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100% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0362, Strafrecht (Allgemeines) Öffnen
362 Strafrecht (Allgemeines). im objektiven Sinn der Inbegriff der Rechtsnormen über strafbare Verbrechen; im subjektiven Sinn die Befugnis, wegen verübten Unrechts Strafe zu verhängen (Strafgewalt, Strafzwang, Jus puniendi). Das S. im objektiven
99% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0363, Strafrecht (Theorien) Öffnen
363 Strafrecht (Theorien). der gesellschaftlichen Gesamtordnung von gewissen Handlungen zu besorgen ist. Wie verschieden in diesem Stück die Denkweise der Kulturvölker ist, zeigt sich am deutlichsten darin, daß die Römer den Diebstahl nur
88% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0403, von Strafprozeßstatistik bis Strafrecht Öffnen
401 Strafprozeßstatistik - Strafrecht am freiesten vor dem Einzelrichter. An die mit der Urteilverkündung schließende Hauptverhandlung der ersten Instanz kann sich, wenn die mit dem Urteil unzufriedenen Beteiligten ein Rechtsmittel einlegen
88% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0361, von Strafprozeß bis Strafrecht Öffnen
361 Strafprozeß - Strafrecht. in der Mehrzahl der deutschen Staaten eingerichtet worden. Die Staatsanwaltschaft ist demgemäß das ausschließlich berechtigte Organ der Strafverfolgung. Eine Beschränkung des sogen. Anklagemonopols liegt nur darin
71% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0198, Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Strafrecht) Öffnen
186 Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Strafrecht). Kassationshof Kriegsgericht, s. Militärgerichtswesen Kriminalgericht Landgerichte Militärbezirksgerichte Obergerichte Oberlandesgerichte Reichsgerichte Reichsjustizamt, s
71% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0655, von Internationales Strafrecht bis Interpretation Öffnen
653 Internationales Strafrecht - Interpretation nationalen Privat- und Strafrechts (Stuttg. 1892); Meili, Geschichte und System des internationalen Privatrechts (Lpz. 1892); Iettel, Handbuch des inter- nationalen Privat- und Strafrechts
70% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0199, Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Strafrecht. Proceß) Öffnen
187 Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Strafrecht. Proceß). Friedensbruch Auflauf Brandbrief Hausfriede Landfriedensbruch Landzwang Obsessio Ruhestörung Injurie Amtsbeleidigung Backenstreich Beleidigung Beschimpfung, s
35% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0070, von Gemeine Figuren bis Gemeingefährliche Handlungen Öffnen
Justizorganisation, das Strafgesetzbuch und das Militärstrafgesetzbuch für das Deutsche Reich, die deutschen Justizgesetze, die Gewerbeordnung etc. Vgl. Deutsches Recht. Gemeines Strafrecht, s. Strafrecht. Gemeingefährliche Handlungen (gemeingefährliche
22% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0036, von Abergavenny bis Abesche Öffnen
darf. (Civilprozeßordn. §. 292, Einführungsgesetz dazu §14⁵.) – Über A. im Strafrecht s. Ehrenstrafen und Ehrenrechte . Aberli , Job. Ludw., schweiz. Kupferstecher und Zeichner, geb. 1723 zu Win terthur, gest. 17. Okt. 1786 zu Bern, kann
0% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0359, von Strafgerichtsverfassung bis Strafprozeß Öffnen
bilden den Gegenstand des Strafrechts (s. d.). Strafgerichtsverfassung, s. Gericht, S. 166. Strafgesetzbuch, umfassendes Gesetz über die von der Staatsgewalt zu ahndenden verbrecherischen Handlungen und über die Strafen, welche dieselben nach
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0309, von Wächterlied bis Wächter-Spittler Öffnen
. Er starb daselbst 15. Jan. 1880. Unter seinen Schriften sind hervorzuheben: »Lehrbuch des römisch-deutschen Strafrechts« (Stuttg. 1825-26, 2 Bde.); »Abhandlungen aus dem Strafrecht« (Leipz. 1835, Bd. 1); »Handbuch des in Württemberg geltenden
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0398, von Strafgefangenenfürsorge bis Strafgesetzgebung Öffnen
. Gefangenenfürsorge. Strafgefängnisse, s. Gefängniswesen und Strafanstalten. Strafgerichtsbarkeit, peinliche Gerichtsbarkeit, die Ausübung der Staatshoheit zur Verwirklichung des staatlichen Strafrechts, im Gegensatz zur Civilgerichtsbarkeit, welche
