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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0397,
von Einzelrichterbis Eis |
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397
Einzelrichter - Eis.
Einzelrichter (Einzelgericht), im Gegensatz zu dem Kollegialgericht ein nur mit Einem Richter besetztes Gericht, von dem gewisse Rechtssachen abzuurteilen sind. Nach gemeinem deutschen Prozeßrecht war sowohl für den
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0513,
von Amtseidbis Amtsgerichte |
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. Amtsverschwiegenheit.
Amtsgerichte, in der Gerichtsorganisation des Deutschen Reichs die mit Einzelrichtern (Amtsrichtern) besetzten Untergerichte. Sind mehrere Amtsrichter bei einem Amtsgericht angestellt, so findet eine Geschäftsverteilung, sei
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0847,
Gericht |
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, als Einzelrichter), als Gerichte mittlerer Ordnung die Strafkammern der Landgerichte und als Gerichte oberster Ordnung die Schwurgerichte, endlich als Gericht erster und letzter Instanz für Hoch- und Landesverrat gegen Kaiser und Reich das Reichsgericht
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0945,
Zivilprozeß (Arten, Hauptgrundsätze des deutschen Zivilprozesses) |
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die Berufung nur noch gegen Urteile der Einzelrichter zuläßt und die formellen Parteieide durch die eidliche Vernehmung der Parteien ersetzt. Gegenwärtig beruht der österreichische Z. noch immer auf der Josephinischen Gerichtsordnung von 1781
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0197,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Justiz) |
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. Schwurgericht
Urliste
Arten der Gerichte.
Gericht
Amtsgericht *
Civilgericht
Civilkammer, s. Kassationshof
Divisionsgericht, s. Militärgerichtswesen
Ehrengerichte
Einzelrichter
Feldgerichte, s. Militärbezirksgerichte
Forum
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0308,
von Banausiebis Banck |
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und angloamerikan. Gerichtssprache Bezeichnung der Richterbank. The court in b., das Plenum des Gerichts, welches eine Revision der von den Einzelrichtern erlassenen Urteile ausübt, teils in der Form von Anträgen auf erneuertes Juryverfahren (new trial), teils
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0041,
von Konsulargerichtsbarkeitbis Konsulieren |
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41
Konsulargerichtsbarkeit - Konsulieren.
nach Maßgabe des Reichsgesetzes vom 10. Juli 1879 ausüben. Als Konsulargerichte fungieren a) der K. als Einzelrichter, b) das Konsulargericht als Kollegialbehörde, c) das Reichsgericht in Leipzig
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0946,
Zivilprozeß (Hauptgrundsätze des deutschen Zivilprozesses, Litteratur) |
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und besonders dringlichen Fällen auch noch im modernen Prozeßverfahren die Entscheidung durch Einzelrichter (Amtsrichter) erfolgt (s. Gericht, S. 165). Gelangt jedoch eine einzelrichterliche Sache im Weg der Berufung an das Obergericht, so erfolgt hier
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0417,
Großbritannien und Irland (Heerwesen. Flotte. Verwaltung) |
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Richter im Outer House in erster (bez. zweiter) Instanz als Einzelrichter sitzen, im Inner House in Senaten von vier Richtern in zweiter (bez. dritter) Instanz tagen. Die beiden höchsten Richter präsidieren in diesen Senaten; sie haben bez. die Titel
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0512,
von Amt Christibis Amtsbezirk |
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von der Verwaltung wurde in manchen Staaten der Titel A. für den Einzelrichter, entsprechend dem jetzigen Amtsrichter, beibehalten (Justizamtmann). In andern Staaten war und ist es auch noch der Titel des Verwaltungsbeamten erster Instanz, z. B
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0514,
von Amtshauptmannbis Amtsverbrechen |
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werden. Ebenso findet die strafrichterliche Thätigkeit des Amtsrichters in dem einzelrichterlichen Verfahren außerhalb der Hauptverhandlung ohne die Zuziehung von Schöffen statt; dies gilt namentlich von den Erhebungen, welche der Amtsrichter vor
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0839,
Deutschland (Reichsbürgerrecht; Rechtspflege) |
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(Einzelrichter) in minder wichtigen Rechtssachen, namentlich in allen vermögensrechtlichen Streitigkeiten, deren Gegenstand den Wert von 300 Mk. nicht übersteigt. Für alle andern Rechtsstreitigkeiten sind die kollegialischen Landgerichte zuständig, welche
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0164,
Gericht (Gerichtsbarkeit) |
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entscheiden Einzelrichter. Die Möglichkeit einer gründlichen und unparteiischen Prüfung ist auch dadurch gewährt, daß eine und dieselbe Rechtssache in der Regel vor verschiedene Gerichte (Instanzen) gebracht werden kann, die zu einander im Verhältnis
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0165,
Gericht (deutsche Gerichtsverfassung: bürgerliche Rechtsstreitigkeiten) |
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deutschen Gerichtsverfassung folgende:
I. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten.
