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Rang | Fundstelle | |
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2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0473,
von Prostatabis Prostitution |
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in den öffentlichen Bädern, dem Cirkus und den Tavernen ihr Unwesen. Im Mittelalter nahm trotz wiederholt versuchter gewaltsamer Unterdrückung durch Kirche und Staat die P. sehr überhand. (S. Frauenhäuser.)
Trotz aller Bekämpfung hat die P. in allen
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2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0673,
Anschlag (juristisch) |
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durch das Anbringen von in Marmor oder Erz ausgeführten Abschriften an allgemein zugänglichen Orten. Die Deutschen, Schweizer und Franzosen bedienten sich zu öffentlichen Bekanntmachungen bis gegen das Ende des Mittelalters besonderer Ausrufer (crieurs), welche
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0486,
von Consolsbis Constabulus |
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).
(3on8ta.b1s (spr. könnstäbbl), engl. Bezeichnung
für Polizist. Die Sicherheitsbeamten im Mittelalter
waren angesehene Männer, das Amt ein Ehrenamt,
und ihr Titel war derselbe wie der eines hochstehen-
den Hofbeamten. Der I^orä Hi^Ii (I
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0777,
von Totenschaubis Totentanz |
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777
Totenschau - Totentanz.
zum Tod Erwählten bloß mit seinem starren Blick ansah oder sie anblies, um sie sofort auf das Sterbebett zu werfen. Das Mittelalter war besonders reich an bildlichen Darstellungen vom "Triumph des Todes", zu denen
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1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0730,
Schweiz (Rechtspflege) |
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verschieden; während in der Verwaltung der Justiz und Polizei die wichtigsten Kantone den andern civilisierten Staaten nicht nachstehen, herrschen in einigen Kantonen mit vorwiegend Alpwirtschaft noch primitive, zum Teil mittelalterliche Rechtszustände
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0445,
von Försterschulenbis Forstinsekten |
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auf die im Gesamteigentum verbleibenden Waldungen übten sie keinerlei polizeiliche Einwirkung aus. Allmählich aber nahmen sie das Bannrecht überall als einen Ausfluß ihres Hoheitsrechts in Anspruch, auch da, wo sie niemals Grundherren gewesen waren
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1% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0726,
Paris (Verwaltung, Geschichte) |
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Mill. Frank (darunter Oktroi 137,5) und ebenso hoch die Ausgaben beziffert. Unter den letztern figurieren die Verzinsung und Amortisierung der Munizipalschuld mit 100,3 Mill. Fr., Unterricht mit 23,8, Polizei mit 25,5, Unterstützungs
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0996,
Gefängniswesen (Geschichtliches) |
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aus der Thatsache der kriegerischen Gewalt entnommen ist, so denkt man bei der Seltenheit der Kriege gegenwärtig nicht mehr an diese gelegentliche und vorübergehende Zweckbestimmung; wohl aber waren noch im Mittelalter, zusammenhängend mit dem Fehdewesen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0725,
von Anzeigepflichtbis Anzengruber |
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Schuldner, daß der Gläubiger die Forderung der Schulden pfänden wolle (§. 744).
Das Strafrecht kennt ebenfalls die A. und die Anzeigepflicht (s. d.). Jene, auch Denunziation (s. d.) genannt, war schon im Inquisitionsverfahren des Mittelalters
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0267,
Getreidehandel und -Produktion (Geschichtliches, gegenwärtige Organisation) |
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, bei denen fast jede Stadt ihr öffentliches Getreidemagazin (horreum) hatte; im deutschen und italienischen Mittelalter (die cura annonae, als ein auf Naturalabgaben basiertes System des staatlichen Getreidehandels in Verbindung mit Speichern
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0837,
von Galeerenofenbis Galenische Mittel |
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bei den Türken und in den Barbareskenstaaten als geschwinde Fahrzeuge sehr beliebt, weniger bei den christlichen Seemächten des Mittelalters. Gewöhnlich führten sie bei 16-17 Ruderbänken auf jeder zwei Mann, die größern bei 17-23 Ruderbänken auf jeder
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0993,
von Zunftwesenbis Zunge |
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Befugnisse und Funktionen und eine selbständige Gerichtsbarkeit über Meister, Gesellen und Lehrlinge.
Das Z. war eine zweckmäßige Gewerbeordnung für die Städte des Mittelalters und die eigentümlichen Wirtschaftszustände jener Zeit. Seitdem aber
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0166,
Französische Litteratur (Neufranzösische Periode 1515-50) |
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. bis 14. Jahrh., 2. Aufl., ebd. 1890).