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0400, Strafgesetzgebung Öffnen
Vereinigung hat eine rechtsvergleichende Darstellung der S. der Gegenwart in Angriff genommen, wovon der erste Band: "Das Strafrecht der Staaten Europas", hg. von von Liszt (Berl. 1894), bereits erschienen ist. Er zeigt, daß trotz aller lokalen, polit
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0928, von Touchieren bis Toucouleurs Öffnen
) bestraft (Gerichtshof erster Instanz). Das deutsche Strafrecht verschärft ebenso wie bei der fahrlässigen Körperverletzung (s. d.) die Strafe (bis zu 5 Jahren), wenn der Thäter zu der von ihm aus den Augen gesetzten Aufmerksamkeit, vermöge seines Amtes
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0692, Kriminalpolitik Öffnen
690 Kriminalpolitik kriminalpolit. Schulen, die zweite hervorgerufen durch die Mängel der ersten, stehen sich heute gegenüber, die sog. klassische, auf deren Anschauungen das geltende europ. Strafrecht beruht, und die anthropologisch
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0390, von Baptisterium bis Bar. Öffnen
und wurde 1866 ord. Professor des Strafrechts und des Civilprozesses in Rostock, 1868 in Breslau, 1879 in Göttingen. 1890-93 vertrat er als Mitglied der deutschfreisinnigen Partei den Kreis Rostock im Deutschen Reichstag. B. wirkte für Einführung des
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0437, von Waechter (Oskar von) bis Wackernagel (Philipp) Öffnen
435 Waechter (Oskar von) - Wackernagel (Philipp) Leipzig wurde er 1867 in den Konstituierenden Reichstag des Norddeutschen Bundes gewählt. Von W.s Schriften sind hervorzuheben: «Lehrbuch des röm.-deutschen Strafrechts» (2 Bde., Stuttg. 1825‒26
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 1042, von Zürgelbaum bis Zürich (Kanton) Öffnen
kommt derselbe für das Strafrecht in doppelter Beziehung in Betracht, je nachdem die Hypnotisierten Verbrechen erleiden oder begehen. Auf den erstern Fall kommt es bei der Z. nicht an; bei dem letztern aber ist zu unterscheiden zwischen Verbrechen
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0004, von Distributivgenossenschaften bis Disziplinargewalt Öffnen
strafrechtliche Ahndung erheischt, so tritt die Strafgewalt des Staats in Thätigkeit, indem sie den Thäter mit öffentlicher Strafe belegt. Dagegen setzt die D. immer noch ein besonderes Verhältnis der Unterordnung voraus und innerhalb dieses
0% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0364, von Strafrechtstheorien bis Strafregister Öffnen
sind beseitigt. Solange jedoch das vom Reichstag erforderlich erachtete Strafvollzugsgesetz fehlt, bleibt die strafrechtliche Einheit unvollständig. Einzelnen fühlbaren Mißgriffen des Strafgesetzbuchs hat die Strafrechtsnovelle vom 26. Febr. 1876
0% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0536, von Lippe bis Lithoklasen Öffnen
1851 Zu Wien, studierte in Wien, Göttingen und Heidelberg, habilitierte sich 1875 als Privatdozent für Strafrecht in Graz, wurde 1879 ordentlicher Professor des Strafrecht5 und Zivilprozesses in Gießen, 1882 in Marburg, von wo er im Herbst 1889
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0701, von Irrumpieren bis Irving (Edward) Öffnen
. im Strafrecht sind nach der zur Zeit herrschenden Meinung, insbesondere auch nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts, diese: 1) Der I. über das Dasein des Strafgesetzes (Rechtsirrtum) ist absolut schädlich, (Error juris nocet.) Niemand kann sich
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0399, Strafgesetzgebung Öffnen
397 Strafgesetzgebung heimnisse und über den Schutz der Brieftauben u. s. w. (S. auch Strafrecht.) Auch die außerdeutsche S. hatte sich seit dem zweiten Drittel des Jahrhunderts stetig fortentwickelt. Sämtliche europ. Staaten, mit Ausnahme
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0032, von Halsbandorden bis Halsgerichtsordnung Öffnen
seinen Schriften, in denen seine der Hegelschen Philosophie zugewandte Richtung hervortritt, sind die bedeutendsten: "Geschichte des brandenburg-preußischen Strafrechts" (Bonn 1855); "System des preußischen Strafrechts" (das. 1858 u. 1868, 2 Tle
0% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0250, von John bis John Öffnen
