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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0220,
von Salisbury (Johs. von)bis Salisches Gesetz |
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218
Salisbury (Johs. von) - Salisches Gesetz
coigne Cecil, dritter Marquis von SaliZ-
bury (s.d.).
Salisbury (spr. ßählsbörrl), Johs. von, Scho-
lastiker, s. Johannes von Salisbury.
Salisbury (spr. ßählsbörrl), Robert Arthur
Talbot
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88% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0217,
von Salisatiobis Salisches Gesetz |
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217
Salisatio - Salisches Gesetz.
1785 in französische Kriegsdienste und ward Hauptmann der Schweizergarde in Versailles, nahm aber beim Ausbruch der Revolution seinen Abschied und kehrte 1793 in sein Vaterland zurück, wo er sich in Chur
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50% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0218,
von Salisches Landbis Sallustius |
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218
Salisches Land - Sallustius.
486 n. Chr., entstand, und in einigen spätern Umarbeitungen. Ein Bestandteil des lateinischen Textes der Lex Salica sind die sogen. Malbergischen Glossen (glossae malbergicae), d. h. eingeschaltete altdeutsche
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0205,
Rechtswissenschaft: Rechtsquellen |
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Salisches Gesetz (Lex salica)
Glossae malbergicae, s. Salisches Gesetz
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0492,
von Frankenaubis Frankenreich |
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verbreiteten sich die salischen Franken weiter westlich und erfüllten das Land an beiden Ufern der Schelde mit salisch-fränkischer Bevölkerung. Abgesehen von einem nur in der Sage fortlebenden König Faramund (Pharamund), unter welchem die Salier zuerst sich
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0493,
Frankenreich (5.-6. Jahrhundert) |
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als ihr Bundesgenosse gegen Westgoten und Sachsen; zur katholischen Kirche stand er bereits in freundlichem Verhältnis. In der Zeit nach den Eroberungen Chlodios, aber wahrscheinlich noch vor dem Tod Childerichs ist der älteste Text der Lex Salica (s. Salisches
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0430,
Historische Litteratur (Mittelalter, Deutschland) |
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der sächsischen und der ersten salischen Kaiser (bis 1056), letztere aus der Feder von H. Kohl. Noch weiter, bis zum Ausgang des salischen Geschlechts, reicht M. Manitius' »Deutsche Geschichte unter den sächsischen und salischen Kaisern« (Stuttg. 1889
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0037,
von Fränkel (Wilhelm)bis Franken |
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, die Lex salica oder das Salische Gesetz (s. d.), ist unter Chlodwig aufgezeichnet worden; damals zerfielen die Salier in mehrere Staaten; 2) die Ripuarier (Ribuarier). Um 500 bildeten sie ein Reich mit der Hauptstadt Köln, das sich von Eifel
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0045,
von Chloanthitbis Chlopicki |
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.
Chloásma (griech.), Leberfleck (s. d.).
Chlodio (Chlojo), König der salischen Franken, trat um 428 die Regierung an, fiel in Hennegau und Artois ein, schlug die Römer und eroberte Cambrai, Tournai und Amiens, wo er seinen Sitz aufschlug. Bis 445
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0724,
Friedrich (Schwaben, Schweden) |
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gethan wurde. Kaiser Heinrich hinterließ ihm und seinem Bruder das reiche Erbe des salischen Hauses. Obgleich F. als Neffe Heinrichs V. sowie wegen seiner Macht und seiner persönlichen Tüchtigkeit den nächsten Anspruch auf die Kaiserwürde hatte, wurde
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0569,
Bayern (mittlere Geschichte) |
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Heinrich IV. zu ziehen, aber der salische Einfluß behauptete sein Übergewicht, und in den furchtbaren Bürgerkriegen unter Kaiser Heinrich Ⅳ. blieb B. das Kernland der salischen Königsmacht. Erst in den letzten Zeiten Heinrichs Ⅳ. wurdeder Einfluß des
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0943,
Carlos (Don Carlos Maria José Isidoro von Bourbon) |
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Nachkommenschaft 29. März 1830 eine Pragmatische Sanktion zu erlassen, durch die das 12. Mai 1713 erlassene Salische Gesetz des bourbonischen Hauses aufgehoben wurde. Am 10. Okt. 1830 wurde die Infantin Maria Isabella geboren und somit C.' Aussicht
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0243,
von Chladnitbis Chlopicki |
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' und wird mit zur Dar-
stellung von Nickel und arseniger Säure benutzt.
Zu dem C. gehört auch mancher sog. Speiskobalt.
Ehloasma (grch.), Leberfleck (s. d.).