II. Neufranzösische Periode. 1) Das Zeitalter Franz' I. (etwa 1515-50). Unter Franz I. wurde der Bruch mit der mittelalterlichen Vergangenheit der F. L. vorbereitet. Die Umwälzung, welche die in das geistige Leben
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0477,
von Baugesellschaftenbis Baugewerkschule |
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, Sittlichkeit etc. zu stellenden Anforderungen entsprechen. (Vgl. auch Wohnungsfrage.) - Im Mittelalter die Brüderschaften der Bauleute, insbesondere der Gewerksverbindungen der Steinmetzen und verwandter Bauhandwerker (s. Bauhütte).
Baugewerbe, im weitern
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0658,
von Freisingbis Freistadt |
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von Bayern und 1086 von den Sachsen erobert. Sie hatte im Mittelalter eigne Burggrafen. Im Dreißigjährigen Krieg erlitt sie mehrfache Plünderungen. F. war sonst der Hauptort des gleichnamigen reichsfreien, unter dem Hochstift Salzburg stehenden
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0665,
von Fremdenregimenterbis Fremdentruppen |
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) des Königs. Aus diesem Fremdenschutz machten sodann die einzelnen deutschen Landesherren im Mittelalter geradezu ein nutzbares Regal, während dem Kaiser nur der Schutz und das Schutzgeld der Juden verblieb, welche man ebendeshalb die kaiserlichen
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0905,
London (Behörden, Finanzen; Umgebungen; Geschichte) |
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Sheriffs, ein Recorder und ein Common Serjeant (beide Stadtrichter), ein Chamberlain (Schatzmeister) u. a. Eine bedeutende Rolle in der Verwaltung der City spielen die aus den Zünften des Mittelalters hervorgegangenen City Companies. Es gibt deren 79
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0936,
von Pfandbriefbis Pfändung |
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zurückzukaufen. Da derartige Privatgeschäfte leicht zu einer wucherischen Ausbeutung des Publikums und zur Hehlerei mißbraucht werden können, wird eine polizeiliche Kontrolle derselben für nötig erachtet. Die deutsche Gewerbeordnung untersagte
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1037,
von Unzelmannbis Unzuchtsverbrechen |
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, außereheliche Schwächung (stuprum voluntarium) nach dem römischen Recht nicht nur an der Geschwächten, sondern auch an dem Stuprator gestraft und im Mittelalter, nachdem die Geistlichkeit dies Delikt vor ihr Forum gezogen hatte, an der gefallenen
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0036,
von Frank (Joh.)bis Fränkel (Bernhard) |
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sein Doktorexamen und praktizierte
darauf in Vitsch, Baden-Baden, Rastatt und Bruch-
sal. Sodann folgte er 1784 einem Rufe als Professor
der Philosophie und mediz. Polizei uach Göttingen;
doch übernahm er schon 1785 die Professur der
Klinik zu Pavia, wo
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1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0938,
von Kollegiantenbis Kollektivum |
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.
Kollegiaturen (lat.), Gebäude, in welchen im Mittelalter unter Aufsicht eines oder mehrerer bursarum magistri, die gewöhnlich Kleriker waren, Studierende wohnten, gemeinschaftlich aßen und Unterstützung an Geld erhielten.
Kollegium (Kolleg, lat
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0354,
von Dispacheurbis Dispersion |
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erstrecken aus Polizei-, Disciplinar-
nnd solche Gesetze, welche die Verfügungsfähigkeit
der Unterthanen oder die Gültigkeit einerHandlung
im öffentlichen Interesse einschränken. Der Erlaß ^
fiskalischer Gefalle (z. B. des Fidcikommißstempelv)
führt
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0374,
Stockholm |
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der freien Künste, der Neubau der königl. Oper zwischen dem Gustav-Adolfs- und dem Platz Karls XII. am Norrström, und der des Nordischen Museums (Nordiska museet) im Tiergarten. S. war im Mittelalter, als das Stadtgebiet auf die kleine Insel
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1% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0918,
von Ministerialenbis Minium |
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noch um besondere Ministerien für Handel und Landwirtschaft, öffentliche Arbeiten, der Polizei und der Marine. In Monarchien findet sich auch ein Ministerium des königl. oder kaiserl. Hauses für die nach Privatfürstenrecht zu beurteilenden
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0121,
Auslieferung von Verbrechern (Geschichtliches) |
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. Es ist selbstverständlich, daß das Asylrecht (s. Asyl) nicht bloß der Bestrafung im Inland, sondern auch der Verfolgung durch ausländische Regierungen eine Schranke setzen mußte.
