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Ihre Suche nach Verfalltag
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0262,
von Vererbungbis Verfälschungen |
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, der Tag derselben
der Verfalltag . Ist der Verfalltag ein Sonntag oder allgemeiner Feiertag,
so ist der Zahlungstag der nächste Werktag. Die Verfallzeit, Zahlungszeit, kann im Wechsel nur auf einen
bestimmten Tag, auf Sicht, auf bestimmte
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Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0830,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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Ziffern, der Monat mit Buchstaben, wenn auch abgekürzt, niedergeschrieben werden. Korrekturen sind unzulässig.
Wird ein acceptirter oder in anderen Besitz übergegangener Wechsel am Verfalltage nicht eingelöst, so muss man, um sich und seinen
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0422,
von Alterssichtigkeitbis Altertumsforschende Vereine |
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, oder wenn er nach beiden Stilen datiert ist. In diesem Fall wird (nach § 34 der deutschen Wechselordnung) der Verfalltag von demjenigen Kalendertag neuen Stils ab berechnet, welcher dem nach altem Stil sich ergebenden Tag der Ausstellung entspricht. So
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Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0829,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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zu erheben hat.
Derjenige, welcher einen Wechsel acceptirt, verpflichtet sich damit zur Zahlung der betreffenden Summe am Verfalltag. Das Accept sichert dem Gläubiger schnellstes Einklagen des Betrages.
Giro, Indossament heisst Uebertragung
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Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0832,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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Tagen vor dem Verfalltag können Postaufträge eingeliefert werden; der Adressat hat bei Vorzeigung oder binnen 7 Tagen bei seiner Postanstalt einzulösen. Erfolgt bei abermaliger Vorzeigung die Zahlung nicht, so geht die Sendung an den Absender zurück
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0667,
von Regredierenbis Regulator |
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wegen Unsicherheit des Acceptanten nach erfolgter Annahme und endlich wegen nicht erfolgter Zahlung des Wechsels am Verfalltag Regreßansprüche geltend machen kann. Ohne daß der Regredient dabei an die Reihenfolge seiner Vormänner gebunden wäre (regressus per
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0461,
Wechsel (Protest, Regreß) |
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genügende Sicherheit dafür zu leisten, daß die Bezahlung der im W. verschriebenen Summe oder des nicht angenommenen Betrags sowie die Erstattung der durch die Nichtannahme verursachten Kosten am Verfalltag erfolgen werde. Auch wegen Unsicherheit des
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0462,
Wechsel (besondere Arten, Geschichtliches) |
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) bezeichnete (s. Aval). Die Wechselklage gegen den Acceptanten verjährt in drei Jahren vom Verfalltag des Wechsels an. Die Wechselklage gegen den Aussteller eines eignen Wechsels ist im wesentlichen der gegen den Acceptanten gleich. Die Wechselklage
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0471,
von Alterssichtigkeitbis Altersversorgung |
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, der in einem nach A. S. rechnenden Lande (z. B. in Rußland oder Griechenland) "nach Dato" ausgestellt und auf dem nicht bemerkt ist, daß er nach neuem Stil datiert sei, oder der nach beiden Stilen datiert ist, der Verfalltag nach dem Kalendertage des neuen Stils
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0464,
von Prokuristbis Prolongation |
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durch ausdrückliche Erklärung, aber auch still-
schweigend, durch thatsächliche Fortsetzung nach Ab-
lauf der vertragsmäßigen Zeit, geschehen. Prolon-
giert, verlängert werden kann auch die Zahlungszeit,
der Verfalltag der Erfüllung einer Verbindlichkeit
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0465,
von Prolongationsgeschäftbis Prometheus |
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463
Prolongationsgeschäft - Prometheus
und dem Wechselschuldner gilt, seine Vormänner da-
durch nicht berührt werden, daß er deshalb den Re-
greß verliert, wenn er nicht rechtzeitig in der gesetz-
lichen Frist nach dem Verfalltag
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0568,
von Wechselforderungbis Wechselklagen |
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Wechseln aber sind:
1) Der Anspruch auf Zahlung der Wechselsumme nebst 6 Proz. Zinsen vom Verfalltage ab gegen die Hauptschuldner des Wechsels, d. h.
den Acceptanten des gezogenen Wechsels, den Aussteller des eigenen Wechsels. Der Bezogene
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0570,
von Wechselparibis Wechselprotest |
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, der Ehrenacceptant, die Notadresse am Verfalltage nicht zahlt. Der W. muß am Verfalltage oder in den nächsten beiden Werktagen erhoben werden. Die Unterlassung hat beim gezogenen Wechsel den Verlust des Regresses gegen Indossanten und Aussteller, beim domizilierten
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 1015,
von Diskontarbitragebis Diskriminieren |
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1015
Diskontarbitrage - Diskriminieren.