Erste Instanz: 1) Einzelrichter: Vor den Amtsgerichten werden minder wichtige vermögensrechtliche Ansprüche und zwar bis zum Betrag von 300 Mk. verhandelt und entschieden
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0938,
von Kollegiantenbis Kollektivum |
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, Schwurgerichte, Schöffengerichte, Reichsgericht) eingerichtet sind im Gegensatz zu den Einzelrichtern (Amtsgericht). Für die Verwaltung dagegen empfiehlt sich der Einheitlichkeit der Exekutive wegen das sogen. büreaukratische System, wenn auch
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0253,
Portugal (Handel, Staatsverfassung und Verwaltung) |
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Berufungsgerichtshöfen, den Geschwornengerichten, 146 Gerichtshöfen erster Instanz in den Comarcas, den ordentlichen Einzelrichtern und den Friedensrichtern.
Der Staatshaushalt bot in P. immer ein ungünstiges Bild und zeigt auch gegenwärtig trotz eingetretener
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0077,
Russisches Reich (Staats- und Provinzialverwaltung, Rechtspflege) |
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für Kriminal- als Zivilsachen: die Friedensrichter als Einzelrichter, mit Appellation an die Versammlung der Friedensrichter; die Bezirksgerichte mit Zuziehung von Geschwornen in allen Fallen, wo mit dem Verlust aller bürgerlichen Rechte oder einiger
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0284,
von Vorausbis Vorflut |
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im einzelrichterlichen Verfahren vor dem Amtsgericht sind v. S. zulässig. Vgl. Deutsche Zivilprozeßordnung, § 120 ff.
Vorbereitungsschlag, s. Samenschlag.
Vorbereitungsverfahren, s. Strafverfahren.
Vorblätter (Prophylla, Bracteolae), die ersten
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0726,
Österr.-Ungarische Monarchie (Gerichtswesen. Unterrichtswesen. Kirchenwesen) |
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und wird in Österreich gehandhabt in der ersten Instanz von 930 Bezirksgerichten (Einzelrichter) und 71 Gerichtshöfen (Kollegialgerichte und zwar 15 Landes-, 53 Kreis- und 3 Handelsgerichte), in der zweiten Instanz von 9 Oberlandesgerichten (in Wien
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0252,
von Bagaudenbis Bagdâd |
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252
Bagauden - Bagdâd.
jenigen Prozeßsachen, welche in erster Instanz nicht vor die Kollegien der Landgerichte, sondern vor die Amtsgerichte (Einzelrichter) gehören, also namentlich für die vermögensrechtlichen Ansprüche bis zu dem Betrag
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0800,
Berufung (in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten) |
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aus dem Grund, weil die Voraussetzungen eines Versäumnisurteils nicht vorhanden gewesen. Die B. geht gegen das einzelrichterliche Urteil des Amtsgerichts an das kollegiale Landgericht und in denjenigen Fällen, in denen das Landgericht in erster Instanz
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0689,
von Deputationbis Deradschat |
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und in einer Urkunde gesammelten Beschlüsse hießen Deputationsrezesse (Deputationsabschiede); vgl. Reichsdeputation. - Deputationen hießen auch früher die von einem Kollegialgericht abgeordneten Einzelrichter.
Deputatíst, s. Deputat
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0394,
von Einspruchbis Einstweilige Verfügungen |
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). Im Strafverfahren versteht man unter E. die gegen den Strafbefehl (s. d.) des Einzelrichters erhobene Einwendung.
Einsprung, Vorrichtung, durch welche das Wild in einen umgatterten Ort zwar hineinspringen, aber nicht wieder herauskommen kann; man stellt
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0595,
von Mietebis Mignard |
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eingebrachten Sachen zu den eiligen Rechtssachen. Das deutsche Gerichtsverfassungsgesetz (§ 23, Ziff. 2) weist sie ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes der einzelrichterlichen Kompetenz der Amtsgerichte zu und behandelt solche Mietsachen
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0146,
Niederlande (Verwaltung, Rechtspflege, Finanzen, Heerwesen) |
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; von diesen ressortieren die Bezirksgerichtshöfe (Arrondissementsregtbanken), 23 an der Zahl, von diesen endlich die 106 Einzelrichter (Kantonregters). Es besteht Mündlichkeit und Öffentlichkeit des Gerichtsverfahrens, eine Staatsanwaltschaft, Beweistheorie
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0303,
von Obertynbis Objekt |
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in der Regel den Amtsgerichten (Einzelrichtern) übertragen ist. Zu den Befugnissen und Obliegenheiten der O. gehören namentlich die Bestellung der Vormünder, die Genehmigung wichtigerer Verwaltungsgeschäfte derselben, z. B. der Veräußerung
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0870,
Persien (Heerwesen, Provinzeinteilung etc.; Geschichte) |
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870
Persien (Heerwesen, Provinzeinteilung etc.; Geschichte).
