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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1034,
von Untersuchungshaftbis Unterthan |
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. Deutsche Strafprozeßordnung, § 112 ff.; Österreichische, § 184 ff.
Untersuchungsprozeß, s. v. w. Strafprozeß; auch s. v. w. Inquisitionsprozeß (s. Strafprozeß).
Untersuchungsrecht, s. Durchsuchungsrecht.
Untersuchungsrichter, s. Richter
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0109,
von Untersuchungsmaximebis Unterwalden |
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, Das Recht der U. (Lpz. 1865).
Untersuchungsmaxime, soviel wie Inquisitionsprincip (s. d.).
Untersuchungsprozeß, s. Strafprozeß.
Untersuchungsrichter. Nach §. 60 des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes sind bei den Landgerichten (nach §. 11
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0420,
von Vorverfahrenbis Vos |
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, daß die Beteiligten von den Terminen benachrichtigt werden und denselben beiwohnen dürfen.
Über den Antrag auf Eröffnung der V. entscheidet der Untersuchungsrichter; zur Ablehnung desselben bedarf es indes eines Beschlusses des Gerichts (Strafkammer
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0166,
Gericht (Strafsachen) |
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und zur Vornahme von Untersuchungshandlungen auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder des Untersuchungsrichters und in eiligen Fällen auch von Amts wegen befugt und verpflichtet. 2) Die Strafkammern der Landgerichte sind für diejenigen Vergehen zuständig
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0402,
Strafprozeß |
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Versetzung eines Beschuldigten in den Anklagestand vorhanden seien (Voruntersuchung), einem Beamten, dem Untersuchungsrichter, übertragen werden. Unter dem Einflusse des franz. Rechts ist in den europ. Kontinentalstaaten die Offizialanklageform, beruhend
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0107,
von Unterschwefligsaures Natriumbis Untersuchungshaft |
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Österr. Strafprozeßordnung §§. 10, 11 die Gerichtshöfe erster Instanz in ihrer durch besonders dazu bestellte Mitglieder geübten Thätigkeit als Untersuchungsrichter (s. d.). Versteht man mit den deutschen Reichsjustizgesetzen unter «Gerichten
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0877,
von Beschwerdebuchbis Beschwören |
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875
Beschwerdebuch - Beschwören
schlüsse (s. d.) und gegen die Verfügungen des Vorsitzenden (s. d.), des Untersuchungsrichters (s. d.), des Amtsrichters (s. d.) und eines beauftragten oder ersuchten Richters (s. d.), soweit das Gesetz nicht
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0108,
Untersuchungshaft |
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, bekannt zu machen. Spätestens am Tage nach seiner Einlieferung muß der Verhaftete durch einen Richter über den Gegenstand der Beschuldigung gehört werden. In Österreich kann die ordentliche U. erst nach der Vernehmung durch den Untersuchungsrichter
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0577,
von Leicesterbis Leichenschauhäuser |
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Vorlesungen sowie zur Vornahme untersuchungsrichterlicher Verhandlungen versehen sind, werden die L. zu Baulichkeiten geringern oder größern Umfangs entwickelt. Die Hauptabteilung enthält vornehmlich den Leichenschauraum, welcher in einer Halle
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0198,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Strafrecht) |
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Untersuchungsrichter, s. Richter
-
Advokat
Advokatenkammern
Anwalt
Anwaltskammern *, s. Advokatenkammern
Arbiter
Causarum patronus
Defensor
Fürsprecher
Geschworne
Juraten
Justizrath
Konsulent
Notar, s. Notariat
Notariat
Obmann
Prokurator
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0454,
von Landgrafbis Landgut |
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Beschwerden gegen Entscheidungen der letztern. Ferner haben die Strafkammern über Beschwerden gegen Verfügungen des Untersuchungsrichters zu entscheiden, und ebenso haben sie im Lauf der Voruntersuchung diejenigen Entscheidungen zu erteilen, welche nach
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0709,
von Festonbis Festtage |
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der Vorführung vor den Untersuchungsrichter
ohne schriftliche Anordnung des letztern im Fall der
Ergreifung auf frischer That und bei Gefahr im
Verzüge in den in §. 175, Nr. 2, 3, 4 bezeichneten
Fällen. Der in Verwahrung Genommene soll von
der Behörde
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0771,
von Handflüglerbis Handlohn |
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, gegen welche ein Angeschul-
digter der Untersuchungshaft entlassen werden
kann. Nach §§. 191, 192 der Österr. Strafprozeß-
ordnung kann der Untersuchungsrichter von einem
auf freien Fuß gesetzten Beschuldigten das Gelöbnis
verlangen, daß er sich
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0514,
