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Ihre Suche nach Strafsenat
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0365,
von Strafsachenbis Strafverfahren |
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es sich um die Untersuchung und Bestrafung von Verbrechen handelt. Ihre Behandlungsweise bestimmt sich nach den Rechtsgrundsätzen über den Strafprozeß (s. d.).
Strafsenat, Abteilung des Reichsgerichts (s. d.) oder eines Oberlandesgerichts (s. d
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0405,
von Strafsektionenbis Strafverfügung |
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von Sury, 2. Aufl., 2 Bde., Bern 1895).
Strafsektionen, s. Strafabteilungen.
Strafsenat, nach §§. 120, 132 des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes die in sich selbständigen, aus 5 oder 7 Mitgliedern einschließlich des Präsidenten bestehenden
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0681,
von Reichsfiskusbis Reichsgesetze |
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Sitz in Leipzig hat und an die Stelle des frühern Reichsoberhandelsgerichts getreten ist. Das R., bei welchem sechs Zivil- und vier Strafsenate bestehen, die in der jeweiligen Besetzung von sieben Richtern entscheiden, erkennt über das Rechtsmittel
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0726,
Reichsgesetzblatt |
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Mitgliedern mit Einschluß des Vorsitzenden. In den Fällen des Hoch- und Landesverrats gegen Kaiser und Reich findet das Hauptverfahren, dessen Eröffnung gleich den sonstigen Entscheidungen in der Voruntersuchung dem ersten Strafsenat zusteht, vor dem
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0297,
von Oberkirchbis Oberlin |
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durch den Präsidenten und die erforderlichen Senatspräsidenten und Oberlandesgerichtsräte gebildet. Bei denselben bestehen Zivil- und Strafsenate. Die Zivilsenate entscheiden über die gegen die erstinstanzlichen Erkenntnisse der Landgerichte in bürgerlichen
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0847,
Gericht |
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die zweite Instanz, Beschwerde- und Berufungsinstanz, in schöffengerichtlichen Sachen; Beschwerdeinstanz für alle landgerichtlichen Entscheidungen sind die Oberlandesgerichte (Strafsenate); diese sind auch Revisionsinstanz für die Landgerichte
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0509,
von Dreiwegehahnbis Drenthe |
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, 1879 Senatspräsident
beim Reichsgericht in Leipzig. In dieser Stellung
führte er den Vorsitz im zweiten Strafsenat, zuletzt
auch in den Plenarsitzungen der Strafsenate; zu-
gleich war er Vorsitzender des zur Entscheidung in
den Fällen des
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0865,
Berufung (dogmatisch) |
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Abgeordneten Munckel, Meibauer und Lenzmann, welche die Strafsenate der Oberlandesgerichte als Berufungsgerichte vorschlugen, und von dem Abgeordneten Reichensperger, welcher bei den Landgerichten einzurichtende Berufungskammern in Vorschlag brachte. Ein
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0879,
von Besemschonbis Besetzung (des Gerichts) |
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. von sieben Mitgliedern (§§. 124, 140). Zur Fassung von Plenarentscheidungen und Entscheidungen der vereinigten Civil- oder Strafsenate des Reichsgerichts über streitige Rechtsfragen sowie zu den Entscheidungen des vereinigten zweiten und dritten
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0497,
von Oberkonstabelbis Oberlandesgerichte |
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- und
Strafsenate. Sie sind oder werden noch nach der im
Reichstag 1896/97 zur Erledigung kommenden No-
velle zum Gcrichtsverfassungsgesetz zuständig für die
Verhandlung und Entscheidung über die Rechts-
mittel: 1) der Berufung gegen die Endurteile
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0725,
von Reichsdukatenbis Reichsgericht |
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. werden Civil- und Strafsenate gebildet. Die Zahl derselben bestimmt der Reichskanzler. Die Zuziehung von Hilfsrichtern ist unzulässig. In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ist das R. zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über die Rechtsmittel: 1
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0107,
von Unterschwefligsaures Natriumbis Untersuchungshaft |
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überwiesenen Fällen des Verrats (s. d.) militär. Geheimnisse aus §§. 1, 3 des Gesetzes vom 3. Juli 1893, teils, nämlich in Untersuchungen wegen Hoch- und Landesverrats gegen Kaiser und Reich, der erste Strafsenat des Reichsgerichts
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0810,
Beschwerde (in Strafsachen) |
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. Über die B. gegen Beschlüsse und Verfügungen der Strafkammer, des Schwurgerichts oder des Vorsitzenden dieser beiden Gerichte entscheidet der Strafsenat des Oberlandesgerichts in der Besetzung von fünf Mitgliedern, einschließlich des Vorsitzenden. Die B
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0811,
von Beschwerderegisterbis Besemschon |
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sie Verhaftungen betreffen. In solchem Fall entscheidet der Strafsenat des Oberlandesgerichts als Beschwerdegericht zweiter Instanz. Vgl. Deutsche Zivilprozeßordnung, § 530 ff.; Strafprozeßordnung, § 346 ff.; Kries, Die Rechtsmittel des Zivilprozesses und des
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0812,
von Erodierenbis Eröffnung des Hauptverfahrens |
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durch die zuständige Strafkammer und in Reichsgerichtssachen durch den ersten Strafsenat des Reichsgerichts. Nach der österreichischen Strafprozeßordnung findet eine gerichtliche Entscheidung über die Zulässigkeit der Anklage nur auf Verlangen des
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0167,
von Gerichtliche Analysebis Gerichtliche Medizin |
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. Als Revisionsgerichte fungieren: 1) Die mit fünf Richtern besetzten Strafsenate der Oberlandesgerichte, wenn es sich um die Anfechtung von Urteilen der Strafkammern in der Berufungsinstanz oder von erstinstanzlichen Urteilen derselben handelt, sofern
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 1044,
Korrespondenzblatt zum zehnten Band |
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Munckel die gegenwärtige Zahl von fünf Richtern beibehalten will.