Chlodio (Chlojo), König der salischen Fran-
ken in der ersten Hälfte des 5. Jahrh
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0049,
von Frankfurter Zeitungbis Fränkisches Reich |
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.
Fränkische Kaiser oder Salische Kaiser, die röm. Kaiser und deutschen Könige Konrad II., Heinrich III., Heinrich IV. und Heinrich V., die 1024-1125 regierten.
Fränkische Mundart, s. Deutsche Mundarten (Bd. 5, S. 31).
Fränkischer Jura
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0352,
von Friedrich (Herzöge von Schwaben)bis Friedrich I. (König von Schweden) |
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IV., hatte er zwei Söhne,
F. II., der ihm in Schwaben folgte, und Konrad,
der von Heinrich V. das Herzogtum in Ostfranken
erhielt. Da die Brüder beim Tode Heinrichs V.
1125 auch noch die Familiengüter des salischen Kai-
serhauses erbten, waren
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0654,
Belgien (Geschichte bis 1780) |
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Augustus als Gallia Belgica, jedoch in größerer Ausdehnung als das jetzige B. (zwischen Seine, Saône, Rhein und Nordsee), eine der vier Provinzen des römischen Gallien bildete. Schon im 4. Jahrh. begann das erobernde Eindringen der salischen Franken, und B
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0280,
Bourbon |
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anerkannt wurde. Prätendent ist auf Grund des salischen Gesetzes ein Nachkomme eines Bruders Ferdinands VII., Karl, Herzog von Madrid, welcher 1873-76 durch einen neuen Karlistenkrieg vergeblich den Thron zu besteigen versuchte. Infolge des Wiener
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0408,
von Bressuirebis Brestel |
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Deutschen Reichs" (Berl. 1870) und bearbeitete die Periode der salischen Kaiser für die "Kaiserurkunden in Abbildungen" von v. Sybel und Sickel (Lief. 2 u. 4, das. 1881-82).
Bressuire (spr. bressuihr, Bersuria), Arrondissementshauptstadt im franz
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0654,
von Burgbis Bürgel |
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sächsische und salische Kaiser gewohnt und Reichstage gehalten und die Billunger residiert haben. - 3) (Berthoud) Gewerbsame und wohlhabende Stadt im schweizer. Kanton Bern (568 m ü. M.), am Ausgang des Emmenthals, Station der Zentralbahnlinie Aarau
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0742,
von Calomelasbis Calotropis |
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des salischen Gesetzes. Der König erklärte aber, nachdem er wider Erwarten genesen war, die Umänderung seines Testaments 31. Dez. 1832 für erschlichen, C. wurde auf seine Güter in Aragonien verwiesen und sollte drei Monate später sogar verhaftet werden
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 1014,
von Childebertbis Childers |
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Theudebert II. und Theuderich II. unter Vormundschaft ihrer Großmutter Brunhilde.
Childerich, Name von drei fränkischen Königen aus dem Geschlecht der Merowinger: 1) C. I., angeblich der Sohn des Merovech, Königs der salischen Franken, folgte diesem 457
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 1024,
von Chillonbis Chimaltenango |
Öffnen |
, Guntram und Siegbert das Reich teilen und erhielt Aremorica und das salische Land mit Soissons. Als ein kluger und unternehmender Fürst brachte er auch in den Gebieten seiner schwachen Brüder die eigentliche Gewalt an sich, zumal er die fränkischen
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0173,
von Clementbis Clementi |
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das Recht der salischen Franken" (Berl. 1876).
Clément (spr. -māng), 1) Jacques, der Mörder Heinrichs III., Königs von Frankreich, geboren im Dorf Sarbon bei Reims, war 25 Jahre alt und noch nicht lange im Orden der Dominikaner, als ihn
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0790,
Deutsches Recht (im Mittelalter und in der Neuzeit) |
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sich zuerst bei den salischen Franken, welchen dann seit dem 5. Jahrh. auch andre Volksstämme mit geschriebenen Gesetzessammlungen in lateinischer Sprache, den sogen. "Leges barbarorum", folgten. Neben diesen Volksrechten waren später
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0852,
Deutschland (Geschichte 1024-1075. Fränkische Kaiser) |
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852
Deutschland (Geschichte 1024-1075. Fränkische Kaiser).
