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| Rang | Fundstelle | |
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| 4% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0738,
von Bundesschiedsgerichtbis Bundesstaat |
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Ausrichtung des Reichs auf Verlangen Bayerns in die Verfassung aufgenommen zum Zwecke einer mittelstaatlichen Kontrolle der auswärtigen Politik Preußens. Alle Anträge von Bundesgliedern müssen zur Beratung gestellt werden (Art. 7, Abs. 2).
V. Die Funktionen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0172,
von Austinbis Austrägalgericht |
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nie zu stande kam. Im Deutschen Bunde ward diese richterliche Gewalt für Streitigkeiten zwischen den Bundesgliedern gleichfalls der Bundesversammlung übertragen, welche alle Zwiste durch Kommissarien aus ihrer Mitte gütlich beilegen, für die nötig
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0960,
von Exekutionsordnungbis Exemtion |
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und Sachsen übertragen wurde. Auch die Verfassungsurkunde des neuen Deutschen Reichs vom 16. April 1871 (Art. 19) enthält die Bestimmung, daß Bundesglieder, welche ihren verfassungsmäßigen Bundespflichten nicht nachkommen, dazu im Weg der E. anzuhalten
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0570,
von Göttinger Siebenbis Gottschalk |
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Dichterbundes bleiben die Briefe von Voß an Bruckner, Boie und namentlich an seine Braut Ernestine. - Der Name Hainbund, mit welchem der G. D. gewöhnlich bezeichnet wird, wenn auch nicht von den Bundesgliedern selbst, wird auf den Umstand zurückgeführt
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0549,
von Amphibiologiebis Amphiktyonie |
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einer bestimmten
Gottheit vereinigten, dabei gemeinsame Angelegenheiten berieten und Streitigkeiten zwischen den Bundesgliedern beilegten. In
den ältesten Zeiten gab es mehrere A., von denen aber die meisten (die zu Delos, auf der Insel Kalauria bei
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0735,
von Bund (Maß)bis Bundesgenossenkriege |
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.
Bundesexekution , im Staatenbund und Bundesstaat das Zwangsverfahren der
Bundesgewalt gegen einzelne Bundesglieder. Nach der Verfassung des Deutschen Reichs können
Bundesglieder, wenn sie ihre verfassungsmäßigen Bundespflichten nicht
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0737,
Bundesrat |
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Bundesglieder zählen einfach; die Stimme für Waldeck führt seit dem Accessionsvertrage Preußen: somit ergiebt sich eine Gesamtzahl von 58 Stimmen, von denen 18 in der Hand Preußens, 14 in der Hand der drei andern Königreiche, 26 in der Hand
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0839,
Deutschland (Reichsbürgerrecht; Rechtspflege) |
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ist. Die Regierungen der Einzelstaaten aber sind in ihrer Souveränität insoweit beschränkt, als dies durch ihre Zugehörigkeit zu dem Gesamtstaat verfassungsmäßig bedingt ist. Wenn Bundesglieder ihre Bundespflichten nicht erfüllen sollten, so können
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| 2% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0009,
von Aarestrupbis Aargau |
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.
Nach der Verfassung vom 22. Febr. 1852 (revidiert 1863, 1869, 1870 und 1876) bildet A. einen auf
der Souveränität des Volks beruhenden Freistaat und als solcher ein Bundesglied der schweizerischen
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0696,
Appenzell (Kanton, Geographisches) |
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1883) einen Volksstaat und ein Bundesglied der Schweizer Eidgenossenschaft. Die Staatsgewalt ruht wesentlich im Volk und wird durch die Landsgemeinde, die aus der Gesamtheit der Kantons- und ansässigen Schweizerbürger besteht, ausgeübt.
