Ergebnisse für Ihre Suche
Ihre Suche nach Rechtsgebiet
hat nach 1 Millisekunden 63 Ergebnisse
geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz
sortiert angezeigt.
Rang | Fundstelle | |
---|---|---|
100% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Tafeln:
Seite 0672a,
Übersichtskarte der Rechtsgebiete im Deutschen Reich. |
Öffnen |
0672a
Übersichtskarte der Rechtsgebiete im Deutschen Reich.
|
||
91% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0840,
Deutschland (Rechtsgebiete; Finanzwesen) |
Öffnen |
840
Deutschland (Rechtsgebiete; Finanzwesen).
delsrichtern. Die Berufungs- und Beschwerdeinstanz für die Entscheidungen der Landgerichte sind die kollegialischen Oberlandesgerichte. Revisionsinstanz für die zweitinstanzlichen Endurteile
|
||
90% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0673,
von Rechtsfähigkeitbis Rechtsgebiet |
Öffnen |
671
Rechtsfähigkeit - Rechtsgebiet
schen Civilsenaten einerseits und Strafsenaten andererseits. Hier soll das Plenum des ganzen Reichsgerichts entscheiden.
Rechtsfähigkeit, die Fähigkeit, Inhaber von Rechten und Träger rechtlicher Pflichten zu
|
||
0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0662,
von Ortleralpenbis Örtliche Kollision der Gesetze oder Statuten |
Öffnen |
iu) am Tabaretta-
kamm dient, meist vom Suldenthal aus gemacht.
Ortleralpen, s. Ostalpen.
Örtliche Kollision der Gesetze oder Sta-
tuten. Die durch eine Kollision (s. d.) der Gesetze
verschiedener Rechtsgebiete entstehende Frage, welche
|
||
0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0496,
von Kollerhahnbis Kollision |
Öffnen |
oder (wie nach einem alten jurist. Sprachgebrauch gesagt wird) von Statuten liegt vor, wenn es zweifelhaft ist, nach welchem der nebeneinander in verschiedenen Rechtsgebieten geltenden und ihrem Inhalte nach nicht miteinander übereinstimmenden Gesetzen
|
||
0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Tafeln:
Seite 1057,
Verzeichnis der Abbildungen und Karten zum dreizehnten Bande. |
Öffnen |
Karte 404
Primulinen 441
Pumpen Ⅰ. Ⅱ. 512
Quallen (Chromotafel) 546
Raffael, Sixtinische Madonna (Chromotafel) 593
Raffael, Sixtinische Madonna [Gesamtbild] (Chromotafel) 594
Rathäuser Ⅰ. Ⅱ. 630
Raupen (Chromotafel) 647
Übersichtskarte der Rechtsgebiete
|
||
0% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0791,
Deutsches Recht (Entwickelung im neuen Deutschen Reich) |
Öffnen |
Rheinlanden sowie mit einigen Modifikationen im Großherzogtum Baden das französische Zivilgesetzbuch von 1804 (Code Napoléon) Geltung erlangt und behalten hat (vgl. die Übersicht der dermaligen Rechtsgebiete im Deutschen Reich im Art. Deutschland, S
|
||
0% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0760,
von Bürger (Hugo)bis Bürgerliches Gesetzbuch für das Deutsche Reich |
Öffnen |
. Daneben stehen noch die kleinern Rechtsgebiete des Jütischen Low, des fries. und des dän. Rechts. Das Geltungsgebiet des gemeinen Rechts spaltet sich wieder in eine Menge im einzelnen voneinander abweichender Unterabteilungen; selbst in Preußen gelten
|
||
0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0573,
von Analogiebildungbis Analphabeten |
Öffnen |
für ein Vergehen oder Verbrechen aufgestellt hat, analog bei einem ähnlichen Vergehen und Verbrechen innerhalb des hier geordneten Strafmaßes angewendet werden. Die A. gilt für das gesamte Rechtsgebiet des öffentlichen wie des Privatrechts
|
||
0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0143,
von Englisches Riechsalzbis Englisches Schul- und Universitätswesen |
Öffnen |
äußert. Die Lehre vom Real Property behandelt daher Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht, insoweit sich die Grundsätze dieser Rechtsgebiete ans Immobilien beziehen, dagegen handelt die Lehre vom Personal Property über dieselben Rechtsgebiete
|
||
0% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0701,
