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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0560,
von Familienpaktbis Familienrecht |
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558
Familienpakt - Familienrecht
Familienpakt, F amilie ll statut, H aus -
gesetz, eine Rechtssatzung, welche dio Mitglieder
einer Familie über familienrechtliche Angelegen-
heiten, insbesondere über die Ehe und die Erbfolge,
treffen
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81% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0191,
Rechtswissenschaft: Allgemeines. Privatrecht (Familienrecht) |
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179
Rechtswissenschaft: Allgemeines. Privatrecht (Familienrecht).
Lucca
Mallinger
Mara, E. G.
Materna *
Ney, s. Bürde-Ney
Orgeni
Peschka-Leutner
Rossi, s. Sontag 1)
Schebest
Schröder-Devrient
Schröter *, 2) C.
Sontag, 1) H
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50% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0025,
von Familienbrüderbis Familienschluß |
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Familienangelegenheiten; ein in seinen Anfängen schon den alten Römern und Germanen bekanntes, aber in seiner vollständigen Organisation dem neuern französischen Familienrecht eigentümliches, das Vormundschaftswesen betreffendes Institut. Der F., welcher die Interessen
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0558,
von Familienbrüderbis Familienfideikommiß |
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Familienrechts
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0% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0024,
von Famarsbis Familie |
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die Familienverhältnisse und die F. als die Grundlage des Staats nicht unberücksichtigt lassen, und so entsteht das Familienrecht, der Inbegriff der Rechtsgrundsätze, welche sich auf die F. und auf die Stellung der Familienglieder als solcher beziehen
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0658,
Annahme an Zahlungsstatt |
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656
Annahme an Zahlungsstatt
auch schon bei Abfassung des Code civil beanstandet. Als Bedenken werden vorzugsweise hervorgehoben: die Beförderung der Ehelosigkeit, die Verdunkelung der Familienrechte, insbesondere der Erbansprüche
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0673,
von Entfernungsmesserbis Entlassungsprüfung |
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, s. Desertion.
Entführung (Crimen raptus), das Verbrechen, dessen sich derjenige schuldig macht, welcher sich einer Frauensperson entweder wider deren Willen oder doch ohne Einwilligung derjenigen Personen, von welchen sie familienrechtlich
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0% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0627,
von Recht auf Arbeitbis Rechtsanwalt |
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627
Recht auf Arbeit - Rechtsanwalt.
(Personenrecht im engern Sinn), teils die Rechte, welche der Person als Glied der Familie (Familienrecht) zukommen, dar; das Familienrecht wird wiederum in Ehe-, Verwandtschafts- und Vormundschaftsrecht
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0124,
Actio |
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122
Actio
Präjudizialklagen hauptsächlich über Familienrechte. Der Richter soll aussprechen, ob dieses Kind ein eheliches Kind dieses Vaters ist; ob diese Ehe zu Recht besteht, oder ungültig ist. Ist solcher Anspruch rechtskräftig geworden, so
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0880,
von Personagebis Personifikation |
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Teil des Privatrechts, welcher die peinlichen Verhältnisse im Gegensatz zu den Vermögensverhältnissen regelt. Man unterscheidet dabei zwischen P. im engern Sinn, betreffend die Rechte, welche einer Person als solcher zukommen, und Familienrecht
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Meyers →
Schlüssel →
Alphabetische Inhaltsübersicht d[...]:
Seite 0006,
Alphabetische Inhaltsübersicht des Schlüssels |
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Fahrkunst 301
Familienrecht 179. 194
Farben, Farbwaaren 284
Farbhölzer 294
Farne 244
Fars 93
Faserstoffe 293
Faustrecht 195
Fechtkunst 160
Federn (technol.) 302
Federviehzucht 276
Feiertage 146
Feldherren, s. unter "Geschichte" bei den
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0043,
von Abfasenbis Abführen |
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Familienrechts wird von A. gesprochen bei der Abgeltung der Ansprüche einer Verlobten, welche nicht geheiratet wird, oder derjenigen, welcher Ansprüche aus einer Schwängerung zustehen, ferner bei der Abgeltung der Ansprüche eines geschiedenen, nicht
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0176,
von Entglasungbis Entlassung (vorläufige) |
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anerkannt worden.
Rechtsgeschäfte selbst des Familienrechts, wie die
Emancipation (s. d.) oder das Verlöbnis und die
Eingehung der Ehe, wurden, um ihnen Festigkeit
zu geben, in die Form eines Kaufs gekleidet.
