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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0785,
von Resecierenbis Reservatrechte |
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783
Resecieren - Reservatrechte
Resecieren (lat.), wegschneiden (s. Resektion).
Resēda L., Reseda, Wau, Pflanzengattung aus der Familie der Resedaceen (s. d.) mit etwa 25 zum Teil sehr veränderlichen, zumeist im Mittelmeergebiete einheimischen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0741,
von Réseaubis Reserve |
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eines Rechtsgeschäfts gemacht wird, z. B. wenn jemand einem andern das Eigentum von einem Grundstück überträgt und sich daran den Nießbrauch reserviert; Reservations-, Reservatrechte, Reservaten (jura reservata), vorbehaltene Rechte, z. B. die den
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0206,
Deutschland und Deutsches Reich (Geschichte 1871-88) |
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die erstern freilich nicht geringe Forderungen stellten. Aber der Abschluß der Verfassungsverträge mit Baden und Hessen in Versailles 15. Nov. drängte auch Bayern und Württemberg zur Nachfolge am 23. und 25. Nov. Die Reservatrechte, die Bayern sich ausbedungen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0297,
von Bahnhoflagerndbis Bahnson |
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Reservatrechts keine Anwendung. Die bayr. Regierung hat jedoch die vom Reiche erlassenen Vorschriften übernommen und die neue Betriebsordnung, die Bahnordnung, die Signalordnung und die Normen 10. Dez. 1892, die Verkehrsordnung dagegen schon 4. Dez. 1892
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0109,
Adel (Deutschland) |
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dazu gehörte vormals zu den Reservatrechten des Kaisers, d. h. zu den Rechten, welche sich der Kaiser in allen deutschen Landen vorbehalten hatte. Die mächtigern Einzelstaaten Deutschlands, namentlich die weltlichen Kurstaaten, erkannten jedoch
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0605,
von Annalinebis Anneliden |
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päpstliches Reservatrecht wurde, erhob die Kurie von sämtlichen Bischöfen eine solche Abgabe (servitium commune), deren Betrag oft bis zur Höhe eines Jahreseinkommens sich steigerte und noch durch Kanzleigebühren (servitia minuta) erhöht wurde, bis
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0244,
Baden (Geschichte der letzten Jahre) |
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der Besteuerung des inländischen Branntweins und Biers Reservatrechte zu beanspruchen, beantragt. Die Unterhandlungen wurden noch im Oktober in Versailles eröffnet, 15. Nov. der Verfassungsvertrag mit dem Norddeutschen Bund, am 25
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0560,
Bayern (Geschichte: 1870) |
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Bundeskanzleramts, Delbrück; in München zu nichts geführt hatte, da B. zu viele Reservatrechte beanspruchte, Ende Oktober nach Versailles, wo nach langen, schwierigen Verhandlungen 23. Nov. 1870 der Vertrag Bayerns mit dem Norddeutschen Bund unterzeichnet
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0561,
Bayern (Geschichte: 1871-1873) |
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Reservatrechte hatte das Ministerium abzuwehren. Die Führung desselben übernahm nach dem frühen Tod Hegnenbergs (2. Juni 1872) der bisherige Finanzminister Pfretzschner.
