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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0711,
von Regreßbis Regulator |
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709
Regreß - Regulator
des ersten Erwerbcrs zurückgehen (regredieren)
müsse, welche daher Regredient-Erbinnen genannt
wurden. Obschon Kaiser Karl VI., der letzte des
Habsburg. Hauses, lange vor seinem Tode seinen
Töchtern die Nachfolge
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80% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0461,
Wechsel (Protest, Regreß) |
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461
Wechsel (Protest, Regreß).
selnehmer denselben weiter begeben (remittieren) kann. Der Remittent bemerkt diese Eigentumsübertragung auf der Rückseite (in dorso) des Dokuments, und da hiervon diese Übertragung Indossament oder Giro genannt
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60% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0204,
von Springebis Springfield |
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(gemischtes S.); man unterscheidet danach Stab-, Pferd-, Bockspringen u. s. w.
Springender Regreß, s. Wechselregreß.
Springer, Fisch, s. Blaufisch; auch eine Figur des Schachspiels (s. d.).
Springer, Sekte, s. Baptisten.
Springer, Anton
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31% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0667,
von Regredierenbis Regulator |
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667
Regredieren - Regulator.
licher Nachkommenschaft übergangenen weiblichen Verwandten des Hauses, die sogen. Regredienterben (Regreß-, Rückanspruchserben) und deren Dependenz zur Erbfolge gerufen werden, auf welch letztere also die Erbfolge
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0% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0194,
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Handels- und Wechselrecht) |
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Platzwechsel
Präcisewechsel, s. Wechsel
Primawechsel, s. Wechsel
Ricambrum, s. Regreß
Rikorswechsel, s. Regreß
Ritratte
Rückwechsel, s. Regreß
Sekundawechsel, s. Solawechsel
Solawechsel
Tagwechsel, s. Wechsel
Trockener Wechsel, s
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0570,
von Wechselparibis Wechselprotest |
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.), oder Datierung des Accepts nicht zu erlangen ist. Die Erhebung des W. muß innerhalb der Präsentationsfrist erfolgen. Die Unterlassung hat Verlust des Regresses (s. Wechselregreß) gegen Indossanten und Aussteller zur Folge. Dasselbe gilt, wenn
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0571,
von Wechselprozeßbis Wechselregreß |
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deutschen und franz. Recht vielfach ab.
Wechselregreß, der Anspruch des Wechselinhabers gegen seine Vormänner. Er teilt sich in zwei Klassen: 1) Regreß mangels Zahlung. Hauptschuldner beim gezogenen Wechsel ist der Acceptant, beim eigenen Wechsel
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0% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0195,
Rechtswissenschaft: Erbrecht. Staatsrecht (Verfassung) |
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Mortifikation
Notifikation
Perquiriren
Platzprotest
Polizza
Prolongation
Rate
Regreß
Remittiren
Renoviren
Respekt
Respekttage
Respirotage
Rimesse
Sekurität
Skossion
Wechselbürgschaft, s. Aval
Wechselfähigkeit, s. Wechsel
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0967,
von Nachgeschäftbis Nachnahme |
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, nicht auch gegen einen Hintermann kann Regreß genommen werden.
Nachnahme, die Entnahme einer Geldsumme bei einem Frachtführer oder Spediteur bei Übergabe von Frachtgut an denselben, mit der Bedingung, daß ihm diese Auslage bei Ablieferung des Gutes
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0752,
von Ehrenämterbis Ehrenannahme |
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der Bezogene nicht accep-
tiert, hat der Wechselinhaber Anspruch auf Sicher-
stellung gegen seine Vormänner; wenn der Accep-
tant oder der Aussteller des eigenen Wechsels nicht
zahlt, hat der Wechselinhaber den Regreß gegen seine
Vormänner; in beiden
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0756,
Feuerversicherung |
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auf Versickerung gegen Feuersgefahr
der ortspolizeilicken Prüfung (Präventivkontrolle).
