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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0626,
von Beechey (Sir William)bis Beer (Michael) |
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hergestellte Fleischbrühe, für Kranke oder Genesende.
Beeidigung, s. Eid.
Beejapoor, früheres ind. Königreich, s. Bidschapur.
Beelitz, Stadt im Kreis Zauch-Belzig des preuß. Reg.-Bez. Potsdam, an der Nieplitz und der Linie Berlin-Güsten (Bahnhof
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0958,
Zeuge |
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durch den Vorsitzenden, welcher jedoch den Beisitzern auf Verlangen die Stellung von Fragen gestatten kann. Jeder Z. ist einzeln und regelmäßig vor seiner Vernehmung zu beeidigen (s. Eid). Die Parteien können auf die Beeidigung verzichten. Unbeeidigt
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0356,
von Ehlersbis Eid |
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-
bergbau (Zechen Hannibal II und ChamrockHI/IV).
^Gld. Nach geltendem deutschem Recht hat die
Beeidigung des Zeugen im Strafprozeß regel-
mäßig vor seiner Vernehmung stattzufinden. Die
Erfahrung hat gezeigt, daß die Nachteile dieses sog.
Voreides
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0959,
von Zeugenbeweisbis Zeugnisverweigerung |
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der vereitelten Sitzung tragen und kann zu der neu angeordneten vorgeführt werden (§§. 159, 160, 212, 213). Die Eidesmündigkeit beginnt nach §. 170 schon mit dem zurückgelegten 14. Lebensjahre; dagegen sind von der Beeidigung weiter ausgeschlossen Personen
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1% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0200,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Proceß) |
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Avisation
Beeidigung, s. Eid
Chikane
Diffession
Diffitiren
Diligentia
Edition
Erfüllungseid, s. Eid
Gedankenvorbehalt, s. Eid
Gewissensvertretung
Ignoranz
Juramentum
Jus jurandum
Manifestationseid
Offenbarungseid, s
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1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0761,
Schwurgericht |
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mehrere Fälle zur Verhandlung, so ver-
bleibt die für einen derfelben gebildete Geschworenen-
bank auch für die folgenden, wenn die zur Ablehnung
Berechtigten sich vor der Beeidigung der Geschwore-
nen damit einverstanden erklären
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0762,
Schwurgericht |
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die zu Beeidigenden folgende Worte:
"Sie schwören bei Gott dem Allmächtigen und All-
wissenden, in der Antlagesache wider N. N. die
Pflichten eines Geschworenen getreulich zu erfüllen
und Ihre Stimme nach bestem Wissen und Gewissen
abzugeben
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1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0294,
Gewerbegesetzgebung (die deutsche Gewerbeordnung von 1869) |
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294
Gewerbegesetzgebung (die deutsche Gewerbeordnung von 1869).
Staats- oder Kommunalbehörden oder Korporationen berechtigt, Personen, welche diese Gewerbe betreiben wollen, auf die Beobachtung der bestehenden Vorschriften zu beeidigen
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0479,
von Protokollarischbis Protuberanzen |
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Förmlichkeiten waltet dieselbe Einschränkung wie im Civilprozeß ob. Auch über die Auslosung und Beeidigung von Schöffen und Geschworenen sowie über die Vollstreckung der Todesstrafe ist ein P. aufzunehmen.