tiert, indem er zu noch größern Kapitalkräften geht, welche Diskonten nehmen (diskontieren); das sind zumeist die Notenbanken, denen das Liegenlassen der Wechsel bis zum Verfalltag gesetzlich dadurch
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0572,
von Dasychirabis Datsche |
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., von heute an; nach d., nach heute, vorzüglich auf Wechseln gewöhnlich. Daher: Datowechsel, solche, deren Verfalltag durch Bezugnahme auf den Tag der Ausstellung angegeben ist., z. B. "In drei Monaten zahlen Sie etc." oder "Drei Monate nach d. (a d
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0957,
von Diervillabis Diesis |
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, Karfreitag; D. sancti, die Tage der Fastenzeit, in romanischen Ländern vornehmlich die der letzten Woche vor Ostern; D. Saturni, Sonnabend; D. saxonicus, s. v. w. sächsische Frist; D. solis, Sonntag; D. solutionis, Verfalltag; D. spiritus, Tag des (Heiligen
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0849,
von Eskimobaibis Eslava |
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ursprünglichen Verfalltag verzichtet.
Eskomptieren, s. v. w. diskontieren.
Eskopette, gezogenes Gewehr der franz. Reiterei, kam nach Heinrich IV. außer Gebrauch, wird aber noch jetzt von spanischen Wegelagerern geführt.
Eskorte (franz.), militär
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0047,
von Kontorbis Kontrabaß |
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Abschlußmethode. Bei derselben rechnet man die Zinsen vom Verfalltag des Postens an vorwärts bis zum Abschlußtag des Kontokorrents. Kommen hierbei Posten vor, welche erst nach diesem Tag verfallen, so werden die diesen weitern Tagen entsprechenden
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0349,
Kurs (im Börsenverkehr) |
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für die abgelaufenen Tage, gehandelt. Der Spalte für die Sicht folgt diejenige für den Zinsfuß (Z. F.), welcher zur Berechnung kommt, wenn der Verfalltag eines Wechsels entweder über die kurze Sicht (höchstens 8 Tage) hinausgeht, oder die lange Sicht
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0730,
Paris (Geschichte seit 1871) |
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. verlassen; der Rest war ermüdet und gegen die Regierung gereizt durch die Festsetzung des Verfalltags der Wechsel auf 13. März, wodurch viele kleine Leute ruiniert gewesen wären, und die Verlegung des Sitzes der Nationalversammlung und der Regierung nach
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0588,
von Ratabaumbis Ratibor |
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. Ratenwechsels, d. h. eines Wechsels, dessen Wechselsumme in mehrere an verschiedenen Verfalltagen zahlbare Beträge zerlegt erscheint, ist nach der Novelle III zur deutschen Wechselordnung (Art. 4) unzulässig; ebenso in Österreich.
Ratekau
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0745,
von Resp.bis Respirationsapparat |
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, oder innerhalb deren der Präsentant noch gültig Protest erheben kann (R. zu gunsten des Präsentanten). Die deutsche Wechselordnung gestattet keine R., läßt aber die Präsentation zur Zahlung und die Protesterhebung noch am zweiten Tag nach dem Verfalltag zu
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0128,
von Verfahrenbis Verga |
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werden auch die einzelnen Teile und Abschnitte eines Verfahrens selbst wiederum als V. bezeichnet, z. B. Mahn-, Beweis-, Haupt-, Rechtsmittel-, Vorbereitungsverfahren etc.
Verfall (Verfalltag, Verfallzeit, Fälligkeit), der Termin, an welchem
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0172,
von Verzögerungbis Vespasianus |
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der dargebotenen Leistung hinauszieht. Bei dem Zahlungsverzug trägt der säumige Schuldner die Gefahr des Zufalls, er ist zum Schadenersatz verpflichtet und muß Verzugszinsen zahlen. Diese Zinsen sind vom Zahlungstermin oder Verfalltag an und bei keiner
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0460,
Wechsel (Formvorschriften) |
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). Das englische Wechselrecht läßt dagegen einen W. mit offenem Datum und eine nachträgliche Datierung des Wechsels zu. Auch die Angabe des Bezogenen (Trassaten), der am Verfalltag Zahlung leisten soll, ist wesentlich. Diese sogen. Wechseladresse
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0543,
von Wertachbis Werth |
Öffnen |
, eine im Wechselverkehr übliche Formel, welche bedeutet, daß der Zins vom Verfalltag an in Rechnung zu stellen sei; »Wert heute« bedeutet, daß der Zins aus einem später fälligen Wechsel schon vom Verkaufstag an berechnet werden soll.
Werth (Werdt
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0815,
von Zahlentheoriebis Zählwerke |
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der Zahlmeistersektion der Werftdivisionen ausgebildet werden.
Zahltag, Verfalltag des Wechsels; vgl. Kassiertag.
