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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0051,
von Sonderrechtebis Sonett |
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49
Sonderrechte - Sonett
Lebendigkeit der Darstellung zu geben. Sehr umfassend war seine Thätigkeit auf dem Gebiete der Illustration. Er starb 21. Juli 1878 in Düsseldorf.
Fritz S., Genremaler, Sohn des vorigen, geb. 20. Sept. 1835 zu
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0902,
von Immutabelbis Impatiens |
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allmählich ist deren Beseitigung gelungen. Heutzutage bestehen nur noch wenige rechtliche Bevorzugungen einzelner Stände, wie z. B. die Befreiung der Mediatisierten von der allgemeinen Wehrpflicht. Solche Sonderrechte werden auch jetzt noch Immunitäten
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0396,
von Privatbis Privy Council |
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Häusern sind in den Verfassungsurkunden enthalten; sie sind nicht Gegenstand des Privatfürstenrechts. Vgl. Heffter, Sonderrechte der souveränen Häuser Deutschlands (Berl. 1871); Schulze, Hausgesetze der regierenden deutschen Fürstenhäuser (Jena 1862-81
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0450,
von Heinrichbis Heißluftmaschine |
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auf genossenschaftlicher Grundlage). Neuerliche Befürworter der künstlichen Einengung des Kredits und einer weitgehenden Bevormundung der ländlichen Bevölkerung durch Heimstätte-Sonderrechte lassen sich wohl von rühmenswerten philantropischen
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0112,
von Adelaerbis Adelaide |
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das Wesen des ältesten Adels der deutschen Stämme (Münch. 1846); Eisenhart, Der Beruf des Adels im Staat (Stuttg. 1852); Gneist, A. und Ritterschaft in England (Berl. 1853); Heffter, Die Sonderrechte der souveränen und der mediatisierten Häuser
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0261,
von Verein zur Förderung des Deutschtums in den Ostmarkenbis Vererblichkeit |
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), Mitgliederversammlung (§§. 32, 36, 37), Sonderrechte der Mitglieder (§. 35). Der Verein ist für den Schaden verantwortlich, welchen ein verfassungsmäßig berufener Vertreter durch eine in Ausführung der ihm zukommenden Verrichtungen begangene, zum Schadenersatz
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0670,
von Aparagementbis Apatschen |
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, Hausgesetz und Familienobservanz richtet. Vgl. Heffter, Die Sonderrechte der souveränen und mediatisierten Häuser Deutschlands (Berl. 1871); Schulze, Die Hausgesetze der regierenden deutschen Fürstenhäuser (Jena 1862-83, 3 Bde.).
Aparagement (franz
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0173,
von Autonomistenbis Autotypographie |
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und der Kommunalverbände als eine autonome Verwaltung zu bezeichnen pflegt. Vgl. Heffter, Sonderrechte der souveränen und der mediatisierten Häuser Deutschlands (Berl. 1871); Schulze, Die Hausgesetze der regierenden deutschen Fürstenhäuser (Jena 1862-83, 3
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0552,
Bayern (Geschichte: 1778-1808) |
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das neue Königreich eine Verfassung, welche die so heterogenen Bestandteile desselben zu einem einheitlich organisierten Staat verschmelzen sollte. Alle Sonderrechte, Privilegien, landschaftlichen und ständischen Kor-^[folgende Seite]
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0230,
von Borriesbis Borromini |
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, soviel wie möglich für die Erhaltung der Sonderrechte und Eigentümlichkeiten Hannovers zu wirken, ohne jedoch der preußischen Regierung eine schroffe Opposition zu machen. Er starb 14. Mai 1883 in Celle.
Borromeische Inseln, eine nach der Familie
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0903,
Deutschland (Geschichte 1870-1871. Wiederherstellung des Deutschen Reichs) |
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Kammern 16. und 19. Dez., in den hessischen 20. und 29. Dez. fast einstimmig. Am 23. Nov. ward der Vertrag mit Bayern unterzeichnet, in welchem demselben sehr erhebliche Sonderrechte zugestanden wurden. Es behielt sein besonderes Gesandtschaftsrecht
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0224,
von Hausgewerbebis Hausierhandel |
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, Die H. der regierenden deutschen Fürstenhäuser (Jena 1862-83, 3 Bde.); Heffter, Sonderrechte der Häuser Deutschlands (Berl. 1871).