In Frankreich (auch in Elsaß-Lothringen) kann der
Mieter die Gefahr des Regresses versichern, den
der Hausbesitzer für einen durch Sckuld des erstern
auf dem
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0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0647,
von Korrealbis Korrektur |
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derselbe regelmäßig seinen Regreß
gegen die übrigen Schuldner auf anteilige Erstat-
tung ; und zieht ein Korrealgläubiger die ganze For-
derung ein, fo haben die übrigen Korrealgläubigcr
gegen ihn regelmäßig den Regreß. Das ist anders
bei den
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0363,
von Präparatbis Präsentationspapiere |
Öffnen |
im
Wechsel nicht genommen werden kann; verpflichtet
dazu wie zur P. zur Zahlung ist er nur in den
Fällen, in welchen er ohne die P. feinen Regreß ver-
lieren würde. So muß er zur Annahme präsentieren
den Zeitsichtwechsel (s. Sicht) und den
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0758,
von Rektaklauselbis Relais |
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Wirkung hat, d. h.
daß der erste und alle folgenden Indossanten nicht
als solche gelten, kein selbständiges Wechselrecht,
keinen Regreß gegen Remittenten und Aussteller
haben, nur als Cessionare gelten, wenn das Indossa-
ment die Erfordernisse
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0753,
von Ehrenbergbis Ehrenbreitstein |
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. Für die Zahlung darf der Eintritt auch eines solchen Dritten nicht abgelehnt werden, der nicht durch Notadresse beauftragt ist; andernfalls verliert der Wechselinhaber seinen Regreß gegen die Nachmänner des Honoraten. Wird die Ehrenzahlung nicht
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0% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0580,
von Indophenolweißbis Indoxyl |
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in gutem Glauben, d. h. auch nicht grob fahrlässig war, es geltend machen kann, also beim Wechsel Zahlung fordern und Regreß nehmen kann, ohne andere Einreden fürchten zu müssen als solche, die aus dem Papier hervorgehen oder ihm selbst unmittelbar
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0690,
von Kriegsräderbis Kriminalanthropologie |
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nicht polizeiliches Interesse entgegensteht. Unter Umständen dürfen die K. sogar ihre Familien zu sich kommen lassen. Den Unterhalt der K. trägt zunächst die franz. Regierung, die ihrerseits nach Völkerrechtsnorm Regreß gegenüber dem gegnerischen
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0564,
von Anfechtungsklagebis Anführungszeichen |
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der Empfänger den Regreß gegen andre Verpflichtete verloren hätte. 2) Rechtshandlungen, welche der Schuldner in der dem andern Teil bekannten Absicht, seine Gläubiger zu benachteiligen, vorgenommen hat. Daß diese Absicht vorlag, wird ohne weiteres angenommen
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0665,
von Anwenderechtbis Anzeige |
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geschieht, der Bezogene sich nicht darauf zu erklären braucht und der Inhaber nicht befugt ist, wegen Verweigerung der Annahme oder einer Erklärung darüber Protest zu erheben und Regreß zu nehmen. - Eine in neuerer Zeit besonders wichtig gewordene Gattung
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0688,
von Beneficium jurisbis Benevent |
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Gläubigern vor nachstehenden, bleibt daher nichts übrig, als ihren Regreß an die befriedigten Interessenten zu nehmen. Wenn Interessenten Zweifel in die Richtigkeit und Vollständigkeit des von dem Erben aufgenommenen Inventars setzen, so können
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0409,
von Prolongementbis Prometheus |
Öffnen |
409
Prolongement - Prometheus.
"prolongiert", verliert den Regreß an seine Vormänner, da letzterer von rechtzeitiger Protesterhebung abhängt; um diese Folge zu vermeiden, wird zuweilen, falls zur P. die Zustimmung der Vormänner vorhanden
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0666,
von Regnierbis Regredienterbschaft |
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überhaupt s. v. w. Reich.
Regrediént (lat.), einer, der Regreß (s. d.) nimmt.