von Amtshauptmannbis Amtsverbrechen |
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von Untersuchungshandlungen überhaupt auf Veranlassung des Staatsanwalts oder es Untersuchungsrichters und in eiligen Fällen selbst von Amts wegen befugt und verpflichtet, auch in solchen Fällen, in welchen die endliche Entscheidung dem Amtsrichter
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0939,
Beweis (logisch) |
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. Strafprozeßordn. §. 109). Nur im Ermittelungsverfahren verfügt der Staatsanwalt, in der gerichtlichen Voruntersuchung der Untersuchungsrichter selbständig darüber, welche B. zu erheben sind (Deutsche Strafprozeßordn. §§. 159, 160, 182; Österr
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0819,
von Einstehenbis Einstweilige Verfügung |
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gerichtlichen Verfolgung finde, durch Verfügung des Untersuchungsrichters einzustellen; außerdem kann die E. der
Voruntersuchung nur durch Beschluß der Ratskammer oder des Gerichtshofs zweiter Instanz erfolgen. Dem Beschuldigten ist
auf sein Verlangen zu
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0479,
von Protokollarischbis Protuberanzen |
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vorgelegt werden, die erfolgte Genehmigung bezeugen, die Unterschrift der Beteiligten oder die Angabe ihrer Weigerungsgründe enthalten und schließlich vom Untersuchungsrichter und dem Gerichtsschreiber unterzeichnet werden soll. Über
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0265,
von Verfolgungswahnbis Vergerio |
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(Vorsitzenden, Untersuchungsrichter, ersuchten oder
beauftragten Richter) ausgehen und der Regel nach eine Sachentscheidung nicht enthalten, sondern sich nur auf die Leitung des Verfahrens beziehen, z.B. Ladung
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0959,
von Zeugenbeweisbis Zeugnisverweigerung |
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, Vormund und Mündel des Angeschuldigten befreit sind; die Verlobten sind dagegen nicht befreit. Der Untersuchungsrichter kann den Zeugniszwang durch Geldstrafe bis zu 400 Fl. und bei fernerer Weigerung in wichtigen Fällen durch Arrest bis zu sechs
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0810,
Beschwerde (in Strafsachen) |
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es sich um die B. gegen die Beschlüsse und Verfügungen des Untersuchungsrichters, des Amtsrichters oder der Schöffengerichte, so ist die mit drei Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden besetzte Strafkammer des Landgerichts das Beschwerdegericht
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0491,
von Brückbis Brücke |
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491
Brück - Brücke.
vor den Untersuchungsrichter geladen, suchte er um seine einstweilige Entlassung nach, erhielt diese 22. April vom Kaiser in ungnädiger Form und ward am Morgen des 23. mit durchschnittenem Hals halbverblutet im Bett
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0297,
Cortez |
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unternahm er 1524 einen Zug nach Honduras. Doch bald ward C. bei Karl V. des Amtsmißbrauchs, der Erpressung und des Strebens nach Unabhängigkeit beschuldigt. Als der Kaiser deshalb 1526 Untersuchungsrichter nach Mexiko schickte, begab sich C
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0689,
von Friedensgöttinbis Friederich |
Öffnen |
689
Friedensgöttin - Friederich.
meist mit der Generaluntersuchung der in ihrem Bezirk verübten Verbrechen von den Untersuchungsrichtern des Bezirks beauftragt. Von Frankreich war mit dem französischen Rechte das Institut der F. auch
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0167,
von Gerichtliche Analysebis Gerichtliche Medizin |
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es sich um Anordnungen und Entschließungen des Untersuchungsrichters, des Amtsrichters oder der Schöffengerichte, und 2) die Oberlandesgerichte berufen, wenn es sich um Beschlüsse der Strafkammern selbst oder des Gerichtshofs der Schwurgerichte handelt
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0249,
von Gestängebis Gesteine |
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ist. Da nach dem ältern gemeinen Strafverfahren die Verurteilung nur auf das G. oder auf einen nach gewissen Regeln zu stande gebrachten, selten herzustellenden Beweis erfolgen konnte, so war es Hauptaufgabe des Untersuchungsrichters, auf Geständnisse
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0587,
von Grabnerbis Grabow |
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1821-23 in Berlin Jurisprudenz, ward darauf Untersuchungsrichter bei den Kommissionen in Spandau und Perleberg und sehr bald Stadtgerichtsrat in Berlin. 1836 ward er zum Hofgerichtsrat und Universitätsrichter in Greifswald ernannt und 1838 in seiner
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0970,
von In parenthesibis Inquisition |
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; Inquirent, der Untersuchende, Untersuchungsrichter; Inquisit, veraltete Bezeichnung für den Angeschuldigten in einer strafrechtlichen Untersuchung.