Hausgewerbe, s. v. w. Hausindustrie (s. Fabriken, S. 995); auch zuweilen s. v. w. Kleingewerbe (vgl. Gewerbebetrieb
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0277,
von Hefelebis Hefner-Alteneck |
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für die preußischen Staaten" (das. 1856); "Die Sonderrechte der souveränen und der mediatisierten Häuser Deutschlands" (das. 1871). Auch gab er die Institutionen des Gajus (Bonn 1830) heraus und beteiligte sich an der Redaktion des "Neuen Archivs des
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0841,
von Kletzkobis Kleve |
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Sonderrechte K. völlig mit dem brandenburgisch-preußischen Staat. Nachdem K. 1757-62 in französischer Gewalt gewesen war, blieb Preußen im Besitz des eigentlichen Herzogtums bis zum Baseler Frieden 1795, in welchem es den Teil auf der linken Rheinseite
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0851,
von Livnobis Livorno |
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. und noch mehr nach dessen Tod (1881) wurden aber die Sonderrechte der Ostseeprovinzen von den Russen nicht mehr anerkannt. Dieselben sollten dem russischen Gesetz unterworfen und völlig mit Rußland verschmolzen werden. Den Widerstand der deutschen
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0617,
von Militärgerichtswesenbis Militärgesetzgebung |
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diejenigen gesetzlichen Bestimmungen, welche für das Militär auf dem Gebiet des öffentlichen wie des privaten Rechts die Eigentümlichkeiten eines besondern Rechtsstandes (das militärische Sonderrecht) begründen. Dahin gehören z. B. die Privilegien
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0523,
Österreichisch-Ungarische Monarchie (Geschichte: 1867-1869) |
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(Transleithanien), welche außer durch die Person des Herrschers auch durch gemeinsame Institutionen verbunden waren. Siebenbürgen wurde mit Ungarn völlig verschmolzen, Kroatien und die Militärgrenze mit Vorbehalt gewisser Sonderrechte vereinigt
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0365,
Preußen (Geschichte: Friedrich Wilhelm I.) |
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er die Kosten ihrer Erhebung zu vermindern und so zugleich die Lasten der Unterthanen zu erleichtern. Die Erträge der Accisen und Zölle wurden durch strenge Kontrolle erheblich gesteigert, ebenso die Domäneneinkünfte. Privilegien und Sonderrechte
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0741,
von Réseaubis Reserve |
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süddeutschen Staaten vorbehaltenen Sonderrechte im Deutschen Reich, nämlich die Exemtion von Bayern, Württemberg und Baden von der Biersteuergemeinschaft, die Sonderstellung Bayerns und Württembergs in Ansehung des Kriegs-, Eisenbahn-, Post
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0136,
Sachsen (Geschichte des Kurfürstentums bis 1792) |
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katholischer Ausländer, Fürst von Fürstenberg, zum Statthalter ernannt. Die Stände, welche, nur ihre Sonderrechte und Interessen verfolgend, mit dem Volke keinen Zusammenhang hatten und sich vom Landesherrn die schwersten Eingriffe in ihre Rechte
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0074,
Spanien (Staatsverwaltung, Rechtspflege) |
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.
Die Gerichtsverfassung beruht auf Öffentlichkeit und Mündlichkeit des Verfahrens und Geschwornengerichten. Römisches Recht und Landrecht bilden die Grundlage des Rechtswesens; die in den baskischen Provinzen bisher geltenden Sonderrechte (fueros) wurden 1876
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0078,
Spanien (Geschichte bis 1479) |
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Städte und Landgemeinden erhielten ihre verbrieften Sonderrechte (Fueros). In Aragonien waren die Rechte der Unterthanen dem König gegenüber durch den Gerichtshof der Justicia geschützt. Die Stände traten in beiden Reichen zu Reichstagen (Cortes
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0080,
Spanien (Geschichte bis 1746) |
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Stimme. Aber auf einmal brach das glänzende Gebäude schmählich zusammen, und es ergab sich, daß die Weltmacht Spaniens nur trügerischer Schein gewesen. Die offene Verletzung der provinzialen Sonderrechte durch den allmächtigen Minister Olivarez rief
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0225,
von Standesregisterbis Stang |
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. 1823); Vahlkampf, Die deutschen S. (Jena 1844); "Die Stellung der deutschen S. seit 1866" (2. Aufl., Berl. 1870); Heffter, Sonderrechte der souveränen und vormals reichsständischen Häuser Deutschlands (das. 1871).
