und die kaiserliche Krone. (Vgl. den allerhöchsten Erlaß vom 3. Aug. 1871, Reichsgesetzblatt, S. 318.) B. bezeichnet auch ein Freiwilligenkorps, z. B. das B. der freiwilligen Sachsen, ein nach der Schlacht bei Leipzig 1813 errichtetes Freikorps
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0658,
von Demarchbis Dembinski |
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. Reichsgesetzblatt 1871, Nr. 26).
Demarteau (spr. dömartoh), Gilles, franz. Kupferstecher, geb. 1722 zu Lüttich, wurde 1764 Mitglied der Akademie von Paris und starb daselbst 1776. D. rühmte sich, der Erfinder der Krayonmanier zu sein, während dieser
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0836,
Deutschland (Reichsverwaltung, Gesetzgebung) |
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Landesgesetzen der Einzelstaaten vor und erhalten ihre rechtsverbindliche Kraft durch die Verkündigung von Reichs wegen, welche im Reichsgesetzblatt durch den Kaiser erfolgt. Die Gesetze selbst kommen durch den übereinstimmenden Mehrheitsbeschluß des Bundesrats
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 1006,
von Fabrikzeichenbis Fabvier |
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oder kommerzielles Etablissement besitzt; im andern Fall entscheidet das Vorhandensein einer Bekanntmachung des "Deutschen Reichsgesetzblattes" darüber, ob das Heimatsland des Zeichenwerbers auch dem deutschen Gewerbtreibenden Anspruch auf Zeichenschutz
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0233,
von Gesetzbuchbis Gesetzesauslegung |
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von der gesetzgebenden Gewalt, sondern nur von Privatpersonen ausgeht. Im Deutschen Reich erhalten nach § 2 der Reichsverfassung die Reichsgesetze ihre verbindliche Kraft durch ihre Verkündigung von Reichs wegen, welche vermittelst des Reichsgesetzblattes (1866-70
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0926,
von Lötschenthalbis Lotterie |
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ist. Die Lotsen sind verpflichtet, auch bei stürmischer See an Bord der Schiffe zu gehen, welche sie durch das sogen. Lotsensignal rufen. Nach der deutschen Not- und Lotsensignalordnung vom 14. Aug. 1876 (Reichsgesetzblatt, S. 187) gelten
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0614,
von Milesische Geschichtenbis Militärbeamte |
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für das Deutsche Reich vom 20. Juni 1872 (Reichsgesetzblatt 1872, S. 204). Die höhern Beamten des Kriegsministeriums und der Intendanturen, die Kriegs-, Intendantur- und Bauräte, die Auditeure etc. ergänzen sich aus dem Zivilstand, aus Assessoren
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0010,
Urheberrecht (internationaler Schutz) |
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, Belgien, Spanien, England, Haïti, Italien, Liberia, die Schweiz und Tunis. Diese Übereinkunft wurde von allen Vertragsstaaten mit Ausnahme von Liberia ratifiziert. Für das Deutsche Reich ist die Konvention in Nr. 40 des Reichsgesetzblattes für 1887
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0189,
von Viehoffbis Viehseuchen |
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auf das Reichsgebiet ausgedehnt. Hierzu gehört die revidierte Instruktion vom 9. Juni 1873 (Reichsgesetzblatt, S. 147 ff.). Auch das Reichsgesetz vom 26. Febr. 1876, betreffend die Beseitigung von Ansteckungsstoffen bei Viehbeförderungen auf Eisenbahnen
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0047,
von Apodanthes Flacourtianabis Apperzeption |
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ist durch eine Verordnung vom 27. Jan. 1890 (Reichsgesetzblatt, S. 9) ersetzt worden, welche 1. Mai 1890 in Kraft getreten ist. Das dieser Verordnung beigefügte Verzeichnis A führt die Zubereitungen auf, welche ohne Unterschied, ob sie heilkräftige Stoffe
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0494,
von Kipperbis Kleeberg |
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durch Reichsgesetz vom 6. Mai 1890 (Reichsgesetzblatt, S. 65) wirklich aufgehoben worden. Dagegen gelang es vorerst nicht, bezüglich des preußischen Gesetzes vom 22. April 1875, betreffend die Einstellung der Leistungen aus Staatsmitteln
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0503,
von Kollmannbis Kombinationsfiguren |
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Auswärtigen Amtes des Deutschen Reiches als sachverständiger Beirat für koloniale Angelegenheiten beigeordnete Körperschaft (s. Kolonialamt). Auf Grund eines kaiserlichen Erlasses vom 10. Okt. 1890 (Reichsgesetzblatt, S. 179) hat der Reichskanzler mittels
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0662,
von Niederlassungsvertrag mit der Schweizbis Nielsen |
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Departements des Auswärtigen ein diesbezügliches Abkommen zu stande, bevor noch eine hierauf gerichtete Interpellation der freisinnigen Partei im deutschen Reichstag zur Verhandlung gekommen war. Der neue Vertrag (Reichsgesetzblatt, S. 131 ff.), welcher
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0759,
Privatnotenbanken (Preußen) |
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auf die doppelte Höhe des Grundkapitals und des Reservefonds Beschränkt. Die Notenausgabe ist nur bis zu einem Betrag von 3 Mill. Mk., also bis zur Höhe des Grundkapitals, zulässig. Laut Bekanntmachung vom 29. Dez. 1875 (Reichsgesetzblatt, S. 390) werden
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0264,
von Aiblingbis Aichen |
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. Mai 1888,15 . Mai 1891 und 14. Jan. 1893, ersetzt wurde. Meter und Kilogramm bilden jetzt die Grundlage der
meisten Gesetzgebungen (Internationale Meterkonvention vom 20. Mai 1875, publiziert im Reichsgesetzblatt 1876, S. 191 fg.).
