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Ihre Suche nach Zusammenlegung der Grundstücke
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1002,
von Zurücknahme der Klagebis Züschen |
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begonnen hat. Die Z. beseitigt die Wirkungen der Rechtshängigkeit. Sie verpflichtet den Kläger zur Übernahme der Kosten des Rechtsstreits.
Zurundung (Zusammenlegung) landwirtschaftlicher Grundstücke, s. Flurregelung.
Zurzach, Gemeinde im schweizer
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1047,
von Zur-Mühlenbis Zusammenlegung |
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.).
Zurundung landwirtschaftlicher Grundstücke , s. Zusammenlegung .
Zurzach . 1) Bezirk im schweiz. Kanton Aargau, hat (1888) 12785 E., darunter
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0405,
von Flurbis Flurregelung |
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Grundstücken der Einzelnen aufhebt, resp. für ablösbar erklärt. Man unterscheidet hauptsächlich drei Arten der F.: die einfache Wegeregulierung, die Arrondierung durch Zusammenlegung, die Gemeinheitsteilung oder Separation.
1) Die einfache
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0408,
von Flurzwangbis Fluß (Geographisches) |
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alle Staaten gestatten die zwangsweise Aufhebung von Gemeinheiten für private Grundstücke und die zwangsweise Zusammenlegung von Grundstücken. Die Bestimmungen bezüglich des Provokationsrechts sind verschieden. Manche geben es schon einer Minorität (z
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0407,
Flurregelung (Gesetzgebung in Deutschland) |
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erstreckte sich nur auf die Teilung von Gemeinheiten (und Ablösung von Weideberechtigungen) und gab jedem Einzelnen das Recht, seine Separierung in dem vorgeschriebenen Verwaltungsweg herbeizuführen. Eine zwangsweise Zusammenlegung von Grundstücken
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0755,
von Gemeinnützigbis Gemeinschaft |
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der einzelnen Be-
sitzer aus der Gemengelage (s. d.) gebracbt und mög-
lichst zusammenhängend und zugänglich gemacht
werden; naturgemäß verbindet sich daber mit der
G. die sog. Separation, Verloppeluug, Konsolida-
tion (s. Zusammenlegung der Grundstücke
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0406,
Flurregelung (Art der Durchführung) |
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verbunden, und wo Gemenglage besteht und deshalb eine anderweitige Feldeinteilung durch eine bessere Einteilung der Gewanne, durch Um- und Zusammenlegung von Grundstücken im Interesse der Grundbesitzer liegt, erstreckt sich die F. auch hierauf
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0201,
Agrate |
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, Grundzinsen und Laudemien) sowie von allen kulturschädlichen, die freie Benutzung der Grundstücke hindernden Grunddienstbarkeiten (Weideservituten, Feld- und Wegeservituten) entlastet wurde. In Deutschland haben die vor 1848 nur in beschränktem Maß
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0935,
von Fluorescenzbis Flurbuch |
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maßgebende Teilung eines Grundstücks in mehrere selbständige Grundstücke oder eine Zusammenlegung
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0582,
von Konskribierenbis Konsonanz |
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; ebenso ist K. bisweilen soviel wie Zusammenlegung (s. d.) der Grundstücke. - Im Bergrecht ist K. die Vereinigung zweier oder mehrerer Bergwerke zu einem einheitlichen Ganzen, zu einem neuen Rechtssubjekt. Das Österr. Berggesetz schränkt die K
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0235,
Stadterweiterungen |
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) die zwangsweise Zusammenlegung
(Konsolidation) von Grundstücken verschiedener Eigentümer verfügt, sowie das der Gemeinde zustehende Recht der
Enteignung auf das neben öffentlichen Straßen und Plätzen belegene Gelände ausgedehnt werden. Die Zusammenlegung
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0882,
von Besitzeinweisungbis Besitzklagen |
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Grundstücken übertragen wird, so bei der Enteignung, Subhastation, bei der Zusammenlegung von Grundstücken im Separationsverfahren, wo die ausgewiesenen neuen Pläne den einzelnen Besitzern zugewiesen werden; im Zwangsvollstreckungsverfahren, wenn der Schuldner
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0492,
von Grundbeinbis Grundeigentum |
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-
teilung, Zusammenlegung der Grundstücke und
Legalservituten.)
Grunddreiklang, s. Dreiklang.
Gründe oder Gründnerorte (Gründner-
gemeinden), alte deutsche Vergorte im Süden
des Zipser Komitats in Ungarn. Dazu gehören die
Städte: Göllnitz
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0020,
von Abbaubis Abbé |
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, die man vielfach mit der Gemeinheitsteilung (s. d.) und mit der wirtschaftlichen Zusammenlegung
(s. d.) der Grundstücke verknüpft hat. Einzelne Besitzer werden in diesem Falle gegen Schadloshaltuug veranlaßt, ihre bisherige
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0236,
von Stadthagenbis Stadtoldendorf |
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großen Fortschritt bedeuten.