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| 2% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0144,
von Austrägebis Australien (Umfang, Bodenbeschaffenheit) |
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Schiedsgerichte. So sollten nach der Verfassung des vormaligen Deutschen Bundes die Bundesglieder sich unter keinem Vorwand bekriegen oder ihre Streitigkeiten mit Gewalt verfolgen. Letztere sollten vielmehr bei der Bundesversammlung angebracht werden, welche
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| 2% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0419,
Basel (Stadt) |
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419
Basel (Stadt).
selbständige Halbkantone: Baselstadt und Baselland. Baselstadt (Bâle-Ville), 35,8 qkm (0,7 QM.) groß mit 65,101 Einw., bildet gemäß der Verfassung vom 10. Mai 1875 einen demokratischen Freistaat und ein Bundesglied
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0558,
Bayern (Geschichte: 1866) |
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mit Umgehung des Bundes ausfechten würden, daß aber kein Bundesglied zurückbleiben dürfe, wenn eine der Mächte die Hilfe des Bundes anrufe. Als daher Österreich dies im Juni that, stimmte B. 14. Juni seinem Antrag gemäß für die Mobilmachung
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0752,
von Berlicke-Berlockebis Berlin |
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seiner Feinde im Schwäbischen Bund überfallen, in Augsburg gefangen gehalten und erst 1530 gegen das Versprechen, sich weder aus dem Umkreis seines Schlosses zu entfernen, noch auf irgend eine Art an den Bundesgliedern Rache auszuüben, freigelassen
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| 2% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0768,
Bern (Kanton) |
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der noch in Kraft bestehenden Verfassung vom 13. Juli 1846 bildet der Kanton B. einen demokratischen Freistaat und ein Bundesglied der Schweizer Eidgenossenschaft. Die Souveränität ruht in der Gesamtheit des Volkes. Es übt sie teils unmittelbar (seit 1869
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0774,
von Deutsche Reichsparteibis Deutsche Reiter |
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, 50,254 Artillerie, 6921 Pioniere) mit 1134 Geschützen. Bundesfestungen waren Mainz, Luxemburg, Landau, Rastatt und Ulm.
Obwohl sich in der Bundesakte die Bundesglieder vorbehalten hatten, alsbald wegen des Handels und Verkehrs zwischen den verschiedenen
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| 2% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0837,
Deutschland (Reichstag, Bundesrat) |
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der Verteidigung Deutschlands oder im Interesse des gemeinsamen Verkehrs kann sogar gegen den Widerspruch derjenigen Bundesglieder, deren Gebiet diese Eisenbahnen durchschneiden (mit Ausnahme von Bayern), durch Reichsgesetz angeordnet werden. Dagegen sind
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| 2% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0838,
Deutschland (Reichskanzler und Reichsbehörden) |
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dieser Ausschüsse ist für jede Session des Bundesrats, resp. mit jedem Jahr zu erneuern, wobei die ausscheidenden Mitglieder wieder wählbar sind. Jedes Bundesglied kann Vorschläge machen, die das Präsidium zur Beratung im Bundesrat stellen muß
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| 2% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0840,
Deutschland (Rechtsgebiete; Finanzwesen) |
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im Fall eines besondern Geldbedarfs auf Vorschüsse einzelner Bundesglieder angewiesen sah. Die Aufnahme von Reichsschulden erfolgt im Weg der Reichsgesetzgebung. Die Reichsschuld ist teils eine verzinsliche, teils eine unverzinsliche, welch letztere
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| 2% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0886,
Deutschland (Geschichte 1814-1815. Gründung des Deutschen Bundes) |
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den Vorsitz führte, und die in Frankfurt a. M. tagte (über ihre Geschäftsordnung s. den Art. "Deutscher Bund"). Streitigkeiten der Bundesglieder sollten durch Vermittelung des Bundes und, wenn diese fehlschlage, durch eine Austrägalinstanz beigelegt
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| 2% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0895,
Deutschland (Geschichte 1859-1863. National- und Reformverein) |
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der Bundesverfassung auf dem bundestäglichen Weg sei absolut unmöglich, da sie Einhelligkeit sämtlicher Bundesglieder voraussetze; das Richtige sei vielmehr, den völkerrechtlichen Charakter des Bundes in seiner Reinheit festzuhalten und die engere
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| 2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0975,
von Exposébis Expropriation |
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Widerspruch der Bundesglieder, deren Gebiet die Eisenbahnen durchschneiden, angelegt oder an Privatunternehmer zur Ausführung konzessioniert und mit dem Expropriationsrecht (also auch durch Spezialgesetz) ausgestattet werden können. Abweichend von
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| 2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0381,
Glarus (Kanton und Stadt) |