Entglasung oder Denitrifikation
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 1047,
von Personenstandbis Perspektive |
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von den Personen in dem Abschnitte von den Rechtsverhältnissen, dem «Allgemeinen Teil», das Familienrecht in einem besondern Abschnitte vor; so auch das Bürgerl. Gesetzbuch für das Deutsche Reich.
Personenstand, das rechtliche Verhältnis des Menschen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0173,
von Autonomistenbis Autotypographie |
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Oberhäuptern und zwar unabhängig von der Zustimmung der Stände zu. Mitunter kommt auch beim niedern Adel eine sogen. Privatautonomie in Angelegenheiten des Erb- und Familienrechts vor. Auch die Kirche hat ein Recht der A., sofern es sich um innere kirchliche
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0194,
von Cocos chilensisbis Codemo |
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préliminaire und drei Büchern, von denen das erste vom Personen- und Familienrecht (des personnes), das zweite vom Sachenrecht (des biens et des différentes modifications de la propriété) und das dritte vom Rechtserwerb durch Erbschaft und Singularsuccession
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0729,
von Erbrechtbis Erbschaftssteuern |
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übertragbar sind; namentlich sind die höchst persönlichen Rechtsverhältnisse, z. B. Familienrechte, Amtsverhältnisse etc., ausgeschlossen. Solange noch kein bestimmter Erbe vorhanden ist, wird die E. als eine juristische Person betrachtet und heißt
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0625,
von Frauenfrage (Litteratur)bis Frauenglas |
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im Familienrecht, in Geltung, welche der Anschauung entspringen, daß dem Mann als dem Haupte der Familie auch die Verwaltung und Nutznießung des seiner Frau gehörigen Vermögens gebühre. Daß die politische Gleichberechtigung des weiblichen
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0221,
von Jirmilikbis Joachim |
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die Constitutio Joachimica, ein noch heute in der Mark teilweise gültiges Erb- und Familienrecht. 1519 bewarb er sich ohne Erfolg um die Kaiserkrone. Der Reformation war er nicht zugethan; auf dem Reichstag zu Worms (1521) suchte er Luther zum Widerruf
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0880,
von Mundelsheimbis Mundkrankheiten |
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zum Konzeptpapier).
Mündigkeit, s. Alter, S. 419.
Mundĭum (v. altd. munt, Hand, Schutz), im altdeutschen Recht eine Schutzgewalt, welche namentlich im Gebiet des Familienrechts vorkam, indem die Familienglieder in solche zerfielen, welche das M
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0660,
von Schulze-Delitzschbis Schum. |
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1862-83, 3 Bde.); "Die Staatssuccession im Herzogtum Lauenburg" (Hamb. 1864); "Das Erb- und Familienrecht der deutschen Dynastien des Mittelalters" (Halle 1871); "Aus der Praxis des Staats- und Privatrechts" (Leipz. 1876); "Robert v. Mohl" (Heidelb
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0097,
Spanische Litteratur (Geschichte, Geographie) |
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97
Spanische Litteratur (Geschichte, Geographie).
Elias und F. Giner, die freiern Ansichten Bahn brachen. Eine Philosophie des Familienrechts und Geschichte der Familie schrieb Manuel Alonso Martinez. In ironischem Gegensatz zu dem von jeher
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0444,
von Sussexbis Süßwasserformationen |
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. 1773, studierte zu Göttingen, hielt sich dann vier Jahre in Rom auf und heiratete daselbst im April 1793 Augusta Murray, die Tochter des katholischen Grafen von Dunmore in Schottland. Wiewohl er dabei seinen Familienrechten entsagt hatte, erklärte doch
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0142,
von Vermessungsdeckbis Vermögen |
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. In der Rechtswissenschaft stellt man das Vermögensrecht dem Familienrecht gegenüber (s. Recht) und versteht unter V. (bona) die Stimme der im Eigentum einer Person befindlichen wirtschaftlichen Güter nach Zurechnung der Forderungen und nach Abzug der Schulden
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0285,
von Vorgebirgebis Vormundschaft |
Öffnen |
. Letzteres wird in der Regel als Teil des Familienrechts betrachtet, so auch in dem Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 1633 ff.). Unter den Verhältnissen, durch welche eine V. veranlaßt wird, steht die Jugend obenan, indem die V. ergänzend
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0476,
Weib (soziale Stellung bei Naturvölkern und im Altertum) |
Öffnen |
Gesetz die Vielweiberei (s. Polygamie) gestattet, befindet sich zumeist die Frau in einer niedern Stellung. Eine besondere Rechtsstellung genießt das W. bei einer Anzahl Völkerschaften insofern, als sie alle Familienrechte nicht vom Vater, sondern
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0942,
von Zittergrasbis Zivilgesetzbuch |
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zerfällt in fünf Bücher: allgemeiner Teil, Recht der Schuldverhältnisse (Obligationenrecht), Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht. Als Redaktoren waren thätig für den allgemeinen Teil der badische Ministerialrat Gebhard, für das Obligationenrecht
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0943,
von Zivilgouverneurbis Zivilliste |
Öffnen |
943
Zivilgouverneur - Zivilliste.
