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Rang | Fundstelle | |
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3% |
Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0805,
Gesetzeskunde |
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792
Gesetzeskunde.
Jede mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder Haft bedrohte Handlung ist eine Uebertretung; Handlungen, die mit einer höheren Geldstrafe geahndet werden, qualifiziren sich als Vergehen; aus diesem Grunde gelangen Strafprozesse
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2% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0515,
von Amtsverschwiegenheitbis Amtsvorsteher |
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in dieser Beziehung mit Gefängnisstrafe oder Festungshaft bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu 900 Mk. geahndet wird. Auch die vorsätzliche Pflichtverletzung durch Nichtausübung der Strafgewalt ist mit Strafe bedroht, desgleichen die Befreiung
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2% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0109,
von Felddiakonenbis Feldeisenbahnen |
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Diebstahl, sondern als ein Polizeidelikt angesehen und geahndet. So bestraft das preußische Feld- und Forstpolizeigesetz vom 1. April 1880 den F., wofern der Wert des Entwendeten den Betrag von 10 Mk. nicht übersteigt, mit Geldstrafe bis zu 150 Mk
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2% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0776,
von Militärstrafverfahrenbis Millenniumsausstellung |
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hat) auf dem Disciplinarwege geahndet
werden dürfen. Die militär. Delikte oder Verbrechen
(im weitern Sinne des Wortes, s. Militärverbrechen,
Bd. 11) werden in rein militärische, die nur von
einer Militärperson begangen werden können
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2% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0512,
von Amt Christibis Amtsbezirk |
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als gerechtfertigt, wenn Verbrechen und Vergehen, welche der Beamte in seiner amtlichen Stellung begeht, besonders streng geahndet werden. Auch kann nur eine unbescholtene Person ein öffentliches A. bekleiden, und deshalb zieht der im strafrechtlichen
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2% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0954,
von Dienstbarkeitbis Dienstvergehen |
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auf Grund der Disziplinargewalt (s. d.) im Disziplinarverfahren verfolgt und geahndet werden (s. Amtsverbrechen).
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2% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0880,
von Personagebis Personifikation |
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wurde, mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren geahndet.
Personifikation (lat.), die Darstellung von etwas Unpersönlichem als Persönlichkeit, z. B. der Rhein als Flußgott, die Begriffe Hoffnung, Glück etc. als Göttinnen dargestellt; auch s. v. w. Prosopopöie
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2% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0811,
von Seenesselnbis Seerecht |
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Negervölkern noch S. getrieben wird. Auch die Unterdrückung der chinesischen Seeräuber ist noch nicht vollständig gelungen. Als Völkerrechtsverbrechen darf die S. von jedem seefahrenden Staat geahndet, und auf frischer That überwältigt, darf
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2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0674,
von Anschlag (des Gewehrs)bis Anschließung |
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. geahndet.
Anschlag des Gewehrs, das Halten desselben in schußfertiger Lage am Backen.
Anschlag, in der Musik die Haltung der Hände und Finger beim Spielen von Musik-, besonders Klavierinstrumenten. Der A. bedingt das gute oder schlechte Spiel hier
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0282,
Albanesische Sprache und Litteratur |
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er im Inland verübt wird; jener im Ausland wird gebilligt, da er den Nationalwohlstand bereichert. Unabsichtliche Tötung wird mit 225 Mk. geahndet, vorsätzliche zieht die Blutrache nach sich, desgleichen Verleumdung, Entführung, Schändung, Ehebruch
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0615,
von Anschießenbis Anschlag |
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Anschläge, härter als nach französischem Recht, mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 300 Mk. geahndet. - Schon Athen und Rom kannten die Anschläge; man ließ Gesetze und Senatsbeschlüsse in Tafeln von Erz und Marmor eingraben
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0843,
Armenwesen (die Armengesetzgebung der Gegenwart) |
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alten Personen, Milde geübt und Ehegatten zusammenzuleben gestattet wird, so überwiegt doch der Charakter der Strenge, wie denn auch Verweigerung der Arbeit und Davonlaufen mit Kriminalstrafe geahndet wird. Die Furcht vor der Zwangsdisziplin
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0131,
von Außer-Rodenbis Aussig |
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, sondern auch von der weltlichen Obrigkeit geahndet werden müsse. Die moderne Strafgesetzgebung erklärte nicht bloß die A. von Kindern, sondern auch die A. von hilflosen Personen überhaupt für strafbar. Das deutsche Reichsstrafgesetzbuch insbesondere
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0638,
von Beleihenbis Belemniten |
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. Kompensation der beiderseits verwirkten Strafen eintritt (§ 199, 233).
