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Rang | Fundstelle | |
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4% |
Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0833,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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= in gutem Glauben.
Bonifikation = Vergütung, Nachlass, Vortheil.
Bonität = Güte, Werth, Zahlungsfähigkeit.
Bouteille = Flasche.
B. G. = das Wort B (Brief) hinter den Preisen auf Kurszetteln bedeutet, dass die betreffenden Werthpapiere etc. zu
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Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0820,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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durch Berichtigung der Schulden und Forderungen, Ausverkauf der Waaren und Einrichtung.
Moratorium heisst Frist, Gestundung, der für einen gedrängten aber noch zahlungsfähigen Schuldner gewährte gerichtliche Schutz, so dass er während
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3% |
Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0831,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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für zahlungsfähig hält. Man kann auch der Ersparniss der Kosten wegen oder weil ein früherer Girant am gleichen Ort sich befindet, einen oder mehrere Vormänner überspringen resp. den Betrag von einem früheren Vormann sich erstatten lassen
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3% |
Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0836,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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(Werthstücke).
Moniren = bemängeln, rügen, beanstanden.
Monopol = Alleinverkauf, Alleinrecht, Handelsvorrecht.
Moratorium = Frist, Gestundung, der für einen gedrängten, aber noch zahlungsfähigen Schuldner gewährte gerichtliche Schutz, so dass er während
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0019,
von Soltykbis Somal |
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; solubel, löslich.
Solutivum (neulat.), Auflösungsmittel.
Solutum (lat.), Zahlung.
Solvabel (lat.), auflösbar; solvieren, lösen, seiner Verbindlichkeit nachkommen; solvent, zahlungsfähig (daher insolvent, zahlungsunfähig); Solvenz
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2% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0968,
von Fordernbis Forderungsrecht |
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andere Grundsätze für den F. als für
den Kauf von Sachen. Gemeinrechtlich haftet der
Verkäufer für die Zahlungsfähigkeit des Schuldners
nur, wenn er dem Käufer dieselbe garantiert oder
den Käufer arglistigerweife getäufcht hat. Auch
das Sächf
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0043,
von Solowjewbis Somal |
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.);
Solutio arsenicālis Fowlēri , s. Fowlersche Tropfen .
Solution antidiabétique
(spr. ßolüßióng angtidiabetik) , s. Geheimmittel (Bd. 17).
Solvayprozeß (spr. -wä-) , s. Soda .
Solvént (lat.), zahlungsfähig; Solvénz
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2% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0099,
Banken (Nordamerika) |
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ordnen und die Zahlungsfähigkeit der B. zu sichern, während der Geschäftskreis vom Gesetz nicht umschrieben wird. Das im Gesetz von 1863 vorgesehene Maximum der von sämtlichen B. auszugebenden Noten ist aufgehoben worden. Als beschränkende Bestimmung
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2% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0346,
Steuern |
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der Steuerzahlung Rücksicht genommen werden (also: Zahlungsort möglichst nahe dem Wohnort des Steuerpflichtigen; Zahlungszeit: möglichst die Zeit der Zahlungsfähigkeit; Zahlungsart: Teilzahlungen, Erleichterungen durch Steuerkredite, möglichst geringe
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0067,
Unfallversicherung |
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eine Rente erstritten haben, deren Fortdauer von der dauernden Zahlungsfähigkeit des Unternehmers abhing, oder mochte er sich mit Zahlung eines kleinen Kapitals zufrieden gegeben haben, das in unerfahrenen Händen schnell genug aufgebraucht zu werden
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 1039,
Lebensversicherung |
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für die Zahlungsfähigkeit einer Lebensversicherungsgesellschaft.
