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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0781,
Bergrecht |
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779
Bergrecht
oder er muß sein Recht der Krone gegen die gesetzliche Vergütung übertragen. In jedem Falle bildet die Grube ein Zubehör des Werks, in dessen Bezirk sie liegt. Wenn die Grube auf unbebautem, in kein Kronwerk einbegrenztem
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99% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0780,
Bergrecht |
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778
Bergrecht
ordnung vom 1. Jan. 1891 weitgehende bergbauliche Befugnisse eingeräumt.
b. In Österreich-Ungarn wurde das B. kodifiziert durch das allgemeine Berggesetz vom 23. Mai 1854. Abweichend von den deutschen B. sind die Grundsätze vom
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71% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0740,
Bergrecht (Geschichtliches) |
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740
Bergrecht (Geschichtliches).
die Quelle dieser Aufzeichnungen gelten darf, wird schon in der kulmischen Handfeste 1232 erwähnt, ist aber erst später niedergeschrieben. So verbreitete sich das ursprünglich lokale B. mit dem Bergbau
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62% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0779,
von Bergratbis Bergrecht |
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777
Bergrat - Bergrecht
Stoffs ist die Rede schwerlich so gehalten, sondern kommt in der vorliegenden Gestalt auf Rechnung des Evangelisten, der nach seiner auch sonst (Kap. 13; 18; 21-25) zu beobachtenden Weise größere Redegruppen zu
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62% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0155,
von Bergebis Bergrecht |
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153
Berge - Bergrecht
Berge, Torf im Kreis Sorau des preuß. Reg.- i
Bez. Frankfurt, nahe bei Forst, hat (1805) 5626 (5., !
Postzweigstelle mitTelegraph; Tertilindnstric,Vaunl- ^
Wollfärberei und -Reißerei und Carbonifieranstalt
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53% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0741,
Bergrecht (Gegenstände und Erwerbung des Bergwerkseigentums) |
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741
Bergrecht (Gegenstände und Erwerbung des Bergwerkseigentums).
das B. (Sulzbach 1823); Karsten, Grundriß der deutschen Bergrechtslehre mit Rücksicht auf die französische Berggesetzgebung (Berl. 1828); die Kommentare zum allgemeinen Berggesetz
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53% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0742,
Bergrecht (Aufhebung des Bergwerkseigentums; Gewerkschaft, Kuxe) |
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742
Bergrecht (Aufhebung des Bergwerkseigentums; Gewerkschaft, Kuxe).
Teil durch die natürlichen Grenzen der Lagerstätte (Ausgehendes und ewige Teufe, Hangendes und Liegendes) und nur zum Teil durch künstliche Grenzen gebildet werden
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53% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0743,
Bergrecht (Ausbeute und Zubuße; Rechte des Grundeigentümers) |
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743
Bergrecht (Ausbeute und Zubuße; Rechte des Grundeigentümers).
körpert, welcher durch Zession veräußert und durch Übergabe verpfändet wird. Die Führung des Gewerkenbuchs und die Ausfertigung der Kuxscheine erfolgen durch den Repräsentanten
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23% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0739,
von Bergmännchenbis Bergrecht |
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739
Bergmännchen - Bergrecht.
Bergmännchen, ein Gebilde der Sage, an das die Bergleute im ganzen nördlichen Europa noch heute glauben. Als altes graues Zwerglein neckt es die Bergleute, die ihm seine Schätze rauben, auf alle Weise; doch gibt
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0% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0193,
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Dingliches Recht) |
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Neidbau
Traufrecht
Bergrecht
Alter im Feld
Ausbeute
Bergfreiheit
Berghoheit, s. Bergrecht
Bergwerkseigenthum, s. Bergrecht
Erbkux, s. Bergrecht
Erbstollen, s. Bergrecht Finderrecht
Fundrecht, s. Finderrecht
Grundherr
Kux
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0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0866,
von Grundgerechtigkeitenbis Grundkux |
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verbunden (s. Grundherrschaft). Im ältern Bergrecht heißt G. der Eigentümer desjenigen Grundstücks, auf welchem der Fund gemacht ist, auf Grund dessen die Verleihung des Bergwerks erfolgt. Er hat Anspruch auf den Erbkux, d. h. auf einen Anteil an
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0420,
von Altera parsbis Alternative |
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Neigungen und Wünsche seinerseits zum Ausdruck bringt.
Alterieren (lat.), verändern; erregen, ärgern.