Ebensowenig wie das klassische Altertum kennt das Mittelalter bestimmte
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0871,
von Zensorischbis Zentral |
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die Sittenzensur auch im Mittelalter des christlichen Abendlandes: sie war eine priesterliche Beaufsichtigung des Lebenswandels in der Gemeinde. Geistliche und bischöfliche Gerichte belegten schon in der ersten Periode der fränkischen Monarchie bis zum 8. Jahrh
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 1019,
von Fahrbühnebis Fahrenheit |
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gaben die Wettfahrten in den Zirkussen zu Rom und Konstantinopel der Kunst zu fahren einen bedeutenden Aufschwung. Weniger Bedeutung hatte das F. im Mittelalter, wo das Reiten vor allem geschätzt und das Fuhrwerk in der Regel zu schlecht
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0111,
von Feldequipagebis Feldgendarmen |
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. Im Mittelalter waren sie hauptsächlich im Gebrauch der Pilger (daher Pilgerflasche). Aus der französischen Bezeichnung gourde wurde der deutsche Ausdruck Gurde (s. d.). Aus dem Mittelalter und der Renaissance gibt es aus Horn und Elfenbein geschnittene
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0957,
von Gaunersprachebis Gauß |
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Mangel durchgreifender polizeilicher Maßregeln, besonders auf dem flachen Land, wurde indessen damit wenig ausgerichtet, wie denn am Schluß des vorigen Jahrhunderts allein in Schwaben 2000 eigentliche G. ihr Wesen getrieben haben sollen. In dem ersten
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0085,
von Handelskollegiumbis Handelskompanien |
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Mittelalters entsprachen. Die Kauffahrtei entbehrte in jenen Zeiten des nötigen nationalen Schutzes, zumal in den fremden Ländern; der Handel genügte darum dem Schutzbedürfnis durch eigne Verbindungen, welche einen doppelten Charakter an sich trugen
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0096,
von Handelsprämienbis Handelsrecht |
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Merkantilsystems. Vgl. Ausfuhr.
Handelsprivilegien, die Vorrechte, welche einer Stadt, Gesellschaft oder Person oder einer Klasse (z. B. den Juden im Mittelalter, welche Geld auf Zins ausleihen durften) für Handelszwecke eingeräumt werden
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0883,
von Mundumbis Munition |
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Städte ein Recorder (s. d.), werden von der Krone ernannt. Die Munizipalität sorgt für Erhaltung des öffentlichen Friedens, bestallt die städtische Polizei, pflastert und beleuchtet die Straßen und übernimmt eventuell auch die Schulverwaltung
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0315,
von Waffenplatzbis Waffentanz |
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die Kriegsmarine. Im Frieden hat jedoch auch der König von Bayern das uneingeschränkte W. Außerdem versteht man unter W. das Recht, Waffen zu tragen (port d'armes), welches früher jedem Freien zustand, jetzt aber polizeilichen Beschränkungen
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0894,
von Armeekrankheitenbis Armengesetzgebung |
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durch die gegen den Schluß des Mittelalters eintretende Lockerung in den feudalen Verbänden der Hörigkeit und ländlichen Gebundenheit, der Zünfte und Genossenschaften (Gilden), die während des Mittelalters für ihre Angehörigen in Notfällen
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0149,
von Ausführungsbehördenbis Ausgabereste |
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. in mehrern Ländern Europas, so besonders in Spanien, Frankreich, England, Belgien und Holland, auch auf Rohstoffe und Lebensmittel (Rohzucker, Baumwolle, Getreide u. s. w.) ausgedehnt wurden. In Deutschland blieben im Mittelalter die A
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0762,
von Bürgerschulenbis Burggraf |
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Polizei an einem fürstl. Hofe u. s. w. bezüglichen Statuten als B. bezeichnet. (S. auch Ganerbe.)
Burggraf, ein in seinen Befugnissen nach Ort und Zeit mannigfach wechselndes Amt im Lehnsstaate des Mittelalters, dem Ursprünge nach wenig
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0602,
von Gauppbis Gauß |
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schrieb. Aus den wüsten Zuständen im Gefolge des Dreißigjährigen Krieges entwickelte sich das Gaunertum zu einem numerisch und örtlich weit ausgebreiteten Räubertum, dessen Banden das 18. Jahrh. hindurch von der sich allmählich aufraffenden Polizei
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0689,
Irland (Gerichtswesen. Finanzen und Armenwesen. Geschichte) |
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Summen beteiligt:
^[Liste]
Gehälter 258679 Pfd. St.