Im völkerrechtlichen Verkehr ist es ebenfalls
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0787,
von Mustachesbalsambis Nachrichtenwesen |
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, assertorischer Eid, die Beeidigung der Zeugen im Civil-, Straf- oder Verwaltungsprozeß nach erfolgter Vernehmung; er lautet nach den deutschen Prozeßgesetzen dahin, "daß Zeuge nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt, nichts verschwiegen und nichts
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0309,
von Verwandtschaftszuchtbis Verzierung |
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, wenn der Prozeß nicht um Vermögensrechte geführt wird, z. B. Beeidigung von Zeugen und Sachverständigen, Rechtsmittel, auch im Strafprozeß. Verzichtbar sind ferner Ehescheidungsgründe, Anfechtungsrechte und Einreden. Unverzichtbar ist das eheliche
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0102,
von Augustusbadbis Aulich |
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die Staats- und Kommunalbehörden berechtigt, Personen, welche dies Gewerbe betreiben wollen, auf die Beobachtung der bestehenden Vorschriften zu beeidigen und öffentlich anzustellen. Denjenigen, welche das Geschäft als A. gewerbsmäßig betreiben
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0238,
Baden (Geschichte: Verfassungskämpfe 1831-1848) |
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die weitgehendsten, fast sozialdemokratischen Forderungen erhoben wurden, wie Preßfreiheit, Gewissens- und Lehrfreiheit, Beeidigung des Militärs auf die Verfassung, Schutz der persönlichen Freiheit gegenüber der Polizei, Nationalvertretung bei dem Deutschen Bund
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0555,
Bayern (Geschichte: 1838-1848) |
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Abfassung eines Polizeigesetzbuchs, unverzügliche Beeidigung des Heers auf die Verfassung etc. Dennoch riefen Gerüchte von der heimlichen Rückkehr der Gräfin Landsfeld, der Rücktritt des Fürsten von Öttingen-Wallerstein, der Eindruck der in Wien
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0341,
Ehebruch |
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im Eheprozeß die Vorschriften über die Folgen der unterbliebenen oder verweigerten Erklärung über Thatsachen oder über die Echtheit von Urkunden, die Vorschriften über den Verzicht der Parteien auf die Beeidigung der Zeugen und Sachverständigen sowie
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0776,
Großbritannien (Hofstaat, Parlament) |
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Eide der Treue (oath of allegiance) noch den Kircheneid (oath of supremacy) und den Testeid ablegen mußten, was die Katholiken nicht konnten. Seit 21. Juli 1858 kann jedes der beiden Häuser einem zu beeidigenden Mitglied die Worte "beim wahren Glauben
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0% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0332,
von Jurakenbis Jurien de la Gravière |
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.), "auf des Meisters Worte schwören", Citat aus Horaz' "Episteln" (Buch I, 1, 14).
Jurasystem, s. v. w. Juraformation (s. d.).
Juraten (lat.), Geschworne; Juration, Beeidigung; juratorisch, eidlich.
Jurburg, Stadt im russ. Gouvernement Kowno
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0374,
Preußen (Geschichte: Friedrich Wilhelm IV., bis 1858) |
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der Verfassung vom 5. Dez. 1848, einige jetzt bedenklich erscheinende Bestimmungen, wie die Beeidigung des Heers auf die Verfassung, zu beseitigen und eine erbliche Pairskammer, den Staatsgerichtshof, die Auflösung der Bürgerwehr, Verminderung
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0594,
von Wiedenbrückbis Wiedereinsetzung in den vorigen Stand |
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oder für den Angeschuldigten als echt vorgebrachte Urkunde fälschlich angefertigt oder verfälscht war, wenn ein Zeuge oder Sachverständiger sich durch Beeidigung eines gegen oder für den Angeklagten abgelegten Zeugnisses oder abgegebenen Gutachtens
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0887,