Alter im Feld, nach bergrechtlichem Sprachgebrauch der Vorzug der Priorität, welchen das gemeine deutsche Bergrecht in erster Linie dem Finder
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0% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0948,
von Mutterrollenbis Muzaffarnagar |
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Verleihung des Bergwerkseigentums. Während nach dem ältesten deutschen Bergrecht der Finder das Bergwerkseigentum behielt, d. h. ohne weiteres nach den Regeln der Okkupation erwarb, muß er dasselbe nach dem seit dem 16. Jahrh. entwickelten Bergrecht muten, d
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0107,
von Achenbach (Oswald)bis Acheron |
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der Distriktsverleihungen in Preußen" (ebd. 1859), "Die Haubergsgenossenschaften des Siegerlandes" (Bonn 1863), "Bemerkungen über die Entwürfe eines Hypothekengesetzes und einer Hypothekenordnung für Preußen" (ebd. 1865), "Das franz. Bergrecht und die Fortbildung
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0085,
von Achenebis Acherusia |
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Zeit fällt ein wesentlicher Teil seiner schriftstellerischen Thätigkeit sowie auch die Begründung der
"Zeitschrift für Bergrecht" (Bonn 1860 ff.). Von Bonn wurde A. 1866, während er gleichzeitig als Vertreter
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0744,
von Bergregalbis Bergreichenstein |
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der Bergwerksbesitzer zu einer gemeinsamen Berufsgenossenschaft für die Unfallversicherung. Von den fremden Bergrechten hat besonders das französische Berggesetz vom 21. April 1810 für uns Bedeutung, insofern dasselbe 50 Jahre lang auch in den
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0% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0859,
von Bereitschaftsstellungbis Bhayad |
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1^17) 56,2
Verezowski, Attentat, Arago 4)
Bergassessor, Bergbeamte
Vergbaufreiheit, Bergrecht 739,2
Bergch na. LxoütvNMH
Berg der Löwen, Algerien 350,2
Berge (Hüttenwesen), Aufbereitung,
Bergeisen, Fäustel wrennberge
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0787,
Bergwerkseigentum |
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ersten Finders aufgegeben und ausschließliche Schürfberechtigungen eingeführt. Das Preuß. Allg. Berggesetz und die ihm folgenden neuern deutschen Bergrechte dagegen folgen im wesentlichen dem gemeinen deutschen Recht. Der zufällige Fund genießt
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0% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0203,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Verwaltung. Völkerrecht) |
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. Staatsadreßbuch
-
Absperrung
Aufenthaltskarten
Latitiren
Paß
Paßkarten, s. Paß
Testimonium
Vidi
Vidimiren
Visirung
Visum, s. Vidi
Aufsicht, polizeiliche
Ausweisung
Baupolizei
Bergpolizei, s. Bergrecht
Damnatur
Imprimatur
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0% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0211,
Volkswirtschaft: Gewerbe und Industrie, Finanzwissenschaft |
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Finanzwissenschaft.
(Vgl. dazu die folgende Rubrik: "Geld und Kredit".)
Finanzwissenschaft, s. Finanzwesen
Finanzwesen
Abgaben
Armentaxe
Auflage
Bannforst
Bergregal, s. Bergrecht
Biertaxe
Branntweinregal
Brodtaxe
Budget
Civiletat
Deficit
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0747,
von Bergteerbis Bericht |
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des Bergwardeins meist andern Beamten als Nebenbeschäftigung übertragen.
Bergwerk, s. Bergbau.
Bergwerksabgaben, s. Bergrecht.
Bergwerkseigentum, s. Bergrecht.
Bergzabern, Stadt im bayr. Regierungsbezirk Pfalz, am Erlbach und am Fuß des
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0% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0858,
von Klosterbeerebis Klosterneuburg |
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der bergrechtlichen Entscheidungen des königlichen Obertribunals" (Berl. 1861-64); "Das allgemeine Berggesetz für die preußischen Staaten" (das. 1866, 4. Aufl. 1885); "Das geistige Eigentum" (das. 1867) und als 2. Band dazu: "Die Patentgesetzgebung
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0363,
von Kutterbriggbis Kvalö |
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ideeller Anteil an dem einer Gewerkschaft gehörigen gemeinschaftlichen Bergwerkseigentum (s. Bergrecht, S. 742). Vgl. Heyden, Der K., kurze Darstellung der bergrechtlichen Bestimmungen für Gewerke (Essen 1880).
