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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0948,
von Lübeck (oldenburg. Fürstentum)bis Lübisches Recht |
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948
Lübeck (oldenburg. Fürstentum) - Lübisches Recht.
Geschichte der Stadt L. (das. 1782-1805, 3 Bde.); "Urkundenbuch der Stadt L." (das. 1843-87, Bd. 1-8); Deecke, Geschichte der Stadt L. (das. 1844, 1. Buch); Derselbe, Lübische Geschichten
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0949,
von Lübkebis Lublin |
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949
Lübke - Lublin.
deutschen Stadtrechte des Mittelalters, welches nächst dem Magdeburger am weitesten verbreitet war und in den Hansestädten Geltung hatte. Die frühsten bekannten Urkunden des lübischen Rechts, in lateinischer Sprache
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0068,
von Pflichtexemplarebis Pflichtteil |
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. Allg. Landr. Ⅱ, §§ 501 fg., dem Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 2565, dem Code civil Art. 915, dem Österr. Bürgerl. Gesetzb. §§. 762, 763; nach einigen Rechten nur die Eltern, so nach den meisten Thüring. Erbgesetzen, dem Lübischen Gesetz von 1862, dem
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0329,
von Lubéronbis Lubliner |
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.
Lübischer Münzfuß, s. Münzfuß.
Lübisches Fahrwasser, s. Neustädter Bucht.
Lübisches Recht, das Recht der Stadt Lübeck, das in seinem Ursprung bis auf die Zeit Heinrichs des Löwen zurückgeht, der der Stadt das erste Privileg erteilte
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0205,
Rechtswissenschaft: Rechtsquellen |
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Lübisches Recht
Reichsabschied, s. Reichsgesetze
Reichsgutachten, s. Reichsgesetze
Reichsschluß, s. Reichsgesetze
Volksrecht
Alemannische Gesetze
Burgundisches Gesetz
Friesisches Recht
Langobardisches Recht *
Ripuarisches Gesetz
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0891,
von Münzgewichtbis Münzkunde |
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der Hamburger Bankowährung gerechnet wurde; die hamburgische Bankvaluta, nach welcher früher 27 5/8 Mk. Banko oder 9 5/24 Speziesthlr., später 27¾ Mk. Banko oder 9¼ Speziesthlr. auf die Mark gingen; der Lübecksche oder lübische M., nach welchem die Mark zu
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0069,
von Pflichtwidrige Schenkungbis Pflug |
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. Eine Mehrzahl von Rechten bestimmt den Bruchteil auf ein Drittel, so auch das Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 2569, das Österr. Bürgerl. Gesetzb. §. 766. Auf die Hälfte bestimmen ihn das Preuß. Allg. Landr. Ⅱ, 2, §. 502 und das Lübische Gesetz von 1862, Art
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0669,
von Frenchman's Baybis Freppel |
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im 12. und 13. Jahrhundert" (Lüb. 1861), der sich die gehaltvolle und ergebnisreiche Jubiläumsschrift "Das lübische Recht nach seinen ältesten Formen" (Leipz. 1872) sowie die beiden Aufsätze: "Die beiden ältesten hansischen Rezesse" und "Über
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0802,
Seerecht |
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1614 seerechtliche Gesetze vorhanden sind,
erscheinen aus der seerechtlichen Gesetzgebung er-
wähnenswert: das Revidierte Lübische Recht von
1586, Buch VI, das Hamburgische ^tadtrecht von
1603, Buch II, Tit. 13-19, die Hamburgische Asse-
kuranz
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0127,
von Plattsburghbis Plauen |
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, Ziegeleien, Fischerei und (1885) 4318 fast nur evang. Einwohner. P. erhielt 1218 das lübische Recht und ward im Dreißigjährigen Krieg 1627-39 achtmal belagert.