Die Beziehungen Bayerns zum Deutschen Reiche gestalteten sich in manchen wichtigen
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0837,
Deutschland (Reichstag, Bundesrat) |
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des Reichs ein einheitliches Heer, welches im Frieden ebenso wie im Krieg unter dem Oberbefehl des Kaisers steht; unbeschadet allerdings des bayrischen Reservatrechts, wonach das bayrische Heer einen in sich geschlossenen Bestandteil des deutschen
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0844,
Deutschland (Heerwesen) |
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Kriegsministerium. Das Reichsmilitärgesetz findet auf Bayern so weit Anwendung, als es den ihm zugesicherten Reservatrechten nicht zuwiderläuft. Sein Heer bildet einen geschlossenen Bestandteil des Bundesheers unter der Militärhoheit des Königs, tritt aber
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0903,
Deutschland (Geschichte 1870-1871. Wiederherstellung des Deutschen Reichs) |
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gehenden Reservatrechte auf Widerspruch, besonders von seiten der Fortschrittspartei, wurden jedoch endlich auf dringende Befürwortung der Regierung 9. Dez. angenommen. Auch eine neue Kriegsanleihe von 100 Mill. Thlr. wurde bewilligt. Am 4. Dez. machte
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0791,
von Furobis Fürst |
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nach zunächst unter den Herzögen stehen. Neben den eigentlichen Fürsten mit Landeshoheit gab es schon frühzeitig Titularfürsten, deren Ernennung ein Reservatrecht des Kaisers war, die aber nicht ohne weiteres die Teilnahme an den rechtlichen Be
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0598,
von Grafbis Gräf |
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deutschen Kaisern kraft der wenigen ihnen gebliebenen Reservatrechte verliehenen Grafen- und Fürstentitel erhoben zwar die damit Ausgezeichneten in den Herrenstand, befreiten aber weder Personen noch Güter von der Landeshoheit, wie sie auch keine
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0302,
von Heimatsamtbis Heimdall |
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das Gemeindebürgerrecht (Gemeinde-, Nachbarrecht) gegen ein geringeres Bürgergeld erlangt als der Fremde. Endlich ist zu beachten, daß infolge bayrischen Reservatrechts die Reichsgesetze über die Beseitigung der polizeilichen Beschränkungen der Eheschließung
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0980,
von Komitatbis Kommanditgesellschaft |
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, benannt. Es gab Kuriat-, Centuriat- und Tributkomitien; über Art und Bedeutung derselben s. Rom, das alte (Verfassung).
Komitive (lat. Comitiva), im Verfassungsrecht des frühern Deutschen Reichs die Befugnis, gewisse Hoheits- und Reservatrechte des
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0450,
von Landeshauptmannbis Landeskultur-Rentenbanken |
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(Souveränität), je mehr das Ansehen und die Macht von Kaiser und Reich sanken, bis endlich dem Kaiser den Territorialherren gegenüber nur noch einzelne Reservatrechte verblieben, so daß die Reichsstände bei Auflösung des Reichs mit der Souveränität
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0935,
von Pfälzer Weinebis Pfand |
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. Mit Errichtung der Reichsgerichte hörte dies Amt auf, und die Benennung P. war nur noch ein Titel, der nach der Reichstaxordnung von 1659 zum Preis von 304 Gulden verliehen wurde, und mit welchem die Ausübung gewisser kaiserlicher Reservatrechte
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0274,
Post (geschichtliche Entwickelung in Deutschland) |
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Reichs als einheitliche Verkehrsanstalt einzurichten und wurde die norddeutsche P. zu der deutschen Reichspostverwaltung erweitert. Nur Bayern und Württemberg blieben kraft ihrer Reservatrechte außer-^[folgende Seite]
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0330,
von Wahlbis Wahlprüfung |
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), die aber nie zu stande kam. Es wurde daher für jeden Kaiser immer eine kaiserliche W. (capitulatio caesarea) entworfen, in welcher die einzelnen Pflichten des Kaisers speziell aufgeführt und die dem Kaiser vorbehaltenen Rechte (Reservatrechte) mehr
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0387,
von Wappengenossenbis Warasdin |
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, ein Wappen zu führen. Unter der Regierung des Kaisers Friedrich wurde das Recht der Wappenverleihung als kaiserliches Reservatrecht in Anspruch genommen und fiskalisch ausgebeutet. In der Praxis der kaiserlichen Kanzlei, die sich infolgedessen sehr
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0107,
von Bayeuxbis Bazas |
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die vom Reich beschlossene Branntweinsteuer auch für B. und gab sein Reservatrecht in dieser Beziehung auf, da die neue Steuer für B. zu vorteilhaft war, und bewilligte auch den Malzaufschlag noch für die Finanzperiode 1888-89 (erst 1889 wurde
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0371,
von Gebirgstruppenbis Geffcken |
