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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0671,
von Rechtsbesitzbis Rechtschreibung |
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Entwurf §. 939).
Rechtsbücher, die Quellen des geschriebenen, aber nicht auf der Gesetzgebung beruhenden Rechts (s. d.), namentlich private Aufzeichnungen der in einem Lande oder einzelnen Teilen desselben geltenden Rechts, von welchen einzelne
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62% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0629,
von Rechtsbeistandbis Rechtshilfe |
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und Kempner, Berl. 1872 ff.).
Rechtsbeistand, s. Rechtsanwalt.
Rechtsbücher, im allgemeinen s. v. w. Gesetzbücher, namentlich aber Bezeichnung für mittelalterliche Zusammenstellungen der in Deutschland geltenden Rechtssätze, Privatarbeiten, welche
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50% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0525,
von Görlitzer Neißebis Gorodok |
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Umgegend" (3. Aufl., das. 1883).
Görlitzer Neiße, s. Neiße 1).
Görlitzer Rechtsbuch, eine Bearbeitung des Sachsenspiegels. Es enthält abgekürzte Stücke aus dem Sachsenspiegel, besonders dem Lehnrecht. Die Arbeit entstand in Görlitz zu Anfang des 14
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32% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0158,
von Sachsenwaldbis Sächsische Schweiz |
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seinem Ansehen nicht. Er wurde mehrmals in das Lateinische,
ins Polnische und Holländische übersetzt. Der allgemeine Gebrauch dieses Rechtsbuches hatte eine Reihe von
Arbeiten zu gleichem Zweck zur Folge
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0424,
von Nordischer siebenjähriger Kriegbis Nordland |
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, in Island eingefübrt.
3) Schweden. Acht Provinzialrechte, Rechts-
und Gesetzbücher, sind hier im 13. und 14. Jahrh, er-
gangen, von welchen ^V68tZ0wI^6n (Anfang des
13. Jahrh.) das. älteste ist, an welches Rechtsbuch
sich anreihen: Ö^tSöt
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0205,
Rechtswissenschaft: Rechtsquellen |
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Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V.
Bambergische Halsgerichtsordnung
Carolina
Constitutio criminalis
Carolina, s. Halsgerichtsordnung
Peinliche Halsgerichtsordnung, s. Halsgerichtsordnung
Handfeste
Landesordnungen
Rechtsbücher
Richtsteig
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0695,
von Home-rulersbis Homiliarius liber |
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der sächsischen Rechtsbücher, namentlich des Sachsenspiegels, durch welche er die germanistische Rechtsquellenkritik auf eine bis dahin ungeahnte Höhe erhob. Dem Landrecht des Sachsenspiegels, welches er dreimal in immer vollkommnerer Gestalt
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0442,
von Glommen-Elfbis Glosse |
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Rechtsbücher (s. Corpus juris) durch kurze sachliche und sprachliche Anmerkungen, welche die Rechtslehrer auf den italienischen Rechtsschulen des Mittelalters teils mündlich in ihren Vorlesungen, teils schriftlich dem Text ihres Exemplars beifügten
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0443,
von Glossemabis Gloucester |
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einzelner Juristen Glossa ordinaria. Sie erstreckt sich auf alle Rechtsbücher Justinians, aber natürlich nur auf die Stücke derselben, welche damals in ihnen enthalten waren, daher nicht auf mehrere Stellen in den Pandekten und im Kodex, welche erst
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0668,
Czechisches Recht |
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Gesetze der böhm. Könige und die besonders im 14. Jahrh. zahlreicher auftretenden Rechtsbücher (das sog. Rosenberger Rechtsbuch, der Ordo judicii terrae, Andreae a Duba Explanatio juris terrae Boemiae, das erste und letzte in czech. Sprache
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0287,
von Corporalebis Corpus juris |
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Sammlungen einzelner Gesetze oder Rechtsbücher, insbesondere der im 12. Jahrh. zu einem geschlossenen Ganzen vereinigten Rechtsbücher des oströmischen Kaisers Flavius Justinianus, durch welchen das gesamte damals vorhandene Rechtsmaterial in einige
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0632,
Rechtswissenschaft (Geschichte und Litteratur) |
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. durch die italienischen Rechtsgelehrten des Mittelalters. Die Glossatorenschule von Bologna sichtete das gewaltige Material und verpflanzte das Studium der Justinianischen Rechtsbücher nach Frankreich und Deutschland, während die sogen
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0693,
Ostindien (Rechtspflege) |
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betreffenden Fürsten als Berater zur Seite standen. Es geht dies daraus hervor, daß sie in der Sanskritsprache abgefaßt sind, welche nur den Brahmanen hinreichend geläufig war, um darin zu schreiben. In den spätern Rechtsbücher findet sich ein ganzer
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0112,
von Achssitzebis Acht |
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Rechtsbücher des spätern Mittelalters (Sachsen- und Schwabenspiegel) nur für diejenigen Verbrechen verhängt wurde, welche den Friedensverein als solchen verletzten (Landfriedensbruch). Die A. im zweiten Falle, in ihrer Anwendung als prozessualisches
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0087,
von Glossina morsitansbis Glottisödem |
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» (um 760). – Vgl. Steinmeyer und Sievers, Die
althochdeutschen G. (2 Bde., Berl. 1879 u. 1882).