Zur
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0660,
von Belagerungsparkbis Belbuck |
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die kaiserl. Verordnung im Reichsgesetzblatt verkündet ist, ohne Verzug in den Gemeinden in feierlicher Weise (unter Trommel- oder Trompetenschall) zu allgemeiner Kenntnis zu bringen: daraufhin geht die gesamte vollziehende Gewalt
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0148,
Deutschland und Deutsches Reich (Staatsrechtliches) |
Öffnen |
eines Reichsgesetzblattes geschieht. Somit bedarf es weder einer Publikation der Reichsgesetze durch die Regierungen der Einzelstaaten, noch weniger einer Genehmigung durch dieselben, c. Der Reichsgewalt gebührt das Recht der Überwachung der Ausführung
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0628,
von Fehderechtbis Fehlgeburt |
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Vorschriften für das Deutsche Reich sind enthalten in der Aichordnung vom 27. Dez. 1884 (Reichsgesetzblatt von 1885, Beilage zu Nr. 5), in dem Gesetz betreffend die Ausprägung von Reichsgoldmünzen vom 1. Dez. 1871 und für die einzelnen Länder in den
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 1020,
von Justitiabis Justizverweigerung |
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1878 mit Abänderung
vom 29. Juni 1881 und die Gebührenordnung für
Gerichtsvollzieher, Zeugen und Sachverständige.
Außer dem Abdrnck im Reichsgesetzblatt sind viele
Tertausgaben teils mit, teils ohne Anmerkungen
erschienen, z. V. Kayser
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0949,
Patent |
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im Reichsgesetzblatt verbürgt ist, innerhalb dreier Monate seit der dortigen Herausgabe nicht als Veröffentlichung angesehen werden.
Die Erfindung muß gewerblich verwertbar sein. Eine Erfindung (Entdeckung) kann für die Wissenschaft von epochemachender
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0105,
Rußland (Geschichte 1881 bis zur Gegenwart) |
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eine besonnene Stimmung in Petersburg hervorzurufen, und bald darauf begannen wiederum Verhandlungen, die 15. Jan. 1894 zum Abschluß führten. Der Reichstag genehmigte den Vertrag 16. März; 20. März wurde derselbe im Reichsgesetzblatt veröffentlicht
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0676,
Telegraphenverkehr |
Öffnen |
Telegramme, welche infolge der Verstümmelung ihren Zweck erweislich nicht erfüllt haben.
Über die Benutzung der Telegraphenanstalten zu militär. Zwecken enthält die Kriegstransportordnung vom 26. Jan. 1887 (Reichsgesetzblatt von 1887, S. 13
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0433,
von Bransfield-Straßebis Bras |
Öffnen |
(Reichsgesetzblatt S. 338 fg.); Handwörterbuch der polit. Ökonomie, Bd. 3 (Tüb. 1891), S. 397 fg.; Handwörterbuch der Staatswissenschaften, Bd. 2 (Jena 1891), S. 714 fg.
Bransfield-Straße im antarktischen Polarmeer, zwischen den Südshetland
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0041,
von Centralblatt für das Deutsche Reichbis Centralindien |
Öffnen |
in wöchentlichen Nummern und dient neben dem
Reichsgesetzblatt als amtliches Publikationsorgan für Verordnungen des Bundesrats, des Reichskanzlers, der übrigen Reichscentralbehörden, soweit sie nicht
selbständige Verordnungsblätter
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