Oberstes Gericht 113609
Landkommission 74000
Beamte der County Courts 123325
Polizei 1482416
Gefängnisse 132018
Verschiedenes 194237
Öffentliche Erziehung 859801
Nationalgalerie 2500
Queen's
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1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0396,
von Stradivaribis Strafbefehl |
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für die Arbeiterabteilungen zur entsprechenden Anwendung.
Strafanstalten, Gefangenhäuser, Gefängnisse. Die modernen Anschauungen über das Gefängniswesen (s. d.) haben einen vollständigen Wandel im Bau der S. hervorgerufen. Während im Mittelalter und bis
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1038,
von Zündschloßbis Zünfte |
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; sie werden jetzt auch zum Abfeuern der Geschütze auf Schiffen
verwendet.
Zünfte , die fachgenossenschaftlichen Handwerkerverbände in den besondern Formen, die sie im mittelalterlichen
Städtewesen erhalten haben. Schon bei den Römern
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0812,
von Wohlfahrtspolitikbis Wohnhaus |
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810
Wohlfahrtspolitik - Wohnhaus
Auch die Commune von Paris hatte 1871 einen W. zu dem Delescluze, Raoul Rigault und andere Führer der Revolution gehörten.
Wohlfahrtspolitik, s. Bevölkerungspolitik.
Wohlfahrtspolizei, s. Polizei.
Wohlgemuth
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0607,
von Konträrbis Kontribution |
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der kontrapunktischen Schreibart lassen sich nicht nachweisen; man kann ihre Spuren bis ins frühe Mittelalter verfolgen; im 12. Jahrh. hatte sie bereits eine ziemliche Ausbildung erlangt. Seine erste Glanzperiode erlebte der K. im 15. und 16. Jahrh
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0301,
von Albrechtbis Albrechtsorden |
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, entsetzte Heinrich, starb aber nach der Bezwingung Groningens schon 12. Sept. 1500 zu Emden. In Sachsen verbesserte er Justiz und Polizei. Dresden war seit der Teilung Albrechts Residenz (vorher hielt er sich meist in Tharandt auf). Albrechts öftere
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0357,
von Algiersbis Alhambra |
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, Über den Bau der Algonkinsprachen (Wien 1867).
Algorithmus (Algarithmus), abgeleitet von dem Namen des arab. Mathematikers Mohammed Ben Mufa Alkaresmi), im Mittelalter Rechnung nach dem dekadischen Zahlensystem, auch Bezeichnung für arithmetische
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0233,
Baden (Rechtspflege, Finanzen, Militär etc.; Geschichte) |
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Rechtspflege u. Strafanstalten 5507568
Matrikularbeiträge 5005269
Wasser- u. Straßenb. 4212262
Bezirksverwaltung u. Polizei 3268532
Unterrichtswesen 2878856
Pensionen 1955453
Zuschuß zur Verzinsung der Eisenbahnschuld 1750000
Milde Fonds, Heilanstalten
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0525,
Baurecht |
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von ihren Angehörigen zum Begräbnis abgeholt (in der städtischen Galerie zu Düsseldorf) und Otto I. an der Leiche seines Bruders Dankmar (1874, in der Kirche von Eresburg). Dazwischen liegen kleinere Bilder aus dem deutschen Mittelalter und dem
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0594,
von Beckumbis Becquerel |
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); "Vorbereitung zur Warenkunde" (das. 1795 bis 1800, 2 Bde.); "Physikalisch-ökonomische Bibliothek" (das. 1770-1807, 23 Bde.); "Grundsätze der deutschen Landwirtschaft" (6. Aufl., das. 1806); "Beiträge zur Ökonomie, Technologie, Polizei
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0617,
Begräbnisplatz |
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sie aber erst, als die Menschen sich in Städten und Dörfern vereinigten, wo es an Raum zu Familienbegräbnissen mangelte und polizeiliche Rücksichten desfallsige Anordnungen im großen erheischten. Daher finden wir bei den Ägyptern und andern alten
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0744,
von Bergregalbis Bergreichenstein |
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, sondern, wie die Feldmesser, Gewerbtreibende, auf welche die Vorschriften der Gewerbeordnung Anwendung finden. Den Bergbehörden steht die polizeiliche Aufsicht über den Betrieb zu, welche mit Rücksicht auf die Gefährlichkeit des Betriebes sorgfältig
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0838,
von Bettbis Bettelwesen |
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und die Ehrenhaftigkeit der Bettelei kamen in den Bettelorden zum schärfsten Ausdruck (vgl. Bettelmönche). Schon im Mittelalter empfanden aber auch die Städte die Gefahren eines erheblich angewachsenen Proletariats. Man begann daher
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0447,
von Brockmannenbis Brodzinski |
Öffnen |
447
Brockmannen - Brodzinski.