In der Rechtswiss enschaft hat G. eine besondere Bedeutung. Als im 11. Jahrh. in den Rechtsbüchern Justinians eine neue Quelle
rechtlicher
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0673,
von Rechtsfähigkeitbis Rechtsgebiet |
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. der Pitaval (s. d.).
Rechtsgalopp, s. Galopp.
Rechtsgebiet, der geogr. Bezirk, für welchen ein Gesetz erlassen ist, oder in welchem eine andere Rechtsquelle (Rechtsbuch, Gewohnheitsrechtssatz) auf Grund eines das ganze Gebiet umfassenden einheitlichen
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0164,
von Sachsen-Teschenbis Sachsen-Weimar-Eisenach |
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als ketzerisch.
Der S. bildet die Grundlage des sächs. oder magde-
burgischen "Weichbildes", der "Magdeburger Fra-
gen", des Görlitzer Nechtsbuches, des "Rechtsbuches
nach Distinktionen", auch "Vermehrter S." genannt,
des eisenachschen Nechtsbuches
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Meyers →
Schlüssel →
Alphabetische Inhaltsübersicht d[...]:
Seite 0010,
Alphabetische Inhaltsübersicht des Schlüssels |
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85
Pyrenäenhalbinsel 85
- alte Geographie 108
Pyritoide 225
Quebec 101
Rätien 109
Räuber etc. 304
Raub 187
Raubthiere 249
Raubvögel 250
Receptur (Pharmacie) 273
Recht, deutsches 193
- fremdes 194
- römisches 193
Rechtsbücher
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0667,
von Rechnungsmünzenbis Recht |
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objektive R. ist positiv; es ist geschriebenes R. (jus scriptum), soweit es in Gesetzen (s. d.) oder in Rechtsbüchern, welchen durch das Herkommen verbindliche Kraft beigelegt ist, niedergelegt ist, wie dem Corpus juris in den Ländern des gemeinen R
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0679,
von Rechtsspruchbis Rechtsweichen |
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677
Rechtsspruch - Rechtsweichen
geltende Recht zu weisen, und seine mit metrischen Stücken versetzten, sich auf mehrere Jahre erstreckenden Vorträge bildeten nicht nur die Grundlage von Rechtsbüchern (s. d.), sondern wurden auch manchmal zu
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0342,
von Banksiabis Bann |
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Rechtsbüchern noch vielfach in andrer und weiterer Bedeutung gebraucht. Im fränkischen Reich verstand man unter B. die gesamte königliche Regierungsgewalt, welche nach mittelalterlicher Rechtsanschauung in die beiden Hauptklassen, den Heerbann und den
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0653,
Belgien (Finanzen, Heerwesen, Wappen, Orden etc.) |
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die von Antwerpen, Brüssel, Gent, Lille, Mecheln und Lüttich, wo unter dem Namen Paix alte Statuten bestanden, aus denen ein Rechtsbuch, Bawillart, entstand. Vgl. Warnkönig, Flandrische Staats- und Rechtsgeschichte (Tübing. 1832-39, 3 Bde.); Rapsaet, Analyse
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0053,
von Blümtlerchebis Bluse |
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Kommission bei der bayrischen Akademie unternommene Geschichte der Wissenschaften eröffnete; "Das moderne Kriegsrecht der zivilisierten Staaten" (Nördling. 1866, 2. Aufl. 1874); "Das moderne Völkerrecht als Rechtsbuch" (das. 1868, 3. Aufl. 1878; von Lardy
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0332,
von Brantfordbis Braouézec |
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seiner Zeit. Nicht nur ältere kanonische Rechtsbücher und eine Reihe kirchlicher Schriftsteller, sondern auch ältere deutsche Werke gab er heraus; ferner übersetzte er eine Anzahl lateinischer Bücher und lieferte auch eine Bearbeitung des "Freidank
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0414,
von Brevebis Brewer |
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Büchern, 13 Titel des Codex Gregorianus und 2 Titel des Codex Hermogenianus, endlich ein kleines Fragment aus Papinians Responsa. Dieses wichtige Rechtsbuch, das in Spanien bei den Westgoten bis in die Mitte des 7. Jahrh. in Kraft geblieben
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0524,
von Brunstbis Brussa |
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"Syrisch-Römisches Rechtsbuch aus dem 5. Jahrhundert" (Leipz. 1880). Nach seinem Tod erschienen von ihm: "Kleinere Schriften" (Weim. 1882, 2 Bde.). Vgl. Degenkolb, Karl Georg B. (Freiburg 1881).