Zuruf. Konrad II. (1024-1039), der erste Kaiser aus dem fränkischen oder salischen Haus, glich dem ersten Sachsen, Heinrich I., in nüchterner Besonnenheit, Ausdauer und weiser
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0049,
von Domstadtlbis Dona Francisca |
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49
Domstadtl - Dona Francisca.
unter den sächsischen und salischen Kaisern (vor allen die zu Hildesheim, Paderborn, Münster, Lüttich), verfielen sie seit dem 13. Jahrh., und die Stelle des Scholasticus oder Magister scholarum behielt meist nur
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0141,
Ferdinand (Toscana) |
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, verwirklichte er die von den Cortes 1822 beantragte Aufhebung des salischen Gesetzes 29. März 1830 durch eine sogen. pragmatische Sanktion, welche die alte kastilische kognatische Erbfolge wiederherstellte. Schwer erkrankt, übertrug der König im Oktober
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0496,
von Frankensteinbis Frankenthal |
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Frankenreichs oder Frankreichs (s. d.) und blieb am längsten unter der Herrschaft der Karolinger (bis 987). Vgl. Watterich, Die Germanen des Rheins (Leipz. 1872); Waitz, Das alte Recht der salischen Franken (Kiel 1846); Thierry, Récits des temps
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0505,
von Frankfurter Unionbis Frankland |
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. Metallzeit.
Fränkische Fürstentümer hießen die hohenzollerischen Besitzungen in Franken, die Markgrafschaften Ansbach und Baireuth.
Fränkische Kaiser (Salische Kaiser), die deutschen Könige und römischen Kaiser fränkischer Abkunft: Konrad II
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0543,
Frankreich (Geschichte: Haus Valois; Philipp VI.,. Johann der Gute, Karl V.) |
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vierthalbhundertjährigen Herrschaft das Ansehen des Königtums dauernd befestigt und im Volk das Bewußtsein seiner Nationalität geweckt hatte. Weil schon 1317 eine Reichsversammlung in Paris erklärt hatte, daß in F. auf Grund des Salischen Gesetzes
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 1010,
von Geflissentlichbis Gefritteter Sandstein |
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Lehnswesen. Zufolge der neuern Forschungen von Deloche ("La trustis et l'antrustion royal sous les deux premières races", Par. 1873) bezeichnete nach dem Salischen Gesetz und nach den Formeln Markulfs trustis das königliche G. und nach einem Dekret
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0442,
von Glommen-Elfbis Glosse |
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, ruhmvoll, stolz, verklärt; auch großsprecherisch; gloriosae memoriae, ruhmvollen Andenkens.
Glossa (griech.), Zunge.
Glossae malbergicae, s. Salisches Gesetz.
Glossar (Glossarium, lat.), Wörterbuch, namentlich zur Erklärung dunkler, wenig gebräuchlicher
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0533,
von Goslawskibis Gospic |
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der sächsischen und noch mehr der salischen Kaiser. 1039 wurde das Domstift St. Simon und Judä, das den Titel Capella imperii führte, von der Harzburg nach G. verlegt und dann von Heinrichs III. Gemahlin Agnes das Stift zum Petersberg gegründet. Ein
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0597,
von Graduiertbis Graf |
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eine amtliche Stellung. Nach Jakob Grimm ist das Wort gleichbedeutend mit gisello (socius), Geselle, Hausgenosse (des Königs). Nach dem Salischen Gesetz hatte der G. als Vorsteher des Gaues die Befugnis, vor Gericht zu laden und das Urteil zu
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0309,
Heinrich (deutsche Kaiser: H. III., H. IV.) |
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Haus der salischen Franken, ward schon 1026 zum deutschen König designiert und 1028 feierlich gekrönt. 1027 erhielt er von seinem Vater das Herzogtum Bayern, 1038 das Herzogtum Schwaben, 1039 Kärnten; nach seines Vaters Tod (4. Juni 1039) trat
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0312,
Heinrich (deutsche Kaiser: H. VI.) |
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und streng, mißtrauisch und selbst unzuverlässig für andre, daher keineswegs beliebt. Mit ihm erlosch das salische oder fränkische Kaisergeschlecht. Vgl. Gervais, Geschichte Deutschlands unter H. V. und Lothar II., Bd. 1 (Leipz. 1841).