Göttingen. Seine Schriften, welche zu den hervorragendsten kriminalistischen Arbeiten der Neuzeit zählen, sind: "Das Strafrecht in Norddeutschland zur Zeit der Rechtsbücher" (Leipz. 1858, Bd. 1); "Die Lehre vom fortgesetzten Verbrechen
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0118, von Kostin Schar bis Kostomarow Öffnen
, und die Entwickelung der württembergischen Verfassung" (das. 1839). Im J. 1841 zum außerordentlichen, 1851 zum ordentlichen Professor ernannt, wirkte K. für Begründung des Strafrechts auf Philosophie und Geschichte. Er starb 14. Sept. 1856. Von seinen
0% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0467, von Oscillariaceen bis Oserow Öffnen
in Zürich, wo er 9. Juni 1879 starb. Er hat sich besonders um die Theorie des Strafrechts Verdienste erworben. Von seinen Schriften sind hervorzuheben: "Die Brandstiftung" (Leipz. 1854); "Kasuistik des Kriminalrechts" (Schaffh. 1854); "Der Hausfrieden
0% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0365, von Strafsachen bis Strafverfahren Öffnen
.), welche mit der Bearbeitung von Strafsachen betraut ist. Strafurteil (Straferkenntnis), die in einer strafrechtlichen Untersuchung erteilte richterliche Entscheidung, teilt sich in Haupt- oder Endurteile (sententiae definitivae) und Zwischenurteile (s
0% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0580, von Temesvár bis Tempe Öffnen
Kriminalrechts nach Zürich, wo er 14. Nov. 1881 starb. Von seinen juristischen Werken sind hervorzuheben: "Lehrbuch des preußischen Zivilrechts" (2. Aufl., Leipz. 1846, 2 Bde.); "Lehrbuch des preußischen Strafrechts" (Berl. 1853); "Archiv
0% Meyers → 18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] → Hauptstück: Seite 0084, von Aussa bis Aussetzung des Strafvollzugs Öffnen
gelegt haben, ist ein Anspruch begründet, aber nach richtiger Ansicht nur dann, wenn die Auskunft doloserweise erteilt wurde. Ist der Auskunfterteilende auch strafrechtlich wegen ungünstiger Berichte verfolgbar? Zunächst sei hier allgemein bemerkt
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0563, von Amtsrichter bis Amtsvergehen und Amtsverbrechen Öffnen
in England, Amerika und Frankreich. Über den strafrechtlichen Schutz der A. s. Anmaßung. Amtsüberschreitung. Der Ausübung der Amtsgewalt sind örtliche und sachliche Grenzen gezogen. Wenn ein Richter oder ein Verwaltungsbeamter außerhalb des
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0663, von Beleihen bis Beleuchtung Öffnen
strafrechtliche Behandlung erfahren hat, freilich bei den verschiedenen Völkern und zu verschiedenen Zeiten eine recht verschiedene. Während das röm. Recht, dem der german. Begriff der Ehre fremd blieb, neben der Bestrafung von Schmähschriften
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0833, von Berner bis Bernhard (Stammvater des Fürstenhauses von Sachsen-Meiningen) Öffnen
im Winter 1844/45 Docent für Strafrecht, 1848 außerord., 1801 ord. Professor. In seinen strafrechtlichen Arbeiten tritt bis 1850 überwiegend der Einfluß der Hegelschen Philosophie, später die Einwirkung der franz. Wissenschaft hervor. Er schrieb
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0049, von Glaser (Julius) bis Glasfärbungen Öffnen
Christentum über, studierte in Wien und Zürich die Rechte, habilitierte sich 1854 an der Wiener Universität für österr. Strafrecht und wurde 1856 außerord. und 1860 ord. Professor daselbst. 1868 als Sektionschef in das Unterrichtsministerium berufen, kehrte
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0742, von Krimgoten bis Kriminalstatistik Öffnen
durch die K. (russisch, 5. Aufl., Odessa 1889). Krimgoten, s. Ostgoten. fahren betreffend. Kriminal (lat.), das Strafrecht oder Strafver- Kriminalanthropologie, die auf die Straf rechtswissenschaft angewandte Anthropologie oder (nach Liszt
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0381, Preßgesetzgebung Öffnen
als zweimal monatlich erscheinenden Preßerzeugnisse, in denen polit. und Tagesfragen erörtert werden, einer KautionsMcht zwischen 1000 - 8000 Fl.; der Kautionsverfall wird als Folge der strafrechtlichen Verurteilung wegen des Inhalts der Druckschrift
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0694, von Kriminalpsychologie bis Kriminalstatistik Öffnen