Professor v. Mandry, für das Sachenrecht der preußische Geheime Justizrat Johow, für das Familienrecht der preußische Geheime Justizrat Plank und für das Erbrecht der bayrische Ministerialrat v. Schmitt. Vgl
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0079,
von Ausschlagbis Ausspannvorrichtung für Wagenpferde |
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Thatsachen läßt sich leicht abschätzen an der Hand der Erwägung, wie außerordentlich Gesetze und Verordnungen, betreffend die Isolierung und den bürgerlichen Tod der Aussätzigen, in das Zivil- und Familienrecht eingreifen, und im Hinblick auf die völlig
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0% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0671,
von Postbis Pottasche |
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und die Grundzüge seiner Entwickelungsgeschichte (das. 1884); »Afrikanische Jurisprudenz« 'das. 1887, 2 Bde.); »Studien zur Entwickelungsgeschichte des Familienrechts« (das. 1889) u. a.
"Postdebit, im allgemeinen jede Beförderung, im engern Sinn
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0543,
Kulturgeschichtliche Litteratur (einzelne Kulturgebiete) |
Öffnen |
, aber die juristischen Gesichtspunkte mehr betonend, stimmen die »Studien zur Entwickelungsgeschichte des Familienrechts« von A. H. Post (Oldenb. 1889) in vielen wichtigen Punkten mit den Ergebnissen v. Hellwalds überein, während das sehr gelehrte
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0778,
Rechtswissenschaft, vergleichende |
Öffnen |
und andre minder bekannte Rechte. Bernhöft erörterte im 8. und 9. Bande seiner Zeitschrift (1889-90) die »Geschichte des europäischen Familienrechts« und die »Altindische Familienorganisation«, in der Festschrift zum Windscheid-Jubiläum (1888
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0290,
Ethnographische Litteratur 1886-91 (Europa) |
Öffnen |
der Menschheit nach rein anthropologischen Merkmalen versucht Deniker, »Essay d'une classification des races humaines« (Par. 1889), dagegen liefert Post in seinen »Studien zur Entwickelungsgeschichte des Familienrechts« (Oldenb. 1889) einen weitern
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0137,
Adel |
Öffnen |
. Englands sich in Bezug auf das Familienrecht durchaus nicht so streng von dem Bürgerstande abscheidet, wie es auf dem Festlande der Fall ist. Nicht allein die Mitglieder der hohen Aristokratie, Herzoge, Marquis, Earls u. s. w., sondern selbst königl
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0469,
von Alter (physiologisch)bis Altersklasse |
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. Auch sonst kommen auf dem Gebiete des Familienrechts verschiedene Altersstufen in Betracht, z. B. für die Befugnis, eine Ehe ohne Einwilligung der Eltern zu schließen (Gesetz vom 6. Febr. 1875, §§. 29, 30, für Söhne 25, für Töchter 24 Jahre
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0613,
Anfechtung |
Öffnen |
Dritten gegenüber beseitigt werden, oder ob nur eine persönliche Verpflichtung auf Wiederherstellung des frühern Zustandes begründet wird, ist für die verschiedenen Fälle in den Gesetzen verschieden geregelt.
