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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0013,
von Konnexbis Konoid |
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. Vgl. Deutsche Strafprozeßordnung, § 2 ff.
Konnivieren (lat.), zunicken, ein Auge zudrücken, Nachsicht haben; Konnivénz, Nachsicht, stillschweigende Vergünstigung.
Konnossement (franz. Connaissement, Police de cargaison, Nolissement, engl. Bill
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49% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0573,
von Konkussionbis Konnossement |
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571 Konkussion – Konnossement
Wenn der K. auch statt des Gemeinschuldners dessen zur Konkursmasse gehöriges Vermögen zu verwalten hat, so muß er doch
in jeder Richtung die Interessen der Konkursgläubiger wahren, zu deren gemeinschaftlicher
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0089,
Empfänger |
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-
den Indossamente, deren erstes das des E. ist, auf
dem von ihm vorgelegten Konnossemente als In-
haber Bezeichnete. Das Konnossement kann ferner
an die Order des Abladers (s. d.) gestellt sein, in
welchem Falle E. der ist, auf welchen
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0195,
Rechtswissenschaft: Erbrecht. Staatsrecht (Verfassung) |
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Volksheuer, s. Heuer
Schiffsprokureur
Setzschiffer
Superkargo
Schiffspapiere.
Schiffspapiere *
Aufmachung
Affidavit
Beilbrief
Bielbrief, s. Beilbrief
Certepartie, s. Chartepartie
Chartepartie
Connaissement, s. Konnossement
Destiniren
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0477,
Fracht |
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Beendigung jeder einzelnen Abladung hat der Schiffer dem Ablader gegen Rückgabe des etwa bei der Annahme der Güter erteilten vorläufigen Empfangscheins ein Konnossement auszustellen; dasselbe enthält: den Namen des Schiffers; den Namen
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0021,
von Frackbis Fra Diavolo |
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19
Frack - Fra Diavolo
hat der Schiffer dem Ablader ohne Verzug gegen
Rückgabe des etwa bei der Annahme der Güter
erteilten vorläufigen Empfangsscheins (s. d.) ein
Konnossement in so vielen Exemplaren auszustellen,
wie der Ablader verlangt
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0090,
von Empfänglichkeitbis Empfindung |
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-
wöhnlich vom Steuermann eines Schiffs ausge-
stellte Schein über die Ablieferung einer Ware, von
welcher das Konnossement (s. d.) noch nicht gezeich-
net ist. Der E. muß dann gegen Aushändigung
des Konnossements wieder zurückgegeben werden
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0164,
von Namanganbis Nammen |
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, Deutsches Privatrecht, Bd. 1 (Lpz.
1895); Artikel Name im "Österr. Staatswörterbuch",
Bd. 2 (1896).
Namenskonnofsement, s. Konnossement.
Namenspapier, jedes auf den Namen eines
Berechtigten, aber nicht an dessen Order ausgestelltes
Papier. N
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0954,
von Transportkontrollebis Transscendente Linien |
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, Konnossementen u. s. w. (s. Stempel). Eine größere finanzielle Bedeutung haben in der neuern Zeit die Eisenbahnabgaben erhalten, die in einigen Staaten in Form eines Stempels auf Fahrkarten, Frachtbriefe u. s. w. erhoben werden (s. Eisenbahnsteuer
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0498,
von Amortissementbis Ampel |
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werden gewisse kaufmännische Anweisungen und Verpflichtungsscheine, Konnossemente der Seeschiffer und Ladescheine der Frachtführer, Warrants und Bodmereibriefe), wenn sie verloren gegangen sind, teils in derselben Weise wie Wechsel, teils so
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0129,
von Ausschlagbis Ausschuß |
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, ausschließt (präkludiert). Wechsel und an Order lautende kaufmännische Anweisungen, Verpflichtungsscheine, Konnossemente, Ladescheine, Bodmereibriefe, Seeassekuranzpolicen (deutsche Wechselordnung, Art. 73, und Handelsgesetzbuch, Art. 301 f., 305) werden
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0% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0956,
von Charta partitabis Chartismus |
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oder Handlungshaus oder von mehreren auf gemeinschaftliche Rechnung für die zu verschiffende Ware gemietet wird, ist die Aufsetzung einer C. gewöhnlich. Über Stückgut pflegt nur ein Recief, Ladeschein, gegeben zu werden, wonach das Konnossement ausgefertigt
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0248,
von Conjugiumbis Connecticut |
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.
Connaissement (franz., spr. konäßmang), s. Konnossement.