692 Kriminalpsychologie - Kriminalstatistik der bedingten Verurteilung nachgebildeten bedingten Begnadigung (s. Verurteilung, bedingte). Vgl. Merkel, Vergeltungsidee und Zweckgedanke im Strafrecht (Straßb. 1892); R. Schmidt, Aufgaben
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0776, von Militärstrafverfahren bis Millenniumsausstellung Öffnen
., Geschichte ^ des M. (Berl. 1891); ders., Militär-rechtliche und militär-ethische Abhandlungen (Wien 1893); Artikel Heerwesen im "Österr. Staatswörterbuch", Bd. 2 (ebd. 1896); Weisl, Heeres strafrecht (ebd. 1892); Solms, Strafrecht
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0831, Österreichisch-Ungarische Monarchie Öffnen
. In strafrechtlicher Beziehung sind das österr. Strafgesetz von 1852, das Ungar. Strafgesetzbuch von 1878 und das Strafgesetz für Bosnien und die Herzegowina von 1881 zu unterscheiden, letzteres eine Nachbildung des von 1855, damit aber
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0962, von Stiepel bis Strafprozeß Öffnen
, s. Erschwerende Um- ^Strafgefetzgebung. Die Reform des öster- reichischen Strafrechts ist durch den verschieoent- lichen Wechsel der polit. Situation verzögert worden. Der Entwurf des I. 1889 blieb, wie schon zwei frühere Entwürfe, infolge
0% Kuenstler → Hauptstück → Prolog: Seite 0002, Werbung Öffnen
. Strafrecht und Strafprozeß, von Dr. K. Baumbach. Militärlexikon, von Hauptmann J. Julius Castner. Handels
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0293, von Lonigo bis Lónyay Öffnen
" (Heidelb. 1880), "Die Widerklage im Reichscivilprozeß" (Berl. 1881), "Über geschichtliche und ungeschichtliche Behandlung des deutschen Strafrechts" (ebd. 1883), "Grundriß zu Vorlesungen über deutsches Strafrecht" (Frankf. a. M. 1835
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0954, von Dienstbarkeit bis Dienstvergehen Öffnen
sie gelöste D. genannt. ^[Abb.] Diensteid, s. Amtseid. Dienstenthebung, die vorläufige Entsetzung (Suspension) eines Beamten, welche während einer gegen ihn schwebenden Untersuchung, sei es einer strafrechtlichen, sei
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0560, von Amtsanmaßung bis Amtsbezirk Öffnen
. Amtsanmaßung. Der A. macht sich nach Deutschem Strafrecht (§. 132) derjenige schuldig, der unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0465, von Geistingen bis Geleit Öffnen
463 Geistingen - Geleit 2) Strafrechtlich. Nach dem Vorentwurf zu cinem fchweiz. Strafgefetzbuch von 1896, der die neuesten gesetzgeberischen Anschauungen über die strafrechtliche Behandlung Geisteskranker wieder- giebt
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0524, von Analogismus bis Analphabeten Öffnen
der A. zu Grunde gelegt wird. Unstatthaft ist die A. bei singulären Rechten, besonders bei Privilegien. Das Strafrecht steht in betreff der Zulässigkeit der A. mit dem Zivilrecht nicht in gleichem Verhältnis. Denn im Strafrecht gilt der Grundsatz
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0658, von Antoniuskreuz bis Antragsverbrechen Öffnen
oder auf Schluß der Debatte bedarf ebenfalls der Unterstützung durch 30 Mitglieder. Antragsverbrechen (Antragsdelikt), eine strafbare Handlung, deren strafrechtliche Verfolgung nur auf ausdrücklichen Antrag des Verletzten oder seines gesetzlichen
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0349, von Bar. bis Bär Öffnen
, noch in demselben Jahr als ordentlicher Professor des Straf- und Prozeßrechts nach Rostock und 1868 in gleicher Eigenschaft nach Breslau berufen. 1878 folgte er einem Ruf nach Göttingen. Er schrieb: "Das internationale Privat- und Strafrecht" (Hannov
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0466, Bauer Öffnen
466 Bauer. erste selbständige Lehrbuch dieser Wissenschaft, welches er später durchaus umgearbeitet als "Lehrbuch des Strafprozesses" (Götting. 1835; 2. Ausg. von Morstadt, das. 1848) erscheinen ließ. Die Philosophie des Strafrechts behandelte
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0775, von Berndal bis Berner Öffnen
" (Leipz. 1856) u. a. Berner, Albert Friedrich, namhafter Kriminalist, geb. 30. Nov. 1818 zu Strasburg in der Ukermark, studierte zu Berlin Jurisprudenz und Philosophie, habilitierte sich daselbst als Privatdozent für die strafrechtlichen Disziplinen
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0835, von Betsaal bis Betschuanen Öffnen