meisten Hakim haben Recht über Leben und Tod; andre können nur mit Schlägen, Verstümmelungen oder Gefängnis bestrafen. Der Scheich ul Islam hat noch eine Anzahl Kadi als Einzelrichter
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0937,
Römisches Reich (Seewesen, Rechtswesen) |
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; außerdem wurden aber auch Einzelrichter für besondere Fälle von den Prätoren bestellt. Die Verhandlungen, welche öffentlich waren und auf dem Forum und Komitium stattfanden, waren an bestimmte, meist sehr eigentümliche und komplizierte Klagformen (legis
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0365,
von Strafsachenbis Strafverfahren |
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) und der Voruntersuchung (s. d.) zu unterscheiden. In dem erstern ist hauptsächlich die Staatsanwaltschaft mit Unterstützung der Polizeibehörden thätig. Sie kann aber auch den Einzelrichter in Anspruch nehmen, welch letzterer bei Gefahr im Verzug schleunige
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0427,
von Suggestion mentalebis Suifon |
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Gerichtsstand hat. Die Parteien müssen zu diesem Sühneversuch persönlich erscheinen (§ 570 ff.). Handelt es sich ferner um eine geringfügigere Rechtssache, welche im einzelrichterlichen Verfahren vor dem Amtsgericht zu verfolgen ist, so kann der Kläger
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0116,
Vereinigte Staaten von N.-A. (Staatsverwaltung, Rechtspflege) |
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Gerichtshofs begibt, um mit dem stets im Kreis wohnenden Kreisrichter Gericht zu halten. Bezirksgerichte (district courts), bestehend aus einem Einzelrichter, dem ein Staatsanwalt und Vereinigte Staaten-Marschall zur Seite stehen, bestehen in jedem Staat
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0128,
von Verfahrenbis Verga |
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. beherrschen, werden als solches bezeichnet. Man unterscheidet ferner je nach der Behörde, bei welcher ein rechtliches V. stattfindet, zwischen einzelrichterlichem V., V. vor dem Amtsgericht, vor dem Landgericht etc., Verwaltungsstreitverfahren etc. Endlich
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0561,
von Amtsdeliktebis Amtsgerichte |
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Gerichtsverfassung Gerichte erster Instanz, mit einem oder mehrern Amtsrichtern (s. d.) besetzt, die als Einzelrichter ihre Funktionen ausüben; bei den A. mit mehrern Richtern hat einer derselben die allgemeine Dienstaufsicht, worunter eine Aufsicht
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0562,
von Amtsgerichtspräsidentbis Amtspflicht |
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Angelegenheiten, welche nach der frühern Gesetzgebung durch Einzelrichter zu erledigen waren, insbesondere aber das Verlassenschaftswesen, die Vollziehung, Beurkundung und Bestätigung von Handlungen der nicht streitigen Gerichtsbarkeit, die Verwaltung
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0461,
Basel (Stadt) |
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Einzelrichtern der Landgemeinden für Bagatellsachen besteht ein Civil- und ein Strafgericht als erste, und ein Appellationsgericht von 9 auf 3 Jahre vom Volke gewählten Mitgliedern als zweite Instanz (s. unten Geschichte).
2) Hauptstadt des Halbkantons
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0879,
von Besemschonbis Besetzung (des Gerichts) |
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jede Willkür auszuschließen. Während nach dem Deutschen Gerichtsverfassungsgesetz die Amtsrichter ihre Geschäfte als Einzelrichter erledigen (§. 22), entscheiden die Kammern des Landgerichts in einer B. von drei Mitgliedern mit Einschluß des
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0349,
Civilrecht |
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Form auf den amtsgerichtlichen (Einzelrichter-)
Prozeß übertragen, während in Buch III das Ver-
fahren in den Rcchtsmittelinstanzen, d. h. für Be-
rufung, Revision und Beschwerde, ausgestaltet ist.