Auf dem Gebiete des Familienrechts wird von A
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0787,
Arabien (Litteratur) |
Öffnen |
. Poeten und aus alten überlieferten Berichten zu erschließenden Thatsachen dienen. Das Familienrecht des heidnischen A. und seine Entwicklung hat in diesem Sinne W. Robertson Smith dargestellt (Kinship and marriage in early A., Cambridge 1885); vgl. auch
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0760,
von Bürger (Hugo)bis Bürgerliches Gesetzbuch für das Deutsche Reich |
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(§§. 206-777) enthält das Recht der Schuldverhältnisse, das dritte (§§. 778-1226) das Sachenrecht, das vierte (§§. 1227-1748) das Familienrecht, das fünfte
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0761,
von Bürgerliches Gesetzbuch für Österreichbis Bürgerrecht |
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. Das Familienrecht umfaßt die Rechtssätze über die Ehe, ihre Eingehung und Auflösung, die ehelichen Pflichten und Rechte, die Rechtsverhältnisse der Eltern und Kinder, die väterliche Gewalt, die besondere Gestaltung des ehelichen Güterrechts und die Rechte
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0668,
Czechisches Recht |
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prozessualischen enthält das Jus Conradi auch mehrere Bestimmungen über Privat-, namentlich Erb- und Familienrecht, sowie auch über Strafrecht. So wie nun die Ottonischen Statuten auf bestehende Rechtsgewohnheiten ausdrücklich verweisen, setzen auch die spätern
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0143,
von Englisches Riechsalzbis Englisches Schul- und Universitätswesen |
Öffnen |
äußert. Die Lehre vom Real Property behandelt daher Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht, insoweit sich die Grundsätze dieser Rechtsgebiete ans Immobilien beziehen, dagegen handelt die Lehre vom Personal Property über dieselben Rechtsgebiete
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0230,
von Erbendorfbis Erbfolge |
Öffnen |
Anordnung des Verstorbenen
(Testament, Kodicill) oder auf dem familienrecht-
lichen Grunde der Verwandtschaft (Gesetzliche
Erbfolge, s. d.). In erster Reihe wirkt der Erb-
vertrag ; indessen Ermangelung erfolgt die Berufung
auf Grund
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0236,
Erbrecht |
Öffnen |
und alle nur mit der Person zusammenhängenden Rechte und Pflichten, z. B. viele öffentliche Rechte, aber auch die familienrechtlichen Befugnisse, hören mit dem Tode auf. Die vermögensrechtlichen Rechtsverhältnisse aber bleiben, von gewissen Ausnahmen
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0970,
Forderungsrecht |
Öffnen |
. und der
Schuld aus dem Vertrage, sondern aucb auf die
dingliche Wirksamkeit des Vertrags ss. Dinglicher
Vertrag). Denn der Vertrag ss. d.) bat nicht bloß
eine Schuldverbältnisse begründende Bedeutung,
sondern durch ihn werden auch familienrechtliche
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0667,
von Gegenstandbis Gegenvormund |
Öffnen |
.) erstreckt
sich seinem Inbalt nach auf mensckliche Handlungen,
das Familienrecht auf die durch die Ebe begrün-
dete sittliche Lebensgemeinschaft, das Verhältnis
von Eltern und Kindern und die Regelung der
güterrechtlichen Verhältnisse, in welcken diese
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0743,
von Gemeindeausschußbis Gemeindehaushalt |
Öffnen |
aus familienrechtlichen Gründen (Abstam-
mung, Heirat) oder durch Verleibung des Bürger-
rechts (Bürgerbriefs) erfolgen. Es war nun aber
nicht zu vermeiden, daß sehr zahlreiche Personen in
der Stadt ihren Wohnsitz nahmen, ohne das Bürger-
recht
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0752,
von Handelspiasterbis Handelsrecht |
Öffnen |
seinem Inhalt nach
ab von dem Familienrecht, dem Erbrecht, dem Im-
mobiliarsachenrecht. Seinen Hauptinhalt bilden die
besondern Vorschriften über die dem Handelsverkehr
angehörenden Rechtsgeschäfte, also die Handels-
geschäfte (s. d.), außerdem
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0888,
von Hausgansbis Haushaltungsschulen |
Öffnen |
der souveränen und hochadligen Familien über
ihre familienrechtlichen, güterrechtlichen und erb-
rechtlichen Verhältnisse. In Deutschland hat in den
reichsständischen Familien die Hausgesetzgebung
zunächst in der Form von Vereinbarungen im
14
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0347,
von Kindesteilbis Kinematik |
Öffnen |
, mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren bestraft.
Der Versuch ist strafbar. Der Unterschiebung steht
gleich die vorsätzliche Verwechselung und die ander-
weite Veränderung oder Unterdrückung des Per-
sonenstandes eines andern, d. i. des familienrecht-
lichen
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0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0934,
von Landquart (Bezirk)bis Landrecies |
Öffnen |
unbeschadet der abweichenden Provinzialgesetze, soweit diese nicht ausdrücklich beseitigt sind, und mit Ausnahme
der das Familienrecht betreffenden Titel, welche für einzelne Gegenden suspendiert sind, im Umfang der alten preuß. Provinzen
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0% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0932,
von Mißbrauchbis Mißheirat |
Öffnen |
, daß Geburten ohne menschliche Form und Bildung auf Familienrechte und bürgerliche Rechte keinen Anspruch haben, aber, sofern sie leben, ernährt und so viel als möglich erhalten werden müssen. Das Sächs. Bürgerl. Gesetzbuch beurteilt Geburten, welche so
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0673,
von Rechtsfähigkeitbis Rechtsgebiet |
Öffnen |
, auch wenn sie unter uns wohnen, solange sie nicht naturalisiert sind, gar nicht zu. Auf dem Gebiete des Privatrechts ergiebt sich der Ausschluß der Juristischen Person von dem Familienrecht von selbst. Der Staat oder eine Stadt können nicht
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0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0131,
von Sachbeschädigungbis Sacher-Masoch |
Öffnen |
, bei welcher dasselbe in
S., Obligationenrecht, Familienrecht und Erbrecht
neben einem hinzutretenden allgemeinen Teile zer-
fällt, fo im Entwurf eines Deutschen Bürgerlichen
Gesetzbuchs. Weder (^0ä6 civil noch Preuß. Allg.