3) Ernst Heinrich, Astronom, geb. 4. Sept. 1848 zu Berlin
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0637,
von Bundhaubebis Bungener |
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" (Leipz. 1878); "Altlivlands Rechtsbücher" (das. 1879); "Liv-, esth- und kurländische Urkundenregesten" (das. 1881).
Bungeln, s. Aufgeien.
Bungener (spr. böngsch'nähr), Louis Felix, reformierter theolog. Schriftsteller, geb. 1814 zu Marseille
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0667,
von Burgundbis Burgundischer Kreis |
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Siegmund zwischen 517 und 524 abgefaßt.
Beide Rechtsbücher sind am besten herausgegeben von Bluhme in den "Monumenta Germaniae historica" (Teil 15, Hannov. 1863); die Lex Burgundionum außerdem von Binding in den "Fontes rerum Bernensium" (Bd. 1
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0801,
von Caravellasbis Carcano |
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römischen Prätor für seine Rechtsprechung gegebenen Rechtsbuches), in welchem folgender Rechtssatz aufgestellt ward: Nach gemeinem Recht steht dem unmündigen Kinde des Erblassers, welchem diese Kindeseigenschaft bestritten wird, das Recht zu, sich bis zu
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0289,
von Corr.bis Correggio |
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kanonischen Rechtsbuch noch unter dem Namen Extravaganten bekannte Privatsammlungen angefügt, welche aber bei uns nicht mit rezipiert worden sind. Von den Ausgaben des C. j. canonici sind hervorzuheben die von J. H. ^[Justus Henning] Böhmer (Halle 1747
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0415,
Dahomé |
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" (das. 1857), "Das Kriegsrecht" (Würzb. 1870; ins Französische übersetzt, Antwerp. 1870), "Handelsrechtliche Vorträge" (Leipz. 1875), "Deutsches Rechtsbuch" (Nördling. 1877), "Deutsches Privatrecht" (Leipz. 1878, 1. Abt.), "Die Vernunft im Recht" (Berl
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0790,
Deutsches Recht (im Mittelalter und in der Neuzeit) |
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Rechtsnormen wurden in Privatsammlungen, den sogen. Rechtsbüchern des Mittelalters, zusammengestellt. Unter diesen letztern nehmen der Sachsenspiegel, der um 1230 entstand, und der wahrscheinlich zu Ausgang des 13. Jahrh. verabfaßte Schwabenspiegel die erste
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0138,
von Drepanocarpusbis Dreschmaschine |
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138
Drepanocarpus - Dreschmaschine.
Deutschen Reich. Kaiser Heinrich III. gab 1046 die Grafschaft D. dem Bistum Utrecht. Im 14. Jahrh. erhielt D. ein eignes Rechtsbuch (Drenthesches Landrecht). 1522 riß Herzog Karl von Geldern D. an sich; doch
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0342,
von Ehehaftbis Ehre |
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, welche dem Menschen als solchem zukommt und nach den Grundsätzen der Moral von ihm einerseits beobachtet werden muß und anderseits beansprucht werden kann. In diesem Sinn pflegen schon die mittelalterlichen Rechtsbücher namentlich von der weiblichen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0614,
Encyklopädie |
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besonders häufig für Rechtsbücher gewählter Titel. Den ersten Versuch, ein Kompendium aller Wissenschaften und Künste zu geben, machte Isidorus Hispalensis um 600 mit seinen berühmten "Originum seu etymologiarum libri XX", dem später Hrabanus Maurus
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0493,
Frankenreich (5.-6. Jahrhundert) |
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Gesetz) entstanden, des ersten uns erhaltenen deutschen Rechtsbuches und zugleich des einzigen, welches uns einen Blick in die altgermanische Verfassung vor den durch die Gründung des großen fränkischen Reichs hervorgerufenen Veränderungen thun läßt
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0633,
von Frederiksoordbis Freeholders |