von Irrumpierenbis Irving (Edward) |
Öffnen |
Rechtsgebiet, sondern auf ein anderes Rechtsgebiet, z. B. das bürgerliche, das öffentliche Recht (z. B. Jagdbarkeit eines Tieres, Zulassung einer auswärtigen Lotterie). Dieser Fall ist der meist bestrittene. Angesehene Rechtslehrer wollen ihn nicht
|
||
0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0831,
Österreichisch-Ungarische Monarchie |
Öffnen |
. Nicht bloß in staats- und ver-
waltungs-, sondern auch in privat-, straf- und prozeß-
rechtlicher Hinsicht stellt die Ö. M. ein dreifaches
Rechtsgebiet dar, Osterreich, Ungarn und Bosnien
mit Herzogcwina. Es stehen sich also diese Länder
|
||
0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0232,
Baden (Staatsverwaltung, kirchliche Verhältnisse) |
Öffnen |
, daß die kirchlichen Gemeinschaften in allen religiös-kirchlichen Sachen sich frei und selbständig verwalten, daß dagegen der Staat das, was auf seinem Rechtsgebiet liegt, selbst in die Hand nimmt und durch seine ihm verantwortlichen Beamten besorgen läßt
|
||
0% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0446,
von Forstkalenderbis Forstrecht |
Öffnen |
die Rechtsbegriffe der Polizeiübertretungen und der Ordnungsstrafen durch besondere Polizeistrafgesetzbücher zu einem selbständigen Rechtsgebiet ausgebildet. Zur allseitigen Anerkennung und Durchbildung ist indessen diese moderne Auffassung
|
||
0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0043,
von Abfasenbis Abführen |
Öffnen |
Rechtsgebieten. Insbesondere wird im Rechte der Schuldverhältnisse von A. gesprochen, wenn der Schadenersatzanspruch oder wenn der einem Dritten zustehende Anspruch an der veräußerten Sache seitens des Erwerbers oder Veräußerers auf diese Weise beseitigt
|
||
0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0545,
Amortisationsconto |
Öffnen |
die Betreffenden für unfähig zu erwerben. In einigen Rechtsgebieten wird selbst der Erwerb von Grundstücken in gewissen Fällen gestattet, aber vorgeschrieben, daß binnen einer gewissen Frist die Wiederveräußerung zu erfolgen habe, sei es schlechthin
|
||
0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0155,
Deutschland und Deutsches Reich (Gerichtswesen) |
Öffnen |
geschaffenen einheitlichen Recht und dem den größern deutschen Rechtsgebieten gemeinsamen bürgerlichen Recht die gleichmäßige Anwendung zu sichern. Zwar ist das Reichsgericht nur Spruchbehörde, ohne jeden Einfluß auf die Durchführung seiner Entscheidungen
|
||
0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0546,
Bayern (Gemeindeverwaltung, Rechtspflege, Armenwesen, Finanzen) |
Öffnen |
Landesgericht in München, 5 Oberlandesgerichte in München, Zweibrücken, Bamberg, Nürnberg und Augsburg, dann 28 Landgerichte und 270 Amtsgerichte. Das in B. geltende Zivilrecht ist zur Zeit noch ein sehr mannigfaltiges; die hauptsächlichsten Rechtsgebiete sind
|
||
0% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0900,
Deutschland (Geschichte 1866-1867. Gründung des Norddeutschen Bundes) |
Öffnen |
) und hatte die Rechte und Stellung der Volksvertretung eines konstitutionellen Staatswesens. Die Bundesgesetzgebung erstreckte sich auf das ganze Verkehrs-, Handels-, Münz- und Zollwesen sowie wichtige Rechtsgebiete, ließ dagegen die innere
|
||
0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0340,
Ehe (Auflösung) |
Öffnen |
Güterrecht), ist in Deutschland keineswegs ein einheitliches Rechtssystem zur Geltung gelangt. Nur teilweise fanden die Bestimmungen des römischen Rechts Eingang, und auf keinem Rechtsgebiet ist die Zerrissenheit eine gleich große und das Bedürfnis nach
|
||
0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0380,
von Einführungsgesetzbis Eingeweide |
Öffnen |
aus Zollniederlagen (s. d.), welche nach Bezahlung der Zölle dem heimischen Handel und Verbrauch frei überlassen werden.