Was die Höhe der verwirkten Strafe anbetrifft, so wird die verleumderische B. strenger geahndet als die einfache, die thätliche B. strenger als die Verbalinjurie
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0839,
von Bettenhausenbis Betulaceen |
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Behauptung falscher Thatsachen wird als Betrug durch die Gerichte geahndet. (Vgl. übrigens auch Armenwesen und Arbeitshäuser.)
Bettenhausen, Dorf im preuß. Regierungsbezirk und Landkreis Kassel, östlich bei Kassel, an der Losse und an der Eisenbahn
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0875,
von Bhutanbis Biaisement |
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vorgelagerten Distrikts Ambari an die Engländer, die dafür jährlich 20,100 Mk. zu bezahlen sich verpflichteten. Räuberische Einfälle in die Assam-Duars wurden mit Vorenthaltung der Entschädigung geahndet, da Vorstellungen nichts fruchteten. Nun
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0950,
von Dieburgbis Diede |
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oder ausgezeichnete D. dagegen wird mit Zuchthaus von 1 bis zu 10 Jahren geahndet. Der Wert der entwendeten Sache ist ein Strafausmessungsgrund. Als besonderer Straferhöhungsgrund gilt der wiederholte Rückfall, und zwar läßt das deutsche Strafgesetzbuch
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0004,
von Distributivgenossenschaftenbis Disziplinargewalt |
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geahndet werden. Übrigens kann eine strafbare Handlungsweise eines Beamten nicht bloß eine strafrechtliche, sondern auch noch überdies eine Disziplinaruntersuchung nach sich ziehen, namentlich dann, wenn die strafrechtliche Untersuchung nicht zur
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0006,
von Disziplinarhofbis Dithmarschen |
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der Beamten, welche nicht im gerichtlichen Strafverfahren, sondern im Disziplinarweg verfolgt und geahndet werden (s. Disziplinargewalt).
Disziplinieren (lat.), in Zucht halten, zur Manns- und Kriegszucht anhalten.
Dit (franz., spr. di), Spruch
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0339,
Ehe (kirchliche und Ziviltrauung; Wirkungen der Eheschließung) |
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Ehebund unter strafrechtlichen Schutz zu stellen. Eine Doppelehe (s. Bigamie) wird streng geahndet, und auch die Verletzung der ehelichen Treue kann öffentliche Strafe nach sich ziehen (s. Ehebruch). Da die katholische Kirche die E. als Sakrament
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0995,
von Gefälligkeitsacceptebis Gefängniswesen |
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befördert (§ 120, 121). Die Selbstbefreiung eines Gefangenen wird strafrechtlich nicht geahndet. Rotten sich aber Gefangene zu einem gemeinsamen Ausbruch zusammen, so tritt die Strafe der Meuterei (s. d.) ein. Für diejenigen Personen, welche dem
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0373,
von Gladenbachbis Gladiatoren |
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hat. Hier wurden sie in äußerst strengem Gewahrsam gehalten, Vergehen mit der größten Härte geahndet, auf ihr körperliches Wohlbefinden aber die eifrigste Sorgfalt verwandt. Unter der Leitung des Fechtlehrers (lanista) übten sich die G. in ihrer Kunst
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0565,
von Götterduftbis Gottesfriede |
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des Gottesfriedens wurde mit Geldstrafen, die sich bis zur Vermögenskonfiskation steigern konnten, mit Kirchenbann und selbst mit Leibesstrafen geahndet. In den Gottesfrieden waren auch Kirchen, Klöster, Kapellen etc., ferner Sachen, welche zum
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0777,
Großbritannien (Stände, politische Rechte) |
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gesetzlich nicht, und die Veröffentlichung kann noch heute als Eingriff in die Parlamentsprivilegien geahndet werden. Doch hat man den Berichterstattern eine Galerie eingeräumt, da die eignen Protokolle thatsächlich nur sehr unvollständig geführt werden
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 1022,
von Haigerbis Hainan |
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der Götter Haine durch Anpflanzungen von nicht fruchttragenden Bäumen und umgab dieselben mit einem Zaun. Entweihung und Beschädigung solcher heiligen Haine wurde vom Gesetz mit schweren Strafen geahndet. Der nicht umfriedigte Raum war dagegen