Kuxhaven (Cuxhaven), Stadt
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0% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0885,
von Farbschreiberbis Festum armorum Christi |
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Feldblätterschwamm, Champignon
Feldbürger, Bürger 656,1
Feldchargierung, Munition
Feldesstreckung, Bergrecht 741,2
Feldesteilung, Bergrecht 742,l
> Feldgärtnere'i, Lpatenkultur
^ Feldgerat, Feldequipage
Feldgeschworne, Grenze
Feldjäger, auch Jagd
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0% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0888,
von Forstversicherungbis Friedrichshöhle |
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reienbach, Höfe
reiendingsgut, Bauerngut 469,i
^reier Stuhl, Femgerichte 125,2
reies Eigen, Allodium
reiexemplar, Pflichtexemplar (Bd. 17)
Freifahrung, Bergrecht 742,i
Freigebiete, Zollanschlüsse
Freigepäck, Eisenbahn - Personcngeld
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0782,
von Bergregalbis Bergseife |
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. Erdschlipfe.
Bergschöppenstuhl, ein uraltes, aus dem 13. Jahrh. stammendes Berggericht, vor welchem wichtige Bergrechtsfälle zum Spruch kamen (Bergprozeß) und bergrechtliche Fragen erledigt wurden (Bergurteil von Bergrechts wegen). Die alten
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0786,
Bergwerkseigentum |
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der erstern, stellt im bergrechtlichen Sinne noch keinen Fund dar. Nach gemeinem Bergrecht ist aber auch die Auffindung der Lagerstätte noch nicht zur Verleihung hinreichend, sondern sie muß in ihrem Einfallen und Streichen nachgewiesen werden. Lediglich
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0253,
von Freiberg (in Mähren)bis Freibodenmänner |
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wird. Auf Grund zahlreicher, namentlich von Hein-
rich dem Erlauchten erteilter Privilegien und des
örtlichen Gewohnheitsrechts entstand zwischen 1296
und 1305 das Stadtrecht, die bedeutendste derartige
Feststellung im Meißnerlande; das Bergrecht
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0212,
Brassert |
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. Juni 1865 sowie des Berg-
gesetzes für Elsaß-Lothringen hat B. in hervorra-
gender Weise Anteil genommen. 1860 gründete er
mit Achenbach die "Zeitschrift für Bergrecht", die er
seit 1873 allein herausgiebt. Außer kleinern Auf-
sätzen
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0430,
von Kloster Bergebis Klostermann |
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, 1869 Privatdocent, 1871 außerord. Professor daselbst. Er starb 10. März 1886. K. hat sich verdient gemacht um das Zustandekommen des Reichspatentgesetzes und um die Redaktion des preuß. Berggesetzes. Er schrieb: "Übersicht der bergrechtlichen
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 1022,
Verzeichnis der Mitarbeiter |
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. Hänel in Kiel: Staatsrechtliches.
Prof. Dr. F. v. Holtzendorff in München: Art. Strafprozeß, Strafrecht, Völkerrechtliches etc.
Prof. Dr. R. Klostermann in Bonn: Bergrecht, Urheberrecht.
Prof. Dr. O. Mejer in Göttingen: Kirchenrecht.
Dr. E. Steffenhagen
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0% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0965,
von Überschießenbis Überwallung |
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965
Überschießen - Überwallung.
(s. Bergrecht) befindliche freie Feld, welches sich wegen seiner Kleinheit zu einer besondern Verleihung nicht eignet.
