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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0940,
von Mitchambis Miteigentum |
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938
Mitcham - Miteigentum
dern, ohne daß aber für die Erregung der erstern der Willensimpuls maßgebend gewesen ist. So pflegt sich z. B. bei der Beugung des dritten Fingers der vierte unwillkürlich mitzubewegen, bei der Kontraktion des geraden
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57% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0686,
von Mitchellbis Mithra |
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" (1864); "Doctor Johns: being a narrative of certain events in the life of an orthodox minister of Connecticut" (1866, 2 Bde.); "Rural studies" (1867); "Pictures of Edgewood" (1869); "About old story-tellers" (1877) u. a.
Miteigentum (lat
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0989,
von Gewerbfleißbis Gewerkschaft |
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eigentümlichen Zuständen und Be-
dürfnissen desselben angepaßt hat. In den neuesten
Gesetzgebungen hat das Rechtsinstitut seinen Cha-
rakter wesentlich verändert.
Die G. alter Verfassung beruht auf dem Ge-
danken, daß die Teilhaber Miteigentümer
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0147,
von Adjudizierenbis Adler (Raubvögel) |
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Ermessen entweder körperlich teilen, jedem
Miteigentümer einen Teil zusprechen, wobei noch Entschädigungen in Geld vorkommen können; oder der Rlchter schlägt einem
Miteigentümer das ganze Grundstück zu, und verpflichtet ihn, die übrigen bar
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0886,
von Gesamte Handbis Gesamtregierung |
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beerbt den verstorbenen Miteigentümer.
Das deutsche Recht kennt ein Verhältnis, in wel-
chem, wenn ein Mitbeteiligter kinderlos verstirbt,
das gemeinsame Gut den überlebenden Genossen
allein verbleibt, als wären sie durch den Verstorbenen
nie
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0742,
Bergrecht (Aufhebung des Bergwerkseigentums; Gewerkschaft, Kuxe) |
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. Die Besitzer der Kuxe werden als Miteigentümer des Bergwerks in dem Grundbuch oder in einem besondern Berggegenbuch eingetragen. Für die Veräußerung der Kuxe gelten die Formen und Regeln der mittelbaren Erwerbung des Grundeigentums. An die Stelle des
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0743,
Bergrecht (Ausbeute und Zubuße; Rechte des Grundeigentümers) |
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. Neben der gewerkschaftlichen Verfassung ist auch das zivilrechtliche Miteigentum sowie jede andre Form der Gewerkschaft zugelassen, wenn die Mitbeteiligten des Bergwerks sie durch Vertrag annehmen. Einige neuere Berggesetze lassen erst bei
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0273,
Diebstahl |
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und ihre Wegnahme ist D.
Auch ein Miteigentümer kann den andern Miteigen-
tümer bestehlen, z. B. der Wechselaussteller den
Acceptanten, in dessen Miteigentum der Wechsel
steht durch Wegnahme und rechtswidrigeZueignung
des Wechsels. Das Wegnehmen setzt
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0756,
Gemeinschaft der Heiligen |
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es einer Fürsorge für die Miteigentümer da-
hin, daß sie wegen ibrer Ansprüche aneinander nicht
durch solche Veräußerungen benachteiligt werden.
Nach der Deutschen Konkursordn. §. 44 kann der-
jenige, welcher sich mit dem Gemeinschuldner
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0666,
von Rechenpfennigebis Rechnungslegung |
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der Verwaltungsrechnungen erforderlich, die von Bevollmächtigten, Miterben und Miteigentümern, geschäftsführenden Gesellschaften, Vormündern, Konkursverwaltern und andern Administratoren fremder Vermögen abgelegt werden. Streitigkeiten über die Richtigkeit
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0058,
von Absolutionbis Absonderung (im Konkurs) |
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Erben vorhandenen Gegenständen aus dem Nachlaß des Erblassers verlangen können. Ferner ist Miteigentümern,
Gemeinschaftsteilhabern und Gesellschaftern des Gemeinschuldners, mit Ausnahme stiller Gesellschafter, das Recht
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0201,
Agrate |
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gestattet (s. Flurregelung). Man begünstigte endlich noch den Übergang der in gemeinschaftlichem Eigentum stehenden, irrationell bewirtschafteten Ländereien in das Sondereigentum der einzelnen Miteigentümer (s. Gemeinheitsteilung).