Brockmannen (Brockmänner), ostfriesisches Volk, welches sich im Mittelalter über die aus acht Kirchspielen bestehende hannöversche Landschaft Brockmerland (im Landdrosteibezirk Aurich, zwischen Emden und Norden
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1% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0966,
von Château-Salinsbis Châtellerault |
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, toute la loi naturelle, rien que la loi naturelle" ("das Naturgesetz, das reine Naturgesetz, nichts als das Naturgesetz") als Fundament der neuen Kirche. Am 28. Nov. 1842 schloß die Polizei die Tempel der neuen Kirche, und man gab C. eine Anstellung
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0732,
von Deutsch-dänische Kriegebis Deutsche Legion |
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mit einem zweiköpfigen schwarzen Adler im Felde, der des Kaisers Hauswappen auf der Brust trug; sie wurde an roter Stange mit silberner Spitze getragen. Dieselbe bestand bis zum Ausgang des Mittelalters, als Reichsfarben galten nach ihr Schwarz und Gelb (Gold). Erst
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0043,
von Domesnäsbis Dominica |
Öffnen |
. neben den Protectores und Scholares die Stelle der abgeschafften Prätorianer vertraten und somit die Leibwache des Regenten bildeten. Es waren ausgediente Centurionen unter dem Befehl eines Primicerius. Im Mittelalter waren D. s. v. w. Leudes
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0137,
von Dreißigtagebis Drenthe |
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. h. die Leitung der hohen Polizei des russischen Reichs, zu übernehmen, und zugleich zum Chef der Gendarmerie ernannt (6. Okt. 1878). Auch auf ihn wurde 25. März 1879, als er in einem geschlossenen Wagen durch die Stadt fuhr, von einem Nihilisten
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0810,
Ernte (Erntegebräuche, Volkswirtschaftliches) |
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mußte man sich zuerst mit vagen Nachrichten genügen lassen; auch das ganze Mittelalter und noch der Polizeistaat im vorigen und in den ersten Dezennien unsers Jahrhunderts brachten es nicht über generelle Qualifikationen der Ernteerträge
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0336,
von Flaggengalabis Flamberg |
Öffnen |
im Mittelalter vor. Das Hamburger Schiffsrecht verordnet 1276, daß jeder Hamburger auf seinem Schiff einen roten Flügel führen müsse. Im Lübecker Schiffsrecht ist 1299 von dem Lübschen Flügel (ohne Farbenbezeichnung) die Rede, während des bremische
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0397,
von Flüchtige Ölebis Flüe |
Öffnen |
, wenn Gefahr im Verzug ist, auch die Staatsanwaltschaft anordnen; auch sind die Polizei- und Sicherheitsbeamten dazu befugt. Handelt es sich um einen auf frischer That Betroffenen, und besteht gegen denselben F., so kann ihn selbst eine Privatperson
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0653,
Freimaurerei (Geschichte bis zum 18. Jahrhundert) |
Öffnen |
Tempelbau, auf die ägyptischen und griechischen Mysterien, den Pythagoreerbund, die Essäervereine, die römischen Collegia oder Sodalitia der Bauleute, die Druiden, die Culdeers (s. d.), die Ritterorden des Mittelalters, namentlich die Tempelherren
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0836,
Galeere |
Öffnen |
die Polizei an Bord handhabte, seine Mousses, welche die Ruderer fesselten und losmachten, der Comite, welcher die Bewegungen des Ruderwerks kommandierte, seine beiden Sous-comites, welche mit Knütteln vorn und in der Mitte des Schiffs postiert waren
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0873,
von Grüneisensteinbis Gruner |
Öffnen |
. Jahrhundert" (das. 1837); "Ulms Kunstleben im Mittelalter" (mit Ed. Mauch, Ulm 1840). Sein "Christliches Handbuch in Gebeten und Liedern" (Stuttg. 1846, 7. Aufl. 1883) fand große Verbreitung. Mit K. Schnaase und J. ^[Julius] Schnorr v. Carolsfeld war G
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0301,
Heimat |
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301
Heimat.
an die Städte die Fürsorgepflicht für Arme und Obdachlose immer dringender heran, während im Mittelalter die Unterstützung der Armen wesentlich Sache der Kirche gewesen war, ein Zustand, der noch jetzt in Elsaß-Lothringen
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0903,
von Kochembis Kochen |
Öffnen |
das weniger gebräuchliche Kochemerkohl. Die Ausdrücke: Kochemersprache, Kaloschen- oder Galoschensprache, Jenische Sprache sind keine echten Gaunerausdrücke, sondern von Polizei und Volk gemacht; ebenso Schurersprache (v. zigeunerischen schorr, Dieb
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0039,
von Physiognomiebis Physiokratisches System |
Öffnen |
mit den Beobachtungen des täglichen Lebens im augenscheinlichsten Widerspruch steht, hat sie sich doch mit merkwürdiger Zähigkeit erhalten und nicht allein bei den astrologischen und chiromantischen Zeichendeutern des Mittelalters, sondern selbst noch
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0320,
von Prats de Mollobis Praya |
Öffnen |
, s. v. w. Polizei; Präventionstheorie, s. Strafrecht.