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0223,
von Hausflurbis Hausgesetze |
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Amtsverbrechen (s. d.) betrachtet und mit Gefängnis von einem Tag bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 900 Mk. geahndet (deutsches Strafgesetzbuch, § 342). Übrigens sind, um derartigen Willkürlichkeiten vorzubeugen, von der Gesetzgebung
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0442,
von Herrenbreitungenbis Herrenrecht |
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. Gleiches gilt von den Res sanctae der Römer, umfriedeten Sachen, wie Mauern und Stadtthoren, deren Verletzung oder Beschädigung besonders stark geahndet und gestraft wurde. In einem besondern Sinn gebraucht man Res nullius von solchen Sachen, bei
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0991,
von Insubordinationbis Intarsia |
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gegen einen Vorgesetzten begangen wird, die Todesstrafe an; diese Bestimmungen finden auch auf die Marine Anwendung. Aber auch auf Kauffahrteischiffen wird die I. streng geahndet, und der Schiffer (Kapitän) ist nach der deutschen Seemannsordnung
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0100,
von Körperzahlbis Korps |
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gegen einen militärischen Untergebenen verübt wird, mit Gefängnis oder Festungshaft bis zu drei, die schwere K. mit Zuchthaus bis zu fünf und die tödliche K. mit Zuchthaus von drei bis zu 15 Jahren geahndet. Die von einem Beamten in Ausübung
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0638,
von Lehrformbis Lehrfreiheit |
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durch die härtesten Maßregeln geahndet wurde. Gegen Ende des Mittelalters lockerte der Humanismus thatsächlich diese engen Bande. Unter den Reformatoren hat Luther am entschiedensten die L. grundsätzlich gefordert, aber, wo die Folgen bedenklich schienen, nicht
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0128,
von Majolikabis Majolikamalerei |
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ein, während außerdem der Hochverrat mit lebenslänglicher Zuchthaus- oder Festungsstrafe und beim Vorhandensein mildernder Umstände mit Festungshaft von 5-15 Jahren geahndet werden soll. Dabei wird schon die Verabredung mehrerer zu
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0798,
von Mordantbis Mordwinen |
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. Die Ermordung solcher, die ausdrücklich und ernsthaft verlangten, getötet zu werden (Tötung eines Einwilligenden), wird nicht als M., sondern mit Gefängnis nicht unter 3 Jahren (§ 216) geahndet. Mordversuch an dem Kaiser, an dem eignen Landesherrn oder an dem
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0892,
von Münzprobebis Münzverbrechen |
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erscheinen und soll nach dem deutschen Strafgesetzbuch mit Zuchthaus von 2-15 Jahren geahndet werden; auch kann auf Zulässigkeit der Polizeiaufsicht erkannt werden. Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Gefängnisstrafe von 1 Tag bis zu 5 Jahren ein. 2
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1% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0755,
von Pasquillverschlußbis Passage |
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.) geordneten Strafsätzen geahndet, während die fälschliche Anfertigung oder Verfälschung oder der wissentliche Gebrauch eines falschen Passes lediglich zum Zweck des bessern Fortkommens nach dem deutschen Reichsstrafgesetzbuch (§ 363) mit Haft bis zu 6
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0637,
von Redefigurbis Reden |
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hochverräterischen Handlungen u. dgl., nach den bestehenden Strafgesetzen geahndet wird. Eine besondere R. (Unverantwortlichkeit) ist den Mitgliedern der gesetzgebende Versammlungen gewährleistet, welche diese wegen Abstimmungen
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0008,
von Rückfalltyphusbis Rücksteuer |
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150 Mk. geahndet wird. Vgl. Reichsstrafgesetzbuch, § 360, Nr. 12. Rückkaufsgeschäfte, s. Pfandleih- und Rückkaufsgeschäfte.
