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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0572,
Konkursverwalter |
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570
Konkursverwalter
abtretungen (s. Cessio bonorum) sowie über die landesherrliche oder gerichtliche Bewilligung einer allgemeinen Zahlungsstundung.
Der Zweck des K. wird in der Weise erreicht, daß das zur Konkursmasse gehörige Vermögen des
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0757,
von Gemeinschaft des Vermögensbis Gemeinschuldner |
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, sein zur Konkursmasse (s. d.) gehöriges Vermögen zu verwalten und über dasselbe zu verfügen. Dieses Verwaltungs- und Verfügungsrecht wird von da an durch den Konkursverwalter ausgeübt. Die Rechtshandlungen, welche der G. nach der Konkurseröffnung
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0011,
Konkurs (Verfahren nach der deutschen K.-Ordnung v. 10. Febr. 1877) |
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Konkursverwalter (Massekurator, in Österreich Masseverwalter genannt) zu bestellen. Dieser steht unter der Aufsicht des Konkursgerichts und ist verpflichtet, in wichtigen und der regelmäßigen Verwaltung nicht angehörenden Angelegenheiten die Ansicht
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0046,
Abgesonderte Befriedigung |
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Befriedigung der Konkursgläubiger zu verwenden. Der Absonderungsberechtigte hat, soweit es sich um A. B. handelt, am Konkursverfahren nicht teilzunehmen und deshalb auch seine Forderung nicht anzumelden. Er hat nur dem Konkursverwalter von dem
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0615,
von Anfechtungsklagebis Anfossi |
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Konkurses dem Konkursverwalter, außerhalb des Konkursverfahrens jedem einzelnen Gläubiger zu, dessen Forderung fällig ist und der einen vollstreckbaren Schuldtitel erlangt hat. Im letztern Falle wird noch vorausgesetzt, daß die Zwangsvollstreckung
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0272,
Erfüllung (der Rechtsgeschäfte des Gemeinschuldners) |
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eine
Rechtsfolge geknüpft ist, eintritt.
Erfüllung der Rechtsgeschäfte des Ge-
mein s ch u l d n e r s durch den Konkursverwalter. Die
Deutsche Konkursordnung hat in den §^. 15-21
besondere Vorschriften bezüglich der zweiseitigen
Verträge getroffen
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0064,
von Glaubersalzwässerbis Gläubigerversammlung |
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- oder Hypothekgläubiger im Gegensatz zu Buch- oder chirographischem G. Konkursgläubiger ist der G. eines in
Konkurs verfallenen Schuldners, Massengläubiger der, welcher den Konkursverwalter als Vertreter der Masse zum Schuldner hat; Korrealgläubiger, s
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0132,
von Aussonderungbis Ausstattung |
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oder eines persönlichen Rechts. Die ausgesonderten Gegenstände werden dem berechtigten Ansprecher durch den Konkursverwalter ausgeantwortet. Bei offenbarer Berechtigung erfolgt die A. ohne vorgängigen Rechtsstreit zwischen dem Aussonderungsberechtigten und dem
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0012,
von Konkursmassebis Konnewitz |
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Konkursordnung Masseverwalter), die vom Konkursgericht zur Verwaltung der Aktivmasse bestellte Person, in der deutschen Konkursordnung Konkursverwalter genannt (s. Konkurs). Als Massegläubiger bezeichnet die deutsche ebenso wie die österreichische
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0433,
von Prsh.bis Prügelstrafe |
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der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen der Gläubiger werden in dem allgemeinen P. geprüft. Die nach Ablauf der Anmeldefrist gemeldeten Ansprüche kommen in dem allgemeinen P. nur dann zur Prüfung, wenn weder von seiten des Konkursverwalters noch
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0635,
von Curabis Curci |
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ina.88k6 der Verwalter
der Konkursmasse bezeichnet, der nach der Deutschen
Konkursordnuna Konkursverwalter (s. d.), nach der
österreichischen Masseverwalter heißt. Neben diesem
0. d. konnte noch ein besonderer Kontradiktor (s. d.)
ernannt werden
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0657,
von Massenaufgebotbis Massicot |
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solchen Tafeln stammt von H. Cotta.
Massenzuwachs , im Forstwesen, s. Zuwachs .
Massepfleger , s. Konkursverwalter .
Masseschulden , s. Massegläubiger .