Je nach der Dauer ihres Bestandes hat jede einzelne Police durch den für sie berechneten und zurückgestellten Prämienreserveanteil einen gewissen Zeitwert, bis zu dessen Höhe sie von der Gesellschaft
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2% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0651,
von Antizipationbis Antomarchi |
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unzureichend ist, weil die Steuerpflichtigen nicht gerade auch augenblicklich zahlungsfähig sind; ferner in der Form, daß die zukünftigen Einnahmen einstweilen durch ein Anlehen verfügbar gemacht werden. Ursprünglich wurden solche Einnahmen den
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2% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0760,
Arbeitslohn |
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fremder Arbeit erzielt werden kann, oder die Rentabilität der Lohnarbeit für den Unternehmer. Diese Rentabilität ist unter anderm von der Zahlungsfähigkeit der Konsumenten, von der Gestaltung der Technik und des Verkehrs abhängig. Wird vom gesamten
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2% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0113,
Ausfuhr |
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Notwendigkeit, da die verringerte Zahlungsfähigkeit des Auslandes auch einem dritten Land gegenüber sich geltend machen kann. Leistungsfähigkeit und sparsamer Sinn eines Volks können darum auch, zumal wenn sie durch die Gunst der Natur unterstützt werden
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2% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0327,
Banken (Kreditbanken) |
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der Aktionäre, Verantwortlichkeit der leitenden Organe, über Höhe des Garantiefonds, Ansammlung eines Reservefonds und bei dezentralisierten B. über gegenseitige Annahme der Noten etc. Schwindet das Vertrauen zur Zahlungsfähigkeit einer Notenbank, so
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2% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0330,
Banken (Hypothekenbanken) |
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, als der einzelne Schuldner. Damit die Bank für die ausgegebenen Pfandbriefe zahlungsfähig bleibt, muß der Kredit, der mittels derselben in Anspruch genommen wird, ein ähnlicher sein wie derjenige, den die Bank gibt. Gewährt also die Bank unkündbare
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2% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0331,
Banken (Mobiliarbanken, Maklerbanken, Baubanken) |
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der Börsenspekulationen beschränken, resp. die Übernahme der Garantie für die Zahlungsfähigkeit der Spekulanten als Spezialität ausersehen, aber keine besonders günstigen Erfolge erzielt und daher auch keine größere Ausdehnung gewonnen haben. Übrigens
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2% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0572,
von Dasychirabis Datsche |
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lingua" Fanfani (das. 1870) heraus.
Datieren, s. Datum.
Datio (lat.), die Handlung des Gebens. D. ad manum creditoris, das Übergeben des Schuldners in die Hand des Gläubigers, fand einst im alten Rom statt, wenn der Schuldner weder zahlungsfähig
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2% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0981,
von Gebührenäquivalentbis Geburt |
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der Kostenverschiedenheit der Leistungen, sondern nach der Zahlungsfähigkeit der Pflichtigen abgestuft; dann wird den letztern häufig gar kein Vorteil zugewendet, oder es steht letzterer zur Gebühr in keinem dem Begriff der letztern entsprechenden Verhältnis. Die G
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2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0068,
Gemeindehaushalt (Steuersystem) |
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und Häusern besondere Vorteile zuwachsen; die Personalsteuern, weil die zahlungsfähigen Personen am Gemeindeleben teilnehmen; die Verbindung von Personal- mit Real-, bez. Ertragssteuern, weil Wohnsitz und Einnahmequelle nicht immer in einer Gemeinde
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2% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0753,
Kirche (die christliche K. im 13.-15. Jahrhundert) |
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von Kirchenämtern zu einer unerschöpflichen Quelle von Reichtümern für den Stuhl Petri werden zu lassen, war der Glaube der Völker an diesen heiligen Stuhl nicht bloß, sondern auch an die vielen heiligen Stühle, welche von dort aus an zahlungsfähige
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2% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0177,
von Krebswurzelbis Kredit |
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kann sowohl auf dem Zutrauen zur Person und ihrer Zahlungsfähigkeit als auch auf andern Umständen (Bürgschaftsleistung, Rechte, Staatshilfe etc.) begründet sein. Das Wesen des Kredits besteht freilich in einer zeitlichen Trennung von Leistung
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2% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0324,
von Pregizerianerbis Preis |
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von der Nachfrage, welche mit zunehmendem Preise sich verringert, indem weniger zahlungsfähige Käufer ihren Bedarf einschränken oder ganz zurücktreten, während bei sinkendem P. die Nachfrage sich wieder erhöht. Somit wird bei niedrigem P
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2% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0312,
Steuern (Steuersysteme) |
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verwickelt und unklar sind. 2) Möglichste Bequemlichkeit in Bezug auf Ort, Zeit und Art der Entrichtung. Der Zahlungsort soll dem Wohnort des Pflichtigen nicht zu entlegen sein. Die Steuer soll möglichst in der Zeit der Zahlungsfähigkeit erhoben
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2% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0993,
von Unehrliche Gewerbebis Unfallversicherung |
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. Bei den meisten Unfällen wird er nichts erhalten und selbst dann leer ausgehen, wenn die Verschuldung eines Haftpflichtigen zwar nachgewiesen werden kann, letzterer aber nicht zahlungsfähig ist.