Rückläufig (retrograd) nennt man diejenigen Bewegungen im Sonnensystem, welche gegen die Ordnung der Zeichen des Tierkreises
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0116,
von Sabalkanskibis Sabbation |
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.), welcher auch "S. der Sabbate" heißt, auf einen Sonnabend fällt. Auf Sabbatverletzung, die, bei Lebens- und Kriegsgefahr begangen, nicht geahndet wurde, stand Steinigung. Im Tempel zu Jerusalem wurden am S. die Opfer vermehrt, die Schaubrote
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0812,
Seerecht |
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eines Seekriegs auch für die Neutralen eintreten. Eine effektive Blockade (s. d.) ist nämlich auch für neutrale Staaten verbindlich, und ein Blockadebruch wird ihnen gegenüber ebenso wie dem Feind gegenüber geahndet. Ebendasselbe
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0824,
von Seibabis Seide |
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der Abkömmlinge des Propheten (bei den Türken Emir genannt), denen allein es zusteht, einen grünen Turban und ein grünes Oberkleid zu tragen. Die Seids stehen bei ihren Glaubensgenossen in großem Ansehen, und eine Beleidigung derselben wird streng geahndet
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0780,
von Totreifebis Toul |
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(§ 216), wofern der Thäter durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur That bestimmt worden war, mit Gefängnis von 3-5 Jahren geahndet wird. Das österreichische Strafgesetzbuch dagegen behandelt die T. eines Einwilligenden nicht
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1037,
von Unzelmannbis Unzuchtsverbrechen |
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Frauensperson durch die Strafe der öffentlichen Kirchenbuße geahndet wurde. Das moderne Strafrecht erachtet den außerehelichen Geschlechtsverkehr an und für sich nicht mehr als strafbar. Das deutsche Reichsstrafgesetzbuch insbesondere bestraft
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0014,
von Urkundspersonenbis Urnen |
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auf die persönlichen Verhältnisse der Mannschaften in allen Staaten vor (s. Beurlaubtenstand). Überschreitungen des Urlaubs werden als Disziplinarvergehen und besonders streng bei Militärpersonen und Seeleuten geahndet. Endlich kommt auch bei Strafgefangenen
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0129,
von Vergarabis Vergilius |
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Verkauf oder Verbrauch bestimmt sind, sehr streng geahndet. Vgl. Deutsches Strafgesetzbuch, § 324 ff.
Vergilius (Virgilius), Publius, mit dem Familiennamen Maro, berühmter röm. Dichter, geb. 15. Okt. 70 v. Chr. zu Andes bei Mantua, wo sein Vater ein
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0167,
von Verwaltungsexekutivebis Verwandtschaft |
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. Das Parricidium wurde mit der Strafe des Ertränkens geahndet (Poena culei), wobei der Verbrecher mit einem Hund, einem Affen, einem Hahn und einer Schlange zusammen in einen Sack gesteckt wurde. Auch die peinliche Gerichtsordnung Karls V. (sogen. Carolina
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0173,
von Vesperbis Vestalinnen |
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Tod gegeißelt. Verlöschung des heiligen Feuers ward mit Geißelhieben geahndet. Die V. genossen großes Ansehen, galten als unverletzlich, schützten durch ihre Gegenwart vor Gewaltthat und konnten selbst Verbrecher, denen sie auf ihrem Todesgang
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0330,
von Wahlbis Wahlprüfung |
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Beeinträchtigungen der Wahlfreiheit, werden strafrechtlich geahndet; dahin gehören namentlich die sogen. Wahlbestechung (s. d.) und die Wahlfälschung, d. h. die vorsätzliche Herbeiführung eines unrichtigen Ergebnisses der Wahlhandlung oder die Verfälschung
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0463,
von Wechselbis Wechselfieber |
Öffnen |
Unterschriften echt sind, verpflichtet. Strafrechtlich wird die W. als Urkundenfälschung (s. d.) geahndet.