Masseur ( spr. -ßöhr , vom frz. masser , kneten), Kneter
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1006,
von Zwangsabtretungbis Zwangsvollstreckung |
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Gemeinschuldners abgeschlossen wird, bedarf der Bestätigung des Konkursgerichts, welch letzteres nach Gehör der Gläubiger, des Konkursverwalters und des Gläubigerausschusses entscheidet. Der Z. ist zu verwerfen, wenn die gesetzlichen Vorschriften nicht beachtet
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0666,
von Rechenpfennigebis Rechnungslegung |
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der Verwaltungsrechnungen erforderlich, die von Bevollmächtigten, Miterben und Miteigentümern, geschäftsführenden Gesellschaften, Vormündern, Konkursverwaltern und andern Administratoren fremder Vermögen abgelegt werden. Streitigkeiten über die Richtigkeit
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0413,
von Vordünebis Vorkaufsrecht |
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das Gleichgebot des Berechtigten als Mehrgebot. Nach Deutschem Bürgerl. Gesetzbuch ist das V. überhaupt ausgeschlossen, wenn der Verkauf im Wege der Zwangsvollstreckung oder durch den Konkursverwalter erfolgt (§. 512). Das dingliche V. (Deutsches Bürgerl
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0564,
von Anfechtungsklagebis Anführungszeichen |
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564
Anfechtungsklage - Anführungszeichen.
des Konkursverwalters unterliegen (Konkursordnung, Buch 1, Titel 3, § 22-34): 1) Die nach oder in den letzten zehn Tagen vor der Zahlungseinstellung (thatsächlichen Insolvenz) oder dem
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0866,
von Arréebis Arrest |
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Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, und die Verpflichtung auferlegt wird, von dem Besitz der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgeänderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter innerhalb bestimmter
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0420,
von Briefbis Briefgeheimnis |
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) verpflichtet, alle für den Gemeinschuldner eingehenden Sendungen, Briefe und Depeschen dem Konkursverwalter auszuliefern, welch letzterer zu ihrer Eröffnung berechtigt ist. Im übrigen kann ein Gläubiger vermöge des ihm zustehenden gerichtlichen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0947,
von Gutachbis Güterrecht der Ehegatten |
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. Konkursverwalter (s. Konkurs).
Güterrecht der Ehegatten (Ehegüterrecht), Inbegriff der Normen für die durch die Ehe hervorgebrachten Vermögensrechtsverhältnisse der Ehegatten. Bei den Römern trat in der ältern Zeit die Ehefrau in die Gewalt (manus) des Mannes
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0048,
von Kontrabuchbis Kontraktbruch |
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in Einzelprozessen mit den betreffenden Gläubigern zum Austrag zu bringen hatte. Die deutsche Konkursordnung kennt keinen besondern K., sondern überläßt die Thätigkeit, welche diesem früher oblag, dem Konkursverwalter (s. Konkurs).
Kontradiktorisch
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0338,
von Kuramabis Kurbel |
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der Interessen eines Instituts, z. B. einer öffentlichen Kasse, einer Stiftung, eines Konkursvermögens (Güterpfleger, Konkursverwalter, Massekurator) etc., Betraute sowie der zur Beaufsichtigung einer Universität berufene Beamte wird K. genannt.
Kurban
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0072,
von Magierbis Magisterium |
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Zeremonienmeister; M. aeris, Kassierer; M. auctionis oder bonorum, Konkursverwalter; M. census, Vorsteher des Steuer- und Schätzungswesens, Finanzminister; M. collegiorum, Vorsteher einer Sodalität; M. cubiculariorum, Oberkämmerer; M. municipiorum
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0970,
von Nachtigallbis Nachtstücke |
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, welche aus der Masse gezahlt sind, zu dieser zurück, so sind dieselben von dem Konkursverwalter nach Anordnung des Konkursgerichts auf Grund des Schlußverzeichnisses zur N. zu bringen. Dasselbe gilt bei nachträglicher Ermittelung
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0337,
von Offenburgbis Öffentlichkeit |
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von dem Konkursverwalter wie von jedem Konkursgläubiger verlangt werden. Die Eidesleistung erfolgt vor dem Amtsgericht als dem Vollstreckungs- oder Konkursgericht. Die Leistung des Offenbarungseides kann im Fall unbegründeter Verweigerung durch Haft
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0545,
von Schlüsselbeinbis Schlüter |
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mehrere Stoßfugen. Vgl. Gewölbe.
