Ergebnisse für Ihre Suche
Ihre Suche nach Sachsenspiegels
hat nach 1 Millisekunden 91 Ergebnisse
geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz
sortiert angezeigt.
Rang | Fundstelle | |
---|---|---|
100% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0163,
von Sachsen-Merseburgbis Sachsenspiegel |
Öffnen |
161
Sachsen-Merseburg - Sachsenspiegel
Das Wappen besteht aus einem quadrierten Haupt-
schild mit den Zeichen von Thüringen, Henneberg,
Romhild und Meißen
und einem gekrönten
Mittelschild mit dem
sächs. Rautenkranz
über fünf schwarzen
|
||
25% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0157,
von Sachsen-Weißenfelsbis Sachsenspiegel |
Öffnen |
157
Sachsen-Weißenfels - Sachsenspiegel.
August I. folgte 1728 als alleiniger Herzog; derselbe erwarb nach dem Erlöschen
|
||
0% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0158,
von Sachsenwaldbis Sächsische Schweiz |
Öffnen |
Schwabenspiegel (s. d.), das kleine Kaiserrecht ,
aus dem 14. Jahrh., die Richtsteige Land- und Lehnrechts , in welchen
über die Anwendung der Grundsätze des Sachsenspiegels vor Gericht
|
||
0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0695,
von Home-rulersbis Homiliarius liber |
Öffnen |
der sächsischen Rechtsbücher, namentlich des Sachsenspiegels, durch welche er die germanistische Rechtsquellenkritik auf eine bis dahin ungeahnte Höhe erhob. Dem Landrecht des Sachsenspiegels, welches er dreimal in immer vollkommnerer Gestalt
|
||
0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0376,
von Eigerbis Eilers |
Öffnen |
, Verfasser des Sachsenspiegels und des sächsischen Lehnrechts; s. Sachsenspiegel. Vgl. F. Winter, E. und der Sachsenspiegel (in den "Forschungen zur deutschen Geschichte", Bd. 14 u. 18, Götting. 1874-78).
Eikon (griech.), das Bild; in der griechisch
|
||
0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0525,
von Görlitzer Neißebis Gorodok |
Öffnen |
Umgegend" (3. Aufl., das. 1883).
Görlitzer Neiße, s. Neiße 1).
Görlitzer Rechtsbuch, eine Bearbeitung des Sachsenspiegels. Es enthält abgekürzte Stücke aus dem Sachsenspiegel, besonders dem Lehnrecht. Die Arbeit entstand in Görlitz zu Anfang des 14
|
||
0% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0677,
von Schwabenstreichbis Schwäbischer Städtebund |
Öffnen |
677
Schwabenstreich - Schwäbischer Städtebund.
spiegels ist meist eine flüchtige, oft inkorrekte hochdeutsche Übersetzung des Sachsenspiegels mit Weglassung sächsischer Eigentümlichkeiten und mit unbedeutenden Änderungen und Zusätzen. Der S
|
||
0% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0332,
von Homesteadbis Homilie |
Öffnen |
der Wissenschaften, 1854 in das
Herrenhaus ein. In dem gleichen Jahre wurde er
Mitglied des Staatsrates und Kronsyndikus. Er
starb 20. Okt. 1874. H. veröffentlichte eine muster-
gültige Ausgabe von "Des Sachsenspiegels erster
Teil" (zuerst Verl
|
||
0% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0205,
Rechtswissenschaft: Rechtsquellen |
Öffnen |
Asega
Danziger Willkür, s. Danzig
Domen
Görlitzer Rechtsbuch
Kaiserrecht
Karolinische Bücher, s. Carolini libri
Laienrecht
Libri feudorum, s. Lehnswesen
Sachsenspiegel
Schwabenspiegel
Stadtrecht
Bürgersprache
Weichbild
|
||
0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0234,
von Ahnenbis Ahnfeldt |
Öffnen |
. Der Sachsenspiegel schreibt daher durchweg den Beweis von vier A., also der beiden Großelternpaare, vor. Auch für das Kampfgericht war die Ahnenprobe erforderlich, weil jeder nur seinen Genossen kämpflich ansprechen konnte. Unter der Herrschaft des
|
||
0% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0519,
von Daniellbis Danilewskij |
Öffnen |