6) H. VI
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0321,
Heinrich (Frankreich) |
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und der Ermordung Heinrichs von Guise (23. Dez. 1588) in sein Lager flüchtete und beim Zuge gegen die aufrührerische Hauptstadt 1. Aug. 1589 ermordet wurde. Nun war H. nach dem Salischen Gesetz König von Frankreich, indessen die Behauptung des Throns
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0847,
von Hymenäosbis Hyoscyamus |
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Gesänge finden sie sich in der Liturgie fast aller ältern und neuern Völker; bei den Indern (Hymnen des Rig-Weda), Hebräern (Psalmen), Griechen (die sogen. Orphischen und Homerischen Hymnen), Römern (das Lied der salischen Priester
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0026,
von Isaakbis Isabella |
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. und dessen vierter Gemahlin, Maria Christine, geb. 10. Okt. 1830, folgte 29. Sept. 1833 ihrem Vater, der am 29. März 1830 durch Aufhebung des sogen. Salischen Gesetzes die alte kastilische kognatische Erbfolge wiederhergestellt hatte, unter
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0064,
Italien (Staatsverfassung, Verwaltung) |
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. Der Thron vererbt sich nach dem Salischen Gesetz im Mannesstamm des königlichen Hauses von Savoyen. Der König bekennt sich mit seinem Haus zur römisch-katholischen Kirche. Er wird mit dem vollendeten 18. Lebensjahr großjährig und legt bei seinem
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0366,
von Kairosbis Kaiser (Titel) |
Öffnen |
unter K. Heinrich III. aus dem salischen (fränkischen) Haus auf dem Höhepunkt der Macht, als mit Deutschland die Königreiche Burgund und Italien vereinigt waren und der römische Papst sich der kaiserlichen Macht unterzuordnen hatte. Aber schon unter
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0538,
Karl (Spanien, Württemberg) |
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, da der König zuvor das Salische Gesetz, welches bloß männliche Erbfolge statuierte, aufgehoben hatte. Als K. gegen diese Bestimmung protestierte, verwies ihn der König erst nach Portugal, sodann nach dem Kirchenstaat. K. versagte jedoch den Gehorsam
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0692,
von Kern.bis Kerner |
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Text und deutsche Übersetzung der "Yoga yâtrâ" des Varâha Mihira in Webers "Indischen Studien", Bd. 10 u. 14 (1867 u. 1876); "Die Glossen in der Lex Salica und die Sprache der salischen Franken" (Haag 1869); "Kawistudien", den Text der zwei ersten
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0014,
von Kononbis Konrad |
Öffnen |
. Stein, Geschichte des Königs K. I. (Nördling. 1872); Löher, König K. I. und Herzog Heinrich von Sachsen (Münch. 1858).
2) K. II., der Salier (d. h. der salische Franke), Sohn des Grafen Heinrich und der Adelheid von Eigisheim, Urenkel Konrads des
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0016,
Konrad (Lothringen, Mainz, Meißen) |
Öffnen |
der Franken, fiel er in der Schlacht auf dem Lechfeld gegen die Ungarn 10. Aug. 955 durch einen Pfeilschuß in die Kehle und wurde in Worms bestattet. Er ist der Stammvater des salischen Kaiserhauses; Konrad II. war sein Urenkel.
[Mainz.] 6) K. I
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0147,
von Kran (Münze)bis Kranioklast |
Öffnen |
das Fleisch; im Salischen Gesetz wird der K. unter dem Hausgeflügel aufgezählt. - K. auch s. v. w. Kran.
Kranich, Sternbild der südlichen Hemisphäre, neben dem Phönix und dem Indianer, enthält 13 Sterne bis zur fünften Größe, worunter zwei zweiter
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0754,
von Lex duodecim tabularumbis Leydig |
Öffnen |
" schrieb er die Abhandlungen über Konsumtion und Handel.
Lex posterior derogat priori (lat.), Rechtssprichwort, s. Derogation.
Lex Salica, s. Salisches Gesetz.
Leyden, Stadt, s. Leiden.
Leyden, 1) John, engl. Dichter, geb. 1775 zu Denholm
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0922,
von Lotbis Lothar |
Öffnen |
, welche das fränkische (salische) Kaiserhaus mit seinen Hausgütern vereinigt hatte. Herzog Friedrich weigerte sich und ward deshalb 1126 in die Reichsacht erklärt. Nachdem L. die Welfen für sich gewonnen, indem er 1127 seine Tochter Gertrud, die Erbin
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0978,
Ludwig (Thüringen, Ungarn) |
Öffnen |
von da nach zweijähriger Haft durch einen kühnen Sprung in die Saale befreit haben. Davon soll sein Beiname Saliens herrühren; andre leiten denselben dagegen von dem salischen Geschlecht ab, dem L. entstammte. 1112 schloß er sich dem Aufstand
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0144,
von Malariabis Malborghet |
Öffnen |
. Mahlstatt (s. d.); Malbergische Glossen, s. Salisches Gesetz.
Malborghet, Dorf in Kärnten, Bezirkshauptmannschaft Villach, an der Fella (Kanalthal) und der
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0271,
Marmor (Vorkommen, Verwendung) |
Öffnen |
das Material für alle Kunst- und Prachtbauten Athens. Außerdem benutzte man salischen M. von grobem, durchscheinendem, weißem Korn, feinkörnigen hymettischen M. mit grauem Farbenstich, feinkörnigen parischen M. mit gelb rosafarbenem Schein, sehr
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0501,
von Meropebis Merseburg |
Öffnen |
, eine der Plejaden (s. d.), Gemahlin des Sisyphos, Mutter des Glaukos.