Nachdem damit der denkbar volle Verlauf des
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0485,
von Consilia evangelicabis Consolidantia |
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, richterliches Gutachten;
bei den alten Römern derBeirat, dessen sich Familien-
väter, die geschworenen Einzelrichter in Civilsachen
sowie Magistratspersonen, wenn sie richterliche Ent-
scheidungen zu fällen hatten, bedienten, um sick
uud andere zu
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0564,
von Courfähigbis Court |
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in erster
Instanz geführt, und zwar vor Einzelrichtern mit
oder ohne Jury. Ferner gehen Berufungen aus
den (^ouiit^ ^0urt8 (s. d.) an einen in der Regel mit
zwei (ausnahmsweise drei) Richternbesetztenl)ivi8io
U3.1 (^. in der Hu66n'8 L6ucli
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0565,
von Courtbis Courtage |
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und einem Richter des 3upi-6in6 ('. bereist
werden. Jeder von beiden kann die Verhandlung
als Einzelrichter leiten; beide zusammen oder je
einer zusammen mit einem vi^tiiot ^uäF6 können
auch als Kollegium tagen; 3) vi^tiiet d, deren es
55 giebt
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0169,
von Entelechiebis Enten |
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(Einzelrichter); die Entscheidung, und zwar falls kein Vergleich zu stande
kommt, kann durch Rekurs an das Oberlandesgericht angefochten werden. – In Deutschland sind aus neuerer Zeit noch folgende Enteignungsgesetze zu
erwähnen: Großherzogtum
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0493,
von Kollapsbis Kollegialsystem |
Öffnen |
der Bauunternehmer den übernommenen Verbindlichkeiten nachgekommen ist.
Kölleda, preuß. Stadt, s. Cölleda.
Kollēg, soviel wie Kollegium.
Kollēge (lat. collega), Amtsgenosse.
Kollegiālgericht, s. Einzelrichter; vgl. Bureau.
Kollegiālsystem, im Kirchenrecht
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0506,
von Kolomnabis Kolonialgesellschaften |
Öffnen |
Polizeimannschaft. Für die Gerichtsbarkeit wurden besondere Kolonialgerichte nach dem Vorbild der Konsulargerichte geschaffen (Richter, Oberrichter teils als Einzelrichter, teils als Kollegium mit 2-4 Beisitzern); oberste Instanz ist das Reichsgericht
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0505,
von Pucellebis Pückler-Muskau |
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oder Einzelrichter" (2 Tle., ebd. 1829-30), "über die
gerichtlichen Klagen, besonders in Streitigkeiten der
Landeigentümer" (Gieß. 1833;2. Aufl. 1840). Seine
reichen Erfahrungen legte er in den "Erinnerungen
aus dem Leben und Wirken eines alten
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0973,
von Römische Kamillebis Römische Kunst |
Öffnen |
bestellte Einzelrichter (judices, arbitri) oder Richterkollegien: die decemviri litibus judicandis (s. Decemvirn), die Centumviri (s. d.) und die Recuperatores (s. d.). In der sog. freiwilligen Gerichtsbarkeit (Adoption, Freilassung u. s. w.) handelte
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0573,
von Schobergruppebis Schöffengericht |
Öffnen |
überwiesen gewesen waren. Eine solche Ge-
staltung der Dinge, wonach zwei Schöffen von dem
Einzelrichter bcizuziehen waren, fand sich auch vor
Einführung der neuen Iustizgesetze in Oldenburg,
Bremen, Baden und in den 1866 von Preußen er-
worbenen
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0403,
von Strafprozeßstatistikbis Strafrecht |
Öffnen |
401
Strafprozeßstatistik - Strafrecht
am freiesten vor dem Einzelrichter. An die mit der Urteilverkündung schließende Hauptverhandlung der ersten Instanz kann sich, wenn die mit dem Urteil unzufriedenen Beteiligten ein Rechtsmittel einlegen
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0277,
von Cinerarienbis Clausthal |
Öffnen |
folgt das neue Gesetz dem deutschen Recht.
Es besteht die vierfache Gliederung in Bezirks- und
Handelsbezirksgerichte, in denen Einzelrichter urtei-
len, Landes- und Kreisgerichte (dazu Handelsgerichte
und Handelssenate und bei einzelnen Landes
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0370,
von Elbebis Elbzollgerichte |
Öffnen |
Deutschen Reichstag nicht zur Geltung
gelangten Entwurf einer revidierten Elbfchiffahrts-
akte vom 7. März 1880. Die E. find einzelrichterlich
organisiert, sie urteilen also in Strafsachen ohne
Schöffen. Als E. sind von den deutschen Staaten
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0290,
Portugal (Finanzen. Heerwesen) |
Öffnen |
(Gerichtskreisen), unter diesen die 236 Juizes ordinarios (Einzelrichter) in den Julgados oder Kantonen, ferner die Friedensrichter, welche von den Distriktsbewohnern, und die Juizes eleitos in den Parochien (Dorfschulzen für Bagatellsachen), welche von den
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0848,
von Gerichtliche Analysebis Gerichtliche Medizin |
Öffnen |
insofern einfacher, als nicht mehrere Instanzen bei demselben Gericht vereinigt sind. Gerichte erster Instanz für Civil- und Strafsachen sind die Bezirksgerichte (s. d.), welche als Einzelrichter thätig sind, und die Kollegialgerichtshöfe erster Instanz
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