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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0673,
von Entfernungsmesserbis Entlassungsprüfung |
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- und Eisenhydroxyd. Öle lassen sich oft entfärben, indem man sie dem direkten Sonnenlicht aussetzt; doch wendet man auch chromsaures Kali und andre Mittel an.
Entfernungsmesser, s. v. w. Distanzmesser.
Entfernung, unerlaubte, militär. Vergehen
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0730,
von Meerschildkrötenbis Megalithische Denkmäler |
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es sich um polit., religiöse oder geschäftliche Versammlungen handelt. Öffentliche Versammlungen sind im allgemeinen in England erlaubt, wenn sie nicht in die Kategorie der unerlaubten Versammlungen (Unlawful Assemblies) geboren, oder in «Routs
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0830,
von Lissajous' Schwingungsfigurenbis List |
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erreichen, ist dann zu rechtfertigen, wenn sie durch erlaubte Mittel einen erlauben Zweck, keineswegs aber, wenn sie einen erlaubten Zweck durch unerlaubte Mittel (Hinterlist) oder einen unerlaubten Zweck durch unerlaubte Mittel (Arglist
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0911,
Schaffhausen |
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verlangen, die der Ersatzberechtigte auf Grund des Eigentums an der Sache oder auf Grund des Rechtes gegen Dritte hat (§. 255).
Die Verpflichtung zum S. wegen einer gegen die Person gerichteten unerlaubten Handlung erstreckt sich auf die Nachteile, welche
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1% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0312,
Militärwesen: Terrainlehre, innerer Dienst, Verwaltung |
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Dienstgratial
Divisionsschulen
Ehrenposten, s. Wachdienst
Ehrenwachen
Ehrenwaffen
Entfernung, unerlaubte, s. Desertion
Equitations-Institut
Feldgeschrei
Feldgewaltiger
Feldgottesdienst
Feuerpiket
Flottiren
Fourier, s. Fourrier
Fourrier
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0086,
von Christentumsgesellschaft, Deutschebis Christenverfolgungen |
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ihre Götter gelassen, auch den Juden die Ausübung ihrer Religion erlaubt. Je mehr sich aber das Christentum vom Judentum loslöste, desto mehr verlor es das Recht einer erlaubten Religion (religio licita); die Ausnahme und Verbreitung einer unerlaubten
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0171,
Gerichtsstand |
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. der allgemeine G. des Erblassers zur Zeit seines Todes, für Nachlaßstreitigkeiten. 5) Der G. der Verwaltung (Forum gestae administrationis) für Klagen aus einer Vermögensverwaltung am Orte derselben. 6) Der G. der unerlaubten Handlung (Forum
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0112,
von Handkußbis Handlungsbevollmächtigter |
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auf die Vornahme einer H. seitens des Verpflichteten hat. In letzterer Beziehung teilt man die Handlungen ein in erlaubte (Rechtsgeschäfte) und unerlaubte (Delikte). Die mit einer öffentlichen, d. h. an den Staat zu verbüßenden, Strafe bedrohten unerlaubten
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0871,
von Logaubis Logik |
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. darin, die Notwendigkeit, Erlaubtheit oder Unerlaubtheit letzterer zu prüfen, die notwendigen oder erlaubten zuzulassen, die unerlaubten auszuschließen. Da ferner an jeder Verknüpfung die Form (das Verhältnis des Verknüpften unter sich seinem Inhalt
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0872,
von Logisbis Logographen |
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ihre Unerlaubtheit darzuthun, daß jenes des Widerspruchs zwischen ihnen herrsche; der Übergang vom Gleichen zum Gleichen, von dem Begründenden zum Begründeten gilt ihr als denknotwendig, die Vereinigung des Einstimmigen als denkmöglich, jene des Widersprechenden
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0437,
von Sundalselvbis Sundwig |
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der Form, unter welcher das Gesetz auftritt, Begehungssünde (p. commissionis), die Übertretung des Verbots, und Unterlassungssünde (p. omissionis); rücksichtlich der Handlung selbst innere Sünden (peccata interna), unerlaubte Gedanken
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0650,
von Willebis Willemer |
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650
Wille - Willemer.