Merovech (Merovig, Merwig, Meroväus), Sohn des Chlodio oder der Sage nach eines Meergottes, König der westlichen (salischen) Franken von 448 bis 457, Stammvater der Dynastie
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0736,
von Monadologiebis Monarda |
Öffnen |
die Succession nach der bestehenden Thronfolgeordnung, und zwar haben die meisten Staaten das Salische Gesetz (s. d.) adoptiert, wonach nur der Mannesstamm zur Thronfolge berufen ist. Dabei ist das System der Primogenitur (s. d.) das herrschende, nach
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0065,
von Nessosbis Nestorianer |
Öffnen |
), ein uralter, weitverbreiteter Aberglaube, der Sage nach schon bei der Entbindung der Alkmene vom Herakles durch die eifersüchtige Hera versucht. Das Nestelknüpfen wurde schon vor Erlassung des Salischen Gesetzes für ein schweres Verbrechen erachtet
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0313,
Obstgarten (Geschichte des Obstbaues) |
Öffnen |
sein, und das Salische Gesetz kennt gepfropfte Obstbäume. Karl d. Gr. widmete seinen Obstgärten, namentlich in Ingelheim, große Sorgfalt und ließ auf allen seinen Domänen am Ufer des Mains und seiner Nebenflüsse solche anlegen. 1555 erschien "Das Künstliche
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0462,
von Orthopnöebis Ortloff |
Öffnen |
. Von seinen Schriften nennen wir: "Von den Handschriften und Ausgaben des Salischen Gesetzes" (Kob. u. Leipz. 1819); "Grundzüge eines Systems des deutschen Privatrechts mit Einschluß des Lehnrechts" (Jena 1828); "Sammlung deutscher Rechtsquellen
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0686,
von Pappel, weißebis Pappenheim |
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zu dem salischen Kaiserhaus und zu den Hohenstaufen haltend, thaten sie sich auch in den Kreuzzügen wie in den Fehden des Reichs überall hervor. Berühmt machte sich namentlich der Marschall Heinrich von Kalindin (s. d.). Die älteste Spur
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0943,
von Pfeilerbis Pfeilgift |
Öffnen |
Franken auf die Soldaten des Quintinus mit vergifteten Pfeilen geschossen haben, und das Salische Gesetz verbot nur den Gebrauch der Giftpfeile gegen Stammesgenossen, nicht gegen Fremde. Später durften Giftpfeile nur auf der Jagd angewandt werden
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0999,
Philipp (Frankreich) |
Öffnen |
und ließ sogleich von den Reichsständen das Salische Gesetz anerkennen. Er beschränkte die Tyrannei der Großen gegen ihre Unterthanen und schloß mit Flandern 1320 Waffenstillstand und dann Frieden, verfolgte dagegen auch die Ketzer in Südfrankreich
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0125,
Sachsen (das jüngere Herzogtum, die Pfalzgrafschaft; Ernestinische Linie) |
Öffnen |
das kaiserliche Heer davontrug. Als dann Lothar nach dem Erlöschen des salischen Hauses 1125
selbst auf den Kaiserthron erhoben wurde, hatte er mit den staufischen Brüdern um die Krone zu kämpfen und mußte gegen sie eine Stütze
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0207,
von Säkularspielebis Sala Consilina |
Öffnen |
der Grundstücke eines Flurbezirks; Salgüter (Salhöfe, salisches Land, Salland), Grundbesitzungen, an welchen den Inhabern nicht nur Nutzungsrechte, sondern wirkliches Eigentum zustand; Salmannen (Treuhänder), diejenigen, in deren Hände
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0084,
Spanien (Geschichte bis 1841) |
Öffnen |
Salische Gesetz aufhob und im Einklang mit den altkastilischen Rechten die weibliche Thronfolge einführte. Eine Verschwörung der bitter enttäuschen Anhänger des Don Karlos gegen das Leben des Königspaars wurde entdeckt und vereitelt, ein dem schwer
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0676,
von Thrombusbis Thugut |
Öffnen |
der Regierung nötige geistige und körperliche Tüchtigkeit besitzen. Weibliche (kognatische) T. ist nach manchen Hausgesetzen und Verfassungen überhaupt ausgeschlossen. Dies ist das sogen. Salische Gesetz (s. d.). In andern Staaten, z. B. in Holland, Bayern
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0814,
von Trebsenbis Treiben |
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von Rudolf von Habsburg dem Grafen Eberhard von Katzenelnbogen verliehen. Den Rest der Besitzungen, welcher bisher den Herren von Falkenstein gehört hatte, erwarb Graf Johann 1422. T. war in der Zeit der Karolinger und der salischen Kaiser häufig Sitz
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0268,
von Volkslosbis Volksrecht |
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Rechtesammlung scheint nicht ohne Einfluß geblieben zu sein auf die älteste Redaktion der Lex Salica (s. Salisches Gesetz), ist aber zweifellos benutzt worden bei Abfassung der um 501 entstandenen Lex Burgundionum (s. Burgundische Gesetzbücher) und besonders bei
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0337,