Regrediénterbschaft, im deutschen Lehn- und Privatfürstenrecht diejenige Erbfolge, wonach bei dem Erlöschen des Mannesstamms nicht die nächste weibliche Verwandte des
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0714,
von Rektumbis Relief |
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Fieber, s. v. w. Typhus recurrens.
Rekúrs (lat. Recursus, franz. Recours), s. v. w. Rückgriff, Regreß (s. d.); dann Beschwerde; rekurrieren, R. einlegen, Beschwerde führen, z. B. gegen eine prozeßleitende richterliche Verfügung. Namentlich
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0749,
von Rethembis Retourwaren |
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, Rückfahrkarte (zur Hin- und Zurückfahrt berechtigend); Retourrechnung, im Wechselrecht die bei einem mangels Zahlung zurückgehenden Wechsel ausgestellte Berechnung der sogen. Regreßsumme (s. Regreß).
Retour d'eau (franz., spr. rötuhr doh
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0802,
von Ribesiaceenbis Ricasoli |
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.), Rückwechsel (s. Regreß).
Ricardo, David, engl. Nationalökonom, geb. 19. April 1772, entstammte einer jüdischen, früher von Portugal nach Holland, dann von da nach England eingewanderten Familie. Zum Christentum übergetreten, schwang er sich zu
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0833,
von Rigidbis Rimini |
Öffnen |
reitenden Herrscher einhergehenden Offiziere.
Rikórswechsel, s. v. w. Rückwechsel (s. Regreß).
Rikoschettieren (franz., spr. -kosch-), eine gerade Befestigungslinie (Wallgang, gedeckter Weg) der Längenrichtung nach mit Geschützen beschießen, wobei
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0854,
von Ritornellbis Ritter |
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fünffüßige Iamben, doch ist die erste Zeile häufig ein Halbvers. Im Deutschen wurde das R. besonders von Fr. Rückert und W. Müller mit Glück nachgeahmt. Vgl. Schuchardt, R. und Terzine (Halle 1875).
Ritratte, s. v. w. Rückwechsel (s. Regreß
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0859,
von Rittmeisterbis Rivas |
Öffnen |
Küstenhandel betreiben.
Rivāl (franz.), Mitbewerber, Nebenbuhler; rivalisieren, wetteifern; Rivalität, Nebenbuhlerschaft; Eifersucht, Wettstreit.
Riválsa (ital.), s. v. w. Regreß.
Rivarol (spr. -waroll), Antoine, franz. Schriftsteller, geb. 26. Juni
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0008,
von Rückfalltyphusbis Rücksteuer |
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.).
Rückgriff, s. v. w. Regreß (s. d.).
Rückingen, Pfarrdorf im preuß. Regierungsbezirk Kassel, 4 km nordöstlich von Hanau, an einem Arm der Kinzig, hat ein Schloß und (1885) 1159 Einw. Dabei ein "Altenburg" genanntes Feld, das als Fundort
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0% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0009,
von Rückstoßbis Rudbeck |
Öffnen |
, die Rheinisch-Westfälische, die Magdeburger Allgemeine, die Deutsche Frankfurter, die Transatlantische. Auch einige fremde Rückversicherungsinstitute arbeiten in Deutschland. Vgl. Ehrenberg, Die R. (Hamb. 1885).
Rückwechsel, s. Regreß
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0460,
Wechsel (Formvorschriften) |
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Aussteller ihren Regreß (s. d.) nehmen, d. h. ihren Rückanspruch auf Schadloshaltung geltend machen. Dagegen ist der Bezogene zunächst nicht oder doch wenigstens nicht nach Wechselrecht verpflichtet. Für ihn tritt vielmehr die wechselmäßige
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0462,
Wechsel (besondere Arten, Geschichtliches) |
Öffnen |
einer Versäumnis halber den Regreß nicht nehmen kann. Eine besondere Art der sogen. Reitwechsel (s. Wechselreiterei) sind die Kellerwechsel (s. d.). W. mit fingierter Firma werden Bastardwechsel genannt. Tritt im Fall der Nichtannahme eines Wechsels eine dritte
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0% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0521,
von Lagnybis Lambermont |
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Verkauf der Ware nicht vollständig befriedigt wurde, für den nicht gedeckten Teil seiner Forderung der Regreß gegen den ersten Indossanten des Warrants und dessen Nachmänner zu. Die Lagerhausverwaltung hat während der Dauer der Einlagerung ein bevorzugtes
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0959,
von Roßbotebis Rumeli Fener |
Öffnen |
(Rechnungsw.), Reste
Rücktratte, Regreß
Rüdagl, Persische Litt. 875,1
Rudbert, Rupertus u^
Rüdemann, Rüde, Findermeute :'^!