Schlußtermin, der zur Regulierung der Schlußverteilung (s. d.), insbesondere zur Abnahme der Schlußrechnung des Konkursverwalters, zur Beschlußfassung über nicht verwertbare Massegegenstände und zur Geltendmachung
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0373,
Genossenschaften (das neue deutsche Genossenschaftsgesetz vom 1. Mai 1889) |
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ihres Geschäftsanteils und ihrer Haftsumme.
Aber nur ganz ausnahmsweise wird es künftighin überhaupt noch zu einem Einzelangriffkommen. Nicht den Vorstand der Genossenschaft, wie es bisher der Fall war, sondern den Konkursverwalter beschäftigt
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0067,
von Abschlagbis Abschneiden |
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der Abhaltung des allgemeinen Prüfungstermins eine Verteilung stattfinden, so oft bare Masse vorhanden ist. Ob eine Verteilung vorzunehmen ist, hat der Konkursverwalter zu entscheiden, welcher nur, sofern ein Gläubigerausschuß bestellt ist, dessen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0614,
Anfechtung |
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Handlung die rechtliche Wirkung entzogen, als sie dem Konkursverwalter und dem einzelnen Gläubiger, der eine Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betreiben will, nicht entgegengehalten werden darf, also auch die Befriedigung der Gläubiger nicht
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0659,
von Annalenbis Annam |
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657 Annalen – Annam
die Hingabe an Zahlungsstatt leichter der Anfechtung (s. d.) der übrigen Gläubiger oder des Konkursverwalters unterliegt als die Zahlung mit
dem geschuldeten Gegenstande. Der A. a. Z. verwandt ist die Überweisung
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0096,
von Aufmerksamkeitbis Aufnahme des Verfahrens |
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dasselbe nach §. 8 der Konkursordnung vom Konkursverwalter aufgenommen werden, wenn es sich um einen von dem Gemeinschuldner geltend gemachten Anspruch handelt. Lehnt der Verwalter die Aufnahme des Rechtsstreites ab, indem er damit zugleich darauf
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0097,
von Aufnahmestellungbis Aufrechnung |
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95
Aufnahmestellung - Aufrechnung
nach §. 9 der Konkursordnung sowohl von dem Konkursverwalter als vom Gegner aufgenommen werden. War zur Zeit der Konkurseröffnung bezüglich einer im Konkursverfahren anzumeldenden, Forderung ein Rechtsstreit
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0098,
von Aufrechtbis Aufruhr |
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Gemeinschuldner seine Zahlungen eingestellt habe oder die Konkurseröffnung beantragt sei. Die Befugnis des Konkursverwalters, gegen die Forderung eines Konkursgläubigers eine Schuld desselben an den Gemeinschuldner aufzurechnen, wird durch die erwähnten
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0103,
von Aufstrichbis Auftreibschere |
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Kundmachung des Konkurses im Namen des Gemeinschuldners unternimmt, ohne Rechtskraft. Nach Preuß. Allg. Landrecht soll der Beauftragte die Instruktion des Konkursverwalters einholen.
Für A., welche einem Kaufmann erteilt werden, gilt nach dem
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0164,
von Aussigbis Aussperrung |
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beurteilen sei. Die Aussonderungsberechtigten, welche im Gemeinen Recht Vindikanten oder Separatisten ex jure dominii genannt wurden, haben sich mit ihrem Anspruch an den Konkursverwalter zu wenden, der darüber zu entscheiden hat, ob er die beanspruchte
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0655,
von Beizfalkbis Beke |
Öffnen |
. Derartige B. erfolgen auch durch
Anschlag (s. d.). Im allgemeinen Interesse werden bekannt gemacht Entmündigungen und Konkurseröffnungen,
wie der Name eines ernannten Konkursverwalters, Vermögensbeschlagnahmen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0875,
von Beschneidepressebis Beschreibung |
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Ehrenrechte
bestraft ist, wird von der Obrigkeit wie von der Gesellschaft anders angesehen als ein Unbescholtener. Bei der Übertragung einer
Vormundschaft, einer Pflegschaft, einer Konkursverwaltung, bei der Prüfung der Glaubwürdigkeit des Zeugnisses
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0007,
von Billingerbis Billom |
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der Verpfändung bestellte B. o. s. ist im Falle der Nichteintragung dem Konkursverwalter oder den Judikatsgläubigern des Ausstellers gegenüber unwirksam; eine zum Zwecke der Verpfändung bestellte B. o. s. ist überhaupt nichtig, wenn sie nicht
