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Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0055,
Von den Adeligen in Ulm |
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zu haben. Wenn daher ein Geistlicher als Wächter der Mauern sieht, daß jemand mit Gewalt über die Mauern eindringen will, so hätte die Wache wenig Wert, wenn er nicht mit der Hand sich widersetzen und den, der einzudringen versucht, zurückwerfen
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0708,
Liebe |
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und das eigentliche Wesen GOttes: weil er ewiges Leben ist, muß er sich auch in unzähligen Abstufungen mittheilen. G0tt ist selbst die Liede, und sein Wesen ist eitel lauter Liebe. Daß. wenn Jemand wollte GOtt malen und treffen, so mWe er ein solch Md treffen
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0352,
von Diskosbis Dismembration |
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, und im Vatikan zu Nom) erhalten sind, die be-
rühmteste war ss. beistehende Figur). - Vgl. Piuder,
Über den Fünfkampf der Hellenen (Berl.'i867).
Diskredlt (frz.), Mangel an Kredit, schlechter
Ruf; diskreditieren, jemand um seinen Kredit,
seinen
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0635,
von Insinuationbis Insolation |
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der prachtvolle Mantel von 1133. Diese Krönungsinsignien, welche 1424 der Reichsstadt Nürnberg zur ewigen Aufbewahrung übergeben wurden, befinden sich gegenwärtig in der k. k. Schatzkammer zu Wien. – Vgl. Bock, Die Kleinodien des heiligen röm. Reiches
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0787,
von Fungierenbis Funkenfänger |
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787
Fungieren - Funkenfänger.
est idem. Zu beachten ist aber, daß an und für sich s. S., also Geld, Getreide, Ziegel u. dgl., unter Umständen auch als Spezies erscheinen können und rechtlich als solche zu behandeln sind, z. B. wenn ich jemand
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0624,
von Antenorbis Anthemion |
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mit Menelaos unter Segel und ließ sich in Kyrene nieder. Nach andern führte er die aus Paphlagonien vertriebenen Heneter (Veneter) nach Italien an die Mündung des Po und gründete Patavium (Padua). Vgl. Stiehle (im "Philologus", Bd. 15, S. 593 ff
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0053,
von Konvenerbis Konversion |
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, Vermögen etc. (daher Konvenienzheirat, im Gegensatz zu Neigungs- oder Affektionsheirat); auch s. v. w. Bequemlichkeit, Zuträglichkeit.
Konvenieren (lat.), passen, sich schicken, bequem sein; auch übereinkommen, eine Übereinkunft treffen.
Konvént (lat
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0414,
von Sublokationbis Substantiv |
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Thatsachen (vgl. Obreption).
Subrogieren (lat.), jemand in eines andern Stelle setzen; einem sein Recht abtreten.
Sub rosa (lat.), im Vertrauen, unter der Bedingung der Verschwiegenheit. Der Ausdruck bezieht sich auf den Brauch im Altertum, daß man bei
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0997,
Wildschaden (Bestimmungen über die Ausübung der Jagd) |
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Ländereien erforderlichen Veranstaltungen treffen. Wer in Anlegung und Unterhaltung der letztern nachlässig war, der haftete für den infolgedessen in der Nachbarschaft entstandenen Schaden. Anders gestaltete sich die Sache mit der Rechtsbildung
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0621,
von Enfants de Francebis Engadin |
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621
Enfants de France - Engadin.