Während so im Interesse
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0382,
von Allitterationbis Allmers |
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der betreffenden Bauerngüter zu betrachten. Diese Nutzungsrechte an den Allmanden hängen mit den Verhältnissen der alten Markgenossenschaften zusammen, welche an Wald und Wiese noch nicht ein Alleineigentum, sondern nur ein durch Hofbesitz bedingtes Miteigentum
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0511,
von Baumebis Baumeister |
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einer Gemeinde oder eines Privaten, wonach man Staats-, Gemeinde- und Privatbaumeister unterscheidet (s. Architekt), die Anordnung und Leitung von Bauten obliegt; im Mittelalter in ritterlichen Familien einer der Ganerben oder Miteigentümer einer Burg
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0963,
von Birdbis Biret |
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. Eine Sammlung kleinerer Arbeiten erschien unter dem Titel: "Peter Pilgrim, or a rambler's recollections". Sein letzter Roman war: "The adventures of Robin Day" (1839, 2 Bde.). Seit 1847 Miteigentümer und Mitredakteur der zu Philadelphia erscheinenden "North
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0119,
von Bodiobis Bodmer |
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erhielt B. den Lehrstuhl der helvetischen Geschichte in Zürich und ward um dieselbe Zeit Miteigentümer einer Buchhandlung und Buchdruckerei. 1735 ward er Mitglied des Großen Rats. In hohem Alter legte er 1775 seine Lehrstelle nieder und zog sich
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0121,
von Cibebenbis Cicca |
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121
Cibeben - Cicca.
Stücke. Im J. 1711 wurde er Miteigentümer des Drurylane-Theaters. Infolge politischer Bestrebungen 1730 unverdienterweise zum Poeta laureatus ernannt und dadurch in eine sorgenfreie Lage versetzt, zog er sich vom Theater
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0240,
von Condictiobis Condorcet |
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.), Miteigentum, das Eigentum, welches mehreren an einer Sache so zusteht, daß jeder einen ideellen Anteil hat. Vgl. Kondominat.
Condor, Goldmünze in Chile, 9/10 fein, à 10 Pesos, gesetzlich = 38,826 Mk.; in Neugranada = 40,563 Mk.
Condorcet (spr
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0090,
von Dotalenbis Dottores |
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.
Dotalen (lat.), bei den Römern Sklaven oder Sklavinnen, welche ein Vater seiner Tochter bei deren Verheiratung mit der Mitgift (dos) übergab, und die demzufolge auch Miteigentum des Mannes wurden. Jetzt sind D. (Dotal- oder Pfarrbauern
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0374,
von Eigenschaftbis Eigentum |
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, welchem das E. zusteht, unterscheidet man Alleineigentum (d. solitarium) und Miteigentum (condominium), welch letzteres mehreren Personen gemeinschaftlich zusteht, so daß jeder nur einen idealen, intellektuellen Teil an der Sache hat. Die Erwerbung
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0375,
von Eigentum ist Diebstahlbis Eigentumsvorbehalt |
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Arbeiter gar nicht Eigentümer der Produktionsmittel und der erzeugten Produkte sind. Diese natürlich-ökonomische Theorie müßte eigentlich eine Ausdehnung des Gemeineigens verlangen, da nach ihr der Arbeiter als Miteigentümer ein regeres Interesse
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0393,
von Einsiederbis Einspritzung |
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wiederhergestellt, um 1830 endgültig zu verschwinden; doch behielt dasselbe durch Vergleich vom 10. Febr. 1829 Miteigentums- und Mitverwaltungsrecht an der Allmande des Fleckens; auch gehört ihm gegenwärtig noch die Insel Ufenau im Züricher See, wo
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0727,
Erbpacht |
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oder Erbzinsmanns für ablösbar erklärte und sein erbliches Nutzungsrecht oder Miteigentum in volles Eigentum verwandelte. In gleicher Weise wurde die Ablösbarkeit der auf dem Grundeigentum als Reallast ruhenden Renten angeordnet und endlich sowohl
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0445,