"Alter und Ursprung des Sachsenspiegels" (Berl. 1853), worin er ebenso wie in den "Rechtsdenkmälern" gegen Homeyer die unhaltbare Ansicht verteidigte, daß der Sachsenspiegel nur ein Auszug aus dem Schwabenspiegel und dem Sächsischen Weichbildrecht sei
|
||
0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0443,
von Glossemabis Gloucester |
Öffnen |
und mangelhaft werden mußten. Gleich dem römischen Recht wurden auch andre Rechtsbücher des Mittelalters, wie das Corpus juris canonici, die langobardische Lehnrechtssammlung, in Deutschland der Sachsenspiegel, das sächsische Weichbildrecht, glossiert
|
||
0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0948,
Güterrecht der Ehegatten |
Öffnen |
in dem ehelichen Güterrecht geltend. "Eheleute haben", sagt der Sachsenspiegel, "kein gezweites Gut zu ihrem Leben." Das gesamte Vermögen dient dem ehelichen Leben und ist in der Hand des Mannes vereinigt. Der Ehemann ist in der Regel befugt
|
||
0% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0159,
von Sächsisches Rechtbis Sachverständige |
Öffnen |
), das namentlich im Sachsenspiegel, sodann auch in dem Magdeburger Weichbildrecht und andern in den Ländern des sächsischen Rechts (Sachsen, Westfalen, Friesland, Hessen, Brandenburg, Pommern, Lausitz, Schlesien, Böhmen und Mähren) gangbaren
|
||
0% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0676,
von Schwabenbis Schwabenspiegel |
Öffnen |
nach Goldasts Vorschlag (1609) allgemein S. genannt. Der S. ist in oberdeutscher Mundart von einem unbekannten Verfasser um 1275 geschrieben. Seine Hauptquelle ist der "Sachsenspiegel", der jedoch nicht unmittelbar, sondern in derjenigen Umarbeitung
|
||
0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0478,
von Weibergemeinschaftbis Weichsel |
Öffnen |
Sachsenspiegels (s. d.) angedruckt. Das Rechtsbuch entstand zu Ausgang des 13. oder zu Anfang des 14. Jahrh. aus einer Verbindung des Magdeburger Schöffenrechts mit dem Sachsenspiegel. Ausgaben desselben sind von Thüngen (Heidelb. 1837), Daniels (Berl
|
||
0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0090,
Deutsches Recht |
Öffnen |
geheißen wurde. Dieses unter dem Namen Sachsenspiegel (s. d.) weitverbreitete Buch diente bereits im 13. Jahrh. als Unterlage für ausgedehntere umschreibende Bearbeitungen, unter denen der Schwabenspiegel (s. d.) vorzugsweise zu nennen ist. Die Art des
|
||
0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0787,
von Eigentumslosungbis Eike |
Öffnen |
des Sachsenspiegels (s. d.), aus schöffenbar freier Familie von Anfang des 13. bis zum Anfang des 19. Jahrh. urkundlich zu verfolgen, deren Stammsitz Reppichau (1287 Reppechowe) bei Aken in Anhalt liegt, bezeugt 1209-33, war vielleicht, als er 1230
|
||
0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0168,
von Sächsisches Erzgebirgebis Sachverständige |
Öffnen |
. Aufl., Tetschen 1894).
Sächsisches Erzgebirge, s. Erzgebirge.
Sächsisches Recht oder Sachsenrecht, im
ältern Sinne das besonders auf dem Sachsenspiegel
und dem magdeburgischen Weichbilde beruhende,
in Norddeutschland geltende Recht
|
||
0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0666,
von Schwabenbergbis Schwäbischer Jura |
Öffnen |
, im Gegensatz zum Sachsen-
spiegel nach Goldasts Vorschlag seit dem Anfang
des 17. Jahrh. Bezeichnung des grohen süddeut-
schen Land- und Lehnrechtsbuchs. Der Verfasser ent-
nahm seiner Hauptquelle, dem Sachsenspiegel, in der
zum Teil mißverständlichen
|
||
0% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0137,
von Spiegelbis Spiegelinstrumente |
Öffnen |
Nacheiferung aufgestellt werden, verwendet worden, z. B. Fürstenspiegel, Jugendspiegel, Ritterspiegel, Laienspiegel, die Gesetzsammlungen Sachsenspiegel und Schwabenspiegel etc.