Rüdenhörner, Hifthorn .'15',
Ruderblatt, Steuerruder 314,1 7
Rudern, Eßlingen
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0161,
Adrittura |
Öffnen |
lassen, weil dadurch die Kosten des Regresses erhöht werden würden. Von Geschäft a dirittura, direktem Wechsel, direktem Papier, spricht man aber im Wechselverkehr, auch abgesehen vom Rückwechsel, überall, wo das Geschäft durch einen Wechsel abgemacht
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0292,
Aktie und Aktiengesellschaft |
Öffnen |
Erwerbers bis zur
Einforderung des in Rede stehenden Betrages bereits zwei Jahre verstrichen sind. Der Regreß gegen die danach haftbaren
Rechtsvorgänger ist der Reihenfolge nach, also immer zunächst gegen den nächsten Vormann
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0725,
von Anzeigepflichtbis Anzengruber |
Öffnen |
besondere im Gesetz geordnete Nachteile. Im Civilprozeß gehört hierher die Streitverkündigung (s. d.) einer Prozeßpartei an den Dritten, an welchen sie Regreß nehmen will, wenn sie verliert, Civilprozeßordn. §§. 69-72; die A. an den Drittschuldner und den
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0136,
von Checksbis Chediv |
Öffnen |
Orderpapier übertragbar. Der Deutsche Entwurf
will, wenn die Zahlung von dem Bezogenen nicht er-
folgt, das Indossament (s.d.) auch in Bezug auf den
Regreß wie ein Wechselindossament behandeln, sodaß
der Inhaber Klage gegen den Aussteller oder irgend
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0411,
von Domjochbis Dommer |
Öffnen |
Wechselnehmer zur Präsentation, event. ^
Protestaufnahme, weil er seinen Regreß gegen den
Aussteller (und die Indossanten) verliert, wenn er
es unterläßt. Außerdem aber muh bei Verlust jedes
Wechselanspruchs, selbst gegen den Acceptanten
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0185,
von Entvogelbis Entwässern |
Öffnen |
vielfach Rücktritt vom Vertrage. Ist die Sache durch mehrere Hände gegangen, so muß sich der einzelne Käufer immer an seinen Verkäufer halten; es giebt keinen sog. springenden Regreß. Anders nach Preuß. Allg. Landrecht, wenn der unmittelbare Vormann
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0319,
von Erskine (Thomas)bis Erstgeburt |
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. erscheint
unter den Ausgabeposten, da Radierungen und
Streichungen in den Büchern unzulässig sind. Im
bürgerlichen Reckt spricht man von E. vornehmlich
beim Schadenersatz (s. d.) und beim Regreß (s. d.);
im Civilprozeß bezüglich der Kosten des
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0020,
Frachtvertrag |
Öffnen |
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tendmachung in den Gewabrsam eines Dritten ge-
langt sind, welcher sie nicht für den Empfänger be-
sitzt. Mit der Auslieferung der Güter an den Em-
pfänger verliert der Verfrachter seinen Regreß-
anspruch gegen den Befrachter, soweit sich letzterer
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0% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0056,
von Herausforderungbis Herb. |
Öffnen |
-
lich ihres Regresses.