die Urkundenfälschung (s. d.). Aber auch der B. an und für sich wird in der modernen Gesetzgebung, insbesondere auch nach englischem und französischem Strafrecht, mit Strafe bedroht, in der Regel jedoch nur dann, wenn dadurch einerseits ein Vermögensnachteil des
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0791, Deutsches Recht (Entwickelung im neuen Deutschen Reich) Öffnen
791 Deutsches Recht (Entwickelung im neuen Deutschen Reich). lina), die Grundlage des gemeinen deutschen Strafrechts, hervorzuheben ist. Was aber die deutschen Privatrechtsnormen anbelangt, welche neben dem fremden Recht ihre Geltung
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0039, von Dolzflöte bis Domäne Öffnen
39 Dolzflöte - Domäne. werden können (d. ex re). Übrigens wird der Ausdruck D. im Strafrecht auch zuweilen zur Bezeichnung eines bestimmten Verbrechens, nämlich als gleichbedeutend mit Betrug (s. d.), gebraucht. Im Zivilrecht bezeichnet D
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0123, von Genual bis Genußmittel Öffnen
(Satisfaktion), Vergütung des durch eine gesetzwidrige Handlung angerichteten Schadens. Diese G. kann eine zivilrechtliche sein und ist dann gleichbedeutend mit Schadenersatz (s. d.), oder eine strafrechtliche. In den Anfängen der Kultur jedes Volkes finden
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0329, von Heinsius bis Heinze Öffnen
er jedoch bald in Opposition zur Regierung geriet. Ostern 1873 folgte er einem Ruf an die Universität Heidelberg. Seine schriftstellerischen Arbeiten behandeln vorzüglich die Reform des deutschen Strafrechts und Strafverfahrens, wie: "Parallelen
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0410, von Herbiferisch bis Herbst Öffnen
, trat sodann in den Staatsdienst und arbeitete in der Finanzprokuratur, ward aber 1847 Professor für Rechtsphilosophie und Strafrecht an der Hochschule in Lemberg. 1859 folgte er einem Ruf an die Prager Universität. Er veröffentlichte ein "Handbuch
0% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0023, von Irrumpieren bis Irving Öffnen
. uneigentlichen I. spricht, da hier der I. eigentlich nur Beweismoment für den fehlenden Willen sei. Dies ist die Bedeutung des Rechtssprichworts: errantis non est voluntas (beim I. ist der Wille ausgeschlossen). Auch in strafrechtlicher Beziehung
0% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0170, von Jaquette bis Jarlsberg und Laurvik Öffnen
170 Jaquette - Jarlsberg und Laurvik. wesen in Österreich" (1863); "Revolution und Reaktion in Österreich 1848-59" (1867); "Die Wuchergesetzgebung und das Zivil- und Strafrecht" (1867); "Abhandlungen zur Reform der Gesetzgebung" (Leipz. 1874
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0224, von Kriminalgericht bis Kriminalstatistik Öffnen
.). Kriminalgericht (Judicium criminale, poenale, capitale, früher auch peinliches oder hochnotpeinliches Gericht, Notgericht genannt), das zur Ausübung der Strafrechtspflege bestellte Gericht (s. d.). Kriminalist (lat.), Kenner des Strafrechts (s. d
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0134, von Verjauchung bis Verjüngung Öffnen
Besitzers, welch letzterer den Besitz seines Vorbesitzers zu dem seinigen hinzurechnen kann. Der Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 881 ff.) kennt nur noch bei Mobilien eine Ersitzung und zwar mit zehnjähriger Frist. Auch im Strafrecht
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0887, Zeuge Öffnen
vermögensrechtlichen Schaden verursachen, oder deren Beantwortung ihm oder einem seiner Angehörigen zur Unehre gereichen oder die Gefahr strafrechtlicher Verfolgung zuziehen, oder über Fragen, welche der Z. nicht würde beantworten können, ohne ein
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0996, von Zupitza bis Zurechnung Öffnen
verantwortlich ist. Diese Verantwortlichkeit tritt aber vielfach auch schon bei bloßer Fahrlässigkeit (s. d.) des Handelnden ein. Die strafrechtliche Z. setzt aber ferner nicht allein Zurechnungsfähigkeit (imputabilitas) des Handelnden, d. h. Volleinsicht
0% Meyers → 18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] → Hauptstück: Seite 0588, von Lombard bis Löß Öffnen
im deutschen Mittelalter« (Heidelb. 1880); »Die Widerklage im Reichszivilprozeß« (Berl. 1881); »Grundriß zu Vorlesungen über deutsches Strafrecht« (Frankf. 1885); »Die strafrechtliche Haftung des verantwortlichen Redakteurs« (Jena 1889); »Über