von Försterschulenbis Forstinsekten |
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unbegründete Furcht vor Holzmangel schienen dies System nur zu sehr zu empfehlen; die Waldbesitzer sahen in scharfen polizeilichen Verordnungen gegen die zu Servitutberechtigten herabgedrückten ehemaligen Miteigentümer bäuerlichen Standes oft
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0071,
von Gemeingefühlbis Gemeinplatz |
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als Miteigentum einer gewissen Klasse von Gemeindeangehörigen; namentlich handelt es sich dabei um gemeinsames Weideland, um gemeinsame Forst-, Fischerei-, Torfnutzung u. dgl. Aber auch die Beseitigung von Grunddienstbarkeiten, namentlich
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0435,
von Glinskbis Globus |
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und als Name für Theater verwendet. Historisch berühmt unter letztern ist das ehemalige G.-Theater in London durch Shakespeare, der Miteigentümer desselben war und seine Dramen daselbst zur Aufführung brachte. Es lag, 1593 neuerbaut, zu Bankside
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0517,
von Goplobis Göppert |
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gewirkt hat. Er starb 18. Mai 1884 in Berlin. Seine Schriften sind: "Beiträge zur Lehre vom Miteigentum nach dem preußischen allgemeinen Landrecht" (Halle 1864); "Über die organischen Erzeugnisse, eine Untersuchung aus dem römischen Sachenrecht
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0334,
von Juristitiumbis Jury |
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solches. Sodann die Gesellschaft, d. h. die Vereinigung zur Erreichung eines vermögensrechtlichen Vorteils; auch bei dieser steht einerseits das Vermögen im Miteigentum der Mitglieder, während anderseits diese persönlich für die Schulden haften; dies
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 1006,
von Kondolenzbis Konek |
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, Ganerbenrecht), das Näherrecht (s. d.), welches im Miteigentum seinen Grund hat.
Kondominat (lat.), die Gesamtherrschaft mehrerer Gebieter über einen Landesteil, eine Stadt etc. So bestand z. B. bis 1867 ein K. Hamburgs und Lübecks über Bergedorf, das jetzt
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0983,
von Näherrechtbis Nähmaschine |
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einem Ganzen vereinigt waren; das Ganerbenrecht (Kondominalretrakt, Retractus ex jure condominii), welches den Miteigentümern eines Grundstücks in Ansehung ihrer Anteile daran wechselseitig zustand; endlich der dem Lehnsherrn und dessen Agnaten bei
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0641,
von Reebis Reell |
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, ital. Proprietario del bastimento), der Eigentümer eines ihm zum Erwerb durch die Seefahrt dienenden Schiffs; Reederei (Mitreederei), die Vereinigung mehrerer Personen (Schiffsfreunde, Mitreeder), welche ein in ihrem Miteigentum stehendes Schiff zu
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0675,
von Reichenaubis Reichenbach |
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von Chur erbautes Schloß im schweizer. Kanton Graubünden, am Zusammenfluß des Hinter- und Vorderrheins. Hier blühte die vom Bürgermeister Tscharner von Chur errichtete Erziehungsanstalt, deren Miteigentümer H. Zschokke war, und an welcher der Herzog
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0665,
von Schurlemurlebis Schußspule |
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Detroit in Michigan ein neues republikanisches Blatt, die "Detroit Post". 1867 ließ er sich in St. Louis nieder, wo er Miteigentümer und Redakteur der "Westlichen Post" wurde. 1868 von Missouri zum Senator gewählt, gehörte er nebst Sumner zu den
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0897,
von Setzmaschinenbis Seudre |
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, Setzherde, Setzräder), s. Aufbereitung.
Setzschiffer, der Kapitän eines Handelsschiffs, welcher nicht zu dessen Miteigentümern (Reedern) gehört, vielmehr von diesen oder von dem alleinigen Eigentümer des Fahrzeugs angestellt ist.
Setztartschen, s
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0911,
Shakespeare (letzte Lebensjahre; Bildnisse; Dramen) |
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.)