Plaudite (lat.), "klatschet Beifall!" so rief auf dem römischen Theater der Schauspieler
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0740,
Bergrecht (Geschichtliches) |
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allmählich über das ganze deutsche Land und die Grenzländer, ebenso wie fast um dieselbe Zeit das lübische Recht, entstanden aus den ursprünglich ganz lokalen Willküren der Kaufleute, sich aus den Städten der Hansa über ganz Norddeutschland
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0237,
von Stadtpfeiferbis Stadttelegraph |
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der Magistrat (das Bürgermeisteramt) ist. Andererseits dient aber S. auch zur Bezeichnung des Magistratskollegiums und als Titel für die Mitglieder desselben. (S. Gemeinderat.)
Stadtrecht bricht Landrecht, Landrecht bricht gemein Recht, s
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0939,
Gesetzliche Erbfolge |
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937
Gesetzliche Erbfolge
in größerm Umfange voneinander ab. Eine nicht
unerhebliche Zahl der Rechte, voran das Sächs.
Bürgerl. Gesetzbuch und alle an die tursächs. Konsti-
tutionen von 15,72 sich anschließenden Rechte berufen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0244,
von Erbswurstbis Erbunterthänigkeit |
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. In
manchen Rechten ist von der Bildung voll Losen die
Rede, so auch im (^oäe civil Art. 831 fg., und von
einer Losziehung. Einzelne Rechte kennen ein sog.
Kürrecht (das Kiesen des Sachsenspiegels und des
lübischen Rechts): der ältere Miterbe macht
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0216,
von Stadtmusikusbis Staël-Holstein |
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die Stadtrechte von Magdeburg, Lübeck und Köln. Das lübische Recht gewann die Küstenstriche von Schleswig ab bis zu den östlichsten deutschen Ansiedelungen, das Magdeburger die Binnenlande bis nach Böhmen, Schlesien und Polen hinein und verbreitete
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0536,
von Falcesbis Falconer (Hugh) |
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, auch im Bayrischen Landr. Ⅲ, 6, §§. 14, 15. Dagegen ist derselbe bereits aufgegeben in der Nürnberger Reformation, dem Hamburger und Lübischen Rechte, im Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 2243, im Preuß. Allg. Landr. Ⅰ, 12, §. 333, im Österr. Bürgerl
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0438,
von Damgartenbis Damiette |
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, erhielt das lübische Recht, die Fischerei bis nach Barth und Zollfreiheit im ganzen rügischen Land sowie Freiheit von allen Abgaben. In D. wurde 1322 der Friede zwischen dem Rügenfürsten Wizlaw III. und Heinrich dem Löwen von Mecklenburg geschlossen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0666,
von Fenstergeldbis Fentsch |
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Rechtsquellen, Sachsenspiegel, Lübischem
Recht, Frankfurter und Nürnberger Reformation,
kommen dergleichen Vorschriften vor, ebenso im
Preuß.Allg.Landr. I, 8, §§. 137-140, 0oä6 civil
Art. 676 fg. Das Sächs. Bürgert. Gesetzb. P. 352 fq.
erkennt
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0966,
von Trauzls Dynamitbis Traventhal |
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zum Schlutuper, Pötenitzer oder Dassower Wick oder See, in welches rechts die Stepenitz mündet, und tritt dann bei Travemünde in die Ostsee, die hier den Travebusen, auch Lübecker Bucht oder Lübisches Fahrwasser genannt, bildet. Für kleine Fahrzeuge
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0305,
von Verviersbis Verwaltungsgemeinschaft |
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des sog. Lübischen Rechts nach der Reformation von 1586 zur V. zu rechnen.
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0802,
von Ribesiaceenbis Ricasoli |
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Amtsgericht, ein Seemannsamt, Tabaksfabrikation, eine Dampfschneidemühle, Schiffahrt, Schiffbau, Fischerei, Heringsfang und (1885) 4117 Einw. R. erhielt 1271 das lübische Recht.
Ribot (spr. -bo), 1) Théodule, franz. Philosoph, geb. 18. Dez. 1839 zu
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0811,
von Itsibubis Itzenplitz |
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lübisches Recht
und Stadtgerechtigkeit. Vom 12. Jahrh, an war I.