reichung des Zwecks es ist. Der Zweck des Willens unterliegt seiner Löblichkeit oder Schändlichkeit, Erlaubtheit oder Unerlaubtheit nach der Beurteilung durch die praktische, seiner Erreichbarkeit oder Unerreichbarkeit
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1% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0118,
von Benzolbis Bergaigne |
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der Vermögenslage einer solchen. Man kann dabei zwischen unerlaubter B., z. B. durch Diebstahl, und erlaubter B. unterscheiden. Eine B. der letztern Art ist z. B. die B. durch Schenkung, welch letztere im Entwurf eines deutschen bürgerlichen
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0625,
von Angestellterbis Anghiera |
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Nutzen zieht, so hat sich früh die Ansicht gebildet, daß der Geschäftsherr durch die von dem A. für Rechnung des Geschäftsherrn abgeschlossenen Verträge innerhalb der Stellung, ja selbst durch dessen unerlaubte Handlungen und Unterlassungen
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0401,
von Dolomitalpenbis Dolus |
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für die dolose Verletzung seiner
Verbindlichkeiten und jederKontrahent für arglistige
Täuschung des Gegenkontrahenten - und beim
Schadenersätze aus unerlaubten Handlungen. Die
Rechtsprechung des Reichsgerichts hat den v. eveu-
tn^is aucd
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1% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0773,
von Handlungsfähigkeitbis Handlungsgehilfe |
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sind nur diejenigen, welche als Gehilfen oder Lehr-
linge in Apotheken beschäftigt sind.
Handlungsfähigkeit bezeichnet die rechtliche
Fähigkeit, Handlungen vorzunehmen, welche einen
rechtlichen Erfolg haben. Soweit die ^trafbarkeit
unerlaubter
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1% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0119,
von Musterschneidemaschinebis Mutanabbî |
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oder Modelle
nachzubilden. Die Entschädigung und Strafe wegen unerlaubter Nachbildung ist dieselbe wie beim unerlaubten
Nachdruck (s. d.). Erlaubt ist die Nachbildung von Mustern, welche für Flächenerzeugnisse bestimmt sind,
durch plastische
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1% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0139,
Nachdruck |
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, welche zur mechan. Wiedergabe von Musikstücken dienen, die aus geschützten Werken entnommen sind, keine unerlaubte musikalische Nachbildung. Nach Ansicht des deutschen Reichsgerichts (anders in der Schweiz, in Österreich-Ungarn, Frankreich) gilt
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1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 1007,
von Sittenfeldbis Sittlichkeitsvereine |
Öffnen |
- und Ölmühlen.
Sittlichkeitsverbrechen und Sittlichkeitsvergehen, strafbare Handlungen, welche durch unerlaubte Befriedigung des Geschlechtstriebes, Anreizung der Sinnlichkeit, Vermittelung unerlaubten Geschlechtsverkehrs, Verletzung
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0266,
von Financierbis Finanzwesen |
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gebräuchliche Redensart, s. v. w. unerlaubter Gewinn, Übervorteilung, Bestechung (vgl. Alfanz).
Finanzwesen. Das Wort Finanz stammt aus dem Latein des Mittelalters. Im 13. und 14. Jahrh. verstand man unter finatio, financia, auch wohl financia pecuniaria
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0737,
von Frikandeaubis Friktionsräder |
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einer, der im Amt unerlaubte Vorteile sucht.
Friktion (lat.), Reibung, "Reiberei", unerquickliche Meinungsverschiedenheit; auch s. v. w. Einreibung (von Salben etc.).
Friktionskur, s. Schmierkur.
Friktionsräder (Reibungsräder), Scheiben oder Räder
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0313,
von Praktikbis Pram |
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Bauernregeln). Welsche P., Inbegriff gewisser Regeln und Kunstgriffe zur Erleichterung des Rechnens. Praktiken, Ränke, unerlaubte Kunstgriffe, Rechtskniffe. P. heißt auch die einem Schiff erteilte Erlaubnis, mit dem Land zu verkehren, wenn entweder
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0712,
von Rekadenzbis Rekollekten |
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, durch erlaubte oder unerlaubte Mittel das öffentliche Interesse auf sich zu lenken, was besonders von Schauspielern, Sängern und andern Künstlern, aber auch von Politikern etc. geübt wird (Reklameheld). Vgl. Wehle, Die R. (Wien 1879); Cronau, Buch der R. (Ulm
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 1002,
Bier und Bierbrauerei |
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. w. sowie den Nachweis unerlaubter Zusätze, wie Hopfensurrogate, ehem. Klär- und Konservierungsmittel u. s. w., ermöglicht. Eine gewöhnliche Handelsanalyse kostet 10-20 M. und bezieht sich auf die Bestimmung von spec. Gewicht, Alkohol, Asche, Extrakt
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0261,