Überschießen, eine der Hauptursachen des Kenterns von Schiffen mit beweglicher Ladung
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0889,
von Friedrichshüttebis Galibi |
Öffnen |
^
?UNälIM6MUIN 6ivi8i0N18, Eiutei-
Fundgeld, Fund slnng
Fündigkeit (Bergrecht), Mutung
^lMlw8 1'6^1U8, Königsboden
Fünfblatt, Fünfpaß
Fünfeckzahlen, Pentagonalzahlen
Fünftes Weltreich, Fünfmonarchisten
Fungi (Volk
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0% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0892,
von Gergoviabis Giovanni da Ravenna |
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, Kornwage
Getreidewucher, Kornwuchcr
Getriebezimmerung, Bergbau 726,1
Geuze (Sternbild), Orion
Geuzen, Geusen
Gevatterloch (Erdfall),Weißkircheni)
Geuiertvermessung, Bergrecht 742,1
Gewähre, Gewere lnistration
Gewährsverwaltung
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0% |
Meyers →
Schlüssel →
Alphabetische Inhaltsübersicht d[...]:
Seite 0005,
Alphabetische Inhaltsübersicht des Schlüssels |
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Bengalen 93
Berberei, Geographie 97
- Geschichte 26
Bergbau 278
Bergbautechniker 279
Berge, s. die betr. Länder unter "Geographie"
Bergrecht 181
Bern, Kanton 79
Besitzrecht 480
Bessarabien 16. 75
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0789,
von Bergzabernbis Bericht und Berichterstatter |
Öffnen |
787
Bergzabern - Bericht und Berichterstatter
fächer sowie Vermessungskunde über und unter Tage (Markscheidekunst). Dazu kommen die Verwaltungsfächer, Nationalökonomie, Gewerbestatistik, Grubenrechnungswesen, Bergrecht u. a
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0928,
von Geschwindigkeitsmessungbis Geschworener |
Öffnen |
durch die rechtsgelehrten Richter vorbereiten (s. Schwurgericht). In England und Nordamerika werden G. auch im Civilprozeß hinzugezogen. – Im Bergrecht war früher G. oder
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0582,
von Konskribierenbis Konsonanz |
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; ebenso ist K. bisweilen soviel wie Zusammenlegung (s. d.) der Grundstücke. - Im Bergrecht ist K. die Vereinigung zweier oder mehrerer Bergwerke zu einem einheitlichen Ganzen, zu einem neuen Rechtssubjekt. Das Österr. Berggesetz schränkt die K
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0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0720,
Österreichisch-Ungarische Monarchie (Forstwirtsch. Bergbau, Salinen- u. Hüttenwesen) |
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Ausbildung mähr. und böhm. Bergrechte (z. B. jenes von Iglau) bezeugt. Zumeist wurde in den genannten Ländern im 13. bis 16. Jahrh. Bergbau auf Edelmetalle betrieben und erst durch die Religionswirren und den Dreißigjährigen Krieg unterbrochen
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0277,
von Verlängerungszettelbis Verlobung |
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überträgt.
Verleger, im Bergrecht ein Bevollmächtigter des Gewerken, der in der Nähe der Zeche seinen Sitz hat und an den die Aufforderung zur Zahlung von Zubuße zu erlassen ist. - über V. im Buchhandel s. Verlagsbuchhandel. - In der Hausindustrie
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0107,
von Aurignacbis Ausbeutemünzen |
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oder Gartenpflanzen, der menschlichen Pflege entzogen, auf die wilde Stammart zurückschlagen oder verwildern. Vgl. Atavismus und Entartung. S. auch Pflanzenkrankheiten.
Ausbau, s. Abbau.
Ausbeute (Bergrecht), der Erlös aus den Grubenprddukten, welcher, soweit
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0730,
Bergbau (Geschichtliches) |
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von diesen an ihre Unterthanen in kleinerm Maß und unter der Bedingung abgetreten wurde, daß der zehnte Teil des Gewonnenen an sie abgegeben werden mußte (vgl. Bergrecht). Mit jedem folgenden Jahrhundert hob sich der B.; in dem gegenwärtigen aber stieg
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0736,
von Berggrünbis Bergisches Buch |
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. Bergrecht.
Bergholz, s. Asbest.
Berghölzer (Barkhölzer), starke Balken, welche wie horizontale Gürtel das Schiff über Wasser umgeben, um die Rippen fester zusammenzuhalten und nach außen mehr Schutz zu gewähren als einfache Planken
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0812,
von Besenginsterbis Besitz |
Öffnen |
. der Ware, namentlich seitens des Käufers, von besonderer Wichtigkeit (s. Kauf). Im Bergrecht heißt B. auf Augenschein die nach vorhergegangener Mutung an Ort und Stelle von seiten der Beamten vorgenommene Prüfung, ob eine Lagerstätte bauwürdig sei
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0373,
von Eifelkalkbis Eigennutz |
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(Proprehandel), der auf eigne Rechnung und Gefahr betriebene Handel, im Gegensatz zum Kommissionshandel.