Residenz der Holstein. Grafen. Im Dreißigjährigen
Kriege wurde die Stadt mehrmals von den Schwe-
den erobert und 1657 zum großen Teil nieder-
gebrannt. Von 1835 bis 1664 tag5cn
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0664,
von Demijohnbis Demmin |
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von dem König Waldemar II. von Dänemark erobert, der sich in ihrem Besitz bis zu seiner Niederlage bei Bornhövede 1227 behauptete. D. erhielt zwischen 1235 und 1240 das lübische Recht und trat der Hansa bei. In den Jahren 1627-39 wurde die Stadt
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0506,
von Elbingerodebis Elbrus |
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angelegte Burg. Die Stadt erlangte 1246 lübisches Recht, wurde frühzeitig in die deutsche Hansa aufgenommen und hob sich durch den Handel in kurzer Zeit zu hohem Wohlstand, sank aber wieder, als sie sich 1454 vom Deutschen Orden losriß und unter polnischen
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0713,
von Par bricolebis Pardubitz |
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das lübische Recht. Bei der Teilung der mecklenburgischen Lande nach Heinrich Borwins II. Tod erhielt sein Sohn Pribislaw II. P. Dies war nach dem Erlöschen dieser Linie (1261) noch einmal (1283-1354) Residenz eines Zweigs der fürstlichen Familie
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0248,
von Boito (Camillo)bis Bojar |
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, Eisengießerei, 2 Schiffswerften, 1 Dampfmühle, 2
Seifensiedereien sowie lebhaften Handel, Schiffahrt und Fischerei. – 1255 durch den Grafen Guncelin von Schwerin als Stadt gegründet, 1267 mit Lübischem Recht
ausgestattet, war B. von 1374 bis 1349
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0462,
von Braunsberg (in Mähren)bis Braunschweig (Herzogtum; Bodengestaltung u. s. w.) |
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Bischofs von Ermeland von 1255 bis 1298, wo derselbe nach Frauenburg verlegt wurde. Nachdem sie 1261 von den Preußen verbrannt, wurde sie 1279 wieder erbaut, erhielt durch Bischof Heinrich I. 1284 Lübisches Recht und gehörte zur Hansa. 1454 trat B
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0785,
von Eigentümerhypothekbis Eigentumserwerb |
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-
treffens von Gläubiger und Schuldner in einer
Perfon untergehen lassen; sonst würde der Pfand-
gläubiger sein Recht verlieren. Es ist also nicht
irrationell, wenn die neuern Hypothekengesetze die
Bestellung einer E. zulassen mit Rücksicht auf den
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0459,
von Gadebuschbis Gadolinit |
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, Dampfmühle und Ackerbau. - Gegründet
vom Fürsten Heinrich Burwy 1. zu Mecklenbnrg
wurde G. 1181 durch Heinrich den Löwen verwüstet i
und erhielt 1218 Lübisches Recht. In der Nähe, auf ,
der Rambeeler Heide, siegten 1283 die Söhne >
Heinrichs I
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0670,
von Halbritterbis Haldeman |
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. B. im Preuß. Allg. Landr. II, 1, §§. 638, 639, im Lübischen Recht, in dem Gesetz für die preuß. Provinz Westfalen vom 16. April 1860, im Deutschen Entwurf §. 1406.
Halbtöne, in der Malerei die Farbentöne, welche den Übergang von Licht zu Schatten
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0406,
Preußen (Geschichte bis 1640) |
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niederrhein. Gebieten), wurde dem Lande allmählich ein deutsches Gepräge gegeben. Die Städte erhielten zumeist Lübisches Recht; die Bauern freie Gemeinde-^[folgende Seite]
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0808,
von Revalentabis Reventlow (Friedrich, Graf) |
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und die Vrigittcnruine (ehemaliges
Kloster). - Die Burg R. wurde 1219 von dem
Dänenkönig Waldemar II. gegründet. Die an der
Burg sich bildende Stadt war von Anfang an deutfch,
erhielt 1248 das Lübische Recht, trat der Hansa bei,
gehörte seit 1346
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0206,
von Plombbis Plön |
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großen Sees verlegt. Unter ihrem Schutz blühte die Stadt P. auf, der 1236 das Lübische Recht bestätigt wurde. P. war zeitweilig Sitz der Plöner Linie des Schauenburger Hauses, welche 1390 ausstarb. (S. Holstein.) Bei der spätern Erbteilung
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0400,
von Bartfadenbis Barth |
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) 5792 fast nur ev. Einwohner; die Reederei bestand Ende 1883 aus 152 Seeschiffen zu 35,924 Ton. B. erhielt 1255 lübisches Recht.
