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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0673,
von Rechtsfähigkeitbis Rechtsgebiet |
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671
Rechtsfähigkeit - Rechtsgebiet
schen Civilsenaten einerseits und Strafsenaten andererseits. Hier soll das Plenum des ganzen Reichsgerichts entscheiden.
Rechtsfähigkeit, die Fähigkeit, Inhaber von Rechten und Träger rechtlicher Pflichten zu
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0261,
von Verein zur Förderung des Deutschtums in den Ostmarkenbis Vererblichkeit |
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bei Sitz im Inland Rechtsfähigkeit (d. h. sie werden Korporationen) durch Eintrag in das Vereinsregister (wie es bereits in Sachsen bestand) des zuständigen Amtsgerichts (eingetragene Vereine). Vereine, deren Hauptzweck ein wirtschaftlicher
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 1014,
von Juristische Arithmetikbis Jurjew |
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Rechtsbildungen,
nämlich für diejenigen Personengesamtheiten (lat.
nuiv6r8itHt,68p6r80ng.ruiu), welche als Gesamtheiten
rechtsfähig sind, sei es nach bestehender Rechts-
ordnung, einem allgemeinen Gesetz oder insolge
besonderer Verleihung
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0862,
von Berufsvereinebis Berufszweige |
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, der bezweckt, für Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Gebrauch des ihnen nach der Gewerbeordnung zustehenden Koalitionsrechts dadurch zu erleichtern und zu regeln, daß den auf Grund desselben gebildeten Vereinigungen Rechtsfähigkeit verliehen werde. Demgemäß
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0659,
von Bürgerausschußbis Bürgermeister |
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Handel, bei den zünftigen Gewerben und der Bierbrauerei der Fall war.
Bürgerlicher Tod (franz. Mort civile), Verlust der persönlichen Rechtsfähigkeit. Das römische Recht ließ einen solchen infolge einer capitis deminutio maxima eintreten, d. h
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0791,
von Capistranusbis Capitis deminutio |
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.), im römischen Rechte diejenige Veränderung, welche eine Person in Ansehung ihrer bürgerlichen Rechtsfähigkeit erleidet. Während nämlich nach moderner Rechtsanschauung jeder Mensch als Rechtssubjekt, mithin als Person, erscheint, war nach römischem Rechte
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0342,
von Ehehaftbis Ehre |
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E. zu sprechen. Die bürgerliche E. dagegen ist die Anerkennung und Achtung, welche der Persönlichkeit als solcher, dem Rechtssubjekt, gebührt, die wir als rechtsfähige Wesen - sei es überhaupt (sogen. gemeine E.), sei es in besondern Kreisen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0343,
von Ehrenamtbis Ehrenbezeigungen |
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eine völlige Aufhebung der Rechtsfähigkeit und ebendamit auch der bürgerlichen E. (consumtio existimationis) möglich war (s. Capitis deminutio). Ebenso hatte nach dem deutschen Rechte des Mittelalters die Erklärung einer Person in die Oberacht
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0942,
von Infandum, regina, jubes etc.bis Infanterie |
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942
Infandum, regina, jubes etc. - Infanterie.