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0744,
von Ehegattenbis Ehehindernis |
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unentgeltlichen Verfügungen zu Gunsten seines E. in ganz Deutschland von dem Konkursverwalter angefochten werden (Konkursordn. §. 25); ebenso können außerhalb des Konkurses von Gläubigern, welche einen vollstreckbaren Schuldtitel erlangt haben, sofern
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0065,
von Glauchaubis Glaukom |
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»
kann, in einem etwas andern Verhältnis als der deutsche Konkursverwalter zur G. und zum
Gläubigerausschuß
(s.d.). Die Gläubigerschaft kann hier
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0570,
von Konkursbis Konkursgericht |
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der K. ernennt das Gericht den Konkursverwalter, setzt einen Termin zur Beschlußfassung über die Wahl eines andern Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses (s. d.) fest, erläßt den Offenen Arrest (s. d.) und bestimmt
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0573,
von Konkussionbis Konnossement |
Öffnen |
ist er Vertreter der «Gläubigerschaft», welcher auch ein unbedingtes Wahlrecht zusteht, und ist deshalb in
viel weiterm Umfange von der Gläubigerversammlung abhängig. – Vgl. Krah, Der K. (4. Aufl., Neuwied 1885); Knatz, Die
Konkursverwaltung
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0829,
von Kurankobis Kurator |
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(Verschwendern, Geisteskranken u.s.w.) bestellten
Vormund, sowie denjenigen, welcher nur zur Verwaltung einer Vermögensmasse bestellt war (wie der Konkurskurator, s. Konkursverwalter ).
Heute wird fast durchgängig nur von Altersvormund
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0545,
von Offener Arrestbis Öffentliches Recht |
Öffnen |
dieselben
verpflichtet werden, von dem Besitze der Sache und
von einem etwaigen Anspruch auf abgesonderte
Befriedigung dem Konkursverwalter Anzeige zu
machen. Dieser O. A. ist gleichzeitig mit der Kon-
kurseröffnung (s. d.) zu verfügen und vom
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0363,
von Stillen der Kinderbis Stiller Ocean |
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Konkurses die Einlage ganz oder teilweise zurückgewährt oder sein Anteil am entstandenen Verluste ganz oder teilweise erlassen worden, so kann die Rückgewähr oder der Erlaß vom Konkursverwalter angefochten werden. Anders, wenn der stille Gesellschafter
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0301,
von Vert en pâtebis Vertikow |
Öffnen |
Verzeichnisse. Zur Abnahme der Schlußrechnung des Konkursverwalters (s. d.), zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis und zur Beschlußfassung über die nicht verwertbaren Vermögensstücke findet ein Schlußtermin (früher Distributionstermin) statt
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0415,
von Schenkungssteuerbis Schenkung von Todes wegen |
Öffnen |
die Anfechtung von S. durch die Gläubiger des Schenkers oder den Konkursverwalter s. Anfechtung. Über S. unter Ehegatten s. Ehegatten. Über die Steuern auf S. s. Schenkungssteuer. Über Pflichtwidrige Schenkung s. d.
Schenkungssteuer
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1050,
Zustellung |
Öffnen |
von Amts wegen zuzustellen. Die dem Konkursverwalter obliegenden Mitteilungen können (nach §. 69) unmittelbar erfolgen und sind nicht an eine bestimmte Form gebunden. Diese Vorschrift bezieht sich aber nur auf einfache Mitteilungen, z. B. nicht
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0656,
von Masse (Vermögensmasse)bis Masséna |
Öffnen |
. Konkursverwalter.
Masselgraben, s. Eisenerzeugung.
Masseln, s. Eisen und Eisenerzeugung.
Massena (Moussena, Musena), abessin. Leguminose (Acacia anthelmintica), deren Rinde ein kräftiges und sicheres Bandwurmmittel ist.
Masséna, André, Herzog
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0869,
von Mietschiskobis Migne |
Öffnen |
vor der Eröffnung des Verfahrens rückständigen Mietzinses sowie wegen anderer Forderungen. Erhebt er solche Forderung infolge der Kündigung des Konkursverwalters, so hat er den Anspruch auf abgesonderte Befriedigung nicht. Dieses gesetzliche
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0606,
von Kontokorrent-Zinsenbuchbis Kontrapunkt |
Öffnen |
Forderungen und das Recht zustand, gegen deren Berücksichtigung Widerspruch zu erheben. Nach der Deutschen Konkursordnung ist dem Konkursverwalter (s. d.) die Thätigkeit übertragen, welche im gemeinen Prozeß unter den Curator bonorum und den K. verteilt
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