3) Der hauptsächlichste Unterschied aber ist folgender: Munckel will die Berufung gegen das Urteil der Strafkammer an den mit fünf Richtern besetzten Strafsenat des Oberlandesgerichts
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0768,
von Revisorbis Revolutionstribunal |
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die Anfechtung von Urteilen der Strafkammern der Landgerichte in der Berufungsinstanz oder von erstinstanzlichen Urteilen derselben handelt, die Strafsenate der Oberlandesgerichte, jedoch nur dann, wenn die R. ausschließlich auf die angebliche Verletzung
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0859,
von Senat, volkswirtschaftlicherbis Sendgrafen |
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in Zivil- und Strafsenate. In manchen konstitutionellen Staaten und Republiken der Neuzeit, z. B. in der nordamerikanischen Union und ebenso in Frankreich, wird die das föderalistische oder konservativere Element vertretende Erste Kammer S. genannt
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0132,
von Berunbis Béthune |
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besetzt werden sollen. Munckel schlägt dagegen vor, die B. an den mit fünf Richtern besetzten Strafsenat des Oberlandesgerichts gehen zu lassen. Zu einer Entscheidung ist es in dieser Frage jedoch bisher nicht gekommen.
Berun, (1885) 1994 Einw
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0877,
von Beschwerdebuchbis Beschwören |
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Untersuchungsrichters, des Amtsrichters und des Schöffengerichts entscheidet die Strafkammer (s. d.) des Landgerichts, über B. gegen Entscheidungen der Strafkammern und des Schwurgerichts entscheidet der Strafsenat (s. d.) des Oberlandesgerichts. Über B., die sich
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0656,
von Gefechtspatrouillenbis Gefle |
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Monate in
Berlin in Untersuchungshaft gehalten, 4. Jan. 1889
vom erstell Strafsenat des Reichsgerichts jedoch
außer Verfolgung gesetzt. Er schrieb anonym: "Die !
Reform der preuß. Verfassung" (Lpz. 1870), "Der !
Staatsstreich von 1851 und seine
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0380,
Preßgesetzgebung |
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wird. Das bedeutet nach einem Plenar-
besckluh der vereinigten Strafsenate des Reichs-
gerichts: Gegen den Redacteur ist zu präsumieren,
daß die Veröffentlichung eines strafbaren Artikels
mit seiner Kenntnis und mit seinem Verständnis
des Inhalts
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0672,
von Rechtsdrehungbis Rechtseinheit |
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Strafsenate die Rechtsfrage maßgeblich entscheiden sollen. Durch Gesetz vom 17. März 1886 ist die Bestimmung ausgedehnt auf Abweichungen zwi-^[folgende Seite]
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0673,
von Rechtsfähigkeitbis Rechtsgebiet |
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Rechtsfähigkeit - Rechtsgebiet
schen Civilsenaten einerseits und Strafsenaten andererseits. Hier soll das Plenum des ganzen Reichsgerichts entscheiden.
Rechtsfähigkeit, die Fähigkeit, Inhaber von Rechten und Träger rechtlicher Pflichten zu
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0721,
von Reichsämterbis Reichsbank (Deutsche) |
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Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Jan. 1877 durch einen Oberreichsanwalt (s. d.) und durch einen oder mehrere (seit Errichtung eines Ⅳ. Strafsenats beim Reichsgericht vier) R. ausgeübt. Das Recht der Aufsicht und Leitung steht nach §. 148 1 hinsichtlich
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0854,
von Senatorbis Senckenberg (Heinr. Christian, Freiherr von) |
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sten Gerichts- und Kassationshof (s. d.) in Wien,
dem obersten Landesgericht (s. d.) in München und
den deutschen Obcrlandesgerichtcn (s. d.) gebildeten
Civil- und Strafsenate. Die S. sind nach dem
Deutschen Gerichtsverfassungsgcsetz
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0724,
von Tesserabis Tessin (Kanton) |
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versetzt als Präsident des Strafsenats, des sog. Kleinen Obertribunals. Am 1. April 1886 wurde er zum Oberreichsanwalt am Reichsgericht zu Leipzig ernannt, wo er 1. Dez. 1895 starb.
Tessera (lat.), Würfel; Tafel zum Stimmen in Versammlungen
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0169,
von Berufungbis Betschuanalandbahn |
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in dem weitaus größten Teile des Aus-
landes (nicht in England und nur beschränkt in
Österreich) herrschenden Rechtszustande vorzuschla-
gen. Die V. sollte, und zwar mit Recht, an einen
höhcrn Richter, an die Strafsenate der ^berlandcs-
gerichtc
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