Strenger als in den gedachten Ländern
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2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0119,
Vereinigte Staaten von N.-A. (Geschichte 1663-1766) |
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war verboten, die Zuckerraffinerie so hoch mit Zöllen belastet, daß sie nicht aufkommen konnte, u. dgl. m. Die Kolonien sollten nur Rohstoffe, wie Tabak, Indigo, Zucker, Wolle und Brotfrüchte, erzeugen, um selbst zahlungsfähig zu bleiben und zugleich
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2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0136,
von Verkieselungbis Verkündigung |
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(»Finanzwissenschaft«) und Schäffle (»Steuerpolitik«) die V. als Ergänzungssteuern, indem dieselben steuerkräftiges Einkommen und zwar meist in Zeiten der Zahlungsfähigkeit (augenblickliche Verflüssigung des Vermögens, große Einnahmen etc.) treffen, welches
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2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0705,
von Wittumbis Witwenkassen |
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indes wegen zu niedriger Beiträge sich nicht als zahlungsfähig erwies und 1775 durch die Allgemeine Witwenkasse zu Kopenhagen ersetzt wurde, 1750 das kasselsche Witweninstitut, 1752 das lippesche, 1754 das bremische, 1757 das weimarische etc. Bis
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2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0884,
von Zessionarbis Zetzsche |
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Bestand der Forderung« einzustehen. Hingegen für die Güte der Forderung (bonitas nominis), d. h. dafür, daß der Schuldner zahlungsfähig sei, haftet er nicht, es sei denn, daß er die Insolvenz des Schuldners zur Zeit der Z. kannte, also arglistig
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2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0928,
von Zinsenstammbis Zinsrechnung |
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(Pfand) nicht geboten werden kann, die Überschätzung auf seiten des Kapitalisten leicht einem zu großen Vertrauen des Kapitalbedürftigen auf spätere Zahlungsfähigkeit begegnen, was oft eine schrankenlose Steigerung des Zinsfußes veranlaßt. Aus den
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2% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0408,
Gewerbesteuer (Das neue preußische Gesetz vom 24. Juni 1891) |
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die der steuerkräftigern eine verhältnismäßig größere ist. Dort würde ein größerer Ausfall durch eine kleinere Anzahl zahlungsfähiger Betriebe, hier ein kleinerer Ausfall durch eine größere Anzahl aufzubringen sein. Diesem Übelständ hat das neue Gesetz abgeholfen, indem
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2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0168,
Affen |
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alten Eisens gehabt haben. Mutwillige Beschädigungen solcher Art können auch vorkommen, wenn der Beschädiger zahlungsfähig und der Beschädigte ein verständigeres A. hat. Das Preuß. Allg. Landr. I, 2, §. 115 bezeichnet als den Wert der besondern
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2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0823,
Arbeitslohn |
Öffnen |
der Arbeit seitens der zahlungsfähigen Konsumenten das entscheidende Moment für die Ausdehnung der Produktion und die Beschäftigung von Arbeitern. Es geht hieraus hervor, daß die Unternehmer nur eine vermittelnde Rolle spielen; sie können bei genügender
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2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0378,
Banknotendruck |
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zurückströmen und selbst sog. runs (panikartiges massenhaftes Vorweisen der Noten zur Zahlung bei allgemeiner Krediterschütterung) bei Zahlungsfähigkeit der Bank rasch vorübergehen. (Den Gegensatz hierzu bilden die drains, Anzapfungen, d. i. Metallentnahmen
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2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0748,
von Berduranibis Bereicherung und Bereicherungsklage |
Öffnen |
wieder vom Mittelmann kaufte. Z. B. der Ehemann kaufte und verwendete die Ware in dem Nutzen der allein zahlungsfähigen Ehefrau. Hier darf ich, was der Ehemann zu zahlen hat, von der Ehefrau aus der nützlichen Verwendung fordern, soweit diese
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2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 1010,
von Bikephalischbis Bilanz (wirtschaftlich) |
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, in welchem Umfang er, ohne seine Zahlungsfähigkeit zu gefährden, den Kredit weiter in Anspruch nehmen darf, ob er seine Ausgaben einzuschränken hat und den Betrieb in der bisherigen Weise fortsetzen darf; namentlich auch Landwirte und Unternehmer
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2% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0288,
von Bonis avibusbis Bonitierung |
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.), das (überschuldete) Vermögen (den Gläubigern) abtreten.