^[Abb.: Fig. 4. Etruskischer (sogen. Semele-) Spiegel]
Spiegel
|
||
0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0667,
von Rechnungsmünzenbis Recht |
Öffnen |
., dem Sachsenspiegel in den Ländern des sächsischen R. Oder es ist ungeschriebenes R. (jus non scriptum), welches nur aus der Übung erkennbar ist (Gewohnheitsrecht, s. d.). Andererseits soll das objektive R. gerecht sein, d. h. den wirtschaftlichen
|
||
0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0526,
von Baurentebis Bausteine |
Öffnen |
mißbrauchen. So bestimmt z. B. auch der Sachsenspiegel, daß Ösen, Gänge ("das sind Heimlichkeiten") und Schweineställe 3 Fuß von des Nachbars Zaun stehen sollen. Ebenso verordnet das königlich sächsische Zivilgesetzbuch: "Viehställe, Düngergruben
|
||
0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0629,
von Beïsabis Beisitz |
Öffnen |
eine Zeitlang zu wahren. So blieb denn nach dem deutschen Rechte des Mittelalters, namentlich nach dem Sachsenspiegel, der überlebende Ehegatte mit den Kindern, die er zu unterhalten, zu erziehen und auszusteuern verpflichtet war, in ungeteilter "Were" und übte
|
||
0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0740,
Bergrecht (Geschichtliches) |
Öffnen |
, welcher insbesondere noch im "Sachsenspiegel" (1230) und in dem Löwenberger Goldrecht (1270) als berechtigt zum Bergbau anerkannt wird, um die Herrschaft kämpften. Dieser Kampf entgegengesetzter Prinzipien erhielt einen vorläufigen Abschluß
|
||
0% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0887,
von Cellariusbis Cellini |
Öffnen |
"Sachsenspiegels") und ein Landschaftshaus. C. hat (1880) 18,800 Einw., darunter 1136 Katholiken und 117 Juden. Die Industrie liefert Wollgarn, Zigarren, Schirme, Isoliermörtel, Schirmstoffe, physikalische Instrumente, Buchdruckerschwärze; ferner gibt
|
||
0% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0790,
Deutsches Recht (im Mittelalter und in der Neuzeit) |
Öffnen |
Rechtsnormen wurden in Privatsammlungen, den sogen. Rechtsbüchern des Mittelalters, zusammengestellt. Unter diesen letztern nehmen der Sachsenspiegel, der um 1230 entstand, und der wahrscheinlich zu Ausgang des 13. Jahrh. verabfaßte Schwabenspiegel die erste
|
||
0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0723,
von Erbfolgekriegebis Erblande |
Öffnen |
(das. 1882); Schanz, Das Erbfolgeprinzip des Sachsenspiegels (Tübing. 1884).
Erbfolgekriege (Successionskriege), die nach dem Aussterben eines Regentenhauses oder der Linie eines solchen über die Nachfolge in der Regierung entstandenen
|
||
0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 1018,
von Fahneneidbis Fähnrich |
Öffnen |
verliehen wurden. Kaiser Friedrich I. belehnte 1152 den König Peter von Dänemark unter dem Symbol eines Schwerts. Nach dem "Sachsenspiegel" wurden aller geistlichen Fürsten Lehen mit dem Zepter, aller weltlichen Fürsten Lehen mit der Fahne geliehen
|
||
0% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0012,
von Falkenburgbis Falkenstein |
Öffnen |
) die Schirmvogtei über das Stift Quedlinburg besaß. Der ausgezeichnetste unter diesen Dynasten ist Graf Hoyer von F. (gest. 1250), der in Verbindung mit seinem Freund Eike von Repgow die unter dem Namen "Sachsenspiegel" (s. d.) bekannte Sammlung der sächsischen
|
||
0% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0242,
von Fickbis Ficker |
Öffnen |
); "Über einen Spiegel deutscher Leute und dessen Stellung zum Sachsen- und Schwabenspiegel" (das. 1857); "Über die Entstehungszeit des Sachsenspiegels" (Innsbr. 1859); "Vom Reichsfürstenstand" (das. 1861); "Das deutsche Kaiserreich in seinen universalen
|
||
0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0655,
Gregor (Päpste) |
Öffnen |
und erhob daher bald darauf Anagni zu seiner Residenz; starb 27. März 1378. Er war es, der 1373: 19 Sätze aus den Schriften Wiclefs und 13 Artikel des "Sachsenspiegels" verdammte.
13) G. XII., vorher Angelo Cornaro (Corrario), Kardinal und Bischof
|
||
0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0114,
von Handlungsunkostenbis Handschrift |
Öffnen |
einer Sache dieselbe, wenn sie aus seinem Besitz gekommen, überall und von jedem Besitzer klagend fordern ("Ubi rem meam invenio, ibi vindico"). Der Sachsenspiegel schließt jedoch die Klage gegen den dritten Besitzer einer beweglichen Sache dann
|
||
0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0120,
von Hänelbis Hanf |
Öffnen |
, gehört er zu den Führern der deutschen freisinnigen, frühern Fortschrittspartei. Seine die deutsche Rechtsgeschichte und das Staatsrecht betreffenden Schriften sind: "Das Beweissystem des Sachsenspiegels" (Leipz. 1858); "Decisiones consulum
|
||
0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0609,
von Höferbis Höferecht |
Öffnen |
. 1863); "Über Altvile im Sachsenspiegel" (Halle 1870).