von Verein zur Förderung des Deutschtums in den Ostmarkenbis Vererblichkeit |
Öffnen |
das Amtsgericht der Verwaltungsbehörde mitzuteilen. Diese kann gegen die Eintragung Einspruch erheben, wenn der Verein nach dem öffentlichen Vereinsrecht unerlaubt ist oder verboten werden kann, oder wenn er einen polit., socialpolit. oder religiösen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0292,
von Verschwindungslafettenbis Versicherungsamt |
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mehrerer zu unerlaubter Umgestaltung des Staates, seiner Verfassung und seiner Regierung; sie ist eine besondere Art des Komplotts (s. d.). Der Ausdruck V. kommt im geltenden Deutschen und Österr. Strafgesetzbuch nicht mehr vor. §. 83 des Deutschen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0268,
von Verhältniswortbis Verhör |
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, das Vorlegen der Fragen durch den Richter, um über etwas Auskunft zu erhalten. Das V. im eigentlichen Sinne setzt schon voraus, daß man den Befragten in Verdacht habe, etwas Unerlaubtes begangen zu haben. Das V. ist nach älterm gemeindeutschem
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0218,
Ägypten (alte Kultur) |
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; ferner Meineidige und einem spätern Gesetz zufolge auch die, welche bei der Obrigkeit trügerische Angaben über die Art ihres Unterhalts machten oder sonst auf unerlaubten Erwerb ausgingen. Feige und Flüchtlinge dagegen traf Ehrverlust, der aber
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0361,
von Alignybis Alimosch |
Öffnen |
(Alimentationsvertrag, z. B. die Zusicherung des Altenteils), oder in einer letztwilligen Disposition, oder in einem Delikt, oder in einer gesetzlichen Bestimmung. Wer einen andern durch eine unerlaubte Handlung, sei es rechtswidriger Vorsatz
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0446,
von Ambassibis Ambitus |
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bitten. Frühzeitig machten sich Mißbräuche beim A. geltend, so daß die Gesetzgebung dagegen einschritt und das Verbrechen der Amtserschleichung (crimen ambitus) mit schwerer Strafe bedrohte, insofern es sich um den Gebrauch unerlaubter Mittel behufs
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0666,
von Anzengruberbis Äolier |
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oder schriftlich angebracht werden. Die mündliche A. ist zu beurkunden. Eine Verpflichtung zur A. (Anzeige-, Denunziationspflicht) ist, sofern eine bereits begangene unerlaubte Handlung in Frage steht, nach den meisten Strafgesetzen nur infolge einer besondern
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0834,
von Betriebsverbandbis Betrug |
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nur noch auf den Gewinn, den der Beklagte von seinem Dolus hatte. In Vertragsverhältnissen gilt als Regel, daß jeder Kontrahent dem andern für seine unerlaubte Handlung, mag solche in einer Fahrlässigkeit (culpa) oder in einer rechtswidrigen Absicht
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0952,
von Billardierenbis Billaud-Varennes |
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ist der Fall, wenn der Spielball keinen andern trifft, sowie beim Nonpasséstoß, bei welchem jener diesen gar nicht erreicht. Billardieren nennt man das unerlaubte Nachschieben mit dem Queue. Ein Fuchs ist ein Ball, welcher geht, ohne daß der Spieler
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0362,
von Cullerabis Culpa |
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. (Fahrlässigkeit) dem Dolus malus (rechtswidriger Vorsatz) entgegengesetzt. Hat nämlich derjenige, welcher sich eine unerlaubte Handlung oder Unterlassung zu schulden kommen ließ, dabei eine rechtswidrige Absicht gehabt, dann hat er sich eines Dolus
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0442,
von Dämmerungsfalterbis Damokles |
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zu rechnen ist, oder in einer unerlaubten Handlung eines andern (dolus, culpa, mora), oder in beidem zugleich (casus mixtus). Die Folge einer durch Schuld zugefügten Beschädigung kann bestehen in der Verpflichtung, das durch die Verletzung Erhaltene
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0609,
von Dedignierenbis Deduzieren |
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. Die gleichfalls D. genannte deductio ad absurdum fällt mit dem indirekten oder apagogischen Beweis (s. Apagoge), der aus der Unmöglichkeit der notwendigen Folgen aus einer Annahme auf die Unerlaubtheit dieser selbst schließt, zusammen. - Im Prozeß
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0677,
von Denkbrotebis Denken |
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oder nacheinander Gegebenen in Eins (der empirische Begriff) zwar unvermeidlich, aber, wenn die zusammengefaßten Merkmale einen Widerspruch einschließen, vom logischen Standpunkt aus doch unerlaubt sein kann. Tritt dieser Fall ein (wie es bei
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0703,
von Desertoria sententiabis Desèze |
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703
Desertoria sententia - Desèze.