Nachdem S. bereits zwischen 1604 und 1606 als Schauspieler von der Bühne zurückgetreten (daß er Miteigentümer des 1595 eröffneten Globetheaters war, wurde indes neuerdings von Halliwell bestritten), um fortan nur noch als Dichter für dieselbe zu
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0962,
von Sigenotbis Signatär |
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bei New Market eine Niederlage und wurde durch General Hunter ersetzt. Im Mai 1865 schied er aus dem Heer, ging nach Baltimore und wurde hier Miteigentümer sowie Chefredakteur des "Baltimore Wecker". Doch gab er diese Stellung bereits 1866 wieder
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0386,
von Streitgedichtebis Strelitz |
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zusammen wirksam geltend gemacht werden kann. Dies ist z. B. nach preußischem Recht bei Grundstücken der Fall, welche im Miteigentum von mehreren Personen stehen. Das Recht zur Betreibung des Prozesses steht aber auch im Fall einer notwendigen
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0541,
von Lorentzbis Lösungen |
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Beekman im Staat New ))ork, war erst Uhrmacher in Poughkeepsie, gad jedoch 1835 diesen Beruf auf und wurde Journalist als Miteigentümer und Redakteur des »kou^likee Mo leie^r^ii -, mit dem er ein 14tägig erscheinendes belletristisches Beiblatt: >>^ke
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0046,
Abgesonderte Befriedigung |
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der Nachlaßgläubiger und Vermächtnisnehmer wird in §. 43 aufrecht erhalten. Außerdem wird den Personen, welche sich mit dem Gemeinschuldner in einem Miteigentume, in einer Gesellschaft oder in einer andern Gemeinschaft befinden, ein Recht auf A. B
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0092,
von Acceptierenbis Accession |
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Sache, insbesondere dem Eigentümer des Grundstücks, zugesprochen oder Miteigentum angenommen
wird. Im preuß. Rechte wird, wenn die Verbindung durch die Handlung eines Beteiligten geschieht, der Unredlichkeit des Verbindenden
ein weitgehender
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0124,
Actio |
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teilen (s. Adjudikation), ein Patent vernichten. Der rechtskräftige Ausspruch, welcher der Klage entspricht, bewirkt, daß die Ehe nicht mehr besteht, daß das Patent nicht mehr gilt, daß das Eigentum, welches dem einen von mehrern Miteigentümern
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0542,
von Baur (Albert)bis Baur (Ferdinand Christian) |
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bezüglicher Vorschriften. Hierher gehören noch manche Institute des Privatrechts, wie das Nachbar-, Fenster- und Traufrecht, das Miteigentum an gemeinschaftlichen Mauern, die städtischen Servituten, die Grundsätze über Miete und Accord bei
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 1006,
von Bigenerischbis Bignonia |
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1004
Bigenerisch - Bignonia
on-the-Hudson (Neuyork), wurde 1839 Advokat in Neuyork, wandte sich bald der Journalistik zu und trat 1850 als Miteigentümer und Mitredacteur (bis 1861) in W. C. Bryants «New York Evening Post» ein. 1861 wurde
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0749,
von Burburabis Burckhardt (Heinr. Christian) |
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vielseitig. Shakespeare vermachte ihm 26 Shilling 8 Pence zum
Ankauf eines Gedächtnisringes. B. war Miteigentümer des Globus- und des Blackfriars-Theaters und brachte es zu ansehnlichem
Wohlstande. Er starb 1619 zu London, wohl an der Pest
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0457,
von Commissoria lexbis Commodianus |
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nicht mehr voneinander gesondert werden
können oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten,
ohne daß durch die Vermischung eine neue ^ache
entsteht ss. Specifikation), fo erwächst dadurch für
die Eigentümer der Einzelsachen ein Miteigentum
an
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0461,
von Communardsbis Comoedia |
Öffnen |
.), s. Gütergemein-
vo^ninmiio inoMKUL siat.), das nickt gesell-
schaftliche Miteigentum (s. d.j. ' i.S.30ch.
volninnnio snd una, s. Abendmahl (Vd. 1,
voiniNnni^nS (frz., spr. -müniteh), Mitteilung,
insbesondere eine solche
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0475,
von Condinobis Condottieri |
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Kloster Condomus, welches 1317 Bistum wurde und 1660 Bossuet zum Bischof hatte, der es aber nie in Besitz nahm.
