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100% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0167, von Verwaltungsexekutive bis Verwandtschaft Öffnen
. Zwangsvollstreckung. Verwaltungsgerichte, s. Verwaltung, S. 166. Verwaltungspolitik, derjenige Teil der Politik (s. d.), welcher die für die Verwaltung (s. d.) maßgebenden Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit zum Gegenstand hat. Verwaltungspolizei
2% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0166, Verwaltung (Verwaltungsgerichtsbarkeit) Öffnen
Verwaltungsgerichte eingesetzt. Dadurch ist der Unterschied zwischen reinen Verwaltungssachen oder Beschlußsachen und Verwaltungsstreitsachen (administrativ-kontentiöse Sachen) entstanden, indem die erstern lediglich im Instanzenzug der Verwaltungsbehörden
1% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0947, von Bezirksadjutanten bis Bezoarziege Öffnen
. Bezirksamt, s. Bezirk. Bezirksausschuß. Durch die neuere preuß. Verwaltungsgesetzgebung waren für die Regierungsbezirke neben der Regierungsbehörde des Staates Bezirksräte als Beschlußbehörden und Bezirksverwaltungsgerichte als Verwaltungsgerichte
1% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0679, von Rechtsspruch bis Rechtsweichen Öffnen
. Rechtsstreit, s. Prozeß. Rechtsverweigerung, s. Justizverweigerung. Rechtsvorbehalt, s. Reservation. Rechtsweg, die Anrufung der ordentlichen Gerichte (statt der Verwaltungsbehörden und der Verwaltungsgerichte) zur Entscheidung
1% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 1004, von Zuständigkeitsgesetz bis Zustellung Öffnen
die Zulässigkeit des Rechtswegs zu entscheiden. Die Landesgesetzgebung kann jedoch die Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Gerichten und Verwaltungsbehörden oder Verwaltungsgerichten über die Zulässigkeit des Rechtswegs besondern Behörden nach
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0306, Verwaltungsgerichtsbarkeit Öffnen
1874 (in einigen Punkten abgeändert durch das Gesetz vom 16. April 1879), die Städteordnung vom 13. Juni 1874, Landgemeindeordnung vom 15. Juni 1874 und Gesetz vom 11. Jan. 1875 über das oberste Verwaltungsgericht. In Württemberg wurde durch Gesetz
1% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0165, Gericht (deutsche Gerichtsverfassung: bürgerliche Rechtsstreitigkeiten) Öffnen
die Zuständigkeit von Verwaltungsbehörden oder Verwaltungsgerichten begründet ist, oder für welche reichsgesetzlich besondere Gerichte bestellt oder doch zugelassen sind. Während nämlich die Entscheidung streitiger Fragen des Privatrechts den Gegenstand
1% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0851, von Gerichtsbann bis Gerichtsbarkeit (staatliche) Öffnen
Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen, für welche die Zuständigkeit von Verwaltungsbehörden oder Verwaltungsgerichten begründet ist oder reichsgesetzlich besondere Gerichte bestellt oder zugelassen sind (§§. 12, 13). Als bestellte Sondergerichte sind zu erwähnen
1% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0421, Preußen (Geschichte 1861-88) Öffnen
. Das wesentlich Neue war dabei, daß diese Kreisausschüsse einen Teil der bisherigen Funktionen der Bezirksregierungen übernahmen, zugleich aber auch als Verwaltungsgerichte erster Instanz fungierten. Das Abgeordnetenhaus nahm den Entwurf ohne wesentliche
1% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0809, von Beschreibung bis Beschwerde Öffnen
der erstgedachten Kategorie wird nämlich die B. als Verwaltungsbeschwerde an die höhere Verwaltungsbehörde gerichtet, während sie bei Verwaltungsstreitsachen in Form einer Klage an das Verwaltungsgericht geht und im Verwaltungsstreitverfahren erledigt
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0308, von Verwandlungen bis Verwandtschaft Öffnen