Bonitarisches Eigentum, s. Civilrecht.
Bonität (lat.), Gute, gute Beschaffenheit; juristisch die Zahlungsfähigkeit des Schuldners. Bei Cession (s. d.) von Forderungen kommt die Haftung
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0327,
Börse |
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, die mit einer Bürgschaft bis zu 500 Pfd. St. für die Zahlungsfähigkeit der Kandidaten in den nächsten 4 Jahren einstehen müssen. Der Besuch der B. ist nur den Mitgliedern gestattet. Auf dem Festland dagegen ist die B. jedem unbescholtenen Manne zugänglich
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2% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0901,
von Delbrück (Max Emil Julius)bis Delécluze |
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, indem er sich für die Zahlungsfähigkeit des Käufers verbürgt.
Delcredĕreconto, auch Delcrederefonds, der Regel nach die Bezeichnung für einen Passivposten in der Bilanz von zur Erhaltung ihres Grundkapitals verpflichteten Gesellschaften, der die Stelle
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2% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0775,
von Handmagazinbis Handschrift |
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arbeiten und haftet für die
Sorgfalt eines ordentlichen Reisenden, wenn er die
Zahlungsfähigkeit versichert. Die von dem H. zu
berechnenden Spesen sind nicht notwendig auf
das Maß des wirklich Verausgabten eingeschränkt.
Wenn dieselben fixiert sind, so
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0570,
von Konkursbis Konkursgericht |
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von Amts wegen eröffnet werden.
Die Anordnung der K. steht dem Konkursgericht (s. d.) zu, das, wenn der Antrag vom Gläubiger ausgeht, bezüglich der Zahlungsfähigkeit eine Prüfung vorzunehmen hat. Nach der Deutschen Konkursordnung hat das Gericht
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0046,
von Leibrockbis Leicester (Stadt) |
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Geschäft, für den die Leibrente Stipulierenden beim Mangel einer bestellten Sicherheit auch wegen der vorausgesetzten fortdauernden Zahlungsfähigkeit des Pflichtigen. Deshalb pflegen solche L. mit Leibrentenanstalten des Staates, einer Gemeinde
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0892,
von Risanobis Ristić |
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einen höhern Zins versprechen als
der, dessen Zahlungsfähigkeit außer allem Zweifel
steht; gefährliche Unternehmungen werden vernünf-
tigerweise nur begonnen, wenn sie im Falle des
Gelingens hohen Gewinn erwarten lassen u. s. w.
(S. Risikoprämie
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0136,
von Baurbis Bayern |
Öffnen |
Genehmigung eines
Neu- oder Umbaues die Zahlungsfähigkeit und Zu-
verlässigkeit des Unternehmers prüfen und eventuell
die Stellung einer Sicherheit seitens des Unter-
nehmers für Forderungen der Bauhandwerker,
Lieferanten und Arbeiter beantragen
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0544,
Handwerkerfrage (Handwerksminister. Gefängnisarbeit. Bauhandwerker u. s. w.) |
Öffnen |
als Vorsitzendem und einigen aus der Zahl der Ge-
meindemitglieder durch die Gemeindevertretung zu
wählenden Vauschöfsen; diese Amter haben alsdann
über die Zahlungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit des
Bauherrn Ermittelungen anzustellen und event,
von ihm
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2% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0065,
von Cessionarbis Cesti |
Öffnen |
er nicht bei der Abtretung diese Haftung ohne Arglist abgelehnt hat. Ob der Cedent auch für die Bonität haftet, d. h. daß der Schuldner zahlungsfähig sei, richtet sich nach der Causa der C. Bei einer zahlungshalber erfolgten C. kann der Cessionar
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2% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0069,
Aufwandsteuern |
Öffnen |
der Produktion veranlaßt, welche ersonnen
wurden, der Steuer zum Teil zu entschlüpfen. Viele A. gestatten, die Belastung der Zahlungsfähigkeit
mehr anzuschließen, Einkommen zu erfassen, welches sonst frei
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