hebung der bürgerlichen Ehre und Rechtsfähigkeit infolge der sogen. Capitis deminutio (s. d.) kannte, so war nach demselben auch eine Minderung der Rechtsfähigkeit auf Grund gesetzlicher
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0879,
von Persischgelbbis Person |
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einen Vermögenskomplex etc. Auf der andern Seite war der Sklave des Altertums rechtlos; er galt für eine Sache, eben weil ihm das Recht der Persönlichkeit, die Rechtsfähigkeit, fehlte, welche heutzutage in den zivilisierte Staaten jedem Menschen zukommt
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0351,
von Civiltà cattolica, Labis Civitavecchia |
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Rechtsfähigkeit nach römischem ^us ci-
vil6 (s. Civilrecht). Wre dieses, je nachdem es die
Beziehungen der Einzelnen oder die Verhältnisse
des Gemeinwesens regelt, in^us privatum und^ug
pudlicum zerfällt, so auch die Rechtsfähigkeit in
privatrechtliche
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0874,
von Eisenbahnkranbis Eisenbahnkrankheiten |
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872
Eisenbahnkran - Eisenbahnkrankheiten
sein oder Gesellschaften. Letzteres ist die Regel. Zur vollen Rechtsfähigkeit derselben gehört die Erteilung von Korporationsrechten durch den Staat. Aktiengesellschaften erlangen nach dem Deutschen
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 1045,
von Persona gratabis Personenname |
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1043
Persona grata - Personenname
schaftsverhältnisse von Menschen über Menschen (Leibeigenschaft, Hörigkeit) bestehen nicht mehr. Nach manchen Rechten sind die sog. Religiosen (s. d.) nicht oder doch nur beschränkt rechtsfähig; diese
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0764,
von Religionswissenschaftbis Rellstab |
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Verordnung von 1737 u. a. Bestritten ist, ob der Religiose durch Austritt aus dem Kloster die volle Rechtsfähigkeit wiedererlange. Allgemein angenommen wird dies von den Ordenspersonen, die infolge der Säkularisationen im Anfange des 19. Jahrh. aus den
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0360,
von Stiftsschulenbis Stiglmayer |
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der zuständigen Staatsbehörde und, wenn nicht das Landesgesetz den so genehmigten S. die selbständige Rechtsfähigkeit, jurist. Persönlichkeit (s. Juristische Person) ohne weiteres beilegt, deren Erteilung durch das Staatsoberhaupt
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0928,
Demokratie |
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Stadtstaaten der Griechen, welche Aristoteles als D. bezeichnet, war nicht nur ein sehr großer Teil der Bevölkerung gänzlich der Rechtsfähigkeit beraubt und zur Sklaverei verdammt, sondern auch unter den mit polit. Rechten ausgestatteten Staatsbürgern
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0612,
von Anquickenbis Ansarier |
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das Rennen für ihn verloren macht.
Anrüchigkeit, im allgemeinen s. v. w. übler Ruf. In der Rechtswissenschaft bedeutet A. oder Unehrlichkeit eine Schmälerung der bürgerlichen Ehre und demgemäß der Rechtsfähigkeit, welche die Folge gewisser
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0655,
von Bürgelbis Bürger |
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, Gewerbfleiß und Arbeit, blieb vielfach den Sklaven oder Fremden überlassen. Darum war die persönliche Freiheit die Voraussetzung des Bürgerrechts, und das Bürgerrecht (civitas) selbst war wiederum in Rom die Voraussetzung der vollen Rechtsfähigkeit, welche
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0792,
von Capitiumbis Capo d'Istria |
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Kulturvölkern gemeinsam ist, und nach den darin enthaltenen allgemeinen Prinzipien beurteilt und war der speziell römischen Rechte nicht teilhaftig. Die Minderung der bürgerlichen Rechtsfähigkeit, welche durch den Verlust der Zivität und zwar
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0986,
von Dingliche Klagebis Dinglinger |
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durch die Verletzung; diese Klagen heißen daher Actiones in rem. Dahin gehören z. B. die sogen. Präjudizialklagen, solche, welche sich auf die Rechtsfähigkeit oder den Familienstand einer Person beziehen, z. B. die Klage auf Anerkennung der ehelichen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0417,
von Gleichenbergbis Gleichheit |
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, und in verschiedenen deutschen Verfassungsurkunden, wie z. B. in denjenigen von Bayern, Sachsen und Baden, ist die G. vor dem Gesetz ausdrücklich gewährleistet. Beispiele für die Minderung und gänzliche Aufhebung der Rechtsfähigkeit und damit auch der G. vor
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0100,
von Handelssteuernbis Handelsverträge |
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ist der Fremde rechtlos. Ihnen gegenüber suchen die H. zunächst Rechtssicherheit und Rechtsfähigkeit für die eignen Landesangehörigen zu erzielen (Schutz des Privatvermögens, freie Religionsübung etc.). Bei mehr vorgeschrittenen Völkern sind solche
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0285,
Juden (Zerstörung Jerusalems; die Juden im römischen Reich) |
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. ihr Heimatsland verlassen und fremde Länder aufgesucht. Sie wohnten bereits in Persien, Ägypten, Kyrene, Griechenland, Kleinasien und Italien. Im römischen Reiche galten die J. in den ersten Jahrhunderten n. Chr. für vollkommen rechtsfähig, nahmen in jeder
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0334,
von Juristitiumbis Jury |
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das Recht auch Begriffe zu Personen erhoben und denselben die Rechtsfähigkeit beigelegt, und so entsteht der wichtige Unterschied zwischen der physischen (natürlichen) und der juristischen Person. Um das Wesen der letztern klarzustellen, sind
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0485,
von Kapitalverbrechenbis Kapitol |
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485
Kapitalverbrechen - Kapitol.