3) Edmund, Novellist, geb. 15. Okt. 1819 zu Greifswald, studierte auf der dortigen Universität sowie später in Berlin und Heidelberg Philologie und Geschichte und begann bald nach seiner
|
||
0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0712,
von Hopfen, spanischerbis Hopfen (Personenname) |
Öffnen |
des Stifts Freising kommen schon in der Mitte des 9. Jahrh. häufig Hopfengärten vor. Der H. war der Äbtissin Hildegard und dem Albertus Magnus bekannt; sein Anbau verbreitete sich so allgemein, daß er dem Sachsenspiegel, Schwabenspiegel etc. Anlaß zu
|
||
0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0342,
von Kurenbis Kurfürsten |
Öffnen |
, gleichviel, ob sie ihr Lehen unmittelbar vom Reich oder aus zweiter oder gar aus dritter Hand empfingen. Bisweilen, wie bei Lothars Wahl, wählten diese aus ihrer Mitte einen Wahlausschuß. Erst der "Sachsenspiegel" (um 1230) erwähnt sechs erste Wähler
|
||
0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0464,
von Landpflegerbis Landsassen |
Öffnen |
Landrechts sind der "Sachsenspiegel" und der "Schwabenspiegel", welche beide auch einen lehnrechtlichen Teil enthalten. Mit der Ausbildung der Landeshoheit wurden verschiedene Partikulargesetzgebungen L. genannt, wie das österreichische L. aus dem 13
|
||
0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0632,
Lehnswesen (Quellen und wesentliche Grundsätze des Lehnrechts) |
Öffnen |
(constitutiones feudales) die mittelalterlichen Rechtsbücher, wie der Sachsenspiegel und der Schwabenspiegel, das Görlitzer Lehnrecht und der Richtsteig Lehnrechts, welcher vom lehnrechtlichen Gerichtsverfahren handelt. Außerdem aber fand mit dem römischen
|
||
0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0943,
von Loysonbis Lübbenau |
Öffnen |
" (das. 1868), "Reineke de Vos" (1869), "Zeno oder die Legende von den heiligen drei Königen; Ancelmus vom Leiden Christi" (Brem. 1869), "Der Sachsenspiegel nach dem Oldenburger Codex picturatus" (Oldenb. 1879), sowie im Auftrag des Vereins
|
||
0% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0669,
von Miq.bis Mirabeau |
Öffnen |
669
Miq. - Mirabeau.
geteilt, quadriert oder mehrmals gespalten und gequert wurden, wie man es häufig in den Bilderhandschriften des Sachsenspiegels sieht. Dazu kommt im 15. Jahrh. noch eine Verschiedenheit des Stoffes an demselben
|
||
0% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0690,
von Mittelamerikabis Mittelfranken |
Öffnen |
Gesetzbücher, wie der Sachsenspiegel und der Schwabenspiegel, und mit dem Eindringen des römischen Rechts bildete sich ein ganz neuer Rechtszustand heraus. Die Entdeckung und immer allgemeiner sich verbreitende Anwendung des Schießpulvers
|
||
0% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0691,
von Mittelfreiebis Mittelländisches Meer |
Öffnen |
10,02 32420 59
Weißenburg (St. u. Bez.) 514 9,35 33335 65
Mittelfreie (Mittelvrie), im Mittelalter, namentlich im 13. und 14. Jahrh., eine in Deutschland zwischen Edlen und Gemeinfreien stehende Mittelklasse. Wie nämlich der Sachsenspiegel zwischen
|
||
0% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0629,
von Rechtsbeistandbis Rechtshilfe |
Öffnen |
wegen ihrer Brauchbarkeit zu hohem Ansehen gelangten und teilweise Gesetzeskraft erhielten, wie der Sachsenspiegel (s. d.) und der Schwabenspiegel (s. d.). Vgl. Homeyer, Die deutschen R. des Mittelalters (Berl. 1856).