Inquisition (lat., "Untersuchung", Inquisitio haereticae pravitatis, Ketzergericht, auch Sanctum Officium
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0361,
von Kuteibis Kutschkelied |
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; die fünfte ("Und die franzö'sche Großmaulschaft") soll auf der Redaktion des "Rheinischen Kourier" in Wiesbaden hinzugefügt worden sein. Vgl. Grieben, Das K. vor dem Untersuchungsrichter
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0394,
von Ladóbis Ladung |
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ist eine Androhung der Ungehorsamsfolge in der L. notwendig. Im Strafverfahren können Amtsrichter und Untersuchungsrichter unmittelbar Vorladungen ergehen lassen. Die L. erfolgt nach der deutschen Strafprozeßordnung (§ 48) unter Hinweis
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0453,
von Landfriedensbruchbis Landgericht |
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ist. Bei dem L. werden Zivil- und Strafkammern gebildet und Untersuchungsrichter je für ein Geschäftsjahr bestellt. Die Landgerichte fungieren teils in Strafsachen, teils in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten; sie entscheiden teils in erster, teils
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0929,
Sibirien (Verwaltung, Geschichte) |
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größer als in den Gouvernements. Die 1864 für das europäische Rußland durchgeführte Justizreform ist bis jetzt nur für Westsibirien in Aussicht genommen; inzwischen ward aber durch Einsetzung von Untersuchungsrichtern und Erhöhung der Beamtengehalte
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 1043,
von Snbis Sniadecki |
Öffnen |
, studierte in Gießen und ward sodann Untersuchungsrichter am Kriminalgericht zu Dillenburg. Wegen einer Schrift über das nassauische Domänenwesen auf Betrieb des Regierungspräsidenten Ibel seiner Stelle entsetzt, erhielt er zwar 1819 eine Professur
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0360,
Strafprozeß (geschichtliche Entwickelung) |
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. Die Urteilsvollstreckung leitet der Untersuchungsrichter.
Die alte Beweistheorie fand ihren Mittelpunkt in der Folter. Sobald diese (zuerst durch Friedrich d. Gr.) in Deutschland abgeschafft wurde, was allgemein gegen das Ende des 18. Jahrh. geschah, mußte
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0361,
von Strafprozeßbis Strafrecht |
Öffnen |
. 3) Beibehaltung der schriftlichen und geheimen Voruntersuchung im Gegensatz zu den in England geltenden Regeln der Öffentlichkeit und Mündlichkeit. Der zur Führung der Voruntersuchung bei den Landgerichten bestellte Untersuchungsrichter darf an dem
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0365,
von Strafsachenbis Strafverfahren |
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(Untersuchungsrichter) geführt, und Zweck derselben ist es, durch Klarstellung des Sachverhalts eine Entscheidung darüber zu ermöglichen, ob das Hauptverfahren gegen den Angeschuldigten zu eröffnen, oder ob derselbe außer Verfolgung zu setzen sei. Die Eröffnung des
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0289,
von Vorstevenbis Vöslau |
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der schriftlichen und protokollarischen Vorerörterungen im Gegensatz zur mündlichen und öffentlichen Hauptverhandlung (Hauptverfahren). Zur Führung der V. ist in Deutschland ein besonderer Untersuchungsrichter bei jedem Landgericht zu bestellen, doch kann
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0054,
von Ableitungbis Ablesemikroskop |
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wird, das nächsthöhere Gericht, über die A. eines Amtsrichters oder Untersuchungsrichters das Landgericht. Einer Entscheidung bedarf es aber in letztern Fällen nicht, wenn der abgelehnte Richter selbst die Parteiablehnung für begründet erklärt. Bis zur Erledigung des
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0651,
von Anklagejurybis Anklam |
Öffnen |
., der in Schwurgerichtssachen und im Verfahren gegen Abwesende eine Voruntersuchung (s. d.) vorangehen muß (§. 91), durch Einbringung der Anklageschrift seitens des Anklägers eingeleitet. Diese wird von dem Untersuchungsrichter oder dem Vorsitzenden der Ratskammer
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0874,
von Beschlüssebis Beschneiden (der Pflanzen) |
Öffnen |
und deshalb auch von einem einzelnen Richter, dem Vorsitzenden, Untersuchungsrichter, ersuchten oder beauftragten Richter erlassen werden können, ergehen B., soweit die Sache nicht der Zuständigkeit des Amtsgerichts unterliegt, auf Grund kollegialer
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0902,
von Delegantbis Delegation |
Öffnen |
Strafprozeß sind die Übertragung der Vor-
untersuchung (s. d.), die der Regel nach von dem
Untersuchungsrichter des Landgerichts geführt wird,
an einen Amtsrichter (§§.182,183 der Strafprozeß-
ordnung), die Verweisung der Verhandlung und
Entscheidung
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0944,
von Denudierenbis Deodand |
Öffnen |
Amtsgerichten mündlich oder
schriftlich angebracht werden. (S. auch Strafantrag.)