Kapitalverbrechen (Capitale crimen), bei den Römern ein Verbrechen, welches die äußerste Minderung der Rechtsfähigkeit (caput) nach sich zog; heutzutage s. v. w. schweres Verbrechen.
Kapitalverschuldung, bei
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0940,
von Kollinbis Kollision |
Öffnen |
) beurteilt, namentlich also in Ansehung der Frage, ob sie volljährig, handlungs- und rechtsfähig, ehelich geboren, der väterlichen Gewalt unterworfen sei. Das Güterrecht der Ehegatten bestimmt sich nach der Gesetzgebung des ersten Wohnortes nach
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0644,
von Leibis Leibeigenschaft |
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geminderter Rechtsfähigkeit erscheint. Schon in den ältesten Zeiten finden wir bei den germanischen Völkerschaften den Unterschied zwischen Freien und Unfreien ausgeprägt. Die hauptsächlichsten Entstehungsgründe der Unfreiheit waren Kriegsgefangenschaft
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0781,
von Patroklosbis Patta |
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dingliches Recht, namentlich Zubehör eines Ritterguts (jus patronatus reale); doch gilt auch das persönliche Patronatsrecht (jus patronatus personale) für vererblich. Der P. muß im Besitz voller Rechtsfähigkeit, im Besitz der vollen bürgerlichen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0627,
von Recht auf Arbeitbis Rechtsanwalt |
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einer andern abhängig ist, wie der Sklave; endlich Verlust oder Schmälerung der Rechtsfähigkeit und der bürgerlichen Ehre (s. d.).
Rechtsanwalt (Advokat, Anwalt, Fürsprecher, Rechtsbeistand, Sachwalter), ein Rechtsgelehrter, welcher zur Führung
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 1018,
von Sklavenküstebis Sklaverei |
Öffnen |
Persönlichkeit und ebendarum auch keine Rechtsfähigkeit. Er war als bloße Sache Gegenstand des Handels, Sklavenkinder waren von Geburt an Sklaven, dem Herrn stand das Recht über Leben und Tod des Sklaven zu. Was der Sklave verdiente, gehörte dem Herrn
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0295,
Aktie und Aktiengesellschaft |
Öffnen |
mit einem Kapital von je 1 Mill. Pfd. St. Dieser
Zustand führte in Gesetzgebungsakten von 1820 und 1844 dazu, solchen Gesellschaften die Rechtsfähigkeit bei Eintragung in ein
amtliches Register unter Erfüllung bestimmter Erfordernisse zuzugestehen
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0761,
von Bürgerliches Gesetzbuch für Österreichbis Bürgerrecht |
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, die Forderungsrechte und Schuldverhältnisse (Obligationenrecht, s. d.), das Erbrecht. Die allgemeinen Bestimmungen über Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit, über die Sachen als Gegenstand von Rechten, über Erwerb und Verlust der Rechte, über
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0918,
von Capitainebis Capmany y de Montpalau |
Öffnen |
, lat.) heißt diejenige Verminderung der Rechtsfähigkeit, welche nach röm. Recht durch den Verlust des Bürgerrechtes (Civität), der Familie oder der Freiheit hervorgebracht wurde. Sie hatte besondere Wirkungen, unabhängig von dem Inhalte
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0350,
von Civilsenatbis Civilstandsregister |
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. die Rechtsfähigkeit in Bezug
Artikel, die man unter O vermißt, sind unter K aufzusuchen.
auf das bürgerliche Recht. In einem engern, an
den l^oäe civil sich anlehnenden Sinne (ötat civil)
wird unter C. verstanden der Inbegriff derjenigen
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0690,
von Echtgrünbis Eck (Johann) |
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, jede Rechtsfähigkeit verloren hatten, wurden
friedlos, echtlos und rechtlos genannt; sie büßten
jeden rechtlichen Schutz ein, verloren die Lehnsfähig-
keit, durften straflos getötet werden u. s. w.