der Sekte mit Bazard trennte sich von dem "Mann des Fleisches", während die soziale Fraktion mit E. zusammenhielt, der von nun an "Le Père" hieß und sich von seinen Predigern für das "lebendige Gesetz", eine Art
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0114,
von Handlungsunkostenbis Handschrift |
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von den Waren, auf welche Bestellungen gesucht werden, nur Proben und Muster mit sich führt oder aufgekaufte Waren nicht zum Zweck des alsbaldigen Weiterverkaufs, sondern nur behufs der Beförderung nach dem Bestimmungsort mit sich nimmt. Werden diese
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0103,
von Aufstrichbis Auftreibschere |
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, von Dienstmiete oder Vertrag über Handlungen. Richtiger bezeichnet das Sächs. Gesetzb. §. 1295 den A. als einen Vertrag, durch welchen sich jemand einem andern verpflichtet, dessen Willen gemäß Geschäfte unentgeltlich zu führen. Denn Geschäfte
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0474,
von Sub rosabis Substanz |
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"), bildlich und sprichwörtlich soviel als: im Vertrauen oder insgeheim, z. B. jemand etwas mitteilen. Schon bei den alten Römern war die Rose ein Bild der Verschwiegenheit; sie soll dem Harpokrates, dem Gotte des Schweigens, als Blume der Venus von Amor
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0256,
von Constanzabis Contades |
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auf, welches sein Vater noch geduldet hatte, und verbot Opfer und Tempelbesuch durch strenge Edikte. In den innern Streitigkeiten neigte sich C. bald auf die Seite der Orthodoxen, bald auf die der Arianer und nährte so die Erbitterung
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0010,
von Konkurrenz der Verbrechenbis Konkurs |
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.) am Platz sein, oder es kann sich der Betrieb durch den Staat, bez. die Gemeinde als rätlich erweisen. Im innern Verkehr der heutigen Kulturstaaten ist das Prinzip der freien K. verwirklicht, jedoch nicht ohne erhebliche Ausnahmen der oben bezeichneten
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 1057,
von Versorgenbis Verstand |
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GOttes, der die Menschen hätte treffen sollen. III) anf die Versöhnung selbst, welche voraussetzt eiue ehemalige Frenndschaft zwischen GOtt und deu Menschen, und ciue Treunuug dieser Freuud-schaft; und dann darin besteht, dah dadurch die Feindschaft
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0347,
von Steuerobjektbis Steuerrestitution |
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an die S. gestellt, weil man in ihnen ein Mittel sah, die Besitzverhältnisse auszugleichen. Derartige Forderungen lassen sich indes nur bei gewissen Arten der einzelnen S. verwirklichen.
Eine Steuer, die den vorgenannten Grundsätzen völlig gerecht
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0336,
von Flaggengalabis Flamberg |
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liegend. Crimen (delictum) flagrans, ein Verbrechen, bei welchem jemand auf frischer oder handhafter That (in flagranti) ergriffen, wurde nach römischem Recht und nach der Carolina als eine Unterart des Crimen manifestum mit gesteigerter Strafe bedroht
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0979,
von Tochterrechtbis Tod |
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.
Um des Worts willen, so gehe hin; der Teilfei ist von deiner
Tochter ausgefahren, Märe. 7, 29. 30. Philippus hatte vier Töchter, die weissagten, A.G. 21, 9.
z. 2. Pred. 12, 4. Die Töchter des Gesanges bücken sich: das Gehör nimmt ab, daß man
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0963,
von Taugenbis Tebeth |
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das geistliche Jerusalem', die Kirche Christi, zu einer Schale machen, daß, wer davon trinke (uud sich an ihr reiben will) soll tanmelnd werden, und endlich gar fallen.
Täuschen, Täuscherei
a) Täuschen heißt betrügen, Jemanden um das Seinige bringen, v
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1013,
von Zweikindersystembis Zwerchfell |
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vorüberfahren, in welchem jemand sterben soll. Jedenfalls hängt der Glaube an das zweite Gesicht mit dem an ein Vermögen der Ahnung (s. d.) zusammen, obschon es sich mit dem Vorgefühl des eignen Todes ganz anders verhält als dem fremder Personen. Z. G. nennt man
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 1050,
von Verlustbis Vermessen |
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vergeblich, Sprw. 9, 7. c. 13, 1. weil sie nicht klug werden, Sprw. 15, 5. wird das Weh angekündigt, Zefth. 3, 1. 2. und es wird sie, da sie ohne. Früchte bleiben, ewig treffen, Luc. 3, 9.