Zahlung (Solutio), die Entrichtung einer nach Betrag und Art (Quantität und Qualität) bestimmten Schuld, namentlich einer Geldschuld. Wenn nicht
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0928,
von Zinsenstammbis Zinsrechnung |
Öffnen |
Monat zu so viel Tagen rechnet, als er hat. In Großbritannien und seinen Kolonien sowie in den Vereinigten Staaten wird aber das Jahr zu 365 Tagen gerechnet. Bei Zählung der Tage wird der Verfalltag der Zinsen gewöhnlich nicht mit gerechnet, vom 1
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1% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0521,
von Lagnybis Lambermont |
Öffnen |
mit Beschränkung durch die infolge der abgesonderten Indossierung des Warrants entstandenen Rechte ein. Die Übergabe des indossierten Warrants bewirkt die Bestellung des Faustpfandes an der hinterlegten Ware. Wenn der Warrant an: Verfalltag nicht honoriert
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0091,
von Accepibis Acceptation |
Öffnen |
. In blanco, in bianco acceptieren, d. h. einen Wechsel, der überhaupt oder in seinen wesentlichen Bestandteilen nicht ausgefüllt ist, in dem z. B. die Wechselsumme, der Verfalltag fehlt, ist nie rätlich, weil mit der Hingabe solchen Blanko-Accepts jedem
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1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0560,
von Coupagebis Coupons |
Öffnen |
meist noch innerhalb 4 Jahren nach dem Verfalltage an den betreffenden öffentlichen Kassen eingelöst, und dieser Umstand ermöglicht ihren Umlauf. Einen Zinscoupon oder gar einen Dividendenschein vor seiner Fälligkeit in Zahlung zu nehmen, ist ganz
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0289,
von Dies.bis Dies irae |
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, Verfalltag, v. 8pii-iw8, Tag des Heili-
gen Geistes, 15. Mai, auch Pfingsttag. v. 8tlrti0-
num (v. 8tati0nilrii), die der alten Kircbe durch die
Beziehung zum Leideu Christi beiligen Wochentage
(namentlich Mittwoch und Freitag). I>. 3ni)pIicÄ
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0274,
von Erfüllungssurrogatebis Erfüllungszeit |
Öffnen |
, in welchen ein Verfalltag be-
stimmt ist, nach der Natur des Geschäfts und der
Absicht der Kontrahenten beurteilt werden, ob der-
selbe nur zu Gunsten eines der beiden Kontrahenten
hinzugefügt worden ist. Nach Preuft. Allg. Land-
recht gilt
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0711,
von Festucabis Festungen |
Öffnen |
mit
Ablauf des nächsten Werktags (z. 200 und Straf-
prozeßordn, z. 43). Fällt der Zeitpunkt der Er- <
füllung eines Handelsgeschäfts (Handelsgesetzbuch
Art. 329) oder der Verfalltag/eines Wechsels
(Wechselordn. Art. 92) auf einen Sonntag
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0224,
von Kassettendeckebis Kassr el-Kebîr |
Öffnen |
auf Sicht
lauteten, erst am nächsten K. nach dem Verfalltage bezahlt zu werden brauchten. Die Deutsche und die Österr. Wechselordnung (Art. 93) haben sie mit
dieser Wirkung aufrecht erhalten, wo sie bestanden; in Deutschland sind sie aber
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0910,
Paris (Geschichte) |
Öffnen |
verlegen, ferner ein Erlaß, der den 13. März als Verfalltag aller während des Krieges gestundeten Wechsel und Schuldforderungen, Mietgelder u. s. w. festsetzte. Gleichzeitig bemächtigte sich der Arbeiterbevölkerung eine stärkere Erregung
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0790,
von Resorptionsfieberbis Respirator |
Öffnen |
und
kann sich darauf berufen. Die Bestimmung der
Deutschen und Österr. Wechselordnung (Art. 41), daß
der Wechselinhaber am Verfalltage des Wechsels,
wenn er ein Werktag (Protesttag), und den beiden
folgenden Werktagen protestieren kann, enthält R
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0929,
von Sicherheitswechselbis Sichtwechsel |
Öffnen |
Wechsels hat der Ablauf der zwei Jahre die Be-
deutung der Präsentation; ihre Verpflichtung dauert
dann bis zum Ablauf der Verjährungszeit von drei
Jahren vom Verfalltage ab, der vom letzten Tage
der gesetzlichen Präsentationsfrist ans berechnet
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0057,
von ult.bis Ultramarin |
Öffnen |
) gesetzt werden. Dann ist der letzte Tag des Monats der Verfalltag dieses Ultimowechsels, der danach ein Tagwechsel (s. d.) ist. Wie man Wechsel und Anweisungen auf U. zahlbar stellt, so stellt man solche auch auf Medio (s. d.). Im Fonds
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0571,
von Wechselprozeßbis Wechselregreß |
Öffnen |
auf die Wechselsumme, 6 Proz. Zinsen vom Verfalltage, die Protestkosten und andere Auslagen sowie 1/3 Proz. Provision; der des Vormannes auf diese ganze Summe nebst Zinsen, Kosten und 1/3 Proz. Provision. Über die Regreßsumme wird eine Rückrechnung (s. d.) ausgestellt
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0813,
von Meßnerbis Mestre |
Öffnen |
aus dem Wechsel ersichtlichen bestimmten Verfalltag haben, dieser vielmehr durch die Gesetze und Verordnungen des Meß- oder Marktplatzes bestimmt wird; nur beim Mangel solcher Bestimmungen ist der Zahlungstag der Tag vor dem gesetzlichen Schluß
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