Praevigilía (lat.), der Tag vor der Vigilie (s. d.) oder dem Vorabend eines hohen Festes.
Prawadi, Stadt in Bulgarien, in malerischer Gebirgsgegend am Fluß P., der bei Warna mündet, Station
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0399,
von Procharisterienbis Prodromos |
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. Mit Neapel steht P. namentlich während des Sommers in täglicher Dampferverbindung. - P. hieß im Altertum Prochyta und dürfte früher mit dem Festland zusammengehangen haben. Im Mittelalter war es im Besitz von Giovanni da P.
Procĭda (spr. -tschi-), Johann
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0435,
von Prutzbis Pruyssenaere |
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Vorlesungen, und seine Vorträge über die Geschichte der Entwickelung des deutschen Theaters fanden zahlreiche Zuhörer. Dagegen wurden seine Vorträge über die neueste Litteraturgeschichte nach der ersten Vorlesung in Berlin polizeilich verboten. P
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0460,
von Pultbis Pulvertransporte |
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, und "Die Kupferzeit in Ungarn" (ungar. u. deutsch, Budapest 1884).
Pult (v. lat. pulpitum), tischartiges Möbel mit nach unten abgeschrägter Platte, welches zum Lesen und Schreiben dient. Das P. ist seit dem frühen Mittelalter für kirchliche
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0661,
von Régicidesbis Regime |
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alten Römern hieß R. Regium Lepidi (Forum Lepidi). Alarich zerstörte die Stadt 409, Karl d. Gr. stellte sie wieder her. Das Bistum von R. wurde 450 gestiftet. Nachdem R. im Mittelalter eine Freie Stadt gewesen war, ergab es sich endlich an Obizzo
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0778,
von Rheinbis Rheina-Wolbeck |
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derselben sind: die Schiffahrt auf dem R. und seinen Ausflüssen von Basel bis ins offene Meer soll unter Beachtung der in diesem Vertrag festgesetzten Bestimmungen und der zur Aufrechthaltung der allgemeinen Sicherheit erforderlichen polizeilichen
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0144,
Sachsen-Altenburg (Verfassung und Verwaltung etc.; Geschichte) |
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Bestimmungen der Verfassung vom 29. April 1831 und auf Ortsstatuten. Die Ordnung der Dorfgemeinden beruht auf
der Dorfordnung vom 13. Juni 1876. Für gewisse polizeiliche Geschäfte sind Amtsvorsteher bestellt. Was das Justizwesen
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0779,
Schwurgericht (in England, Frankreich, Deutschland) |
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). Geschieht ersteres, so wird ohne Mitwirkung der Geschwornen die Verurteilung vom Richter ausgesprochen. 5) Auch darin ist beim englischen S. die mittelalterliche Sitte festgehalten, daß der Angeklagte seinerseits vor einem Gericht, das bestimmt
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0217,
von Stäfabis Staffordshire |
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, verheiratete. Von der französischen Polizei fort und fort verfolgt, begab sie sich im Frühjahr 1812 nach Moskau und Petersburg und von da nach Stockholm, wo ihr jüngster Sohn, Albert, im Duell blieb. Im Anfang des folgenden Jahrs ging sie nach England
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0399,
Warschau (Stadt) |
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und der Neuen Welt steht das Standbild des Kopernikus.
Nach der andern Seite vom Schloß aus erstreckt sich mit engen, schmutzigen Straßen und mittelalterlichen Häusern die sogen. Altstadt bis in die Nähe der Alexander-Citadelle, die nach der Revolution 1832
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0637,
Wilhelm (Braunschweig, England) |
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stattete er seine normännischen Barone aus, führte eine scharfe Polizei ein, erbaute in London und den Provinzen Burgen, schritt aber zunächst noch nicht zu einer allgemeinen Umgestaltung der Besitzverhältnisse. Dazu veranlaßten ihn erst die Versuche
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0693,
von Wisconsinbis Wisent |
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der Revolution sowie später an der Restauration thätigen Anteil und ward 1814 Vorstand der Polizei zu Amsterdam. Er starb 15. Mai 1845 in Amsterdam. Als Dichter war W. ein Schüler Bilderdijks und fand namentlich mit seinen Trauerspielen seiner Zeit
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0931,
von Arrebobis Arrestbruch |
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d', s. D'Arrest.