Condominĭum (lat.), Miteigentum, das Eigentum, welches mehrern an einer Sache so zusteht, daß jeder einen Anteil daran hat. Kondomināt
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0783,
von Eigener Wechselbis Eigensinn |
Öffnen |
der gerichtlichen oder no-
tariellen Form. Die Urkunde ist der Bergbehörde
einzureichen. Beim Mangel eines solchen Vertrags
behandelt die Behörde die Miteigentümer als Ge-
werkschaft. Das gewerkschaftliche Verhältnis ist aber
ausgeschlossen, wenn
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0185,
von Entvogelbis Entwässern |
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Ansprüche abgefunden hat. Der Entwährungsanspruch steht auch zu, wenn dem Käufer die Sache von einem Pfand- oder Hypothekengläubiger entzogen ist. Wegen Entziehung von Teilen der Sache, wegen Erstreiten eines Miteigentums kann Ersatz des dadurch
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0999,
von Försterschulenbis Forstinsekten |
Öffnen |
. auch auf die Waldungen anderer. Die Mark-
Waldungen nahmen vielfach die erblichen Obermär-
ker in Besitz, so daß die ehemaligen Markgenossen
aus Miteigentümern nur Servitutberechtigte wur-
den. Die histor. Entwicklung der Eigentumsverhält
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0164,
von Göppert (Heinr. Rob., Jurist)bis Görbersdorf |
Öffnen |
für geistliche und Unterrichtsangelegenheiten berufen, wo er das Ressort der Universitäten
verwaltete. Er starb 18. Mai 1882 in Berlin. G. schrieb «Beiträge zur Lehre vom Miteigentum» (Halle 1864), «Über die organischen Erzeugnisse»
(ebd. 1869), «Über
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0492,
von Grundbeinbis Grundeigentum |
Öffnen |
als Miteigentümern oder
als Eigentümern "zu gesamter Hand" ungeteilt
zusteht, ohne daß die Gesamtheit ein besonderes
' Rechtssubjctt bildet (s. Gesamteigentum). Endlich
! kann das G. auch als sog. geteiltes Eigentum au>
i treten, indem
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0584,
von Güterabtretungbis Gütergemeinschaft |
Öffnen |
bestimmen, abge-
sehen, das Gesamtgut im Miteigentum der Ehe-
gatten zu Bruchteilen stehe.
Alle geltenden Rechte kennen neben dem Ge-
samtgute Einhandsgut (s. d.) oder Sondergut der
Ehegatten; jedoch gehen sie sowohl darin, was
Sondergut
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 1005,
von Junglitauenbis Jung-Stilling |
Öffnen |
der Übereinkunft, wenn es daran mangelt,
richterlicher Entscheidung, nach manckcn Rechten dem
Los überlassen. Dabei' soll nach Sächs. Vürgerl.
Gesetzt?. §. 339 der älteste Miteigentümer die Teile
machen, die andern ziehen, je der jüngste zuerst. Nach
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0544,
von Konditionsgutbis Kondor |
Öffnen |
Breslau zählt etwa 30 Schüler.
Kondolenz (lat.), Beileidsbezeigung, besonders
bei Todesfällen; kondolieren, Heileid bezeigen.
Kondominät (neulat.), s. Oonäoininium.
Kondominatretrakt, das auf Miteigentum be-
ruhende Näherrecht (s. Retrakt
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0857,
von Kützingbis Kwang-tung |
Öffnen |
( Grundkux ), den in früherer Zeit der Eigentümer des Grund und Bodens zur Entschädigung für die Bergwerksanlage erhielt. Der
Freikux gewährte indes kein Miteigentum am Bergwerk, sondern hatte immer die Natur
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0794,
von Retoroabis Retrakt |
Öffnen |
Grundstücke einem gewissen Personenkreise erhalten: den nächsten Erben (retractus gentilitius, Erblosung), den Markgenossen (Marklosung), den Miteigentümern (Ganerbenrecht), den Nachbarn, denjenigen, unter welche Teile eines früher einheitlichen
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0803,
Reuß (Fürstentümer) |
Öffnen |
801
Reuß (Fürstentümer)
Miteigentum an dem zum Haus- und Familien-
fide'üommiß gehörigen Domanial- und Kammer-
vermögen vorbehalten. Für die den beiden Linien
gemeinsamen Angelegenheiten besteht ein Eeniorat,
das der ältere regierende
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0859,
von Rickebis Riechbein |
Öffnen |
die Redaktion der
"Danziger Zeitung", deren Miteigentümer er wurde, !