Wechselfieber (kaltes Fieber, Malaria, Febris intermittens), Fieber, bei welchem in mehr oder weniger regelmäßigen Perioden die mit Frost
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0483,
von Weidendornbis Weigand |
Öffnen |
gegen W. und Weidmannsgebrauch wurden früher streng geahndet, der Delinquent wurde über den erlegten Hirsch gestreckt und erhielt vor der versammelten Jägerei drei Schläge (Pfunde) mit dem Weidmesser, wobei diese beim ersten Schlag rief: »Ho ho
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1013,
von Zweikindersystembis Zwerchfell |
Öffnen |
Prinzen Albert und des Herzogs von Wellington abgeschafft worden. Die sogen. Studentenpaukereien, bei welchen gewisse Schutzvorrichtungen bestehen, wurden früher auf den deutschen Universitäten nur im Disziplinarweg geahndet. Das Reichsgericht hat
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0584,
von Liquidationsbüreaubis Livland |
Öffnen |
und Beamten. Die Erteilung des Abendmahls an dieselben durch lutherische Geistliche wurde streng geahndet. Ferner wurden zahlreiche lutherische Geistliche mit Gefängnis oder Verbannung bestraft, weil sie gemischte Ehen eingesegnet
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1% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0440,
von Handelsstatistik Österreichsbis Handelsverträge |
Öffnen |
auferlegten oben erwähnten Pflicht bei Übernahme der Waren wird mit einer Geldstrafe von 2-50 Guld. geahndet. Die Bemessung der Strafe erfolgt durch das Amt, bei welchem die statistische Anmeldung zu geschehen hat. Gegen die verhängte Strafe kann binnen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0654,
von Anluvenbis Anmut |
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ausdrücklich bestimmt, nicht aufgehoben, und zum Nachweise über die gehörig erfolgte Erfüllung dieser Pflicht sollen eben die A. dienen. Die unterlassene Meldung soll jedoch nur mit einer Polizeistrafe, nie mit dem Verlust des Aufenthaltsrechts geahndet
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0749,
von Apostatenbis Aposteldekret |
Öffnen |
gegenstandslos geworden. Speciell als apostasia a regula wird das Verlassen eines Klosters unter Verletzung des feierlichen Gelübden bezeichnet und gleichfalls als kirchliches Verbrechen mit schweren Censuren geahndet. Als A. pflegt man auch den
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1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0907,
von Deliktsklagebis Delimitieren |
Öffnen |
Natur des
Menschen widersprechend geahndet werden, wie
Mord und Diebstahl; äelicta. .julig civilig die nach
einem Gesetze des einzelnen Staates unter Strafe
gestellten, z. B. die des frühern Socialistengesetzes.
Deliktsklage, Deliktsobligation
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0320,
von Ding an sichbis Dingler |
Öffnen |
befanden sich,
auf die einzelnen Hundertschaften verteilt, mehrere
Dingstellen. In der german. Urzeit wurde jedes D.
durch die Heguug unter den Schutz des Gottes Ziu
gestellt und jede Verletzung des Dingfriedens
von den Priestern geahndet. In den
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0806,
von Einkornbis Einlage |
Öffnen |
Unterlassung trotz wieder-
holter Aufforderung mitStrafen oderZuschlägen zur
Steuer, und deren erstmalige Unterlassung mit dem
Verlust der gesetzlichen Rechtsmittel gegen die Ein-
schätzung für das laufende Steuerjahr geahndet wird.