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durch die eidgenössischen Räte gewährleistet wurde, bildet der Kanton G. einen rein demokratischen Freistaat und als solcher ein Bundesglied der Schweizer Eidgenossenschaft. Das Glarner Volk übt seine Souveränität teils direkt (in der Landsgemeinde), teils
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| 2% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0142,
von Hansbis Hansa |
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. die Landfriedensbündnisse, in welchen denn auch über militärische Leistungen der Bundesglieder Vereinbarungen stattfanden. So bestand demnach um die Mitte des 14. Jahrh. ein System von Bünden, welche sich zum Teil wegen ihres Ursprungs, zum Teil wegen ihrer auf dem Handel
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| 2% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0146,
von Hanságbis Hansemann |
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, sich zu einer großen Handelsrepublik nach neuerm Zuschnitt zu gestalten. Einzelne Bundesglieder, die das veränderte Bedürfnis begriffen, wie die Niederländer, sonderten sich vom Bund ab; andre ließen sich von den Fürsten losreißen, von deren
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| 2% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0344,
von Matriarchatbis Matschin |
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waren. Die von den Reichsständen gezahlten Matrikularumlagen wurden von denselben auf ihre Unterthanen verteilt. An ihre Stelle trat dann zur Zeit des Deutschen Bundes die Bundesmatrikel. Die hiernach von den einzelnen Bundesgliedern zu entrichtenden
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| 2% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0284,
Sankt Gallen (Stadt) |
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284
Sankt Gallen (Stadt).
10. Juni 1875) und wurde 30. Jan. 1862 durch die Bundesversammlung garantiert. Zufolge derselben ist der Kanton ein demokratischer Freistaat und Bundesglied der Schweizer Eidgenossenschaft. Sie enthält die in den
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| 2% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0747,
von Schweinschneiderbis Schweiz |
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einen sozialpolitischen Roman: "Lucinde, oder Kapital und Arbeit" (Frankf. 1864, 2 Bde.).
Schweiz (Schweizerische Eidgenossenschaft, hierzu Karte "Schweiz"), ein aus 22 (resp. 25) Bundesgliedern, den Kantonen (resp. Halbkantonen), bestehender Bundesstaat
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| 2% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0759,
Schweiz (Geschichte 1500-1600) |
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und Appenzell aus einem bloß "zugewandten" Ort zu einem vollberechtigten Bundesglied erhoben worden war, blieb die schweizerische Eidgenossenschaft bis 1798 auf diese 13 Orte beschränkt. Daneben gab es 11 zugewandte Orte, welche teils regelmäßig
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| 2% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1036,
von Unterweißenburgbis Unze |
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. Um 1350 trennten sich Nid- und Obwalden wieder; doch fanden noch spät im 15. Jahrh. gemeinsame Landsgemeinden beider Länder statt, und in der Eidgenossenschaft zählten sie nur als Ein Bundesglied. Daneben bildete das Thal Engelberg unter
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| 2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0103,
von Acetylacetonbis Achaia |
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, die schon früh von ihren Bewohnern verlassen wurden, traten Leontium und Cerynia als selbständige
Bundesglieder. Helice ward 373 v.Chr. infolge eines Erdbebens vom Meere verschlungen. Nach der Unterwerfung Griechenlands faßten die Römer Hellas
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| 2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0550,
von Amphilochosbis Amphitheater |
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Phokern durch den Bund
anerkannt wurde, als Bundesglied aufgenommen; 346, nach Beendigung des Phokischen (sog. Dritten Heiligen) Krieges, wurden
die Phoker und die Spartaner aus dem Bunde ausgestoßen und statt ihrer die Macedonier aufgenommen
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| 2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0173,
von Austrägebis Australien (Name. Lage u. s. w. Küsten. Inseln. Bodengestaltung) |
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Entscheidung der Irrungen zwischen Regierungen und Ständen ein, wovon auch die Bundesglieder bei Streitigkeiten unter sich Gebrauch machen könnten. Dasselbe ist aber nie praktisch geworden, weil seine Zusammensetzung den Landständen zu wenig Garantie gab
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| 2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0578,
Bayern (neuere Geschichte 1864-71) |
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, daß, wenn Österreich und Preußen ihre Streitigkeiten mit Umgehung des Bundes ausmachen wollten, die übrigen Staaten sich jeder Teilnahme enthalten müßten; daß aber, wenn der Bund von einem der streitenden Teile angerufen würde, kein Bundesglied
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| 2% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0050,
von Deutscher Bauernbundbis Deutscher Bund |
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) Liechtenstein; die Freien Städte: 35) Frankfurt a. M., 36) Bremen, 37) Hamburg und 38) Lübeck.