Arrestant, richtiger Arrestāt (von dem der mittelalterlichen Rechtssprache angehörigen arrestare), jemand, der sich in gerichtlichem, militär. oder polizeilichem Gewahrsam, sei es wegen Verdachts einer strafbaren Handlung
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0016,
von Äsusbis Asyl |
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Bischofs der weltlichen Gerichtsgewalt ausgeliefert werden durften. Für Schuldner wurde das Asylrecht bald aufgehoben,
dagegen bestand es für das Gebiet des Strafrechts das ganze Mittelalter hindurch fort. Erst die Neuzeit hat diese
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0462,
Basel (Stadt) |
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. Im Chor der Kirche wurden 1431-48 die feierlichen Sitzungen des Konzils von B. gehalten. In Nebengebäuden des Münsters befindet sich einstweilen noch die von Wilh. Wackernagel gegründete mittelalterliche Sammlung, die reichste histor. Sammlung
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0872,
von Beschaubis Beschlagnahme |
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870
Beschau - Beschlagnahme
pflanzt man an Stellen mit natürlichem Schatten, auf der Nordseite hoher Gebäude oder unter Bäumen.
Beschau, die von den Goldschmiedezünften im Mittelalter geübte Prüfung der Goldarbeiten auf ihren Feingehalt
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0014,
von Binnenschiffahrts-Berufsgenossenschaftbis Binnit |
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Binnenschiffahrtsgesetzes zusammen. Polizeiliche Specialvorschriften bestehen 1) über die zur B. tauglichen Schiffe, abgesehen von den kleinen Fahrzeugen; es muß hierüber ein amtliches Patent ausgefertigt werden; 2) über die Befähigung der Schiffer; die Ordnung des
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0170,
von Blutfleckenbis Blutgeld |
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innerhalb der Gefäße vermittelt. (Hierzu Tafel: Die Blutgefäße des Menschen.) Über Verlauf, Anordnung und Verteilung der B. s. Kreislauf des Blutes.
Blutgeld, im Mittelalter gleichbedeutend mit Wergeld (s. d.). B. hieß in England auch die Belohnung
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0761,
von Bürgerliches Gesetzbuch für Österreichbis Bürgerrecht |
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der städtischen Verwaltungsbehörde (Stadtrat, Magistratskollegium). Als die Städte im Mittelalter sich mehr und mehr entwickelten und Selbstverwaltung erhielten, stellten sie an ihre Spitze B., welche an einigen Orten auf längere Zeit, sogar unter Umständen
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0918,
von Capitainebis Capmany y de Montpalau |
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Kammerunteroffizier eingeführt worden. In der franz. Armee besteht die Benennung in dem ihr in Deutschland beigelegten Sinne nicht, dagegen wird in der franz. Marine unter C. ein Adjutantunteroffizier verstanden, der an Bord die Polizei unter dem Befehl des
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 1008,
von Deutsche Eisenbahn-Tarifkommissionbis Deutsche Gesellschaft zur Beförderung etc. |
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Mittelalters war das deutsche Reichsbanner ein schwarzer einköpfiger Adler im goldenen Felde, was somit Schwarz und Gelb als Reichsfarben giebt. Doch gab es noch andere Reichsfahnen in zum Teil andern Farben; so die Reichssturmfahne (Kriegsfahne
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0465,
von Exekutivgewaltbis Exenteratio bulbi |
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kommen die E. vielfach
vor im Gebiete des polizeilichen Verwaltungsrechts. !
Neichsgesetzlich sind E. angedroht in einigen Fällen "
der Zwangsvollstreckung nach Vorschrift der Civil-
prozeßordnung (§§. 774, 782), im Gesetze über
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0523,
von Fählmannbis Fahne |
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dies in den Ge-
schäftskreis der polizeilichen Organe.
Fahne, ein durch Farbe oder Bild gezeichnetes
Stück Zeug an einer Stange. Als Heerzeichen waren
im frühen Altertum Sinnbilder, meist Tierbilder in
Gebrauch. Doch führten schon die Inder
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0645,
von Feldgestängebis Feldhüter |
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Kriegsvölkern. Frundsberg war F.,
auch Wallenstein und Tilly werden von ihren Zeit-
genossen vielfach als Feldhauptleute bezeichnet. -
Über die Feldhauptleute im mittelalterlichen Rom
s. Okpitkui.