Rechtschreibung, s
|
||
0% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0632,
Rechtswissenschaft (Geschichte und Litteratur) |
Öffnen |
in Deutschland zu einer Zeit eindrang, als das deutsche Recht sich noch im Stadium der Kindheit befand und die rechtswissenschaftlichen Arbeiten jener Zeit (Sachsenspiegel, Schwabenspiegel und die sonstigen mittelalterlichen Rechtsbücher) sich
|
||
0% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0817,
von Richtige Mittebis Ricinus |
Öffnen |
für diejenigen mittelalterlichen Rechtsbücher (s. d.), welche das Prozeßverfahren behandeln (Rechtsgangbücher). Es sind: der im 14. Jahrh. durch Johann v. Buch verabfaßte R. Landrechts, welcher im Anschluß an den Sachsenspiegel (s. d.) das gerichtliche Verfahren
|
||
0% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0932,
Römisches Recht (Aufnahme und Bearbeitung in Deutschland etc.) |
Öffnen |
bemüht waren. Vgl. C. A. Schmidt, Die Rezeption des römischen Rechts in Deutschland (Rost. 1868); W. Modderman, De receptie van het romeinsche regt (Groning. 1874; deutsch von K. Schulz, Jena 1875). Während der "Sachsenspiegel" (um 1230) vom Einfluß
|
||
0% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0255,
von Steffenhagenbis Steg |
Öffnen |
). 1877 übertrug ihm die Wiener Akademie der Wissenschaften die kritische Bearbeitung der Sachsenspiegelglosse. Als Vorarbeit dazu erschien von ihm in den Sitzungsberichten der Akademie "Die Entwickelung der Landrechtsglosse des Sachsenspiegels" (Wien
|
||
0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0168,
von Verwandtschaftszuchtbis Verwendungsgesetz |
Öffnen |
»Sachsenspiegel« von den Geschwisterkindern an, hießen im altdeutschen Recht Magen. Die Seitenlinien sind entweder gleiche, wenn jede der Linien, welche in Frage kommen, gleich viele Abstufungen hat (z. B. Geschwisterkinder sind miteinander
|
||
0% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0275,
von Eikonogenbis Einheitsschule |
Öffnen |
Spuren noch vielen spätern Rechtsverhältnissen aufgedrückt, sofern als das Haus auch dann noch vielfach der Frau verblieb, als mit dem Ackerbau der Begriff des Grundeigentums entstanden war. Noch nach dem »Sachsenspiegel« gehört der Frau das Haus zu
|
||
0% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0876,
von Deutschendorfbis Divisum |
Öffnen |
872
Deutschendorf - Divisum
Deutichendorf, Popräd l17) 246,1
Deutschenhof, Deutsch-Ostafrika (Bd.
Deutschenspiegel, Sachsenspiegel
Deutsches Band (Baut.), Fries
Deutsche Studenten (Verein), Bur-
schenschaft
Deutschherren
|
||
0% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0956,
von Reißbrettbis Ribárer Bad |
Öffnen |
'um, Sündenver
Remissorlen, Sachsenspiegel lgebung
Remla, Sahara 177,i
Remois, Champagne I)
Remoulade, Remolade
Remptir, Remter
R?naico, Angol
Renaut, Jean, Französische Litt. 593,1
Kendena, Val, Ortleralpen
Rendina (Golf von), Beschik
|
||
0% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0960,
von Rümelinbis Safata |
Öffnen |
), Ru-
pertus ^des, Sachsenspiegel
Ruprecht von Freisinn,, Rechtsbuch
Ruprechtsberg, Torfen
RupUNUNi, Essequibo 1), Amucu
Rurik (Insel), Pallisserinseln
Rusadir, Melilla
Rusalken, Nussalki, Slawen 1029,2
Rusch, Gadmenthal
|
||
0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0023,
von Abbrechenbis Abchasen |
Öffnen |
Sachsenspiegels,
Schwabenspiegels und ihrer Glossen); bisweilen ist auch das kanonische, das röm. Recht und das langobard. Lehnrecht mit berücksichtigt. Sie sind im 14. und 15.
Jahrh. entstanden und zum größten
|
||
0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0112,
von Achssitzebis Acht |
Öffnen |
Zwangsmittel, gewinnt dagegen um diese Zeit eine größere Ausdehnung. Der Sachsenspiegel unterscheidet hier zwischen A. und Verfestung; die erstere geht vom König aus, letztere vom Gericht.