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Annahme des Kaisertitels zu bewegen gewesen waren, und daß
vergeblich auf energisches Einschreiten gegen die süddeutschen Fürsten, ia nötigen Falls aus Drohung mit Gewalt, um sie zum Verzicht auf die Reservatrechte zu bewegen, gedrungen habe
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0562,
Bayern (Verfassung) |
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vorher die Notwendigkeit der Verwesung auf verfassungsmäßigem Wege anerkannt ist. König von B. ist seit 13. Juni 1886 Otto Ⅰ., des Königreichs B. Verweser Prinz Luitpold (Prinz-Regent). B. hat sich bei Neugestaltung des Deutschen Reichs als Reservatrechte
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0580,
Bayern (neuere Geschichte 1871-86) |
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sich die «Patrioten» ihre Reservatrechte. Die Beschlüsse des Vatikanischen Konzils vom 18. Juli 1870 gaben den Anstoß zu diesem Kampfe. Am 19. Jan. 1870
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0737,
Bundesrat |
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einheitlich abgegeben werden kann (Art. 6), folgt aus der principiellen Natur des B. Bei Stimmengleichheit entscheidet die preuß. ("Präsidial"-)Stimme (Art. 7, Abs. 3). In Sachen der sog. Reservatrechte (s. d.) können die Bevollmächtigten der beteiligten
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0738,
von Bundesschiedsgerichtbis Bundesstaat |
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war (Art. 9). Bei der Beschlußfassung im B. entscheidet einfache Mehrheit, nur 1) Verfassungsänderungen sind abgelehnt, wenn 14 Stimmen dagegen sind (Art. 78, Abs. 2); 2) die sog. Reservatrechte (Ausnahmerechte) können nur mit Zustimmung des
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0207,
Deutschland und Deutsches Reich (Geschichte 1871-88) |
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Verzicht auf Reservatrechte die Genehmigung der Einzellandtage nicht einzuholen sei, fand Geltung. Auf dem Gebiete der Eisenbahnen und anderer Verkehrsanstalten wurden von Jahr zu Jahr Schranken beseitigt und einheitliche Einrichtungen getroffen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0833,
von Fischer (Karl Ludw.)bis Fischer (Ludw. von) |
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, trat aber später ebenso
entschieden den Unitariern gegenüber für Bayerns
Selbständigkeit und die Reservatrechte ein. Dem
Reichstage gehörte F. 1871 - 73 als Vertreter
Augsburgs, 1884 - 90 für Geislingen-Mm an.
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0264,
von Freigutbis Freihandel |
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.) wurden die Verhältnisse für Bremen geordnet (Gesetz vom 31. März 1885). Das noch verbleibende Freihafengebiet steht unter dem Schutze des Art. 34 der Reichsverfassung als Reservatrecht (s. Bremen, Hamburg). ^[Spaltenwechsel]
Freihandel (engl. free
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0746,
von Gemeindepräsidentbis Gemeinderecht |
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. traft Reservatrechts. Hinsichtlich des Er-
werbs des G. lassen sich die deutschen Gemeinde-
gesetze unter zwei Kategorien bringen, die von ver-
schiedenen Principien beherrscht werden. Nach dem
einen Princip ist der Erwerb des G. ganz ähnlich
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0073,
von Pfretzschnerbis Pfullendorf |
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der Vorsitz
im Ministcrrat übertragen; er trat hier für Auf-
rechterhaltung der bayr. Reservatrechte ein. Seit
1871 war P. als Bevollmächtigter Bayerns Mit-
glied des Bundesrats. Am 4. März 1880 legte er
seine ^lmtcr nieder, wurde gleichzeitig
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0677,
von Telegraphenwertzeichenbis Telegraphie |
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: Ober-Postämter). Bayern und Württemberg haben zwar, vermöge der ihnen in der Reichsverfassnng von 1871 vorbehaltenen Reservatrechte, eigene Telegraphenverwaltung; sie werden aber dem Auslande gegenüber von der deutschen Reichspostverwaltung
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0775,
von Militärpflichtbis Militärstrafrecht |
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hat, und ebenso ist die
Zustimmung Württembergs zu dem Beschluß von
Bundesrat und Reichstag notwendig, weil seine be-
sondere Militärstellung im Reiche den Charakter
eines Reservatrechts hat.
Bayern hat keine besondere M. abgeschlossen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0873,
Württemberg (Geschichte) |
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der Kompetenzerweiterungen als zum etwaigen Verzicht auf württemb. Reservatrechte nicht ein Beschluß der württemb. Stände erforderlich sei, sondern Zustimmung von Bundesrat und Reichstag der allein vorgeschriebene Weg sei.
Auf kirchlichem Gebiet waren
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0786,
von Reservatum ecclesiasticumbis Reservefonds |
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Sonderstellung hinsichtlich des Militärwesens und der Festsetzung des Militäretats. (S. Deutschland und Deutsches Reich [Staatsrechtliches, Bd. 5, S. 146 fg.].) Das Reservatrecht in betreff der Branntweinsteuer ist durch die neueste Gesetzgebung auf diesem
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