zwischen der unerlaubten Entfernung und der Fahnenflucht. Erstere, das Wegbleiben vom Dienst, Verlassen der Truppe ohne Urlaub oder Überschreitung des Urlaubs, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0853,
Deutschland (Geschichte 1075-1125. Fränkische Kaiser) |
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wollte er nicht bloß durch strenges Verbot der Simonie von unerlaubter Vermischung mit egoistischen Motiven befreien, sondern beanspruchte sie als alleiniges Recht für die Kirche. Hiermit focht er nicht bloß die kaiserliche Oberhoheit an, sondern
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0004,
von Distributivgenossenschaftenbis Disziplinargewalt |
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Rechtsverhältnisses ein Verstoßen gegen Zucht und Ordnung, welches zwar unerlaubt, aber doch nicht kriminell strafbar ist. So wird z. B. der Schüler, welcher sich eines Diebstahls schuldig macht, wofern er mit Rücksicht auf sein Alter überhaupt strafbar
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0051,
von Donatbis Donatio |
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, unerlaubte Schenkung; d. impropria, uneigentliche Schenkung (die keine reine ist, einen andern Zweck verhüllt); d. inofficiosa, die Pflicht gegen die nächsten Erben verletzende Schenkung; d. inter virum et uxorem, Schenkung unter Ehegatten; d. inter vivos
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0113,
Drama (allgemeine Gesetze und Aufbau) |
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Dauer an demselben Ort vor sich gehen müsse. Dramen wie Shakespeares "Macbeth", dessen Handlung seine ganze Regierungszeit (18 Jahre) umfaßt, oder "König Lear", der teilweise in Frankreich, teilweise in England spielt, galten ihnen für unerlaubt, weil
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0177,
von Dschesairbis Dschihad |
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mohammedanischen Schriftsteller unerlaubt, wenn der Kampf gegen einen Feind unternommen wird, mit welchem der Herrscher Freundschaftsverträge abgeschlossen hat. Am D. muß jeder Mohammedaner im Alter von 6-60 Jahren teilnehmen, ausgenommen sind nur Frauen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0246,
von Dürfenbis Durham |
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(sittlich) geboten, das Gegenteil beider unerlaubt oder verboten.
D'Urfey (spr. dorfi), Tom, engl. Lustspieldichter, geboren um 1630 zu Exeter als Sprößling einer alten französischen Protestantenfamilie, widmete sich den Rechtsstudien, trieb aber
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0349,
von Ehrlicher Maklerbis Ei |
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geworden und daher nicht, wie der Ehrgeiz (s. d.), infolge affektvoller Verblendung, sondern mit Bewußtsein gegen den Unterschied wahrer und falscher Ehre sowie gegen Erlaubtheit oder Unerlaubtheit der Mittel, zu Ehre und Ehren zu gelangen, gleichgültig
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0772,
von Erekbis Erfahrung |
Öffnen |
wegen unerlaubter Handlungen etc., sie als erbunwürdig nicht erwerben kann; sie fallen entweder anderweitigen Miterben oder in Ermangelung solcher dem Staat anheim.
Ereption (lat.), Raub, Entreißung.
Eresburg (Heresburg), die alte Grenzfeste der Sachsen gegen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0819,
von Erschbis Erskine |
Öffnen |
"Allgemeinen Litteraturzeitung".
Erscheinung Christi, s. Epiphania.
Erschlaffende Mittel, s. Einhüllende Mittel.
Erschlaffung, s. Abspannung und Atonie.
Erschleichung, in der Rechtssprache die unerlaubte Handlung, wodurch man irgend etwas mittels List
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0631,
von Fraxinusbis Fredegunde |
Öffnen |
das für jedermann Erlaubte auch für sich, jene dagegen auch das für jedermann Unerlaubte trotzdem für sich als erlaubt in Anspruch nimmt.