Die Verfestung (einfache A.) erfolgte auf die Weigerung des
|
||
0% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0740,
von Bundstegbis Bunge |
Öffnen |
über. Er veröffentlichte: "Beiträge zur Kunde der liv-, esth- und kurländ. Rechtsquellen" (Riga 1832), "Darstellung der gegenwärtigen Verfassung der Stadt Dorpat" (ebd. 1827), "Über den Sachsenspiegel, als Quelle des mittlern und umgearbeiteten livländ
|
||
0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0008,
Deutsche Litteratur |
Öffnen |
"Sachsenspiegel" (s. d.), der durch seinen ungeheuern Erfolg für die Geschichte des deutschen Rechts, ja für die innere staatliche Entwicklung Deutschlands die überraschendste Bedeutung gewann; hier wurde etwa gleichzeitig das erste prosaische Geschichtswerk
|
||
0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0042,
von Deutsche Nationalparteibis Deutsche Ostafrika-Linie |
Öffnen |
, abgekürzt Dsp., wahrscheinlich von einem Augsburger Geistlichen nach der Mitte des 13. Jahrh. verfaßt, ist in seinem ersten Teile eine freie Bearbeitung des Sachsenspiegels (s. d.) bis Landrecht Bd. Ⅱa. 12, §. 13, von da an lediglich Übersetzung
|
||
0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0170,
Deutschland und Deutsches Reich (Territorialentwicklung) |
Öffnen |
. Die Entstehung dieses Vorrechts ist zweifelhaft. Im "Sachsenspiegel" werden sie zuerst genannt; bei der Wahl Rudolfs von Habsburg (1273) ist das Kollegium schon vollkommen ausgebildet; Kurfürsten waren die Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln
|
||
0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0319,
von Dindymenebis Ding |
Öffnen |
, handhabten seit Karls d. Gr. Reformen Schöffen unter Leitung des Schultheißen die
niedere Gerichtsbarkeit. Afterding ist nach dem Sachsenspiegel die um 14 Tage hinausgeschobene Fortsetzung des echten D.; auch
|
||
0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0508,
von Dreißigstebis Dreiviertelstab |
Öffnen |
gehalten. Die Einrichtung wird näher geregelt im Sachsenspiegel. Nachdem sich jener Glaube verloren hat, ist die Rechtssitte zum Teil, unter Zugrundelegung anderer Gedanken (Pietät gegen das Andenken des Verstorbenen u. s. w.), beibehalten worden. Vgl
|
||
0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0745,
von Eheliche Abstammungbis Eheliches Güterrecht |
Öffnen |
Auffassung, welche ihren schönsten Ausdruck in dem Satze des Sachsenspiegels gefunden hat: "Mann und Weib haben kein gezweites Gut bei ihrem Leben." Am weitesten durchgeführt ist das letztere Princip in der im spätern Mittelalter entstandenen
|
||
0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0232,
von Erblandeshofämterbis Erbliche Krankheiten |
Öffnen |
einer solchen Person gestattet. – Nach kanonischem Rechte können Mitglieder eines Klosterordens nicht beerbt werden, Cap. 2, X de testam. 3,26. Entsprechende Vorschriften finden sich noch in manchen Rechten, dann aber, wie z. B. im Sachsenspiegel
|
||
0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0244,
von Erbswurstbis Erbunterthänigkeit |
Öffnen |
. In
manchen Rechten ist von der Bildung voll Losen die
Rede, so auch im (^oäe civil Art. 831 fg., und von
einer Losziehung. Einzelne Rechte kennen ein sog.
Kürrecht (das Kiesen des Sachsenspiegels und des
lübischen Rechts): der ältere Miterbe macht
|
||
0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0543,
von Falkenstein (Joh. Paul, Freiherr von)bis Falklandinseln |
Öffnen |
541
Falkenstein (Joh. Paul, Freiherr von) - Falklandinseln
"Sachsenspiegel" gefeierte Graf Hoyer von F. in der
ersten Hälfte des 13. Jahrh. Vurchard IV. von F.,
dessen jüngerer Bruder Otto (gest. 1341) dem geist-
lichen Stande angehörte
|
||
0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0666,
von Fenstergeldbis Fentsch |
Öffnen |
Rechtsquellen, Sachsenspiegel, Lübischem
Recht, Frankfurter und Nürnberger Reformation,
kommen dergleichen Vorschriften vor, ebenso im
Preuß.Allg.Landr. I, 8, §§. 137-140, 0oä6 civil
Art. 676 fg. Das Sächs. Bürgert. Gesetzb. P. 352 fq.
erkennt
|
||
0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0774,
von Ficker (Jul.)bis Fidalgo |
Öffnen |
: «Reinald von Dassel» (Köln 1850), «Münsterische Chroniken des Mittelalters» (Münst. 1851), «Engelbert der Heilige» (Köln 1853), «Über einen Spiegel deutscher Leute» (Wien 1857), «Über die Entstehungszeit des Sachsenspiegels» (Innsbr. 1859), «Vom
|
||
0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0308,
von Friedensbürgschaftbis Friedensgerichte |
Öffnen |
-
lobten Frieden und der Bruch des vom Nicht er
gewirkten Friedens. Die Strafe war nicht immer
dieselbe; in den schwersten Fällen trat Enthauptung
ein (Sachsenspiegel 2,13).
Friedensbürgschaft, s. Gesamtbürgschaft.