Vgl. die Artikel S. und Zusammenlegung städtischer Grundstücke und Zonenenteignung im "Handwörterbuch der Staatswissenschaften", Bd. 5 u. 6 (Jena 1893 u. 1894); Baumeister, Moderne S. (in den "Deutschen Zeit
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0273,
von Verkochenbis Verkündung |
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.
Verkoken, eine Kohle in Koks (s. d.) umwandeln.
Verkokung, in der Geologie, s. Kontaktmetamorphosen.
Verkoppelung landwirtschaftlicher Grundstücke, s. Zusammenlegung der Grundstücke.
Verkröpfung, im Bauwesen, s. Kröpfung.
Verkrümmungen, s
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0851,
von Gerichtsbannbis Gerichtsbarkeit (staatliche) |
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ist, z. B. Aufnahme von Testamenten, Bürgschaften der Ehefrauen, Schenkungen (s. d.), früher auch durch jetzt meistens hinweggefallene Bestätigung von Rechtsgeschäften, z. B. Kaufverträge über Grundstücke, die Regulierung von Erbschaften, Vornahme
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0935,
von Arrondierenbis Arrow-Root |
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XIX", Bd. 2 (1887).
Arrondieren (frz., spr. arrongd-), abrunden, zusammenlegen (Grundstücke).
Arrondiermaschine (spr. arrongd-) oder Wälzmaschine, eine in der Uhrenfabrikation gebrauchte Vorrichtung zum Arrondieren, d. h. Abrunden oder Wälzen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0936,
von Flurkartenbis Flußbau |
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in jedem Gewann einen Streifen erhielt
und daß diese Stücke immer weiter geteilt wurden. In der neuern Zeit ist der F. durch Gemeinheitsteilung
(s. d.) und wirtschaftliche Zusammenlegung der Grundstücke (s. d.) in den
meisten Gemeinden
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0870,
von Arrivierenbis Arsakiden |
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kommt.
Arrondierung (franz.), Abrundung; daher Arrondierungspolitik eine solche, welche ein Staatsgebiet auf Kosten der Nachbarstaaten abzurunden bemüht ist. Auch wird der Ausdruck A. gleichbedeutend mit Zusammenlegung der Grundstücke (Separation
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0023,
von Konskbis Konsolidation |
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zurückerwirbt, oder daß der Nießbraucher zugleich Eigentümer wird. In beiden Fällen erlischt das Nießbrauchsrecht. K. (Arrondierung, Kommassation, Verkuppelung) wird auch die Zusammenlegung von Grundstücken genannt (s. Flurregelung, S. 406). Im Finanzwesen
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0030,
Agrarfrage (Mittel zur Abhilfe) |
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die Gefahr der Verschuldung, welche die Gesundheit der ländlichen Besitz- und Betriebsverhältnisse bedroht; auch die freie Teilbarkeit und die unbeschränkte Möglichkeit der Zusammenlegung vermag zerstörend auf die socialen Zustände einzuwirken, indem
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0392,
Gesundheitspflege (gesundheitliche Wohnungspolizei) |
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auf die unbenutzten Wohnungen und die zur Bebauung bereit stehenden leeren Grundstücke ist diese Erhebung auszudehnen. II. Die Mittel zur Bekämpfung der Übelstände im Wohnungswesen sind: A. bei Neubauten: 1) Errichtung zweckmäßiger neuer Wohnungen
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0288,
von Bonis avibusbis Bonitierung |
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Teilungen, Wegeregulierungen, Zusammenlegungen, Feldeinteilungen, Bodenmeliorationen oder auch bei Enteignungen zur Zufriedenheit aller Parteien die Größe der Leistungen und Gegenleistungen festgestellt, im Interesse der Staatsverwaltung mit möglichster
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0624,
von Hofspeisebis Hogarth |
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in isolierten Hofgütern, bei welchen alle Grundstücke desselben Eigentümers ein um das Gehöft liegendes, räumlich geschlossenes Ganze bilden (Hofschluß). Den Gegensatz zu demselben bildet das Dorfsystem, bei welchem die Eigentümer aller Güter einer Gemarkung
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0904,
von Armenschulenbis Armenverbände |
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. (poor rate). Die Steuer trifft den Reinertrag des Grundvermögens (Grundstücke, Häuser, Waldungen, Bergwerke u. s. w.). Die Rente, die von dem Grundstück durch Vermietung oder Verpachtung zu erzielen sein würde, abzüglich der Steuern und öffentlichen
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0759,
von Gemengebis Gemischtes Eisenbahnsystem |
Öffnen |
.
Zusammenlegung der Grundstücke.)