derartige Anordnungen des V. können gegeben sein in der Form der Verwaltungsbeschwerde an die vorgesetzte Instanz oder im Wege der Klage beim Verwaltungsgericht; jede andere Klage ist ausgeschlossen; die Rechtsmittel können sich richten gegen
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0188, von Kreisverfassung bis Kreittmayr Öffnen
der Beschlüsse des Kreistags und die Erledigung der Kreisangelegenheiten überhaupt ob. Außerdem bildet der Kreisausschuß das Verwaltungsgericht erster Instanz. In dieser letztern Hinsicht und als Beschlußbehörde in Landesverwaltungssachen entspricht ihm
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0186, Polizei Öffnen
und diejenigen des Landrats an das Verwaltungsgericht Berufung stattfinden. Die Oberaufsicht über das gesamte Polizeiwesen steht dem Ministerium des Innern zu; früher fungierten in manchen Staaten besondere Polizeiminister. In vielen Staaten ist aber den
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0751, Italien (Verwaltung. Gerichtswesen. Finanzen) Öffnen
Verwaltungsgericht fungiert, und ein selbständiger Rechnungshof. I. zerfällt in 69 Provinzen, die in Compartimenti (s. oben S. 743 a) zusammengefaßt werden. Ihre Angelegenheiten unterstehen dem Provinzialrat und der Provinzialdeputation. Der Provinzialrat
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0710, von Kreisausschnitt bis Kreiselbewegung Öffnen
Verwaltungsgericht unterster Instanz und hat, je nachdem es sich um Beschluß- oder Streitsachen handelt, ein verschiedenes Verfahren zu beobachten. In den selbständigen Stadtkreisen besteht an Stelle des K. ein Stadt aus schuh, jedoch nur
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0350, von Präfekturen bis Prag Öffnen
gerufen, das vom Staatsoberhaupt zu ernennende und von diesem jederzeit absetzbare Präfekten ( Préfets ) an die Spitze der Departementsverwaltung stellte. Den Präfekten wurden Generalsekretäre und, besonders für verwaltungsgerichtliche
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0402, Preußen (Verwaltung) Öffnen
der allgemeinen Landesverwaltung, sondern auch die der Kreiskommunalverwaltung; in letzterer Beziehung ist er auch Vorsitzender des Kreistags. Der Kreisausschuß (in Stadtkreisen der Stadtausschuß) bildet zugleich das Verwaltungsgericht erster Instanz
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0403, Preußen (Finanzwesen) Öffnen
25000 E. bilden besondere Stadtkreise (s. oben) oder können solche bilden; die Pflege der Selbstverwaltung liegt bei ihnen vorwiegend auf dem Gebiete der Gemeindeverwaltung; nur in den Stadtausschüssen und deren verwaltungsgerichtlicher
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0487, von Prozeß bis Prozessionsspinner Öffnen
vor den Verwaltungsgerichten. – Über Chemische Prozesse s. d. Prozeßbetrieb, im Civilprozeß die Art, in welcher die zur Einleitung und Durchführung des Prozesses erforderlichen Handlungen zwischen den Parteien untereinander und zwischen Parteien
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0547, von Synäresis bis Synedrium Öffnen
. erleichterter Expropriation, Beitreibung der Beiträge nach Art öffentlicher Abgaben, Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte für gewisse Rechtsstreitigkeiten ausgestattet. Syndikatsgeschäft, Syndikatsleiter, s. Konsortium. Syndikus (grch.; Mehrzahl
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0959, von Zeugenbeweis bis Zeugnisverweigerung Öffnen
. §. 277 mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft. Zuständig: Strafkammer. (S. auch Führungszeugnis.) Zeugnisverweigerung, die Weigerung, das von einer Behörde (z. B. dem Patentamt, oder dem Seeamt, oder einem Verwaltungsgericht
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0126, von Ad marginem bis Admiralität Öffnen
. In manchen Staaten hat man zur Erledigung solcher Verwaltungsstreitsachen besondere Verwaltungsgerichte ins Leben gerufen (s. Verwaltung). Administrator (lat.), Verwalter, d. h. ein Bevollmächtigter, welcher fremde Güter im Auftrag des