Eigenlehner (Eigenlöhner), nach älterm Bergrecht Privatleute, welche mit Zechen oder Gruben, die sie mit eigner Hand ausbeuten, unter gewissen
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0723,
von Erbfolgekriegebis Erblande |
Öffnen |
, 1855 ordentlicher Professor der Theologie in Königsberg i. Pr., wo er 9. Jan. 1884 starb, schrieb "Geschichte der protestantischen Sekten im Zeitalter der Reformation" (Hamb. 1848).
Erbkämmerer, s. Erbämter.
Erbkux, s. Bergrecht, S. 744.
Erblande
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0731,
von Erbsebis Erbsünde |
Öffnen |
. Bergrecht, S. 744.
Erbsünde (Peccatum s. Vitium originis, Peccatum originale), ein wesentliches Stück sowohl der katholischen als auch besonders der protestantischen Dogmatik. In der alten Kirche liefen über 300 Jahre lang bezüglich des zu
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0105,
von Felaptonbis Feldbefestigung |
Öffnen |
mit dieser und jener Frucht bestellt wird, daher Winter-, Sommerfeld etc. Im Bergbau heißt F. ein zu bergmännischer Nutzung bestimmtes unterirdisches Gebiet. Man sagt daher: freies F., welches noch niemand verliehen ist (s. Bergrecht); Grubenfeld, welches
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0270,
von Findelkinderbis Findschan |
Öffnen |
im eignen Grubengebäude findet (s. Bergrecht, S. 741).
Übrigens versteht man unter F. auch die Rechtsgrundsätze, welche in Ansehung des Findens verlorner Sachen gelten (s. Fund).
Findhorn, reißender und fischreicher Fluß in Schottland
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0637,
von Freiberg (in Mähren)bis Freiburg (Kanton) |
Öffnen |
), der gleichzeitig auch ein Bergrecht festsetzte. Bei den vielseitigen Landesteilungen, welche seit der zweiten Hälfte des 13. Jahrh. in dem Haus Wettin vorfielen, blieb F. samt den Bergwerken stets Gemeingut dieses Hauses. Der deutsche König Adolf
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0300,
von Gewerbliche Schiedsgerichtebis Gewerkvereine |
Öffnen |
einer Grube oder eines Stollens; s. Bergrecht, S. 742.
Gewerkvereine (Gewerksgenossenschaften) sind eine besondere Art von Arbeitervereinen, speziell der gewerblichen Arbeiter, mit einer eigentümlichen Organisation und besondern Zielen und Aufgaben
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0768,
Großbritannien (Fischerei, Bergbau und Hüttenwesen) |
Öffnen |
mit andern Ländern drückenden Abgaben sind infolge der billigen Kohlen- und Eisenpreise sehr fühlbar geworden und erklären es, daß die Bergbauunternehmer auf den Erlaß eines billigen Bergrechts drängen. Unter allen Produkten des Bergbaues stehen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0853,
von Grovesches Elementbis Gruber |
Öffnen |
dessen dem Bergbauberechtigten die Befugnis zur Gewinnung der verliehenen Mineralien zusteht (s. Bergrecht, S. 741). Auch s. v. w. Geviertes Feld (s. d.).
Grubenflechte, s. Sticta.
Grubenförderung, s. v. w. Erzförderung; vgl. Bergbau, besonders S. 728 f
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0881,
von Igelbis Iglau |
Öffnen |
Bedeutung als alter Bergort spricht das um 1247-48 verliehene Stadt- und Bergrecht, welch letzteres weithin mustergültig ward und I. zum Oberhof in Bergsachen stempelte. Zu dieser Bedeutung gelangte der deutsche Kolonistenort Stadt- oder Neu-I. seit
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0240,
Kroatien-Slawonien (Handel, Bildungsanstalten, polit. Einteilung etc.; Geschichte) |
Öffnen |
, der Kultus- und Unterrichtsangelegenheiten und des Justizwesens die Autonomie. Gemeinschaftlich sind die Militär-, Finanz- und Münzangelegenheiten, das Handels-, Gewerbe-, Bank- und Kommunikationswesen, das See-, Handels- und Bergrecht und die Gesetzgebung
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0% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0748,
von Restriktionbis Rethel |
Öffnen |
des Kuxes zur Folge haben kann (s. Bergrecht, S. 743).
Retardation (lat., "Verzögerung"), in der Physik die Verminderung der Geschwindigkeit eines bewegten Körpers (s. Beschleunigung); in der Musik s. v. w. vorbereitete Dissonanz, Vorhalt (s. d
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0% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0772,
von Rezatbis Rezonville |
Öffnen |
Falls ihre Bergwerksanteile verfallen (s. Bergrecht, S. 743).