Einführungsgesetz, das zu einem größern Gesetz, welches ein bestimmtes Rechtsgebiet in einheitlicher Weise normiert, erlassene Gesetz
|
||
0% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0315,
von Fisher's Hillbis Fistel |
Öffnen |
aus dem praktischen Recht verschwunden. Erhalten haben sich aber in fast allen Rechtsgebieten die gesetzlichen und privilegierten Pfandrechte des F., ferner dessen Anspruch auf herrenlose Güter, insbesondere auf Erbschaften, zu welchen niemand
|
||
0% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0435,
von Formelbücherbis Formenlehre |
Öffnen |
eine wichtige Quelle der Rechtsgeschichte wie der Geschichte überhaupt. Die frühsten Spuren wissenschaftlicher Thätigkeit auf dem Rechtsgebiet, entstanden sie zuerst in den romanischen Staaten, bei den Franken und Westgoten, seit dem 8. Jahrh. auch
|
||
0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0232,
Gesetz |
Öffnen |
von politischen Bewegungen bestimmt sind, z. B. das deutsche Sozialistengesetz. Je nachdem ein G. einen einzelnen Gegenstand behandelt oder ein ganzes Rechtsgebiet in umfassender Weise ordnet, spricht man von Einzelgesetzen und von Gesetzbüchern, z. B. Straf
|
||
0% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0297,
Jüdische Litteratur (11.-14. Jahrhundert) |
Öffnen |
kodifizierte in "Arba Turim" das gesamte Rechtsgebiet der Israeliten, ein Enkel, Meir Aldabi aus Toledo, stellte "Schebile Emuna", eine Encyklopädie des Wissenswertesten aus Theologie, Astronomie und Medizin, zusammen. Freund und Verteidiger
|
||
0% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0427,
von Ordinariae authenticaebis Ordnungsstrafe |
Öffnen |
ist und Gattungen unter sich hat, z. B. in den naturhistorischen Systemen. Im juristischen Sinn bezeichnet O. (ordinatio) ein umfassendes Gesetz, durch welches ein bestimmtes Rechtsgebiet normiert wird, z. B. Zivil- und Strafprozeß-, Gemeinde
|
||
0% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0396,
von Privatbis Privy Council |
Öffnen |
(s. Recht). Diejenigen Rechtsnormen, welche bei der Beurteilung von Rechtsverhältnissen maßgebend sind, die in einem andern Staats- oder Rechtsgebiet entstanden als in demjenigen, wo sie zum Gegenstand einer rechtlichen Entscheidung werden, bezeichnet
|
||
0% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0627,
von Recht auf Arbeitbis Rechtsanwalt |
Öffnen |
, ist die Bewegung der Planeten stets r., wogegen gewisse Kometen auch von der Sonne gesehen bisweilen rückläufig erscheinen.
Rechtlosigkeit, Zustand, in welchem kein festes und gesichertes Rechtsgebiet für jemand vorhanden ist, wie bei völliger Unkultur
|
||
0% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0632,
Rechtswissenschaft (Geschichte und Litteratur) |
Öffnen |
Zusammenfassung der verschiedenen Rechtsgebiete in dem neuen Reich unter einer einheitlichen Gesetzgebung mußten namentlich für die Entwickelung der deutschen R. von der größten Bedeutung sein (s. Deutsches Recht). Seine wissenschaftliche Bedeutung
|
||
0% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0931,
Römisches Recht (allmähliche Ausbildung) |
Öffnen |
mit den spätern Gesetzen Justinians (Novellae) das "Corpus juris civilis", in welcher Gestalt das römische Recht auf die Gegenwart gekommen ist. Das Gesetzeswerk Justinians umfaßt das ganze Rechtsgebiet, das Staats-, Kirchen-, Straf- und Prozeßrecht
|
||
0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0947,
von Zivilprozeßordnungbis Zizyphus |
Öffnen |
. der Inbegriff der Rechtsnormen über die Verhältnisse des Staats als eines politischen Organismus und die Verhältnisse des Einzelnen zum Staat als solchem. In Ansehung des öffentlichen Rechts aber pflegt man wiederum eine Reihe verschiedener Rechtsgebiete
|
||
0% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0607,
von Nebelthaubis Nematoden |
Öffnen |