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0725, von Anzeigepflicht bis Anzengruber Öffnen
Schuldner, daß der Gläubiger die Forderung der Schulden pfänden wolle (§. 744). Das Strafrecht kennt ebenfalls die A. und die Anzeigepflicht (s. d.). Jene, auch Denunziation (s. d.) genannt, war schon im Inquisitionsverfahren des Mittelalters
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0155, von Ausländer bis Auslegung Öffnen
, Das internationale Privat- und Strafrecht (Hannov. 1862); Rohland, Das internationale Strafrecht, Bd. 1 (Lpz. 1877); Binding, Handbuch des Strafrechts, Abteil. 1 (ebd. 1885). Ausländer. Durch die Deutsche Reichsverfassung sind für den ganzen Umfang des Deutschen
0% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0794, von Bussen bis Bußordnungen Öffnen
Bezeugung derselben nötig (Bußkampf, Durchbruch der Gnade), und ebensowenig ein nur bedingtes Gnadenziel (terminus gratiae peremtorius), wie die Pietisten zu Anfang des 18. Jahrh. wollten, für die Möglichkeit der B. anzunehmen. Im Strafrecht ist B
0% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0955, von Caroldor bis Carolini libri Öffnen
Strafrechts gegeben. Der stete Hinweis auf den Rat der Rechtsverständigen sichert der Wissenschaft ihren wünschenswerten Einfluß, wenngleich dadurch dem richterlichen Ermessen ein nach heutiger Anschauung zu weiter Spielraum gegeben wird. Zur Lösung
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0743, von Ehefrau bis Ehegartenwirtschaft Öffnen
. Später stellte man den Ehemann strafrechtlich gleich. Jene ältere Anschauung hatte auch in der franz. Gesetzgebung Ausdruck gefunden; nur wenn der Mann sich eine Konkubine in der Wohnung der Ehegattin hielt, galt er als Ehebrecher. In dieser Beziehung
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0417, Großbritannien und Irland (Heerwesen. Flotte. Verwaltung) Öffnen
415 Großbritannien und Irland (Heerwesen. Flotte. Verwaltung) und wenn der Kultus durch Bedrohung der Staatsordnung oder der Sittlichkeit das Strafrecht verletzt. Die Schließung von Ehen ist den Geistlichen der Landeskirche ohne weiteres, den
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 1003, von Heinsius bis Heinzelmännchen Öffnen
), "Staatsrechtliche und strafrechtliche Erörte- rungen zum Entwurf eines Strafgefetzbuchs für den Norddeutschen Bund" (ebd. 1870), "Zum revidierten Entwurf eines Strafgefetzbuchs für den Norddeut- schen Bund" (1870),'"Verhältnis des Reichsstraf
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0948, von John Bull bis Johnson Öffnen
er "Das Strafrecht in Norddeutsch- land. Beurteilung des Entwurfs eines Strafgesetz- bnchs für den Norddeutschen Bund" (Berl. 1870). Von seinen übrigen Schriften sind hervorzuheben: "Über Landzwang und widerrechtliche Drohungen" sGött. 1852
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0660, von Koster bis Kostnitzer Konzil Öffnen
der Entstehung des Geschworenen- gerichts" (ebd. 1849), "Das Geschworenengericht sür Nichtjuristen dargestellt" (1. u. 2. Aufl., ebd. 1849), "Die Geschworenengerichte" (Lpz. 1851) und "System des deutschen Strafrechts" (Bd. 1, Tüb. 1854). Nach seinem
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0683, von Recorder bis Redegast Öffnen
. also der thatsächliche R., auch schon für die Vernachlässigung pflichtmäßiger Aufmerksamkeit bei Aufnahme von Artikeln strafbaren Inhalts strafrechtlich verantwortlich, ohne daß er durch die Erklärung eines andern, daß dieser die Verantwortung
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0849, von Gerichtliche Polizei bis Gerichtliche Psychologie Öffnen
aufgestellt hat, kommt der medizinischen G. P. nur in sehr beschränktem Umfang ein selbständiger Inhalt zu. – Die G. P. zerfällt, dem praktischen Bedürfnis entsprechend, in zwei Teile, einen strafrechtlichen (Kriminalpsychologie
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 1052, von Zwangsbewegungen bis Zwangsjacke Öffnen
oder bei solchen, die wegen Strafunmündigkeit (s. d.) überhaupt nicht strafrechtlich verfolgt werden oder wegen mangelnder Erkenntnis freigesprochen sind, oder auch bei noch nicht bestraften jugendlichen Personen, deren sittliche Verwahrlosung aber