Vermauern
Den Weg, Klagel. 3, 7. 9. (S. Vermachen
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0269,
von Aktionbis Aktuell |
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269
Aktion - Aktuell.
stiger verläuft die Geschwulstbildung in der Zunge, deren Ausbildung sich oft nach längern oder kürzern Intervallen, in welchen die Tiere keine erhebliche Störung der Futteraufnahme erleiden, vollzieht. Von erheblichen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0300,
von Gewerbliche Schiedsgerichtebis Gewerkvereine |
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verpflichtet, alle Einrichtungen zu treffen, welche mit Rücksicht auf die besondere Beschaffenheit des Gewerbebetriebs zur thunlichsten Sicherheit gegen Gefahr für Leben und Gesundheit notwendig sind. Das Arbeitsverhältnis zwischen Gesellen oder Gehilfen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0629,
Anglikanische Kirche |
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zusammen, daher hinsichtlich der Pflichten und Rechte der Gemeindegenossen nicht darauf Rücksicht genommen wurde, ob jemand sich persönlich zur Staatskirche oder zu den Dissenters hielt. Aber durch die Parlamentsakte vom 31. Juli 1869 sind die Dissenters
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0912,
von Betrunkenheitbis Betsäule |
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vorgespiegelt wurde und es sich nicht nur um ein Versprechen, daß man in Zukunft Zahlung leisten wolle, handelt. Hierher gehört der sog. Kreditbetrug. Wenn jemand in der Absicht, sich für sein Geschäft Kredit zu verschaffen, sich
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0271,
von Bon.bis Bona fides |
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ist es, für alle die Fälle, auf welche sich die getroffene Verabredung nicht erstreckt, durch das Gesetz im voraus Bestimmung zu treffen. Wo nun bei der Erfüllung des Vertrages solche nicht vorgesehene Fälle auftreten, da darf man erwarten, daß jeder
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0529,
von Droguistenfachschulenbis Drohung |
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Akademie, unternahm 1847 eine Studienreise nach Paris, wo er sich 2 Jahre aufhielt, und brachte dann zwei weitere Jahre in London zu. 1851 kehrte er nach Berlin zurück, um sich dort dauernd niederzulassen. D. starb 9. Juli 1890 in Berlin. Er arbeitete
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0397,
von Strafbescheidbis Strafford |
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, Arrest, Geldstrafe. Der schweiz. Strafgesetzvorentwurf von 1896 kennt, wenn ein Verbrechen auf übermäßigen Genuß geistiger Getränke zurückzuführen ist, als strafe auch Wirtshausverbot von 1 bis 5 Jahren, ferner, wenn sich jemand durch ein Verbrechen
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0301,
von Lortzingbis Losbücher |
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. als Mittel, einen oder mehrere aus einer größern Menge auszuscheiden oder zweifelhaften Besitz jemandem rechtlich zu sichern (daher L. soviel wie Grundbesitz, rechtmäßiges Eigentum). Bei der divinatorischen Verwendung gab das L. auf die Frage
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0993,
von Geerdenbis Gefahr |
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und namentlich im Obligationenrecht wird indessen auch schon die Möglichkeit eines schädigenden Zufalls oder der mögliche Schade, welcher jemand zufälligerweise treffen kann, als G. bezeichnet und aufgefaßt. Wesentlich ist hierbei, daß es sich um ein
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0202,
von Geschabte Manierbis Geschäftssprache |
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jemand sich der Geschäfte eines Dritten, der denselben wegen Abwesenheit, Handlungsunfähigkeit oder sonst nicht vorstehen kann, zu dessen Besten im guten Glauben annimmt, ein dem Geschäftsauftrag, Mandat, analoges Rechtsverhältnis angenommen
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0952,
von Heherkuckuckbis Heiberg (Hermann) |
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wird angenommen, wenn jemand feines Vorteils
wegen Sachen, von denen er weiß oder den Um-
ständen nach annehmen muß, daß sie mittels einer
strafbaren Handlung erlangt sind, verheimlicht, an-
kauft, zum Pfande nimmt, oder fönst an sich bringt
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0838,
von Selbstölerbis Selbstversicherung |
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. Feuerwehrret-
Selbstschnldner oder Selbstzahler, bat sich
der Bürge (s. Bürgschaft) als S. verpflichtet, so steht
ihm die Einrede der Vorausklage des Hauptschuld-
ners nicht zu, so daß der Gläubiger bei Verfall der
Schuld unter übergehung des
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0312,
von Praegustatorbis Prâkrit |
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. Die prähistorische Forschung stützt sich auf die körperlichen Überreste des vorgeschichtlichen Menschen, seine aus Stein, Knochen, Horn, Kupfer, Bronze und Eisen angefertigten Geräte, Werkzeuge und Waffen, das Töpfergeschirr, seine Schmuckgegenstände, die Reste
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0432,
von Prozeßordnungbis Prschewalskij |
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und erschöpfender Weise regelt. Je nachdem es sich dabei um Strafprozeß (s. d.) oder um Zivilprozeß handelt, wird zwischen Straf- und Zivilprozeßordnung unterschieden.