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ihm nunmehr "Frieden wirkte", indem er jede weitere Fehde und Privatrache verbot. Das F. durfte von dem Richter erst nach vollständiger Bezahlung des Wergeldes erhoben werden. In den mittelalterlichen Rechtsbüchern wird das F. Wette (gewette) oder Buße
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0734,
von Friesensteinebis Friesische Sprache und Litteratur |
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nicht sehr weit zurückreichenden Alter der friesischen Rechtsbücher und der Verschiedenheit der Handschriften möglich ist. Letztere gehören sämtlich erst dem 14. und 15. Jahrh. an ("Friesische Rechtsquellen", hrsg. von v. Richthofen, Berl. 1840); jedoch
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0797,
von Fürstentumbis Fürth |
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Fürstentitel als den höhern Titel betrachtete. Noch im Schwabenspiegel erscheint das F. als ein Amt (Fürstenamt), gleichwie dies Rechtsbuch auch die Stellung der Herzöge und der Grafen als diejenige einer Landesobrigkeit auffaßt. Auch war die Erblichkeit
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0952,
von Gattungskaufbis Gau |
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, das einen Bezirk Landes bezeichnet und dem lateinischen pagus und dem französischen pays entspricht. Die Einteilung des Landes in Gaue findet sich bereits in dem ältesten fränkischen Rechtsbuch, der Lex Salica, die um die Mitte des 5. Jahrh. entstanden
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0499,
von Goldspitzenbis Goldwage |
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bezieht sich seine letzte Schrift: "On the deficiencies in the present administration of Hindu law" (Lond. 1871), worin die Mängel der englischen Übersetzungen altindischer Rechtsbücher aufgedeckt sind. Seine frühern wissenschaftlichen Arbeiten waren
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0948,
Güterrecht der Ehegatten |
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einen eignen Haushalt gründen. Diese den einfach bäuerlichen Verhältnissen und Sitten und dem Erbgutssystem angemessenen Rechtssätze finden sich in den Volksrechten (5.-8. Jahrh.), im Sachsenspiegel und in den andern ältern Rechtsbüchern
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0126,
von Hankebis Hankeou |
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er "Das Rechtsbuch Vsehrds" (1841) und "Das Evangelium Remense" (im kirchenslawischen Urtext, 1846) heraus. Das Jahr 1848 zog H. in das öffentliche Leben. Er wurde in den Nationalausschuß gewählt, beteiligte sich (ein eifriger Panslawist) an dem
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0163,
von Harlingenbis Harmodios |
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. von Heimbach, Leipz. 1851; neueste Ausg., Athen 1872). Vgl. Dirksen, Das Rechtsbuch des H. (Berl. 1847).
Harmersbach, ein gegen 7 km langes Thal des Schwarzwaldes, Seitenthal des Kinzigthals, im bad. Kreis und Amtsbezirk Offenburg, mit den
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0989,
von Institut de Francebis Instrumentalmusik |
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, und der die Rechte Studierende schöpfte seine Kenntnis einzig aus den Rechtsbüchern Justinians. Diejenigen Vorlesungen, in welchen die Justinianischen I. erklärt wurden, erhielten bald selbst den Namen I., und es hat sich derselbe bis heute für die ersten
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0018,
von Irmerbis Ironie |
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die freien Künste, beschäftigte sich hierauf, von der Markgräfin Mathilde (gest. 1115) angeregt, mit den Justinianischen Rechtsbüchern und brachte deren Studium in neuen Aufschwung, so daß er als Stifter der Bologneser Rechtsschule der Glossatoren (s
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0250,
von Johnbis John |
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Göttingen. Seine Schriften, welche zu den hervorragendsten kriminalistischen Arbeiten der Neuzeit zählen, sind: "Das Strafrecht in Norddeutschland zur Zeit der Rechtsbücher" (Leipz. 1858, Bd. 1); "Die Lehre vom fortgesetzten Verbrechen
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0335,
von Jusbis Jus gentium |
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. Fremdenrecht.