Obertribunnlgerichts, und außer seiner angestrengten akademischen Thätigkeit war N. auch noch ein fleißiger Schriftsteller, und auf praktischem Rechtsgebiet verdankt manches Gesetz, z. B. das Konkursgesetz vom ^5. März 1872, N. seine Entstehung. Als Mitglied
|
||
0% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0460,
Historische Litteratur 1890/91 (Deutschland) |
Öffnen |
Werk; von besonderm Interesse ist der Nachweis überraschender Zusammenhänge zwischen Rechtsgebieten, die man bisher weit voneinander getrennt glaubte; sehr merkwürdig auch die Darlegungen, daß in den mittelalterlichen Rechtsaufzeichnungen Spaniens sich
|
||
0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0063,
von Abrogierenbis Abruzzen |
Öffnen |
oder das Landesgesetz nur subsidiäre Bestimmung treffen will, also die abweichenden bereits erlassenen oder in Zukunft in Kraft tretenden Normen eines engern Rechtsgebietes als für dieses maßgebend aufrecht erhält. Unter der obigen Voraussetzung gilt der allgemeine
|
||
0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0083,
von Abwehrbis Abweichung |
Öffnen |
es in
Deutschland noch an einer gesetzlichen Regelung fehlt, hat doch bereits die Rechtsprechung des Reichsgerichts für die
Rechtsgebiete des gemeinen und des preuß. Landrechts Grundsätze formuliert, welche die Handhabe zu einer Abwehr
bieten
|
||
0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0609,
von Anemonölbis Anerkennung |
Öffnen |
. Anerkennung, über A. im Sinne von Schuldanerkenntnis s. Schuldschein.
Anerkennung, Agnition, die Erklärung, etwas nicht bestreiten oder anfechten zu wollen. Sie hat für das ganze Rechtsgebiet überall da Bedeutung, wo der Erklärende auch etwas
|
||
0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0610,
Aneroid |
Öffnen |
vielmehr zugleich beweisen, daß er (entschuldbar) geirrt hat. Handelsgesetzbuch Art. 301 (s. Verpflichtungsschein), Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §§. 1397-99. Für das Rechtsgebiet des Gemeinen Rechts, des Preuß. Allg. Landrechts, des franz. und des österr
|
||
0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0622,
von Bedeguarbis Bedford |
Öffnen |
wird, um eine Entschließung zu fassen. Für das Rechtsgebiet sind Fristen, welche diesen
Zweck haben, teils vom Gesetz geordnet, teils können sie vom Richter oder von einer Behörde gesetzt sein, teils beruhen sie auf privatrechtlicher Verfügung
|
||
0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0785,
von Bergwerksanteilebis Bergwerkseigentum |
Öffnen |
die verschiedenen Objekte des Bergregals, wie Hütten, Aufbereitungsanstalten u. dgl. m. dem Bergwerk zugerechnet werden. Danach bestimmt sich auch der Begriff des B., so daß dieser in den einzelnen Rechtsgebieten sich verschieden gestaltet. Das Preuß. Allg
|
||
0% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0348,
Civilprozeß |
Öffnen |
zwei große Gruppen von Rechtsgebieten
unterscheiden. Erstens solche Gebiete, welche den
sog. Gemeinrechtlichen Prozeh als subsidiäre Rechts-
quelle anerkannten, übrigens aber mehr oder weniger
von demselben abweichende Landesgesetze besaßen
|
||
0% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0628,
von Culroßbis Cumbal |
Öffnen |
ihre
Dienstboten und Angestellten, prepoLes, Dritten bei
den Geschäften zufügen, bei welchen sie von dem Ge-
schäfts- und Dienstherrn verwendet werden ((^oäs
1384), und die neuere Rechtfprechung und Gefetz-
gebung ist auch auf andern Rechtsgebieten bemüht
|
||
0% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0872,
von Défilementbis Deflorationsklage |
Öffnen |
. §. 1551. Die Klage ist beseitigt in einigen kleinern deutschen Rechtsgebieten und in dem des franz. Rechts, ferner in Österreich, Bürgerl. Gesetzb. §. 1328, sowie im
|
||
0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0089,
Deutsches Recht |
Öffnen |
Rechtsgebiete in ihren Principien und Grundzügen, welche noch zur Zeit das D. R. ausmacht.