Prozeßselbständigkeit, s. Prozeßfähigkeit.
Prozeßstrafen, Nachteile, welche
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0310,
Eitel |
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.) So aber sich Jemand lässet dünken, er diene Gvtt, und hält
seine Zunge nicht im Zaum, sondern verführet sein Herz,
des Gottesdienst ist eitel (untauglich vor GOU), Iac.
1, 26.
z. 2. Eitele Leute werden diejenigen genannt, welche
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 1003,
von Haftarabis Haftpflicht |
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, welchem die H. obliegt: er trägt die Gefahr oder haftet für die Gefahr (s. d.); doch bezieht sich dieser Ausdruck eigentlich nur auf solche Schäden, welche einen Gegenstand ohne Verschulden des Haftpflichtigen treffen. Im allgemeinen gilt nämlich
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 1009,
von Konföderiertebis Kongelation |
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. In der Rechtswissenschaft ist K. das Zusammentreffen eines Rechts und der ihm gegenüberstehenden Verbindlichkeit in Einer Person, wodurch beides erlischt; z. B. wenn jemand seinen Gläubiger beerbt oder das ihm verpfändete Grundstück kauft. Treffen Eigentum
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0015,
von Solnhofenbis Solombala |
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einer gegen drei; bei Casco oder Frage nimmt sich der Meldende durch das sogen. Dausrufen einen Gehilfen. Spielt jemand Frage, so wählt er eine Farbe zu Trumpf und nennt zugleich ein Daus von einer andern Farbe. Wer dieses Daus hat, ist Gehilfe; er darf dies
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0204,
von Börsenschiedsgerichtbis Börsensteuer |
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Rechtsgeschäft nichtig ist, durch das jemand
unter Ausbeutung der Notlage, des Leichtsinns oder
der Unerfahrenheit eines andern sich oder einem
Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile ver-
sprechen läßt, welche den Wert der Leistung derge-
stalt
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0874,
von Schlauchbis Schlummern |
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, Oel, Wasser und dergleichen faßte; welche Säcke denn eben dazu dienten, wozu wir die Fässer gebrauchen, und wareu um so viel bequemer, weil man sie auf Pferden und Eseln mit sich führeu kouute.
Er hält das Wasser im Meer zusammen
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0222,
von Canabis Capelle |
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würde, vor andern treffen werde. Uebrigens war es ein zeitlicher Fluch, vgl. Matth. 15, 22. Die Sittlichkeit dieses Fluchs hatte eiuen tiefen Grund: es war die heiligste Pflicht, kindliche Liebe und Ehrfurcht verletzt; die That war als Frucht
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0999,
von Uebelthatbis Ueben |
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Uebekthat ? Ueben.
995
Sie müssen fich schämen und M Schanden werden Alle, die sich meines Uebels freuen, Ps. 35, 26. Pf. 40, 15. Pf.
70, 3.
Es wird dir kein Uebels begegnen, und keine Plage wird zu deiner Hütte sich nahen, Ps. 91, 10
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0890,
von Schwemmebis Schwert |
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.
Schwemme
Die Kirche Christi ist von Unstath gerein Hohel. 4, 2. c. 6, 5.
Die San wälzet sich nach der Schwemme wieder in Koth, 2 Petr. 2, 22.
Schwemmen
a) Etwas mit Thränen naß machen, b) Alles wie eine Flnth überschwemmen.
a) Ich
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