Standesregister, s
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0410,
von Stützebis Stüve |
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eines kleindeutschen Bundesstaats unter preußischer Leitung abhold und suchte die Sonderrechte der Kleinstaaten sowie die Verbindung mit Österreich aufrecht zu erhalten. Im Oktober 1850 legte er sein Portefeuille nieder, blieb aber als Bürgermeister seiner
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0676,
von Thrombusbis Thugut |
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, Die Sonderrechte der souveränen und der mediatisierten, vormals reichsständigen Häuser (Berl. 1871).
Thronrede, die Rede, mit welcher der Monarch oder an dessen Stelle ein verantwortlicher Minister die Sitzungen der Volksvertreter eines konstitutionellen Staats
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0875,
von Zentralismusbis Zentralprovinzen |
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für jedes Territorium, für jeden Landesteil, für jede Genossenschaft, für jede Stadt und für jedes Dorf ein Sonderrecht schuf. Gleichwohl darf aber auch das Prinzip der gesetzgeberischen Uniformität nicht auf die Spitze getrieben werden. Denn es gibt
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0809,
von Rustbis Rzach |
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. Im Innern fuhr sie fort, die nicht russische und nicht orthodoxe Bevölkerung zu unterdrücken.
Die Sonderrechte Finnlands wurden immer offener angegriffen, das Deutschtum und die lutherische Kirche in den Ostseeprovinzen rücksichtslos unterdrückt
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0139,
von Adelaerbis Adelaide |
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. Standesherren.) - Vgl. von Strantz, Geschichte des deutschen A. (2. Aufl., 3 Bde., Waldenb. 1851); Heffter, Die Sonderrechte der souveränen und mediatisierten Häuser in Deutschland (Berl. 1871); Rose, Der A. Deutschlands (ebd. 1883); G. Meyer
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0472,
von Baskervillebis Baskische Sprache |
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Unterdrückung der karlistischen Bewegung 1872-76, wurden die letzten der in den bask. Provinzen noch geltenden Sonderrechte aufgehoben. Vgl. W. von Humboldt, Prüfung der Untersuchungen über die Urbewohner Hispaniens (Berl. 1821); Mazure, Histoire du Béarn et
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0196,
China (Bevölkerung. Landwirtschaft) |
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und Charakter auffallend gleichartige. Gegenwärtig genießen zwar die Mandschu noch einige Sonderrechte, haben aber ebenfalls Sitten und Sprache
der Chinesen (auch in der südl. Mandschurei) angenommen. Die Mischlinge von Türken
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0668,
Czechisches Recht |
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, das sich bei den Kolonisten im Lande und dann auch bei der einheimischen Landbevölkerung selbst verbreitete. Dadurch wurde das czecho-slaw. Recht, neben welchem ursprünglich das deutsche nur als Sonderrecht eines Standes gelten sollte, thatsächlich
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0090,
Deutsches Recht |
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. «Weistümer» bezeugte Bestandteile weiterhin gesammelt und teilweise von den Lehns- oder Schutzherren ausdrücklich bestätigt werden. Wenn dennoch in jener Vielheit von Sonderrechten eine bemerkenswerte Übereinstimmung herrscht, so erklärt sich dies
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0149,
Deutschland und Deutsches Reich (Staatsrechtliches) |
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Deutschland und Deutsches Reich (Staatsrechtliches)
besondere hinsichtlich des Heer-, Post-, Telegraphen- und Eisenbahnwesens, der Bierbesteuerung, innerhalb des Bundes Sonderrechte vorbehalten.