Connaught (spr. kónnaht), die nordwestlichste und kleinste der vier Provinzen Irlands, mit einem Areal von 17,777 qkm (322,8 QM.), verlor erst 1590 ihre Unabhängigkeit und ist der am reinsten keltische
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0% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0659,
von Freistädte, königlichebis Freiwillige |
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zuweilen auf das Konnossement neben seine Unterschrift setzt, wenn er zerbrechliche, flüssige oder dem Verderben unterworfene Waren geladen hat. Dieselben haben die Bedeutung, daß der Schiffer für den durch Bruch, Beschädigung, Leckage oder Verderb
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0304,
von Gewicht für Maß und Maß für Gewichtbis Gewissenhaftigkeit |
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sein. Vgl. Maß.
Gewicht für Maß und Maß für Gewicht, eine Klausel, welche in Konnossementen von Schiffern bei Getreideladungen gebraucht wird, wonach es ihnen freistehen soll, die Fracht bei Ablieferung nach Belieben entweder nach dem sich ergebenden
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0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0930,
von Indossobis Indre-et-Loire |
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, Konnossementen, Ladescheinen, Lagerscheinen, überhaupt bei kaufmännischen Anweisungen und Verpflichtungsscheinen, welche auf Geld, Quantitäten, Wertpapiere ausgestellt sind, gestattet, ohne daß darin die Verpflichtung zur Leistung
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0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0393,
von Ladenburgbis Ladmirault |
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im Stromschiffahrtsverkehr üblich, ist dagegen der L. (Ladungsempfangschein, Rezepisse) in Österreich auch im Eisenbahnverkehr in Anwendung gekommen. Da der L. eine ähnliche Bedeutung hat wie das Konnossement beim Seeverkehr, so wird er auch oft
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0395,
von Ladungscertifikatbis Lafage |
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Tage und in Meß- und Marktsachen wenigstens 24 Stunden. Vgl. Deutsche Zivilprozeßordnung, § 194, 204, 217, 302, 636.
Ladungssäulen, s. Galvanische Batterie, S. 873.
Ladungsschein, s. v. w. Ladeschein (s. d.) oder Konnossement (s. d
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0428,
von Ordnungsübungenbis Ordre de bataille |
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als Orderpapier ausdrücklich entzogen ist, ferner auf Namen gestellte Aktien und Aktienanteile, Bodmereibriefe, Lagerscheine, Warrants, Ladescheine, Konnossemente. Vgl. Indossieren. - Order oder für Siegeln sagt man von Schiffen, die einen Hafen
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0465,
von Schiffspartbis Schiffsvermessung |
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werden aber auch der Gesundheitspaß, wo ein solcher erforderlich ist, die Chartepartie (s. d.), Konnossemente (s. d.) u. dgl. als S. bezeichnet. Vgl. Deutsches Handelsgesetzbuch, Art. 480, 486-489, 592; Deutsche Seemannsordnung, § 10-23, 34, 46 f., 57
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0390,
von Warenlagerbis Warmbrunn |
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-, Transportpapiere) sind Urkunden, welche den Inhaber zur Verfügung über die Waren berechtigen, über welche die Papiere ausgestellt sind, wie das Konnossement, der Lagerschein etc.
Warenverschluß, s. Zollverschluß.
Warenversteigerung (Warenauktion
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0545,
von Wertstempelbis Wesel |
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zu Zeit veränderlicher Marktpreis, welcher schlechthin als Kurs (s. d.) bezeichnet wird. Auch die Papiere, deren Besitz einen Anspruch auf bestimmte Waren oder Leistungen gewährt, wie Lagerscheine, Konnossemente, Postmarken, können zu den
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0827,
von Weinwurmbis Weiß |
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, Rechnungen, Frachtbriefe, Konnossemente müssen, je nach der Natur des Erzeugnisses, die nämlichen Bezeichnungen enthalten. Jeder Zusatz zum W., zum gezuckerten W. oder zum W. aus getrockneten Beeren, sei es während oder nach der Gärung, von einem Gärungs
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0860,
von Bhor Ghatbis Bjes |
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Futebe,V Ghedibe, Kuka
Billah, Kalifen l^90,2
Billäos, Bithymen
Villaut, Adam, Französische Litt. 598,2
Villkt äo lÄN^0U, Kaperei
Zill of l^ttliiiiäei', Ausnahmegesetz
Zill ot iasiin^, Konnossement
Vilon, Vifang, Bodenbearbeitung
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0939,
von Nogueirabis Nyssäische Gefilde |
Öffnen |
300,2
^s)ix l^ l»j)0UX, Walnußbaum
Koix 66 V6Äll, Kalbsnuß l942,^
3lola, Giovanni da, Bildhauerkunst
Nolasco, Pedro, Portug. Litt. 202,2
^0li886M6'it, Konnossement
Noll (weisender), Afrika 173,1
Rollen, Titlis
Nolsö, Färöer
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0949,
von Pizzo Fornobis Polinik |
Öffnen |
'« 9.18011, Konnossement
Policka, Politschka
Polieion, Heraklea ' ' . /
Polierstöcke, Amboß ' ' "''
Polillo (Insel), Luzon ' / '^.