Friedensformation, s
|
||
0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0836,
von Gerabronnbis Geradführung |
Öffnen |
. Recht, wird der Begriff ausgedehnt auf alle Sachen, welche für den Gebrauch durch Frauen besonders bestimmt sind, auch auf solche, welche einer Tochter bei der Verheiratung mitgegeben zu werden pflegen. Im Sachsenspiegel wird neben einer Witwengerade
|
||
0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0087,
von Glossina morsitansbis Glottisödem |
Öffnen |
,
decretales u. s. w.), die Lehnrechtsgewohnheiten ( libri feudorum ) und in Deutschland der
«Sachsenspiegel» glossiert.
Glossina morsĭtans Westw. ,
s. Tsetsé .
Glossitis (grch.), Zungenentzündung.
Glossocele (grch
|
||
0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0121,
von Goguettesbis Gold (Metall) |
Öffnen |
119 Goguettes – Gold (Metall)
Eigen begüterten Landsassen suchen mußten. Er hatte über sie auch den Blutbann. Nach dem Sachsenspiegel wurde er durch das Landvolk gewählt.
Goguettes (frz., spr. gogétt ), lustige Scherzreden, Schwänke
|
||
0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0171,
Görlitz |
Öffnen |
Ratsarchiv mit zahlreichen Urkunden und Stadtbüchern bestehen die städtische Bibliothek mit 60000 Bänden und vielen kostbaren Handschriften (Properz, Sallust, Freidanks Bescheidenheit, Stücke des Parcival, Sachsenspiegel u. a.), die Milichsche Bibliothek
|
||
0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0985,
von Heinrich Raspe (deutscher König)bis Heinrich I. (Herzog von Bayern) |
Öffnen |
Reichsgesetze und
Rechtsaufzeichnungen (Sachsenspiegel), die damals zu stande kamen. – Vgl. Winkelmann, Kais er Friedrich II., Bd. 1, (Lpz. 1889); Rohden, Der Sturz H.s VII. (in den
«Forschungen zur
|
||
0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0934,
von Landquart (Bezirk)bis Landrecies |
Öffnen |
, parallel der Unterscheidung von Landgericht (s. d.) und Lehngericht, Hofgericht u. s. w. Das auf
Gewohnheit beruhende L. wurde zum Teil schriftlich dargestellt; die berühmteste Darstellung ist die des
sächsischen L. (s. Sachsenspiegel ). Seit
|
||
0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0991,
von Lassanbis Lassen |
Öffnen |
gelegent-
lich hinter dem Scherznamen Meister Sepp von
Eppishusen zu verstecken.
Lassen, Laien, im Sachsenspiegel unfreie
Bauern; später versteht man darunter Bauern mit
nicht vererblichem Rechte an ihrem Gute. Das
lassitische Recht des
|
||
0% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0035,
von Lehnsgerichtbis Lehr |
Öffnen |
Grundlage des gemeinen Lehnsrechts. Auch die Verfasser des Sachsenspiegels, Deutschenspiegels, Schwabenspiegels haben das Lehnsrecht dargestellt, jedoch haben, soweit Abweichungen stattfanden, vielfach die langobard. Rechtssätze die Oberhand gewonnen
|
||
0% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0629,
von Marschbis Märsche |
Öffnen |
Landesherren eingeführt. Des Deutschen Reichs Erzmarschall war schon zur Zeit des «Sachsenspiegels» (seit Anfang des 13. Jahrh., wahrscheinlich aber bereits seit Otto Ⅲ.) der Herzog von Sachsen, und seitdem blieb dieses Amt bei Kursachsen, das damit zugleich
|
||
0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0006,
von Morgen (Kurt Ernst)bis Morgenstern |
Öffnen |
in der norweg. Politik erhoben und ist besonders
in wirtschaftlichen Fragen von Bedeutung.
Morgengabe (vouum mawUnHich, dasjenige
Geschenk, welches früher, insbesondere nach dem
Rechte des Sachsenspiegels, der Ehemann am Mor-
gen nach der Brautnacht
|
||
0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0324,
Niederdeutsche Litteratur |
Öffnen |
inniger Lyrik und namentlich in einer Prosa, die der hochdeutschen in vielem vorangeht. An ihrer Spitze steht um 1230 Eike von Repkow mit seinem "Sachsenspiegel" (s. d.), einem ausgezeichneten Codex des echten sächs. Land- und Lehnrechts von fast
|
||
0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0408,
Preußen (Geschichte 1640-1815) |
Öffnen |
mit Strenge dem Raubritterwesen des Adels, errichtete 1506 in Frankfurt eine Universität und 1516 in Berlin das Kammergericht als obersten Gerichtshof der Marken. Zwischen dem eindringenden röm. Recht und dem alten deutschen Recht des Sachsenspiegels ward
|
||
0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0671,
von Rechtsbesitzbis Rechtschreibung |
Öffnen |
allmählich das Ansehen von Gesetzen erlangten, z. B. Sachsenspiegel (s. d.), Schwabenspiegel (s. d.). Diese Gattung der Rechtslitteratur entwickelte sich in Deutsch-
^[Spaltenwechsel]
land seit dem 13. Jahrh. - Vgl. Homeyer, Die deutschen R. des
|
||
0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0858,
von Richtplattebis Ricinusölsäure |
Öffnen |
, welche im Anschluß an den Sachsenspiegel (s. d.) und das Sächs. Lehnrecht das gerichtliche Verfahren darstellen. - Vgl. Homeyer, Der R. des Landrechts (Berl. 1857).