Nach §. 86 der Osterr. Strafprozeßordnung sind
der Staatsanwalt, der Untersuchungsrichter, der
Bezirksrichter und die Sicherheitsbehörde zur An-
nahme von Anzeigen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0184,
von Entschälenbis Entstehungszustand |
Öffnen |
, Untersuchungsrichter, ersuchter, beauftragter Richter), als auch die Beschlüsse (s. d.) der Kollegialgerichte, als auch die Urteile (s.d.) umfassende gemeinsame Ausdruck. Verfügungen und Beschlüsse sind der Regel nach durch Beschwerde (s.d.), Urteile
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0622,
von In parenthesibis Inquisition |
Öffnen |
.
Inquilīn (lat.), Einwohner ohne Eigentumsrecht, Mietswohner.
Inquilīnae, Einmieter, s. Gallwespen.
Inquilinismus, s. Schmarotzertum.
Inquirieren (lat.), untersuchen, amtlich befragen; Inquirént, der Untersuchungsrichter; Inquisīt, der Angeklagte (s
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0928,
von Landfriedensbruchbis Landgerichtspräsident |
Öffnen |
er-
kennenden Kollegialgerichte. (S. Gericht.) Bei den-
selben werden Civil- und Strafkammern gebildet
und Untersuchungsrichter (s. d.) bestellt. (S. Civil-
kammer und Strafkammer.) Die L. sind mit einem
Präsidenten und der erforderlichen Anzahl
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0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0403,
von Nonbis Nonne |
Öffnen |
. Oont'oi'msi'Z und Dissenters.)
Xon"1isu(frz.,spr.nongliöh),vollständig()i'.cl0u-
UHQ06 äe Q0u-1i6u, in Frankreich die Verfügung des
Untersuchungsrichters, durch welche derselbe nach
beendigter Voruntersuchung wegen mangelnden Be-
weises oder weil
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0448,
von Pritzerbebis Privatdiskont |
Öffnen |
Verfahren in Kenntnis gesetzt
werden. Der P. hat das Recht, dem Staatsanwalt
und dem Untersuchungsrichter alles an die Hand zu
geben, was zur Überweisung des Beschuldigten oder
zur Begründung des Entschädigungsanspruchs dien-
lich ist, von den
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0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0279,
von Steatombis Stecklinge |
Öffnen |
§. 416 der Österr. Strafprozeßordnung dürfen S. und zwar der Regel nach von den Ratskammern (s. d.), in dringenden Fällen vom Untersuchungsrichter, nur erlassen werden, wenn der Flüchtige eines Verbrechens dringend verdächtig
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0401,
von Strafkammerbis Strafprozeß |
Öffnen |
und deren Ergebnisse betreffenden Entscheidungen, welche vom Gericht zu erlassen sind; sie entscheiden über Beschwerden gegen Verfügungen des Untersuchungsrichters und des Amtsrichters. Ferner sind sie als erkennende Gerichte zuständig 1
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0419,
von Vorstermanbis Voruntersuchung |
Öffnen |
zum Urteilsspruch bildete, im heutigen Strafprozeß aber nur einen Abschnitt ausmacht, der überdies nur für schwerere Straffälle notwendig ist. Über die Fälle, wann V. notwendig, wann zulässig ist, s. Untersuchungsrichter. Die V. unterscheidet sich
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0619,
Italien |
Öffnen |
vor den Untersuchungsrichter geladen war; die unerquickliche Angelegenheit fand dadurch ihr Ende, daß der Kassationshof die Gerichte für inkompetent erklärte, ohne Genehmigung der Deputiertenkammer gegen Giolitti vorzugeben, und daß die Kammer 13. Dez
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0698,
von Wiederbelebungbis Wiedereinsetzung |
Öffnen |
Untersuchungsrichter und Vernehmung der Gegenpartei der Gerichtshof erster Instanz in einer Versammlung von 4 Richtern vorbehaltlich der binnen 3 Tagen anzubringenden Beschwerde an den Gerichtshof zweiter Instanz. Soweit der W. stattgegeben wird, wird das frühere
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0848,
von Gerichtliche Analysebis Gerichtliche Medizin |
Öffnen |
Stadium der Fäulnis und Verwesung befindet. Wesentlich vereinfacht kann die Untersuchung werden, wenn dem Sachverständigen vom Untersuchungsrichter bestimmt formulierte Fragen, z. B. nach dem Vorhandensein eines bestimmten Giftes, zur Beantwortung gegeben
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0691,
von Kriminalitätbis Kriminalpolitik |
Öffnen |
); Guillot, Les prisons de Paris (Par. 1890); Lindenberg, Die Berliner Polizei und das Verbrechertum (Berl. 1892); Puibaraud, Les malfaiteurs de profession (Par. 1893); Groß, Handbuch für Untersuchungsrichter (2. Aufl., Graz 1892); Forel, Hypnotismus (3
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