Jus Aelianum (lat.), das älteste Rechtsbuch der Römer, im 6. Jahrh. v. Chr. von Sextus Älius Catus verfaßt; auch Tripertita (wegen seiner drei Teile) genannt. Das J. enthielt insbesondere die wichtigsten Bestimmungen der Gesetze
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0901,
Koch |
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. Aufl. 1854; Bd. 2, 6. Aufl. 1871) an. Wie er 1838 als Mitbegründer des sogen. "Fünfmännerbuchs" die "Ergänzungen und Erläuterungen der preußischen Rechtsbücher" ins Leben gerufen hatte, so entfaltete er in spätern Jahren eine hervorragende
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0414,
von Laibungbis Laigle |
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populare), ein zuerst im J. 1509 herausgegebenes und 1511 vermehrtes Rechtsbuch, verfaßt von Ulrich Tenngler, 1479-83 Stadtschreiber in Nördlingen, später Landvogt in Höchstädt, handelt in drei Büchern von den Gerichtspersonen und dem Privatrecht, vom
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0632,
Lehnswesen (Quellen und wesentliche Grundsätze des Lehnrechts) |
Öffnen |
(constitutiones feudales) die mittelalterlichen Rechtsbücher, wie der Sachsenspiegel und der Schwabenspiegel, das Görlitzer Lehnrecht und der Richtsteig Lehnrechts, welcher vom lehnrechtlichen Gerichtsverfahren handelt. Außerdem aber fand mit dem römischen
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0644,
von Leibis Leibeigenschaft |
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Standesgenossen so sehr geschwunden, daß man anfing, die Ministerialen dem niedern Adel beizuzählen, und so finden wir denn in und seit dem 13. Jahrh., namentlich in den sogen. mittelalterlichen Rechtsbüchern, nur noch eine Klasse von Unfreien, welche eigne
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0335,
von Ofen (Stadt)bis Offenbach |
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ständigern Aufenthalt. Aus der Zeit Kaiser Siegmunds, des Luxemburgers, stammt die bedeutendste Rechtsquelle des deutschen Städtewesens Ungarns, das umfassende Ofener Rechtsbuch von 1413-1421 (vgl. Michnay und Lichner, Das Ofener Stadtrecht von 1244-1421
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0424,
von Ordalienbis Orden |
Öffnen |
. als äußerstes Beweismittel. Nur allmählich verschwanden die O. durch die Bemühungen des päpstlichen Stuhls und aufgeklärter Fürsten aus den Rechtsbüchern. Ihre Stelle ersetzte freilich in den meisten Ländern die Tortur, bis die Hexenprozesse die O
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0549,
von Ostrogoshskbis Oströmisches Reich |
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dem Reich in dem Codex Justinianeus (529) und in den Pandekten oder Digesten und den Institutionen (533) ein einheitliches, weltbeherrschendes Rechtsbuch. Die innere Ruhe wurde durch eine Empörung der Zirkusparteien zu Konstantinopel (den sogen
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0689,
Papst (Geschichte des Papsttums bis 858) |
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aufgetauchten, angeblich vom Bischof Isidor von Sevilla verfaßten Dekretalen (s. Pseudo-Isidorus). Durch die Aufnahme von vielen der neuen Dekretalen in die Rechtsbücher der Kirche gingen jene allmählich in das gemeine Recht über. Päpsten aus den frühsten
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0200,
von Polnische Sprachebis Polnisches Recht |
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Königreich Polen geltende Recht. Als Teil des slawisch-nationalen Rechts beruhte das polnische Recht ursprünglich fast nur auf Rechtsgewohnheiten. Eine Aufzeichnung derselbe in deutscher Sprache ist das Elbinger Rechtsbuch, welches, obwohl Privatarbeit
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0631,
von Rechtsschulebis Rechtswissenschaft |
Öffnen |
und Rechtsbücher und die Geschichte derselben versteht, während sich die innere Rechtsgeschichte mit der historischen Entwickelung der einzelnen Rechtsinstitute zu beschäftigen hat. Sieht man aber von dem Recht, welches historischen Ursprungs ist, ab
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0644,
Reformation |
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Lossagung vom Papsttum besiegelnd, 10. Dez. 1520 vor dem Elsterthor in Wittenberg die päpstliche Bulle, wodurch Leo X. den Bann gegen ihn geschleudert hatte, samt dem kanonischen Rechtsbuch ins Feuer warf. Wie aber die päpstliche, so hatte sich
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0817,
von Richtige Mittebis Ricinus |
Öffnen |
für diejenigen mittelalterlichen Rechtsbücher (s. d.), welche das Prozeßverfahren behandeln (Rechtsgangbücher). Es sind: der im 14. Jahrh. durch Johann v. Buch verabfaßte R. Landrechts, welcher im Anschluß an den Sachsenspiegel (s. d.) das gerichtliche Verfahren
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0931,
Römisches Recht (allmähliche Ausbildung) |
Öffnen |
Basilius Macedo und dessen Sohn Leo VI. eine Umarbeitung dieses Rechtsbuches in griechischer Sprache statt, welche unter dem Namen Basiliken (Imperatoriae Constitutiones) erhalten ist.