Gemengteile, s. Gesteine.
Gemet (von niederländ. M0t^n, d. i. messen),
Brüsseler Flüssigkeitomaß, s. Gelte.
Gemination (lat.), Verdoppelung.
vbiuini, Sternbild, s. Zwillinge.
Gemlnus von Rhodus, byzant
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0459,
von Hüttenfestbis Hutungsrecht |
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, als sie den Besitzer an das Weiderecht mindernden Kulturänderungen verhinderten. Die Gemeinheitsteilungen (s. d.), Zusammenlegung (s. d.) der Grundstücke und Ablösungen der Reallasten (s. d.) haben den Weidegerechtsamen,
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0240,
Burgörner |
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für die betreffen-
den Materien zugleich Maßnahmen des öffentlichen
Rechts erforderlich sind (Bergrecht, Enteignung,
Gemeinheitsteilung, Zusammenlegung der Grund-
stücke, Regulierung der gutsherrlich-bauerüchen Ver-
bältnisse, Ablöfung der Dienstbarkeiten
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0112,
von Ausdruckbis Ausflußgeschwindigkeit |
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.
Auseinandersetzungssachen, Angelegenheiten der innern Landeskultur und Bodenverbesserung, bei welchen eine Mitwirkung der öffentlichen Behörden eintritt. Dazu gehören die Ablösung der Grundlasten, die Gemeinheitsteilungen, die Zusammenlegung der Grundstücke
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0465,
von Bauer (Emanzipation des Bauernstandes)bis Bauer (Personenname) |
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auch in andrer Weise ist die Gesetzgebung für die Hebung des Bauernstandes thätig gewesen, insbesondere durch eine zweckmäßige Agrargesetzgebung, namentlich über die Zusammenlegung (Separation) der Grundstücke, und durch selbständigere Organisation
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0071,
von Gemeingefühlbis Gemeinplatz |
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angestrebt. Die G. ist neben der Wegeregulierung und der Zusammenlegung der Grundstücke ein Hauptgegenstand der Flurregelung (s. d.) überhaupt und wird teils selbständig, teils gleichzeitig und im Zusammenhang mit jenen Maßregeln zur Ausführung gebracht
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0982,
von Kommanditistbis Komment |
Öffnen |
die Zusammenlegung der in einer Flur zerstreut umherliegenden Grundstücke in größere zusammenhängende Pläne. Vgl. Flurregelung.
Kommelinaceen, monokotyle Familie aus der Ordnung der Enantioblasten, etwa 350 Arten umfassende, vorzugsweise in den Tropen
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0450,
von Landeshauptmannbis Landeskultur-Rentenbanken |
Öffnen |
- und Bewässerungsanlagen, Wasserlaufsberichtigungen, Deichanlagen, Urbarmachungen, Wiesen- und Waldkulturen etc.), und für Flur- und Gemarkungsregulierungen (Wegeregulierungen, Zusammenlegungen, Gemeinheitsteilungen) Darlehen zu gewähren. Darlehen, welche zu
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0494,
von Landwirtschaftsrat, deutscherbis Lanfranc |
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über Servituten, Reallasten, Zusammenlegung von Grundstücken, Ablösung, Erbfolge in Bauerngüter u. dgl. Vgl. Häberlin, Lehrbuch des Landwirtschaftsrechts (Leipz. 1859).
Landwirtschaftsschulen, s. Landwirtschaftliche Lehranstalten
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0069,
Russisches Reich (Agrarverfassung) |
Öffnen |
Landstücke besitzen. Schärfer als in den andern Gegenden des Reichs ziehen hier gesetzliche Bestimmungen der Zerstückelung und Zusammenlegung bäuerlicher Höfe bestimmte Grenzen. Kein Bauer darf in einer Gemeinde mehr als drei Höfe besitzen, u. bei
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0330,
von Flourensbis Fluß |
Öffnen |
), Windstoßer (Ansb.
1887). Vgl. Schlitte,' Die Zusammenlegung der Grundstücke (Leipz. 1886, 3 Tle.).
Fluß. Von den drei hydrographischen Elementen eines Flußsystems (Flußgebiet, Stromentwickelung und Wassermenge) ist das letzte das wichtigste
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0760,
von Prämiierung bäuerlicher Wirtschaftenbis Preußen |
Öffnen |
werden drei Prämien ausgesetzt im Betrage von 300, 200 und 100 Mk., wobei eine Zusammenlegung zweier Prämien durch die Preisrichter nicht ausgeschloffen ist. Zugelassen werden die Eigentümer und Pachter von bäuerlichen Wirtschaften, deren Grundbesitz
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0446,
von Dörfelbis Dorfsystem |
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. Die Aufhebung der Gemengelage
und der gemeinsamen Nutzungsberechtigungen war
die Aufgabe der modernen Gemeinheitsteilungs-
und Zusammenlegungs-Gesetzgebung (s. Zusammen-
legung der Grundstücke).