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0577, Elsaß-Lothringen (Verwaltung, Rechtspflege, Finanzen) Öffnen
Verwaltungsgericht mit Öffentlichkeit, jedoch, wie der Kaiserliche Rat, mit beschränkter Zuständigkeit. Am Sitz eines jeden Bezirkspräsidiums tritt periodisch der Bezirkstag zusammen. Die Mitglieder desselben werben durch direkte Wahl, je ein Mitglied für jeden
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0909, von Eulenburg bis Eulenspiegel Öffnen
der 1866 annektierten Länder in das preußische Verwaltungssystem und begann auch 1872 die seit langem geforderte Verwaltungsreform, von der die Kreis- und Provinzialordnung für die östlichen Provinzen, das Gesetz über die Verwaltungsgerichte, die Dotation
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0082, von Handelsgeographische Gesellschaften bis Handelsgerichte Öffnen
von den Parteien freiwillig vor sie gebrachte Handelsstreitigkeiten zu urteilen; 2) in schwierigen Fragen, und wo ihr Rat nachgesucht wurde, den Verwaltungsgerichten gewissermaßen als Experten zu dienen; 3) im allgemeinen über Handel und Schiffahrt
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0531, von Laski bis Laspeyres Öffnen
sich heftige Angriffe dadurch zu. Nachdem er 1870 Rechtsanwalt beim Stadtgericht geworden, trat er 1873 als Syndikus des Pfandbriefamtes in den Dienst der Stadt Berlin über und ward 1876 zum Mitglied des Verwaltungsgerichts gewählt. 1873 ward
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0378, Preußen (Geschichte: Wilhelm I., bis 1883) Öffnen
von Verwaltungsgerichten, 1876 das Kompetenzgesetz, das Gesetz über die ausschließliche Geltung der deutschen Sprache als staatlicher Geschäftssprache und die Teilung der Provinz Preußen in Ost- und Westpreußen. Doch geriet die Verwaltungsreform ins Stocken
0% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 1034, von Untersuchungshaft bis Unterthan Öffnen
sind. Auch in diesem Fall wird nämlich zunächst von den nach Maßgabe der Landesgesetzgebung kompetenten Behörden, in Preußen von den Verwaltungsgerichten, in andern Staaten von den hierzu besonders eingesetzten Deputationen oder von den sonst
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 1008, Zwangsvollstreckung (in Strafsachen und in Verwaltungssachen) Öffnen
, im übrigen dem Landesherrn und in den Freien Städten dem Senat zu. [Zwangsvollstreckung in Verwaltungssachen.] Die zwangsweise Durchführung der von Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten ergehenden Anordnungen (Verwaltungsexekution
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0123, von Acte bis Actio Öffnen
der Regierung genannt, gegen welche, auch wenn sie gesetzwidrig sind, aus thatsächlichen Gründen alle gerichtlichen und verwaltungsgerichtlichen Rechtsmittel versagen. Im deutschen öffentlichen Recht bedeutet Akte eine Urkunde, in welcher
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0622, von Bedeguar bis Bedford Öffnen
. Auf Gesetz beruhen unter anderm die Überlegungsfrist (s. d.) des als Erben Berufenen, ob er die Erbschaft antreten oder ausschlagen will; die Fristen, welche für die Einlegung von Rechtsmitteln gegen richterliche oder verwaltungsgerichtliche
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0151, Deutschland und Deutsches Reich (Staatsrechtliches) Öffnen
. März 1873, §§. 86 fg., und Gesetz vom 5. Nov. 1874), c. die Verwaltungsgerichte, nämlich: α) das Bundesamt für Heimatswesen (Gesetz vom 6. Juni 1870, §§. 42 fg.), β) das verstärkte Reichs-Eisenbahnamt (Gesetz vom 27. Juni 1873, §. 5, Ziffer 4), γ
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0934, Gesellschaft mit beschränkter Haftung Öffnen