Frechulf, fränk. Geschichtschreiber, Freund Hrabans, früher am Hof Kaiser Ludwigs des Frommen, dann von etwa 820 bis 850
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0692,
von Friedleinbis Friedrich |
Öffnen |
); "Gedichte" (Leipz. 1882); "Optimistische Novellen" (das. 1883); "Neue Lebensmärchen" (Wien 1884); "Erlaubt und Unerlaubt", Novellen (Mind. 1886); "Aus Höhen und Tiefen" (das. 1886). Von seinen Bühnenstücken erwähnen wir die Lustspiele: "Beim
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0900,
von Garamondbis Garaschanin |
Öffnen |
. Im Privatrecht ist G. die durch Vertrag, Gesetz oder auch durch unerlaubte Handlung begründete Verbindlichkeit, für den Eintritt eines Ereignisses, für die Dauer eines Zustandes oder für gewisse Eigenschaften (Fehler oder Mängel) zu haften
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0994,
von Gefährdeeidbis Gefälligkeit |
Öffnen |
oder sittlich verwerflichen Mittel angewandt werden, erlaubten) Kunst und von einer (ihrer Natur als Leidenschaft halber schlechterdings unerlaubten) Sucht zu gefallen (Koketterie), in letzterm Sinn sowohl von unbedingtem (ästhetischem
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0042,
von Geitlerbis Gekröse |
Öffnen |
, die Vermehrung und, wie bei der Sparsucht, die Erhaltung des Besitzes selbst Zweck ist, daher er, wie jene, auch unerlaubte Erwerbsmittel nicht scheut und, wie diese, auf die Befriedigung auch notwendiger Bedürfnisse Verzicht leistet. Geringerer Grad
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0245,
von Gesimswalzwerkbis Gesner |
Öffnen |
. der Inbegriff dessen, was von dem einzelnen für löblich und schändlich (sittliche G.), erlaubt oder unerlaubt (rechtliche G.) gehalten und, wenn er ein Charakter ist, im Wollen und Handeln eingehalten wird. Dieselbe kann richtig oder unrichtig, d. h. mit dem
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0890,
von Ille-et-Vilainebis Illicium |
Öffnen |
erhalten.
Illicite (lat.), unerlaubter-, verbotenerweise; res illicita, etwas Verbotenes.
Illicium L. (Sternanis), Gattung aus der Familie der Magnoliaceen, immergrüne, kahle, aro-^[folgende Seite]
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0928,
von Indizienbeweisbis Indogermanen |
Öffnen |
und ungerecht und die Erpressung des Geständnisses unerlaubt und trügerisch seien, je mehr Mittel zur Erforschung der Wahrheit die ausgebildete Polizei und die fortgeschrittenen Naturwissenschaften darboten: um so mehr wurde man geneigt, den Indizienbeweis
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0186,
von Jeffreysbis Jeitteles |
Öffnen |
ernannt. Mit der ungerechten Verurteilung des Republikaners Algernon Sidney begann er seine Wirksamkeit und übte in den folgenden Jahren unter dem Deckmantel des Rechts, und indem er auf die Geschwornen mit allen erlaubten und unerlaubten Mitteln
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0334,
von Juristitiumbis Jury |
Öffnen |
, wie die physische Person, Rechte erwerben; in Bezug auf Erwerb durch freigebige Verfügungen ist sie vielfach beschränkt; sie kann sich auch durch ihre Organe verpflichten, wobei jedoch anerkannt wird, daß sie als solche nicht durch unerlaubte Handlungen
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0552,
von Karnulbis Karoline |
Öffnen |
auf einem Landhaus zu Blackheath. Als sie 1806 vom Gerücht eines unerlaubten Umganges mit Kapitän Mamby, dem Admiral Sidney Smith u. a. sowie einer heimlichen Niederkunft beschuldigt wurde, setzte
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0940,
von Kollinbis Kollision |
Öffnen |
eines andern Rechts ausdrücklich oder stillschweigend beabsichtigt haben, wie z. B. bei Verträgen in der Regel das Recht des Erfüllungsorts als maßgebend anzunehmen sein wird. Hiernach sind auch die privatrechtlichen Wirkungen unerlaubter Handlungen
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0087,
Korea (Bevölkerung, Handel und Verkehr) |
Öffnen |
Städten. Geschütze gibt es gar nicht, auch nicht auf der Flotte, einer Ansammlung elender Dschonken chinesischer Bauart, die allein gegen Seeräuber und den unerlaubten Handel mit Ausländern Verwendung finden. Die Straßen sind ohne Ausnahme sehr schlecht
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0301,
von Kundmannbis Kundschaft |
Öffnen |
Rechtswidrigen ist im einzelnen Fall schwer zu ziehen. Der Schutz der Firma gegen unerlaubte Führung derselben, der Schutz der Fabrikzeichen oder Marken, der Musterschutz und die Erfindungspatente sind Mittel, mit denen der Staat einen rechtswidrigen
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0453,
von Landfriedensbruchbis Landgericht |
Öffnen |