Rezinatwein, mit Harz versetzter griechischer Wein.
Rezipiént (lat., "Empfänger"), bei Destillationen eine größere Vorlage, worin das Destillat aufgefangen wird; in der Physik
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0137,
von Verkupfernbis Verlagsrecht |
Öffnen |
Komposition eine Rolle spielt.
Verlader, s. Güterbestätterei.
Verlag, ältere Bezeichnung für Kapital; im Bergrecht die zum Betrieb eines Bergwerks zu gebende und noch nicht wiedererstattete Zubuße. Verlagserstattung, die Zurückbezahlung des Verlags
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0139,
von Verletzung der Ehrebis Vermehrung der Pflanzen |
Öffnen |
139
Verletzung der Ehre - Vermehrung der Pflanzen.
suchenden (Muter) zugewiesen (»verliehen«) wird (s. Bergrecht, S. 741).
Verletzung der Ehre, s. Beleidigung.
Verletzung über die Hälfte, s. Läsion.
Verleumdung, s. Beleidigung
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0973,
von Zseleznobis Zuccaro |
Öffnen |
davon getrennt werden kann, also die sogen. erd-, wand-, band-, mauer-, niet- und nagelfesten Sachen.
Zubuße, s. Bergrecht, S. 743.
Zucc., bei botan. Namen Abkürzung für J. G. ^[Joseph Gerhard] Zuccarini, geb. 1797 zu München, gest. 1848
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0876,
von Deutschendorfbis Divisum |
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, Brille 431,1 '
Dissi (Insel), Dessi
Dissogonie, Ktenophoren (Bd. 17)
Distanzkreis, Projektion 403.1
Distelalp, Moro, Passo del
Distinktionssterne, Abzeichen (milit.)
Distomeen, Platoden
Distriktsverleihung, Bergrecht 742,1
Diszivlinartrupven
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0915,
von Kolubarabis Kornbühl |
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, Cupatoria lden 778,i
Konschin,A. (Reis.), Asieu (Vd. 17)55,2
j Konsensprinzip, l^rnndbüchcr 1^56,1
^ Konservationsbrille, Brille 4.'N,<
Konsignatär, Destinatär
Konsolidation, aitti, Bergrecht 742,l
! Konstantinos Kephalas
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0992,
von Veterinärordnungbis Vital |
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Geschütz), Feldschlange
Vierung, Bergrecht 742,1
Vierwalzentrain, Walzwerk 373,2
Vierzehneiner, Geweih 235,1
Vierziger, Brett
Vieta, Algebra 341,1
Vieth, G. U. A., Turnkunst 943,2
Viga - Glumr, Glum - Eyjolfsson
Vigema, Vienne (Fluß
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0299,
von Aktiengesellschaft für Glasindustriebis Aktinien |
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Gesetzgebung herangetreten. Als Grundlage wurde zunächst die zu verallgemeinernde Organisation der bergrechtlichen
Gewerkschaft, im weitern Verlaufe aber die der individualistischen Handelsgesellschaft unter der Beschränkung der Haftung auf
bestimmte
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0778,
von Bergmann (Gustav Adolf)bis Bergpredigt |
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Niederschlag aus Calciumcarbonat führenden Gewässern oder als Zersetzungsprodukt anderer kalkhaltiger Mineralien.
Bergmispel, Pflanzenart, s. Cotoneaster.
Bergneustadt, s. Neustadt.
Bergöl, s. Petroleum.
Bergordnung, s. Bergrecht
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0785,
von Bergwerksanteilebis Bergwerkseigentum |
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eine bestimmte Quote der Bruttoausbeute gewähren;
c. das Mitbaurecht zur Hälfte, ein Institut des schles. Bergrechts, jetzt noch in Schweden und Finland gesetzlich anerkannt.