In den germanischen Staaten, welche aus den Trümmern des
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0955,
von Ronneburgbis Ronsdorf |
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Thätigkeit als Abgeordneter und Mitglied des deutschen Reichstags. Die beiden großen Kommentariensammlungen, die er mit andern herausgab: "Ergänzungen und Erläuterungen der preußischen Rechtsbücher" (Bresl. 1837-51, 5 Tle. und 5 Supplementbände; 7. Ausg
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0084,
Russisches Reich (Geschichte 1340-1565) |
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Rechtsbuches, "Sudebnik", von Bedeutung, welches die Privilegien des Adels und der Geistlichkeit festsetzte und Bestimmungen traf, um die Bestechlichkeit der Richter abzustellen und der Rechtspflege durch Beiziehung von Geschwornen eine größere Gleichmäßigkeit
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0120,
von Saccobis Sachbeschädigung |
Öffnen |
.: "The chronology of ancient nations", Lond. 1879); "Syrisch-römisches Rechtsbuch aus dem 5. Jahrhundert" (hrsg. von Bruns und S., Leipz. 1880); "Reise in Syrien und Mesopotamien" (das. 1883); "Alberuni's India. An account of the religion, philosophy
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0157,
von Sachsen-Weißenfelsbis Sachsenspiegel |
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der deutschen Rechtsbücher, in welchem das Recht des
Mittelalters seine vollendetste Darstellung fand. Nach Auflösung des
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0159,
von Sächsisches Rechtbis Sachverständige |
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Rechtsbüchern enthaltene Privatrecht, im Gegensatz zu dem fränkischen Recht. Vgl. Weiske, Die Quellen des gemeinen sächsischen Rechts (Leipz. 1846). Auch heißt s. R. das den königlich, großherzoglich und herzoglich sächsischen Ländern gemeinsame Recht
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0676,
von Schwabenbis Schwabenspiegel |
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).
Schwabenspiegel, deutsches Rechtsbuch, in den ältesten Handschriften gewöhnlich nur als "Land- und Lehnrechtsbuch", im 14. Jahrh. auch "Kayserrecht" oder in den ältern Ausgaben "Spiegel kayserlichen und gemeinen Landrechts" bezeichnet und erst
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0677,
von Schwabenstreichbis Schwäbischer Städtebund |
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und mehr als der Sachsenspiegel im Süden, verbreitet ist, weichen stärker voneinander ab als die des letztern Rechtsbuches. Wie dieses, erlangte er auch im Ausland maßgebendes Ansehen in den Gerichten und ward ins Lateinische, Französische
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0771,
von Schwertbrüderbis Schwerz |
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Teil Schwertteil. Vgl. Rosin, Der Begriff der S. in den Rechtsbüchern des Mittelalters (Bresl. 1877).
Schwertorden, 1) schwedischer Militärorden ("das gelbe Band"), gestiftet von König Friedrich I. 1748 zur Belohnung von militärischem Verdienst
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0062,
von Spaltfrüchtebis Spangenberg |
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bezügliche Werke, wie die "Institutiones juris civilis Napoleonei" (Götting. 1808) und den "Kommentar über den Code Napoléon" (das. 1810-1811, 3 Bde.). Von seinen übrigen zahlreichen Schriften nennen wir: "Einleitung in das Römisch-Justinianeische Rechtsbuch
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0096,
Spanische Litteratur (Philosophie, Theologie, Rechts- u. Staatswissenschaft) |
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Rechtsbücher, wie das "Fuero Juzgo" (Madr. 1815), reichen bis in die Zeit der Gotenherrschaft zurück; dann sind besonders des Königs Alfons X., des Weisen, legislatorische Arbeiten zu nennen: die "Leyes de las siete partidas" und das "Fuero real
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0260,
Völkerrecht |
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Werk »Das moderne V. der zivilisierten Staaten, als Rechtsbuch dargestellt« (3. Aufl., Nördling. 1878) ein wertvoller Beitrag geliefert worden ist. In neuerer Zeit haben sich namentlich zwei Vereinigungen die Pflege und Fortbildung des Völkerrechts
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0269,
von Volksrepräsentantenbis Volksschriften |
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. Friesisches Recht), obwohl diese mehr den Charakter einer Privatkompilation trägt und daher wohl als eine bloße Vorarbeit anzusehen ist, ferner die sogen. Ewa Chamavorum (Ausgabe von Sohm in den »Monumenta Germaniae«, Leges V), d. h. das Rechtsbuch
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0478,
von Weibergemeinschaftbis Weichsel |
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Sachsenspiegels (s. d.) angedruckt. Das Rechtsbuch entstand zu Ausgang des 13. oder zu Anfang des 14. Jahrh. aus einer Verbindung des Magdeburger Schöffenrechts mit dem Sachsenspiegel. Ausgaben desselben sind von Thüngen (Heidelb. 1837), Daniels (Berl
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0360,
von Friedrich-Motorbis Fushigi |
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. 1879) veröffentlichte er: > ^Ii6 V^si MIla Dklu'ina^8ti'»>< (Sanskrit, Bombay 1882), »^iie ßkai^i ai'edit6eMi'6 ot'^auu-Mr« (Kalkutta 1889) und kleinere Arbeiten über ein buddhistisches Rechtsbuch, über Neriosenghs Sanskrit-Übersetzung des
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0881,
von Eisenbeizebis Emetha |
Öffnen |
, Arkadien
.Elaver (a. G.), Allier
Elbe, Departement der. Altmark
El Beka, Baalvek
Elbentrötsch, Elfen
Elbeufschwarz, Sedanschwarz
Elbinger Rechtsbuch, Poln. Recht
Elbling, Weinstock 504,1
Elblong, Elbing (Stadt)
El Bochäri
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0960,
von Rümelinbis Safata |
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), Ru-
pertus ^des, Sachsenspiegel
Ruprecht von Freisinn,, Rechtsbuch
Ruprechtsberg, Torfen
RupUNUNi, Essequibo 1), Amucu
Rurik (Insel), Pallisserinseln
Rusadir, Melilla
Rusalken, Nussalki, Slawen 1029,2
Rusch, Gadmenthal
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0780,
von Reedbis Regulator |
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indischer Gesetzbücher (in den »Sacred books of the East«), wichtiger islamitischer, birmanischer und chinesischer Rechtsbücher, und durch die Auffindung der umfangreichen Inschrift von Gortyn auf Kreta (1884), welche die älteste größere Gesetzsammlung
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0023,
von Abbrechenbis Abchasen |
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werden e rläuternde bildliche Darstellungen beigegeben, sowie Anhänge für die ersten Elemente des Rechnens.