Feldherr, der Oberbefehlshaber eines kriegfüh
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0087,
Frankreich (Geschichte 987-1328) |
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wurde in die Hände königl. Beamter (Baillis, Seneschalls, Prévôts) gelegt; sie hatten die Polizei und die Einziehung der Steuern unter sich.
Ludwig starb 1270 auf einem Kreuzzuge, den er gegen Tunis unternommen hatte. Sein Sohn Philipp III., der Kühne
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0274,
Freimaurerei |
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, ihre Versammlungen daher nicht polizeilich überwacht werden. Jede Loge, welche sich ohne Genehmigung einer Großloge konstituiert, heißt Winkelloge; sie untersteht dem Vereinsgesetz, ihre Mitglieder werden in anerkannten Logen nicht zugelassen
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0285,
von Freizeichnenbis Fréjus |
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. 506a).
Freizügigkeit, das Recht des freien Wegzugs
und der freien Niederlassung. Im Mittelalter war
der Mensch gewöhnlich an die Scholle gebunden
und konnte feinen Wohnsitz, wenn er ein.voriger
war, gar nicht, wenn er Verpflichtungen anderer
Art
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0598,
von Gau (Franz Christian)bis Gaudenzdorf |
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und hat
als solcher richterliche, polizeiliche, militä'r. und
finanzielle Obliegenheiten wahrzunehmen. Allmäh-
lich zerfiel die alte Gauverfasfung. Durch verschie-
dene, teilweise in die karoling. Zeit zurückreichende
Umstände wurde dieser
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0742,
Gemeindeämter |
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grundsätzlich festgestellt wurde, daß alle Hoheits-
rechte, vor allem Gerichtsbarkeit, Polizei und Ve-
steuerungsrecht, aber auch die Verwaltung des
Schulwesens, der Armenpflege u. s. w. unveräußer-
liche Rechte des Staates feien und daher
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0630,
von Hadendoabis Hades |
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.
Die Entzündung der Atmungsorgane wird, wie
beim Milzbrand (s. d.), durch Spaltpilze verursacht,
die zahlreich im.Hadernstaude enthalten find. Zur
Verhütung derH. dient die polizeiliche Überwachung
des Hadernhandels, besonders das Verbot der Ein-
führung
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0682,
Halle (an der Saale) |
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ansteckenden Krankheiten, welche polizeilich vorgeschrieben ist.
Industrie . Der älteste Gewerbebetrieb ist die Salzgewinnung, die schon im 10. Jahrh, ein Lehn der Erzbischöfe von Magdeburg war. Sie war seit alters her in den Händen
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0861,
von Hasenfellebis Hasenscharte |
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. Die Ber-
liner Nationalgalerie besitzt von ihm vier Ansich-
ten von und aus den Domen zu Halberstadt und
Erfurt (1826-36), die Galerie zu Schwerin einen
mittelalterlichen Burghof (1852). Gern stellte H.
seine Architekturen in der Beleuchtung
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0478,
Hygieine |
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H. sind außer den ältern Werken von Frank, Parent-Duchatelet, Nicolai, Sporer u. s. w. zu nennen: Schürmayer, Handbuch der mediz. Polizei (Erlangen 1848; 2. Aufl. 1856); Chapelle, Traité d'hygiène publique (Par. 1850); Tardieu, Dictionnaire
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0346,
von Kinderkreuzzugbis Kindesmord |
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und Privatwohlthätigkeitseinrichtungen getreten. Die deutsche Gewerbeordnung in ihrer gegenwärtigen Gestalt überläßt die polizeilichen Bestimmungen hinsichtlich des Haltens von Pflege- oder Kostkindern den Einzelstaaten.
Kindersuppe, s. Auffütterung der Kinder.
Kindertag (lat
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0927,
von Landesverteidigungs-Kommissionbis Landfriede |
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Kriegs-
zwecken durch die Militärgesetze, insbesondere das
Landsturmgesetz und die Gesetze über die Natural-
lieferungen und Kriegsleistungen geregelt. Die L.
zu Polizei- und Gerichtszwecken (sog. Gerichts-
folge, Nacheile) ist von keiner
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0041,
von Lehrwerkstättenbis Leibeigenschaft |
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Verträge erschwert. Die in England aus der Zeit Elisabeths stammende Lehrlingsakte von 1562 wurde 1814 aufgehoben und nur noch eine polizeiliche Jurisdiktion über das Lehrlingsverhältnis ist in Kraft geblieben.
Vgl. Schriften des Vereins für Socialpolitik
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