III. Abgaben an Kirchen, Schulen, Armen- und Knappschaftskassen. Die Form
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0788,
von Bergwerksfeldbis Bergwerkswissenschaften |
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liegt allen modernen Bergrechten zum Grunde; am weitesten geht das Österr. Berggesetz, das selbst die Wasserläufe der Enteignung unterwirft.
c. Unter Tage kann der Bergwerksbesitzer alle erforderlichen Anlagen machen, ohne daß dazu die Genehmigung des
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0875,
von Beschneidepressebis Beschreibung |
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), die Rayonbeschräntungen (s. Festungsrayon ),
die Deichlasten (s. Deich ), die Zwangspflicht zur Bildung von Wassergenossenschaften
(s. Wasserrecht ), die sich aus dem Bergrecht
(s. Bergwerkseigentum 4 )
ergebenden B., die Unterwerfung
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0760,
von Bürger (Hugo)bis Bürgerliches Gesetzbuch für das Deutsche Reich |
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eines Einführungsgesetzes und der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen. Dcr Entwurf hat einzelne Materien von der Bearbeitung ausgeschlossen, z. B. das Wasserrecht, das Bergrecht, das Recht
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0950,
von Carnallitbis Carnarvon |
Öffnen |
. und G. Rose, Beyrich u. a. gründete er 1848 die Deutsche Geologische Gesellschaft, und seiner Thätigkeit entstammt die Grundlage der heutigen bergrechtlichen Stellung der deutschen Bergwerksindustrie und der mit ihr zusammenhängenden
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0783,
von Eigener Wechselbis Eigensinn |
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mit eigener
Handarbeit betrieben. Nach den frühern bergrecht-
lichen Bestimmungen konnten dieselben auch eine
Gesellschaft bilden, nur durften mehr als acht E.
zu einer solchen Gesellschaft nicht zusammentreten
und muhten wenigstens vier davon
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0784,
Eigentum |
Öffnen |
-
licht. Im öffentlichen Interesse müssen den Grund-
eigentümern eine Menge von Beschränkungen forst-
rechtlicher, bergrechtlicher, wasserrechtlicher, jagd-
rechtlicher, baupolizeilicher, feldpolizeilicher u. s. w.
Natur auferlegt werden. Vermöge
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0989,
von Gewerbfleißbis Gewerkschaft |
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(der), Teilhaber einer Gewerkschaft
Gewerkenbuch, s. Gewerkschaft. l(s- d.).
Gewerkschaft, ein specifisch bergrechtliches Ge-
meinschasts- und Gesellschaftsverhältnis, welches
sick auf deutschem Boden mit dem Bergbau ent-
wickelt und den
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0148,
von Golja-Planinabis Gollnow |
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als das beste in der
gips. 1264 erhielten die Göllnitzer Bergleute von
Vela IV. ein königl. Privilegium gleich dem von
Goslar und Freiberg in Sachsen; 1276 wurde G.
königl. Freistadt und war seit 1486 der bergrechtliche
Oberhof für das ganze Gebiet
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0485,
von Grubenbis Grubengas |
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Bergrechten nach Lanen zu 7 Lach-
tern gemessen; später wurden Wehre zu 2 Lanen
als Maßeinheit angenommen. Nach den ältern
Verordnungen umfaßte das volle G., das durch
die Mutung des Finders erworben werden konnte,
die Fundgrube (in der Regel 7 Lane
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0486,
von Grubenhagenbis Grübling |
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. Bergrecht bilden G. unter gewissen
Voraussetzungen den Gegenstand bcrgrechtlicher
Verleihung.
Grubenwetter oder Wetter, beides in der
Mehrzahl gebraucht, bergmännischer Ausdruck für
Grubenluft. Man unterscheidet gute (frische) Net-
ter
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0176,
von Hilfsbänderbis Hilfskassen |
Öffnen |
174
Hilfsbänder - Hilfskassen
u. d. T. "Bylinen aus Onega" (russisch, Petersb. ^
1873) herausgegeben.
Hilfsbänder (anatom.), s. Bänder.
Hilfsbau, im Bergrecht die Stollen und
Schächte außerhalb eines verliehenen Feldes, die
zum
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0519,
von Iglawabis Ignatius (der Heilige) |
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799 Silberbergbau gehabt haben; uralt ist ihr Stadt-
und Bergrecht, welches schon 1250 von König Wen-
zel I. erneuert und bestätigt wurde. Ottokarl. (1198
-1230) errichtete hier ein Vergamt und eine Münz-
stätte. Am 5. Juli 1436 wurde derIg lauer
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0673,
von Rechtsfähigkeitbis Rechtsgebiet |
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verschiedener Gesetzgebungsakte. So von einem gemeinsamen R. des franz. bürgerlichen Rechts oder des franz. Handelsrechts, des preuß. Bergrechts, des preuß. Grundbuchrechts, weil der Code civil, der Code de commerce, das Preuß. Allg. Berggesetz, die Preuß
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0809,
von Reventlow (Mnemotechniker)bis Revierstollen |
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, eine Einrichtung des österr. Bergrechts. Es sind stollenmäßige Baue, durch welche ein ausgedehnteres Bergbaugebiet (Bergrevier) aufgeschlossen oder die mineralische Lager-^[folgende Seite]
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0477,
von Schlagende Wetterbis Schlagfluß |
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und dadurch zur Entzündung der Schlagwetter unfähig gemacht werden. Die beste Sicherung bleibt daneben eine gute Wetterführung. (S. Bergbau, Bd. 2, S. 761 b.)