Geschichtlich ist D. R. im weitern Sinne das Recht des gesamten german. Volksstammes, darunter auch das Recht der skandinav. oder nordischen Völker, das Recht
|
||
0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0156,
Deutschland und Deutsches Reich (Heerwesen. Wappen. Flaggen) |
Öffnen |
, Gemeines Recht, Französisches Recht und Rechtsgebiete (mit Übersichtskarte).
Heerwesen. Bezüglich des Deutschen Reichsheers und der Marine s. Deutsches Heerwesen, ferner s. Deutsches Festungssystem.
Wappen. Der Reichsadler des jetzigen Deutschen Reichs
|
||
0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0463,
von Dotalbauernbis Dotalsystem |
Öffnen |
ein Erbrecht in einen Teil des Vermögens des Verstorbenen zu. Man hat dies System das modifizierte D. genannt. Welchen genauern Inhalt das mit diesem Namen bezeichnete eheliche Güterrecht in dem einzelnen Rechtsgebiet hat, läßt sich nur nach dessen
|
||
0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0884,
von Eisenbahnregalbis Eisenbahnsignale |
Öffnen |
.); Reinitz, Das Eisenbahnwesen Österreich-
Ungarns und dessen neuestes Rechtsgebiet (ebd.
1881); ders., Das Rechtsverhältnis zwischen ^taat
und Eisenbahnen in Österreich (ebd. 1884); Nöll,
Österr. Eisenbahngesetze (ebd. 1885); Haberer
|
||
0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0228,
von Erbbestandbis Erbe |
Öffnen |
seines Vermögens
verfügen kann (Ii^ritwi^, 9>uxlin6i8 iins huotitö äs
868 Iii6N8 68t I-686I'V66, im rhein. Rechtsgebiete
Vorbehaltserben genannt; s. Enterbung), so sind
diese kraft des Gesetzes im Nachlaßbesitz; von ihnen
muh die Aushändigung
|
||
0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0315,
von Errungene Güterbis Ersatzbehörden |
Öffnen |
der Errun-
genschaft auch die Fahrhabe der Ehegatten gemein-
sam wird (daher sog. Mobiliargemeinschaft).
In der Mitte zwischen beiden steht ein sog. gemisck-
tes System, das sich in kleinern Rechtsgebieten am
Rhein und in Bayern findet, nach
|
||
0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0539,
von Falkaunebis Falke (Jak., Ritter von) |
Öffnen |
für das
Rechtsgebiet der Allgemeinen Gerichtsordnung thätig, die 15. März 1869 als Gesetz verkündet wurde, und erhielt darauf das Referat in allgemeinen
Verwaltungssachen. Auch war er Mitglied der Kommissionen, die im preuß. Justizministerium
|
||
0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0746,
von Gemeindepräsidentbis Gemeinderecht |
Öffnen |
) und der Anordnung von
Neuwablen. In zahlreichen Rechtsgebieten Deutsch-
lands ist der G., dem franz. (^on"6i1 innnioiMi ent-
sprechend, nach Art der parlamentarischei^Versamm-
lungen konstituiert, wenigstens in den Städten; er
steht dem
|
||
0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0753,
von Gemeinfliegenbis Gemeingefährliche Verbrechen und Vergehen |
Öffnen |
, in
Anhalt, den beiden Lippe, in Waldeck und den drei
Freien Städten Hamburg, Bremen und Lübeck. Für
jedes dieser Rechtsgebiete hat übrigens das G. R.
nur subsidiäre Geltung, d. h. das G. R. gilt so-
weit nicht, als das Landesrecht oder das Recht
|
||
0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 1004,
von Heinzenbis Heiratsbureau |
Öffnen |
, welche
die Nnzuverlässigkeit des Gewerbtreibenden in Be-
zug auf diesen Gewerbebetrieb darthun, kann ihnen
solcher Gewerbebetrieb verboten werden (Deutsche
Gewerbeordn. §. 35). Im Rechtsgebiet des franz.