erhobene Klage wegen wichtiger Gründe, insonderheit wenn die Er- reichnng des Gesellschaftszwccks unmöglich wird; ferner durch Entscheidung des Verwaltungsgerichts oder der Verwaltungsbehörde, wenn die Gesellschaft das Gemeinwohl
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0107, von Gnesen bis Gnetaceen Öffnen
. T eils u. d. T.: «Das engl. Verwaltungsrecht der Gegenwart», in 2 Bdn., 1883–84; 3. Aufl. des 2. Teils u. d. T.: « Selfgovernment , Kommunalverfassung und Verwaltungsgerichte in England», 1871), «Die Lage der preuß. Heeresorganisation» (ebd
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0184, von Goßmann bis Goßnersche Mission Öffnen
beschäftigt, schied er 1878 aus dieser Stellung, trat zunächst als Rat in das Ober- verwaltungsgericht ein und wurde 1879 als Unter- staatssekretär in das Kultusministerium berufen. Zugleich war G. seit 1878 Reichstagsabgeordneter für den
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0413, Großbritannien und Irland (Verfassung) Öffnen
kein besonderes Disciplinarverfahren gegen Beamte und kein besonderes Verwaltungsgericht; selbst die Entscheidungen der bischöfl. Gerichte über Klagen gegen Geistliche wegen Verletzung der Vorschriften über Ritus oder Lehre gehen in letzter Instanz an
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0120, Hessen (Großherzogtum; Verfassung und Verwaltung) Öffnen
- verwaltung ist ein Kreisausfchuß bestellt, der aus dem Kreisrat und 6 vom Kreistag gewählten Mit- gliedern besteht und zugleich als Verwaltungsgericht unterster Instanz thätig ist. In ähnlicher Welse be- sorgt ein Provinzialtag und ein
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0030, von Kaiserjäger bis Kaiserschnitt Öffnen
Verwaltungsgericht, welches in Ersatz des franz. Staatsrates als zweite Instanz über Angelegenheiten entscheidet, die in erster Instanz vor die Bezirksräte gehören. Kaiserling , Kaiserpilz , Kaiserschwamm
0% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0642, von Schuli bis Schullasten Öffnen
(Kreisausschuß) und in höherer Instanz der Provinz (Provinzialrat) entschieden; über die Höhe von Pensionen entscheidet in letzter Instanz das Oberverwaltungsgericht; ebenso werden Streitfragen über fachliche S. (Schulbauten) im verwaltungsgerichtlichen
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0315, Stempel Öffnen
. Gesetzgebung; neuerlich ist für gerichtliche Angelegenheiten, für Hypothekenwesen und im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten die bare Entrichtung der Gebühren angeordnet worden. Das, nachher vielfach abgeänderte, preußische Stempelsteuergesetz (7
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0576, von Wegeleben bis Wegeordnungen Öffnen
Zwangsmaßregeln, überhaupt die Wegebaulast, die Einziehung oder Verlegung öffentlicher Wege u. s. w. sind in der Regel den Verwaltungsgerichten zugewiesen, vorbehaltlich des Rechtswegs über bestehende Privatrechte. Der Grund und Boden gehört, soweit nicht ein
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0086, Arzt Öffnen
gemacht, durch Verwal- tungsbehörden oder Verwaltungsgerichte nicht aus- gesprochen werden. Der mediz. Doktortitel soll nur nach erlangter Approbation verliehen werden. Die Freizügigkeit der Arzte, die Freiwilligkeit der ärzt- lichen Hilfeleistung
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0155, von Englische Weiche bis Englisch-Ostafrika Öffnen
., Selfgovernment, Kommunalverfassung und Verwaltungsgerichte in England (ebd. 1871); ders., Geschichte des Selfgovernment (ebd. 1863); ders., Das engl. Parlament vom 9. bis zum Ende des 19. Jahrh. (ebd. 1886); Preuß, Die engl. Staatsverfassung
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0405, Luxemburg (Großherzogtum) Öffnen
, der in gesetzgebender Hinsicht nur beratende Stimme hat, besteht ans höchstens 15 vom Großherzog ernannten Mitgliedern; ein Ausschuß von 7 Mitgliedern bildet das Verwaltungsgericht. Das Land zerfällt in folgende Distrikte (1895): ^[Leerzeile