Die Staatsgewalt des Deutschen Reichs
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0668,
von Ebene (geographisch)bis Ebene (geometrisch) |
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, Die
Sonderrechte der souveränen und der mediatisier-
ten, vormals reichsständischen Häuser Deutschlands
(Berl. 1871); Schulze, Die Dausgesetze der regieren-
den deutschen Fürstenhäuser (3 Bde., Jena 18li2
- 83); Laband, Die Thronfolge im Fürstentum
Lippe
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0143,
von Englisches Riechsalzbis Englisches Schul- und Universitätswesen |
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behandelt. Ein Handelsrecht als Sonderrecht existiert in England nicht; das von Kaufleuten geübte Gewohnheitsrecht (Law Merchant) ist ein Teil des Common Law; die Bücher über Handelsrecht enthalten die Rechtsbestimmungen, die auf den Handelsverkehr
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0231,
von Erbfolgekriegebis Erblande |
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Königreichs unterworfen, jedoch außerdem kraft ge-
wisser Staatsverträge, die sich auf ihren Anfall an
wachsen beziehen, eine besondere Provinzialver-
fassung und andere Sonderrechte besitzt. Vorzugs-
weise aber in Gebrauch war die obige Bezeichnung
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 1005,
von Gherardi del Testabis Ghiberti |
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; die Sonderrechte, die sie sich
hierbei vorbehielt, sührten noch unter Großherzog
Leopold I. von Toscana zu eiuem langen Rechts-
streit. - Vgl. Fabroni, M^inoriß 8t0iicli8 |
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0277,
von Graubündner Alpenbis Graudenz |
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die bündnerische Staatsentwicklung älterer Zeit
ihren Abschluß fand. Verwaltung und Rechtspflege
übten die Gerichte der einzelnen Gemeinden ganz
selbständig, deren sich oft mehrere, unbeschadet ihrer
Sonderrechte, zu einem sog. Hochgericht vereinigten
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0584,
von Güterabtretungbis Gütergemeinschaft |
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von
Pommern, auch in der Stadt Stettin, in Hohen-
zollern, in Westfalen und einigen Kreisen der Rhein-
provinz nach dem Gesetz vom 16. April 1860, welches
dort die zahlreichen Sonderrechte mit verschiedenen
Systemen der allgemeinen G. beseitigt
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0887,
von Hausfleißbis Hausfriedensbruch |
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. w. und die Bibliothek.
"Ähnliche Bestimmungen bestehen auch in andern
deutschen Staaten. Über Familienfideikommih s. d.
- Vgl. Lewis, Das Recht des Familienfideikom-
misses (Berl. 1868); Heffter, Sonderrechte der sou-
veränen
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0888,
von Hausgansbis Haushaltungsschulen |
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.
Heffter, Sonderrechte der souveränen und mediati-
siertenHäuserDeutschlands (Berl.1871); H.Schulze,
Die H. der regierenden deutschen Fürstenhäuser
(3 Bde., Jena 1862-85).
Hausgesinde, s. Gesinde.
Hausgewerbe, neuerdings (von Misckler) vor
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0946,
von Hefelebis Heffter |
Öffnen |
), "Die Sonderrechte der souveränen und mediatisierten Häuser Deutschlands" (Berl. 1871), "Non bis in idem" (ebd. 1873). Weiter sind aufzuführen: "Gaii institutionum commentarii IV" (Bonn 1830), "Die Erbfolgerechte der Mantelkinder" (Berl. 1836
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0964,
Joseph II. (römisch-deutscher Kaiser) |
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Angriffe in erster Linie gegen
die alten feudalen Zustände, gegen die Herrfchaft
der privilegierten Stände, gegen Adel und Klerus
sowie gegen die Sonderrechte der einzelnen Pro-
vinzen und Kronländer. Von den edelsten Absichten
ausgehend, suchte I
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 1009,
von Junotbis Jupiter |
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1876 unter Alfons XII. erfolgte Aufhebung der bask. Fueros (s. d.) hat die sog. Junta foral, der die Wahrung der Sonderrechte der Baskenländer oblag, ihre Bedeutung verloren.
Junta oder Junti, Buchdruckerfamilie, s. Giunta.
Jupe (frz., aber arab
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0146,
von Karl IV. (römisch-deutscher Kaiser)bis Karl V. (römisch-deutscher Kaiser) |
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zu
bewirken. In der Goldenen Bulle (s. d.) von 1356,
einem der wichtigsten Reichsgesetze, wurde den Kur-
fürsten eine Reihe Sonderrechte verliehen und bei-
nahe eine volle Landeshoheit derselben geschaffen.
Die Regelung der Königswahl, welche
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0934,
von Landquart (Bezirk)bis Landrecies |
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für ihn nun das Recht seiner Heimat maßgebend
wurde. Neben dem L. erwuchs in den Städten das Stadtrecht . Den Gegensatz zu beiden
bildete einerseits das Reichsrecht, andererseits die Sonderrechte des Hofrechts, Dienstrechts und
Lehnrechts
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0714,
von Medembis Medici |
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sie auch wohl Standesherren (s. d.). – Vgl. Heffter, Die Sonderrechte der souveränen und der mediatisierten, vormals reichsständischen Häuser Deutschlands (Berl. 1871).