Rechts wird dem sür die Vermittelung der Ehe
|
||
0% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0142,
von Heuchbis Heuervertrag |
Öffnen |
-
schließt, daß er inzwischen Eigentümer der Lose
bleibt, so wird das als eine Veranstaltung einer
öffentlichen Lotterie angesehen, welche ohne obrig-
keitliche Erlaubnis nach §. 286 des Strafgefetzbuches
strafbar ist. Auch wird im Rechtsgebiet des
|
||
0% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0982,
Juden |
Öffnen |
für J. in Hohenzollern-Hechingen, in der Stadt Hildesheim und in einigen andern Rechtsgebieten. Einzelne Gesetze haben ausdrücklich ausgesprochen, daß in Ansehung der zur Zeit der Erlassung des betreffenden Gesetzes bestehenden Ehen von J. das jüdische
|
||
0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0748,
von Österreich ob der Ennsbis Ostfriesische Küstenbahn |
Öffnen |
Stammesname, bezeichnete der Name O. im spätern Mittelalter nicht ein Verwaltungsgebiet, wohl aber ein von Engern und Westfalen unterschiedenes Rechtsgebiet.
Ostfalkland, s. Falklandinseln.
Ostflandern, belg. Provinz, hat auf 3000 qkm (1892
|
||
0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0674,
von Rechtsgelehrsamkeitbis Rechtshängigkeit |
Öffnen |
Staatsgebieten, Landschaften, Städten und selbst Ortschaften. Aber auch im R. des Allg. Landrechts giebt es für einzelne Rechtsinstitute wieder vom Landrecht zugelassene provinzielle Verschiedenheiten. (Hierzu die Übersichtskarte der Rechtsgebiete
|
||
0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0830,
von Rhein-Rhône-Kanalbis Rheinsberg |
Öffnen |
. Rechtsgebiet.
Gewerbegerichte bestehen in 11, Handelskammern in
20 Städten. Die Bergbehörden unterstehen dem
Oberbergamt zu Bonn (s. d.), einige Teile dem
Obcrbcrgamt zu Dortmund (s. d.); die Verwal-
tung der fiskalischen Gruben und Kutten sührcn
|
||
0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0637,
von Schuldisciplinbis Schuldübernahme |
Öffnen |
, daß er zum Zweck der Anerken-
nung einer bestehenden Schuld ausgestellt ist,,
nicht gefordert werden, daß der S. die Entstehungs-
ursache der Schuld bezeichnet, ob Darlehn, Kauf
u. s. w. Dennoch ist der früher im Rechtsgebiet des
Gemeinen Rechts
|
||
0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0802,
Seerecht |
Öffnen |
. von Amalsi, die sog. ladula. ^mal^Iiitana,
zu erwähnen. Aus dem zweiten Rechtsgebiete ragen
hervor das S. von Ole'ron Moole ä63 MF6M6H8
ä'0i6i-0n), eine wahrscheinlich aus dem 12. Jahrh,
stammende, auf der Insel Ole'ron an der Westküste
Frankreichs
|
||
0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0400,
Strafgesetzgebung |
Öffnen |
Gerichtshöfe ein solches von 1875, von dem übrigens das für die Eingeborenen nur wenig abweicht. 2) Das spanische Rechtsgebiet: Spanien und die span. Kolonien (Código penal 1848, revidiert 1871, neuer Entwurf von 1884), Portugal (Gesetz von 1852
|
||
0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0108,
Austritt aus der Kirche |
Öffnen |
Neligionsverband. Für
Austritt mit übertritt zu einer andern anerkannten
Religionsgesellschaft läßt es das Gesetz vom 14. Mai
1873 beim bestehenden Recht. Dies ist für die ver-
schiedenen Rechtsgebiete Preußens verschieden. Nach
Preuß. Landrecht II
|
||
0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0239,
von Burdigalabis Bürgerliches Gesetzbuch für das Deutsche Reich |
Öffnen |
selbstverständlich. Die
erste Kommission hatte durchweg aus Juristen (17)
bestanden; es war hier nur der Gegensatz von Theo-
rie und Praris und der verschiedenen Rechtsgebiete
gegeben, indem in der Kommission neben der Praris
auch die Theorie
|
||
0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0698,
von Wiederbelebungbis Wiedereinsetzung |
Öffnen |
durch Bestimmungen einzelner Reichsgesetze eingeschränkt oder durch die Landesgesetzgebung beseitigt oder beschränkt ist, im Rechtsgebiet des Gemeinen Rechts ein noch gültiges Rechtsinstitut. Sie setzt eine benachteiligende rechtliche Wirkung, namentlich, aber
|