von Waitzenbis Wakuf |
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, 2 Bde.); »Über das Leben und die Lehre des Ulfila« (Hannov. 1840); »Das alte Recht der salischen Franken« (Kiel 1846); »Lübeck unter Jürgen Wullenweber« (Berl. 1855-1856, 3 Bde.); »Deutsche Kaiser von Karl d. Gr. bis Maximilian« (das. 1862
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0585,
von Wiatkabis Wichert |
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« (Aurich 1786); »Asegabuch, ein altfriesisches Gesetzbuch der Rüstringer« (Berl. 1805); »Geschichte und Auslegung des Salischen Gesetzes und der Malbergischen Glossen« (das. 1808); »Willküren der Brockmänner, eines freien friesischen Volks« (das. 1820
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0747,
von Wormdittbis Worms |
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Frommen Söhne fiel W. Ludwig dem Deutschen zu. Zunächst residierten hier fränkische Grafen, bis die Grafschaft in den Besitz des Bischofs kam und W. eine bischöfliche Stadt wurde. Burchard I. (1000-1025) zerstörte die alte Stammburg des salischen
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0961,
von Saffianpapierbis Salzburger Kopf |
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...
Salhute, Amboina . ,.'
Sali, Bier 919,1 /'
^Hlicn I^6X, Salisches Gesetz
Salicylsäurephenyläther, Salol
Salihiten, Arabien 724,1
^alii (röm. Priester), Salier
Salinä, Torda
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0973,
Volksvertretung (Griechenland, Großbritannien, Italien) |
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. Danach ist die Regierungsform eine repräsentativ-monarchische. Die Krone vererbt sich nach dem Salischen Gesetz im Mannesstamm des Hauses Savoyen. Der Senat besteht aus den königlichen Prinzen, welche vom 21. Lebensjahr an den Sitzungen desselben
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0015,
Geschichte: Deutschland (ältere Fürsten, Krieger) |
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Kaiser und Könige.
(Habsburger, s. "Oesterreich".)
Fränkische Kaiser
Hohenstaufen
Sächsische Kaiser
Salische Kaiser, s. Fränk. K.
Schwäbische Kaiser
Staufen, s. Hohenstaufen
Adolf, 1) von Nassau
Barbarossa, s. Friedrich I.
Friedrich, 1) a. F
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0486,
von Batangasbis Batavia (auf Java) |
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zurück. Seit Ende des 3. bis Anfang des 5. Jahrh. nahmen die salischen Franken die Bataverinseln großenteils in Besitz. – Vgl. Dederich, Geschichte der Römer und der Deutschen am Niederrhein (Emmerich 1854).
Batavĭa, leinwandartig gewebtes, seidenes
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0201,
von Bodenzerstückelungbis Bodin |
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gefundenen Beziehungen, die aber erst durch Bode allgemeiner bekannt wurden, sind nur ein Spiel des Zufalls.
Bodfeld, Ruine des Jagdschlosses der sächs.und salischen Kaiser im Harz in der Nähe des Zusammenflusses der Kalten und Warmen Bode, südlich
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0377,
Bourbon (Geschlecht) |
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Hause Valois, 1589 infolge des Salischen Erbfolgegesetzes als nächster Abkömmling Ludwigs des Heiligen Erbe des franz. Thrones ward. Von seiner zweiten Gemahlin, Maria de' Medici, hatte er fünf rechtmäßige Kinder: 1) Ludwig XIII. (s. d.), der ihm
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0510,
Breslau (Landkreis und Stadt) |
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wurden im Juni 1893 gewählt): 1) Guhrau-Steinau-Wohlau (Graf von Carmer, deutschkonservativ); 2) Militsch-Trebnitz (von Salisch, konservativ); 3) Wartenberg-Öls (von Kardorff, Reichspartei); 4) Namslau-Brieg (Freiherr Saurma von der Jeltsch
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0517,
von Breslingbis Brest |
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Reichs unter Konrad II." (2 Bde., Lpz. 1879-84), "Zur Judenfrage, Sendschreiben an Heinrich von Treitschke" (2. Aufl., Berl. 1880), "Urkunden der salischen Kaiser" (in den "Kaiserurkunden in Abbildungen", hg. von H. von Sybel und Sickel, Lief. 2, ebd
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0857,
von Calmbis Calonne |
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ist es zuzuschreiben, daß der körperlich und geistig schwache König das Dekret, welches die 1830 verfügte Aufhebung des Salischen Gesetzes annullierte, im Sept. 1832 unterzeichnete. Von jetzt an verfiel C. dem allgemeinen Hasse des Volks, und als Ferdinand VII
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0132,
von Chaudronbis Chauny |
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bis zur Jade, ostwärts bis gegen die Elbe hin ausgedehnt. Ihr Name schwand in dem allgemeinen der Sachsen, einige Teile sind aber wohl in den Friesen, einige in den salischen Franken aufgegangen.