trat in die Kommunalverwaltung Danzigs ein und >
wurde unbcsoldeter Stadtrat, als welcher er die!
Armenverwaltung leitete. 1870 wurde er von Dan-
zig in das Abgeordnetenhaus
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0436,
von Streitgenossenschaftbis Strelitzen |
Öffnen |
werden, wenn sie in Ansehung des Streitgegenstandes in Rechtsgemeinschaft stehen (z. B. Miteigentümer), oder wenn sie aus demselben thatsächlichen und rechtlichen Grunde berechtigt oder verpflichtet sind, ja schon, wenn nur gleichartige
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0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0516,
von Superfoecundatiobis Superphosphat |
Öffnen |
) dem Landesrecht, statt solcher Dienstbarkeit das Miteigentum aller Berechtigten an dem ganzen Gebäudegrundstück mit Rechten der einzelnen Berechtigten auf ausschließliche Benutzung bestimmter Teile unter Ausschließung des Teilungsrechtes zu verbinden
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0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0665,
von Teiggrindbis Teilbarkeit |
Öffnen |
oder ihrer Bedeutung nicht getrennt werden können, integrierende oder wesentliche T. (wie die eines Organismus oder einer Maschine). Ideelle oder intellektuelle T. (pro indiviso) sind die Bruchteile eines Rechts, wie z. B. Miteigentum, Miterbrecht zur
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0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0666,
von Teilbaubis Teilungsmasse |
Öffnen |
er hat kein Miteigentum an den der Gesellschaft gehörigen Sachen oder Rechten. Forderungsrecht (s. d.) auf unteilbare Leistungen, wie die Herstellung eines Bauwerks, sind selbst unteilbar, so daß, wenn sie mehrern Personen zusammen zustehen, ein
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0175,
von Bickernbis Bienenzucht |
Öffnen |
ent- ^
stehenden Schadens. Vereinigen sich ausgezogene!
Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, so werden ^
die Eigentümer, welche ihre Schwärme verfolgt,
haben, Miteigentümer des eingefangenen Gesamt- !
schwarins; die Anteile bestimmen sich
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0702,
von Lachnerbis Laibach |
Öffnen |
cirkulationsfähiger.
Die Einlagerer sind Miteigentümer an dem gesamten
Vorrat derselben Qualität. Der Lagerhalter kann
jedoch jedem Einlagerer den ihm gebührenden Teil
ohne Genehmigung der übrigen ausliefern. Über
Lagerscheine (Warrants) enthält
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0939,
von Misterienbis Mitbewegung |
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durch verbündete Staaten vor, wie ein Miteigentum. (S. Condominium.)
Mitbewegung, das Inthätigkeittreten einzelner Muskeln und Muskelgruppen gleichzeitig mit an-^[folgende Seite]
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0954,
von Mobilgardebis Mobilisierung des Grundbesitzes und des Bodenkredits |
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Gemeinschaftsmasse. Nach der jetzt üblichen Auffassung wird das gemeinsame Vermögen als Miteigentum der Ehegatten angesehen. Der Ehemann ist Verwalter des gemeinsamen Vermögens und verpflichtet dasselbe; ihm steht die freie Verfügung über dasselbe zu, jedoch darf
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0245,
von Frauen vom guten Hirtenbis Fraunhofer |
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Rang, beispielsweise am preuß. Hofe der Rang nach den Gemahlinnen der Majore eingeräumt.
Frauliche Gerechtigkeit, die der Frau als solcher zustehende Gerechtsame, z. B. das Recht der Witwe auf das Miteigentum am Vermögen des Mannes, wie es bei den
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