0% Meyers → Schlüssel → Vorbemerkung: Seite 0003, Vorbemerkung Öffnen
, handels- oder strafrechtlichen Artikel übersichtlich verzeichnet findet, der Gewerbtreibende alles, was auf sein specielles Gewerbe und auf die Industrie Bezug hat, so sieht auch der Landwirt an einer Stelle alle diejenigen Artikel vereinigt, die über
0% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0206, Rechtswissenschaft: Rechtsgeschichte Öffnen
194 Rechtswissenschaft: Rechtsgeschichte. Malberg, s. Sal. Gesetz Weisthum - Justizgesetze * Militärstrafgesetzbuch, s. Militärgesetzgebung Pönalkodex Reichsgesetzblatt, s. Reichsgesetz Reichsgesetzbuch, s. Strafrecht
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0281, von Akademische Legion bis Akalephen Öffnen
279 Akademische Legion – Akalephen Verwaltung, endlich das Recht der akademischen Gerichtsbarkeit, die ehemals die bürgerliche und strafrechtliche Rechtspflege der Studenten, Professoren und sonstigen Zugehörigen der Universität umfaßte. Die neue
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0420, von Altera pars bis Alternative Öffnen
besondere Vorschriften, namentlich der Arbeitsbuchzwang (vgl. Gewerbeordnung, § 107 ff., § 135 ff.). Auch im Strafrecht ist das A. von besonderer Bedeutung. Hier gilt namentlich die Jugend als ein Strafmilderungsgrund, ja es kann sogar gegen Kinder unter
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0598, Anklageprozeß Öffnen
der Ankläger und, soweit dies dienlich erscheint, dessen Zeugen, nicht auch der, gegen welchen Anklage zu erheben ist, vorgefordert. Die Institution läßt sich schon unter König Ethelred nachweisen. Anklageprozeß, diejenige Art des strafrechtlichen
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0659, von Antraigues bis Antwerpen Öffnen
659 Antraigues - Antwerpen. schaft begangen werden (§ 197). Diese Verbrechen sind aber von den eigentlichen A. insofern verschieden, als das Verbrechen hier immerhin von Amts wegen zu verfolgen ist, nur daß die strafrechtliche Verfolgung
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0119, von Ausläufer bis Auslaugen Öffnen
, welcher gegen sie gefrevelt hat, in schweren Fällen regelmäßig an die ausländische Regierung ausgeliefert wird (s. Auslieferung von Verbrechern). Endlich gehören auch die strafrechtlichen Bestimmungen (deutsches Strafgesetzbuch, § 102 ff.) hierher
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0122, Auslieferung von Verbrechern (gegenwärtige Rechtsnormen) Öffnen
Verbrechensgattungen, auf welche derselbe Bezug nahm, befanden sich sogar Deserteure und Vagabunden, ein Anzeichen dafür, daß polizeiliche Zwecke sich mit den strafrechtlichen Gesichtspunkten vermischten. Selbst die nordamerikanische Union schloß ihren ersten
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0620, von Bégueule bis Behaim Öffnen
die militärischen B. sowie die der Schiffe (s. Ehrenbezeigungen). Bégueule (franz., spr. begöl), ein sich zierendes Frauenzimmer, Zierpuppe; Begueulerie (spr. begöl'rih), Ziererei, Prüderie etc. Beguinen, s. Beghinen. Begünstigung, im Strafrecht
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0638, von Beleihen bis Belemniten Öffnen
Versammlung des Reichs oder eines Bundesstaats oder gegen eine sonstige politische Körperschaft begangen, so bedarf es zwar keines Antrags auf Bestrafung, wohl aber der Ermächtigung der beleidigten Körperschaft zur strafrechtlichen Verfolgung (§ 197
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0834, von Betriebsverband bis Betrug Öffnen
der Wahrheit. In der Rechtswissenschaft unterscheidet man den zivilrechtlichen und den strafrechtlichen B. Unter dem zivilrechtlichen B. (dolus, malus, fraus) versteht man die absichtliche Erregung oder Benutzung von falschen Vorstellungen eines andern
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0867, von Beweiseinreden bis Bewußtsein Öffnen
., als Ergebnis der Beweisführung aufgefaßt, entweder ein vollständiger oder ein unvollständiger, je nachdem dieses Ergebnis in strafrechtlicher Gewißheit oder nur in einem mehr oder weniger hohen Grad von Wahrscheinlichkeit besteht. Die Verurteilung des
0% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0659, von Bürgerausschuß bis Bürgermeister Öffnen