Médiateur (frz., spr. -töhr) oder Vermittler nennt man im Völkerrechte diejenige Macht
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0625,
Orden (geistliche) |
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abzuweisen vermochten, wie die eximierten Benediktiner und Cistercienser. In ein engeres Verhältnis zum Papst setzten sich aber gleich bei ihrem Entstehen die Bettelorden. Vermöge der ihnen verliehenen Sonderrechte unmittelbar abhängig von Rom, bewährten
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0764,
Ostindische Compagnien |
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Ablauf der gewöhnlich auf 20 Jahre verliehenen
Freibriefe suchte die Compagnie, ungeachtet wieder-
holter Beschränkungen, jedesmal um Erneuerung
ihres Privilegiums nach. Mit dem Freibrief von
1833 verlor sie aber ihre Sonderrechte in betreff
des
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0248,
von Polnisches Rechtbis Polschuhe |
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Statut von 1577 aufgenommen. Auch Litauen und Weißrußland hatten sich ihre Sonderrechte zum großen Teile erhalten. (S. Litauisches Recht.) Fortgebildet wurde das P. R. in späterer Zeit durch die Entscheidungen des sog. immerwährenden Rates
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0409,
Preußen (Geschichte 1640-1815) |
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Staatswesens. Er unterdrückte in den Marken und in Cleve, vor allem aber in Ostpreußen die Opposition der Landstände, beseitigte die ständische Mitregierung und begründete die absolute Macht der Krone. Er durchbrach die Sonderrechte der Provinzen und begann
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0785,
von Resecierenbis Reservatrechte |
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, der übliche Ausdruck zur Bezeichnung derjenigen Sonderrechte, welche die süddeutschen Staaten im J. 1870 bei ihrem Eintritt in das Deutsche Reich sich «reserviert» haben. Diese Rechte sind größtenteils in der Reichsverfassung, in welcher übrigens
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0845,
von Ribotbis Ricasoli |
Öffnen |
Geldern und Overijssel) geltende Sonderrecht ist erhalten in der «Notitia seu commemoratio de illa ewa, quae se ad amorem habet», der sog. Lex Francorum Chamavorum. Wahrscheinlich erfolgte die Aufzeichnung zu Gesetzgebungszwecken 802. Herausgegeben wurde
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0065,
Russisches Recht |
Öffnen |
. Die unumschränkte zarische Gewalt erhielt die religiöse Weihe, indem man sie als von Byzanz überkommen betrachtete. Nowgorod und Pskow wurden nicht nur unterworfen, sondern gebrochen; jedes Sonderrecht, jedes selbständige Recht ward vernichtet. Gesetz ist einzig
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0118,
von Spanischer Ginsterbis Spanischer Reiter |
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Barcelona ein Jahr lang dem span.-franz. Heere
unter Marschall Berwick tapfer widerstanden, bis es 11. Sept. 1714 erstürmt wurde. Unter den
Trümmern Barcelonas blieben auch die alten Sonderrechte Cataloniens
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0249,
von Standesehrebis Standesherren |
Öffnen |
, Die deutschen S. und ihre Sonderrechte (Donaueschingen 1888); Gierke, Deutsches Privatrecht, Bd. 1 (Lpz. 1895), §. 47; Georg Meyer, Deutsches Staatsrecht (4. Aufl., Lpz. 1895), §. 229.
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0519,
von Bauhorizontbis Bauhütten |
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der erwachenden Selbständigkeit der Stadtgemeinden. Diese weltlichen Meister organisierten sich in den B., deren Namen sie von den an großen Bauten eingerichteten Werkstätten (Hütten) entlehnten. Zweck der B. war die Verteidigung der Sonderrechte
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0330,
Postwesen |
Öffnen |
" ohne Ansehung der territorialen Sonderrechte der einzelnen Fürsten und Reichsstände ihre Straße von Wien nach Brüssel ziehen durften. Franz von Taxis starb 1517. Ihm folgte Johann Baptista von Taxis, den Karl V. 1520 zum Generalpostmeister ernannte
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