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2% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0425, von Kammer bis Kammergericht Öffnen
fürstliches Kammergut zu verwalten hat; an manchen Höfen, z. B. in Wien und München, auch s. v. w. Kammerherr. Der Oberstkämmerer zählt alsdann zu den obersten Hofchargen. Zu dem preußischen Hofstaat gehören ein Oberstkämmerer und ein Obergewandkämmerer
2% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0840, Deutschland (Rechtsgebiete; Finanzwesen) Öffnen
vor das Reichsgericht gehörigen Revisionen und Beschwerden zu entscheiden ist, sofern es sich um landesrechtliche Justizsachen handelt. Von dieser Befugnis hat Bayern Gebrauch gemacht. In Strafsachen besteht folgende Dreiteilung: schwere Verbrechen
2% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0076, von Kammerarrest bis Kammerkantate Öffnen
in der Höhe der Taillennaht getragen. – An denjenigen Höfen, an denen wie am königlich preußischen die Ernennung zum K. (womit der Rang des Obersten verknüpft ist) an ein bestimmtes Lebensalter (hier 36 Jahre) gebunden ist, werden jüngere Kavaliere
2% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0740, Bergrecht (Geschichtliches) Öffnen
behauptet hat. Die übrigen Bergordnungen des 16.-18. Jahrh. sind bei ihrer übergroßen Zahl dennoch von geringem Belang für die materielle Entwickelung des deutschen Bergrechts. Als besonders wichtig ist die im allgemeinen preußischen Landrecht (1794
2% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0154, Krankenkassen (gesetzliche Regelung in Deutschland) Öffnen
und durch das Berggesetz von 1865 geregelt), allgemeiner anerkannt und weiter ausgedehnt wurde. Das preußische allgemeine Landrecht legte der Gemeinde die Verpflichtung auf, für erkrankte Gesellen Sorge zu tragen, wenn hierfür bestimmte Kassen dazu
2% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0769, von Kirchenrat bis Kirchenrecht Öffnen
war das preußische Gesetz vom 29. April 1887, welches die kirchenpolitische Gesetzgebung im Interesse des Friedens mit der Kurie weitern erheblichen Abänderungen unterzieht. Für die Bestellung des Verwesers eines Pfarramtes werden durch dies Gesetz Anzeigepflicht
2% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0354, Preußen (Münzen, Maße, Gewichte; Versicherungswesen; Staatsverfassung) Öffnen
Feuerversicherungsverbände belief sich 1884 auf 4705,7 Mill. Mk.; die Beiträge der Versicherten betrugen 7,6 Mill. Mk., die Schädenzahlungen 6,3 Mill. Mk. Die preußischen Aktiengesellschaften für Feuerversicherung wiesen 1885 ein eingezahltes Aktienkapital
1% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0539, von Anatomischer Apparat bis Anaximandros Öffnen
außerdem bei zweijährigen und ältern Zinsrückständen und bei sogen. Judikatszinsen. Im übrigen überläßt § 4 des Reichsgesetzes über vertragsmäßige Zinsen vom 14. Nov. 1867 die Frage des A. dem Landesrecht. So gewähren Zinskoupons nach preußischem Recht
1% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0536, von Hilfsrichter bis Hill Öffnen
bleiben, also namentlich diejenigen landesrechtlichen Bestimmungen, wonach auch bei amtsrichterlichen Funktionen eine Stellvertretung nur durch ständig angestellte Richter erfolgen soll. Vgl. Deutsches Gerichtsverfassungsgesetz, § 10, 69, 122, 134
1% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0491, von Schirmvogt bis Schkeuditz Öffnen
er im "Dorpater Tageblatt" den Kampf für die deutschen Landesrechte gegen die Russifizierung auf, ward im Juni 1869 wegen seiner "Livländischen Antwort" (Leipz. 1869) von der russischen Regierung abgesetzt, siedelte nach Deutschland über und ward 1874
1% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0515, Dänemark (Geschichte: 19. Jahrhundert) Öffnen
vereidigt und 1. März 1856 der Reichsrat in Kopenhagen eröffnet. Bei der Überzahl der Dänischgesinnten war es nicht anders möglich, als daß die deutschen Vertreter der Landesrechte stets in der Minderheit blieben. Am 14. März stellten 14 Reichsräte
1% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 1018, von Dispensary bis Disposition Öffnen
fehlt es in der preußischen Verfassungsurkunde gänzlich an derartigen Bestimmungen. Die Hauptfälle, in welchen die Dispensationsbefugnis ausgeübt zu werden pflegt, sind die Erteilung der Volljährigkeit (Majorennisierung) sowie in manchen
1% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0005, von Falb bis Falco Öffnen
verzichtete; ferner bei Vermächtnissen zu gunsten milder Stiftungen und beim Soldatentestament. Das Rechtsinstitut der Falcidischen Quart hat sich noch in einigen Territorien des gemeinen Rechts erhalten, während es dem preußischen Landrecht, dem
1% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0096, von Handelsprämien bis Handelsrecht Öffnen
ist, um, ähnlich wie die Handelskammern (s. d.) und der preußische Volkswirtschaftsrat (s. d.), Fragen der Gesetzgebung und der Verwaltung vorzubereiten und zu begutachten. In Bayern heißen Handelsräte die Vertretungen des Handelsstandes in kleinen
1% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0824, von Mosenthal bis Moser Öffnen
in Tübingen angestellt. Streitigkeiten mit der Zensur bewogen ihn aber 1732 zur Niederlegung der Lehrstelle und zum Wiedereintritt in das Regierungskollegium, aus dem er 1736 abermals austrat, um einem Ruf als preußischer Geheimrat, Direktor
1% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0952, von Siegel bis Siegen Öffnen
im heutigen Recht" (Berl. 1873); "Deutsche Rechtsgeschichte" das. 1886). Von seinen kleinern rechtshistorischen Arbeiten in den Sitzungsberichten der Wiener Akademie nennen wir: "Die beiden Denkmäler des österreichischen Landesrechts
1% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0067, von Abschlag bis Abschneiden Öffnen
der Schuldner die Rechtswohlthat des Notbedarfs (s. d.) hat und das anbietet, was er zur Zeit leisten kann, wenn der Schuldner durch Teilurteil zur Zahlung eines Teils verurteilt ist (Civilprozeßordn. §. 272) oder nach Gemeinem und preußischem Recht
1% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0739, von Bundestag bis Bundschuh Öffnen
Modifikationen, welche die deutschen monarchischen Staaten und die preußisch-deutsche Entwicklung forderten, auch bei der Gründung des Norddeutschen Bundes 1867 und des Deutschen Reichs 1871 angenommen. Der B. ist staatsrechtlich, nicht mehr
1% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0938, von Gesetzesvorlage bis Gesetzliche Erbfolge Öffnen
von Mecklen- burg, wo noch die altständische Verfassung (s. Land- stcmde) in Kraft steht. Die neuern Verfassungen, so die preußische, bezeichnen dies staatsrechtliche Verhältnis häufig als "Vereinbarung" der Gefetze zwischen Herrscher