2) Das deutsche Kolonialdorf. Neben dem
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0642,
von Feldbereinigungbis Felddiebstahl |
Öffnen |
, in Süddeutschland Bezeich-
nung für die Neuordnung der Feldflur. (S. Gemein-
heitsteilung und Zusammenlegung der Grundstücke.)
Feldberg. 1) Der höchste Gipfel des Schwarz-
waldes im Großherzogtum Baden, bei Todtnau,
an der Wiese- und Wutachquelle, ist 1494
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0494,
Grundeigentum |
Öffnen |
und durch Gemeinheitsteilung
(s. d.) und Zusammenlegung der Grundstücke (s. d.)
das G. auch von den Schranken zu befreien suchte,
welche die alte Dorfverfassung zur Folge gehabt
hatte. Stellte man aber das volle freie indivi-
^ dualistische G
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0589,
von Gutsbeschreibungbis Guttapercha |
Öffnen |
587
Gutsbeschreibung - Guttapercha
Gutsbeschreibung, s. Ertragsanschlag.
Gutsbezirk, die zusammenhängenden gröhern
Güter, die in vielen deutschen Gesetzgebungen von
dem Gemeindeverbande, in welchem sonst jedes
Grundstück stehen muh
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0526,
von Kommanditwechselbis Kommers |
Öffnen |
. 154b).
Kommassation (neulat.), die Zusammenlegung (s. d.) der Grundstücke, Güter u.s.w.
Kommendatār , Kommendātor (mittellat), s. Accomenda
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0158,
von Sachsenbergbis Sachsen-Coburg-Gotha |
Öffnen |
, und der
nach diesem Gesetz gewählte und 23. Okt. 1855 er-
öffnete Landtag bestätigte dasselbe. Auf dem Land-
tage von 1857 kam (Gesetz vom 1. Mai) eine Revi-
sion des Grundgesetzes zu stände, sowie das Gesetz
(vom 20. April 1857) über die Zusammenlegung
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0160,
Sachsen-Coburg-Gotha |
Öffnen |
im Herzogtum Coburg: das Gesetz über die
Ablösung der Feudallasten vom 16. Aug. 1835;
das Gesetz über die Zusammenlegung der Grund-
stücke vom 24. Juni 1863; das Gesetz wegen Erweite-
rung der Ablösungskasse zu einer Landrentenbank
vom 27. Juli 1865
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0163,
von Sachsen-Merseburgbis Sachsenspiegel |
Öffnen |
, 1867 Einführung (Feststellung)
der Klassen- und Einkommensteuer, 1869 Gesetze über
Grundsteuer, Zusammenlegung der Grundstücke und
Ablösung der Gutsrechte, 1870 Vertrag mit Coburg-
Gotha und Rudolstadt wegen Mitbenutzung der
Irrenanstalt zu
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0166,
von Sachsen-Weißenfelsbis Sächsische Bank |
Öffnen |
lastenden Abgabcn.und Leistungen, durch Aushebung
des Iagdrechts auf fremdem Grunde, durch ein
Gesetz über die Zusammenlegung der Grundstücke
u. s. w. Auch ward das Kirchen- und Schulwesen
bedacht durch Errichtung eines kollcgialisch besetzten
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0864,
von Sensitivbis Separatisten |
Öffnen |
.
Separation (lat.), Trennung. Als S. (86M-
ratio, I)6U6ticinin ^Mrationi^ wurde im gemeinen
deutschen Konkursprozeß die Abgesonderte Befrie-
digung (s. d.) bezeichnet. Über S. in der Agrar-
gesetzgebung s. Zusammenlegung der Grundstücke,
iiber S
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0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0652,
von Tawdabis Taxis (in der Chirurgie) |
Öffnen |
, welche verkauft, bei Erbauseinandersetzung geteilt oder beliehen werden sollen, Inventarien von Gütern oder gewerblichen Betriebsanstalten, Grundstücke behufs der Separation, Gemeinheitsteilung, Zusammenlegung, Besteuerung, Häuser
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0260,
von Vereinigte Staaten von Brasilienbis Vereinswesen |
Öffnen |
auch auf die Ablösung der Grundgerechtigkeiten (Weideservituten), die Beseitigung des Flurzwanges (s. d.) und die Zusammenlegung (s. d.) der Grundstücke, mit welchen Maßnahmen sich häufig Abbauten verknüpften, übertragen worden und bedeutet daher heute
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0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0560,
von Okerbis Ökonomiekommissar |
Öffnen |
, Gemeinheitsteilung (s. d.) oder Zusammenlegung (s. d.) der Grundstücke, ob- ^[folgende Seite]
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