/?O,'b., bei naturwissenschaftlichen Namen Ab-
kürzung für William Herbert, Pfarrer in Man-
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0253,
von Kaufmann (Richard von)bis Kaufmännische Vereine |
Öffnen |
Annahme präsentiert wird, und, wenn es doch geschieht, wegen Verweigerung der Annahme kein Protest zulässig ist und auch kein Regreß auf Sicherstellung stattfindet. – Im Bad. Landrecht (Anhangssatz 190–205) heißen die K. A. «Handelszettel
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0463,
von Nothnagelbis Nötigung |
Öffnen |
hat den Vormann seines Indossanten zu benachrichtigen. Die Unterlassung der N. hat (nicht wie nach engl. Recht [notice of dishonour] den Verlust des Regresses, sondern nur) den Verlust des Anspruchs auf Zinsen und Kosten zur Folge und verpflichtet zum
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0929,
von Sicherheitswechselbis Sichtwechsel |
Öffnen |
der Sicht, so
muh er das Accept datieren; durch das Datum des
Accepts ist die Sicht gegeben. Wird der Sichtver-
merk oder das Datieren des Accepts verweigert, so
muß dies durch Protest festgestellt werden, um den
Regreß gegen die Vormänner zu
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0036,
von Solidarhaftbis Solingen |
Öffnen |
: beides unbeschadet des Regresses gegen die Schuldner, welche nicht gezahlt haben, und gegen den Gläubiger, welcher allein einkassiert hat. Das neue Deutsche Bürgerl. Gesetzbuch nennt die Solidargläubiger Gesamtgläubiger (§. 428), die Solidarschuldner
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0565,
Wechsel (im Handel) |
Öffnen |
die Bestimmungen für den gezogenen W. auf den eigenen W. überall anzuwenden, soweit sie nicht durch die Natur des eigenen W. ausgeschlossen sind. So fällt für ihn die Präsentation zur Annahme, die Annahme selbst, die Ehrenannahme, der Regreß wegen nicht
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0567,
von Wechseleinredenbis Wechselfieber |
Öffnen |
eptexemplar nicht
erlangen, auch nicht Accept oder Zahlung auf das in seinen Händen befindliche Exemplar, so hat er, wenn dies durch Protest festgestellt
ist, den Regreß gegen seine Vormänner, aber auch die Klage auf Herausgabe des Acceptexemplars
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0909,
von Zahlungsbefehlbis Zählwerke |
Öffnen |
Wechselordnung zum Regreß auf Sicherstellung gegen die Vormänner Anlaß (s. Wechselregreß).
Zahlungskredit, s. Papiergeld.
Zahlungsort, s. Erfüllungsort.
Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz. Z. eines Schuldners liegt dann vor, wenn demselben
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0388,
von Enterbungbis Eötvös |
Öffnen |
Instanz erkannte. Staat
und Reich hatten Regreß gegen Dritte, durch deren
rechtswidrige.Handlungen die Verurteilung herbei-
geführt war. Der Anspruch war spätestens drei Mo-
nate nach Rechtskraft des freisprechenden Urteils bei
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 1054,
von Rückforderungsanspruchbis Rückrechnung |
Öffnen |
Sinne auch gleichbedeutend mit Wirbelsäule (s. d.).
Rückgratsverkrümmung, s. Wirbelsäule.
Rückgrattiere, s. Wirbeltiere.
Rückgriff, s. Regreß.
Rückkauf oder Wiederkauf, der Kaufvertrag, den der Verkäufer einer Sache mit seinem Käufer dahin
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0513,
von Warrenbis Warschau |
Öffnen |
den Regreß gegen seine Vormänner. Das Lagerhaus übernimmt die Haftung für Aufbewahrung der Waren; es haftet aber weder für höhere Gewalt noch für Beschädigung durch mangelhafte Verpackung oder innern Verderb (neues Handelsgesetzb. §§. 417 u. 390
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0606,
von Kontokorrent-Zinsenbuchbis Kontrapunkt |
Öffnen |
, bevor Regreß gegen dessen Vormann genommen werden konnte. Jetzt nennt man so den Wechselprotest, durch den festgestellt wird, daß der Notadressat oder Ehrenacceptant, der sich nach dem erhobenen Protest zur Zahlung bereit erklärt hatte, danach
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