. die öffentliche Vereinigung mehrerer Personen zur Verübung unerlaubter Gewaltthätigkeiten durch Angriffe auf Personen oder Sachen. In dieser Hinsicht bestimmt das deutsche Reichsstrafgesetzbuch (§ 125), daß, wenn sich eine Menschenmenge öffentlich
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0655,
von Leidensbrüderbis Leighton |
Öffnen |
, sondern darin, daß er der Eifersucht so viel unerlaubte Macht über sein Wollen eingeräumt hat. Dramatiker, die ihre aus L. schuldigen Helden entlasten wollen, suchen daher die Entstehung der L. und ihrer Macht über dieselben begreiflich zu machen
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0119,
Mainz (Erzstift) |
Öffnen |
suchte sie des Königs religiöses Gefühl zu erwecken, um in ihm Gewissensbisse über das unerlaubte Verhältnis zu ihr zu erregen, und erreichte wirklich, daß sich Ludwig nach dem Tode der Königin Maria Theresia 1685 in der Stille mit ihr trauen ließ. Bei
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0334,
von Materialbis Materialprüfung |
Öffnen |
Erlaubtheit oder Unerlaubtheit, Sittlichkeit oder Unsittlichkeit lediglich von den Folgen desselben für den Wollenden und Handelnden in diesem Leben abhängig macht. Letzterer Umstand unterscheidet die "materialistische" von der "materialen" Ethik
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0624,
von Militärverdienstkreuzbis Militärverdienstorden |
Öffnen |
der Kriegsgesetze eröffnet hat. Im einzelnen werden in dem deutschen Militärstrafgesetzbuch folgende M. mit Strafe bedroht: Hochverrat, Landesverrat, Kriegsverrat, Gefährdung der Kriegsmacht im Feld, unerlaubte Entfernung und Fahnenflucht, Selbstbeschädigung
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0042,
von Neidenburgbis Neipperg |
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Befriedigung selbst unerlaubte Mittel nicht, in Sucht (s. Leidenschaft) über.
Neigung (Inclinatio), schiefe Stellung eines in die Höhe gerichteten Körpers, seitwärts gerichtete Senkung eines solchen; in der Mathematik Abweichung einer Ebene
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0259,
von Nosokomiebis Nostitz |
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, Redlichkeit, Gewissenhaftigkeit, Genügsamkeit etc. anempfehlen, doch sind ihre Sitten noch meist roh. Obwohl die Vielweiberei für unerlaubt gilt, so gestatten sie doch an gewissen Festtagen willkürliche Vermischung der Geschlechter. Die Türken
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0304,
von Objektionbis Obligation |
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. für den Beschenkten, ein Forderungsrecht. Eine weitere Einteilung ist die in Geschäfts- u. Deliktsobligationen, je nachdem der O. ein Rechtsgeschäft, eine erlaubte Handlung (Vertrag, letztwillige Verfügung) oder eine unerlaubte Handlung, ein Delikt
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0335,
von Ofen (Stadt)bis Offenbach |
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Sequestration über sie verhängt. Gleichzeitig wurde O. wegen Aneignung unerlaubter Gewinne von Bauunternehmern und Lieferanten in Anklagestand versetzt, von den Geschwornen aber im Januar 1876 freigesprochen. Er starb 11. Okt. 1886 in Wien.
Ofenhorn, s. Sankt
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0624,
von Palaverbis Palembang |
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in die Kniekehle des Gegners, das Umschlingen und Drosseln des Halses mit den Armen, gewaltsames Zusammenstoßen der Stirnen, Zusammendrücken der Finger des Gegners, bis derselbe von Schmerz bezwungen sich für besiegt erklärte. Alle unerlaubten Griffe
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0841,
von Per expressumbis Perforation |
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), die erfolgreich an der Hofbühne zur Aufführung kamen.
Per fas et nefas (lat.), "durch Recht und Unrecht", d. h. auf jede Weise, ob durch erlaubte oder durch unerlaubte Mittel.
Perfekt (lat.), vollendet, vollkommen.
Perfektibilität (lat
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0054,
von Piesportbis Pietismus |
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erklären. Dagegen legte der P. das größte Gewicht auf ein asketisches Leben; er erklärte namentlich den Tanz, das Spiel, den Besuch des Theaters, das Tragen kostbarer Kleider, mitunter sogar das Lachen, den Scherz, das Spazierengehen etc. für unerlaubt
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0138,
von Plückerbis Plurs |
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war nach Kriegsgebrauch ihre Habe den Eroberern verfallen. Jetzt wird bei den Heeren aller zivilisierte Staaten die P. als unerlaubtes Beutemachen streng bestraft (s. Beute).
Plungerkolben (engl., spr. plönndscher-), s. Kolben.