Vgl. Die Bestimmungen über die Vorsichtsmaßregeln gegen S. W. Bearbeitet von der bergrechtlichen
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0240,
Burgörner |
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für die betreffen-
den Materien zugleich Maßnahmen des öffentlichen
Rechts erforderlich sind (Bergrecht, Enteignung,
Gemeinheitsteilung, Zusammenlegung der Grund-
stücke, Regulierung der gutsherrlich-bauerüchen Ver-
bältnisse, Ablöfung der Dienstbarkeiten
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0274,
von Verkupfernbis Verlagsanstalt für Kunst und Wissenschaft |
Öffnen |
.) – Über V. der Gläubiger s. Anfechtung.
Verlag, im Bergrecht die Auslagen für den Grubenbetrieb. Erst nach ihrer Wiedererstattung wird der Bergbau gewinnbringend, wird die Verlagszeche, wenn sie ferner Überschuß gewährt, eine Ausbeutezeche. – Über V
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0825,
von Seifenbis Seiger (Uhr) |
Öffnen |
. Berggesetz sind S. Gegenstand bergrechtlicher Verleihung, während das preuß. Gesetz sie dem Verfügungsrecht des Grundeigentümers nicht entzieht. Das Seifenfeld findet nach der Tiefe seine Begrenzung durch das feste Gestein.
Seifenbäder, s. Bad (Bd. 2, S. 254
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1048,
von Zusammenrückungbis Zuständigkeit |
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und Lage geleistet werden, während man sich in Preußen für einen Ausfall in der Güte mit einem Zuwachs an Fläche begnügen muß und umgekehrt.
Zusammenrückung, s. Zusammensetzung.
Zusammenschlagung, im österr. Bergrecht, s. Konsolidation
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0120,
von Saalfeldenbis Saarbrücken |
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. Staatsbahnen, Sitz eines Bezirksgerichts (386,37 qkm, 6899 E.), hat (1890) 1320 E. – Vgl. Blank, Illustrierter Führer durch S. und seine Seitenthäler und Berge (Wien 1890)
Saalfelder Bergordnung, s. Bergrecht (Bd. 2, S. 777 b).
Saalkirchen, s. Gotischer
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0123,
von Mutterplagebis Muzaffarnagar |
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.).
Mutŭlus (lat.), s. Dielenkopf.
Mutung, im Bergrecht, s. Muten.
Mutung (Crax carunculata Tem.), einer der am häufigsten in zoolog. Gärten vertretenen Hokkovögel (s. d.) aus Südbrasilien.
Mutŭum (lat.), Darlehn.
Mützen, polit. Partei
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0120,
von Muta-Nzigebis Mutter (künstliche) |
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. 1868).
Muten, Mutung, im Bergrecht das Ansuchen um Verleihung des Bergwerkseigentums (s. d., Bd. 2, S. 785 a) in einem gewissen Felde bei der Bergbehörde. Der Ausdruck ist erst seit dem 16. Jahrh. in diesem Sinne allgemein üblich geworden. An sich
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0773,
von Bergeratbis Berggießhübel |
Öffnen |
Thalfahrt, der Fahrt stromabwärts.
Bergfertig, nicht mehr tauglich zur Bergarbeit, invalid.
Bergfinke, s. Finke.
Bergflachs, Bergfleisch, s. Asbest.
Bergflüevogel, s. Braunelle.
Bergfreiheit, s. Bergrecht und Bergwerkseigentum
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0417,
von Funchalbis Fundbureaus |
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Westafrika, dem Kap und nach Ostindien fahrenden Dampfer an. Infolge seines milden Klimas (10‒24° C.) ist F. als Winterkurort für Brustkranke in Aufnahme gekommen.
Fund, s. Finden; über F. im Bergrecht s. Bergwerkseigentum (Bd. 2, S. 784 b).
Fund
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