in die Gesetzgebung andrer Länder Europas, ja selbst Amerikas übergegangen, namentlich auch in die Strafgesetze einzelner deutscher Staaten und in das österreichische Strafrecht. Indessen ist der bürgerliche Tod dort allenthalben wieder beseitigt. Das ältere
0% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0689, von Bussen bis Bussole Öffnen
doch in unnatürlich forcierter Weise wurde die B. von den Pietisten und Methodisten betont und geübt (s. Bußkampf). Im Strafrecht versteht man unter Buße die Entschädigung, auf welche im Strafverfahren zu gunsten des durch eine strafbare Handlung
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0436, von Damaszieren bis Dame Öffnen
das Reichspostgesetz vom 28. Okt. 1871 abgefaßt. 1873 wurde er zum außerordentlichen Professor der Rechte an der Universität Berlin ernannt, wo er über Strafrecht, Staatsrecht und Völkerrecht liest. Er schrieb: "Beiträge zu der Lehre
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0544, von D'Arcet bis Dardanellen Öffnen
der schädlichen Einflüsse bei verschiedenen Gewerben und schrieb über die gesundheitsgemäße Einrichtung der Hospitäler. D'Arcets Metall, s. Wismutlegierungen. Dardanariat, ein jetzt veralteter strafrechtlicher Begriff, bedeutete seiner Zeit jedes
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0673, von Entfernungsmesser bis Entlassungsprüfung Öffnen
und in die Familienrechte sieht; so namentlich das allgemeine preußische Landrecht, der Code pénal, das preußische Strafgesetzbuch und im Anschluß an letzteres das deutsche Reichsstrafgesetzbuch. Nach diesem wird die E. nur auf besondern Antrag strafrechtlich
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0065, von Fassade bis Fasten Öffnen
) u. "Das mosaisch-rabbinische Strafrecht und strafrechtliche Gerichtsverfahren" (das. 1870). Fasseln, s. Faseolen. Fassen, in Süddeutschland und Österreich gebräuchlicher militär. Ausdruck für Brot, Geld, Furage etc. empfangen. Faßglasur
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0289, von Firkin bis Firmenich Öffnen
Voraussetzungen privatrechtlich und strafrechtlich geschützt; privatrechtlich durch eine Klage auf Unterlassung der weitern Führung und durch eine Klage auf Ersatz des Schadens, welcher aus der unbefugten Firmenführung dem verletzten
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0457, von Fortdauerndes Verbrechen bis Fortgesetztes Verbrechen Öffnen
strafrechtlich als ein einziges Verbrechen beurteilt werden sollen. Es haben sich jedoch die Lehrer des Strafrechts bis jetzt vergebens bemüht, genauer das Merkmal zu bestimmen, wann ein f. V. angenommen werden soll. Es kommt nämlich darauf an
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0398, von Glasberg bis Glaser Öffnen
Schriftsteller bekannt und habilitierte sich nach Erlangung der juristischen Doktorwürde 1854 in Wien als Privatdozent für österreichisches Strafrecht, worauf er 1856 außerordentlicher, 1860 ordentlicher Professor ward. Ein eifriges Mitglied des
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0218, von Hauptverbandplatz bis Hauptverhandlung Öffnen
. Hauptverhandlung, im modernen Strafprozeßrecht der wesentliche Hauptabschnitt des gerichtlichen Strafverfahrens, welcher dem Urteilsspruch unmittelbar vorhergeht. Man kann bei den strafrechtlichen Untersuchungen drei Abschnitte unterscheiden: 1
0% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0333, von Jurisconsultus bis Juristische Person Öffnen
deutschen Juristen zu bilden, auf den Gebieten des Privatrechts, des Prozesses und des Strafrechts den Forderungen nach einheitlicher Entwickelung immer größere Anerkennung zu verschaffen, die Hindernisse, welche dieser Entwickelung entgegenstehen, zu
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0958, von Ludditen bis Lüders Öffnen
und partikularen Strafrechts" (Jena 1842-47, Bd. 1). Lüdenscheid, Fabrikstadt im preuß. Regierungsbezirk Arnsberg, Kreis Altena, auf dem Bergrücken zwischen Lenne und Volme und an der Linie Hagen-L. der Preußischen Staatsbahn, 420 m ü. M., hat
0% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0267, von Nott bis Notwehr Öffnen
, Der strafrechtliche N. (Erlang. 1878); Stammler, Die strafrechtliche Bedeutung des Notstandes (das. 1878). Nôtt, in der nord. Mythologie die Nacht, Tochter des Riesen Neri oder Narfi, war erst mit Annar (Onar) vermählt, dem sie die Jördh (Erde), dann