Polinik, Tauern 545,i
60
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0% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0950,
von Polinobis Portus Augusti |
Öffnen |
, Öffentliches Recht
?o1i22g. äi OÄi'ico, Konnossement
Poljen, Karst
Polkrätze, Polen (Hüttenl.) 171,2
Pollack, Jakob, Jüdische Litt. 300,1
Pollet, Dieppe
Pollina, Apollonia
Pollinarium, Pollen 190,1
Pollmo, Monte, Apenninen 672,2
Pollmehl
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0055,
von Ablieferungbis Abmagerung |
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oder Frachtführer vom Absender übergeben wird. Im Seeverkehr gilt die Übergabe des Orderkonnossements als Übergabe der schwimmenden Ware (s. Konnossement). Die A. kann zusammenfallen mit der Abnahme (s. d.); die Ware, welche der Käufer abnehmen muß, ist aber
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0091,
von Aufgebotsverfahrenbis Aufgesang |
Öffnen |
und Verpflichtungsscheinen über Zahlung einer bestimmten Geldsumme oder Leistung einer bestimmten Menge anderer vertretbarer Sachen oder Wertpapiere, Konnossementen der Seeschiffer, Ladescheinen der Frachtführer, Auslieferungsscheinen über Waren und andere
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0896,
von Besteuerungbis Bestockung |
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, Schicksalsbestimmung.
Bestimmungshafen, der Hafen, wohin das Schiff bestimmt ist. Derselbe kann im voraus in dem Frachtvertrage, dem Konnossement (s. d.) oder der Chartepartie (s. d.) fest bestimmt sein; die Bestimmung kann aber auch innerhalb gewisser Grenzen
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0% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0007,
von Billingerbis Billom |
Öffnen |
Karl I. gegen Strafford und Laud.
Bill of landing (spr. lehding), engl. Bezeichnung für Konnossement (s. d.).
Bill of rights (spr. reits), Bill der Rechte, heißt in England ein Grundgesetz, welches bei Vertreibung Jakobs II
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0480,
von Conjugiumbis Connecticut |
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. Ephemeriden; enthält auch ein sehr umfangreiches Verzeichnis geogr. Ortsbestimmungen.
Connaissement (frz., spr. konnäß’máng), s. Konnossement.
Connaisseurs (frz., spr. -nässöhr), s. Claque.
Connaught (spr. -naht), die nordwestlichste Provinz Irlands, hat
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0361,
von Distanzkaufbis Distel |
Öffnen |
zahlt. Das Handelsgesetzbuch hat hierüber
keine Bestimmung. Im Seeverkehr wird vielfach
ausgemacht, daß die Zahlung oder Acceptierung
eines Wechsels bei Übergabe des Konnossements
is. d.) zu erfolgen habe. Im Landverkehr pflegt der
Verkäufer auch
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0020,
Frachtvertrag |
Öffnen |
.
Der Verfrachter hat für seine Leistung den An-
spruch auf Zahlung der Fracht nebst Ncbengebühren
fowie seiner Auslagen. Durch die Annahme der
Güter wird der Empfänger zur Leistung dieser Zah-
lungen nach Maßgabe des F. oder Konnossements
dem Verfrachter
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0281,
von Freistuhlbis Freiwillige |
Öffnen |
Schildes liegende
Viertel. Ihm verwandt ist das Ort (s. d.).
Frei von Bruch, auch frei von Leckage oder
frei von Beschädigung sind Klauseln, welche in
das Konnossement (s. d.) aufgenommen werden
können und die gesetzliche Haftung des
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0993,
von Gewettebis Gewinnbeteiligung |
Öffnen |
. ^reäum.
Gewicht, f. Schwere und Maß und Gelricht.
Gewicht, s p ccifischcs, s. Specifischem Gewicht.
Gewichte (Jägersprache), s. Geweih sS. 97i^l>).
Gewicht für Matz und Maß für Gewicht,
eine Klausel in Konnossementen über Getrcidcladun
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0882,
von Ladenberg (Philipp von)bis Ladislaus |
Öffnen |
(s. d.) unbeachtet
bleiben. Obgleich dies im Handelsgesetzbuch nicht
ausgesprochen ist, hat das Reichsgericht entschieden,
daß beim L. an Order wie beim Konnossement (s. d.)
die Übergabe des L. an den legitimierten Inhaber
für den Erwerb
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0884,
von Ladungbis Ladungsraum |
Öffnen |
, oder sie, nachdem sie in dem Gewahr-
sam des Schiffers gewesen sind, zurückerhält, also
insbesondere der Befrachter, der legitimierte In-
haber des Konnossements, zuweilen auch der Ablader.