Zeuge |
Öffnen |
ist jeder Z. vor der Vernehmung mit dem Zeugeneid zu belegen; doch kann die Beeidigung auch aus besondern Gründen, namentlich wenn Bedenken gegen ihre Zulässigkeit obwalten, bis nach Abschluß der Vernehmung ausgesetzt bleiben. Der Zeugeneid geht dahin
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0888,
von Zeugeneidbis Zeugungsvermögen |
Öffnen |
, Der Zeugniszwang (Jena 1878); Kayser, Der Zeugniszwang im Strafverfahren (Berl. 1879); v. Schwarze, Die Beeidigung der Zeugen im Strafverfahren (das. 1885); Schrutka-Rechtenstamm, Zeugnispflicht und -Zwang im österreichischen Zivilprozeß (Wien 1879
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0382,
Gewerbegerichte (Reichsgesetz vom 29. Juli 1890) |
Öffnen |
vorzubringen. Eine Beweisaufnahme durch Ersuchen andrer Behörden findet nicht statt, auch sind Beeidigungen nicht zulässig. Kommt ein Vergleich zu stande, so ist ein Protokoll darüber aufzunehmen und von den Parteien und dem Gemeindevorsteher zu
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0598,
von Beaufort (in Nordamerika)bis Beauftragte |
Öffnen |
Betriebsunternehmern auferlegten Verpflichtungen. Die B. sind
auf Verschwiegenheit zu beeidigen; sie sind befugt, die Betriebsstätten während der Betriebszeit zu betreten und an Ort und Stelle sich aus Listen und Büchern
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0944,
von Denudierenbis Deodand |
Öffnen |
er als solcher nicht zu den Prozeß-
beteiligten; über seine Vernehmung und Beeidigung
als Zeuge, über seine Glaubwürdigkeit enthalten die
Prozeßordnungen keine Vorschriften; es bewendet
bei dem Grundsatz der freien Vcweiswürdigung.
- Bei der Session
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0746,
von Eheliche Vormundschaftbis Ehescheidung |
Öffnen |
auf Beeidigung von Zeugen und Sachverständigen und des Eideserlasses, wie betreffs der Wirkung des gerichtlichen Anerkenntnisses und Geständnisses außer Anwendung bleiben; auch insofern, als die Eideszuschiebung, der Editionsantrag dem Gegner gegenüber
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0773,
Eid (juristisch) |
Öffnen |
-
prozeßordnung). Zu e: Gerechtigkeit im Gegen-
stande, d. h. der E. soll nicht die Religion, die gute
Sitte oder ein Gesetz verletzen.
Der Eidesleistung (Beeidigung) hat eine
Anmahnung an die Heiligkeit des E. und eine Ver-
warnung vor dem Meineide
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0124,
Hessen (Großherzogtum; Geschichte) |
Öffnen |
, Volksbewaffnung, Herstellung des
Petitions- und Uersammlungsrechts, Beeidigung
des Heers auf die Verfassung, freie Religionsübung,
Zurücknahme des Polizeistrafgefetzbuches, Garantie
der rheinhess. Institutionen, Einführung der Schwur-
gerichte
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 1013,
von Jura-Simplonbahnbis Juristentag |
Öffnen |
.), ein Vereidigter, Geschworener;
Iuration, Beeidigung; juratorisch, eidlich.
Iurburg, auch Jurbork, deutsch Georgen-
berg, Flecken im Kreis Nossieny des russ. Gou-
vernements Kowno, rechts des Niemen, nahe der
Preuh. Grenze, hat 3910 E
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0169,
von Sachwalterbis Sacken |
Öffnen |
Beeidigung, Hauptverhandlung, Voreid, Zeuge.)
Sachwalter, soviel wie Rechtsanwalt (s. d.).
Sachwert, der gemeine Wert, welchen eine Sache
im Verkehr hat. Der Gegensatz ist der außerordent-
liche Wert, welchen unter Berücksichtigung der Ver
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1068,
von Zwirnenbis Zwischenurteil |
Öffnen |
und Dritten bilden solche über Zulassung eines Nebenintervenienten, über Weigerung von Zeugen oder Sachverständigen zur Abgabe und Beeidigung einer Aussage oder eines Gutachtens, über verzögerte Rückgabe mitgeteilter Urkunden an die mitteilende Partei seitens
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0957,
von Zeugartilleriebis Zeuge |
Öffnen |
. beruht auf der allgemeinen Zeugnispflicht, vermöge deren derselbe zum Erscheinen vor Gericht, zur Aussage und zu deren Beeidigung verbunden ist. Ein ordnungsmäßig geladener Z., welcher ohne genügende Entschuldigung nicht erscheint
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