Plurāl (lat
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0380,
von Preußischblaubis Preußisch-deutscher Krieg |
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Manteuffel von Schleswig in Holstein ein, weil der Gasteiner Vertrag dadurch gebrochen und ungültig sei, worauf die Österreicher Holstein räumten, und 11. Juni stellte Österreich beim Bundestag den Antrag, weil Preußen zu unerlaubter Selbsthilfe in Holstein
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0562,
von Ralikinselnbis Ramasan |
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Abends nur das zur Erhaltung des Körpers Notwendige genießen. Sogar Klystiere nehmen, baden, Wohlgerüche einatmen, den Speichel schlucken, ein Weib küssen ist unerlaubt. Wer Arznei nimmt, muß zur Sühne einen Armen speisen und nach erlangter Gesundheit
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0626,
von Rechenstäbchenbis Recht |
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für sittlich erlaubt und unerlaubt hält, ist Sache seiner subjektiven Überzeugung. Darum erheischt ein geordnetes Zusammenleben der Menschen noch ein strengeres, äußerlich erkennbares und erzwingbares Gebot, welchem sich der Einzelne fügen muß, denn nur so
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0803,
von Riccibis Riccoboni |
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kühnen Plan einer Gegenreformation in Schottland und England zu erwecken; ein unerlaubtes Verhältnis bestand aber zwischen ihnen nicht, da R., obwohl noch jung, doch keineswegs von angenehmem Äußern war. Allein sein Einfluß gab zu Gerede Veranlassung
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0160,
von Sachwalterbis Sacken |
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und musikalischen Kompositionen oder den Thatbestand unerlaubter Aufführungen dramatischer oder musikalischer Werke oder den Betrag des dadurch verursachten Schadens, bez. der Bereicherung betreffen. Spätere Reichsgesetze vom 9., 10. und 11. Jan. 1876 haben
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0544,
von Schlußbis Schlüssel |
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, B, C, also ist es A. Der unechte S. ist erlaubt, solange er höchstens (wenn auch höchste) Wahrscheinlichkeit, unerlaubt, sobald er mehr als diese (absolute Gewißheit) in Anspruch nimmt (wie es nicht selten sowohl bei Induktions- als bei
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0844,
von Selbsthilfeverkaufbis Selbstverbrennung |
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, stattfinden. Unerlaubte S. ist im deutschen Strafgesetzbuch mit Strafe bedroht, wenn dabei der Thatbestand eines bestimmten Verbrechens, z. B. einer Erpressung oder einer Nötigung, vorliegt. Dies ist besonders dann der Fall, wenn die S
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 1000,
von Sitternbis Sivatheriden |
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.
Situationsstücke, dramatische Dichtungen, in welchen durch Charaktere und Handlung eine aus irgend welchen (erlaubten und unerlaubten) Gründen interessante (mitunter auch bloß pikante) ernste oder heitere Situation herbeigeführt wird, deren Ausmalung ins
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0707,
von Tigellinusbis Tigeraugenstein |
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, Sophonius, aus Agrigent gebürtig, niedern Standes, ward 39 n. Chr. von Caligula wegen unerlaubten Umgangs mit Agrippina und Julia verbannt, von Claudius zurückgerufen, erwarb sich durch die Zucht von Pferden für Wettkämpfe das Wohlwollen Neros, an
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0008,
Urheberrecht (Verlegung desselben) |
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verbunden. Der veränderte Nachdruck bildet bei weitem die Mehrzahl der Fälle der unerlaubten Vervielfältigung fremder Schriftwerke. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß eine solche veränderte Wiedergabe ebenfalls unter das Verbot des Nachdrucks
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0127,
von Vereinödungbis Verespatak |
Öffnen |
Strafgesetzbuch (§ 128) verboten. Dasselbe gilt von Vereinen zu unerlaubten Zwecken (§ 129). Besondere Beschränkungen der Vereins- und Versammlungsfreiheit sind durch das Sozialistengesetz herbeigeführt (s. Sozialdemokratie). Nach dem österreichischen
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0506,
von Weiselbis Weismain |
Öffnen |
, als der Klugheit, welche erlaubte (Staatsklugheit), und der Leidenschaft, welche unerlaubte Zwecke mit verständigen Mitteln anstrebt, entgegengesetzt.