Landrecht fassen das S
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0650,
von Schulze-Gävernitzbis Schumacher (Heinr. Christian) |
Öffnen |
» (ebd. 1867), «Die Krisis des deutschen Staatsrechts im J. 1866» (ebd. 1867), «Das preuß. Staatsrecht auf Grundlage des deutschen Staatsrechts» (2 Bde. in 5 Abteil., ebd. 1870‒77; 2. Aufl. 1888‒90), «Das Erb- und Familienrecht der deutschen Dynastien
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0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0835,
von Sektenbis Selaginella |
Öffnen |
eines Priesters (s. Primiz).
Sekundogenitür lneulat.), die im Privatfürsten-
rechte, sowie auch im Familienrechte des hohen
Adels neben der Primogenitur (s. d.) vorkommende
Bestimmung, daß der Zweitgeborene sseennäo^m-
tus) gewisse Vermögens
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0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0541,
von Symbiosebis Symbolik |
Öffnen |
(in Savignys "Zeitschrift für Rechtsgeschichte", Bd. 2, Berl. 1816); Ihering, Geist des Römischen Rechts, Bd. 2 (4. Aufl., Lpz. 1881-83); Cohn, Die Symbolik im german. Familienrecht (in der "Schweizerischen Rundschau", Jahrg. 1891); Thümmel, Aus der Symbolik
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0183,
von Vatermagenbis Vatikan |
Öffnen |
man sich für die Klage gegen den Erzeuger des Ausdrucks Paternitätsklage (s.d.). Die V. hat die väterliche (elterliche) Gewalt zur Folge und giebt dem Kinde Familienrechte und Erbrecht. (S. Eltern und Väterliche Gewalt.)
Vatersche Körperchen
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0863,
von Ping-jangbis Planetoiden |
Öffnen |
Übersiedelung nach
Berlin zur Folge hatte. In dieser Kommission wurde
er zum Redaktor und Referenten des Familienrechts
bestellt. Nach ihrer Auflosung 1889 siedelte er, da er
1879 bei der Justizreorganisation in den Ruhestand
getreten war, nach
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0308,
von Verwandlungenbis Verwandtschaft |
Öffnen |
Bestimmungen im Deutschen Reiche s. Ehehindernis.
In rechtlicher Beziehung erstrecken sich die Wirkungen der V. auf das ganze Gebiet des Rechts, insbesondere aber auf das Familienrecht und Erbrecht. Die Wirkungen der ehelichen V. treten teilweise nach dem
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0840,
von Archivarbis Arcierenleibgarde |
Öffnen |
. Er stand an der Spitze des Gemeinwesens, führte den Vorsitz im Rate und den Gemeindeversammlungen, hatte ferner die Leitung der Dionysosfeier und die Gerichtsbarkeit in das Familienrecht betreffenden Prozessen. Der zweite A. (Basileus), der Titel
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0659,
von Kinderehebis Kinetoskop |
Öffnen |
Entwicklungsgeschichte des Familienrechts (Oldenb. 1889); ders., Afrik. Jurisprudenz, Bd. 1 (ebd. 1887); ders., Grundriß der ethnolog. Jurisprudenz, Bd. 1 (ebd. 1894).
Kindermehl, Kindermilch (Backhaussche), s. Auffütterung der Kinder
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0% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0404,
Codex |
Öffnen |
. Erlasse, welche noch als raison écrite zur Erklärung benutzt werden können. Es zerfällt in drei Bücher. Das erste Buch handelt personnes (Personen- und Familienrecht), das zweite des biens et des différentes modifications de la propriété (Einteilung
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0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0077,
von Mundiumbis Mundt |
Öffnen |
. Der Begriff des M. beschränkte sich nicht auf das Familienrecht, sondern umfaßte auch andere Schutz- und Abhängigkeitsverhältnisse. Im M. des Königs standen auch Vasallen, Freigelassene, Geistliche u. s. w. Das Bedürfnis nach Schutz und Vertretung konnte
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