A-b-c-darĭen , alphabetisch geordnete Übersichten des Inhalts meistens deutscher Rechtsbücher (des
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0427,
von Allmersbis Allod |
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die Helvetier Geneva (Genf).
Allochroit, Abart des Granats (s. d.).
Allod (altdeutsch, "ganz Eigentum"). Die Bezeichnung als A. (in den deutschen Rechtsbüchern wird der Ausdruck "Eigen" gebraucht) verneint die Eigenschaft eines Gegenstandes
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 1010,
von Assiniboinebis Association |
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franz. Rechtsbuch Assises de Jérusalem.
Assisi (Asisium), Stadt und Bischofssitz in der ital. Provinz Perugia in Umbrien, am südl. Abhange des Monte-Subasio über dem Tiberzuflusse Chiascio und an der Eisenbahn Terontola-Foligno des Adriatischen Netzes
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0423,
von Brandgranatenbis Brandmarkung |
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. Jahrh. enthalten. Ferner gab er heraus "Libri citationum et sententiarum", Bd. 1-6 (Brunn 1872 fg.), eine kritische Ausgabe des sog. Rosenberger und Tobitschauer Rechtsbuchs (s. d.), die "Briefe und Memoiren des mähr. Landeshauptmanns Karl des
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0629,
von Brunowbis Bruns |
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, «Die Besitzklagen des röm. und heutigen Rechts» (Weim. 1874),
«Fontes juris Romani antiqui» (Tüb. 1860; 5. Aufl., bearbeitet von Th. Mommsen, Freiburg 1886–87),
«Das Wesen der bona fides bei der Ersitzung" (Berl. 1872), «Syrisch-Römisches Rechtsbuch
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0678,
Buchhandel |
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Natur; außer verschiedenen Gedichten der mittelhochdeutschen Periode umfaßte er Reimbibeln, Andachts- und Arzneibücher, gemalte Wahrsagebücher, die Goldene Bulle und andere Rechtsbücher.
Aus diesem Handschriftenhandel ging nach Erfindung
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0740,
von Bundstegbis Bunge |
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den Königen von Dänemark"(Gotha 187 7),"Die Stadt Riga im 13. und 14. Jahrh." (Lpz. 1878), "Altlivlands Rechtsbücher" (ebd. 1879), "Baltische Geschichtsstudien" (2 Hefte, ebd. 1875), "Liv-, esth- und kurländ. Urkundenregesten bis zum J. 1300" (ebd
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0420,
von Colicobis Coligny (Gaspard de) |
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der altnord. Rechtsbücher noch im 14. Jahrh. anerkannt war.
Nach kanonischem Recht darf kein Beweibter die höhern Weihen empfangen, außer wenn seine Gattin das Gelübde der Keuschheit ablegt, d. h. ins Kloster geht; Subdiakone, Diakone, Priester
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0528,
von Corpusculabis Corpus juris |
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heißen vornehmlich die
im 12. Jahrh, unter diesem Namen zusammenge-
faßten Rechtsbücher Iustinians (die Institutionen,
Pandekten, der Codex und die Novellen). Der Kaiser
Iustinianus I. (s. d.) hatte den für seine Zeit groß-
artigen Plan gefaßt
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0690,
von Dahmebis Dahn |
Öffnen |
" (Berl.