Weisheit Salomos, ein apokryphisches Buch, welches etwa um 150-50 v. Chr
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0119,
von Bergbahnenbis Bergbau |
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Feuerzeugs, welches durch einen außen angebrachten Knopf in Thätigkeit versetzt wird. Verschlossen wird die Lampe durch eine Vorrichtung, die nur mit Hilfe eines sehr starken Elektromagnets geöffnet werden kann, so daß unerlaubtes
^[Spaltenwechsel
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0453,
von Ibachbis Immunität |
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erhaltener Befehl wie ein Trieb nachwirkt, der aber gegebenen Falls auch unterdrückt werden kann, wenn dem Betreffenden das Unpassende oder Unerlaubte des Befohlenen lebhaft gegenwärtig ist. Es ist daher nicht wahrscheinlich, daß die Befürchtung, man könne
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0808,
von Ruppbis Russische Litteratur |
Öffnen |
« (das. 1847). Das Jahr 1848 befreite ihn vorübergehend von Verhängung weiterer Strafen für »unerlaubte Amtshandlungen«, wofür seine Thätigkeit als Prediger der Freien Gemeinde behördlicherseits angesehen wurde. Aber schon 1850 und wieder 1854 wurde er mit 2
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0092,
von Acceptierenbis Accession |
Öffnen |
. Es ist unerlaubt, Leistungen anzunehmen, welche der Geber in
dem Glauben darbringt, er schulde sie, wenn der Empfänger weiß, daß er sie nicht zu fordern hat. Er macht sich dadurch dem Geber
verantwortlich. Aber auch die im Irrtum, nach den
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0124,
Actio |
Öffnen |
als auf den Vermögensschaden erkannt wird, so bei dem zugesprochenen Affektionsinteresse (s. d.) oder wenn dem Urheber eines dramatischen u. s. w. Werkes der Bruttoertrag der unerlaubten Aufführung zugesprochen wird (Reichsgesetz vom 11. Juni 1870
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0468,
von Altenteilbis Alter (juristisch) |
Öffnen |
durchweg; das Badische Landrecht unterscheidet im Satz 1124a sogar Unmündige, Halbmündige und Vollmündige. Die Unmündigen, welche älter als sieben Jahre sind, können Rechte erwerben und durch unerlaubte Handlungen mehr oder weniger sich verpflichten
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0503,
von Amberg (Wilh.)bis Amblyaphie |
Öffnen |
, ehrliebend, ehrgeizig.
Ambitus, bei den Römern die Bewerbung der Wahlkandidaten um ein öffentliches Amt durch Herumgehen bei dem Volk (ambire). Der Mißbrauch (Bestechung, unerlaubte Verbindungen u. dgl.) wurde durch besondere Gesetze unter Strafe
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0650,
von Ankerplattebis Anklage |
Öffnen |
einen Princips durch das andere, bald auch wieder eine Ausgleichung, eine gegenseitige Durchdringung. In seiner reinsten Gestalt erscheint der Anklageprozeß im röm. und im german. Altertum.
Im ältern röm. Recht gab es wegen unerlaubter Handlungen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0677,
von Anson-Archipelbis Anspruchsverjährung |
Öffnen |
für die Ansprüche aus unerlaubten Handlungen auf Schadenersatz, für die Geltendmachung von Gewährsmängeln beim Kauf, für Renten, Zinsen und andere wiederkehrende Leistungen, für Wechselforderungen, für Geldforderungen aus den Geschäften der Gewerbtreibenden
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0749,
von Apostatenbis Aposteldekret |
Öffnen |
die Heidenchristen von der Beobachtung des jüd. Gesetzes frei sein sollten, falls sie sich von gewissen besondern Anstößigkeiten (Genuß von Opferfleisch, Blut, Ersticktem und gesetzlich unerlaubten Ehen) fernhielten. Paulus erwähnt in
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0864,
von Argobis Argonauten |
Öffnen |
zum Schadenersatz wegen einer gegen die Person gerichteten unerlaubten
Handlung erstreckt sich auf die Nachteile, welche die Handlung für den Erwerb oder das Fortkommen des Verletzten herbeiführt (§. 765; bezüglich Körperverletzung, Tötung
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0099,
von Aufruhraktebis Aufschließen |
Öffnen |
oder mehr Personen an einer unerlaubten Versammlung (s. Meeting) in lärmender und friedengefährlicher Weise beteiligen, die Pflicht gewisser Beamten (z.B. des Sheriffs, des Mayors, der Justices of the Peace) ist, eine Proklamation zu verlesen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0186,
Auswanderung |
Öffnen |
, die unbefugterweise auswandern, werden durch das Reichs-Strafgesetzbuch mit einer Geldstrafe von 150 bis 3000 M. oder mit Gefängnis von einem Monat bis zu einem Jahr bedroht, während beurlaubte Reservisten und Landwehrmänner bei unerlaubter A. zu
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0748,
von Berduranibis Bereicherung und Bereicherungsklage |
Öffnen |
dessen, was zu einem unsittlichen Zweck gegeben ist; Condictio ex injusta causa, Rückforderung dessen, was der Nehmer durch unerlaubte Handlung erworben hat; die subsidiäre Condictio sine causa geht auf die Bereicherung, welche der Beklagte aus dem
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