Gchtponceau (spr. -pongßoh), soviel wie Vie
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0743,
von Ehefraubis Ehegartenwirtschaft |
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in ihrer Rechtsfähigkeit beschränkt, sodaß sie ohne Zustimmung des Ehemanns weder Schulden kontrahieren noch von dem Vermögen, an welchem der Ehemann kraft des ehelichen Güterrechts Rechte hat, etwas unter Lebenden veräußern kann. Ihre desfallsigen
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0752,
von Ehrenämterbis Ehrenannahme |
Öffnen |
Rechtsfähigkeit, welche jeder Person
auf Grund der ihr an sich zukommenden Achtung
beigelegt ist. Dagegen ist für das Recht die
Ehrenminderung von Bedeutung. Eine solche
kennt das röm. Recht in mehrfacher, nicht scharf
sich unterscheidender Abstufung; man
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0075,
von Embryogeniebis Embryologie |
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der Entwicklungsgeschichte (2. Aufl., ebd. 1884); His, Anatomie menschlicher E. (3 Bde., mit Atlas, ebd. 1880-85); Preyer, Specielle Physiologie des E. (ebd. 1884). (über die Erkrankungen des E. im Mutterleib s. Fötalkrankheiten.)
Rechtliches. Die Rechtsfähigkeit
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0773,
von Handlungsfähigkeitbis Handlungsgehilfe |
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Person zuschreibt und sie deshalb als Personen
im Rechtssinne bezeichnet, sind sie zwar rechtsfähig,
aber sie können nicht handeln. Vielmehr gelten die
rechtlichen Handlungen ihrer Vertreter als ihre
eigenen Handlungen. Sie stehen so den Kindern
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0902,
von Haustruppenbis Hauswirtschaft |
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das Wort Msr-
faini1iÄ8 den selbständigen rechtsfähigen Mann.
Sorgfalt eines ordentlichen H. (äili^sutiH doui
Pkti'iäi'ainiliaZ) bezeichnet die Sorgfalt, mit der ein
verständig winschaftender Mensch handelt.
Hausväterverband, eine Vereinigung
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0645,
von Korponabis Korps |
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Vereine nennen, welche gemeinnützige,
wissenschaftliche, religiöse, sittliche, öffentliche, nicht
bloß wirtschaftliche Zwecke verfolgen, und deren
selbständige Rechtsfähigkeit gegenüber den Rechten
der wechselnden Mitglieder nicht eine bloß formale
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 1046,
von Personenportobis Personenrecht |
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". Über die Namenbildung bei den Arabern s. Abu.
Personenporto, s. Eisenbahntarife.
Personenrecht (Jus personarum), die Gesamtheit der Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die Person, deren Rechtsfähigkeit, wie sie sich mit
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0669,
von Rechtgläubigkeitbis Rechtsanwalt |
Öffnen |
. einen Zustand verminderter Rechtsfähigkeit. (S. Acht, Bürgerlicher Tod, Ehrenrechte.)
Rechts, im parlamentarischen Sinne, s. Links und rechts.
Rechtsähnlich, s. Analogie.
Rechtsanwalt, seit dem 1. Okt. 1879 infolge der neuen Justizorganisation für das ganze
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0272,
von Statuenbronzebis Statz |
Öffnen |
.), Leibesgestalt, Wuchs.
Status (lat.), Stand oder Bestand, bei den Römern die Stufen der Rechtsfähigkeit (s. d.). S. eines Vermögens ist das Verzeichnis von Aktiven und Passiven, welches unter anderm bei Eröffnung des Konkurses vorzulegen ist. S
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Tafeln:
Seite 0220a,
Die Staatsverträge des Deutschen Reichs. |
Öffnen |
. Abschoß.
Abschoß, Ü. zwischen dem D. R. und Dänemark über die Aufhebung des A. und Abfahrtsgeldes 5. Febr. 1891.
Aktiengesellschaft, V. über die Rechtsfähigkeit von Aktien- und ähnlichen Gesellschaften mit Belgien 1. Jan. 1874; England 1. Jan. 1874
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 1038,
von Lebensgeistbis Lebensversicherung |
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1036
Lebensgeist – Lebensversicherung
Umständen den Begriff der L. aus. Der Code civil und das Badische Landr. Art. 314, 725, 906 stellen die L. als Erfordernis für die Rechtsfähigkeit auf; sie nehmen aber diese bei lebend geborenen Kindern bis
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0239,
Frauenfrage |
Öffnen |
Privateigentums und eine Reform nur unter Abschaffung des privaten Charakters der Eigentums- und Erwerbsordnung möglich sei.
Aus dem Gebiete des Privatrechts ist bereits im Laufe dieses Jahrhunderts die volle Rechtsfähigkeit, wie sie der Mann besitzt
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