Nach
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0273,
von Freimarkebis Freimaurerei |
Öffnen |
entscheidet einfache Stimmenmehrheit. Jedes Mitglied (mit Ausnahme jedoch der dienenden Brüder) ist stimmberechtigt. Etwaige Vergehungen von Mitgliedern werden im Wege des für alle Logen gleichartigen maurerischen Verfahrens geahndet. Zu dem Zwecke
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0629,
von Gebührenäquivalentbis Geburt (der Menschen) |
Öffnen |
. Juni 1878 und 29. Juni 1881, für die Zeugen und Sachverständigen vom 30. Juni 1878. Die G. der Notare sind landesgesetzlich geordnet. Die Nichtbefolgung der gegebenen Bestimmungen wird strafgesetzlich geahndet. Über die den Geistlichen zukommenden
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0699,
von Geienbis Geier (Vogel) |
Öffnen |
( Neophron percnopterus
Savg. ) mit schwerer Strafe geahndet, und auf Jamaika die Tötung eines schwarzen Hühnergeiers
( Cathartes atratus Strickl. ) mit einer Geldstrafe von 100 M. belegt. Daß bei
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0359,
von Kirchenbücherbis Kirchenbuße |
Öffnen |
auch die Abweichung von der "rechten Lehre" als Todsünde betrachtet und mit strenger K. geahndet. Auch im Abendlande, besonders in der angelsächsisch-irischen und dann durch Columban in der fränk. Kirche, gewann diese Bußdisciplin Verbreitung
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0600,
von Kontemnierenbis Kontermesser |
Öffnen |
der neutrale Staat nicht gehalten ist, seinen Unterthanen den Handel mit Kriegsmitteln zu untersagen oder ihn zu verhindern und die Zufuhr, wenn sie ihre Bestimmung erreicht hat, nicht mehr geahndet werden kann. Die Wegnahme der K. und unter Umständen auch
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0644,
von Körperfarbenbis Körperverletzung |
Öffnen |
ist, mit Gefängnis nicht
unter einem Monat, vorbehaltlich mildernder Um-
stände, geahndet wird. Eine besonders harte Ahn-
dung ist für solche Fälle vorgesehen, in welchen
jemand einem andern, um ihn an seiner Gesundheit
zu schädigen, Gift oder andere
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0645,
von Korponabis Korps |
Öffnen |
als Übertretungen milde
geahndet. ^(s. d.).
Korpona, ungar. Name der Stadt Karpfen
Korporal (frz. c^oi-ai), Benennung des nie-
drigsten Unterofsiziergraoes in einzelnen Heeren;
Korporalschaft
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1% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 1036,
Persien (Handel u. Verkehr. Verfassung u. Verwaltung. Heerwesen. Finanzen) |
Öffnen |
nach altem Herkommen, letzteres besonders in allen das öffentliche und Strafrecht betreffenden Fällen, gehandhabt. Schwere Verbrechen können auch durch eine an den Staat und die Angehörigen zu zahlende Geldsumme geahndet werden. Die Verwaltung
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1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0348,
von Sauternesbis Savannah |
Öffnen |
die-
selbe mit geschärfter Strafe geahndet. Zuweilen be-
deutet S. auch einen einfachen schriftlichen Befehl
des Kommandierenden zu gleichem Zweck, welcher
besser Schutzbrief heißt.
3a.uvo yni psnt (frz., spr. ßow ki pöh), rette
sich, wer kann
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0285,
von Verpächterbis Verpflegungsstationen |
Öffnen |
- und Hafenbehörden u. s. w. Übertretungen
der Polizeiverordnung werden mit Geldstrafe oder Haft geahndet; der Richter ist aber befugt, zu prüfen, ob die Polizeiverordnung
rechtsgültig, namentlich innerhalb der Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0996,
von University extensionbis Unlauterer Wettbewerb |
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Auskunfterteilung gemacht ist. Auch noch strafrechtlich wird auf Antrag die Betriebsschädigung bei bewußter Unwahrheit der Behauptung geahndet (Geldstrafe bis zu 1000 M. oder Gefängnis bis zu einem Jahr).
3) Reklameschwindel. Wer in Mitteilungen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0035,
von Übervölkerungbis Ubier |
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der Versicherung zu prüfen und diese nötigenfalls zu reduzieren. Wissentliche Ü. wird mit einer ihrem Betrage gleichkommenden Geldstrafe geahndet, die verdoppelt wird, wenn die U. erst nach stattgehabtem Brande entdeckt wird. Sie wird vermutet, wenn
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0020,
von Eleusinische Mysterienbis Eleuthera |
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der ganzen Feier), aufs strengste geahndet. Einige die Mysterien behandelnde Bildwerke wiederholt Schreiber, Kulturhistor. Bilderatlas, Taf. 14. (S. Mysterien.) – Vgl. Lobeck, Aglaophamus (Königsb. 1829); Preller, Demeter und Persephone (Hamb. 1837); A
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0106,
von Untersatzbis Unterschweflige Säure |
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). Besonders streng (in Verbindung mit falscher Buchführung bis zu 10 Jahren Zuchthaus) wird dieses Verbrechen an den Verwaltern von öffentlichen Geldern und Gütern (crimen de residuis, Malversation, Kassenverbrechen) geahndet (Reichsstrafgesetzb. §. 350
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