Der D. B. war nach den 20 Artikeln der Bundesakte keine Union, sondern nur eine Föderation, ein Staatenbund, in welchem alle Bundesglieder als solche gleiche Rechte
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| 2% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0148,
Deutschland und Deutsches Reich (Staatsrechtliches) |
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im Eingange der Verfassung als ein "ewiger" bezeichnet. Er hat eine selbständige, von den Bundesgliedern verschiedene souveräne Bundesgewalt, deren Träger die Glieder des Bundes, als jurist. Einheit betrachtet, sind. Die Ausübung der Funktionen
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0171,
Deutschland und Deutsches Reich (Territorialentwicklung) |
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Haupte, so hatte das letztere als solches wenig zu bedeuten, während die Vielheit der Bundesglieder auch den Reichstag (seit 1663 eine permanente, lediglich von Gesandten, die an ihre Instruktion gebunden waren, besuchte Versammlung zu Regensburg) zur
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0196,
Deutschland und Deutsches Reich (Geschichte 1815-66) |
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die Thronfolge zusprach und die Herzogtümer für immer an Dänemark ketten sollte. Österreich und schließlich auch Preußen hatten zugestimmt, während die Mehrzahl der übrigen Bundesglieder doch vor diesem unpopulären Schritte zurückscheute. Dagegen wurde
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0311,
von Diktatorischbis Diligenz |
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Deutschen Bundestage die amtliche Mitteilung aller Eingaben und Anträge an die Gesandten der Reichsstädte oder Bundesglieder.
Diktatōrisch (lat.), gebieterisch.
Diktatūr, s. Diktator.
Diktatūrparagraph, in Elsaß-Lothringen der §. 10 des
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0464,
von Exegetenbis Exekutive |
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Sicherstellung der den Einzelstaaten verfassungsmäßig
obliegenden Bundespflichten den Art. 19 aufgenommen. Darin ist bestimmt, daß, wenn Bundesglieder ihre Bundespflichten nicht erfüllen, sie dazu im Wege der E
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0733,
Schweiz (Ältere Geschichte bis 1793) |
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», «Schwyzer» übertragen. Die junge Eidgenossenschaft dieser acht Orte, die bis 1481 die einzigen vollberechtigten Bundesglieder blieben, verstärkte sich bald durch Bündnisse einzelner Orte mit benachbarten Städten und Landschaften. Dagegen suchte auch
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0754,
von Thebanerbis Theben (in Griechenland) |
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Bundesglieder. Die Verfassung war seit dem 8. Jahrh. v. Chr. eine streng aristokratische. Während der Perserkriege stand T. aus der Seite der Perser und kämpfte als deren Verbündeter bei Platää gegen Athener und Spartaner. Nach den Perserkriegen wurde T.s
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0357,
von Virginische Schlangenwurzelbis Virus |
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fand bei dem Engern Rate des Deutschen Bundes statt, wo die 38 (zuletzt nur noch 32) Bundesmitglieder zusammen nur 17 Stimmen hatten, von denen 11 Stimmen Viril- und 6 Kuriatstimmen waren. Im jetzigen deutschen Bundesrat haben alle Bundesglieder, auch
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0298,
von Booth (William)bis Bootle |
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Bundesglieder je
einen ernannten; die höchste beschließende Gewalt lag in den Händen von vier Ratskollegien. Vgl.
Franke, Der Böotische Bund (Wism. 1843). In den Perserkriegen standen
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0210,
von Göttinger Dichterbundbis Göttingische Gelehrte Anzeigen |
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beigetreten war, und trugen die erhaltenen Anregungen in die verschiedensten Gegenden des deutschen Vaterlandes. Den Namen Hainbund, mit dem der Bund auch genannt wird, haben die Bundesglieder selbst nicht gebraucht. Nach dem Vorgange Klopstocks
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