Richtung, bei der Aufstellung und Bewegung einer Truppenabteilung die für diese
|
||
0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0161,
von Sachsen-Coburg-Koharybis Sachsenland |
Öffnen |
-
mentlich nach dem Sachsenspiegel, bei gebotenen Ge-
richten (s. Ding) üblich war. So ist sie in die spä-
tern sächs. Prozeßordnungen übergegangen. Die
Frist von Jahr und Tag oder Sachsenjahr,
welche für den Verlust von Rechten, die wäbrend
|
||
0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0573,
von Schobergruppebis Schöffengericht |
Öffnen |
Rechte (s. Sachsenspiegel)
heranbildeten, über Mittel- und Norddeutschland,
! ja selbst bis nach Polen, Preußen und Livland ver-
breiten. Nach dem Eindringen des röm. und kano-
nischen Rechts vermochten ungelehrte S. und Rat-
mannen zwar keine
|
||
0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0151,
von Spiegel (zum Desenberg, Graf von)bis Spiegel (Friedr. von) |
Öffnen |
Leben als Muster oder zur Warnung aufgestellt sind, z. B. Tugendspiegel, Jugendspiegel, Glaubensspiegel, Fürstenspiegel u. s. w.; auch für Sammlungen von Rechtsgewohnheiten und Gesetzen, z. B. Sachsenspiegel (s. d.), Schwabenspiegel (s. d.).
Spiegel
|
||
0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0317,
von Stenaybis Stengel |
Öffnen |
. eine Buchdruckerei angelegt, aus der 1488 das erste in der Mark Brandenburg gedruckte Buch (eine Ausgabe des "Sachsenspiegels") hervorging. - Vgl. Götze, Urkundliche Geschichte der Stadt S. (Stendal 1873).
^[Abb.]
Stendhal (spr. stangdáll), Pseudonym
|
||
0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0743,
von Thallochlorbis Thana |
Öffnen |
. Grahamstown (Bd. 17).
Thamsbrück, Stadt im Kreis Langensalza des preuß. Reg.-Bez. Erfurt, an der Unstrut, hat (1895) 962 meist evang. E., Postagentur, Fernsprechverbindung, Rathaus mit einer der ältesten Handschriften des Sachsenspiegels, Wartturm
|
||
0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0441,
von Waffenrapportbis Wage |
Öffnen |
wurde.
Außerdem bezeichnet man als W. das Recht, Waffen zu tragen, das von alters her jedem Freien zukam und von dem höhern Bürgerstande bis auf die neuere Zeit fort behauptet ward. (Vgl. Planck, Waffenverbot und Reichsacht im Sachsenspiegel in den
|
||
0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0304,
Deutsche Litteratur |
Öffnen |
. "Freidanks Bescheidenheit".
Um 1230. "Sachsenspiegel". Burkart von Hohenfels.
Vor 1250. Der "Meier Helmbrecht" Wernhers des Gärtners.
Um 1250. Auftreten des Volkspredigers Berthold von Regensburg. Der "Wartburgkrieg". Anfänge Konrads von Würzburg
|
||
0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0416,
von Donatio mortis causabis Donativgelder |
Öffnen |
wie Dante (Hölle 19, 115), der Verfasser des Sachsenspiegels (3, 63, §§. 1, 2) und Walther von der Vogelweide. Nur bestritten die auf Seiten der spätern Kaiser stehenden Juristen die Rechtsgültigkeit der Schenkung. Im 15. Jahrh. ist nachgewiesen
|
||
0% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0462,
von Magdeburgische Baugewerks-Berufsgenossenschaftbis Magelone |
Öffnen |
. In der Rechtssprache bezeichnete man alle Verwandten außer der engsten Familie und Hausgenossenschaft als Magen. Nach dem Sachsenspiegel I, 3, §. 3, sind die Geschwisterkinder die erste Sippzahl, welche man zu den M. rechnet; im Schwabenspiegel werden
|