Barth, 1) Kaspar von, philolog. Vielschreiber, geb. 21. Juni 1587 zu Küstrin, bezog 1607 die
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0731,
von Bergbeamtebis Bergell |
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. Der Stadt wurde schon 1275 das lübische Recht verliehen. B. gehörte zunächst zu Sachsen-Lauenburg, ward 1420 von Lübeck und Hamburg erobert und blieb bei den Freien Städten gemeinsam, bis es 1867 um den Preis von 200,000 Thlr. dem hamburgischen Staat
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0107,
von Itúbis Itzenplitz |
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das lübische Recht. 1644 und 1657 ward I. von den Schweden zerstört, aber jedesmal wiederhergestellt. Bis 1864 war es der Sitz der holsteinischen Ständeversammlung.
Itzenplitz, Heinrich Friedrich August, Graf von, preuß. Staatsmann, geb. 23. Febr. 1799 zu
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0190,
von Kremlbis Krems |
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evang. Einwohner. K. hatte bereits 1260 lübisches Recht und war eine wichtige Festung, welche Tilly 1628 nach langer Belagerung eroberte, sank aber durch die Anlage von Glückstadt.
Krempelmaschine, Krempeln, s. Spinnen.
Krempersystem, s
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0586,
von Leachbis Lebach |
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und (1885) 1945 evang. Einwohner. Der Ort, vor seinem Untergang durch Flut und Dünensand (1570) mehr westlich bei einer noch vorhandenen Kirchenruine gelegen, erhielt vom Deutschen Orden 1357 lübisches Recht.
Lebach, Flecken im preuß
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0455,
von Melvillebusenbis Memel |
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unter den Mauern der Deutschordensburg Memelburg gegründet und sollte anfangs den Namen Neudortmund und Dortmundsches Stadtrecht erhalten, wurde aber Memelburg genannt und bekam lübisches Recht. Ein Drittel der Stadt gehörte dem Bischof von Kurland
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0544,
Ostpreußen (Geschichte von Altpreußen) |
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sie mit Mannschaft und bevölkerte die daneben errichteten Städte mit deutschen Einwanderern. Zu diesen kamen nun auch die Kaufleute der Hanse, namentlich lübische, welche um die Burg Elbing eine Stadt bauten. 1237 wurde auch der livländische
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0136,
von Plönebis Plotinos |
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. Jahrh. ein befestigter Ort und erhielt 1236 das lübische Recht. 1564 kam es an den Herzog Johann den jüngern von Holstein-Sonderburg, und bei seinem Tod 1622 wurde es die Residenz der herzoglichen Linie Holstein-P., die mit dem Herzog Friedrich Karl
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0020,
von Rügenwaldebis Rühle von Lilienstern |
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, Handel mit Holz, Spiritus, geräucherten Fischen und Gänsebrüsten und (1885) 5331 meist evang. Einwohner. Der Hafen befindet sich am Ausfluß der Wipper bei dem Dorf Rügenwaldermünde, mit 350 Einw. R. erhielt 1312 lübisches Recht; sein Hafen ward
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0812,
von Travebis Trawna |
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in das lübecksche Gebiet, wo sie sich unterhalb Lübeck seeartig erweitert und kurz vor ihrer Mündung bei Travemünde in die Lübische Bucht die Pötenitzer Wiek bildet, mit welcher der Dassower See zusammenhängt. Die T. ist 112 km lang, von Oldesloe ab 38 km