1865), "Westgot. Studien. Entstehungsgeschichte,
Privatrecht, Strafrecht, Civil- und Strafprozeß und
Gefamtkritik der I.6X VisiFotlioi-nm" (Würzo. 1874),
"Handelsrechtliche Vorträge" (Lpz. 1875), "Deutsches
Rechtsbuch. Ein Spiegel des
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0785,
Dänische Sprache und Litteratur |
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sich mit seinen Schülern der Bearbeitung der altskandinav. Rechtsbücher. Erich Pontoppidan der Jüngere (gest. 1764), Andreas Höjer, L. Holberg, Ove Högh-Guldberg, Tyge Rothe, Ove Malling, Joh. H. Schlegel u. a. waren die einflußreichsten
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0008,
Deutsche Litteratur |
Öffnen |
eines Hohen Liedes (1276), so selbst der Lyriker Fürst Wizlav von Rügen. Um so maßgebender wurde der niederdeutsche Norden für die Geschichte der deutschen Prosa. Hier verfaßte schon 1230 der Schöffe Eike von Repkow das erste Rechtsbuch, den
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0080,
Deutsche Sprache (Geschichte) |
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bis in die zweite Hälfte des 12. Jahrh. hinein herrschte, wie in Italien, Frankreich und England und wie nachmals im 17. Jahrh., die lat. Sprache in der Poesie, zumal in der Lyrik. Aus der ersten Hälfte des 13. Jahrh. stammen das erste Rechtsbuch
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0089,
Deutsches Recht |
Öffnen |
die die Menschheit entwürdigende röm. Sklaverei abgeworfen mit ihren Pekulien und den Bestimmungen über Freilassungen und den dadurch geschaffenen verschiedenen Ständen, wovon die röm. Rechtsbücher zum Überdruß wimmeln. Wir haben die Fortdauer der röm
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0090,
Deutsches Recht |
Öffnen |
gerichtlichen Verfahrens veranschaulichten besondere Rechtsgangbücher, z. B. der «Richtsteig» des Landrechts und Lehnrechts. Mit den Stadtrechten bringen den Sachsenspiegel in Verbindung das «Sächs. Weichbild» und das «Rechtsbuch nach Distinktionen
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0782,
von Eiförmigbis Eigenbewegung |
Öffnen |
Namen führt.
Eigen, in deutschen Rechtsbüchern soviel wie Allod (s. d.).
Eigenbewegung der Fixsterne, die kleinen fortschreitenden Bewegungen, die viele Fixsterne zeigen, wenn man genaue Bestimmungen ihrer Örter miteinander vergleicht, die zeitlich
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0539,
von Falkaunebis Falke (Jak., Ritter von) |
Öffnen |
sich F., wie schon vorher in Lyck, an den
ursprünglich von Gräff, Koch, Rönne, Simon und Wentzel, später von Rönne allein herausgegebenen und unter dem Namen «Fünfmännerbuch» bekannten
«Ergänzungen und Erläuterungen der preuß. Rechtsbücher
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0206,
Französisches Recht |
Öffnen |
aufgezeichnet. Zu
besonderm Ansehen gelangten daneben die vom
13. Jahrh, an datierenden Rechtsbücher, d. h. Ver-
suche rechtskundiger Männer, das Gemeinsame im
Rechte des Königreichs (unter Anerkennung der
provinziellen Verschiedenheit
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0433,
von Fürstenhutbis Fürstenspiegel |
Öffnen |
Rechtsbücher). Das F. ist staats-
rechtlich die wichtigste Art des Lehns; es vermittelt
die Entstehnng der Territorien und der Landes-
hoheit im Reich. Mit dem F. werden die obersten
Regierungsrechte, nämlich Heerbann und hohe Ge-
richtsbarkeit
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0774,
von Handlungslehrlingbis Handlungsreisender |
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. Praktisches Rechtsbuch (Hannov.-Linden
1891); Adler, Die '^ocialreform und der Kaus-
mannsstand (Münch. 1891); Bauer, Rechte und
Pflichten der H. u. s. w. (2. Aufl., Lpz. 1892), und die
beim Artikel Handelsrecht angegebene Litteratur
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0332,
von Homesteadbis Homilie |
Öffnen |
. 1827; 3. Ausg., ebd. 18lN) und
"Des Sachsenspiegels zweiter Teil, nebst den ver-
wandten Rechtsbüchern" (ebd. 1842-44). Daran
schloß sich weiter: "Der Richtsteig Landrechts nebst
Cautele und Premis" (ebd. 1856). In zahlreichen
wertvollen
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0722,
Isländische Sprache und Litteratur |
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bemerkenswerten Homilien gedacht sowie der wichtigen isländ. Gesetze, Rechtsbücher, Urkunden u. dgl.; unter ihnen ist das älteste und bedeutendste die "Grágás", d. i. graue Gans. - Darstellungen der altisländ. Litteratur geben Petersen, Bidrag til den
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