Dadurch, daß die Güter zum Zwecke des Trans-
ports in den Gewahrsam
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0893,
von Lagerhausbis Lagerwache |
Öffnen |
-
gericht erkannt ist; wenn es an Order gestellt ist,
kann es durch Indossament des Papiers wie bei
einem Konnossement geschehen. So ist auch eine
Verpfändung ausführbar. Durch L. kann das gesetz-
liche Pfandrecht des Kommissionärs und das gesetz
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0011,
von Lechfeldbis Lecksteine |
Öffnen |
der Allgemeinen Seeversicherungsbedingungen eingeschränkt. Ist das Konnossement mit der Klausel "Frei von L." versehen, so ist der Verfrachter bis zum Beweise des Verschuldens des Schiffers oder einer Person, für welche der Verfrachter verantwortlich
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0% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0553,
von Maniebis Manihot |
Öffnen |
. ein Verzeichnis der in das
Schiff geladenen Güter auf Grund der einzelnen über die Ladung ausgefertigten Konnossemente. Es giebt regelmäßig an: die
Marken, Nummern und Zahl der einzelnen Güter, deren Inhalt, das Maß oder Gewicht derselben
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0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0626,
von Orden (weltliche)bis Orderpapiere |
Öffnen |
von der Heimsuchung Mariä, s. Chantal, Jeanne Françoise Frémiot.
Order (frz. ordre), Ordnung, Befehl, besonders militärischer. (S. auch Orderpapiere.)
Orderhafen, s. Konnossement.
Orderklausel, s. Orderpapiere.
Orderpapiere oder indossable Papiere
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0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0627,
von Ordinaliabis Ordines |
Öffnen |
(s. d.) und Lieferscheine (^Vai-i-auts)
über bewegliche Sachen, welche von einer zur Auf-
bewahrung solcher Sachen staatlich ermächtigten An-
stalt ausgestellt sind, die Ladescheine (s. d.) der Fracht-
führer, die Konnossemente (s. d
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0451,
von Schiffsmaschinistenschulenbis Schiffsregister |
Öffnen |
. Die auf die Ladung bezüglichen S. sind die
Chartepartien (s. d.),
Konnossemente (s. d.), das
Manifest (s. d.), Fakturen, Korrespondenzen u. dgl. Bei allen
Seeunfällen
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0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0808,
Seeversicherung |
Öffnen |
. die Eigentumsurkunden hinsichtlich des Schiffs,
die Frachtverträge, Konnossemente, Schiffsjournal,
Verklarung, ortsübliche Abschätzungsurkunden u.dgl.
Der Versicherer kann gültig auf den Nachweis
der erwähnten Umstände verzichten. Es steht ihm
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0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0134,
von Speckterbis Spediteur |
Öffnen |
er dasselbe noch im Besitz hat, insbesondere mittels Konnossements, Ladescheins oder Lagerscheins darüber verfügen kann. Soweit das Handelsgesetzbuch keine besondern
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0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0315,
Stempel |
Öffnen |
und Makler (½ Frs. für Beträge bis 10 000 Frs., 1½ Frs. für höhere, mit 20 Proz. Zuschlag seit dem Kriege 1870), Frachtbriefe, Konnossemente, Empfangbescheinigungen für zu versendende Waren u. s. w. (verschiedene feste, nicht unerhebliche Sätze), Pässe
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0% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0274,
von Lombardenbis Lombardisch-Venetianisches Königreich |
Öffnen |
Wechsel. Andere Banken beleihen auch Konnossemente und Ladescheine sowie Lagerscheine (Warrants) u. dgl. Papiere, über das Unterpfand erhält der Darlehnsnehmer in der Regel einen Pfandschein. Die Banken behalten sich gewöhnlich statutengemäß das Recht
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0% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0438,
von MacKeesportbis MacKinley-Bill |
Öffnen |
, Konnossemente u. s. w., sowie hohe Strafen für zu niedrige Abschätzung der eingeführten Waren. Auch für Bestechungsversuche der Zollbeamten sind neben hohen Geld- auch Freiheitsstrafen vorgesehen (bis zu 5000 Doll. event. auch noch 2 Jahre Zuchthaus
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0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0885,
von Ladungssäulebis La Farina |
Öffnen |
die in der Elektrotechnik viel benutzten elektrischen Accumulatoren (s. d.).
Ladungsschein, soviel wie Ladeschein (s. d.) oder Konnossement (s. d.).
Ladungsschrift, s. Ladung.
Ladungsverzeichnis, im deutschen Zollwesen dasjenige Schriftstück, mittels
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