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0443,
von Bartgeierbis Barth (Heinr.) |
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. Jahrh. ein wend. Burgflecken, wurde B. im 13. Jahrh. von deutschen Einwanderern zur Stadt erweitert und erhielt 1255 vom Fürsten
Jaromar II. von Rügen einen Teil des umliegenden Landes mit Lübischem Recht. Im 15. Jahrh. galt es als bedeutende
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0769,
von Bergbraunellebis Bergen (im Seewesen) |
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,
Glashütten, Gerbereien. – B., schon 1178 erwähnt, erhielt 1275 lübisches Recht, gehörte zu Sachsen-Lauenburg, ward 1420 von Lübeck und Hamburg erobert und
1867 gegen Zahlung von 600000 M. an Lübeck dem Hamburger Staat
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0320,
von Borneofasanbis Bornier |
Öffnen |
. als eine Stadt mit Lübischem Recht. Auf dem "Adolfsplatze" siegten 22. Juli 1227 Graf Adolf IV. von Holstein, Graf Heinrich von Schwerin, Herzog Albert von Sachsen, Erzbischof Gerhard von Bremen und die Lübecker über König Waldemar II. von Dänemark
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0629,
von Fehlingbis Fehn- und Moorkolonien |
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hatte die Insel ihr eigenes Landrecht ausgebildet, und Burg hatte Lübisches
Recht. F. wurde 1420 durch König Erich von Dänemark und 1644 durch die Schweden verwüstet. Erst seit Anfang des 17. Jahrh,
wurde F. zum Herzogtum Schleswig
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0205,
von Gottesgabbis Gottesurteil |
Öffnen |
eines Vertrags (Kaus, Miete,
Tienstmiete) für die Kirche gezahltes Geld, wie es
in frühern Jahrhunderten üblich war und z. B. im
Lübischen Necht erwähnt wird.
Gottestöchter, s. Hospitaliterinncn.
Gottesurteil (angelsächs. Ordal), Entschei-
dung
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0300,
von Greiffensteinbis Greifswald |
Öffnen |
am Ryckufer gelegenen Solquellen, fein Aufblühen
dem Heringshandel. Es erhielt 1241 vom Kloster
Hilda (s. Eldena) die Marktgerechtigkeit und 1250
Lübisches Recht. Seit 1281 befand sich G. im
Bunde der Hansa und nahm teil an deren Kriegen
gegen
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0802,
Hansa (Städtebund) |
Öffnen |
(das
wendische, das westfälische, das sächsische, das preußische) hat wesentlich nur für die Verwaltung der Kontore Bedeutung gehabt. Dagegen war Lübeck, das ohnehin als
Oberhof (Appellationsinstanz) für alle nach Lübischem Recht
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0328,
von Kiel (Friedr.)bis Kielhorn |
Öffnen |
, d. h. Stadt an der Bucht), von Adolf Ⅳ. gegründet, erhielt 1242 Stadtprivilegium mit Lübischem Recht als Civitas Holsatiae, war schon 1284 Mitglied der Hansa und kam 1334 in den Besitz des ganzen Hafens. Um diese Zeit entstand der sog. Kieler
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0089,
von Münzfußbis Munzinger |
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, eingeführt, feilgehalten oder in den Verkehr
gebracht werden darf (Strafe: Gefängnis von 3 Monaten bis zu 2 Jahren; bei Fahrlässigkeit geringer, und Einziehung, Konfiskation , s. d.).
Das ältere Recht hat die M. wenig ausgebildet; das Österr
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0053,
von Pfeilhöhebis Pferd |
Öffnen |
. wechselten mit der Zeit sehr, so daß die verschiedenartigsten Münzen, zweiseitig und hohl geprägte, die Bezeichnung P. tragen. Im Mittelalter und auch später bezeichnete man mit P. überhaupt jedes geprägte Geldstück; so hießen der Lübische Witte
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