Chauliac (spr. scholĭáck), Guy de, latinisiert
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0180,
von Child (Lydia Maria)bis Chile |
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, war König eines Teils der salischen Franken etwa seit 457. Sein Sitz war Tournai, er starb 481. Der Sage nach wurde er am Anfange seiner Regierung zeitweise vertrieben. Seit 463 erscheint er als Freund der Römer, welche sich noch um Soissons und Paris
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0030,
Deutsche Mundarten |
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gehört das Oberpfälzische als eine selbständige Mundart an. Die ripuarischen und die salischen Franken (d. i. Niederfranken) sind mundartlich scharf voneinander geschieden. Der Stamm der Niedersachsen setzte sich aus den Nordalbingiern, Westfalen
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0034,
Deutsche Mundarten |
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bis Torgau, südlich bis Dahlen, Trebsen, Naunhof, Rötha und Zwenkau. Von dieser Mundart sondert sich das Salische ab, von Schkeuditz und der Elstermündung bis zum Salzigen See, Cönnern und dem Petersberg, eine neue Mundart, die, größtenteils einst
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0169,
Deutschland und Deutsches Reich (Territorialentwicklung) |
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.
Eine große Umwandlung trat in allen diesen Beziehungen unter den salischen und staufischen Königen ein. Der Umfang des Reichs war beträchtlich gewachsen. Der Herzog von Böhmen gehörte schon seit Otto I. zu den ersten Reichsfürsten und wurde 1158 zum König
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0172,
Deutschland und Deutsches Reich (Geschichte bis 843) |
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899-911.
^[horizontaler Abgrenzungsstrich]
Konrad I. von Franken 911-918.
Sächsische Kaiser:
Heinrich I. 919-936.
*Otto I. 936-973.
*Otto II. 973-983.
*Otto III. 983-1002.
*Heinrich II. 1002-1024.
Salisch-fränkische Kaiser:
*Konrad II
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0219,
Deutschland und Deutsches Reich (Litteratur zur deutschen Geschichte) |
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. Unter den salischen Kaisern nimmt Lambert von Hersfeld mit seinen Annalen (bis 1077) eine hervorragende Stellung ein. Derselben Zeit gehört Hermann von Reichenau (Contractus) an, dessen Chronicon durch Fleiß und Genauigkeit unter den großen
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0724,
von Eduard I. (König von England)bis Eduard III. (König von England) |
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des Salischen Gesetzes zurückgewiesen wurden, rief er einen langwierigen Krieg hervor, der seine Regierungszeit überdauern sollte. Mit großer
Umsicht hatte er Bundesgenossen gesucht und seine Rüstungen vorbereitet
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0675,
von Ferdinand I. (von Spanien)bis Ferdinand I. (Großherzog von Toscana) |
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, die von den Cortes 1822 beantragte Auf-
hebung des Salischen Gesetzes 29. März 1830 durch
eine sog. Pragmatische Sanktion, welche die alte
castil. tognati^che Erdfolge wiederherstellte, zu ver-
wirklichen. Dieser Schritt führte schon bei Lebzeiten
des
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0084,
Frankreich (Geschichte bis 987) |
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. Völkerschaften überzogen und erobert: von den Westgoten (s. Goten), die den Süden, den Burgundern (s. Burgund), die den Osten, den Franken (s. d.), die den Norden einnahmen. Chlodwig, König der salischen Franken, aus dem Geschlecht der Merowinger, machte
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0210,
von Französisch-Guineabis Französisch-Kongo |
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untereinander zur
Folge hatte. Anderer Art war die Eroberung durch die Salischen Franken. Unterwarfen diese auch das ganze Land, so konnte von einer Vermischung
südlich der Loire gar nicht, nördlich von ihr nur in geringem Maße die Rede
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0870,
von Germanisierenbis Germantown |
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Verhältnisse enthält; die ältere Ausgabe von Merkel ("Monumenta Germaniae", Leges III) ist ersetzt durch eine neue kritische von K. Lehmann ("Monumenta Germaniae", Leges V in 4o); ferner die Lex Salica (s. Salisches Gesetz), Lex Ribuariorum und Lex
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0086,
von Glogau (Ober-)bis Glosse |
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.
Glossa (grch.), Zunge.
Glossa , Kap, s. Akrokeraunia .
Glossalgie (grch.), Zungenschmerz.
Glossae Malbergĭcae ,
Malbergische Glossen , s. Salisches Gesetz .
Glossar ( Glossarium ), s. Glosse
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0205,
von Gottesgabbis Gottesurteil |
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mit dem Speer, bei den
übrigen Stämmen zu Fuß (die FuHkämpfer hießen
cHnipio) mit dem Schwerte, nur bei den salischen
Franken mit demKampfstock ausgefochten. Unter ge-
wissen Umständen wurden Stellvertreter zugelassen;
übrigens war auch Weibern
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0981,
von Heinrich III. (röm.-deutscher Kaiser)bis Heinrich IV. (röm.-deutscher Kaiser) |
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»
der Wiener Akademie, 1857).
Heinrich III. , römisch-deutscher Kaiser (1039–56),
der zweite aus dem Hause der salischen Franken, Kaiser Konrads II. und Giselas Sohn, geb. 28. Okt. 1017, wurde
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0984,
von Heinrich VI. (röm.-deutscher Kaiser)bis Heinrich (VII.) (röm.-deutscher König) |
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, kinderlos war, erlosch mit seinem Tode das salische oder fränk. Kaisergeschlecht. Sein Nachfolger war Lothar der Sachse. – Vgl.
Gervais, Geschichte Deutschlands unter der Regierung H.s V. und Lothars (2 Tle., Lpz. 1841–42
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0704,
von Isaak (Heinr.)bis Isabella II. |
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zugefallen wäre, hob er das Salische
Gesetz 29. März 1830 aus, infolgedessen die ihm
bald darauf geborene Tochter Thronerbin wurde.
Für den Fall feines Todes ernannte Ferdinand VII.
durch Testament feine Gemahlin bis zur Volljährig-
keit diefer
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0113,
von Kaperbriefbis Kaphaus |
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frank. Dynastie, die 987 mit Hugo Capet den Thron von Frankreich bestieg und bis 1328 regierte, worauf nach dem sog. Salischen Gesetz die Nebenlinie der Valois (s. d.) folgte. Der Ahnherr der K. soll nach der Chronik des Richer ein sächs. Einwanderer
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0245,
von Kattegatbis Katwijk |
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der (salischen) Niederfranken bildeten. Tacitus rühmt die kriegerische Tüchtigkeit der K., die mehrfach in den Kämpfen gegen die Römer hervortrat. Die Südwestspitze ihres Landes wurde 9 v. Chr. von den Römern unter Drusus eingenommen, und die dort
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 1031,
von Monumentumbis Moor (Sumpfboden) |
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Band brachte 1829 die Chroniken und Biographien dieser Periode, 1835 und 1837 folgten zwei Bände Leges, 1839 und 1841 zwei Bände mit den Autoren der sächsischen, 1843-56 acht Bände mit Autoren der salischen Periode u. s. w. Indessen stellte sich doch
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0133,
von Sachs (Jul. von)bis Sachsen (Volksstamm) |
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Gebiete der Bructerer und Chamaven bis an den Zuidersee und fast bis zum Rhein aus, an die salischen und an die ripuarischen Franken grenzend; gegen Süden wohnten sie bis zur Quelle der Sieg, über die Diemel bis nahe an die Eder (wo der sächs. Hessengau
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0217,
von Salicylige Säurebis Salieri |
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Teil der Franken (s. 0.), der
seit dem 3. und entschiedener seit der Mitte des
4. Iabrh. am Niederrhein und auf dessen linkem
Ufer bis zum Meere erschien und unter König
Chlodwig 486-511 das Frankenreich gründete.
Salier (salische Kaisers s
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0097,
Spanien (Geschichte 1833-68) |
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.) von Neapel, durch eine pragmatische Sanktion vom 29. März 1830 das 12. Mai 1713 erlassene Salische Gesetz des bourbonischen Hauses aufhob, wonach die Frauen erst nach dem völligen Aussterben des Mannsstammes thronfähig sein sollten. Die 10. Okt. 1830
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